Immissionsschutzrechtliche Bewertung. von genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen BImSchG

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1 Immissionsschutzrechtliche Bewertung Staub von genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen BImSchG NH3/Stickstoff UVPG BauGB GIRL VDI-RL Geruch BNatSchG Dagmar Göbel, LLUR 702 Stand 2012 Bioaerosole Dagmar Göbel - LLUR September

2 Zuständigkeiten in SH ( 3 LLURVO) Anlagen Anlagen zum zum Halten Halten von von Tieren Tieren (Geflügel, (Geflügel, Schweine, Schweine, Rinder Rinder und und Pelztiere) Pelztiere) BImSchG BImSchG Genehmigungsbedürftig Genehmigungsbedürftig ( 4-21 BImSchG) ( 4-21 BImSchG) Nicht Genehmigungsbedürftig Nicht Genehmigungsbedürftig ( BImSchG) ( BImSchG) LLUR/Abt. 7 als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde Kreisbauämter als Genehmigungsbehörde Förmliches Förmliches Genehmigungsverfahren Genehmigungsverfahren Vereinfachtes Vereinfachtes Genehmigungsverfahren Genehmigungsverfahren Abs. Abs. 1 1 Nr. Nr. 4 4 BauGB BauGB LLUR 52 BImSchG Abs. Abs. 1 1 Nr. Nr. 1 1 BauGB BauGB Örtliche Ordnungsbehörden 52 BImSchG Dagmar Göbel - LLUR September

3 Gesetzliche Grundlagen im Genehmigungsverfahren Anlagen zum zum Halten Halten von von Tieren Tieren (Geflügel, (Geflügel, Schweine, Schweine, Rinder Rinder und und Pelztiere) Pelztiere) Verordnung Verordnung über über genehmigungsbedürftige Anlagen Anlagen (4. (4. BImSchV) BImSchV) Nr. Nr Spalte Spalte 1 und und 2 Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG UVPG --Anlage Anlage 1 zum zum UVPG UVPG Nr. Nr Spalte Spalte 1 und und 2 (X (X und und A/S-Anlagen) A/S-Anlagen) FFH-Verträglichkeitsprüfung BNatSchG BNatSchG ( ASP / ( ASP / BNatSchG) BNatSchG) Verordnung Verordnung über über das das Genehmigungsverfahren (9. (9. BImSchV) BImSchV) Dagmar Göbel - LLUR September

4 Besonderheiten der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Eine Besonderheit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist, dass sie grundsätzlich andere (abgesehen von bestimmten Ausnahmen, wie z.b. wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen nach den 7 und 8 Wasserhaushaltsgesetz), die Anlage betreffende Entscheidungen einschließt (Konzentrationswirkung). Eine weitere Besonderheit ist, dass der Antragsteller ein Recht auf seine Genehmigung hat, wenn für das Vorhaben sämtliche Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen (gebundene Entscheidung). Dagmar Göbel - LLUR September

5 Genehmigungsvoraussetzungen allgemein 6 Abs. 1 BImSchG Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn 1. sichergestellt ist, dass die sich aus 5 BImSchG und einer auf Grund des 7 BImSchG erlassenen Rechtsverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden, und 2. andere öffentlich-rechtliche Vorschriften z.b. - Planungsrecht, - Naturschutzrecht, - Tierschutzrecht, - Baurecht/Brandschutz und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen. Dagmar Göbel - LLUR September

6 Pflichtenkatalog 5 BImSchG Schutz- und Abwehrpflicht Vorsorgepflicht Abfallvermeidungs-, -verwertungs- und beseitigungspflicht Pflicht zur sparsamen und effizienten Energienutzung Nachsorgepflicht Dagmar Göbel - LLUR September

7 Immissionsschutzrechtliche Prüfungsgrundlagen Konkretisiert werden die Anforderungen an den Betrieb und die Errichtung von Anlagen i.d.r. - in Durchführungsverordnungen (z.b. 13. BImSchV), - der Technischen Anleitung Luft (TA-Luft), - der Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm) oder/und VDI-Richtlinien z.b. VDI-RL 3894 Blatt 1, September 2011: Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen Haltungsverfahren und Emissionen Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde Dagmar Göbel - LLUR September

