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17 UV-Strahlung des Schwarzlichtes ist nicht stärker als diejenige der Sonne Fritz Buser, dipl. Augenoptiker und Lichtdesigner SLG 1 Prolog Wir leben in einer feindlich gesinnten, freundlichen Natur. Das Wasser, das wir und unsere Kulturpflanzen dringend zum Überleben brauchen wirkt im Übermass zerstörerisch, es ist möglich in diesem Lebenselixier den Ertrinkungstod zu erleiden. Die Sonne als Urquelle allen Lebens kann besonders durch die UV Strahlung Materialschäden und Verbrennungen verursachen und schädigt nicht zuletzt auch das menschliche Auge. 2 Ausgangslage Schwarzlicht gehört seit vielen Jahren zum Therapieangebot für sehbehinderte und hauptsächlich seh- und mehrfachbehinderte Kinder. Der sehr oft verwendete Begriff Schwarzlicht ist inkorrekt, da unter Licht die sichtbare optische Strahlung verstanden wird. Bei UV spricht man dagegen von Strahlung. Vermutlich kommt der Begriff vom technischen Ausdruck Schwarzglaskolben. Herr Prof. Degenhardt hat in einem umfangreichen Artikel auf die Gefährlichkeit der UV-Strahlung hingewiesen. Sein Fazit lautet: die Verwendung von UV im Dunkelraum schädigt die Augen der sehbehinderten Personen und ist deshalb abzulehnen. In vielen Institutionen wurde daher den Therapeutinnen und Therapeuten die Verwendung diese Therapieform untersagt, viele Fachleute werden sich die Frage stellen, ob sie für Augenschäden verantwortlich sind und es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich Eltern bei den Institutionen beschweren oder diese gar einklagen. Als Low Vision und Beleuchtungs-Fachmann wurde ich schon oft nach der Schädlichkeit dieser Strahlungsart gefragt. Meine Antwort war bisher immer, dass kein Grund besteht, eine Schädigung zu befürchten. Ich habe zudem ein entsprechendes Merkblatt verfasst in dem allerdings gefordert wird, dass kein Einblick in die Lampe (Röhre) erfolgen darf und bei Aniridie, Kolobom und Afakie eine Schutzbrille mit CR 39 zu tragen sei. Beide Dokumente haben ihre Nachteile. Her Prof. Degenhardt zeigt zwar auf, dass UV Strahlung gefährlich ist, und dies wird glaube ich von niemandem bestritten. Die Beschreibung des effektiven Gefahrenpotentials durch eine Strahlungsquelle im langwelligen UV fehlt allerdings. Dies ist umso bedauerlicher, weil Herr Prof. Degenhardt gleichzeitig die Verwendung genau einer Lampenart bekämpft, die in Industrie, Wissenschaft und Kriminalistik von vielen Personen täglich über Stunden verwendet wir. Meinem eigenen Merkblatt haftet der Nachteil an, dass er ausschliesslich auf den Informationen der Leuchtmittelindustrie und der mir zugänglichen Unterlagen basiert und nicht auf eigenen Untersuchungen und Messungen beruht. Es ist unbestritten, dass die Sonnenstrahlung Schäden verursachen können. Gleichzeitig benötigen wir aber die Sonnenstrahlung für unser Leben, unsere physische und psychische Gesundheit. Ist nun der Spaziergang im Freien unschädlich und derjenige im Schwarzraum in grossem Masse schädlich? Wie so oft muss das Ganze relativiert werden. Es genügt daher nicht, auf das Gefahrenpotential von UV-Strahlung hinzuweisen. Dieses Potential muss quantifiziert werden, damit die Therapeu-

18 tinnen und Therapeuten abschätzen können, ob Nutzen und Gefahr in einem tolerierbaren Verhältnis sind und welche Schutzmassnahmen gegebenenfalls zu treffen sind. Ziel meiner Arbeit ist es, Klarheit zu schaffen, die ganze Thematik zu relativieren und die Fachleute zu beruhigen. Wenn nämlich diese Therapieform sinnvoll ist, soll sie durchgeführt werden können. Ich verfasse diese Arbeit einerseits aus Interesse an der Sache, bin aber gleichzeitig von verschiedener Seite dazu aufgefordert worden. So hat mich die schweizerische Arbeitsgruppe Low Vision und Mehrfachbehinderung des SZB gebeten, zur Schädlichkeit langwelliger UV-Strahlung Stellung zu nehmen. 