St/Z2/03000/ Dezember 2002

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1 Thüringer Kultusministerium Postfach Erfurt An die Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Sonderpädagogischen Fachkräfte der staatlichen Schulen in Thüringen Geschäftszeichen Ihr Zeichen, Ihr Schreiben vom Telefon (03 61) Datum St/Z2/03000/ Dezember 2002 I. Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung der Inanspruchnahme von Altersteilzeit nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ) im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums vom 1. November 2002 und II. Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Übernahme von Ausgleichsbeiträgen zur Abwendung von Rentenabschlägen gemäß 187a Abs. 1 SGB VI im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums vom 1. November 2002; hier: Hinweise für die Bediensteten Sehr geehrte Damen und Herren, mit den beiden o. g. Richtlinien soll älteren Bediensteten der staatlichen Schulen die Möglichkeit eingeräumt werden, in ein Altersteilzeitverhältnis zu wechseln oder vorzeitig Altersrente in Anspruch zu nehmen. Um diesen Übergang sozial verträglich zu gestalten, zahlt der Freistaat Thüringen zum teilweisen Ausgleich von Rentenabschlägen jedem Bediensteten, der einen Vertrag nach diesen Modellen schließt, eine Abfindung. Zusätzlich zu den Leistungen des Altersteilzeittarifvertrages erhalten Bedienstete, die nach den Modellen des Thüringer Kultusministeriums beschäftigt sind, während der Altersteilzeit eine monatliche Abfindungszahlung. Die Einzelheiten zu den Leistungen und den Konditionen der Richtlinen entnehmen Sie bitte den beigefügten Merkblättern. Anträge auf Abschluss eines Vertrages zum Schuljahresbeginn sind jeweils bis zum 1. März des Jahres zu stellen, in dem der Vertrag wirksam werden soll. Sofern ein Wechsel in Altersteilzeit zum 1. Februar 2003 gewünscht wird oder der gewünschte Ausscheidenstermin vor dem 31. Juli 2003 liegt, bitte ich Sie den Antrag bis spätestens 15. Januar 2003 zu stellen. Für Informationen, z. B. ob Sie die Antragsvoraussetzungen erfüllen, steht Ihnen Ihr Staatliches Schulamt zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. Hermann Ströbel Anlagen Werner-Seelenbinder-Straße 7, Erfurt Telefon (Zentrale): (03 61) Bankverbindung Telefax: (03 61) (Staatshauptkasse Thüringen) Im Kultusministerium gilt gleitende Arbeitszeit. Bitte Termine vereinbaren. Internet-Adresse: -Adresse: stb@tkm.thueringen.de Landeszentralbank Erfurt BLZ , Kto

2 Möglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie Sonderpädagogische Fachkäfte im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums zum Wechsel in Teilzeitmodelle bzw. zum gleitenden Übergang in den Ruhestand (Stand 1. Dezember 2002) Derzeitiges Beschäftigungsmodell Wechselmöglichkeit in das Modell Arbeitnehmer, die derzeit in Vollzeit beschäftigt sind 55PLUS TV ATZ RL-ATZ-02 Rente 60PLUS RL-Rente-02 zusätzliche Bedingungen, Anmerkungen sofern ein Antrag auf einen solchen Wechsel bis zum gestellt wurde Arbeitnehmer, die derzeit im Floating-Modell beschäftigt sind 55PLUS TV ATZ TKM TV ATZ RL-ATZ-02 Rente 60PLUS RL-Rente-02 Arbeitnehmer, die derzeit in einer Teilzeit nach den Modellen 1993 bzw beschäftigt sind Floating sofern ein Antrag auf einen solchen Wechsel bis 2 Jahre vor Auslaufen gestellt wurde 55PLUS TV ATZ TKM TV ATZ RL-ATZ-02 Rente 60PLUS RL-Rente-02 Arbeitnehmer, die derzeit im Modell 55PLUS beschäftigt sind TV ATZ TKM TV ATZ RL-ATZ-02 Für Arbeitnehmer, die zum gewechselt sind, kann im Schulamt geprüft werden, wie ein Wechsel nach RL-ATZ-02 möglich ist. Rente 60PLUS RL-Rente-02 Arbeitnehmer, die derzeit in einer Teilzeit ohne Kündigungsschutz beschäftigt sind 55PLUS TV ATZ TKM TV ATZ RL-ATZ-02 Rente 60PLUS RL-Rente-02 sofern ein Antrag auf einen solchen Wechsel bis zum als Vollzeitbeschäftigter gestellt wurde Arbeitnehmer, die derzeit nach TV ATZ TKM beschäftigt sind keine Für Arbeitnehmer, die zum gewechselt sind, kann im Schulamt geprüft werden, ob ein Wechsel nach RL-ATZ-02 möglich ist. Arbeitnehmer, die derzeit nach TV ATZ beschäftigt sind keine

