INKLUSION im Schülerhort. Engagement für eine Vielfalt, die sich lohnt!

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1 INKLUSION im Schülerhort Engagement für eine Vielfalt, die sich lohnt!

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3 Wie INKLUSION im Hort gelingen kann Theorie & Praxis am Beispiel des AWO-Hortes an der Eichendorffschule Veitshöchheim

4 Wie INKLUSION im Schülerhort gelingen kann 1. Ein Hort stellt sich vor 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3. Gelebte INKLUSION im AWO-Hort Eichendorff 4. Finanzierung von Inklusion in Horten 5. Hürden und Stolpersteine 6. Kooperationspartner & UnterstützerInnen für INKLUSION 7. Ausblick

5 Wie INKLUSION im Schülerhort gelingen kann 1. Der AWO-Hort Eichendorff stellt sich vor 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3. Gelebte INKLUSION im AWO-Hort Eichendorff 4. Finanzierung von Inklusion in Horten 5. Hürden und Stolpersteine 6. Kooperationspartner & UnterstützerInnen für INKLUSION 7. Ausblick

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7 Die AWO Veitshöchheim e.v. gestaltet Horte als BILDUNGSORTE für Schulkinder von 6-14 Jahren Kinder & Jugendliche mit und ohne Behinderungen Kinder aller Nationen und Religionen

8 Wie INKLUSION im Schülerhort gelingen kann 1. Der AWO-Hort Eichendorff stellt sich vor 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3. Gelebte INKLUSION im AWO-Hort Eichendorff 4. Finanzierung von Inklusion in Horten 5. Hürden und Stolpersteine 6. Kooperationspartner & UnterstützerInnen für INKLUSION 7. Ausblick

9 1. Die deutschen Sozialgesetze 2 SGB IX: Gesetzbuch zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen:

10 1. Die deutschen Sozialgesetze 35 a SGB VIII Gesetzbuch zur Kinder- und Jugendhilfe

11 1. Die deutschen Sozialgesetze 53,54 SGB XII: Gesetzbuch zur Sozialhilfe

12 Gesetzliche Rahmenbedingungen für INKLUSION 2. Das INKLUSIONsgebot der UN 2009 Verabschiedung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

13 3. Das INKLUSIONsgebot in Bayern 2011 tritt in Bayern das Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention über Rechte und Chancen von Menschen mit Behinderung in Kraft und macht die Inklusion zu einem Kernanliegen des Schulwesens

14 3. Das INKLUSIONsgebot in Bayern gleichberechtigter Zugang für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Regelschule

15 3. Das INKLUSIONsgebot in Bayern gleichberechtigter Zugang für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Regelschule Grundsatz Inklusion eine Vielfalt schulischer Angebote

16 4. Das INKLUSIONsgebot in den Kitas in Bayern Seit 2005 gilt das Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz = BayKiBiG

17 Das INKLUSIONsgebot in Kitas in Bayern Interessant ist, dass das BayKiBiG statt INKLUSION nach wie vor Integrative Erziehungs- und Bildungsarbeit in Kitas fordert für 1. Kinder mit Behinderung und solche, die von einer Behinderung bedroht sind (Art. 11 BayKiBiG)

18 Das INKLUSIONsgebot in Kitas in Bayern Interessant ist, dass das BayKiBiG statt INKLUSION nach wie vor Integrative Erziehungs- und Bildungsarbeit in Kitas fordert für 1. Kinder mit Behinderung und solche, die von einer Behinderung bedroht sind (Art. 11 BayKiBiG) und 2. Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund (Art. 12 BayKiBiG)

19 Wie INKLUSION im Schülerhort gelingen kann 1. Ein Hort stellt sich vor 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3. Gelebte INKLUSION im AWO-Hort Eichendorff 4. Finanzierung von Inklusion in Horten 5. Hürden und Stolpersteine 6. Kooperationspartner & UnterstützerInnen auf dem Weg zur INKLUSION in Horten 7. Ausblick

20 Horte als inklusive Bildungsorte für Schulkinder 3.Gelebte INKLUSION im AWO-HORT Von der Integration hin zur INKLUSION

