Pflichtveröffentlichung gemäß 14 Abs. 2 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Pflichtveröffentlichung gemäß 14 Abs. 2 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)"

Transkript

1 Pflichtveröffentlichung gemäß 14 Abs. 2 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Aktionäre der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, besonders diejenigen, deren Wohnort, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet, sollten die Informationen in Ziffer 1 "Allgemeine Hinweise, insbesondere für vwd-aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland" ab Seite 5 dieser Angebotsunterlage besonders beachten. ANGEBOTSUNTERLAGE Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) der Vienna GmbH c/o Carlyle Beratungs GmbH Promenadeplatz München Deutschland an die Aktionäre der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft Tilsiter Straße Frankfurt am Main Deutschland zum Erwerb ihrer Aktien der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 2,80 je auf den Inhaber lautende Stückaktie Die Annahmefrist läuft vom 25. Oktober 2012 bis 22. November 2012, 24:00 Uhr (MEZ) Aktien der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft: ISIN DE Zum Verkauf Eingereichte Aktien der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft: ISIN DE000A1RFMW8 Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte Aktien der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft: ISIN DE000A1RFMX6 1/132

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE HINWEISE, INSBESONDERE FÜR VWD-AKTIONÄRE MIT WOHNSITZ, SITZ ODER GEWÖHNLICHEM AUFENTHALTSORT AUSSERHALB DER BUNDES- REPUBLIK DEUTSCHLAND Durchführung des Übernahmegebots nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots Veröffentlichung der Angebotsunterlage Verbreitung dieser Angebotsunterlage Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland HINWEISE ZU DEN IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE ENTHALTENEN ANGABEN Definitionen und Verweise Stand und Quelle der Informationen in dieser Angebotsunterlage Keine Aktualisierung Zukunftsgerichtete Aussagen Aussagen Dritter ZUSAMMENFASSUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS ÜBERNAHMEANGEBOT Gegenstand des Übernahmeangebots Annahmefrist Angaben zu gesetzlichen Verlängerungen der Annahmefrist Weitere Annahmefrist gemäß 16 Abs. 2 WpÜG INFORMATIONEN ZUR BIETERIN Beschreibung der Bieterin Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen Gegenwärtig von der Bieterin oder von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen gehaltene vwd-aktien, Zurechnung von Stimmrechten Angaben zu Wertpapiergeschäften BESCHREIBUNG DER VWD AG UND DER VWD-GRUPPE Rechtliche Grundlagen Überblick über die geschäftliche Tätigkeit und die Struktur der vwd-gruppe Kapitalstruktur Börsenhandel und Gewinnausschüttungen Mit der vwd AG gemeinsam handelnde Personen HINTERGRUND DES ÜBERNAHMEANGEBOTS Wirtschaftliche und strategische Gründe Managementbeteiligung Kontrollerwerb auf Grund des Übernahmeangebots ABSICHTEN DER BIETERIN UND DER WEITEREN KONTROLLERWERBER Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und künftige Verpflichtungen der vwd AG Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der vwd AG Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretungen der vwd AG /132

3 8.4 Sitz der vwd AG, Standort wesentlicher Unternehmensteile Mögliche Strukturmaßnahmen Künftige Geschäftstätigkeit der Bieterin GEGENLEISTUNG (ANGEBOTSPREIS) Mindestangebotspreis Vergleich mit historischen Börsenkursen Weitere Erläuterungen zum Angebotspreis Keine Anwendbarkeit von 33b WpÜG BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN Fusionskontrollrechtliche Freigaben Gestattung der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage ANGEBOTSBEDINGUNG Angebotsbedingung Verzicht auf die Angebotsbedingung Ausfall der Angebotsbedingung Veröffentlichung des Eintritts bzw. des Nichteintritts der Angebotsbedingung FINANZIERUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS Maßnahmen zur Sicherstellung der vollständigen Erfüllung des Übernahmeangebots Finanzierungsbestätigung ERWARTETE AUSWIRKUNGEN EINES ERFOLGREICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER BIETERIN Allgemeine Vorbemerkung Ausgangslage und Annahmen Auswirkungen auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin CETP II ANNAHME UND ABWICKLUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS Zentrale Abwicklungsstelle Annahme und Abwicklung des Übernahmeangebots bei Annahme innerhalb der Annahmefrist Annahme und Abwicklung des Übernahmeangebots bei Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist Kosten und Gebühren Rückabwicklung im Falle des Ausfalls der Angebotsbedingung Kein Börsenhandel mit Zum Verkauf Eingereichten vwd-aktien und Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten vwd-aktien RÜCKTRITTSRECHTE MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN FÜR VWD-AKTIONÄRE, DIE DAS ÜBERNAHMEAN- GEBOT NICHT ANNEHMEN GELDLEISTUNGEN UND VORTEILE FÜR MITGLIEDER DES VORSTANDS ODER DES AUFSICHTSRATS DER VWD AG WEITERLEITUNG DIESER ANGEBOTSUNTERLAGE AN DEN VORSTAND DER VWD AG BEGLEITENDE BANKEN STEUERN /132

4 21. VERÖFFENTLICHUNGEN UND MITTEILUNGEN ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND ERKLÄRUNG ÜBER DIE ÜBERNAHME DER VERANTWORTUNG Anlage 1 : Definitionen Anlage 2 : Gesellschafterstruktur der Bieterin Anlage 3 : Weitere Kontrollerwerber Anlage 4 : Tochterunternehmen der Weiteren Kontrollerwerber Anlage 5 : Mit der vwd AG gemeinsam handelnde Personen Anlage 6 : Finanzierungsbestätigung der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG /132

5 1. ALLGEMEINE HINWEISE, INSBESONDERE FÜR VWD-AKTIONÄRE MIT WOHNSITZ, SITZ ODER GEWÖHNLICHEM AUFENTHALTSORT AUSSERHALB DER BUNDESRE- PUBLIK DEUTSCHLAND 1.1 Durchführung des Übernahmegebots nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Das in dieser Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") beschriebene öffentliche Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") der Vienna GmbH ("Bieterin") ist ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft ("vwd AG") (ISIN DE ) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 2,80 je Aktie gemäß 29 ff. des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG"). Das Übernahmeangebot ist an alle Aktionäre der vwd AG gerichtet. Aktien der vwd AG werden in der Angebotsunterlage als "vwd-aktien" bezeichnet. Die Inhaber der vwd-aktien werden als "vwd-aktionäre" bezeichnet. Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebotes ("WpÜG- AngebotsVO"), sowie in Übereinstimmung mit bestimmten anwendbaren Vorschriften der Regulation 14E des U.S. Securities Exchange Act of 1934 in seiner aktuellen Fassung durchgeführt. vwd-aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika ("U.S.-Aktionäre") werden darauf hingewiesen, dass das Übernahmeangebot bestimmten Veröffentlichungs- und Verfahrensvorschriften unterliegt, etwa im Hinblick auf Rücktrittsrechte, Angebotszeitraum, Abwicklung und Zeitplan von Zahlungen, die sich von denen für die Durchführung von öffentlichen Angeboten in den Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") unterscheiden. Diese Angebotsunterlage ist ausschließlich durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen ("BaFin") nach deutschem Recht und in deutscher Sprache geprüft und am 24. Oktober 2012 zur Veröffentlichung freigegeben worden. Weder diese Angebotsunterlage noch das Übernahmeangebot sind einer anderen Behörde außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt, bei einer solchen Behörde hinterlegt, von einer solchen Behörde geprüft, registriert, genehmigt oder sonst zugelassen worden. vwd-aktionäre können folglich auf die Anwendung anderer, ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Aktionären nicht vertrauen. Sofern die Bieterin eine englische Übersetzung dieser Angebotsunterlage zugänglich macht, erfolgt dies nur zu Informationszwecken und ohne dass die Bieterin für etwaige Abweichungen der Übersetzung vom deutschen Original haftbar gemacht werden kann. Die englische Übersetzung wurde nicht von der BaFin geprüft; für Zwecke dieses Übernahmeangebots ist allein die deutsche Fassung maßgeblich. 1.2 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots Die Bieterin hat ihre Entscheidung zur Abgabe dieses Übernahmeangebots am 18. September 2012 in Übereinstimmung mit 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter und außerdem mittels DGAP über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht. 5/132