8 Genehmigungsgrenzen (4. BImSchV) Spalte 2 Hennenplätze Junghennenplätze Mastgeflügelplätze Truthühnermastplätze Rinderplätze 600 Kälberplätze 500 Mastschweineplätze Sauenplätze 560 Ferkelplätzen Pelztierplätzen 750 In Gemischtbetrieben werden Tierarten anteilig angerechnet (100%) Dagmar Göbel - LLUR September

9 Verfahrensbestimmende Grenzen (4. BImSchV/UVPG) Anlagen gemäß Anhang Nr. 7.1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV Nr. 7.1/Spalte 1 Anlage 1 Spalte 2/ A UVPG Anlage 1 Spalte 1/ X UVPG a) Hennenplätzen (A), a) Hennenplätzen (A), ab ab Hennenplätzen Hennenplätzen (X) (X) b) b) Junghennenplätzen Junghennenplätzen (A) (A) ab ab Junghennenplätzen Junghennenplätzen (X) (X) c) c) Mastgeflügelplätzen Mastgeflügelplätzen (A) (A) ab ab Mastgeflügelplätzen Mastgeflügelplätzen (X) (X) d) d) Truthühnermastplätzen Truthühnermastplätzen (A), (A), ab ab Truthühnermastplätzen Truthühnermastplätzen (X) (X) e) e) - - ; ; f) f) - - g) g) Mastschweineplätzen Mastschweineplätzen (A), (A), ab ab Mastschweineplätzen Mastschweineplätzen (X) (X) h) h) Sauenplätzen Sauenplätzen einschl. einschl. dazugehöriger dazugehöriger Ferkelaufzuchtplätze Ferkelaufzuchtplätze (A) (A) ab ab Sauenplätzen Sauenplätzen (X) (X) i) i) Ferkelplätzen Ferkelplätzen für für die die getrennte getrennte Aufzucht Aufzucht (A) (A) ab ab Ferkelplätzen Ferkelplätzen (X) (X) j) j) Pelztierplätzen Pelztierplätzen oder oder mehr mehr (keine) (keine) Nr. 7.1/Spalte 2 Anlage 1 Spalte 2/ S UVPG Anlage 1 Spalte 2/ A UVPG a) a) bis bis weniger weniger als als Hennenplätzen (S), Hennenplätzen (S), b) b) bis bis weniger weniger als als Junghennenplätzen Junghennenplätzen (S), (S), c) bis weniger als Mastgeflügelplätzen c) bis weniger als Mastgeflügelplätzen (S), (S), d) bis weniger als Trutd) bis weniger als Trut- Hühnermastplätzen Hühnermastplätzen (S), (S), e) e) oder oder mehr mehr Rinderplätzen Rinderplätzen (S) (S) (ausgenommen Plätze für Mutterkuhhaltung mit mehr als sechs (ausgenommen Plätze für Mutterkuhhaltung mit mehr als sechs Monaten Weidehaltung je Kalenderjahr) Monaten Weidehaltung je Kalenderjahr) ab 800 Rinderplätzen (A) ab 800 Rinderplätzen (A) f) f) oder oder mehr mehr Kälberplätzen Kälberplätzen (S), (S), ab ab Kälberplätzen Kälberplätzen (A) (A) g) g) bis bis weniger weniger als als Mastschweineplätzen Mastschweineplätzen (S) (S) h) h) bis bis weniger weniger als als Sauenplätzen Sauenplätzen (S) (S) einschließlich dazugehöriger Ferkelaufzuchtplätzen einschließlich dazugehöriger Ferkelaufzuchtplätzen i) bis weniger als Ferkelplätzen i) bis weniger als Ferkelplätzen ür die getrennte Aufzucht, ür die getrennte Aufzucht, j) 750 bis weniger als Pelztierplätzen (S) j) 750 bis weniger als Pelztierplätzen (S) Dagmar Göbel - LLUR September