3 Begriffsbestimmung Optische Strahlung derjenige Teil der elektromagnetischen Spektrums, der den optischen Gesetzen der Ausbreitung folgt Licht sichtbarer Anteil der optische Strahlung Lampe Leuchtmittel/künstliche Strahlungsquelle Leuchte Technische Einrichtung, die die Lampe aufnimmt und die Ausbreitung der optischen Strahlung beeinflusst 4 Themenbegrenzung Herr Degenhard beschreibt in seinem Artikel den Einfluss der kurzwelligen optischen Strahlung sehr ausführlich. Mit den meisten Punkten bin ich einverstanden. Allerdings fehlt dem Artikel die Beschränkung oder die Hervorhebung des vorgegeben Themas. Im Gegensatz zur Arbeit von Herrn Prof. Degenhardt beschränke ich mich bei meinen Ausführungen ausschliesslich auf die Strahlung der Sonne und derjenigen der röhrenförmigen Schwarzglaslampen analog des Typs Osram 26 Watt Farbe 73. Alle andern Lampentypen sind ohnehin abzulehnen und teilweise tatsächlich gefährlich. Dies gilt auch für Lampen, wie sie in Solarien verwendet werden. Die beiden Transmissionskurven entnehmen Sie bitte der untenstehenden Abbildung. Gleich zu Beginn möchte ich wiederholen: Jede Strahlung stellt eine gewisse Gefahr dar. Diese Gefahr kann lebensbedrohend oder verschwinden klein sein. In diesem Sinne kann es nur darum gehen, die beiden Strahlungsquellen zu vergleichen und festzustellen, ob die emittierte Strahlung der Schwarzglaslampe gefährlicher als die Sonnenstrahlung, ob sie gleich gefährlich oder ob sie ungefährlicher ist. Gleichzeitig setze ich voraus, dass die verwendeten Leuchten so gestaltet sind, dass die Strahlung der Lampe (=Röhre) niemals direkt in das Auge trifft. Laut Osram werden bei einem Abstand von 1 Meter zur Arbeitsläche w/m 2 gemessen. Werden statt einer 36 Watt Lampe deren 2 verwendet erhöht sich die Strahlungsstärke um den Faktor 2. Bei der obenstehenden Emmissionkurve wird von einem Abstand von 1 Meter zwischen Lampe und Therapiefläche ausgegangen. Befindet sich die Leuchte statt 1 Meter nur 0.5 Meter über der Therapiefläche erhöht sich die Strahlungsstärke nicht um den Faktor 4 wie auf Grund des Lambert sches Entfernungsgesetztes zu vermuten wäre, sondern ebenfalls um den Faktor 2. Der Grund liegt darin, dass es sich nicht um eine punktförmige sondern eine flächige Leuchte handelt.

19 Ich äussere mich hingegen nicht über diese Therapieform als solche. Dies ist Sache der entsprechenden Fachleute. Allerdings schlage ich diese als Schwerpunktsthema für eine nächste Ausgabe vor. 5 Welche Gefahr von welcher Strahlungsquelle Das natürliche Sonnenlicht beinhaltet Strahlung zwischen 300 und 2300 nm Wellenlänge. Die Intensität der einzelnen Bereiche variiert je nach Höhe über Mehr, Jahreszeit und meteorologische Verhältnisse. Die Strahlung der Schwarzglas-lampen liegt im Bereich von 340 bis 410 nm 2 Watt pro m pro nm Spektrum der gesamten Sonnenstrahlung an der Erdoberfläche (Sonne + diffuse Himmelsstrahlung) Spekrum in Davos auf 1600 m.ü.m Emissionsspektrum der Osram L 36/73 um den Faktor 4 verstärkt um den grössere Pupillendurchmesser zu berücksichtigen Emissionsspektrum der Osram L 36/ Blau Grün Gelb Rot 700 Mit obiger Figur kann die ganze Diskussion um Schädlichkeit fundiert geführt werden. Die dicke graue Linie zeigt die Sonneneinstrahlung auf der Erdoberfläche auf, wie sie im Handbuch für Beleuchtung (H. Lange) entnommen wurde. Die gestrichelte Linie ist das Spektrum der Sonnenstrahlung auf 1600 Meter über Meer in Davos, das mir vom Physikalisch-Meteorologischen Observatorium und Weltstrahlungszentrum in Davos zur Verfügung gestellt wurde. Dort wurde auch darauf hingewiesen, dass der UV Anteil je nach Ortshöhe, Ozongehalt, Tages- und Jahreszeit sowie dem geografischen Ort variiert und z.b. bei Föhnlage um einiges höher ist als an einem trüben Tag. Die kleine graue Figur steht für das Emissionsspektrum der Schwarzglaslampe Osram 36/73. Man sieht, dass die Strahlungsmenge wesentlich geringer ist als diejenige des Sonnenlichtes.