3 Legende Floating-Modell Modell 1993 Modell PLUS TV ATZ TKM TV ATZ RL-ATZ-02 Rente 60PLUS RL-Rente-02 Teil A der Angebote zur Erreichung einer sozial verträglichen Personalentwicklung im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums vom 27. November 1996 Vereinbarung über freiwillige Teilzeitbeschäftigung für beim Thüringer Kultusministerium angestellte Lehrkräfte vom 4. August 1993 Vereinbarung über freiwillige Teilzeitbeschäftigung für beim Thüringer Kultusministerium angestellte Lehrkräfte vom 9. Mai 1995 Teilzeitangebote für ältere Lehrer/Lehrerinnen und Sonderpädagogische Fachkräfte vom 23. Mai 1996 in der Fassung vom 27./28. März 1998 Besondere Altersteilzeit nach 3 des Tarifvertrags zur Regelung von Altersteilzeit im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums vom 18. Januar 1999 Altersteilzeit nach 2 des Tarifvertrags zur Regelung von Altersteilzeit im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums vom 18. Januar 1999 Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung der Inanspruchnahme von Altersteilzeit nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ) im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums vom 1. November 2002 Umsetzungsvereinbarung zur allgemeinen Protokollnotiz Nr. 4 des Tarifvertrags zur Regelung von Altersteilzeit im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums vom 18. Januar 1999 Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Übernahme von Ausgleichsbeiträgen zur Abwendung von Rentenabschlägen gemäß 187a Abs. 1 SGB VI im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums vom 1. November 2002

4 Merkblatt RL-Rente-02 Hinweise für Arbeitnehmer zur Umsetzung der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Übernahme von Ausgleichsbeiträgen zur Abwendung von Rentenabschlägen gemäß 187a Abs. 1 SGB VI im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums vom 1. November 2002 An wen richtet sich dieses Angebot? Alle an staatlichen Schulen beschäftigten angestellten Lehrerinnen und Lehrer, Sonderpädagogische Fachkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher (im Folgenden Arbeitnehmer) mit Ausnahme der Arbeitnehmer, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen oder einen Altersteilzeitarbeitsvertrag nach dem TV ATZ geschlossen haben oder einen Teilzeitarbeitsvertrag nach 3 des TV ATZ TKM geschlossen haben. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Der Arbeitnehmer muss das 60. Lebensjahr bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vollendet haben. Er muss eine Beschäftigungszeit von mindestens 10 Jahren gemäß 19 BAT-O bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nachweisen. Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers darf nicht ruhen (bspw. wegen befristeter Erwerbsunfähigkeit). Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss ein Anspruch auf Rente wegen Alters bestehen. Die Altersrente ist unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Anspruch zu nehmen, spätestens jedoch zum darauf folgenden Schuljahresende. Welche Leistungen werden gezahlt? Je Monat des vorzeitigen Ausscheidens werden 1.000,- als Abfindung gezahlt, insgesamt jedoch nicht mehr als ,-. Ausnahmen: Für Arbeitnehmer im Floating-Modell, in den Teilzeitmodellen von 1993 und 1995 sowie im Modell 55PLUS beträgt die Höchstsumme ,-. Für Teilzeitbeschäftigte, die nicht in den genannten Modellen sind, bestimmen sich die Summe je Monat wie auch die Höchstsumme nach dem Verhältnis der reduzierten zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Beispiel: Ein zu 70 % Teilzeitbeschäftigter erhält je Monat 700,-, insgesamt jedoch nicht mehr als ,-. Der Arbeitnehmer kann wählen, ob die Abfindung an den Rentenversicherungsträger oder an ihn selbst gezahlt werden soll.