10 Anlagenkatalog des UVPG Durch mengen-, größen- oder leistungsbezogenen Kriterien wird unterschieden, ob das Vorhaben in vollem Umfang UVP-pflichtig ist (unbedingte UVP-Pflicht), oder nur in einer allgemeinen oder einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles bedarf (bedingte UVP- Pflicht). Auszug aus dem Anlagenkatalog Dagmar Göbel - LLUR September

11 Vorprüfung des Einzelfalles gemäß Anlage 2 zum UVPG Allgemeine Allgemeine Vorprüfung Vorprüfung Örtliche Örtliche Schutzkriterien Schutzkriterien sowie sowie Größe Größe und und Leistung Leistung des des Vorhabens Vorhabens Standortbezogene Standortbezogene Vorprüfung Vorprüfung Lediglich Lediglich besondere besondere örtliche örtliche Schutzkriterien Schutzkriterien Darstellung Darstellung der der umweltrelevanten umweltrelevanten Merkmale Merkmale des des geplanten geplanten Vorhabens Vorhabens ja Ist Ist ein ein besonderes besonderes empfindliches empfindliches Gebiet Gebiet betroffen? betroffen? Welche Welche Standortmerkmale Standortmerkmale bezüglich bezüglich der der jeweiligen jeweiligen Nutzungskriterien, Nutzungskriterien, Qualitätskriterien Qualitätskriterien und und Schutzkriterien Schutzkriterien eines eines Gebietes Gebietes werden werden durch durch das das Vorhaben Vorhaben möglicherweise möglicherweise betroffen betroffen keine nein Abschätzung Abschätzung der der Umweltauswirkungen Umweltauswirkungen insbesondere anhand des Ausmaßes, Grenzüberschreitenden insbesondere anhand des Ausmaßes, Grenzüberschreitenden Charakters, Charakters, der der Schwere Schwere und und Komplexität, der Wahrscheinlichkeit, sowie der Komplexität, der Wahrscheinlichkeit, sowie der Dauer, Dauer, Häufigkeit Häufigkeit und und Reversibilität. Reversibilität. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Keine Keine UVP UVP UVP UVP erforderlich erforderlich Dagmar Göbel - LLUR September

12 Was umfasst die UVP? Die Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen hat der Vorhabenträger im Rahmen einer UVU/UVS zusammen mit Antragsunterlagen vorzulegen. Die Bewertung der Umweltauswirkungen (UVP) erstellt die Zulassungsbehörde auf Grundlage einer zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen, die sich aus den Unterlagen des Vorhabenträgers, den Stellungnahmen der beteiligten Behörden und den Äußerungen der Öffentlichkeit zusammensetzt. Die Zuständige Behörde berücksichtigt diese Bewertung bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens. Die UVP ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Zulassungsverfahren und damit ein reines Verfahrensinstrument, d.h. das UVPG trifft keine Aussage darüber, welche Umweltstandards ein Vorhaben einhalten muss, um zugelassen zu werden. Dagmar Göbel - LLUR September

13 Verfahrensablauf uvp-pflichtiges Vorhaben Unterrichtung der Genehmigungsbehörde über das geplante Vorhaben ( 2a der 9. BImSchV) Träger des Vorhabens Erstellung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU/UVS) ( 4e der 9. BImSchV) Träger des Vorhabens Besprechung über Gegenstand, Umfang und Methoden der UVP, sowie sonstige für die Durchführung der UVP erheblicher Fragen ( 2a der 9. BImSchV) auf Grundlage geeigneter Unterlagen, erstellt durch den Träger des Vorhaben Scoping-Termin i.d.r. unter Beteiligung von anderen Behörden, Sachverständigen und Dritten insbesondere Standort- und Nachbargemeinden wie auch Verbände und Bürgerinitiativen Genehmigungsantrag (mit UVU als zusätzliche Antragsunterlage) ( 4-7 der 9. BImSchV) Träger des Vorhabens Genehmigungsverfahren (mit Öffentlichkeitsbeteiligung) ( 9. BImSchV) Erörterungstermin ( BImSchV) Genehmigungsbehörde Unterrichtung des Vorhabenträgers über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen ( 2a der 9. BImSchV) Genehmigungsbehörde Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen ( 20 Abs. 1a und 1b 9. BImSchV) Entscheidung ( BImschV) Genehmigungsbehörde Dagmar Göbel - LLUR September