21 Von der Exklusion zur INTEGRATION in die Kita die sog. EINZELINTEGRATION

22 INKLUSION statt Integration in die Kita

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24 Horte als inklusive Bildungsorte für Schulkinder auf dem Weg zum INKLUSIONs-Hort entsteht ein Dilemma: Gesetzliches Inklusionsgebot vs. Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz

25 Horte als inklusive Bildungsorte für Schulkinder Das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz sagt: Integrative Kindertageseinrichtungen sind Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder, die von bis zu einem Drittel, mindestens aber von drei behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern besucht werden. (Art.2, Abs.3 BayKiBiG)

26 Horte als inklusive Bildungsorte für Schulkinder 4. GELEBTE INKLUSION IM HORT Wie wir Inklusion verstehen

27 Wie wir INKLUSION verstehen Inklusion nimmt keine Unterteilung in Gruppen (Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, etc.) vor, sondern will das jeweilige System, z.b. den Hort an die Bedürfnisse der Menschen anpassen.

28 Wie wir INKLUSION verstehen Unter Inklusion verstehen wir den Abbau von Barrieren und den Aufbau von Strukturen, so dass ein Bildungsort für ALLE Schulkinder im Alter von sechs bis 14 Jahren entsteht, egal ob mit oder ohne besonderem Förderbedarf, ob mit oder ohne, sichtbare oder nicht sichtbare Behinderung, egal welcher Hautfarbe, Nation und Religion.

29 Wie wir INKLUSION verstehen

30 Wie wir INKLUSION verstehen Abbau von Barrieren und den Aufbau von Strukturen, die sich den individuellen Bedürfnissen der Kinder anpassen, so dass ALLE gemeinsam leben und lernen können. Und alle Kinder meint alle Kinder.

31 Wie wir INKLUSION verstehen nicht der einzelne Mensch muss sich vorrangig ändern und anpassen, sondern die Strukturen werden so, dass jeder Mensch von Anfang an teilhaben kann, damit sich langfristig unsere Gesellschaft öffnet für eine inklusive Haltung und ein verändertes Verständnis von Normalität und Vielfalt.

32 Horte als Inklusive Bildungsorte für Schulkinder 3. GELEBTE INKLUSION IM HORT Welche Bedarfe haben unsere Schulkinder?

33 Horte als Inklusive Bildungsorte für Schulkinder Kinder und Jugendliche, die zu uns in den Hort kommen, haben erheblich breitere Bedarfe als noch vor 10 Jahren

34 Horte als Inklusive Bildungsorte für Schulkinder

35 Horte als Inklusive Bildungsorte für Schulkinder Jedes dritte Kind mit Förderbedarf besucht mittlerweile eine Regelschule. Es ist unabdingbar, eine angemessene Infrastruktur bereitzustellen, Personal aus- und weiterzubilden. Die steigenden Förderquoten und Inklusionsanteile stellen das Bildungssystem vor erhebliche Herausforderungen. (Bertelsmannstudie Inklusion 2015)

36 Horte als Inklusive Bildungsorte für Schulkinder Bedarfe unserer Schulkinder: Insgesamt werden aktuell 121 Kinder und Jugendliche betreut: 20 % betroffen von Trennung bzw. Scheidung der Eltern 20 % wachsen mit alleinerziehenden Elternteilen auf 10 % mit Migrations- oder auch Fluchthintergrund und Förderbedarf deutschen Sprache und der neuen Kultur mehr als 16 % leben in Familien, die sehr begrenzte wirtschaftliche Möglichkeiten haben, auf Sozialhilfeleistungen angewiesen oder sogar von Armut betroffen sind

37 Horte als Inklusive Bildungsorte für Schulkinder Bedarfe unserer Schulkinder: Insgesamt werden aktuell 121 Kinder und Jugendliche betreut: mehr und mehr Kinder weisen allgemeine bzw. spezifische Lernschwächen auf, wie z.b. auch Leserechtschreibschwächen oder auch Dyskalkulie zunehmend zeigen Kinder erhebliche Verhaltensauffälligkeiten bis hin zu massiven Störungen mehr als 10% der Kinder und Jugendlichen haben einen Bescheid über eine Teilhabebeeinträchtigung und entsprechenden Inklusionsbedarf

