Mütterrente: Zwei Gerechtigkeitslücken und ein Sündenfall!

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1 Mütterrente: Zwei Gerechtigkeitslücken und ein Sündenfall! Zur Neugestaltung der Kindererziehungszeiten in der Gesetzlichen Rentenversicherung DIE LINKE tritt seit Jahren dafür ein, Elemente des Solidarausgleichs in der gesetzlichen Rente auszubauen, damit Phasen der Erwerbslosigkeit, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder niedrigen Löhnen nicht in die Altersarmut führen. Deshalb haben wir die Verbesserungen der sogenannten Mütterrente im Grundsatz begrüßt. Getreu dem Motto - Manches wird besser, aber nichts wird gut! - haben wir den Umsetzungsprozess aber auch kritisch begleitet und waren damit nicht allein! Vor der abschließenden Lesung des Rentenpakets von Union und SPD am 23. Mai forderte zum Beispiel eine breite Initiative von SoVD, DGB, GEW, Volkssolidarität und dem Deutschen Frauenrat eine gleiche Mütterrente in Ost und West. Am 5. Mai übrigens der Geburtstag von Karl Marx - hatten in der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Rentenpakets nahezu alle Sachverständigen, die Gewerkschaften, die Sozialverbände und sogar die Arbeitgeberverbände dafür plädiert, die Kosten für die verbesserte Anrechnung der Kindererziehungszeiten (die sogenannte Mütterrente ) aus Steuergeldern zu finanzieren und nicht aus den Beiträgen der Versicherten. Aber all diese Interventionen haben nichts gebracht. Unsere Änderungsanträge zur Steuerfinanzierung (Bundestagsdrucksache 18/1497) und zur Gleichbewertung der Kindererziehungszeiten in Ost und West (18/1495) wie auch unser grundlegender Antrag Rentenniveau anheben, Leistungen verbessern und die wesentlichen Ursachen für sinkende Renten und Altersarmut bekämpfen (18/767) wurden am 23. Mai im Parlament von Union und SPD abgelehnt. Die Grünen stimmten den drei Änderungsanträgen zu. Wir haben die Debatte zum Rentenpaket, unsere parlamentarischen Initiativen und das Abstimmungsverhalten ausführlich dokumentiert. Die Mütterrente im Detail Bisher wurde für jedes vor dem 1. Januar 1992 geborene Kind nur ein Kindererziehungsjahr für die Rente angerechnet; für jüngere Kinder aber drei Jahre. Ab dem 1. Juli 2014 wird für alle Mütter oder Väter¹, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches(!!!) Jahr mit Kindererziehungszeiten (KEZ) angerechnet. Dabei wirkt sich die KEZ in der Rente so aus, als hätte die (oder der) das Kind im zweiten Lebensjahr Erziehende durchschnittlich verdient. Im Jahr 2013 lag das zugrunde gelegte durchschnittliche Jahresarbeitsentgelt beispielsweise bei Euro. 1 Eltern können gegenüber dem Rentenversicherungsträger frei festlegen, wer die Kindererziehungszeit angerechnet bekommen soll. Geschieht das nicht, geht die Rentenversicherung von der Mutter als Erziehender aus. Wir gehen im Folgenden sprachlich ebenfalls von der Mutter aus. 1