5 Wie ist das Verfahren zur Antragstellung? Der Arbeitnehmer stellt bis fünf Monate vor dem Termin, zu dem er ausscheiden will, einen Antrag unter Verwendung des beigefügten Antragsformulars. Auf dem Antrag ist zu vermerken, welcher Termin für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gewünscht wird. Vorher fordert der Arbeitnehmer bei seinem Rentenversicherungsträger einen Bescheid über den Zeitpunkt des frühest möglichen Rentenanspruchs, die Höhe des Rentenabschlags und die Höhe des Ausgleichsbeitrags zur Abwendung von Rentenabschlägen nach 187a Absatz 1 SGB VI an und fügt diese Bescheide dem Antrag bei. Gleichzeitig hat sich jeder Arbeitnehmer über die steuerrechtlichen (z. B. Steuerberater, Finanzamt) sowie über die sozialversicherungstechnischen Folgen (z. B. Krankenkasse, Rentenkasse, VBL) des Ausscheidens zu informieren. Adressen der jeweils zuständigen Stellen sind beigefügt. Wie geht es weiter? Das Staatliche Schulamt fertigt bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen den Aufhebungsvertrag. Mit der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages sind auch die sonstigen Erklärungen des Arbeitnehmers (insbesondere auch hinsichtlich der Informationspflicht gemäß 5 der Richtlinie) abzugeben. Rechtzeitig vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer seinen Rentenantrag beim Rentenversicherungsträger zu stellen. Am 15. des Monats nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird dann die ggf. gewählte Abfindungssumme an den Arbeitnehmer fällig, wenn alle Unterlagen rechtzeitig eingereicht sind. Was gilt es sonst noch zu beachten? Mit den genannten Leistungen sind sonstige Abfindungen (z. B. gemäß TV zur sozialen Absicherung oder TV ATZ, auch außertariflich) sowie Übergangsgelder nach BAT-O abgegolten. Der bis zum Ende des Arbeitsverhältnis noch zustehende Erholungsurlaub ist bis zum Ausscheiden in Anspruch zu nehmen. Ein ggf. noch existierendes Pflichtstundenkonto ist durch Freizeitausgleich (sofern bis zum Ausscheiden möglich) oder finanziell abzugelten. Bei finanzieller Abgeltung wird die Summe am 15. des Monats nach dem Ausscheiden fällig. Die Richtlinie ist bis zum 31. Juli 2007 befristet. Das heißt, dass Aufhebungsverträge auf der Grundlage dieser Richtlinie nur solange geschlossen werden können, wie es unter Beachtung der oben genannten Voraussetzungen und Regelungen bis zu diesem Termin zu einer wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt.