20 Der schraffierte Bereicht zeigt denjenigen Teil der Sonnenstrahlung, der sich unterhalb der Strahlung der Schwarzkolbenlampe befindet und damit energiereicher ist. Allerdings besteht ein Unterschied beim Pupillendurchmesser. Im Dunkelraum sind die Pupillen grösser als im Freien. Die Differenz zwischen der Fläche der Pupille bei Dunkeladaptation und Helladaptation liegt bei einem Faktor von 2.5. ( Clinical Visual Optics von Arthur G. Bennett and Ronald B. Rabbetts ) Auch bei grosser Helligkeit wird die Pupille nicht möglichst klein gehalten sondern das Auge adaptiert so, dass die Pupille wieder etwas geöffnet werden kann und so für den nächsten Einsatz als Sofortmassnahme zur Reduktion plötzlichen Lichteintritts bereit ist. Um wirklich sicher zu gehen, habe ich aber den Faktor von 4 gewählt und das Spektrum der Osram 36/73 entsprechend angepasst. Dargestellt wird dieses Spektrum in der Grafik schwarz. Kinder mit extrem grosser Pupille oder Aniridie haben auch im Tageslicht einen grossen Pupillendurchmesser. Vergleichen wir jetzt die beiden Kurven stellen wir fest, dass das Maximum der künstlichen UV Strahlung im Bereich von 370 nm gleich gross ist wie die natürliche Strahlung in diesem Wellenlängenbereich. Ebenfalls geht daraus hervor, dass zwischen 320 und 350 die Sonnenstrahlung eine grosse Energiemenge aufweist, die im Spektrum der Osram 36/73 nicht zu finden ist. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass hier nur die Energiemenge, nicht aber die Schädlichkeit der betreffenden Wellenlängen verglichen wurde. Bekanntlich sind kurzwelligere UV-Strahlen gefährlicher als langwelligere. Auch bei vorsichtiger Beurteilung kann daher gesagt werden, dass die Strahlenbelastung im Dunkelraum gleich oder geringer ist als im Freien. Wussten Sie, dass Fensterscheiben und Brillengläser aus Kronglas den grössten Teil der UV Strahlung transmittieren lassen? Kunstoffbrillengläser aus CR 39 absorbieren die optische Strahlung demgegenüber unter 370 vollständig. Herr Prof. Degenhardt geht auch auf die Gefährdung der Netzhaut durch kurzwelliges Blaulicht ein. Ein Blick auf die Grafik zeigt, dass der Anteil von Blaulicht bei der Schwarzglaslampe nur einen Bruchteil desjenigen von natürlichem Licht entspricht. Vor dieser Gefahr des Schadens schützt ein Aufenthalt im Schwarzraum eindeutig. Nicht vergessen werden darf, dass die Schädigungen die durch das Sonnenlicht entstehen, wenn überhaupt, sich erst nach Jahrzehnten bemerkbar machen. 6 Wesentlich ist die Summierung Die Gefährlichkeit einer Strahlung erhöht sich mit der Strahlungsmenge und der zeitlichen Dauer. Die mögliche Gefahr hängt damit von der abgestrahlten Energiemenge sowie von der Verweildauer ab. So gesehen ist man beim Verweilen im Freien im Sommer einem grösseren Strahlungspotential ausgesetzt als im Winter und ein halbstündiger Spaziergang ist weniger gefährlich als die ganztägige Wanderung. Falls der Aufenthalt im Schwarzraum ein grösseres Gefahrenpotential enthalten sollte, könnte das Problem demnach dadurch kompensiert werden, dass nach der Therapie kein Spaziergang im Freien sondern ein Aufenthalt in einem Raum mit der strahlungsarmen Beleuchtung einer Glühlampe folgt. (Kleiner Hinweis: ich bin überzeugt, dass das langwellige UV keine Gefahr darstellt, daher ist der anschliessende Spaziergang im Freien sinnvoll und sogar wünschenswert)