6 1.3 Veröffentlichung der Angebotsunterlage In Übereinstimmung mit 14 Abs. 3 WpÜG wurde diese Angebotsunterlage (auf deutsch und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung, die jedoch nicht von der BaFin geprüft wurde) am 25. Oktober 2012 durch Bekanntgabe im Internet unter veröffentlicht und von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG mit Sitz in Hamburg, geschäftsansässig Neuer Jungfernstieg 20, Hamburg ("Berenberg Bank") als zentraler Abwicklungsstelle ("Zentrale Abwicklungsstelle") zur kostenlosen Abholung bereitgehalten (Bestellung per Telefax an +49 (0) oder an depotverwaltung@berenberg.de). Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Internetadresse, unter der die Angebotsunterlage veröffentlicht wird, und (ii) die Bereithaltung der Angebotsunterlage bei der Berenberg Bank wurde am 25. Oktober 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. 1.4 Verbreitung dieser Angebotsunterlage Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung und Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Dokumente kann in den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und den USA fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung und Verbreitung dieser Angebotsunterlage gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Diese Angebotsunterlage und sonstige mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen daher durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verteilt oder verbreitet werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder weiterer das Übernahmeangebot betreffender Dokumente durch Dritte nach dem Recht anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland und den USA nicht gestattet (die Verbreitung der Angebotsunterlage durch die Bieterin mittels Bekanntgabe im Internet bleibt hiervon unberührt). Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des 2 Abs. 5 WpÜG (siehe hierzu näher Ziffer 5.2) sind in irgendeiner Weise dafür verantwortlich, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den USA mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und den USA vereinbar ist. Die Bieterin stellt die Angebotsunterlage den depotführenden Kreditinstituten bzw. anderen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, bei denen vwd-aktien verwahrt sind, auf Anfrage zum Versand an vwd-aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in der Bundesrepublik oder den USA zur Verfügung. Diese Kreditinstitute und Wertpapierdienstleistungsunternehmen dürfen die Angebotsunterlage nicht anderweitig veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften. 1.5 Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Das Übernahmeangebot kann von allen deutschen und ausländischen vwd-aktionären nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Die Bieterin weist allerdings darauf hin, dass die Annahme des Übernah- 6/132

7 meangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. vwd-aktionäre, die das Übernahmeangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den USA annehmen wollen und/oder anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den USA unterliegen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu beachten. Die Bieterin und die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen (siehe Ziffer 5.2) übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. 2. HINWEISE ZU DEN IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE ENTHALTENEN ANGABEN 2.1 Definitionen und Verweise Soweit in der Angebotsunterlage Begriffe wie "zurzeit", "derzeit", "jetzt", "gegenwärtig" oder "heute" verwendet werden, beziehen sie sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage. Jeder Verweis auf "EUR" in dieser Angebotsunterlage bezieht sich auf Euro. Jeder Verweis auf "USD" bezieht sich auf U.S. Dollar. In der Angebotsunterlage enthaltene Verweise auf einen "Werktag" beziehen sich auf jeden Kalendertag mit Ausnahme von Sonntagen und bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen in Deutschland. Verweise auf einen "Bankarbeitstag" beziehen sich auf einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind. Eine Liste der in dieser Angebotsunterlage verwendeten Definitionen ist dieser Angebotsunterlage als Anlage 1 beigefügt. 2.2 Stand und Quelle der Informationen in dieser Angebotsunterlage Die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf bestimmten, der Bieterin am Tag der Veröffentlichung der Angebotsunterlage vorliegenden Informationen sowie auf bestimmten Annahmen und Einschätzungen der Bieterin zu diesem Zeitpunkt. Die Angaben zur vwd AG und ihren Tochtergesellschaften (siehe Ziffer 6) beruhen im Wesentlichen auf allgemein zugänglichen Informationsquellen (z.b. veröffentlichten Jahresabschlüssen sowie Presseerklärungen), insbesondere auf dem Geschäftsbericht der vwd-gruppe für das Geschäftsjahr 2011, dem Jahresabschluss und Lagebericht der vwd AG für das Jahr 2011, den Zwischenberichten der vwd AG für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2012 sowie den Finanzmeldungen, die auf der Internetseite unter abrufbar sind (unter "Investor Relations" "Finanzberichte"). Die Bieterin hat in dem Zeitraum vom 9. Juli 2012 bis 23. August 2012 eine Unternehmensprüfung ("Due Diligence") im Hinblick auf die vwd AG und der mit ihr im Sinne von 15 ff. des Aktiengesetzes ("AktG") verbundenen Unternehmen (zusammen die "vwd-gruppe") durchgeführt. Im Rahmen der Due Diligence wurde der Bieterin Zugang zu Dokumenten und Informationen bezüglich der finanziellen und steuerlichen Verhältnisse, der Rechts- und Vertragsverhältnisse, der einzelnen Geschäftsfelder und der geschäftlichen Planung sowie technischer Aspekte in einem elektronischem Datenraum, und am 21. August 2012 Zugang zu einem bestimmten Kundenvertrag in den Büroräumen der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main gewährt. Außerdem wurden von der vwd AG in verschiedenen Besprechungen und Telefonkonferenzen im Juli und August 2012 mündlich Informationen zu den vorgenannten Themenbereichen gegeben. 7/132

8 2.3 Keine Aktualisierung Die Bieterin behält sich das Recht vor, die Angebotsunterlage nur insoweit zu aktualisieren, als sie dazu nach dem WpÜG verpflichtet ist. 2.4 Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Angebotsunterlage und die darin in Bezug genommenen Unterlagen enthalten bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Auf solche Aussagen deuten insbesondere Begriffe wie "erwartet", "glaubt", "ist der Ansicht", "versucht", "schätzt", "beabsichtigt", "plant", "geht davon aus" und "strebt an" hin. Solche Aussagen bringen die Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen der Bieterin im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die regelmäßig nicht im Einflussbereich der Bieterin liegen. Es sollte daher berücksichtigt werden, dass sich die in der Angebotsunterlage enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen als unzutreffend herausstellen und zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen von den in der Angebotsunterlage dargestellten Ergebnissen oder Entwicklungen erheblich abweichen können. Es ist möglich, dass die Bieterin ihre in dieser Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen, insbesondere im Hinblick auf die vwd-gruppe, nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage ändert. 2.5 Aussagen Dritter Weder die Bieterin noch eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person hat Dritte ermächtigt, Aussagen zum Übernahmeangebot oder zur Angebotsunterlage zu machen. Falls Dritte dennoch entsprechende Aussagen machen, können sie der Bieterin und den mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen nicht zugerechnet werden. 3. ZUSAMMENFASSUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS Die nachfolgende Zusammenfassung enthält ausgewählte Informationen aus dieser Angebotsunterlage. Diese Informationen dienen dazu, den vwd-aktionären einen ersten Überblick über Bestimmungen dieses Übernahmeangebots zu verschaffen. Die Zusammenfassung sollte daher im Zusammenhang mit den an anderer Stelle in dieser Angebotsunterlage enthaltenen, ausführlicheren Informationen gelesen werden. Bieter: Vienna GmbH, c/o Carlyle Beratungs GmbH, Promenadeplatz 8, München, Deutschland. Zielgesellschaft: vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Tilsiter Straße 1, Frankfurt am Main, Deutschland. Gegenstand des Übernahmeangebots: Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft (ISIN DE ) jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 einschließlich aller zum Zeitpunkt der Abwicklung des Übernahmeangebots bestehender Nebenrechte (insbesondere der Gewinnanteilsberech- 8/132