6 (Name und Anschrift der/s Beschäftigten) Antrag RL-Rente-02 (Personalnummer) (Schulnummer) An das Staatliche Schulamt über die Schulleitung Antrag auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages gemäß der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Übernahme von Ausgleichsbeiträgen zur Abwendung von Rentenabschlägen gemäß 187a Abs. 1 SGB VI im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums vom 1. November 2002 (RL-Rente-02) Hiermit beantrage ich die Auflösung meines Arbeitsverhältnisses gemäß den Bedingungen in oben genannter Richtlinie zum 200_. Ich stehe weder in einem befristeten Arbeitsverhältnis noch befinde ich mich in einem Altersteilzeitverhältnis im Sinne des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit vom 5. Mai 1998 oder in einem Teilzeitarbeitsverhältnis im Sinne des 3 Absatz 2 ff. des Tarifvertrages zur Regelung von Altersteilzeit im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums vom 18. Januar Bescheide des Rentenversicherungsträgers über - den Zeitpunkt des frühest möglichen Rentenanspruchs - die Höhe des Rentenabschlags - die Höhe des Ausgleichsbeitrags zur Abwendung von Rentenabschlägen nach 187a Absatz 1 SGB VI sind beigefügt / reiche ich nach, sobald mir diese vorliegen.* Die nachträgliche Vorlage der erforderlichen Unterlagen kann die Rechtzeitigkeit der Leistungen des Arbeitgebers nach 3 der Richtlinie in Frage stellen. Mir ist bekannt, dass ein Aufhebungsvertrag nur geschlossen werden kann, wenn die erforderlichen Unterlagen bis zum angestrebten Termin des Ausscheidens vollständig vorliegen. Ich werde rechtzeitig vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis einen Rentenantrag mit Rentenbeginn am Tage nach dem Ausscheiden bei dem für mich zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Das Merkblatt des Thüringer Kultusministeriums zum Inhalt der oben genannten Richtlinie habe ich zur Kenntnis genommen. Insbesondere ist mir bekannt, dass ich ein Wahlrecht dahin gehend habe, ob die Leistungen nach 3 der Richtlinie von meinem Arbeitgeber an meinen Rentenversicherungsträger geleistet oder mir direkt ausgezahlt werden. Ort, Datum Unterschrift des Bediensteten Posteingang (Datum, Unterschrift) Schulleitung Schulamt *) Nichtzutreffendes streichen

7 Merkblatt RL-ATZ-02 Hinweise für Arbeitnehmer zur Umsetzung der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung der Inanspruchnahme von Altersteilzeit nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ) im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums vom 1. November 2002 An wen richtet sich dieses Angebot? Alle an staatlichen Schulen beschäftigten angestellten Lehrerinnen und Lehrer, Sonderpädagogische Fachkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher (im Folgenden Arbeitnehmer) mit Ausnahme der Arbeitnehmer, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen oder einen Altersteilzeitarbeitsvertrag nach dem TV ATZ geschlossen haben oder einen Teilzeitarbeitsvertrag nach 3 des TV ATZ TKM geschlossen haben. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Der Arbeitnehmer kann einen Altersteilzeitvertrag nach dieser Richtlinie abschließen, wenn er das 55. oder das 56. Lebensjahr vollendet. Er muss eine Beschäftigungszeit von mindestens 5 Jahren nachweisen. Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers darf nicht ruhen (bspw. wegen befristeter Erwerbsunfähigkeit). Wie wird die Altersteilzeit gewährt? Das Altersteilzeitarbeitsverhältnis beginnt zu dem Schuljahresbeginn (also jeweils zum 1. August) unmittelbar nach Vollendung des 55. oder 56. Lebensjahres. Als Übergangsregelung können Arbeitnehmer, die zum Schuljahresbeginn 2003/04 das 55. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben und noch keinen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung besitzen, zum 1. August 2003 in eine solche Altersteilzeit wechseln. Arbeitnehmer, die am 1. Februar 2003 das 55. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben und noch keinen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung besitzen, können zum 1. Februar 2003 oder zum 1. August 2003 in eine solche Altersteilzeit wechseln. Die Dauer der Altersteilzeit beträgt maximal sechs Jahre. Das Altersteilzeitarbeitsverhältnis (Arbeits- und Freistellungsphase) soll mindestens zwei volle Jahre dauern. Bei Arbeitnehmern, die gemäß der Übergangsregelung in Altersteilzeit wechseln, endet die Altersteilzeitbeschäftigung spätestens zum Schuljahresende nach Vollendung des 62. Lebensjahres. Die Arbeitszeit in der Altersteilzeit beträgt die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit. Zur bisherigen Arbeitszeit zählen dabei keine Mehrarbeitsstunden, auch nicht aus der Flexibilisierung. Die Altersteilzeit wird im Blockmodell gewährt. Im unmittelbaren Anschluss an das Arbeitsverhältnis ist die (in der Regel geminderte) Altersrente in Anspruch zu nehmen.