38 Horte als Inklusive Bildungsorte für Schulkinder Bedarfe unserer Schulkinder: Diagnosen der 10% Kinder und Jugendlichen mit Teilhabebeeinträchtigung und entsprechenden Inklusionsbedarf: geistige Behinderung körperliche Behinderung, hier v.a. Seh- und Hörbehinderungen, Epilepsie, Diabetes, etc. seelische Behinderung oder eine Bedrohung

39 Horte als Inklusive Bildungsorte für Schulkinder Bedarfe unserer Schulkinder: Seelische Behinderung oder Bedrohung von einer seelischen Behinderung: Auffallend: Zunehmend kommen Kinder und Jugendliche in den Hort, die aufgrund massiver sozial-emotionaler Entwicklungsstörungen Inklusions-Bedarfe aufweisen.

40 Horte als Inklusive Bildungsorte für Schulkinder Bedarfe unserer Schulkinder: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sozialemotionalen Störungen habe sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt. Bertelsmannstiftung in ihrer Studie Inklusion 2015

41 Horte als Inklusive Bildungsorte für Schulkinder 3. GELEBTE INKLUSION IM HORT Unsere Konzeption verändert sich

42 Unsere Konzeption verändert sich Orientierung an der Leitidee, stetig Rahmenbedingungen so zu verändern, dass ein Zusammensein aller Kinder unabhängig von deren je besonderen Merkmalen ermöglicht wird. Hilfestellungen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen und erhöhten Förderbedarfen sollten so selbstverständlich wie möglich Teil des gemeinsamen Alltags sein.

43 Unsere Konzeption verändert sich Damit alle ein Recht auf Teilhabe haben, unterstützen wir sie, indem wir individuelle Lernangebote für Kopf, Herz, Hand und Bauch schaffen.

44 Unsere Konzeption verändert sich regelmäßige Beratungsgespräche im Rahmen der Erziehungspartnerschaft mit Eltern Im regelmäßigen Austausch zwischen pädagogischen Fachkräften des Hortes und den Eltern werden Lösungen und Strategien entwickelt, die die Erziehungskompetenzen der Eltern im häuslichen Umfeld stärken.

45 Unsere Konzeption verändert sich Ausreichende Inklusionskompetenzen und - erfahrungen im Fachkräfteteam, in dem multiprofessionelle Fachkräften zusammenarbeiten Zusätzliche Inklusionsfachkräfte, eingebettet in das Fachkräfteteam Freistellung der Leitung, da vermehrte Koordinations-, Beratungs- und Dokumentationsaufgaben in Sachen Inklusion

46 Unsere Konzeption verändert sich Regelmäßige Weiterbildung der Fachkräfte, um zunehmend heterogene Gruppen von Kindern und Jugendlichen zu betreuen und fördern zu können und den Bedarfen einzelner Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.

47 Unsere Konzeption verändert sich INKLUSION spielt momentan in der Ausbildung von pädagogischen Fachkräften noch eine viel zu geringe Rolle!

48 Unsere Konzeption verändert sich Verstärkte Vernetzung mit Lehrkräften und das, wo INKLUSION im Lehramtsstudium noch nicht selbstverständlich ist.

49 Unsere Konzeption verändert sich

50 Horte als Inklusive Bildungsorte für Schulkinder 3. GELEBTE INKLUSION IM HORT Pädagogische Rahmenbedingungen

51 Was macht den inklusiven Hort aus? Die pädagogische Rahmenbedingungen Verzicht auf die Bezeichnung I -Kinder Förderung des Bewusstseins über die eigenen Stärken und Schwächen Befähigung, sich in die Lage von anderen hineinzuversetzen. Aufklärung, dass es Kinder gibt, für die z. B. Trubel und viele laute Geräusche/Stimmen eine extreme Herausforderung und Belastung sind

52 Was macht den inklusiven Hort aus? Die pädagogische Rahmenbedingungen Wir machen deutlich, dass Vielfalt und Anderssein willkommener Teil des Lebens sind und wir beides als besonders wertvoll betrachten. Inklusion ist keine Kuschelzone, Konflikte gehören dazu. Wie wir damit umgehen, ist entscheidend für die Lösung. Es braucht eine sehr gute Ausstattung, personell, zeitlich und räumlich.