21 7 Welcher Schutz ist sinnvoll Ein wichtiges Gesetz bei der sehbehindertengerechten Beleuchtung lautet: man darf die Lampe nicht sehen. Wird eine ungeschützte Schwarzglaslampe direkt auf der Netzhaut abgebildet, entsteht auf de Netzhaut ein Bild dieser Lampe mit der entsprechend hohen Strahlenbelastung. Aus diesem Grund soll durch eine geeignete Leuchte verhindert werden, dass die Lampe direkt eingesehen werden kann. Auch hier lohnt sich ein Blick auf die Sonne. Sobald wir in einem Winkel von +/_ 90 Grad zur Sonne schauen wird sich diese ebenfalls auf der Netzhaut abbilden. Dabei wird die Wirkung durch das unscharfe Netzhautbild sowie die ständige Bewegung des Auges abgeschwächt. In Fällen besonders grosser Empfindlichkeit und bei Aniridie, Kolobom und Afakie ist es sinnvoll, dass die Betroffenen eine Schutzbrille mit CR 39 Gläsern tragen. Ich würde mir selber widersprechen, wenn ich an dieser Stelle in jedem Fall eine Schutzbrille verlangen würde. Wer aber ganz sicher sein will, darf natürlich eine solche tragen. Ausserdem tragen die meisten sehbehinderten Kinder und viele Therapeuten eine Korrekturbrille. Wenn die Gläser aus Kunststof sind bestehr keine Gefahr. Es gibt aber einen weiteren Grund, der für eine Schutzbrille spricht. UV Licht regt die Augenlinse und den Glaskörper zum Fluoreszieren an. Dieses Licht vermindert möglicherweise den Kontrast auf der Netzhaut. Eine CR 39 Brille mit zusätzlichem λ-400 Schutz kann daher zu einem kontrastreicheren Seheindruck führen. Bei dieser Brillenglasveredelung wird der 100% Schutz von 370 nm nach 400 nm verschoben. Der wichtigste Schutz ist ohnehin die relativ kurze Verweildauer im Schwarzraum im Schwarzraum. Dass hier Herr Prof. Degenhardt von Langzeit spricht, kann nicht nachvollzogen werden. 8 Fazit Ich habe dargestellt, dass die üblichen UV-Schwarzglaslampen gefahrlos verwendet werden können, sofern minimale Sicherheitsmassnahmen getroffen werden. Wenn etwas schädlich ist, ist es die natürliche Sonnenstrahlung!!! Daher soll beim Aufenthalt im Freien für einen ausreichenden Schutz vor Langzeitschäden gesorgt werden. Es sind dies Sonnenhut und Sonnenschutzbrillen. Dies gilt besonders bei Afakie und Aniridi Ich hoffe, dass es mir gelungen ist, die Verantwortlichen von der Gefahrlosigkeit dieser Therapie zu überzeugen und die Therapeuten vom schlechten Gewissen zu entlasten. 9 Epilog Ich hoffe, dass solche einschneidenden Forderungen, wie der Verzicht auf bestimmte Therapieformen etwas vorsichtiger angegangen werden. Solche Forderungen müssen vorgängig in Vernehmlassung gehen und von unterschiedlichen Fachleuten überprüft werden. Gleichzeitig müssen die entsprechenden Berufsgruppen Stellung nehmen können Mich bewegt eher die Frage, ob alle sehbehinderten Kinder gut erfasst und genügend gefördert werden. Immerhin kann eine unterlassene Förderung zu unabsehbaren Folgeschäden führen.

22 Mittlerweile ist erschwerend hinzugekommen, dass die Krankenkassen optische Hilfsmittel und Schutzbrillen immer mehr wie normale Korrekturbrillen behandeln, und sehbehinderte Kinder immer weniger zu einer guten optischen Grundversorgung mit Nahzusätzen und medizinischer Filterbrillen kommen. Hier besteht ein grosser Handlungsbedarf. 10 Danke Mein Dank gilt den Fachleuten, die mich auf die Problematik aufmerksam gemacht und zu einer Stellungsnahme aufgefordert haben. Herrn Dr. Roland Joos, Physiker und Dozent an der Schweizerischen Höheren Fachschule für Augenoptik in Olten danke ich für die kritische Lektüre des Artikels und seine ergänzenden Informationen. Herrn G. Hülsen vom Physikalisch-Meteorologisches Observatorium Davos, World Radiation Center danke ich für die Unterlagen über das Emmissionsspektrum in Davos. Mein Dank gilt ebenfalls meiner Frau Doris Jäger Buser für die Korrekturarbeit. Fritz Buser ist dipl. Augenoptiker, Low Vision Trainer und Lichtdesigner. Er war viele Jahre Leiter des Ressorts Low Vision Forschung und Entwicklung des Schweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen. Nach seiner Frühpensionierung gründete er eine eigene Firma und macht Beleuchtungsplanungen in Altersheimen und Sehbehinderteneinrichtungen. Daneben befasst er sich weiterhin mit Themen aus dem Low Vision Bereich und führt Kurse und Schulungen durch.