9 tigung). Gegenleistung (Angebotspreis): EUR 2,80 je vwd-aktie Annahmefrist: Die Annahmefrist beginnt am 25. Oktober 2012 und endet vorbehaltlich einer Verlängerung mit Ablauf des 22. November 2012, 24:00 Uhr (MEZ). Weitere Annahmefrist: Die Weitere Annahmefrist beginnt voraussichtlich am 27. November 2012 und endet in diesem Fall mit Ablauf des 10. Dezember 2012, 24:00 Uhr (MEZ); sie beginnt allerdings nur zu laufen, sofern die in Ziffer 11.1 genannte Angebotsbedingung bis zum Ende der Annahmefrist nicht ausgefallen ist. Annahme des Übernahmeangebots: Die Annahme des Übernahmeangebots ist schriftlich gegenüber dem Depotführenden Institut (wie in Ziffer 14.2(a)(i) definiert) des jeweiligen das Übernahmeangebot annehmenden vwd-aktionärs zu erklären. Sie wird mit fristgerechter Umbuchung der Zum Verkauf Eingereichten vwd-aktien (wie in Ziffer 14.2(a)(ii) definiert) in die ISIN DE000A1RFMW8 oder der Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten vwd-aktien (wie in Ziffer 14.3(b) definiert) in die ISIN DE000A1RFMX6 wirksam. Bedingung: Dieses Übernahmeangebot und die durch seine Annahme zustande kommenden Verträge stehen unter der in Ziffer 11.1 dargelegten Angebotsbedingung, dass eine Mindestannahmeschwelle von 90% erreicht wird. Kosten der Annahme: Die Annahme des Übernahmeangebots ist für die vwd- Aktionäre im Inland bis auf die Kosten für die Übermittlung der Annahmeerklärung an das jeweilige Depotführende Institut kosten- und spesenfrei. Die Bieterin wird den Depotführenden Instituten im Inland zwecks Abgeltung der Kundenprovision EUR 10,00 je Depot/Kunde vergüten. Etwaige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallende Steuern, Kosten, Spesen und/oder Gebühren ausländischer Depotführender Institute sind von dem dieses Übernahmeangebot annehmenden vwd-aktionär selbst zu tragen. 9/132

10 ISIN: vwd-aktien: ISIN DE Zum Verkauf Eingereichte vwd-aktien: ISIN DE000A1RFMW8 Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte vwd-aktien: ISIN DE000A1RFMX6 Börsenhandel: Ein Börsenhandel mit Zum Verkauf Eingereichten vwd- Aktien oder Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten vwd- Aktien wird von der Bieterin und der Berenberg Bank nicht organisiert. Veröffentlichungen: Diese Angebotsunterlage wird am 25. Oktober 2012 im Internet zusammen mit einer unverbindlichen englischen Übersetzung (die nicht von der BaFin geprüft wurde) unter veröffentlicht. Exemplare der Angebotsunterlage sind zudem (in deutscher Sprache und als unverbindliche Übersetzung in englischer Sprache) kostenfrei bei der Berenberg Bank, Depotverwaltung, Neuer Jungfernstieg 20, Hamburg, Deutschland (Fax: +49 (0) oder an erhältlich. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Internetadresse, unter der die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt ist, und (ii) die Berenberg Bank als Stelle, bei der die Angebotsunterlage zur kostenfreien Ausgabe bereitgehalten wird, wurde am 25. Oktober 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Alle weiteren gemäß dem WpÜG erforderlichen Veröffentlichungen und Bekanntmachungen werden im Internet unter sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Abwicklung: Die Zahlung des Angebotspreises für die Zum Verkauf Eingereichten vwd-aktien erfolgt an das Depotführende Institut voraussichtlich zwischen dem sechsten und dem achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist auf das Konto des jeweiligen Depotführenden Instituts bei der Clearstream Banking AG, sofern die Angebotsbedingung in Ziffer 11.1 bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingetreten ist oder auf sie verzichtet wurde. Der Angebotspreis für die Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten vwd-aktien wird voraussichtlich zwischen dem sechsten und dem achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist auf das Konto des jeweiligen Depotführenden Instituts bei der Clearstream Banking AG 10/132

11 überwiesen. 4. ÜBERNAHMEANGEBOT 4.1 Gegenstand des Übernahmeangebots Die Bieterin bietet hiermit allen vwd-aktionären an, die von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautende Stückaktien der vwd AG jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE ), einschließlich aller zum Zeitpunkt der Abwicklung des Ü- bernahmeangebots bestehender Nebenrechte (insbesondere der Gewinnanteilsberechtigung), zum Kaufpreis ("Angebotspreis") von EUR 2,80 je vwd-aktie nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben. Gegenstand des Übernahmeangebots sind alle vwd-aktien, die nicht bereits von der Bieterin gehalten werden. 4.2 Annahmefrist Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots beginnt mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und endet am 25. Oktober 2012 am 22. November 2012, 24:00 Uhr (MEZ). 4.3 Angaben zu gesetzlichen Verlängerungen der Annahmefrist Die Annahmefrist nach Ziffer 4.2 kann kraft Gesetzes unter bestimmten Umständen verlängert werden (die Annahmefrist für dieses Übernahmeangebot, einschließlich etwaiger Verlängerungen gemäß dieser Ziffer 4.3, die "Annahmefrist"): (a) (b) Die Bieterin kann bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist, also vorbehaltlich der Verlängerung der Annahmefrist aus einem anderen Grund bis zum 21. November 2012, 24:00 Uhr (MEZ), dieses Übernahmeangebot ändern. Falls die Bieterin dieses Übernahmeangebot innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Annahmefrist ändert (z.b. falls die Bieterin den Angebotspreis erhöht oder auf den Eintritt der Angebotsbedingung verzichtet), verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen ( 21 Abs. 5 Satz 1 WpÜG), also voraussichtlich bis zum 6. Dezember 2012, 24:00 Uhr (MEZ). Dies gilt auch, falls das geänderte Übernahmeangebot gegen Rechtsvorschriften verstößt ( 21 Abs. 5 Satz 2 WpÜG). Sofern ein konkurrierendes Angebot von einem Dritten während der Annahmefrist für das vorliegende Übernahmeangebot gemacht wird und die Annahmefrist für dieses Übernahmeangebot vor dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot abläuft, so bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist für das Übernahmeangebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot ( 22 Abs. 2 11/132

12 Satz 1 WpÜG). Dies gilt auch, falls das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt ( 22 Abs. 2 Satz 2 WpÜG). (c) Wird im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine Hauptversammlung der vwd AG einberufen, beträgt die Annahmefrist gemäß 16 Abs. 3 WpÜG zehn Wochen ab der Veröffentlichung der Angebotsunterlage. Die Annahmefrist liefe dann bis zum 3. Januar 2013, 24:00 Uhr (MEZ). 4.4 Weitere Annahmefrist gemäß 16 Abs. 2 WpÜG Sofern bis zum Ablauf der Annahmefrist die in Ziffer 11.1 genannte Angebotsbedingung nicht ausgefallen ist, können diejenigen vwd-aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht bis zum Ablauf der Annahmefrist angenommen haben, dieses Übernahmeangebot innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung des Ergebnisses des Übernahmeangebots durch die Bieterin gemäß 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG annehmen ("Weitere Annahmefrist"). Vorbehaltlich einer Verlängerung der Angebotsfrist gemäß Ziffer 4.3 der Angebotsunterlage beginnt die Weitere Annahmefrist daher voraussichtlich am 27. November 2012 und endet am 10. Dezember 2012, 24:00 Uhr (MEZ). Nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist kann das Übernahmeangebot nicht mehr angenommen werden, sofern nicht ein Andienungsrecht nach 39c WpÜG besteht (siehe dazu Ziffer 8.5(a)(i)). 5. INFORMATIONEN ZUR BIETERIN 5.1 Beschreibung der Bieterin (a) Rechtliche Grundlagen und Kapitalverhältnisse der Bieterin Die Bieterin wurde am 27. August 2012 als Blitz GmbH mit Sitz in München, Deutschland, und Geschäftsanschrift c/o Carlyle Beratungs GmbH, Promenadeplatz 8, München, Deutschland gegründet und am 29. August 2012 im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB eingetragen. Die Eintragung der Umfirmierung in Vienna GmbH im Handelsregister erfolgte am 11. September Das Geschäftsjahr der Bieterin ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. Das Stammkapital der Bieterin beträgt EUR ,00 und ist voll eingezahlt. Alleinige Gesellschafterin ist die CETP II Vienna S.à r.l.. Der Unternehmensgegenstand der Bieterin ist der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen jeder Art, die gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen an verbundene und nicht verbundene Unternehmen, sowie alle Tätigkeiten, die zu den Aktivitäten einer geschäftsleitenden Holding gehören. Geschäftsführer der Bieterin ist Michael C. Schuster. Herr Schuster ist auch im Fall der Bestellung weiterer Geschäftsführer zur Einzelvertretung der Bieterin berechtigt und befugt, im Namen der Bieterin mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. 12/132

