Zwischenbericht des ständigen gemeinsamen Arbeitskreises Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Offshore-Windenergie

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1 Zwischenbericht des ständigen gemeinsamen Arbeitskreises Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Offshore-Windenergie für die 7. Nationale Maritime Konferenz am 27./28. Mai 2011 in Wilhelmshaven

2 Bildnachweis: - Deckblatt: Offshore-Windpark alpha ventus, DOTI Matthias Ibeler

3 Stiftung Offshore-Windenergie, Oldenburger Str. 65, D Varel Stiftung der Deutschen Wirtschaft zur Nutzung und Erforschung der Windenergie auf See Zwischenbericht des ständigen gemeinsamen Arbeitskreises Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Offshore- Windenergie für die 7. Nationale Maritime Konferenz am 27./28. Mai 2011 in Wilhelmshaven Oldenburger Str. 65 D Varel Tel.: Fax: Auf der 6. Nationalen Maritimen Konferenz am 29./30. März 2009 in Rostock ist kritisch konstatiert worden, dass die Vernetzung zwischen der klassischen maritimen Wirtschaft und der Branche Offshore-Windenergie bisher nicht ausreichend gelungen sei. Die damalige Koordinatorin der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft, Frau Parl. Staatssekretärin Dagmar Wöhrl, hat daher in ihrem Bericht zur maritimen Koordinierung die Notwendigkeit beschrieben, die möglichen Synergieeffekte und gemeinsamen wirtschaftlichen Perspektiven stärker zu transportieren und eine engere Kooperation zu erreichen (Seite 38 des Berichts, linke Spalte, unten). Damit hat sie das Anliegen der Offshore- Windkraftbranche, das der Berichterstatter des Workshops Offshore-Windkraft, Herr Thorsten Herdan, Geschäftsführer des VDMA Power Systems, in seiner Zusammenfassung für das Plenum besonders hervorgehoben hat, aufgegriffen. Die Stiftung Offshore-Windenergie hat dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgrund ihrer Erfahrung bei der Realisierung des ersten Offshore- Windparks alpha ventus in Deutschland angeboten, auch an dem angestrebten Prozess der Verbesserung der Kommunikation und Kooperation zwischen den Beteiligten aktiv mitzuwirken. 2. Am 3. Mai 2010 hat sich aufgrund einer gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der Stiftung unter der Schirmherrschaft und in Anwesenheit von Herrn Parl. Staatssekretär Hans-Joachim Otto, dem Nachfolger von Frau Wöhrl als maritimer Koordinator der Bundesregierung, der ständige gemeinsame Arbeitskreis Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Offshore-Windenergie in Berlin konstituiert. In seiner Begrüßungsansprache unterstrich Herr Otto das erhebliche Wachstumspotential für deutsche Unternehmen und Dienstleister der maritimen Wirtschaft im Bereich der Offshore- Windenergie. Vorstand: Jörg Kuhbier Dr. Knud Rehfeldt Jörgen Thiele Geschäftsführer: Andreas Wagner Steuernummer : 70/220/01465 Oldenburgische Landesbank Konto: BLZ:

4 Der weitere Ausbau von Offshore-Windanlagen werde zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in diesen Branchen beitragen und sei daher ein besonderes Anliegen der Bundesregierung. Der Arbeitskreis empfindet sich selbst nicht als closed shop, sondern möchte themenbezogen und zielorientiert durch weitere Fachleute und Institutionen ergänzen. Derzeitige Mitglieder des Arbeitskreises sind die Bundesministerien BMWi, BMU und BMVBS, die Verbände VDMA, VSM, VDR und ZDS, die norddeutschen Küstenländer und deren regionale Netzwerke wie WAB, Windcomm Schleswig-Holstein und WEN Rostock, das BSH und die Wasserund Schifffahrtsdirektionen, potentielle Investoren von Offshore-Windparks, Tiefbau-, Gründungs- und Herstellerfirmen, die IG Metall, die GMT, der GL und die Stiftung Offshore-Windenergie. Der Arbeitskreis beauftragte den Stiftungsvorstand mit der Organisation, Geschäftsführung und Moderation des Projektes. Das BMWi erklärte sich bereit, die Stiftung bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe finanziell zu unterstützen. (Dies ist durch den Zuwendungsbescheid vom 25. Oktober 2010 geschehen.) Nach eingehender Diskussion über die Zielsetzung und Arbeitsweise wurde beschlossen, zunächst für die verschiedenen Branchen sogenannte Lastenhefte zu erstellen. Das sind Problembeschreibungen, die deutlich machen, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, damit die angestrebte Durchdringung der Maritimen Wirtschaft erfolgen kann. Daher sind Probleme und Herausforderungen der jeweiligen Branchen soweit bekannt zu akzeptieren und zu berücksichtigen. 3. Auf seiner 2. Sitzung am 6. September 2010 in Hamburg verabschiedete der Arbeitskreis das von den Verbänden der GMT und der Stiftung erarbeitete, als Anlage beigefügte Positionspapier, das einleitend auch die Aufgabe des ständigen gemeinsamen Arbeitskreises noch einmal beschreibt (zu finden unter: Stichwort Mediathek). Das Papier fand einen ersten Eingang in die Diskussion anlässlich der Internationalen Ausstellung Schiff und Maschine am 11. September 2010 in Hamburg. Auf der Grundlage seines Positionspapiers beschloss der Arbeitskreis die Einsetzung von drei Fachgruppen Fachgruppe Häfen / Investoren von Offshore Windparks unter der Federführung des Zentralverbandes Deutscher Seehäfen, Fachgruppe Internationale Standards und Standardisierung (später umbenannt in Fachgruppe Internationale Vorschriften und Normung ) unter der Federführung des VSM und der Gesellschaft für Maritime Technik sowie Fachgruppe Aus- und Weiterbildung unter der Federführung der Stiftung Offshore-Windenergie. Auf dieser Sitzung ist auch das unter der Federführung der Stiftung mit sechs anderen Verbänden/Institutionen (Offshore Forum Windenergie, wab Windenergieagentur, Bundesverband WindEnergie e.v., Windcomm Schleswig-Holstein, Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.v., Windenergy Network und Rostock) er- Vorstand: Jörg Kuhbier Dr. Knud Rehfeldt Jörgen Thiele Geschäftsführer: Andreas Wagner Steuernummer : 70/220/01465 Oldenburgische Landesbank Konto: BLZ:

5 arbeitete Positionspapier zur Offshore-Windenergie in Deutschland von August 2010 vorgestellt worden (abzurufen unter Stichwort Mediathek/Stellungnahmen). Bei zwei weiteren Treffen des ständigen gemeinsamen Arbeitskreises am 20. Januar 2011 in Berlin und am 29. April 2011 in Bremen sind Arbeitsweise und Arbeitsinhalte der Fachgruppen sowie aktuelle Probleme diskutiert worden. Weiterhin haben Abstimmungen zu den Vorbereitungen der Workshops auf der 7. Nationalen Maritimen Konferenz in Wilhelmshaven stattgefunden. Dieser Bericht und die nachfolgend dargestellten Zwischenberichte der Fachgruppen haben am die grundsätzliche Zustimmung des Arbeitskreises erhalten. 4. Zwischenergebnisse der Fachgruppen 4.1 Die Fachgruppe Häfen/OWP-Investoren hat sich nach einer Reihe von biund multilateralen Vorbereitungsgesprächen am 12. Januar 2011 konstituiert und in ihre Arbeit die Ergebnisse und Anregungen des Runden Tisches Hafeninfrastruktur für die Offshore-Windenergienutzung, zu der die Parl. Staatssekretärin Reiche (BMU) und die Parl. Staatssekretäre Otto (BMWi) und Ferlemann (BMVBS) am 10. Dezember 2010 nach Cuxhaven eingeladen haben, einbezogen. Am 16. Februar 2011 fand der Expertenworkshop Anforderungen an Offshore- Häfen statt, in dessen Mittelpunkt die Umsetzung der Offshore-Windparks in den nächsten Jahren, die Anforderungen an Häfen aus Sicht der Offshore- Windparkbetreiber und die Vorbereitung an einem Hafenatlas standen. In weiteren ZDS-internen Sitzungen ist der vom Runden Tisch am angeregte Offshore-Hafenatlas Überblick über die vorhandenen Kapazitäten und notwendigen Investitionen erarbeitet und in Grundzügen bereits auf dem DVZ-Symposium Offshore-Windenergie am 14. April 2011 in Bremen vorgestellt worden. Veröffentlicht wird dieser Hafenatlas zur 7. Nationalen Maritimen Konferenz. 4.2 Fachgruppe Internationale Vorschriften und Normung Nach Auffassung der Mitglieder der Fachgruppe werden gegenwärtig die Errichtung und der Betrieb von Offshore-Windparks durch mangelnde Planungsund Rechtssicherheit aufgrund uneinheitlicher, unvollständiger oder inkonsistenter Sicherheitsvorschriften und Normung bei Offshore-Fahrzeugen und Gründungsstrukturen und Zugangssystemen sowie Ausbildungsanforderungen für das Personal behindert. Es ist daher dringend geboten, national abgestimmte, international verbindliche und wirtschaftlich umsetzbare Sicherheits- und Umweltstandards zu entwickeln, abzuleiten, einzuführen und durchzusetzen. Vorstand: Jörg Kuhbier Dr. Knud Rehfeldt Jörgen Thiele Geschäftsführer: Andreas Wagner Steuernummer : 70/220/01465 Oldenburgische Landesbank Konto: BLZ:

6 Die Fachgruppe ist unterteilt in drei Arbeitsgruppen - Errichterschiffe, - Servicefahrzeuge und - Sicherheitsaspekte. Sie hat zunächst Untersuchungen für Offshore-Windenergie-Spezialfahrzeuge und Zugangssysteme vorgenommen. Hierbei wurden folgende Erkenntnisse gewonnen: Ein Großteil der notwendigen Anforderungen für Errichterschiffe kann aus Elementen existierender IMO-Instrumente abgeleitet werden. Bei der Übertragung dieser Vorschriften ist insbesondere darauf zu achten, dass hohe Ausrüstungs- und Redundanzanforderungen für Fahrgastschiffe auf diese Arbeitsfahrzeuge bzw. -plattformen dann nicht anwendbar sind, wenn das Errichtungspersonal über ein entsprechendes Sicherheitstraining verfügt (siehe Anlage 2-I WTIS Correspondence Group Report ). Für Servicefahrzeuge, die Wartungspersonal zwischen Basen und Windenergieanlagen transportieren, ist festzustellen, dass IMO-Anforderungen für Fahrgastschiffe sicherheitstechnisch zu weit gehen und einen wirtschaftlichen Betrieb gefährden. Andererseits bestehen Sicherheitsbedenken hinsichtlich zu niedriger Mindestanforderungen anderer Flaggen, die damit Sub- Standard-Fahrzeuge ermöglichen und zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Deshalb sollten für Servicefahrzeuge einheitliche Regelungen auf der Basis modifizierter IMO-Anforderungen wie dem HSC-Code entwickelt werden (siehe Anlage 2-II Positionspapier Serviceschiffe für Offshore Windparks ). Zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit im Bereich der Offshore-Windenergie müssen nationale Mindestanforderungen festgelegt und durchgesetzt werden. Bei den Sicherheitsaspekten besteht vordringlicher Regelungsbedarf bei Arbeitsbedingungen, Eingangsqualifikationen, Kommunikation und Notfall- Management (siehe Anlage 2-III Ergebnis AG Sicherheitsaspekte ). Die Fachgruppe fordert die Bundesregierung aus diesem Grund auf, auf dieser Grundlage in nationalen und europäischen Schiffssicherheits- und Arbeitsgremien sowie bei der IMO (International Maritime Organisation) die Schaffung entsprechender Regelungen zu initiieren. Insbesondere sollte bei der IMO schnellstmöglich mit der Entwicklung von Interim Guidelines for Offshore Wind Park Erection and Service Vessels begonnen werden, die eindeutige Empfehlungen zur Übertragung von Anforderungen auf die neuen Schifftypen sowie für die Ergänzung der bestehenden Regelwerke ausspricht. Für laufende Projekte sind durch die deutsche Schifffahrtsverwaltung umgehend Übergangsregelungen zu erarbeiten und durchzusetzen, die sich an den o.a. abgestimmten Empfehlungen orientieren und sich auf Klassenzertifikate und gemäß der Europäischen Schiffsausrüstungsrichtlinie (MED) zugelassenen Ausrüstungen abstützen. Vorstand: Jörg Kuhbier Dr. Knud Rehfeldt Jörgen Thiele Geschäftsführer: Andreas Wagner Steuernummer : 70/220/01465 Oldenburgische Landesbank Konto: BLZ:

7 Zur Sicherstellung des deutschen Einflusses in der International Organization for Standardization (ISO) und weiteren relevanten Normungsgremien sollte die Bundesregierung ihre Projektförderung im Bereich Offshore-Wind für die Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) aufrechterhalten. 4.3 Fachgruppe Aus- und Weiterbildung Die Fachgruppe hat vier Mal getagt und zunächst eine Analyse der gegenwärtigen Situation vorgenommen. Danach stellt die Suche nach qualifizierten Fach- und Führungskräften die maritime Wirtschaft vor dem Hintergrund eines bedrohlichen Engpasses an gut ausgebildeten Fachkräften vor große Herausforderungen. Es bedarf daher der gemeinsamen Anstrengungen vieler gesellschaftlicher Akteure, um junge Menschen berufsfähig zu machen und diese an die zukunftsfähigen Arbeitsplätze heranzuführen. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die demographische Entwicklung, die in Deutschland bis 2025 zu einem sinkenden Arbeitskräfteangebot führen wird, welches nicht ausreichend durch Zuwanderung und steigende Erwerbsbeteiligung kompensiert werden kann. Ein Gebot der Stunde sind deshalb folgende Maßnahmen: Eine breite schulische Bildung zum Thema nachhaltige Energieversorgung, die verstärkte Ausbildung von gewerblich-technischen Berufen, Ingenieuren und Naturwissenschaftlern, betriebliche Ausbildung in den Betrieben der Meerestechnik und maritimen Wirtschaft, Training on the job, also die Weiterbildung am Arbeitsplatz, Qualifikation der überwiegend eingesetzten gewerblich-technischen Fachkräfte wie Mechatroniker, Elektriker oder Schweißer über Weiterbildungsträger und Durchlässigkeit, um durch beruflich erworbene Kompetenzen als Quereinsteiger aufzusteigen und die Entwicklung neuer Qualifizierungsangebote (Duales Studium/Berufsakademie, berufsbegleitende Zertifikatsprogramme) In einem zweiten Schritt sind die bereits vorhandenen Initiativen und Maßnahmen aufgelistet worden. Diese sind noch unvollständig und bedürfen der weiteren Ergänzung (siehe dazu den Zwischenbericht der Fachgruppe in Anlage 3). Es fehlt jedoch noch ein einheitliches Konzept, d.h. die Koordination zwischen den Beteiligten in Wirtschaft, Politik und Hochschulen, die dazu führt, dass für die Menschen ein transparentes Aus- und Fortbildungsangebot entsteht. Ziel der Kooperation sind national und international anerkannte Abschlüsse und Qualifikationen. Vorstand: Jörg Kuhbier Dr. Knud Rehfeldt Jörgen Thiele Geschäftsführer: Andreas Wagner Steuernummer : 70/220/01465 Oldenburgische Landesbank Konto: BLZ:

8 Die Fachgruppe wird sich daher bemühen, in Zusammenarbeit mit VDMA, GMT, IG Metall, VdR, VSM, dem Bund und den norddeutschen Ländern, den regionalen Netzwerken (WAB, Windcomm Schleswig-Holstein, WEN Rostock und EE- Cluster Hamburg) sowie den Fachhochschulen und Universitäten eine Bestandsaufnahme der bestehenden Möglichkeiten und Einrichtungen Fort- und Ausbildung in der maritimen Wirtschaft vorzunehmen, Auswirkungen der demographischen Entwicklung aufzuzeigen, konkrete Absichten und Planungen für neue Aus- und Weiterbildungsprogramme sowie weitere Konzepte zusammenzutragen etwaige zusätzliche Bedarfe aus der Wirtschaft abzufragen, Qualifikationsanforderungen zu entwickeln und die Definition neuer Berufsbilder sowie einheitliche Standards gegenüber der Administration anzuregen, Informations- und Imagekampagnen durchzuführen, in deren Mittelpunkt zukunftssichere, attraktive Arbeitsplätze mit familienfreundlichen Arbeitszeiten und leistungsgerechten, tarifgebundenen Löhnen und Gehältern stehen. 5. Die Diskussionen im ständigen gemeinsamen Arbeitskreis haben den dringenden politischen Handlungsbedarf deutlich gemacht, den Werften die Nutzung der Potenziale im Offshore-Geschäft zu erschließen. Derzeit erschweren die in der Finanz- und Wirtschaftskrise erhöhten Anforderungen der schiffsfinanzierenden Banken an die Sicherheit von Krediten die Hereinnahme von Schiffbauaufträgen. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Realisierung der für Bau und Betrieb der Offshore-Windparks in der AWZ notwendigen Spezialschiffe in Deutschland, da die entsprechenden End- und Bauzeitfinanzierungen unter den gegebenen Umständen nur sehr schwer darstellbar sind. Die Finanzierung von Schiffen für die Offshore-Windindustrie wird durch die immanenten Risiken beim Bau von Offshore-Windparks zusätzlich erschwert. Die Offshore-Windindustrie bietet jedoch für deutsche Werften viele mögliche Ansatzpunkte. Neben Schiffen (Errichterschiffe, Kabellegerschiffe, Crew Transportation Vessel, Reparaturschiffe, sonstige Schiffe) sind dies auch komplexe Strukturen, vor allem Jacket-Fundamente und Offshore-Plattformen (Umspannplattform, Konverterplattform). Ausgehend von ersten Überlegungen, die sich im Entwurf des Energiekonzepts der Bundesregierung vom 6. September 2010 finden, hat die Stiftung daher in Übereinstimmung mit dem VSM und dem VDR geeignete Finanzierungshilfen der Bundesregierung zum Bau von Spezialschiffen, die für die Errichtung von Offshore-Windparks dringend benötigt werden, angeregt. Geeignete Instrumente um die vorhandenen Potenziale zu nutzen sind bei der Schiffsendfinanzierung die Entwicklung eines Bürgschaftsprogramms, um die spezifischen Risiken der Offshore-Windbranche bei Projektfinanzierungen durch Garantien in Bezug auf Char- Vorstand: Jörg Kuhbier Dr. Knud Rehfeldt Jörgen Thiele Geschäftsführer: Andreas Wagner Steuernummer : 70/220/01465 Oldenburgische Landesbank Konto: BLZ:

9 terverträge oder Anschlussfinanzierungen zu reduzieren sowie in Analogie zum KfW-Sonderprogramm für Offshore-Windparks die Bereitstellung eines Finanzierungsprogramms für Offshore-Wind-Spezialschiffe, um die Risikoposition der Banken zu reduzieren und Liquidität bereit zu stellen. Die Bauzeitfinanzierung der Werften einschließlich Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien muss durch BReg und Länder im Rahmen bestehender Bürgschaftsinstrumente evtl. mit fallbezogenen Rückgarantien sichergestellt werden. Diese Forderungen wird der VSM auch in dem Workshop Schiffbauindustrie der 7. NMK zur Diskussion stellen. KPMG hat zur fachlichen Untermauerung der anstehenden politischen Diskussion eine vom Verband für Schiffbau und Meerestechnik e.v. (VSM) initiierte kurzfristige Studie Offshore-Wind Potenziale für die Schiffbauindustrie in Deutschland erstellt. Die Studie wurde von VSM und Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie finanziell, sowie inhaltlich durch den VSM, den Verband deutscher Reeder, der Stiftung Offshore- Windenergie und durch die an der Datenerhebung teilnehmenden Unternehmen und Banken unterstützt. Die wichtigsten Ergebnisse der Studie, deren Ziel es ist, auf der Basis der aktuellen Entwicklung der Offshore-Windindustrie mögliche Handlungsfelder für die deutsche Schiffbauindustrie zu definieren und die damit verbundenen Potenziale sowie aus diesen Erkenntnissen zu entwickelnde Instrumente aufzuzeigen, werden sicherlich Beachtung finden vor allem auch in den Workshops Schiffbauindustrie und Seeschifffahrt auf der 7. NMK in Wilhelmshaven. Die KPMG-Studie ist ab 27. Mai 2011 u.a. unter zu finden. 6. Der Entwurf eines Nationalen Masterplans Maritime Technologien (NMMT) ist auf der Grundlage einer vom BMWi in Auftrag gegebenen Studie zur Stärkung der deutschen meerestechnischen Wirtschaft im internationalen Wettbewerb von einer aus der Mitte der Taskforce gebildeten Arbeitsgruppe erarbeitet worden. An dieser Arbeitsgruppe haben Mitglieder des ständigen gemeinsamen Arbeitskreises engagiert mitgearbeitet und auf diese Weise auch inhaltliche Abstimmungen mit dessen Überlegungen ermöglicht. Die Teilnehmer der Taskforce NMMT waren sich auf ihrer Sitzung am 14. April 2011 darüber einig, dass der NMMT nur dann seine Wirksamkeit entfalten könne, wenn er starke politische Unterstützung erfährt. Daher soll der Entwurf auf der 7. NMK im Rahmen des Workshops IV Meerestechnik ist Zukunft vorgestellt und diskutiert werden. Damit sind noch Änderungen auf Anregung von Konferenzteilnehmern möglich. Erst nach der Konferenz soll eine Endfassung erstellt und dem Bundeskabinett vorgelegt werden. Mit der Vorstellung des NMMT-Entwurfes soll auf der 7. NMK ein dynamischer Prozess eingeleitet werden, in dem der Masterplan (auch nach der Behandlung im Bundeskabinett) ständig fortentwickelt wird, und neue Maßnahmen und Ideen eingebracht werden können. Der ständige gemeinsame Arbeitskreis wird sich an diesem dynamischen Prozess aktiv beteiligen. Vorstand: Jörg Kuhbier Dr. Knud Rehfeldt Jörgen Thiele Geschäftsführer: Andreas Wagner Steuernummer : 70/220/01465 Oldenburgische Landesbank Konto: BLZ:

10 7. Seit der konstituierenden Sitzung des ständigen gemeinsamen Arbeitskreises vor einem Jahr ist ein lebhafter, fruchtbarer und engagierter Kommunikationsprozess entstanden, der seinen Niederschlag in vielen Gesprächen, Sitzungen und Arbeitskreisen gefunden und auch bereits zu unmittelbaren wirtschaftlichen Impulsen innerhalb der maritimen Wirtschaft geführt hat. Der Dank der Stiftung gilt daher allen, welche die auf der 6. NMK entwickelte Initiative so konstruktiv aufgegriffen und umgesetzt haben. Es hat sich etwas bewegt! Hamburg im Mai 2011 Jörg Kuhbier für den Stiftungsvorstand und für den ständigen gemeinsamen Arbeitskreis Vorstand: Jörg Kuhbier Dr. Knud Rehfeldt Jörgen Thiele Geschäftsführer: Andreas Wagner Steuernummer : 70/220/01465 Oldenburgische Landesbank Konto: BLZ:

11 Anlage 1 Zwischenbericht der Fachgruppe Häfen/OWP-Investoren 1. Die Fachgruppe Häfen/OWP-Investoren hat sich auf ihrer Sitzung am 12. Januar 2011 in Hamburg konstituiert. Sie hat die Aufgabe, offene Fragen und Probleme zwischen Seehafenbetrieben auf der einen und Betreiber und Hersteller von Offshore-Windparks auf der anderen Seite zu erörtern, um den Hafenstandort Deutschland im Bereich der Offshore-Windenergie gemeinsam zu stärken. Ziel ist es, der Hafenwirtschaft mehr Klarheit über die benötigten Dienstleistungen zu geben. 2. Der bisherige Informationsaustausch hat zu folgenden Zwischenergebnissen geführt: - Im Bereich der Offshore-Windpark-Logistik besteht erheblicher Optimierungsbedarf. Die künftigen Betreiber von Offshore-Windparks arbeiten an unterschiedlichen Betriebssystemen. Es ist daher schwierig, allgemeine Rahmenbedingungen für jeden Einzelfall festzulegen. Die Anforderungen an die Häfen sind dabei nicht nur vom Betreiber, sondern auch vom Hersteller abhängig. - Die Einschätzungen über die künftige Marktentwicklung müssen noch weiter abgeglichen werden. Es besteht noch kein gemeinsames Verständnis darüber, mit welcher Geschwindigkeit sich der Markt bis 2020/2022 entwickeln wird, um gemeinsame Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. - Auch wenn belastbare Informationen über die Projekt-Pipeline wünschenswert sind, kann die Fachgruppe betriebswirtschaftliche Sicherheit über die weitere Marktentwicklung nicht leisten. Die weitere Entwicklung kann nur aus volkswirtschaftlicher Sicht beschrieben werden, um festzustellen, auf welche Entwicklungen sich die Häfen einstellen müssen. Dabei handelt es sich um einen iterativen Prozess des gegenseitigen Informationsaustausches. Bei den zur Verfügung stehenden Informationen geht es um die Festlegung von Bandbreiten. - Bis zur 7. Nationalen Maritimen Konferenz am 27./28. Mai 2011 in Wilhelmshaven können daher noch keine endgültigen Anforderungen an Hafendienstleistungen erstellt werden. Vielmehr ist ein Prozess zu organisieren, um sich dem Ziel zu nähern, sicherzustellen, wohin der Trend geht. 3. Am 16. Februar 2011 fand ein Expertenworkshop in Hamburg statt. Dabei wurde über die Themen Umsetzung von Offshore-Windparks in den nächsten Jahren (Andreas Wagner, Stiftung Offshore-Windenergie in Vertretung von Dr. Jörg 1

12 Buddenberg, EWE Energie AG) und Stand der Vorbereitung des Hafenatlas (Frank Schnabel, Brunsbüttel Ports GmbH) referiert. Das Konzept des Hafenatlas wurde mit den Betreibern und Herstellern von Offshore-Windparks abgestimmt, um eine breite Akzeptanz des Hafenatlas zu erreichen. 4. Die Arbeiten am Hafenatlas sind inzwischen abgeschlossen. Der Hafenatlas informiert über die vorhandenen und geplanten Kapazitäten der deutschen Seehäfen im Hinblick auf die einzelnen Funktionen der Häfen im Offshore-Windenergiesektor, wobei zwischen Großkomponentenhäfen (Installationshäfen, Produktionshäfen, Import- und Exporthäfen, Schutzhäfen) Servicehäfen (Reaktionshäfen, Versorgungshäfen) sowie Forschungs- und Entwicklungsstandorte unterschieden wird. Der Hafenatlas wird zur 7. Nationalen Maritimen Konferenz am 27./28. Mai 2011 auf der Webseite des ZDS unter dem Link Hafenatlas veröffentlicht. 5. Nach der 7. Nationalen Maritimen Konferenz plant der Arbeitskreis Vernetzung gemeinsam mit dem BMWi eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung in Berlin durchzuführen. Dabei soll über aktuelle Entwicklungen informiert und Forderungen an die Politik formuliert werden. An der Veranstaltung sollen auch Hersteller von Offshore-Windenergieanlagen beteiligt werden. Für die Organisation und Finanzierung dieser Veranstaltung ist die Stiftung Offshore-Windenergie zuständig. Der ZDS wird sich an der Vorbereitung beteiligen. 13. Mai 2011 Hei/St/IV-2/19 2