2 Sie bekommt also eine Gutschrift auf die Rente, die einem Entgeltpunkt (genau: 0,9996) entspricht. War man schon vor dem 1. Juli 2014 in Rente, entspricht ein Entgeltpunkt einem pauschalen Zuschlag in Höhe 28,60 Euro brutto im Westen und im Osten aber nur 26,38 Euro. Der Zuschlag unterliegt gegebenenfalls einem Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Besteuerung. Zwei Gerechtigkeitslücken und ein Sündenfall Die große Gerechtigkeitslücke ist die Ungleichbehandlung der Erziehungsleistung nach dem Geburtsjahr der Kinder: Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es immer noch ein Drittel weniger Rente als für Kinder, die nach 1992 geboren wurden. Die Gerechtigkeitslücke wird nicht geschlossen, sie wird nur kleiner. Außerdem: Entgeltpunkte sind im Westen immer noch mehr wert als im Osten 25 Jahre nach dem Fall der Mauer! Bei zwei Kindern und dann zwei Entgeltpunkten heißt das: 105,52 Euro im Osten und im Westen 114,40 Euro und damit fast neun Euro mehr im Monat. Das ist und bleibt ungerecht! Deshalb sagt DIE LINKE: Jedes Kind muss der Gesellschaft gleich viel wert sein, und zwar völlig egal, ob es in Dresden geboren wurde oder in Köln, ob es 1960 geboren wurde oder Wir wollen für jedes Kind rund 86 Euro auf dem Rentenkonto von Mutter oder Vater haben. 2

3 Der eigentliche Systemfehler des Rentenpakets ist aber die Fehlfinanzierung der sogenannten Mütterrente aus der Nachhaltigkeitsrücklage und damit aus den Beiträgen der Versicherten. Es muss weiterhin am Prinzip festgehalten werden, dass die Ausgaben für nicht beitragsgedeckte Leistungen der Rentenversicherung vollständig aus Steuermitteln zu erstatten sind. Dies gilt insbesondere für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Das ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Allein für die zusätzlichen Kindererziehungszeiten entstehen der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem Jahr 2015 jährlich Mehrausgaben von deutlich über sechs Milliarden Euro. Im Jahr 2022 stünden den Mehrausgaben der Rentenversicherung von rund 6,5 Milliarden Euro lediglich 1,6 Milliarden Euro zusätzliche Steuermittel gegenüber. Damit werden nach den Angaben der DRV in der Bundestagsanhörung vom 5. Mai 2014 bis zum Jahr 2030 den zusätzlichen Ausgaben von 100 Milliarden Euro nur 20 Milliarden zusätzliche Steuermittel gegenüberstehen. Damit ist das Rentenpaket ganz überwiegend und für einen zu langen Zeitraum unsachgerecht finanziert. Dies reduziert den finanziellen Spielraum für echte Maßnahmen gegen Altersarmut. Die Beitragsfinanzierung führt aber zu weiteren Ungerechtigkeiten, denn so zahlt die rentenversicherte Altenpflegerin für die Mütterrente der Ärztin, die vielleicht nie in die Rentenversicherung eingezahlt hat, sondern über ein Versorgungswerk abgesichert ist. Auch deshalb ist eine Steuerfinanzierung geboten, denn nur dann werden Reiche, Beamtinnen und Beamte, Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen, Architektinnen und Politikerinnen und Politiker an der Finanzierung beteiligt. Kindererziehung und Erwerbstätigkeit Wichtig: Alle Mütter (und Väter), die bereits in Rente sind und die bereits Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf ihrem Rentenkonto haben (Bestandsrentner*innen), werden den Zuschlag von 28,60 Euro brutto im Westen und von 26,38 Euro brutto im Osten in vollständiger Höhe erhalten. Allerdings erst im Spätherbst und dann rückwirkend zum 1. Juli! Aber: Am Ende wollen wir noch auf ein kompliziertes Thema rund um die Mütterrente eingehen, das vor allem in Ostdeutschland viele irritiert hat. Geht man nach dem 30. Juni 2014 in Rente, wird die Kindererziehungszeit nicht pauschal gewährt, sondern fließt in die Berechnung der zukünftigen Rente ein und das hat Folgen, nicht nur deshalb, weil in diesem Fall Abschläge zum Beispiel bei einer vorgezogenen Altersrente auch auf die Kindererziehungszeit durchschlagen. Fallen nämlich die Kindererziehungszeiten (vor 1992: Zwei Jahre ab Geburt / ab 1992: Drei Jahre) und eine Erwerbstätigkeit zusammen, werden die erworbenen Rentenansprüche zwar zusammen auf die Rente angerechnet, aber dann nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die konkreten Berechnungen für die einzelnen Jahre sind kompliziert lag die 3