13 (b) Gesellschafterstruktur der Bieterin Die Gesellschafterstruktur der Bieterin ist in Anlage 2 vereinfacht dargestellt. Das Schaubild zeigt neben der Bieterin die Weiteren Kontrollerwerber (wie in Ziffer 5.2 definiert); nachfolgend werden von den Weiteren Kontrollerwerbern nur die Gesellschaften und natürlichen Personen näher beschrieben, die zu The Carlyle Group ("Carlyle") gehören und die Bieterin mittelbar oder unmittelbar kontrollieren bzw. im Fall der CETP II Vienna Finance S.à r.l. ihr Verhalten in Bezug auf die vwd AG mit der Bieterin abstimmen (siehe Ziffer 7.2 sowie Ziffern 5.2 und 5.3): Alleinige Gesellschafterin der Bieterin ist die CETP II Vienna S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée), die durch notarielle Urkunde vom 27. August 2012 gegründet wurde. Die Gesellschaft ist im Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg unter der Registernummer B eingetragen. Ihr Stammkapital beträgt EUR ,00. Der zentrale Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung eigenen Vermögens. Sie wird durch zwei Geschäftsführer (gérants) gemeinsam vertreten. Die Geschäftsführer der Gesellschaft sind die CETP II Managing GP Holdings Ltd., Erica Herberg, Christopher Finn und David B. Pearson. Alleinige Gesellschafterin der CETP II Vienna S.à r.l. ist die CETP II Participations S.à r.l. SICAR. Die CETP II Participations S.à r.l. SICAR mit Sitz in in Luxemburg, Luxemburg, ist eine Investmentgesellschaft zur Anlage in Risikokapital mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée). Die Gesellschaft ist unter der Registernummer B beim Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg eingetragen. Ihr Unternehmensgegenstand besteht darin, ihre Mittel in Risikovermögenswerte anzulegen, um das erwirtschaftete Ergebnis im Ausgleich für das getragene Risiko an sachkundige Anleger zu verteilen. Die CETP II Participations S.à r.l. SI- CAR ist von der Luxemburger Finanzaufsicht zugelassen. Die CETP II Participations S.à r.l. SICAR hält neben der CETP II Vienna S.à r.l. außerdem noch zu 100% die CETP II Vienna Finance S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée), die durch notarielle Urkunde vom 3. Oktober 2012 gegründet wurde. Die CETP II Vienna Finance S.à r.l. dient der CETP II Participations S.à r.l. SICAR als Finanzierungsvehikel, durch das sie der Bieterin Fremdkapital in Form von Darlehen zuführt, während Eigenkapital der Bieterin über die CETP II Vienna S.à r.l. zur Verfügung gestellt wird (siehe Ziffern 7.2(b) und 7.2(d)). An der CETP II Participations S.à r.l. SICAR sind die (nicht in Anlage 2 aufgeführte) CETP II Co-Investment, L.P. zu 6,5% und die Carlyle Europe Technology Partners II, L.P. ("CETP II") zu 93,5% beteiligt: Die CETP II Co-Investment, L.P. ist eine Kommanditgesellschaft (limited partnership) mit Sitz in George Town, Grand Cayman, Cayman Islands. Sie dient Investoren aus dem Kreis von Carlyle als Investmentvehikel und hat auf die CETP II Participations S.à r.l. SICAR keinen beherrschenden Einfluss. Die CETP II ist eines der zentralen Investmentvehikel von Carlyle für die europäischen Beteiligungen im Technologie-, Medien- und Telekommunikationssektor. Die CETP II ist eine Kommanditgesellschaft (limited partnership) mit Sitz in Edinburgh, Vereinigtes Königreich,und wird durch die CECP Advisors LLP mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich, beraten. 13/132

14 An der CETP II sind derzeit 53 Fondsinvestoren als Kommanditisten und die CETP II Managing GP, L.P. sowie die (nicht in Anlage 2 aufgeführte) CETP II GP, L.P. als persönlich haftende Gesellschafterinnen beteiligt. Keiner der Kommanditisten verfügt alleine oder zusammen mit einem anderen Kommanditisten oder einem Dritten über beherrschenden Einfluss auf die CETP II. Die Geschäftsführung der CETP II obliegt ausschließlich der CETP II Managing GP, L.P.. Sie ist im Verhältnis zur CETP II GP, L.P. alleingeschäftsführungsbefugt und trifft Geschäftsführungsentscheidungen nach eigenem Ermessen. Die CETP II GP, L.P. erbringt Beratungsleistungen an die CETP II Managing GP, L.P.. Im Außenverhältnis sind beide persönlich haftende Gesellschafterinnen von Gesetzes wegen zur Vertretung der CETP II berechtigt. Die CETP II GP, L.P. nimmt ihre Vertretungsbefugnis jedoch stets nur mit Zustimmung und auf Grundlage einer Entscheidung der CETP II Managing GP, L.P. wahr. Die CETP II wird damit ausschließlich durch die CETP II Managing GP, L.P. beherrscht. Die CETP II Managing GP, L.P. ist eine Kommanditgesellschaft (limited partnership) mit Sitz in Edinburgh, Vereinigtes Königreich. An der CETP II Managing GP, L.P. ist die CETP II Managing GP Holdings, Ltd. als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt, die die CETP II Managing GP L.P. beherrscht. Die CETP II Managing GP Holdings, Ltd. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited) mit Sitz in George Town, Grand Cayman, Cayman Islands. Alleinige Gesellschafterin der CETP II Managing GP Holdings, Ltd. ist die TC Group Cayman Investment Holdings Sub, L.P., eine Kommanditgesellschaft (limited partnership) mit Sitz in George Town, Grand Cayman, Cayman Islands. Persönlich haftende und beherrschende Gesellschafterin der TC Group Cayman Investment Holdings Sub, L.P. ist die TC Group Cayman Investment Holdings, L.P., eine Kommanditgesellschaft (limited partnership) mit Sitz in George Town, Grand Cayman, Cayman Islands. Sie wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Carlyle Holdings II, L.P. beherrscht. Die Carlyle Holdings II, L.P. ist eine Kommanditgesellschaft (limited partnership) mit Sitz in Wilmington, Delaware, USA. Sie wird von ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin Carlyle Holdings II GP L.L.C. beherrscht. Die Carlyle Holdings II GP L.L.C. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited) mit Sitz in Wilmington, Delaware, USA. Sie wird von ihrer alleinigen Gesellschafterin The Carlyle Group, L.P. beherrscht. Die The Carlyle Group, L.P. ist eine seit Mai 2012 an der NASDAQ notierte Kommanditgesellschaft (publicly traded partnership) mit Sitz in Wilmington, Delaware, USA. Die The Carlyle Group, L.P. wird von ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin Carlyle Group Management L.L.C. beherrscht. Daneben verfügt die Kommanditistin TCG Carlyle Global Partners L.L.C. für Fälle, in denen die Inhaber der emittierten Kommanditanteile (common unit holders) zur Abstimmung berufen sind, über ein Sonderstimmrecht (special voting unit), durch das ihre stets eine genügende Anzahl von Stimmen zusteht, um das Ergebnis einer Abstimmung kontrollieren zu können. Die Inhaber der emittierten Kommanditanteile können ihre Stimmrechte darüber hinaus im Ganzen nicht mehr ausüben, sobald sie insgesamt 20% oder mehr einer Anteilsklasse der The Carlyle Group L.P. halten oder ihnen das wirtschaftliche Eigentum daran zusteht. Die Carlyle Group Management L.L.C. sowie die TCG Carlyle Global Partners L.L.C. sind jeweils Gesellschaften mit beschränkter Haftung (limited) mit Sitz in Wilmington, Delaware, USA die von den Carlyle-Gründungspartnern Daniel A. D'Aniello, William E. Conway, Jr. und David M. Rubenstein, die jeder für sich mehr als 20% der Anteile und der Stimmrechte und damit gemeinsam die Mehrheit der Anteile und der Stimmrechte an jeder der beiden Gesellschaften halten, gemeinsam beherrscht werden. Die drei Gründungspartner 14/132