8 Welche Leistungen werden gezahlt? a) Teilweiser Ausgleich der Rentenminderung Je Monat, des vorzeitigen Ausscheidens werden 1.000,- als Abfindung gezahlt, insgesamt jedoch höchstens ,-. Ausnahmen: Für Arbeitnehmer im Floating-Modell, in den Teilzeitmodellen von 1993 und 1995 sowie im Modell 55PLUS beträgt die Höchstsumme ,-. Für Teilzeitbeschäftigte, die nicht oder nicht mehr nach den genannten Modellen beschäftigt sind, bestimmen sich die Summe je Monat wie auch die Höchstsumme nach dem Verhältnis der reduzierten zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Beispiel: Ein derzeit zu 70 % Teilzeitbeschäftigter erhält je Monat 700,-, insgesamt jedoch nicht mehr als ,-. Der Arbeitnehmer kann wählen, ob die Summe an den Rentenversicherungsträger oder an ihn selbst gezahlt werden soll. b) Zusätzliche Leistungen für Arbeitnehmer in Kündigungsschutz-Modellen Für Arbeitnehmer im Floating-Modell, in den Teilzeitmodellen von 1993 und 1995 sowie im Modell 55PLUS, die vor dem Übertritt in die Altersteilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von weniger als 80% beschäftigt sind, werden folgende zusätzliche Leistungen gezahlt: Dem Arbeitnehmer wird für jeden Monat im Altersteilzeitverhältnis die Differenz zwischen dem Mindestnettoentgelt aus seinem bisherigen Beschäftigungsumfang und dem Mindestnettoentgelt, welches er erhalten hätte, wenn er aus 80% Teilzeit in die Altersteilzeit gewechselt wäre, als Abfindungsteilbetrag monatlich ausgezahlt. Diese Zahlungen erfolgen jedoch nur solange, wie das Arbeitsverhältnis nicht erloschen ist. c) Aufstockungsleistungen zur Sozialversicherung und zur Zusatzversorgung Die vom Arbeitgeber nach dem Wechsel in die Alterteilzeit entrichteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Umlagen zur VBL stellen die Beschäftigten die aus einem der genannten Teilzeitmodelle mit Kündigungsschutz in die Altersteilzeit wechseln, vereinfacht gesagt so, als wären sie in dem bisherigen Beschäftigungsumfang verblieben. Bei sonstigen Beschäftigten ist diese Aufstockung auf 90% der bisherigen Zahlungen begrenzt. Näheres entnehmen Sie bitte 5 Abs. 4 TV ATZ. Wie ist das Verfahren zur Antragstellung? Der Arbeitnehmer stellt bis zum 1. März des Jahres, in dem der Wechsel erfolgen soll, einen Antrag gemäß beigefügtem Antragsformular. Auf dem Antrag ist zu vermerken, für welchen Zeitraum die Altersteilzeit gewünscht wird. Der Arbeitnehmer fordert bei seinem Rentenversicherungsträger einen Bescheid über den Zeitpunkt des frühest möglichen Rentenanspruchs an und fügt diesen dem Antrag bei. Vorher hat sich der Arbeitnehmer über die steuerrechtlichen (z. B. Steuerberater, Finanzamt) sowie über die sozialversicherungstechnischen Folgen (z. B. Krankenkasse, Rentenkasse, VBL) zu informieren.