23 Alles zurück auf Start Beruhigung als Maxime? Gedanken zu BUSERs Replik auf den Artikel Zeit für eine Trennung: UV-Strahlung und Blindenpädagogik - Konsequenzen für die Low-Vision-Arbeit aus blind-sehbehindert 3/2006 Vorbemerkung Es ist (leider) selten, dass durch einen Aufsatz derart viele und vielschichtige Reaktionen (schon durch sein Entstehen und erst Recht nach dem Erscheinen) ausgelöst werden, die dann auch noch bis zum Autor durchdringen. Allein dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken! Infragestellen, diskutieren, verwerfen, verteidigen, begründen, neue Ideen finden, aber auch alte Argumente stärken... was kann man sich als Autor mehr wünschen, als eine kompetente, reflektierende und kritische Leser/innen/schaft. In vielen Telefonaten, mails und persönlichen (Streit-) Gesprächen wurde mir nochmals deutlich, welche emotionale Seite(n) dieses Thema beinhaltet und dass ich in meinem Aufsatz zu wenig auf die fehlende pädagogische und therapeutische Notwenigkeit des UV-Einsatzes hingewiesen habe. Gerade diese Emotionalität der Situation führte wohl dazu, dass die, der Replik in blind-sehbehindert vorausgehende, Rundmail BUSERs (mit dem erklärten Ziel, schnell Klarheit zu schaffen... und die Fachleute zu beruhigen /1/) dazu führt(e), dass ein wie ich meine nicht adäquates Gefühl des Zurücklehnen-Könnens bzw. des Alles zurück auf Start aufkommt. Es geht mir nicht darum, ein schlechtes Gewissen zuzuweisen, wie es BUSER in seinem Fazit anklingen lässt mir geht es um eine streitbare Reflexion, um ein Aufnehmen des Wissens anderer Disziplinen und letztendlich um eine pädagogische Bewertung eines Risikopotentials. In diesem Sinne zum Thema: BUSERs Replik basiert auf drei Säulen: (1) UV-Strahler und fluoreszierende Materialien sind eine Therapieform und als solche unverzichtbar. (2) Eine Grenzwertdiskussion ist möglich und geboten. (3) Die UV-Strahlenbelastung (in den praktizierten Szenarien) liegt im Rahmen der Strahlenbelastung der Sonne und ist daher unbedenklich. Aus meiner Sicht trägt keine der drei Säulen! Darüber hinaus reagiert BUSER auf das Ergebnis und nicht auf den Artikel selbst. (1) Der Einsatz von UV-Strahlern und fluoreszierenden Materialien ist keine Therapie! In den entsprechenden Einsatzszenarien werden didaktische Entscheidungen medial umgesetzt. Unter instrumenteller / medialer Sicht sind die UV-Materialien in diesen Szenarien unkompliziert ersetzbar! Da es um eine pädagogische Bewertung eines Risikopotentials geht, muss die Diskussion der Risiken der betreffenden UV-Strahlung in die Betrachtung der (behinderten-)pädagogischen Begründungszusammenhänge des Einsatzes eingerahmt sein. Dazu gilt es, die Frage zu beantworten, in welchen Kontexten der Einsatz fluoreszierender Materialien - und damit der Einsatz von UV-Strahlung - im pädagogischen Alltag stattfindet und auf welche theoretischen Zugänge dabei zurückgegriffen wird. Im Ergebnis der Analyse scheinen sich zwei Einsatztypen abzuzeichnen:

24 ad1) Ein Typ generiert sich innerhalb der Schnittmenge von Zugängen, wie z. B. Wohlfühlen, Entspannung und ganzheitliche Wahrnehmungsförderung sowie den diesen Begriffen nahestehenden Therapieansätzen. ad2) Ein zweiter Einsatztyp entsteht im Feld der Diagnostik und Förderung des Sehens, vorrangig in der Frühförderung blinder Kinder und in der Arbeit mit schwerstbehinderten Menschen. Zum Einsatztyp 1 Als Referenzkonzepte dienen u. a. das Konzept der ganzheitlichen Wahrnehmungsförderung von FRÖHLICH (vgl. u. a. 1996), das Konzept der Sensorischen Integration von AYRES, Ansätze zur Minimalen Cerebralen Dysfunktion und zu Teilleistungsstörungen (vgl. dazu u. a. KNAUF, KORMANN & UMBACH, 2006 und BIERMANN, 2004). Dabei ist auffällig, dass diese Quellen i.e.s. keine Bezüge zu einem derartigen Medieneinsatz anbieten. Im Gegenteil: FRÖHLICH und HEIDINGSFELDER verweisen ausdrücklich in Reaktion auf die sich verselbstständigenden Versionen einer basalen Stimulation und aus explizit pädagogischer Sicht darauf, dass eine eher isolierende und aus dem Alltagszusammenhang herausgenommene Wahrnehmungsförderung nicht ausreicht, um dem Kind die notwendige Entwicklungsorientierung zu geben (1996, S. 105). Bezüge zum Einsatz fluoreszierender Materialien entstehen erst dann, wenn z. B. zu den Spielangeboten (vgl. u. a. BIERMANN, 2004) Elemente (und zwar vor allem ausgewählte Medien) aus dem Snoezelen beigemischt werden. Die dann kreierten Angebote sind - gut gemeint - aber selten diagnostisch abgesichert. Somit entstehen mit hoher Wahrscheinlichkeit Wahrnehmungsangebote nach dem Motto Viel-hilft-Viel oder Es wird schon irgendwie positive Effekte haben. Snoezelen selbst stellt sich konzeptionell als multifunktionales Angebot dar, das sich von einem erholungs- und