15 stimmen sich hierzu jeweils sowohl in ihrer Funktion als Anteilsinhaber als auch in ihrer Funktion als geschäftsführende Gesellschafter (managing members) der beiden Gesellschaften untereinander ab. Daneben sind, mit insgesamt weniger als 40%, weitere Gesellschafter aus dem Kreis des Carlyle-Managements an beiden Gesellschaften beteiligt. Von ihnen kann jedoch keiner alleine oder zusammen mit anderen einen beherrschenden Einfluss auf eine oder beide Gesellschaften ausüben. (c) Informationen zu Carlyle Carlyle ist eine global tätige Private Equity-Gruppe. Zum Stichtag 30. Juni 2012 verwaltete Carlyle rund USD 156 Mrd. in 99 Fonds und 63 Dachfonds. Carlyle investiert weltweit in die vier Segmente Private Equity, Real Assets, Global Market Strategies und Fund-of-Fund Solutions in Afrika, Asien, Australien, Europa sowie Nord- und Süd-Amerika. Investitionsfelder von Carlyle sind Automobil & Transport, Energie, Finanzdienstleistung, Industrie, Infrastruktur, Konsum & Einzelhandel, Luftfahrt & Verteidigung, Pharma, Technologie & Dienstleistungen sowie Telekommunikation & Medien. Carlyle beschäftigt über Mitarbeiter in 32 Büros auf sechs Kontinenten. 5.2 Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen Gemäß 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG sind mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen natürliche oder juristische Personen, die ihr Verhalten im Hinblick auf ihren Erwerb von Wertpapieren der Zielgesellschaft oder ihre Ausübung von Stimmrechten aus Aktien der Zielgesellschaft mit der Bieterin auf Grund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise abstimmen. Die in Anlage 3 aufgeführten Personen und Gesellschaften ("Weitere Kontrollerwerber") sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des 2 Abs. 5 WpÜG, da sie die Bieterin direkt oder indirekt kontrollieren bzw. sich mit der Bieterin tatsächlich im Hinblick auf den Erwerb von vwd-aktien o- der die Ausübung von Stimmrechten aus vwd-aktien abstimmen (für eine nähere Beschreibung des abgestimmten Verhaltens siehe Ziffer 7.2); Anlage 2 stellt die Weiteren Kontrollerwerber graphisch dar. Gemäß 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG gelten Tochterunternehmen im Sinne von 2 Abs. 6 WpÜG mit der sie kontrollierenden Person und untereinander ebenfalls als gemeinsam handelnde Personen im Sinne des 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG. Die in Anlage 4 aufgeführten Gesellschaften sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage Tochterunternehmen im Sinne von 2 Abs. 6 WpÜG der Weiteren Kontrollerwerber. Da es sich bei den in Anlage 3 aufgeführten Gesellschaften gleichzeitig um Tochterunternehmen von Weiteren Kontrollerwerbern handelt, sind sie auch in Anlage 4 enthalten. Von den in Anlage 4 aufgeführten Tochterunternehmen stimmen jedoch nur die CETP II Vienna S.à r.l., die CETP II Vienna Finance S.à r.l., die EJK Verwaltungs GmbH und die Ampyll GmbH ihr Verhalten im Hinblick auf den Erwerb von vwd-aktien mit der Bieterin im Sinne des 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG tatsächlich ab (siehe Ziffer 7.2). Die Bieterin hat keine eigenen Tochterunternehmen. Weitere mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG gibt es nicht. 15/132

16 5.3 Gegenwärtig von der Bieterin oder von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen gehaltene vwd-aktien, Zurechnung von Stimmrechten Die Bieterin hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage keine vwd- Aktien. Von den Weiteren Kontrollerwerbern (Anlage 3) und deren Tochterunternehmen (Anlage 4) halten nur die Herren Keferstein, Johanning und Henrich sowie die EJK Verwaltungs GmbH und die EJK Investment und Beteiligungs GmbH & Co. KG direkt oder indirekt insgesamt vwd-aktien (dies entspricht ca. 14,79% des gezeichneten Kapitals und der Stimmrechte der vwd AG); eine genaue Aufgliederung der gegenwärtigen Aktienbesitzverhältnisse findet sich in der Tabelle in Ziffer 5.4(b). Sämtliche aus diesen vwd- Aktien folgenden Stimmrechte sind der Bieterin und den in Anlage 3 aufgeführten Weiteren Kontrollerwerbern seit dem 9. Oktober 2012 auf Grund einer Verständigung über die Ausübung von Stimmrechten aus vwd-aktien sowie über ein Zusammenwirken in sonstiger Weise mit dem Ziel einer dauerhaften und erheblichen Änderung der unternehmerischen Ausrichtung der vwd AG wegen abgestimmten Verhaltens in Bezug auf die vwd AG gemäß 30 Abs. 2 WpÜG bzw. 22 Abs. 2 WpHG gegenseitig zuzurechnen (siehe Ziffer 7.2). Darüber hinaus halten weder die Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage vwd-aktien, und es sind ihnen auch keine weiteren, mit vwd-aktien verbundenen Stimmrechte zuzurechnen. Die Bieterin und die Weiteren Kontrollerwerber, die die Bieterin direkt oder indirekt kontrollieren, halten auf Grund der unwiderruflichen Annahmeverpflichtungen gemäß Ziffer 5.4(b) unmittelbar bzw. mittelbar Finanzinstrumente oder sonstige Instrumente, die es ihrem Inhaber ermöglichen, insgesamt mit Stimmrechten verbundene und bereits ausgegebene vwd-aktien zu erwerben (dies entspricht ca. 90,35% des gezeichneten Kapitals und der Stimmrechte der vwd AG). Weitere Instrumente nach den 25, 25a WpHG stehen weder der Bieterin noch einer mit der Bieterin gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen zu. 5.4 Angaben zu Wertpapiergeschäften Innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots nach 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG am 18. September 2012 und seit dem 18. September 2012 bis zur Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage haben die Bieterin, die mit ihr gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen (siehe Ziffer 5.2) vwd-aktien wie folgt erworben oder Vereinbarungen über einen Erwerb von vwd-aktien getroffen: (a) Vorerwerbe Folgende mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen haben im Vorerwerbszeitraum vwd-aktien erworben: Erwerber Stücke Preis Art Anteil Datum Prof. Dr. Lutz Johanning 10 2,2500 börslich 0,00004% Philipp Henrich 10 2,2240 börslich 0,00004% /132

17 Der angegebene Preis bezeichnet die höchste gewährte oder vereinbarte Gegenleistung für den Erwerb in Euro je vwd-aktie. Das angegebene Datum bezeichnet den Handelstag, an dem der Erwerb stattfand. Prozentangaben sind kaufmännisch gerundet. (b) Unwiderrufliche Annahmeverpflichtungen Am Tag der Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe eines Übernahmeangebots nach 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG am 18. September 2012 haben sich die folgenden Aktionäre gegenüber der Bieterin zur Annahme des Übernahmeangebots zum Angebotspreis für sämtliche der von ihnen gehaltenen und nachstehend aufgeführten vwd-aktien unwiderruflich verpflichtet: Aktionär Stücke Anteil* Datum Edmund J. Keferstein ,76% EJK Investment und Beteiligungs GmbH & Co. KG ,04% Prof. Dr. Lutz Johanning 10 0,00% Philipp Henrich 10 0,00% Christian Hank ,80% Oliver Hopp ,07% Dietmar Hopp ,00% Deutsche Balaton AG ,70% Gesamt ,35% * Angaben kaufmännisch gerundet Die Annahmeverpflichtungen sind innerhalb der ersten zehn Tage der Annahmefrist ( 16 Abs. 1 WpÜG) bis 12:00 Uhr (MEZ) zu erfüllen. (c) Keine weiteren Wertpapiergeschäfte Darüber hinaus haben weder die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen innerhalb der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots nach 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG am 18. September 2012 und seit dem 18. September 2012 bis zur Veröffentlichung der Angebotsunterlage außerhalb des Übernahmeangebots vwd-aktien über die Börse oder außerbörslich erworben oder Vereinbarungen über den Erwerb von vwd-aktien abgeschlossen. (d) Parallelerwerbe Die Bieterin behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen weitere vwd-aktien außerhalb des Angebots über die Börse oder außerbörslich direkt oder indirekt zu erwerben oder Vereinbarungen über einen solchen Erwerb zu treffen. Die Bieterin 17/132