13 Anlage 2 Vorlage der Fachgruppe Internationale Vorschriften und Normung (Zwischenbericht) zur Information der Teilnehmer/Teilnehmerinnen der 7. NMK in Wilhelmshaven Gegenwärtig werden die Errichtung und der Betrieb von Offshore-Windparks durch mangelnde Planungs- und Rechtssicherheit aufgrund uneinheitlicher, unvollständiger oder inkonsistenter Sicherheitsvorschriften und Normung bei Offshore-Fahrzeugen und Gründungsstrukturen und Zugangssystemen sowie Ausbildungsanforderungen für das Personal behindert. Es ist daher dringend geboten, national abgestimmte, international verbindliche und wirtschaftlich umsetzbare Sicherheits- und Umweltstandards zu entwickeln, abzuleiten, einzuführen und durchzusetzen. Die Fachgruppe Internationale Vorschriften und Normung hat zunächst in den drei Arbeitsgruppen Errichterschiffe, Servicefahrzeuge und Sicherheitsaspekte Untersuchungen für Offshore-Windenergie-Spezialfahrzeuge und Zugangssysteme vorgenommen. Hierbei wurden folgende Erkenntnisse gewonnen: Ein Großteil der notwendigen Anforderungen für Errichterschiffe kann aus Elementen existierender IMO-Instrumente abgeleitet werden. Bei der Übertragung dieser Vorschriften ist insbesondere darauf zu achten, dass hohe Ausrüstungs- und Redundanzanforderungen für Fahrgastschiffe auf diese Arbeitsfahrzeuge/ plattformen dann nicht anwendbar sind, wenn das Errichtungspersonal über ein entsprechendes Sicherheitstraining verfügt (siehe Anlage I). Für Servicefahrzeuge, die Wartungspersonal zwischen Basen und Windenergieanlagen transportieren, ist festzustellen, dass IMO-Anforderungen für Fahrgastschiffe sicherheitstechnisch zu weit gehen und einen wirtschaftlichen Betrieb gefährden. Andererseits bestehen Sicherheitsbedenken hinsichtlich zu niedriger Mindestanforderungen anderer Flaggen, die Sub-Standard-Fahrzeuge ermöglichen und zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Deshalb sollten für Servicefahrzeuge einheitliche Regelungen auf der Basis modifizierter IMO-Anforderungen wie dem HSC Code entwickelt werden (siehe Anlage II). Zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit im Bereich der Offshore-Windenergie müssen nationale Mindestanforderungen festgelegt und durchgesetzt werden. Bei den Sicherheitsaspekten besteht vordringlicher Regelungsbedarf bei Arbeitsbedingungen, Eingangsqualifikationen, Kommunikation und Notfall-Management (siehe Anlage III). Die Fachgruppe fordert die Bundesregierung daher auf, auf dieser Grundlage in nationalen und europäischen Schiffssicherheits- und Arbeitsschutzgremien sowie bei der International Maritime Organization (IMO) die Schaffung entsprechender Regelungen zu initiieren. Insbesondere sollte bei der IMO schnellstmöglich mit der Entwicklung von Interim Guidelines for Offshore Wind Park Erection and Service Vessels begonnen werden, die eindeutige Empfehlungen zur Übertragung von Anforderungen auf die neuen Schiffstypen sowie für die Ergänzung der bestehenden Regelwerke ausspricht. Für laufende Projekte sind durch die deutsche Schifffahrtsverwaltung (BMVBS, BSH, BG Verkehr) umgehend Übergangsregelungen zu erarbeiten und durchzusetzen, die sich an den o.a. abgestimmten Empfehlungen orientieren und sich auf Klassenzertifikate und gemäß der Europäischen Schiffsausrüstungsrichtlinie (MED) zugelassenen Ausrüstungen abstützen. Zur Sicherstellung des deutschen Einflusses in der International Organization for Standardization (ISO) und weiteren relevanten Normungsgremien sollte die Bundesregierung ihre Projektförderung im Bereich Offshore-Wind für die Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) aufrechterhalten. 1

14 Anlage 2-I WTIS Correspondence Group Report The correspondence group for wind turbine installation vessels worked out in three rounds, the first round in form of circulated and two meetings with the global participation of Mr. Christiansen (JJ Sietas), Mr. Goeckes (LR), Mr. Heyer (FSG), Mr. Cordes (Consultant), Mr. Schreiber (GL) and Mrs. Belchior (Correspondence Group Coordinator). Having recognized that there is an apparent lack of a suitable set of criteria in available IMO regulations, the group was assigned to elaborate a proposal for a suitable set of criteria for Wind Turbine Installation Ships (WTIS), characterized by jack-up systems, manned by considerable numbers of crew and special personnel, being self-propelled, operating inside the AWZ and designed to carry out foundation works (incl. ground works / ramming) as well as tower / turbine installations. The group focused general aspects when considering the available IMO instruments to be applied to this particular type of vessel like design of unit, persons on board: number and categories, operation characteristics / limitations: area, weather limitations, operation manual and environmental issues, as unit may be operated in delicate (nature preservation) areas, e.g. Naturpark Wattenmeer, for long periods. As vessels above 500 GT were subject of the discussion, criteria contained in several IMO regulations (SOLAS, SPS, MODU or OSV), individually or combinations thereof, were considered. The applicability of the available IMO instruments to this particular type of vessel was analysed from the statutory point of view and subdivided into 6 groups: Intact Stability Criteria, - Damage Stability Criteria, - Requirements for Fire Protection, - Requirements for Life Saving Appliances - Weather Criteria and - Safe Return to Port. 1. Intact Stability Criteria to be applied The group noted that in case of application of the SPS Code, the IS Code criteria formally apply to WTIS. Mainly due to particularly great B/D ratios and low freeboards, these vessels have difficulties complying with the following intact stability criteria according to the IS Code: - The righting lever GZ shall be at least 0.2 m at an angle of heel equal to or greater than 30,(GZ0.2) and - The area under the righting lever curve (GZ curve) between the angles of heel of 30 and 40 or between 30 and φf, if this angle is less than 40, shall not be less than 0.03 mrad (area3040). The group is of the opinion that even if the vessel would comply with all Rahola criteria in the IS Code, capsizing could still occur as the Rahola criteria were developed in the 1930s to prevent capsize of conventional vessels back then. The group noted that having in consideration the history of the development of these criteria, these may not provide sufficient stability for the vessels under consideration. 1