14 Entscheidung Stellungnahmen der Stellungnahmen der betroffenen betroffenen Fachbehörden Fachbehörden Standortgemeinde Standortgemeinde Einwendungen/ Einwendungen/ Erörterungstermin Erörterungstermin Eigene immissionsschutzrechtliche Eigene immissionsschutzrechtliche Prüfung Prüfung Genehmigungsbescheid / Ablehnung der Genehmigung Vorhabenträger Dritte bzw. Einwender Sofortvollzug Sofortvollzug Widerspruch aufschiebende Wirkung Wiederherstellung der Wiederherstellung der aufschiebenden aufschiebenden Wirkung Wirkung Widerspruchsbescheid Zurückweisung / (teilw.) Stattgabe Klage Dagmar Göbel - LLUR September

15 Nachträgliche Anordnung ( 17 BImSchG) Wird nach Erteilung einer Genehmigung festgestellt, dass die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht ausreichend vor schädlichen Umwelteinwirkungen oder sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen geschützt ist, soll die zuständige Behörde nachträgliche Anordnungen treffen. Dagmar Göbel - LLUR September

16 Immissionsschutzrechtliche Bewertung Schädliche Umwelteinwirkungen sind nach 3 (1) BImSchG: Immissionen, die nach - Art, - Ausmaß oder - Dauer geeignet sind, - Gefahren, - erhebliche Nachteile oder - erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Dagmar Göbel - LLUR September

17 Prüfungsgrundlagen Wesentliche Prüfungsgrundlage für genehmigungsbedürftige Anlagen: TA-Luft (novelliert in 2002) Die TA Luft ist eine allgemeine Verwaltungsvorschrift die von Behörden zu beachten ist. Sie beschreibt im wesentlichen den Stand der Technik, d.h. Schutz- und Vorsorgeanforderungen des BImSchG werden für einzelne Anlagen konkretisiert z.b. in Form von - Immissions- und Emissionswerten, - technischen Anforderungen Dagmar Göbel - LLUR September

18 TA Luft 1.) Anwendungsbereich 2.) Begriffsbestimmungen und Einheiten im Messwesen 3.) Rechtliche Grundsätze für Genehmigung, Vorbescheid und Zulassung des vorzeitigen Beginns 4.) Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 5.) Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen 6.) Nachträgliche Anordnungen 7.) Aufhebung von Vorschriften 8.) Inkrafttreten Dagmar Göbel, StUA SL Örtliche Ordnungsbehörde als Immissionsschutzbehörde Kreis Dithmarschen Dagmar Göbel - LLUR September

19 Relevante Emissionen und Immissionen Gerüche TA Luft enthält keine Schutzanforderungen GIRL (SH-Erlass) Abstandsregelungen (TA-Luft Nr , Abb. 1) Ammoniak TA-Luft-Abstandsregelung, Anhang 1 Abb. 4 Emissionsbegrenzung Nr TA Luft Stickstoffdeposition Staub TA-Luft Ziffer 4.8/LAI Leitfaden ERMITTLUNG UND BEWERTUNG VON STICKSTOFFEINTRÄGEN Prüfung der FFH-Verträglichkeit!!! Immissionswerte für Schwebstaub und Staubniederschlag (Nr und TA Luft) Bagatellmassenstrom (Nr Tab. 7) Emissionsbegrenzung für Gesamtstaub einschl. Feinstaub (Nr TA Luft) Dagmar Göbel - LLUR September

20 Relevante Emissionen und Immissionen Lärm TA Lärm Keime/Bioaerosole TA Luft hat keine Anforderungen, lediglich in Nr : Die Möglichkeiten, die Emissionen an Keimen und Endotoxinen durch den Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zu vermindern, sind zu prüfen. VDI-RL-Entwurf 4250? - Eine gegenüber der Hintergrundkonzentration erhöhte Bioaerosolkonzentration wird in dieser RL als umweltmedizinisch unerwünscht definiert. Dagmar Göbel - LLUR September