9 Wie geht es weiter? Bei Vorliegen aller Voraussetzungen fertigt das staatliche Schulamt den Altersteilzeitvertrag. Mit der Unterzeichnung des Altersteilzeitvertrages sind auch die sonstigen Erklärungen des Arbeitnehmers (insbesondere auch hinsichtlich der Informationspflicht gemäß 5 der Richtlinie) abzugeben. Der Arbeitnehmer legt dem Schulamt frühestens fünf, spätestens jedoch drei Monate vor dem Ausscheiden aktuelle Bescheide seines Rentenversicherungsträgers über die Höhe des Rentenabschlags und die Höhe des Ausgleichsbeitrags zur Abwendung von Rentenabschlägen nach 187a Absatz 1 SGB VI vor. Rechtzeitig vor dem Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer seinen Rentenantrag beim Rentenversicherungsträger zu stellen. Zum 15. des Monats nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird dann die ggf. gewählte Abfindungssumme an den Arbeitnehmer fällig, wenn alle Unterlagen rechtzeitig eingereicht sind. Was gilt es sonst noch zu beachten? Mit den genannten Leistungen sind sonstige Abfindungen (z. B. gemäß TV zur sozialen Absicherung oder TV ATZ, auch außertariflich) sowie Übergangsgelder nach BAT-O abgegolten. Ein ggf. noch existierendes Pflichtstundenkonto ist durch Freizeitausgleich bis zum Beginn der Freistellungsphase oder finanziell abzugelten. Die Richtlinie ist bis zum 31. Juli 2007 befristet. Das heißt, dass Altersteilzeitverträge auf der Grundlage dieser Richtlinie nur bis zu diesem Zeitpunkt geschlossen werden können.

10 (Name und Anschrift der/s Beschäftigten) Antrag RL-ATZ-02 (Personalnummer) (Schulnummer) An das Staatliche Schulamt über die Schulleitung Antrag auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages gemäß der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung der Inanspruchnahme von Altersteilzeit nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ) im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums vom 1. November 2002 (RL-ATZ-02) Hiermit beantrage ich den Wechsel in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis gemäß den Bedingungen in oben genannter Richtlinie zum 1. August 200_. Die Altersteilzeit soll bis zum 200_ befristet werden. Ich stehe weder in einem befristeten Arbeitsverhältnis noch befinde ich mich in einem Altersteilzeitverhältnis im Sinne des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit vom 5. Mai 1998 oder in einem Teilzeitarbeitsverhältnis im Sinne des 3 Absatz 2 ff. des Tarifvertrages zur Regelung von Altersteilzeit im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums vom 18. Januar Den Bescheid des Rentenversicherungsträgers über den Zeitpunkt des frühest möglichen Rentenanspruchs habe ich beigefügt / reiche ich nach, sobald mir dieser vorliegt.* Ich werde rechtzeitig vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis einen Rentenantrag mit Rentenbeginn am Tage nach dem Ausscheiden bei dem für mich zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Das Merkblatt des Thüringer Kultusministeriums zum Inhalt der oben genannten Richtlinie habe ich zur Kenntnis genommen. Insbesondere ist mir bekannt, dass ich ein Wahlrecht dahin gehend habe, ob die Leistungen nach 4 der Richtlinie von meinem Arbeitgeber an meinen Rentenversicherungsträger geleistet oder mir direkt ausgezahlt werden. Ort, Datum Unterschrift des Bediensteten Posteingang (Datum, Unterschrift) Schulleitung Schulamt *) Nichtzutreffendes streichen