15 WTIS Correspondence Group Report The group is of the opinion that the MODU Code better suits the unconventional ship shape and generally provides a more suitable level of safety as it takes into consideration wind forces and compares righting and heeling moments. As a first conservative approach, the MODU Code should be considered with a wind velocity of 100 knots. However, due to lack of experience and statistical accident data, it is the opinion of the group that additionally, it is required to identify ship specific capsize thresholds for combinations of all relevant parameters as wind, waves (wave height and length), loading conditions (GM, draught, trim). These parameters should be stated as operating limits in the operational manual. The group noted that the leg design (weight and length) has considerable impact on intact stability. In case of transit conditions, compliance with capsize thresholds may require special measures such as dismounting legs. 2. Damage Stability Criteria to be applied As the vessel frequently sails with considerable numbers of persons on board, the group is of the opinion that the damage stability criteria of the SPS-Code should apply. The group deems the level of safety provided by the requirements of the SPS-Code based on SOLAS 2009 higher than the level provided by the MODU- Code damage stability criteria. According to SPS-Code, the SOLAS double bottom requirements formally apply. In case of inability to comply with the double bottom requirements in SOLAS II-1, Part B-2, Reg. 9, an alternative risk assessment according to SOLAS Chapter II-1, Part B, Reg. 4.2 could be used to prove an equivalent level of safety. 3. Requirements for Fire Protection In the opinion of the group, the majority of the requirements of the SPS-Code are appropriate. However, further consideration is required. 4. Requirements for Life Saving Appliances In the opinion of the group, the majority of the requirements of the SPS-Code are appropriate. However, further consideration is required. 5. Weather Criteria The group noted that application of the SPS-Code formally implies that no further weather criterion would be mandatory. However, the group is of the opinion that weather effects should be considered as WTIS are vessels with large windage area which safety can be impaired due to for example wind forces. Weather effects could be considered sufficiently covered by the MODU-Code criterion and the capsize thresholds as proposed above for the assessment of intact stability. 6. Safe Return to Port The concept of SRtP has clearly been developed in the context of the work of IMO to enhance the safety of the large cruise vessels, with huge number of passengers and engaged in unrestricted voyages. 2

16 WTIS Correspondence Group Report The group noted that such circumstances do not apply for WTIS and proposes a concerted initiative for developing a technical statement justifying the exemption of the application of the SRtP requirements. Summarizing, the group is of the opinion that generally the SPS Code should be applied for WTIS. Regarding intact stability, the group is of the opinion that the MODU Code requirements should be applied with additional consideration of ship specific capsize thresholds. The group identified the following items possibly requiring further consideration: - Further consideration of the requirements for Fire Protection and Life Saving Appliances - MARPOL Sewage treatment may be an issue and all other regulation aligned to the disposal of any kind of waste, - Emission control areas (ECAs), - MLC, application for vessels operating in (various) national waters, - STCW Ch. VI, Reg. VI/1 to VI/3 should be mandatory for crew & all personnel, - Any possibly relevant national coastal state legislations, - If the vessel accommodates persons other than crew or special personnel, the vessel may have to be built as a SOLAS passenger vessel. Forming a VSM correspondence group for this matter is strongly recommended. 3

17 Anlage 2-II Positionspapier Serviceschiffe für Offshore-Windparks Arbeitsgruppe Serviceschiffe der Fachgruppe Normen und Vorschriften Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee beschäftigen eine Vielzahl an unterschiedlichen Wasserfahrzeugen. Das Befördern von Personen und kleineren Frachtgütern zwischen deutschen und ausländischen Basishäfen zu den Projektgebieten und zurück sowie der Transfer innerhalb der Windparks ist eine zentrale Aufgabe. Dazu werden wegen der notwendigen Kompatibilität zu den Offshore Windenergieanlagen kleine Serviceschiffe eingesetzt. Servicefahrzeuge benötigen einheitliche Vorschriften, um den anspruchsvollen Dienst mit einem ausreichend hohen Sicherheitsstandard erfüllen zu können und einen fairen Wettbewerb zu erlauben. Allerdings weist die derzeitige Vorschriftenlage für Fahrzeuge zum Transport von Servicepersonal Regelungslücken auf und gewährt daher keine Planungssicherheit für den Bau neuer Schiffe. In Großbritannien werden Fahrzeuge gemäß der Marine Guidance Note MGN 280 (M) der Maritime Coastguard eingesetzt. Dieser Code for Small Vessel in Commercial Use for Sport or Pleasure, Workboats and Pilot Boats Alternative Construction Standards, wird in Deutschland von der Schiffssicherheitsverwaltung als nicht ausreichend sicher eingestuft und daher nicht anerkannt. Es drängen solche Serviceschiffe allerdings auf den deutschen Markt, zum Teil gelangen sie auch zum Einsatz. Die Vorschriften aus dem Bereich der Fahrgastschifffahrt sind im Einzelfall nützlich, sind bei vollständiger Anwendung aber überzogen, weil keine Passagierschifffahrt durchgeführt, sondern speziell ausgebildetes Servicepersonal befördert wird, das mit den eingesetzten Fahrzeugen besonders vertraut und Teil eines hohen Sicherheitregimes ist. Vorschriften für Fahrgastschiffe können angesichts der in vielen EU-Staaten anerkannten Regelung gemäß der Marine Guidance Note MGN 280 (M) auch aus Wettbewerbsgründen allgemein und den damit einhergehenden Vorteilen für Marktteilnehmer mit Serviceschiffen unter dem Regime der MGN 280 (M) nicht zur Anwendung kommen. Der Kostendruck der Hochseewindparkbetreiber wird ebenfalls weiterhin eine Rolle spielen. Die noch junge Offshore-Windbranche wird eine beachtliche Wandlung der maritimen Servicedienste an der Küste mit sich bringen. Einhergehen wird das mit einer weiter voranschreitenden Entwicklung von Sicherheitsstandards. Dies wird nur gemeinsam mit den zuständigen Verwaltungen, den Betreibern und dessen Dienstleistern gelingen. Die Arbeitsgruppe zieht daraus folgende Schlussfolgerungen: Harmonisierung der Vorschriftenlage unter Federführung der verantwortlichen Schiffssicherheitsverwaltung und Einbeziehung der Maritimen Wirtschaft und der Offshore-Industrie. Auf Grund der Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sollte diese eine führende Initiative dazu übernehmen. o Schließen von Regelungslücken o Sofortiges Erarbeiten von Übergangsregelungen durch die Schiffssicherheitsverwaltung für laufende Projekte: Einzelfallprüfungen der Serviceschiffe sowie Ausstellen einer Gleichwertigkeitsbescheinigung durch die Schiffssicherheitsverwal- 1