21 Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen Neufassung der GIRL 2008 Abstandsregelung TA Luft Berücksichtigung spezieller Anforderungen im landwirtschaftlichen Bereich in der auf Industrieanlagen zugeschnittenen Richtlinie: Immissionswerte für Dorfgebiete und Außenbereich, Beurteilung nach Belästigungsrelevanz der Tierarten Berücksichtigung der Rechtsprechung Dagmar Göbel - LLUR September

22 Immissionswerte der GIRL Tabelle 1 der GIRL: Immissionswerte IW für verschiedene Baugebiete Gebietstyp Wohn-/Mischgebiete Gewerbe-/Industriegebiete Dorfgebiete Immissionswert IW 0,10 0,15 0,15 Außenbereich (SH) > 0,15 (0,25) Erkennbare Gerüche von Anlagen Dauernder Aufenthalt von Personen Dominieren in einem Dorfgebiet die landwirtschaftlichen Betriebe, kann der Immissionswert für Gewerbe-/Industriegebiet angesetzt werden. In begründeten Einzelfällen können auch Zwischenwerte oder Überschreitungen der Immissionswerte herangezogen werden. Dagmar Göbel - LLUR September

23 Ausbreitungsrechnung Quelle: Ewald Grimm, KTBL Darmstadt- ALB Hessen -Baulehrschau am Landwirtschaftszentrum Eichhof, Bad Hersfeld, Dagmar Göbel - LLUR September

24 Tab. 4 GIRL: Gewichtungsfaktoren Ergebnisse des Projekts Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft Geruchsqualität verschiedener Tierarten ist eindeutig wirkungsrelevant: Rind < Schwein < Geflügel IG b = IG x f Tierartspezifische Geruchsqualität Gewichtungsfaktor f Mastgeflügel (Puten, Masthähnchen) 1,5 Mastschweine, Sauen (bis zu einer Tierplatzzahl von ca Mastschweinen bzw. unter Berücksichtigung der jeweiligen Umrechnungsfaktoren für eine entsprechende Anzahl von Zuchtsauen) Milchkühe mit Jungtieren (einschl. Mastbullen und Kälbermast, sofern diese zur Geruchsbelastung nur unwesentlich beitragen) 0,75 0,5 Sonstige Tierarten (Legehennen, ) 1,0 Dagmar Göbel - LLUR September

25 Sonderfallprüfung nach Nr. 4.8 TA Luft i.v. mit GIRL Ermittlung Ermittlung der der Zusatzbelastung Zusatzbelastung (IZ) (IZ) (Immissionsprognose; Emissionsfaktoren VDI-RL 3894 Blatt 1) (Immissionsprognose; Emissionsfaktoren VDI-RL 3894 Blatt 1) IZ IZ 2 2 % der der Jahresstunden? Jahresstunden? (irrelevante Zusatzbelastung) (irrelevante Zusatzbelastung) Ermittlung Ermittlung der der Vorbelastung Vorbelastung (IV) (IV) (i.d.r. Immissionsprognose; Emissionsfaktoren VDI-RL 3894 Blatt 1) (i.d.r. Immissionsprognose; Emissionsfaktoren VDI-RL 3894 Blatt 1) Ermittlung Ermittlung der der Gesamtbelastung Gesamtbelastung (IG=IV (IG=IV + + IZ) IZ) IG IG Immissionswert Immissionswert?? Besondere Umstände des Einzelfalles? Besondere Umstände des Einzelfalles? (IW-Überschreitung, (IW-Überschreitung, IW-Zwischenwerte) IW-Zwischenwerte) IZ= anlagenbezogene Zusatzbelastung, IV= Vorbelastung, IG= Zusatzbelastung Dagmar Göbel - LLUR September

26 Sonderfallprüfung nach Nr. 4.8 TA Luft: LAI- Leitfaden- Verfahrensschritte Verfahrensschritte Anhaltspunkt (i.d.r. hohe Hintergrundbelastung)? Vorhandensein eines N-empfindlichen (gesetzlich geschützten) Biotops? Bagatellregelung/Irrelevanzregelung - Prüfung des Abschneidekriteriums ( 5 kg/ha*a) Prüfung auf Einhaltung des ökosystemspezifischen Beurteilungswertes Ausnahmeregelungen (Verbesserung oder 30%-Regelung) Erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden weitere Betrachtung erforderlich! Dagmar Göbel - LLUR September