53 Horte als Inklusive Bildungsorte für Schulkinder Gelingende inklusive Pädagogik ist für uns dann verwirklicht, wenn sie vordergründig gar nicht mehr als Sonderleistung in Erscheinung tritt, weil der Umgang mit Besonderheiten in der alltäglichen pädagogischen Praxis zum Standardprogramm geworden ist.

54 Horte als Inklusive Bildungsorte für Schulkinder Was dann im Ergebnis auf den ersten Blick wie selbstverständlich wirkt, ist bei genauerem Hinsehen Ausdruck der Umsetzung eines anspruchsvollen inklusiven Konzepts.

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56 Wie INKLUSION im Schülerhort gelingen kann 1. Ein Hort stellt sich vor 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3. Gelebte INKLUSION im Hort 4. Finanzierung von Inklusion in Horten 5. Hürden und Stolpersteine 6. Kooperationspartner & UnterstützerInnen auf dem Weg zur INKLUSION in Horten 7. Ausblick

57 Finanzierung von Inklusion in Horten INKLUSION funktioniert nur, wenn sie nicht zum Nulltarif On-Top geleistet werden soll und muss! Unabdingbar sind finanzielle Ressourcen!

58 Finanzierung von Inklusion in Horten Über das BayKiBiG wird eine mehr Förderung für den erhöhten Bildungs-, Erziehungs- oder Betreuungsaufwand eines Kindes bzw. Jugendlichen im Hort finanziert

59 Finanzierung von Inklusion in Horten Voraussetzungen für höheren Gewichtungsfaktor 4,5 +X nach BayKiBiG 1.Antrag der Eltern auf Integrationshilfe (gem. 35a SGB VIII oder nach 53 SGB XII) 2.zunächst befristet für 6 Monate 3.Wenn nach der 6-Monatsfrist ein Eingliederungshilfebescheid für den Hort vorliegt (gem. 35a SGB VIII oder nach 53 SGB XII)

60 Finanzierung von Inklusion in Horten 4. eine Vereinbarung nach dem Zehnten Kapitel SGB XII zwischen dem Einrichtungsträger und dem zuständigen Bezirk geschlossen wurde und Leistungen hieraus erbracht werden 5. Von dem Gewichtungsfaktor 4,5 kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen (Art. 2 Abs. 3, BayKiG) zur Finanzierung des höheren Personalbedarfs im Einvernehmen mit der betroffenen Gemeinde nach oben abgewichen werden.

61 Finanzierung von Inklusion in Horten Über Entgelt- und Leistungsvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger bzw. den Träger der Öffentlichen Jugendhilfe Hier überwiegend: Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung T-K- KITA

62 Wie INKLUSION im Schülerhort gelingen kann 1. Ein Hort stellt sich vor 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3. Gelebte INKLUSION im Hort 4. Finanzierung von Inklusion in Horten 5. Hürden und Stolpersteine 6. Kooperationspartner & UnterstützerInnen auf dem Weg zur INKLUSION in Horten 7. Ausblick

63 Hürden auf dem Weg zur Inklusion im Hort Der Weg hin zum inklusiven Hort braucht einen langen Atem.

64 Hürden auf dem Weg zur Inklusion im Hort Viele Eltern tun sich leichter mit dem INKLUSIONS- Konzept, weil ihr Kind keinen Stempel bekommt, aber dieses Konzept ist auch vielen Fachkräften so nicht bekannt und Eltern werden immer wieder verunsichert, weil sie das Beste für ihr Kind wollen

65 Hürden auf dem Weg zur Inklusion im Hort schriftlichen Anträge für eine Eingliederungsmaßnahme überfordern viele Eltern, nicht nur solche mit geringen Deutschkenntnissen,

66 Hürden auf dem Weg zur Inklusion im Hort Verständnisprobleme und Angst vor Behörden bei Eltern mit Migrationshintergrund

67 Hürden auf dem Weg zur Inklusion im Hort Eltern von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf müssen ihre Ansprüche ihres Kindes gegenüber den Kostenträgern geltend machen und in manchen Fällen auch juristisch durchsetzen. FRAGE: Wer zahlt die erforderliche ärztliche Mulitaxiale Diagnostik?

68 Hürden auf dem Weg zur Inklusion im Hort Wer ist zuständig?? Wirklich derjenige Kostenträger, bei dem die Eltern den Antrag gestellt haben oder statt der Jugendhilfe nicht doch die Sozialhilfe?