18 wird die Einzelheiten solcher Erwerbe unverzüglich gemäß Ziffer 21 der Angebotsunterlage veröffentlichen. 6. BESCHREIBUNG DER VWD AG UND DER VWD-GRUPPE 6.1 Rechtliche Grundlagen (a) (b) (c) (d) Die vwd AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB Ihre Geschäftsadresse ist Tilsiter Straße 1, Frankfurt am Main, Deutschland. Der satzungsmäßige Unternehmensgegenstand der vwd AG ist das Sammeln, Beschaffen, und Verbreiten von Wirtschaftsnachrichten, Daten und Informationen (insbesondere Finanzinformationen wie Aktienkurse, Fondskurse, Preise von derivativen Finanzinformationen etc.), die die Medien und die Wirtschaft im weitesten Sinne zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, mit allen bestehenden und künftigen technischen Mitteln und über alle bestehenden und künftigen Medien sowie die Entwicklung und Herstellung von und der Handel mit Soft- und Hardware, die für das Sammeln, Beschaffen, Bearbeiten und Verbreiten aller Wirtschaftsnachrichten, Daten und Informationen benötigt werden. Das Geschäftsjahr der vwd AG beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Der Vorstand der vwd AG besteht gegenwärtig aus den folgenden zwei Mitgliedern: Spencer Bosse, verantwortlich für den Linienbereich Technology and Content sowie die Stabsabteilungen Marketing & Communications und Organisation, Project- and Riskmanagement; und Albrecht Kiel, Chief Operating Officer, verantwortlich für den Vertrieb und die strategische Weiterentwicklung der vwd-gruppe. (e) Der Aufsichtsrat der vwd AG besteht gegenwärtig aus den folgenden drei Mitgliedern, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt wurden: Prof. Dr. Wilhelm Haarmann, Vorsitzender, Mitglied des Aufsichtsrats seit 22. August 2012; Berthold Wipfler, Stellvertretender Vorsitzender, Mitglied des Aufsichtsrats seit 22. August 2012; Dr. Thorsten Dippel (Carlyle), Mitglied des Aufsichtsrats seit 20. Oktober Der frühere Aufsichtsrat Herr Pieter van Halem hatte sein Aufsichtsratmandat mit Wirkung zum Ablauf des 19. Oktober 2012 niedergelegt. Herr Dr. Dippel wurde auf Antrag der vwd AG mit Wirkung ab dem 20. Oktober 2012 gerichtlich zum Aufsichtsratsmitglied der vwd AG bestellt. (f) Entsprechend Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (ABl. EG Nr. L 243 S.1) stellt die vwd AG den Konzern- 18/132

19 abschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) auf. Die Gesellschaft hat bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ergänzend dazu die Vorschriften des 315a Abs. 1 HGB angewendet. 6.2 Überblick über die geschäftliche Tätigkeit und die Struktur der vwd-gruppe (a) Die vwd-gruppe ist ein Anbieter von aggregierten und aufbereiteten Finanzmarktdaten für das Wertpapiergeschäft, die über verschiedene Medien verbreitet werden. Zu den bekanntesten Marken der vwd AG gehören "finanztreff.de", "vwd fonds service", "vwd market manager", "vwd portfolio manager", "PortfolioNet", "TradeLink" und "Tai- Pan". Das Portfolio der von der vwd-gruppe angebotenen Produkte und Services ist in die folgenden Geschäftsfelder unterteilt: Das Geschäftsfeld "Market Data Solutions" liefert Marktdatensysteme, browser-basierte Applikationen und umfassende Portfoliomanagement-Lösungen für über Anwender aus Banken, Sparkassen, Vermögensverwaltungen und Unternehmen. Das Geschäftsfeld "Technology Solutions" stellt unter anderem druckfertig aufbereitete Kursteile für Tageszeitungen und führende Finanz-Magazine zur Verfügung. Weitere Produkte in diesem Bereich sind Finanzanalysewerkzeuge und finanzmathematische Bibliotheken zur Kalkulation von Finanzprodukten. Die vwd-gruppe übernimmt auch das Hosting für komplexe Anwendungen im hauseigenen Rechenzentrum. Das Geschäftsfeld "Specialised Market Solutions" bietet attraktive Marketing- Möglichkeiten in den Finanzmedien. Dazu zählen Sonderwerbeformen für Produkte von Emittenten und für die werbetreibende Industrie, die Verbreitung wichtiger Finanz- und Preisinformationen von Finanzdienstleistern und Emissionshäusern über klassische Printmedien sowie multimedial. Mit dem neuen Anzeigen-Produkt "vwd max value" werden über 23 Millionen Leser mit nur einer einzigen Anzeigen-Buchung erreicht. (b) (c) Derzeit existieren neben der vwd AG sechs deutsche Tochterunternehmen, die im direkten oder indirekten Mehrheitsbesitz der vwd AG stehen, weitere vier direkte bzw. indirekte Tochtergesellschaften in der Schweiz, zwei direkte Tochtergesellschaften in Italien und den Niederlanden sowie eine indirekte Tochtergesellschaft in Belgien. Die vwd-gruppe ist an elf Standorten in Deutschland und weiteren fünf im europäischen Ausland vertreten. Zu den Kunden der vwd AG zählen Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Unternehmen, Medien und Privatkunden. Im Geschäftjahr 2011 erzielte die vwd-gruppe laut ihrem Geschäftsbericht 2011 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 80,886 Mio. (Vorjahr EUR 76,124 Mio.). Das EBIT betrug EUR 4,017 Mio. (Vorjahr EUR 3,138 Mio.). Das Konzernergebnis sank von EUR 1,204 Mio. auf EUR -2,155 Mio. Laut ihrem Halbjahresfinanzbericht 2012 beliefen sich die Umsatzerlöse der vwd AG für das laufende Geschäftsjahr zum Stichtag 30. Juni 2012 auf EUR 44,098 Mio., das EBIT auf EUR 1,448 Mio. und das Konzernergebnis auf EUR ,00. Die vwd AG beschäftigte zum 30. Juni 2012 laut Halbjahresfinanzbericht 2012 im Durchschnitt 464 Mitarbeiter. 19/132

20 6.3 Kapitalstruktur (a) (b) (c) (d) (e) Das eingetragene Grundkapital der vwd AG beträgt EUR ,00 und ist eingeteilt in auf den Inhaber lautende Stückaktien jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die vwd AG hielt am 30. Juni Stück eigene Aktien. Gemäß 4 Abs. 4 der Satzung der vwd AG ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 15. Mai 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR ,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet und das rechnerisch auf die neu auszugebenen Aktien entfallende Grundkapital insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreitet. Bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um die neuen Aktien Dritten insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen anbieten zu können. Bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ist der Vorstand darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und verbundener Unternehmen (Belegschaftsaktien) gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlage auszugeben oder um Spitzenbeträge auszunehmen. Gemäß 4 Abs. 6 der Satzung der vwd AG ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR ,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien gegen Barund/oder Sacheinlagen, unter bestimmten Voraussetzungen auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Die Ermächtigung war bis zum 11. September 2012 befristet und ist nicht mehr ausübbar. Der Vorstand der vwd AG ist aufgrund Hauptversammlungsbeschlusses vom 22. August 2012 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung ist bis zum 21. August 2017 befristet. Der Bestand eigener Aktien aufgrund dieser und früherer Ermächtigungen einschließlich solcher Aktien, die der vwd AG nach 71a ff. AktG als eigene Aktien zuzurechnen sind, darf zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Der Erwerb erfolgt ausschließlich über die Börse. Der von der Gesellschaft je Aktie zu zahlende Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen, nicht gewichteten Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel der Deutsche Börse AG an den letzten fünf Börsentagen vor dem Erwerbszeitpunkt um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Der Vorstand ist darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen und mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen, dass das Grundkapital durch die Einziehung nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital entsprechend erhöht. 20/132

Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats. der. Curanum AG Engelbertstraße 23-25 81241 München Deutschland

Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats. der. Curanum AG Engelbertstraße 23-25 81241 München Deutschland Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes (WpÜG) Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Engelbertstraße 23-25

Mehr

Pflichtveröffentlichung nach 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Änderung des

Pflichtveröffentlichung nach 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Änderung des Pflichtveröffentlichung nach 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Änderung des Freiwilligen Öffentlichen Übernahmeangebots (Kombiniertes

Mehr

ETL Vermögensverwaltung GmbH. Angebotsunterlage. ETL Vermögensverwaltung GmbH

ETL Vermögensverwaltung GmbH. Angebotsunterlage. ETL Vermögensverwaltung GmbH ETL Vermögensverwaltung GmbH Essen Angebotsunterlage Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der ETL Vermögensverwaltung GmbH Steinstr. 41, 45128 Essen ISIN DE000A0LRYH4 // WKN A0LRYH an die Inhaber der

Mehr

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Ergänzung

Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Ergänzung Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Ergänzung der gemeinsamen Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Produktion

Mehr

Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot

Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot für Aktien aus der vom Vorstand am 17. Juli 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital Nachstehendes

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Erläuternder Bericht des Abwicklers zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB

Erläuternder Bericht des Abwicklers zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB Hauptversammlung der Girindus Aktiengesellschaft i. L. am 20. Februar 2015 Erläuternder Bericht des Abwicklers zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB 289 Abs. 4 Nr. 1 HGB Das Grundkapital der Gesellschaft

Mehr

Pflichtveröffentlichung. gemäß 27 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Pflichtveröffentlichung. gemäß 27 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der vwd

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

Pflichtveröffentlichung gemäß 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) ÄNDERUNG

Pflichtveröffentlichung gemäß 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) ÄNDERUNG Pflichtveröffentlichung gemäß 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) ÄNDERUNG des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (Barangebot)

Mehr

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB

Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Die Angaben im Lagebericht und im Konzernlagebericht erläutern wir wie

Mehr

Ergänzende gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats

Ergänzende gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Ergänzende gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats

Mehr

NEXUS AG. Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909

NEXUS AG. Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909 NEXUS AG Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der NEXUS AG am Montag, dem 16.06.2008, um 11.00

Mehr

Petrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Petrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Petrotec AG Borken WKN PET111 ISIN DE000PET1111 Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Nachfolgend werden

Mehr

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren Erläuternder Bericht des Vorstands der centrotherm photovoltaics AG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Bericht des Vorstands Seite 1 Erläuternder

Mehr

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Bezugsangebot an die Aktionäre MERIDIO AG

Bezugsangebot an die Aktionäre MERIDIO AG - Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Australien - Bezugsangebot an die Aktionäre der MERIDIO AG Köln ISIN DE0006946106 Die

Mehr

Freiwilliges öffentliches Kaufangebot für Aktien der Jetter AG (Barangebot)

Freiwilliges öffentliches Kaufangebot für Aktien der Jetter AG (Barangebot) Freiwilliges öffentliches Kaufangebot für Aktien der Jetter AG (Barangebot) Die Bucher Beteiligungsverwaltung AG bietet allen Aktionären der Jetter AG an, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien an

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands

Erläuternder Bericht des Vorstands Erläuternder Bericht des Vorstands gemäß 120 Abs. 3 Satz 2 AktG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB im Bericht über die Lage der LPKF Laser & Electronics AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung.

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung. Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung Seite 1 von 5 Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71

Mehr

Übernahmeangebot Phoenix

Übernahmeangebot Phoenix Übernahmeangebot Phoenix Sichern Sie sich die volle Prämie Nehmen Sie das Angebot an und beauftragen Sie Ihre Bank Annahmefrist vom 26. April 2004 bis 28. Juni 2004, 24:00 Uhr (MESZ) Sehr geehrte Phoenix-Aktionäre,

Mehr

ÄNDERUNG ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS (BARANGEBOT)

ÄNDERUNG ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS (BARANGEBOT) Pflichtveröffentlichung gemäß 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) ÄNDERUNG des ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS (BARANGEBOT) der

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Nachtrag Nr. 2 vom 17. Februar 2014. zum. Wertpapierprospekt. vom 11. Juni 2013. gemäß 6 WpPG

Nachtrag Nr. 2 vom 17. Februar 2014. zum. Wertpapierprospekt. vom 11. Juni 2013. gemäß 6 WpPG Nachtrag Nr. 2 vom 17. Februar 2014 zum Wertpapierprospekt vom 11. Juni 2013 gemäß 6 WpPG für das öffentliche Angebot von 15.000 auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag

Mehr

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an die derzeitigen Aktionäre der Fritz Nols AG und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an die derzeitigen Aktionäre der Fritz Nols AG und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar. Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an die derzeitigen Aktionäre der Fritz Nols AG und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar. Fritz Nols AG Frankfurt am Main -ISIN DE0005070908 /

Mehr

Pflichtveröffentlichung nach 27 Absatz 3 Satz 1, 14 Absatz 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

Pflichtveröffentlichung nach 27 Absatz 3 Satz 1, 14 Absatz 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Pflichtveröffentlichung nach 27 Absatz 3 Satz 1, 14 Absatz 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Ergänzende Gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 24. September 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der außerordentlichen Hauptversammlung der am Mittwoch, 24.

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben.

2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben. Bericht des Vorstands der DO & CO Restaurants & Catering Aktiengesellschaft Wien, FN 156765 m, über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

DataDesign Aktiengesellschaft

DataDesign Aktiengesellschaft DataDesign Aktiengesellschaft München Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien ISIN: DE0001262152 WKN: 126215 Börsenkürzel: DTD2 Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien stellt kein öffentliches

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

ECO Business-Immobilien AG Wien, FN 241364 y (die "Gesellschaft") Einladung

ECO Business-Immobilien AG Wien, FN 241364 y (die Gesellschaft) Einladung ECO Business-Immobilien AG Wien, FN 241364 y (die "Gesellschaft") Einladung zu der am 20. Mai 2009 um 10:00 Uhr in der Säulenhalle der Wiener Börse Wallnerstraße 8, 1010 Wien stattfindenden 6. ordentlichen

Mehr

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der conwert Immobilien Invest SE an die Aktionäre der ECO Business-Immobilien AG Disclaimer Dieses Dokument stellt weder eine Einladung

Mehr

Bezugsangebot an die Aktionäre der REpower Systems AG

Bezugsangebot an die Aktionäre der REpower Systems AG REpower Systems AG Hamburg Aktien ISIN DE0006177033 - REpower w/suzlon zum Verkauf eingereichte Aktien: ISIN DE000A0MFZA9 - - REpower w/areva zum Verkauf eingereichte Aktien: ISIN DE000A0LR7H1 - Bezugsangebot

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Ventegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920

Ventegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 11. Juli 2002, um

Mehr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

Endress+Hauser (Deutschland) AG+Co. KG. Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Analytik Jena AG (Barangebot)

Endress+Hauser (Deutschland) AG+Co. KG. Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Analytik Jena AG (Barangebot) Endress+Hauser (Deutschland) AG+Co. KG Weil am Rhein Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Analytik Jena AG (Barangebot) Wertpapierkennnummer 521350, ISIN DE0005213508 Die Endress+Hauser

Mehr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

. 2 Gegenstand des Unternehmens

. 2 Gegenstand des Unternehmens Satzung der 3U Holding AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: "3U Holding AG". (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Marburg.. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens

Mehr

EYEMAXX Real Estate AG. Aschaffenburg. Freiwilliges Angebot der Gesellschaft an die Inhaber der Schuldverschreibungen 2013 / 2019 ISIN DE000A1TM2T3

EYEMAXX Real Estate AG. Aschaffenburg. Freiwilliges Angebot der Gesellschaft an die Inhaber der Schuldverschreibungen 2013 / 2019 ISIN DE000A1TM2T3 EYEMAXX Real Estate AG Aschaffenburg Freiwilliges Angebot der Gesellschaft an die Inhaber der Schuldverschreibungen 2013 / 2019 ISIN DE000A1TM2T3 zum Umtausch ihrer Schuldverschreibungen in die Schuldverschreibungen

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

A N G E B O T S U N T E R L A G E. Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) der

A N G E B O T S U N T E R L A G E. Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) der Pflichtveröffentlichung gemäß 34, 14 Abs. 2 und 3 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Aktionäre der DOUGLAS HOLDING AG insbesondere mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt

Mehr

Angebotsunterlage. Softmatic AG

Angebotsunterlage. Softmatic AG Pflichtveröffentlichung gemäß 35, 74 Abs. 2 und 3 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Ubernahmegesetzes (WpUG) Insbesondere Aktionäre der Softmatic AG mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort

Mehr

DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts)

DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) - im Folgenden auch DekaBank, Bank oder Emittentin und zusammen mit ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften auch DekaBank-Gruppe

Mehr

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Aktiengesellschaft Essen EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wertpapier-Kenn-Nr. 808 150 ISIN DE0008081506 Wir laden hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, dem 7. Mai

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5.