27 Ermittlung des Abschneidekriteriums 1. 5 kg N/(ha*a) 1a. Ermittlung über Screening: 1b. Ermittlung Immissionsprognose Beispielrechnungen (Fs-SH): Annahmen: sr = 5kg/(ha*a) ist die Referenz-Deposition, s = 5 kg/ha*a Q = 6,6 t/a (aus 899 Sauenplätzen x 7,29 kg NH3/TP*a) Dagmar Göbel - LLUR September

28 Berücksichtigung von Stickstoffeinträgen in FFH-Gebiete (Natura-2000-Gebiete) 34 BNatSchG Ist das Projekt, auch im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten, prinzipiell geeignet, durch die mit seiner Realisierung verbundenen stofflichen Emissionen ein FFH-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. ( Verschlechterungsverbot ) 1. Vorprüfung: Lässt sich eine erhebliche Beeinträchtigung offensichtlich ausschließen? Zusatzbelastung in Summation mit anderen Plänen und Projekten seit Gebietsmeldung 3% des jeweiligen maßgeblichen CL (Erlass: Stickstoffemissionen und ihre Berücksichtigung in Veträglichkeitsprüfungen gemäß 34 BNatSchG vom ; Az. V ) 2. Vertiefende Prüfung (FFH-Verträglichkeitsprüfung) 3. Ausnahmeprüfung Dagmar Göbel - LLUR September

29 Abstandsermittlung zum FFH-Gebiet Beispielrechnung: Annahmen: sr = 5kg/(ha*a) ist die Referenz-Deposition, s = 0,2 kg/ha*a Q = 6,6 t/a (aus 899 Sauenplätzen x 7,29 kg NH3/TP*a) Dagmar Göbel - LLUR September

30 Ermittlung der Hintergrundbelastung Dagmar Göbel - LLUR Dagmar 702 Göbel Juni LLUR - Information September über Fortbildung

31 Schutz der menschlichen Gesundheit Staub (PM 10 ) Menschen sind betroffen (z.b. 1 km-radius, Nr TA Luft) Bagatellmassenstrom ist überschritten 1 kg/h oder 0,1 kg/h, Nr Tab. 7 TA Luft nein Vorbelastung ist vorhanden >34 µg/m³ Jahresmittelwert und mehr als 15 Überschreitungen pro Jahr des Tagesmittelwertes von > 50 µg/m³, Nr TA Luft Zusatzbelastung ist relevant > 1,2 µg/m³ Nr Satz 1 a) TA Luft Beurteilung der Gesamtbelastung (GB = VB + ZB) > 40 µg/m³ Jahresmittelwert und mehr als 35 Überschreitungen pro Jahr des Tagesmittelwertes von > 50 µg/m³ (IW) Messung Messung der der Vorbelastung, Vorbelastung, Immissionsprognose Immissionsprognose Keine Maßnahmen, außer Keine Maßnahmen, außer hinreichende Anhaltspunkte für hinreichende Anhaltspunkte für Sonderfallprüfung nach Nr. 4.8 TA Luft Sonderfallprüfung nach Nr. 4.8 TA Luft Dagmar Göbel - LLUR September

32 Emissionswertbegrenzungen der TA Luft Ammoniak oder 0,15 kg/h (Massenstrom) 30 mg/m³ (Massenkonzentration) Gesamtstaub einschl. Feinstaub oder 0,20 kg/h (Massenstrom) 20 mg/h (Massenkonzentration) Dagmar Göbel - LLUR September