18 Positionspapier Serviceschiffe für Offshore-Windparks Arbeitsgruppe Serviceschiffe der Fachgruppe Normen und Vorschriften tung. Anwendung einer später international abgestimmten und harmonisierten Vorschriftenlage auf neue Schiffe. Forderung von Klassenzertifikaten einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft für Serviceschiffe. Erstellen einer Gefährdungsmatrix durch den Fahrzeugbetreiber und Genehmigung durch die Schiffssicherheitsverwaltung. Ausschließlich MED - zugelassene Sicherheitsausrüstungen. Einbindung des Serviceschiffes in das Schutz- und Sicherheitskonzept eines Hochseewindparks. Einbindung aller betroffenen anerkannten Klassifikationsgesellschaften. Deren Vorschriftenwerke* sind auf Eignung zu prüfen. Zulassung von Beförderungskapazitäten von mehr als 12 Personen bei entsprechend angepasster Ausstattung und Ausrüstung der Serviceschiffe und Vorlage eines Nachweises über eine zugelassene Offshore-Sicherheitsausbildung. Die Sicherheitsausbildung Offshore Windenergie ist einheitlich zu definieren. Gez. Gerdes/ * Det Norske Veritas (DNV) hat bereits ein Vorschriftenwerk vorgelegt. Die AG Serviceschiffe hält das Werk für geeignet, als Grundlage zu dienen (Andere Klassifikationsgesellschaften arbeiten parallel an Lösungen): Small Non-convention size vessels trading within Europe less than 12 passengers and 24 meter Convention size vessels carrying up to 60 workers 2

19 Anlage 2-III Ergebnis AG Sicherheitsaspekte Die Arbeitsgruppe Sicherheitsaspekte der Fachgruppe Internationale Vorschriften und Normung stellt als Ergebnis ihrer Beratungen fest, dass zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit im Bereich der Offshore-Windkraft nationale Mindestanforderungen festgelegt und durchgesetzt werden müssen. Anwendbare europäische oder internationale Anforderungen sind bisher nur auf nationaler Ebene mit unterschiedlicher Ausprägung vorhanden. Die Arbeitsgruppe hat dringenden Regelungsbedarf unter anderem in folgenden Bereichen als notwendig erkannt: Arbeitsbedingungen - Arbeitszeiten - Einsatzgrenzen - Fahrzeuge - Transfer - Gruppengröße - Zugangssysteme Begriffs-Definitionen Eingangsqualifikationen - Ausbildung - Fach-Qualifikation - Sicherheits-Grundfertigkeiten und erweiterte Kenntnisse - Sprachkenntnisse - Tauglichkeit Kommunikation - Alarmierung - Formblätter - Informationsketten, Meldehierarchien, Verantwortlichkeit - Kommunikations kanäle - Signale - Sprache Notfall-Management - Ausrüstung - Internes & externes Vorgehen einschl. Schnittstellen - Kennzeichnung - Notfall- und Alarmierungssignale - Rettungsverfahren 1

20 Ergebnis AG Sicherheitsaspekte Die Arbeitsgruppe hält für erforderlich, dass die Bundesregierung auch zur Gewährleistung der Planungs- und Investitionssicherheit für die nationale maritime Industrie diese Regelungen herbei führt. Bei der Erarbeitung von Normen oder Technischen Regeln ist anzustreben, dass sie öffentlich und im Konsens im Rahmen der Normung stattfindet. Nationale Normungsvorschläge sind für die europäische oder internationale Ebene zu entwickeln und zeitnah in deren Gremien einzubringen. Zur Stärkung der nationalen Position und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen ist eine verstärkte, von der Bundesregierung geförderte nationale Beteiligung an der europäischen und internationalen Normungsarbeit dringend erforderlich. Die Arbeitsgruppe hält die Einrichtung einer von der Bundesregierung geförderten Auskunftsstelle, die z. B. bei der NSMT eingerichtet werden könnte, für dringend erforderlich. Aufgabe dieser Auskunftsstelle ist, Interessierte über bereits vorhandene nationale, europäische oder internationale technische Normen anhand von aktuellen Datenbanken zu informieren. Gleichzeitig kann diese Auskunftsstelle anhand ihrer Informationsarbeit feststellen, ob und zu welchen Themen zusätzlicher Normungsbedarf besteht. Die Arbeitsgruppe regt die Erarbeitung eines DIN-Taschenbuchs Offshore-Wind an, in dem Normen und Technische Regeln zusammengefasst werden. Je nach Umfang der Zusammenfassungen könnten thematisch unterschiedliche Taschenbücher beispielsweise für die Konstruktion und den Betrieb erarbeitet werden. 2

21 Anlage 3 Stiftung Offshore-Windenergie, Oldenburger Str. 65, D Varel Stiftung der Deutschen Wirtschaft zur Nutzung und Erforschung der Windenergie auf See Vorlage der Fachgruppe Aus- und Weiterbildung (Zwischenbericht) zur Information der Teilnehmer/Teilnehmerinnen der 7. NMK in Wilhelmshaven Oldenburger Str. 65 D Varel Tel.: Fax: info@offshore-stiftung.de 1. Ausgangslage Die Suche nach qualifizierten Fach- und Führungskräften stellt die maritime Wirtschaft vor dem Hintergrund eines bedrohlichen Engpasses an gut ausgebildeten Fachkräften vor große Herausforderungen. Es bedarf daher der gemeinsamen Anstrengungen vieler gesellschaftlicher Akteure, um junge Menschen berufsfähig zu machen und an diese zukunftsfähigen Arbeitsplätze heranzuführen. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die demographische Entwicklung, die in Deutschland bis 2025 zu einem sinkenden Arbeitskräfteangebot führen wird, das nicht ausreichend durch Zuwanderung und eine steigende Erwerbsbeteiligung kompensiert werden kann. Ein Gebot der Stunde sind deshalb folgende Maßnahmen: Eine breite schulische Bildung zum Thema nachhaltige Energieversorgung, die verstärkte Ausbildung von gewerblich-technischen Berufen, Ingenieuren und Naturwissenschaftlern, betriebliche Ausbildung in den Betrieben der Meerestechnik und maritimen Wirtschaft, Training on the job also die Weiterbildung am Arbeitsplatz, Qualifikation der überwiegend eingesetzten gewerblich-technischen Fachkräfte wie Mechatroniker, Elektriker oder Schweißer über Weiterbildungsträger und Durchlässigkeit, um durch beruflich erworbene Kompetenzen als Quereinsteiger aufzusteigen und die Entwicklung neuer Qualifizierungsangebote (Duales Studium/Berufsakademie, berufsbegleitende Zertifikatsprogramme. Offshore-Windenergie ist ein junger Technologiebereich, der durch ein überdurchschnittlich hohes Qualitätsniveau gekennzeichnet ist. Im Hinblick auf die absehbare Ausweitung der Beschäftigung in der Wachstumsbranche Maritime Wirtschaft können sich daher die noch fehlenden spezifischen Aus- und Fortbildungsprogramme als besonders nachteilig auswirken. Vorstand: Jörg Kuhbier Dr. Knud Rehfeldt Jörgen Thiele Geschäftsführer: Andreas Wagner Steuernummer : 70/220/01465 Oldenburgische Landesbank Konto: BLZ:

22 2. Initiativen und Maßnahmen Viele Akteure Verbände, Unternehmen, Ministerien, Hochschulen, Gewerkschaften und Betriebe haben sich bereits mit den genannten Herausforderungen auseinandergesetzt und Initiativen entwickelt. Nur beispielhaft und ohne den Anspruch auf Vollständigkeit sind hier zu nennen: Das Vorhaben Offshore-Kompetenz, mit dem die Universität Bremen und ihre Partner herausfinden wollen, welche Kompetenzen auf der Ebene der Fachkräfte notwendig sind, um speziell im Offshore-Bereich Windenergieanlagen zu errichten, in Betrieb zu nehmen und anschließend den Service zu leisten. Durch diese neuen, bislang noch nicht systematisch identifizierten Arbeitsinhalte entsteht ein veränderter Bedarf an Fachkräften und vor allem an neuen Qualifikationsprofilen. An der Universität Rostock ist auf der Basis des Konzepts des dortigen regionalen Offshore-Netzwerkes (WEN Rostock) ein Masterstudiengang Windenergietechnik eingerichtet worden, dessen Hauptsponsor die Firma Nordex ist. In einem zweiten Schritt ist der Aufbau eines berufsbegleitenden Studiums geplant. (Geplante) Bachelor-Studiengänge Offshore- und Anlagentechnik an der FH Kiel und Studium Windenergie-Master an der FH Flensburg, die CE Wind- Studie über Aus- und Weiterbildungsbedarf in der Windenergie sowie eine Initiative der Schleswig-Holsteinischen Seefahrtschule Priwall, ein Konzept zur Aus- und Weiterbildung für nichtakademische Berufe im Bereich Offshore Windenergie zu erarbeiten. ForWind Zentrum für Windenergieforschung der Universitäten Oldenburg, Hannover und Bremen entwickelt mit Projektpartnern aus Niedersachsen und Bremen ein berufsbegleitendes Fortbildungsangebot Weiterbildendes Studium Offshore-Windenergie für Ingenieure, Planer und Manager, das einen internationalen Interessenkreis ansprechen will. Im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg ist eine Studie zum Thema Maritime Qualifizierungskompetenzen am Standort Hamburg erstellt worden, die eine der Nord LB-Studien zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Maritimen Clusters der Metropolregion Hamburg und Schleswig-Holstein für den Bereich Qualifizierung vertieft. Der VDMA beschäftigt sich insbesondere mit den notwendigen Ingenieurkapazitäten in den maritimen Wachstumsbranchen, ihren Ausbildungsgängen sowie der Weiterbildung im Beruf. Unterstützt wird er dabei von seinem Kompetenzzentrum Bildung in Frankfurt und den regionalen Landesverbänden. Ein Arbeitskreis der GMT konzentriert sich auf die Harmonisierung und Abstimmung der unterschiedlichen Standards in den Sicherheitsausbildungen sowie auf die internationale Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der Maritimen Wirtschaft. Viele Firmen haben Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ins Leben gerufen, die eine wichtige Aufgabe erfüllen, allerdings i.d.r. nicht für Firmenexterne zugängig sind. Vorstand: Jörg Kuhbier Dr. Knud Rehfeldt Jörgen Thiele Geschäftsführer: Andreas Wagner Steuernummer : 70/220/01465 Oldenburgische Landesbank Konto: BLZ:

23 Der Nationale Masterplan Maritime Technologien (NMMT) widmet sich in einem eigenen Abschnitt dem Thema Qualifizierung und Bildung in der Meerestechnik und entwickelt Empfehlungen. 3. Handlungsbedarfe Die oben aufgeführten (und nicht aufgeführten) Aktivitäten beruhen überwiegend auf Einzelinitiativen. Es fehlt ein einheitliches Konzept, ein umbrella, eine Koordination zwischen den Beteiligten in Wirtschaft, Politik und Hochschulen, die dazu führt, dass für die Menschen ein transparentes Aus- und Fortbildungsangebot entsteht und national und international anerkannte Abschlüsse und Qualifikationen erworben werden können. Das förderative Bildungssystem in Deutschland erschwert zwar grundsätzlich eine solche Zielsetzung, kann aber durch eine institutionalisierte Zusammenarbeit der Länder, der Bildungseinrichtungen und der Wirtschaft bzw. der Verbände überwunden werden. Einheitliche Ausbildungsstandards auf allen fachlichen Ebenen sind essentiell. Nur auf diesem Wege wird auch eine aktive Vermarktung der beruflichen Möglichkeiten der Maritimen Branche bei den zu gewinnenden Nachwuchskräften erfolgreich sein. Je zersplitterter die Aus- und Fortbildungslandschaft ist, desto unattraktiver wird es für junge Menschen, sich für die Maritime Wirtschaft zu entscheiden. Eine Alternative ist die offensive und pro-aktive Werbung mit einem transparenten, länderübergreifenden Aus- und Fortbildungssystem bei der potentiellen Zielgruppe. Diese Werbung muss in den Schulen beginnen und sollte sich dann in den Ausbildungsbetrieben, den Fachhochschulen und Universitäten, am Arbeitsplatz, auf Messen und Veranstaltungen sowie durch gezielte Einzelansprachen fortsetzen. Zu einer solchen Werbung gehört es auch, neben den Vorteilen wie beispielsweise der vielfältigen Tätigkeiten in Offshore-Projekten auch deren Nachteile, die spezifischen persönlichen Anforderungen und die realen Gegebenheiten deutlich zu machen. Die Fachgruppe bemüht sich daher, in Zusammenarbeit mit VDMA, GMT, IG Metall, VdR, VSM, dem Bund und den norddeutschen Ländern, den regionalen Netzwerken (WAB, Windcomm, WEN Rostock und EE-Cluster Hamburg) sowie den Fachhochschulen und Universitäten eine Bestandsaufnahme der bestehenden Möglichkeiten und Einrichtungen Fort- und Ausbildung in der maritimen Wirtschaft vorzunehmen, Auswirkungen der demographischen Entwicklung aufzuzeigen, konkrete Absichten und Planungen für neue Aus- und Weiterbildungsprogramme sowie weitere Konzepte zusammen zu tragen, 1 etwaige zusätzliche Bedarfe aus der Wirtschaft abzufragen, Qualifikationsanforderungen zu entwickeln und 1 Hier besteht großer Bedarf. Beispielsweise wissen Berater der Arbeitsagenturen so gut wie nicht bescheid, welche Fortbildungsmöglichkeiten es im Bereich Erneuerbare Energien gibt, die qualitativ wirklich hochwertig sind. Vorstand: Jörg Kuhbier Dr. Knud Rehfeldt Jörgen Thiele Geschäftsführer: Andreas Wagner Steuernummer : 70/220/01465 Oldenburgische Landesbank Konto: BLZ:

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