4 Beitragsbemessungsgrenze zum Beispiel bei monatlich Euro brutto im Westen und bei Euro im Osten und entsprach ungefähr dem doppelten Durchschnittsverdienst. Eine Mutter kann also in den ersten drei Jahren durchschnittlich verdienen und bekommt jeweils einen Entgeltpunkt, außerdem kann sie für diese drei Jahre jeweils einen zusätzlichen Entgeltpunkt als Ausgleich für die Kindererziehungszeit erhalten. Verdiente sie überdurchschnittlich, gibt es aber keine zusätzliche Rente. Es bleibt bei den gut zwei Entgeltpunkten pro Jahr. Die Kappungsgrenze lag aber in den 1970er Jahren nur bei ungefähr 1,5 Entgeltpunkten und stieg erst in den 1980er und 1990er Jahren an. Das bedeutet: Frauen, die wegen der Kindererziehung aus der Erwerbsarbeit ausgestiegen sind, werden die Mütterrente voll erhalten. Da ostdeutsche Frauen nach der Geburt der Kinder oft im zweiten Jahr wieder arbeiten gingen, kann es sein, dass sie bei einem entsprechend hohen Verdienst, die zusätzliche Mütterrente nicht komplett erhalten werden. Wir LINKEN haben diese Ungleichbehandlung kritisiert und fordern schon lange mittelfristig die drastische Anhebung und die langfristige Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Dann gäbe es das Problem nicht mehr. Wie viele Frauen davon konkret betroffen sein werden und in welcher Höhe, bleibt aber abzuwarten. Die DRV nannte zur Anhörung erstmals vage Zahlen dafür: In den neuen Bundesländern seien zurzeit etwa 70 Prozent der Mütter betroffen, aber nur mit einem durchschnittlichen Minderungsbetrag von etwa 1,70 uro monatlich. Allerdings: Kindererziehung und Erwerbsarbeit sind der Gesellschaft gleich viel wert. Darum wird die Kindererziehung mit einem Entgeltpunkt bewertet. Einen Entgeltpunkt erhält, wer für seine sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit ein Jahr lang genau den Durchschnittslohn erzielt hat (gegenwärtig bundesweit Euro brutto.) Wer im Osten mehr als Euro brutto und im Westen mehr als Euro brutto Gehalt hat, erhält dafür in der Rente keinen Cent gutgeschrieben. Und so ist es auch logisch, dass, solange es noch eine Beitragsbemessungsgrenze gibt (die abgeschafft gehört), es auch für die Kombination von Rentenansprüchen für Erwerbsarbeit und Rentenansprüche für Kindererziehung maximal Rentenansprüche in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze gibt und nicht darüber hinaus. Denn sonst wäre die Kindererziehung mehr wert als die Erwerbsarbeit. Und das wäre ungerecht. Außerdem handelt es sich bei den Müttern und Vätern, die nur eine verminderte Kinderanrechnungszeit erhalten, um jene, die für das jeweilige Jahr den höchstmöglichen Schutz der Gesetzlichen Rentenversicherung genießen. Sie sind also so gestellt, als würden sie beispielsweise heute, also im Jahr 2014, monatlich Euro und mehr brutto verdienen. Unser Fazit lautet deshalb: Die Absicht, mehr Gerechtigkeit bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten zu schaffen, war gut. Aber die Umsetzung ist und bleibt schlecht und schafft viele neue Benachteiligungen. Wenn die sogenannte Mütterrente in den nächsten Jahren aus Beiträgen fehlfinanziert wird, bleibt kein Geld für den dringend notwendigen Kampf gegen Altersarmut gerade von Frauen. Es bleibt kein Geld mehr für die außerordentlich wichtige Stabilisierung und Anhebung des Rentenniveaus, kein Geld für die Aussetzung der Rente erst ab 67 und kein Geld mehr für die Abschaffung der Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten. 4

5 Wie wichtig der Kampf gegen Altersarmut ist, zeigt diese Grafik: Matthias W. Birkwald, MdB, ist rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales. 5

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