33 Stand der Technik - Wesentliche bauliche und betriebliche Anforderungen der TA Luft Management größtmögliche Sauberkeit und Trockenheit im Stall ausreichende Mengen an trockener und sauberer Einstreu Fütterung/Tränketechnik an den Nährstoffbedarf der Tiere angepasste Fütterung möglichst wenig Futterreste im Stall und regelmäßige Entfernung; abgeschlossene Lagerung geruchsintensiver Futtermittel verlustarme Tränketechnik Stallklima optimales Stallklima; Lüftungsanlagen nach DIN bei Unterflurabsaugung 50 cm Freiraum zwischen Betonrosten und Gülleoberfläche Festlegung der Abluftführung bei zwangsbelüfteten Ställen nach den Bedingungen des Standortes Ausrichtung frei gelüfteter Ställe mit der Firstachse quer zur Hauptwindrichtung, freie Anströmbarkeit sowie zusätzliche Lüftungsöffnungen in den Giebelseiten Entmistung/Mistlagerung kontinuierliche Gülleabfuhr aus dem Stall oder in kurzen Zeitabständen Geruchsverschluss zwischen Stall und Güllebehälter Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger von mindestens 6 Monaten Lagerung von Festmist auf einer wasserundurchlässigen bzw. abgedichteten Bodenplatte; dreiseitige Umwandung Kotbandtrocknung oder -belüftung in der Käfighaltung (Trocknungsgrad 60 %); Lagerung des Trockenkotes so, dass Wiederbefeuchtung ausgeschlossen ist Abdeckung von Flüssigmistbehältern mit einen Emissionsminderungsgrad von 80 %, Strohabdeckung möglich; i.d. R. jedoch nur bei der Lagerung von Rinderflüssigmist. Dagmar Göbel - LLUR September

34 Stand der Technik Abluftreinigung? TA Luft Bei der Errichtung der Anlagen sollen die sich aus der Abbildung 1 ergebenden Mindestabstände zur nächsten vorhandenen oder in einem Bebauungsplan festgesetzten Wohnbebauung und unter Berücksichtigung der Einzeltiermasse gemäß Tabelle 10 nicht unterschritten werden. Der Mindestabstand kann unterschritten werden, wenn die Emissionen an Geruchsstoffen durch primärseitige Maßnahmen gemindert werden oder das geruchsbeladene Abgas in einer Abgasreinigungseinrichtung behandelt wird. VDI 3894 Blatt 1 (September 211) Abluftreinigung Die Errichtung und der Betrieb dieser Anlagen sind mit einem erheblichem Aufwand und hohen Kosten verbunden [20]. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit werden sie in der Regel nur dann eingesetzt, wenn alle prozessintegrierten Maßnahmen zur Minderung der Emissionen bzw. zur Minderung der Immissionsbelastung ausgeschöpft sind und der Schutz der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen nicht auf andere Art und Weise sichergestellt werden kann. Dagmar Göbel - LLUR September

35 Zertifizierte Abluftreinigungsanlagen (* A= Ammoniak, G = Geruch, S = Staub Anlage Hersteller zertifiziert durch zertifiziert für Chemowäscher (+) Uniqfill Air DLG 07/2009* Schweine G, A, S HelixX Big Dutchman DLG 08/2010* Schweine A, S MagixX Big Dutchman CLP Leitfaden Schweine G, A, S MagixX-B Big Dutchman DLG 08/2010* Hähnchen A, S BIO Flex 3 step SKOV DLG 08/2010* Schweine G, A, S BIO Flex 2 step SKOV DLG 08/2010* Schweine A, S 2-stufige ARA 3-stufige ARA Biologic Clean Air Kombiwäscher BCA 70/90 Dorset Rieselbettfilter Siemers Umwelttechnik DLG 06/2010* Schweine G, A, S Siemers Umwelttechnik CLP Leitfaden Schweine G, A, S Devriecom DLG 07/2009* Schweine G, A, S Dorset Green Machines bv DLG 09/2007* Schweine G, A, S Hagola Filter Hagola DLG 09/2007* Schweine G, S Bio-Abluftwäscher RIMU CLP-Leitfaden Schweine G, A, S Dagmar Göbel - LLUR September

36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dagmar Göbel des Landes Abt. 7 - Technischer Umweltschutz Dezernat 70 - Zentraldezernat Immissionsschutz Hamburger Chaussee Flintbek Tel.: 04347/ Dagmar.Goebel@llur.landsh.de Dagmar Göbel - LLUR September

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