freizeitorientierten (Aktivitäts-)Ansatz in den 70er Jahren zu einem ausdrücklichen Förderkonzept gewandelt hat. MERTENS beschreibt Snoezelen als Therapie und Förderung zugleich (2005, S. 7), wobei das Angebot in allen Entwicklungsstufen eingesetzt werden kann. Bei der Durchsicht des aktuellen Snoezelen-Praxisbuches von MERTENS fällt auf, dass UV-Strahler, fluoreszierende Materialien bzw. die klassischen weißen Handschuhe wesentlich seltener als konkretes Beispiel (z. B. im Basisraum, S.36 und in der Inszenierung Orientalische Nächte, S. 189ff.) auftauchen, als die ad-hoc-sicht auf die Praxis von Snoezelen oder Snoezelen-inspirierter Szenarien erwarten ließe. Eigentlich ist dies auch Ansatz-konform, denn MERTENS legt u. a. großen Wert auf die Wirkung von Licht und Farbe (S. 43ff.) und damit ausdrücklich auf Strahlen innerhalb des Bereiches des für den Menschen Sichtbaren! Warum aber der Bruch bei der Umsetzung? MERTENS beschreibt ein allgemeines Problem, das nicht unwesentlich auch in diesem Zusammenhang wirken wird: Es ist leider häufig zu beobachten, dass man sich vor der Einrichtung eines Snoezelenraumes nicht ausreichend informiert, oft auch keine Vorstellung hat, was in diesem Raum geschehen soll und sich über die Wirkungsweise der Geräte im Vorfeld wenig Gedanken gemacht hat (2005, S. 29). Eine weitere potentielle Ursache für das überproportionale Verwenden der UV-Strahlung liegt leider bezeichnend für die Situation vieler Einrichtungen in den knappen Ressourcen: UV-Strahler und UV-Materialien sind wesentlich preisgünstiger als ein Großteil des Snoezelen-Licht-Equipments. Große Anbieter von Spiel- und Therapiebedarf bewerben darüber hinaus intensiv die Schwarzlichtmaterialien. Für verhältnismäßig wenig Geld ist ein emotional-attraktiver, mit Effekten gefüllter Raum gestaltbar, der dann z. B. dem Sponsor oder Förderer präsentiert werden oder die Einrichtungsbroschüre schmücken kann. Beide Ursachen, das nicht ausreichende Reflektieren der Konzeptionen und das Agieren mit knappen Kassen, wirken häufig auch in den o. g. Situationen, in denen Medien und Konzepte im freien Mix zusammengestellt werden!

25 Zum Einsatztyp 2 Die Diagnostik des (physiologischen) Sehvermögens obliegt in erster Linie der Ophthalmologie. Dass dabei eine moderne Ophthalmologie mit weit mehr als einem eingeschränkten Blick auf die Faktoren Visus und Gesichtsfeld aufwarten kann, ist unumstritten. So skizzieren ZIHL & PRIGLINGER (2002) die sensorischen und okulomotorischen Funktionen und Leistungen der visuellen Wahrnehmung umfangreich und detailliert. Diagnostische Instrumente und Trainings-, Therapie- und Förderansätze sind dem beruflichen Selbstverständnis sowie den berufsbedingten Rahmenbedingungen folgend stark strukturiert, formalisiert und auf Laborbedingungen ausgerichtet (vgl. dazu auch NIEDEGGEN & JÖRGENS, 2005). Ausgewählte Beispiel-Therapiepläne belegen bei ZIHL & PRIGLINGER jedoch eine Reihe von Förderzielen und -maßnahmen, die klare Überschneidungen zu pädagogischen Ansätzen einer Förderung der visuellen Wahrnehmung im Frühförderbereich und in der Arbeit mit schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen aufweisen. So werden z. B. die Ziele Steigerung der visuellen Aufmerksamkeit und Anbahnung der visuellen Neugierde (2002, S. 149) genannt. Zur Umsetzung werden Medien, wie Farbfolien, Seidenpapier, Luftballons, Diaprojektionen, Taschenlampen und weitere Lichtquellen etc. in ausgeleuchteten und abgedunkelten Räumen empfohlen (2002, S. 149, 155). Die pädagogische Perspektive der Diagnostik und Förderung des Sehens ist seit vielen Jahren zentraler Bestandteil blinden- und sehbehindertenpädagogischen Selbstverständnisses. Das Ziel pädagogischen Tuns ist die Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Kinder in Lernzusammenhängen und natürlich auch im Alltag. Der Einsatz selbstleuchtender und reflektierender Materialien mit hohen Helligkeits- und Farbkontrasten ist keine isolierte Therapie, sondern Bestandteil sehgeschädigtenpädagogischer Konzepte mit den Schwerpunkten in den Bereichen Diagnostik und Förderung. In sehgeschädigtenpädagogischen Kontexten werden beide o. g. Einsatzszenarien getrennt aber auch in einer manchmal nicht wirklich klaren Überlappung praktiziert. Unbestritten ist jedoch, dass Breite und Vielfältigkeit der genutzten und nutzbaren Instrumente und Medien - basierend auf der Fachlichkeit und der Berufserfahrung der Kolleginnen und Kollegen - vollkommen zielführend und ausreichend sind und ohne den Einsatz von zusätzlichen und künstlichen UV-Strahlern auskommen. Die Einsatzszenarien werden durch den Einsatz der UV-Materialien - vor allem für Außenstehende - schöner, attraktiver und peppiger. Sie sind im Einzelfall auch eine preisgünstige Alternative