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Hauptversammlung der am 5. Mai 2011 Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG verpflichtet,

Mehr

CEWE Stiftung & Co. KGaA ISIN DE0005403901, ISIN DE000A1X3S30 Oldenburg, Deutschland

CEWE Stiftung & Co. KGaA ISIN DE0005403901, ISIN DE000A1X3S30 Oldenburg, Deutschland CEWE Stiftung & Co. KGaA ISIN DE0005403901, ISIN DE000A1X3S30 Oldenburg, Deutschland Ordentliche Hauptversammlung am Mittwoch, den 4. Juni 2014, 10:00 Uhr Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin

Mehr

Dabei sind OZ Europe Overseas Fund II, Ltd. diese 4,43 % (2.963.299 Stimmrechte) vollständig nach 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende

Dabei sind OZ Europe Overseas Fund II, Ltd. diese 4,43 % (2.963.299 Stimmrechte) vollständig nach 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum nachfolgende Mitteilungen entsprechend 21 Abs. 1 WpHG erhalten und entsprechend 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG bekannt gemacht: Am 29. Januar 2010 wurde gemäß 26 Abs. 1

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum

Mehr

dpa-afx: DGAP-WpÜG: Kontrollerwerb; DE0005801807

dpa-afx: DGAP-WpÜG: Kontrollerwerb; DE0005801807 dpa-afx: DGAP-WpÜG: Kontrollerwerb; DE0005801807 German Brokers AG; Bieter: David L. Deck / Gilbert Schöni und Weitere WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Juli 2015, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

1 von 5 16.12.2014 15:14

1 von 5 16.12.2014 15:14 1 von 5 16.12.2014 15:14 Suchen Name Bereich Information V.-Datum Heidelberger Beteiligungsholding AG Gesellschaftsbekanntmachungen Angebot an die Aktionäre der MAGIX AG 16.12.2014 Heidelberg 1. Präambel

Mehr

ÄNDERUNGSVERTRAG. zum BEHERRSCHUNGS UND GEWINNÄBFÜHRUNGSVERTRÄG

ÄNDERUNGSVERTRAG. zum BEHERRSCHUNGS UND GEWINNÄBFÜHRUNGSVERTRÄG ÄNDERUNGSVERTRAG zum BEHERRSCHUNGS UND GEWINNÄBFÜHRUNGSVERTRÄG zwischen der Infineon Technologies Finance GmbH, Neubiberg - IFTF" - und der Infineon Technologies AG, Neubiberg - Infineon" - ( Änderungsvertrag")

Mehr

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter Tagesordnungspunkt 6 vor, das bislang nicht ausgenutzte Genehmigte

Mehr

12. JUNI 2014. zwischen. und

12. JUNI 2014. zwischen. und Entwurf f vom 24.April 2014 12. JUNI 2014 ÄNDERUNGSVEREINBARUNG zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 16. November 2004 zwischen SPLENDID MEDIEN AG und POLYBAND MEDIEN GMBHH Änderungen\Polyband\Final\01929-13

Mehr

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012 Dieser Jahresabschluss, der Ihnen zur Prüfung vorlag, wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller notwendigen Abschluss- und Umbuchungen erstellt. Die Anmerkungen

Mehr

Turbon AG. Hattingen ANGEBOTSUNTERLAGE. Aktienrückkaufangebot der Turbon AG Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen. an ihre Aktionäre

Turbon AG. Hattingen ANGEBOTSUNTERLAGE. Aktienrückkaufangebot der Turbon AG Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen. an ihre Aktionäre Turbon AG Hattingen ANGEBOTSUNTERLAGE Aktienrückkaufangebot der Turbon AG Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen an ihre Aktionäre zum Erwerb von insgesamt bis zu 131.634 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der

Mehr

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=2ca586cb3...

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=2ca586cb3... Seite 1 von 5 Bundesanzeiger Name Bereich Information V.-Datum Fanorakel AG Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 03.01.2014 München Tagesordnung Fanorakel AG München

Mehr

Ceritech AG Bezugsangebot

Ceritech AG Bezugsangebot Ceritech AG Bezugsangebot Die Hauptversammlung der Ceritech AG (nachfolgend auch Gesellschaft ) vom 08. April 2015 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.878.357,00, eingeteilt

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

Firstextile AG ANGEBOTSUNTERLAGE

Firstextile AG ANGEBOTSUNTERLAGE Firstextile AG Frankfurt am Main ANGEBOTSUNTERLAGE Öffentliches Aktienrückkaufangebot der Firstextile AG Lyoner Straße 14, 60528 Frankfurt am Main an ihre Aktionäre zum Erwerb von insgesamt bis zu 354.000

Mehr

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG

Mehr

Excalibur Capital AG. Angebot zum Aktienrückkauf

Excalibur Capital AG. Angebot zum Aktienrückkauf Excalibur Capital AG Weinheim WKN 720 420 / ISIN 0007204208 Angebot zum Aktienrückkauf In der ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft vom 17.12.2010 wurden unter anderem folgende Beschlüsse

Mehr

Satzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014.

Satzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014. Satzung GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall vom 4. März 2014 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz Die Kommanditgesellschaft auf

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

OPEN Business Club AG Hamburg. - Wertpapier-Kenn-Nummer XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

OPEN Business Club AG Hamburg. - Wertpapier-Kenn-Nummer XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung OPEN Business Club AG Hamburg - Wertpapier-Kenn-Nummer XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 13. Juni 2007, um 10

Mehr

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands gemäß 176 Abs. 1 S. 1 AktG zu den übernahmerechtlichen

Erläuternder Bericht des Vorstands gemäß 176 Abs. 1 S. 1 AktG zu den übernahmerechtlichen Erläuternder Bericht des Vorstands gemäß 176 Abs. 1 S. 1 AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB in den Berichten über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und

Mehr

Gemeinsame ergänzende Stellungnahme

Gemeinsame ergänzende Stellungnahme Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Gemeinsame ergänzende Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung 2010. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.

Ordentliche Hauptversammlung 2010. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. Ordentliche Hauptversammlung 2010 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA ist eine Kommanditgesellschaft

Mehr

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hamburg Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der (die Gesellschaft ) werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 20. August 2015 um 9.30

Mehr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals II, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II gegen Bar- und/oder Sacheinlagen

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr

RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG

RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG INHALT 1. EIGENTÜMER DER ANWENDUNG... 2 2. DIE ANWENDUNG UND IHRE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN:

Mehr

ÄNDERUNG. des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes (Barangebot) der

ÄNDERUNG. des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes (Barangebot) der Pflichtveröffentlichung nach 34, 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4, 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Aktionäre der Curanum AG insbesondere mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem

Mehr

Name Bereich Information V.-Datum. München. Öffentliches Erwerbsangebot

Name Bereich Information V.-Datum. München. Öffentliches Erwerbsangebot 1 von 9 Suchen Name Bereich Information V.-Datum VEM Aktienbank AG München Gesellschaftsbekanntmachungen Öffentliches Erwerbsangebot an die Aktionäre der Deutsche Balaton AG zum Erwerb von insgesamt bis

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden

Mehr

Erwerbsangebot (Barangebot)

Erwerbsangebot (Barangebot) Erwerbsangebot (Barangebot) der Arnold Kuthe Beteiligungs- GmbH Brunsbütteler Damm 120 130, D-13581 Berlin an die Aktionäre der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft Kantstr. 17, D-10623 Berlin

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung am 2. Juli 2015

Ordentliche Hauptversammlung am 2. Juli 2015 Ordentliche Hauptversammlung am 2. Juli 2015 Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Punkt 7 der Tagesordnung über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands,

Mehr

Angebotsunterlage. Aktienrückkaufangebot der. Berliner Effektengesellschaft AG, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin.

Angebotsunterlage. Aktienrückkaufangebot der. Berliner Effektengesellschaft AG, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin. Angebotsunterlage Aktienrückkaufangebot der Berliner Effektengesellschaft AG, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin an ihre Aktionäre zum Erwerb von insgesamt bis zu 1.508.583 auf den Inhaber lautende Stückaktien

Mehr

Rechte der Aktionäre

Rechte der Aktionäre Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz M U S T E R einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Beherrschungsvertrag. nachfolgend Deutsche Wohnen genannt

Beherrschungsvertrag. nachfolgend Deutsche Wohnen genannt Beherrschungsvertrag zwischen der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 42388 nachfolgend Deutsche Wohnen genannt und der GSW

Mehr

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG am 4. Juni 2014

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG am 4. Juni 2014 Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG am 4. Juni 2014 Das Grundkapital der Raiffeisen Bank International AG beträgt EUR 893.586.065,90

Mehr

Handelsgesetzbuch (HGB), 10. Mai 1897

Handelsgesetzbuch (HGB), 10. Mai 1897 3. Buch "Handelsbücher" 2. Abschnitt "Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte

Mehr

Sanochemia Pharmazeutika AG

Sanochemia Pharmazeutika AG Sanochemia Pharmazeutika AG Wien Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei einer Veräußerung von gem. 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien Der Vorstand der

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz (1)

Mehr