11 (Name und Anschrift der/s Beschäftigten) Antrag RL-ATZ-02 / 1. Februar 2003 (Personalnummer) (Schulnummer) An das Staatliche Schulamt über die Schulleitung Antrag auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages gemäß der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung der Inanspruchnahme von Altersteilzeit nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ) im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums vom 1. November 2002 (RL-ATZ-02) Hiermit beantrage ich den Wechsel in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis gemäß den Bedingungen in oben genannter Richtlinie zum 1. Februar Die Altersteilzeit soll bis zum 200_ befristet werden. Ich stehe weder in einem befristeten Arbeitsverhältnis noch befinde ich mich in einem Altersteilzeitverhältnis im Sinne des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit vom 5. Mai 1998 oder in einem Teilzeitarbeitsverhältnis im Sinne des 3 Absatz 2 ff. des Tarifvertrages zur Regelung von Altersteilzeit im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums vom 18. Januar Den Bescheid des Rentenversicherungsträgers über den Zeitpunkt des frühest möglichen Rentenanspruchs habe ich beigefügt / reiche ich nach, sobald mir dieser vorliegt.* Ich werde rechtzeitig vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis einen Rentenantrag mit Rentenbeginn am Tage nach dem Ausscheiden bei dem für mich zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Das Merkblatt des Thüringer Kultusministeriums zum Inhalt der oben genannten Richtlinie habe ich zur Kenntnis genommen. Insbesondere ist mir bekannt, dass ich ein Wahlrecht dahin gehend habe, ob die Leistungen nach 4 der Richtlinie von meinem Arbeitgeber an meinen Rentenversicherungsträger geleistet oder mir direkt ausgezahlt werden. Ort, Datum Unterschrift des Bediensteten Posteingang (Datum, Unterschrift) Schulleitung Schulamt *) Nichtzutreffendes streichen

12 Informationsmöglichkeiten für Arbeitnehmer, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen oder aufgrund der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Übernahme von Ausgleichsbeiträgen zur Abwendung von Rentenabschlägen gemäß 187a Abs. 1 SGB VI im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums vom 1. November 2002 aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Informationen über die Auswirkungen bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit bzw. vorzeitiger Altersrente können wie folgt eingeholt werden: Zusatzversorgung VBL: Versorgungsanstalt der Bundes und der Länder Karlsruhe Tel.: / Die Zuständigkeit der einzelnen Sachbearbeiter richtet sich nach dem Kalendertag des Geburtstages des Versicherten, die entsprechende Durchwahl ist beigefügter Aufstellung zu entnehmen. Darüber hinaus können weitere Hinweise im Internet unter abgerufen werden. Gesetzliche Rente: Auskünfte geben die einzelnen Beratungsstellen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) sowie die Versichertenberater/Versichertenältesten. Die Beratungsstelle bzw. die/den Versichertenälteste/n in Ihrer Nähe können Sie unter erfragen oder bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der BfA Blosenburgstr Erfurt Tel.: / Lohn-/Einkommensteuer: Diesbezüglich können Sie sich an Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine wenden. Anfragen können auch an die jeweiligen Sachbearbeiter der Finanzämter gerichtet werden, diese sind jedoch nicht zur Abgabe von Steuerprognosen verpflichtet. Auskunfts- und Unterstützungspflicht besteht nur hinsichtlich konkreter eingereichter Steuererklärungen. Im Übrigen stehen die zuständigen Bearbeiter der Schulämter für Auskünfte zur Verfügung insbesondere bezüglich - Aufteilung der Arbeitszeit - Berechnung der Arbeitszeit in Altersteilzeit - Laufzeit der Altersteilzeit - Wechselmöglichkeiten aus anderen Modellen - Fristen und Termine

13 Ansprechpartner Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten von Versicherten der Geburtstage (Abteilungen VL II und VL III) Für Fragen in Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten stehen die folgenden Ansprechpartner zur Verfügung. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Kalendertag des Geburtstages des Versicherten. Die entsprechende Telefonnummer entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle. Geb.Kal.Tag Bearbeitungsgruppe Tel.-Durchwahl (0721)155-1 VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL VL

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