für aufwändige und teure Lichtinstallationen. Die zunehmende Verwendung der LED-Technik wird die Zahl der ohnehin zahlreich zur Verfügung stehenden kostengünstigen Medienangebote weiterhin erhöhen. Die didaktischen Entscheidungen und Handlungsspielräume in Diagnostik & Förderung sowie im Rahmen von Ansätzen, wie z. B. Snoezelen, bleiben vom Nicht-Einsatz der UV-Strahler und UV-Materialien unberührt. (2) Eine Grenzwertdiskussion ist angesichts des Risikoszenarios nicht möglich! Hier liegt ein Schwerpunkt meiner Kritik an BUSERs Ansatz: Er repliziert auf das Ergebnis und nicht auf die im Aufsatz aufgeführten Risikofaktoren. Mehr noch: BUSER wirft mir vor, ich würde mich umfänglich um UV-Strahlung bemühen, die irrelevant ist und die Beschreibung des effektiven Gefahrenpotentials durch eine Strahlungsquelle im langwelligen UV /1/ würde fehlen. Man mag mir vorwerfen, dass ich in einem Aufsatz über die Gefährdungspotentiale der UV-Strahlung umfangreich und breit

26 ansetze und den gesamten Wellenlängenbereich von 100nm bis 400nm betrachte und das als fehlende Beschränkung brandmarken. In meinem Verständnis erschließen sich Probleme besser in Zusammenhängen... und ein wenig vertiefte Allgemeinbildung über die Gefahren der solaren und technisch-erzeugten UV-Strahlung kann ja auch nicht schaden! Vielleicht hat es die eine oder den anderen bewogen, den nächsten Solariumbesuch auszulassen oder das Sonnen-baden-Management für den nächsten Strand- oder Hochgebirgsurlaub zu überdenken. Das kann (vielleicht berechtigterweise) als Überschreitung der gebotenen Fachlichkeit angesehen werden, aber die Frage nach dem Gestalten der Aufenthalte der Kinder und Jugendlichen in der Sonne sind so auch BUSER selbst nicht wirklich immer gestellt, geschweige denn beantwortet. Der Vorwurf jedoch, ich hätte keine Aussagen zum Wellenlängenbereich der UV-A- Strahlung getroffen, ist schlicht falsch; ein erhöhtes Kataraktrisiko und potentielle Netzhautschäden durch UV-A-Strahlung sind breit beschrieben /2, S. 222f./. Ebenso bin ich verunsichert, wieso BUSER an keiner Stelle seiner Replik das Hauptproblem einer erhöhten Photosensibilität durch ausgewählte Medikamente einbezieht: Dieser Effekt macht es unmöglich(!), eine Grenzwertdiskussion zu führen, da durch die Hersteller keine Faktoren angegeben werden (können), die das Einhalten von Grenzwerten handhabbar machen würde. Kleinste Dosen müssen in diesem Zusammenhang definitiv Beachtung finden! Ich darf das Risikoszenario nochmals wie folgt zusammenfassen: - Die verstärkte Transmissionsfähigkeit des kindlichen Auges für den Spektralbereich der UV-Strahlung erhöht die Strahlenbelastung für die Retina. Alle internationalen Studien verweisen daher explizit auf einen besonderen Augenschutz für Kinder. - Angesichts der mit der Schädigungsstruktur zusammenhängenden Qualität und Quantität medikamentöser Versorgung vorrangig der schwerstbehinderten Kinder und Jugendlichen legen die Forschungsergebnisse zu phototoxischen und photoallergischen Reaktionen der Haut und des Auges nahe, jede zusätzliche Dosis ultravioletter Strahlung zu vermeiden. Eine Grenzwertdebatte ist hier nicht möglich, da es gerade eine Spezifik dieses Phänomens ist, dass Dosen, die sonst keine direkten negativen Effekte auslösen, hier negativ wirken können. - Der häufige Wechsel der Körperposition (Rückenlage, Blickrichtungswechsel etc.) erhöht die Gesamtmenge der durch das Auge aufgenommenen UV-Strahlung (z. B. im Vergleich zum meist aufrechten Aufenthalt im Freien). - Die Schutzmechanismen reflektorischer Lidschluss und Lidspaltregulation versagen in dem zu betrachtenden Zusammenhang, weil sie für die Regulierung der Lichtmenge ausgelegt sind. - Die durch die beteiligten Personen realisierte Dunkeladaption führt u. a. zu weit geöffneten Pupillen; dadurch ist das Eindringen einer wesentlich höheren Dosis der hier zu betrachtenden Spektralbereiche möglich. 1 - Über die Folgen der Langzeiteinwirkung mit geringsten Dosen (sowohl für die Kinder als auch in größerem Maße für die Professionellen) können derzeit keine durch evidenzbasierte Studien gesicherten Aussagen getroffen werden. Die vorliegenden Studien verweisen jedoch zunehmend auf Gefahrenpotentiale; in Reaktion darauf wurden Grenzwerte gesenkt und weitere Studien in Auftrag gegeben. 1 Dies diskutiert BUSER, vergleicht dann aber das Emissionsspektrum einer (!) Leuchtstofflampe im Abstand von einem Meter (!) mit der solaren Strahlungsbelastung in Davos; das beruhigt im Übrigen nicht wirklich, denn alle UV-Monitoring-Studien verweisen auf die erhöhte UV-Belastung im Süden und im Hochgebirge. Ebenso ist es nicht tröstlich, dass Schädigungen die durch das Sonnenlicht entstehen, wenn überhaupt, sich erst nach Jahrzehnten bemerkbar machen /1/.