69 Hürden auf dem Weg zur Inklusion im Hort Der Zeitfaktor: Von der Antragstellung bis zu einem Bescheid können im schlimmsten Fall bis zu 14 Monate vergehen. Es braucht eine Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens zum Wohle der Kinder

70 Hürden auf dem Weg zur Inklusion im Hort Inklusion ist einfach nicht das, was man erwartet und für normal hält. Daher muss man sich immer wieder erklären. Die AWO Veitshöchheim als Träger, die pädagogischen Fachkräfte und Eltern, die den Weg der Inklusion gehen möchten, müssen sich ständig rechtfertigen und immer wieder aufs Neue erklären..

71 Wie INKLUSION im Schülerhort gelingen kann 1. Ein Hort stellt sich vor 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3. Gelebte INKLUSION im Hort 4. Finanzierung von Inklusion in Horten 5. Hürden und Stolpersteine 6. Kooperationspartner & UnterstützerInnen für INKLUSION 7. Ausblick

72 Kooperationspartner und Unterstützerinnen für INKLUSION Ohne KooperationspartnerInnen und UnterstützerInnen ist der Weg hin zur INKLUSION sehr steinig

73 Kooperationspartner und Unterstützerinnen für INKLUSION Bürgermeistern, LandtagspolitikerInnen Bezirkstagspräsident Frau Stamm (Landtagspräsidentin & Vorsitzende der Lebenshilfe Bayern) Bay. Behindertenbeauftragte, Frau Badura Landesverband der einzelnen Wohlfahrtsverbände

74 Kooperationspartner und Unterstützerinnen für INKLUSION Öffentlichkeitsarbeit zur INKLUSION Pressearbeit Fachdiskussionen Elterninformation

75 Kooperation mit Kommune, Jugendamt und Bezirk Main-Post,27.Juni 2017

76 Kooperation mit Kommune, Jugendamt und Bezirk Basis Entgelt- und Leistungsvereinbarung Gegenseitiges Kennenlernen Vielfältige Kooperationsgespräche auf Augenhöhe zwischen Kostenträgern und dem Hort als Leistungserbringer

77 Wie INKLUSION im Schülerhort gelingen kann 1. Ein Hort stellt sich vor 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3. Gelebte INKLUSION im Hort 4. Finanzierung von Inklusion in Horten 5. Hürden und Stolpersteine 6. Kooperationspartner & UnterstützerInnen für INKLUSION 7. Ausblick

78 Ausblick Warum wir uns für Inklusion einsetzen? Wir meinen, Inklusion wird immer wichtiger in einer Zeit, in der die soziale Schere sich weitet und sich Deutschland bereits 2009 zur UN- Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat. Inklusion bleibt eine der großen Herausforderungen für das Bildungssystem in den nächsten Jahrzehnten.

79 Ausblick noch klarere gesetzliche Regelungen auf Landes- und Bundesebene, die explizite finanzielle und personelle Rahmenbedingungen für INKLUSION schaffen. Verantwortung übernehmen und Rahmenbedingungen schaffen für die Betreuung von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf Anstöße geben für ein INKLUSIVES gesellschaftliches Zusammenleben!

80 Ausblick Es lohnt sich, das Leitziel der Inklusion auch dann konsequent zu verfolgen, wenn dafür Widerstände überwunden werden müssen!

81 DANKE für Ihre Aufmerksamkeit!

82 Bildquellen: Urheber: contrastwerkstatt / Fotolia.com / lachende schulkinder vor der tafel / Datei: # Urheber: Picture-Factory / Fotolia.com / anstrengung in der schule / Datei: # Urheber: Monkey Business / Fotolia.com / Group Of Multi-Cultural Children Reading On Window Seat / Datei: # Urheber: S.Kobold / Fotolia.com / Bunte Hände mit Gesicht / Datei: # Urheber: Foto von Anna Baum in Main-Post vom : Inklusion ist keine Utopie KITA-Kongress der ConSozial am

83 ConSozial Befragung Bitte nehmen Sie sich zwei Minuten Zeit, um die ausliegenden Fragebogen auszufüllen. Sie helfen, die ConSozial weiterzuentwickeln. Vielen Dank, wir freuen uns auf Ihr Feedback! Ihr Organisations-Team ConSozial

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