27 (3) Das dem Sonne-UV-Strahler-Vergleich zugrundegelegte Szenarium bildet die praktizierten Situationen nicht ab. BUSER diskutiert ein Szenario einer 36 Watt Leuchtstofflampe, die bestmöglich indirekt, in einem Abstand von einem Meter eingesetzt wird. Darüber hinaus insistiert er insgesamt bei den Schutzmaßnahmen auf Zeit, Abstand, Indirektbeleuchtung und CR39-Gläser. Weiterhin fragt BUSER an, wieso ich von einer Langzeiteinwirkung ausgehe. Hier wird ein Unterschied in den Erfahrungen der praktizierten Szenarien des UV-Strahlungs-Einsatzes deutlich: Dunkelräume mit acht freihängenden UV- Leuchtstofflampen in einer Höhe von einem Meter über dem liegenden Kind, mobile UV-Handleuchten für den Einsatz mit geringer Entfernung, Förderpläne mit täglichem Aufenthalt im Dunkelraum (verbunden mit dem dann ritualisierten Einschalten der UV- Strahlungs-Quellen beim Betreten des Raums), Erholungsphasen mit Snoezelen-UV- Equipment-Anleihen, selbstgebaute Schwarzlichtkästen (mit Indirektlösungen aber maximal 30cm Abstand zum Kind), eine Biographie der schwerstbehinderten Menschen mit Sehschädigung von der sehgeschädigtenpädagogischen Frühförderung, der (Blinden-)Schule bis hin zu Berufs- und Altenpflegeeinrichtungen (die alle für sich mal eben nur ein wenig fluoreszierende Materialien und Schwarzlicht einsetzen)... nur ein zuspitzendes Extremszenario? Das Problem ist doch, dass bei dem Modell-Medienaufbau nach BUSER die Effekte der fluoreszierenden Materialien nicht mehr so schick sind... also wird eine Leuchte, zwei, drei... zugeschaltet oder der Abstand verringert! Auf den psychologisch entlastenden aber irreführenden Effekt bei den Indirektlösungen darf ich an dieser Stelle nochmals hinweisen: Nur die Tatsache, dass man kein blaues Licht mehr sieht, bedeutet nicht den Ausschluss der UV-Strahlungseinwirkung. Die Existenz der UV-Strahlung wird ja ausdrücklich für die Effekte gebraucht man sieht sie eben nur nicht! Und letztendlich versteht sich sehgeschädigtenpädagogisches Tun doch traditionellerweise lebensphasenübergreifend wir sollten das auch in diesem Zusammenhang würdigen: Im Befolgen des PABLASEK schen Mottos wird (derzeit eben auch) die Langzeiteinwirkung von zusätzlicher UV-A-Strahlung generiert! Der Werkstoff CR39 ist im Übrigen als UV-Schutz vollkommen ungeeignet, wenn man von einer fast vollständigen Transmission ab 375nm ausgeht (UV-Strahlung wird bis 400nm angegeben und der Verlauf der CR39-Transmissionskurve beginnt bei einem Wert unter 350nm - vgl. KREß & TIRLER, 2005, S. 64). BUSER möchte weiterhin den Eindruck erzeugen, dass der Einsatz der UV-Strahler in Industrie, Wissenschaft und Kriminalistik von vielen Personen täglich über Stunden /1/ per se ein Beleg für die Nicht-Gefährlichkeit der Lampen wäre und ich eben dies bedauerlicherweise nicht registriert hätte. Dazu könnte ich die entsprechenden Abschnitte /2, S / komplett und unverändert zitieren will dies aber natürlich nicht tun, sondern um ein Einsatzgebiet ergänzen. Für die stomatologische Praxis gibt BRACHES (2001) für die eingesetzten Behandlungsleuchten einen UV-A-Strahlungsanteil von 58,81% an (vgl. S. 74). Sowohl für die Behandlungsleuchte als auch für die Polymerisationsleuchte stellt er fest, dass zwar für die Augen keine schwere Exposition auftritt, aber wegen der fehlenden Schwellenwertangaben eine definitive Beurteilung nicht möglich (S.75) ist. Dem folgend empfiehlt BRANCHES, dass hauptsächlich Kinder und Personen mit entfernter Linse sowie die Behandler Schutzbrillen tragen sollten (vgl. S. 75).

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