Emissionsmindernde Maßnahmen im Straßenverkehr - Aktionspläne der Regierungspräsidien

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1 Emissionsmindernde Maßnahmen im Straßenverkehr - Aktionspläne der Regierungspräsidien Nadja Milkowski, Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref Industrie, Schwerpunkt Luftreinhaltung Seminar Mobilität, Verkehrssicherheit, Umwelt des Instituts für Verkehr und Umwelt e.v

2 Überblick Rechtsgrundlagen Vorgehensweise und Grundsätze am Beispiel des Luftreinhalte-/Aktionsplans Mannheim Ausblick

3 Rechtsgrundlagen Ausgangspunkt: Luftqualitätsrahmenrichtlinie 96/62/EG von 1996 mit Tochterrichtlinien Umsetzung durch Änderung des BImSchG und 22. BImSchV (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft) im Jahr 2002

4 Luftreinhalteplan, 47 Abs. 1 BImSchG Werden die durch eine Rechtsverordnung nach 48a Abs. 1 ( 22. BImSchV) festgelegten Immissionsgrenzwerte einschließlich festgelegter Toleranzmargen überschritten, hat die zuständige Behörde einen Luftreinhalteplan aufzustellen, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt und den Anforderungen der Rechtsverordnung entspricht.

5 Aktionsplan, 47 Abs. 2 BImSchG Besteht die Gefahr, dass die durch eine Rechtsverordnung nach 48a Abs. 1 ( 22. BImSchV) festgelegten Immissionsgrenzwerte oder Alarmschwellen überschritten werden, hat die zuständige Behörde einen Aktionsplan aufzustellen, der festlegt, welche Maßnahmen kurzfristig zu ergreifen sind. Die im Aktionsplan festgelegten Maßnahmen müssen geeignet sein, die Gefahr der Überschreitung der Werte zu verringern oder den Zeitraum, während dessen die Werte überschritten werden, zu verkürzen. Aktionspläne können Teil eines Luftreinhalteplans nach Absatz 1 sein.

6 22. BImSchV: Immissionsgrenzwerte und Toleranzmargen umfasst folgende Schadstoffe: Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Stickstoffoxide, Feinstaub, Blei, Benzol, Kohlenmonoxid kritisch sind - Stickstoffdioxid (NO 2 ): 40 µg/m³ ab 2010 (Jahresmittelwert) - Feinstaub (PM10): 50 µg/m³ ab 2005 (Tagesmittelwert, 35 Überschreitungen zulässig) bis zum Inkrafttreten kommen Toleranzmargen hinzu (Grenzwert + Toleranzmarge für NO : 50 µg)

7 Vorgehensweise 1. Ermittlung der Messpunkte mit Überschreitungen des Grenzwerts + Toleranzmargen (Ausgangsbeurteilung und Messungen nach 22. BImSchV durch die UMEG) 2. Erstellung von Verursacheranalysen (UMEG) 3. Immissionsprognose für das Zieljahr 2010 (bei NO 2 ) (UMEG) falls Grenzwert überschritten wird: 4. Maßnahmenplanung (RP)

8 zu 1.) Messprogramme langjähriges landesweites Luftmessnetz mit 52 Messstationen (Stadt Mannheim: 4 Messstationen) Messungen zum Vollzug der 23. BImSchV sowie teilweise Ballungsraum spezifische Messprogramme (z.b. Mannheim/Heidelberg 2001/2002) Spotmessungen nach der 22. BImSchV nach eingehenden Voruntersuchungen, um die mutmaßlich meist belasteten Messpunkte zu ermitteln:

9 - es sollen die höchsten Konzentrationen erfasst werden, denen die (Wohn-/Arbeits-)Bevölkerung über einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt ist - das ist insbesondere straßennah und bei hoher, enger Bebauung der Fall (Straßenschlucht-Charakter) - im Jahr 2005 gibt es 23 Messorte bzgl. NO 2 und 11 bzgl. PM10; im Regierungsbezirk Karlsruhe in Mannheim (auch PM10), Heidelberg, Karlsruhe, Pforzheim und Mühlacker - für das Jahr 2006 wird derzeit ein Konzept erstellt: Ausweitung auf 25 Messorte für NO 2 und PM10

10 Messergebnisse bzgl. NO 2 Messpunkt 2003 (54) 2004 (52) 2005 (50) Karlsruhe (Reinhold-Frank-Straße) x Pforzheim Zerrenner Straße 64 - x Jahnstraße - - x Mühlacker (B 10) 70 - x

11 Heidelberg Karlsruher Straße Mittermaier Straße - 76 x Brückenstraße Mannheim Friedrichsring/U x Luisenring - - x Seckenheimer Hauptstraße - - x

12 Messergebnisse bzgl. PM10 Emissionsmindernde Maßnahmen im Straßenverkehr - Aktionspläne der Regierungspräsidien wird gemessen in Mannheim und Karlsruhe in Mannheim: Grenzwert + TM im Jahr x überschritten (zulässig sind 35 Überschreitungen); im Jahr 2005 bislang 30 Überschreitungen => Aktionsplan! in Karlsruhe: im Jahr 2005 bislang 20 Überschreitungen

13 zu 2.) Erstellung von Ursachenanalysen Straßenverkehr 31 % Regionales Hintergrundniveau 16 % Kleinfeuerungen, Industrie, Sonstige 14 % Verursacher der NO 2 - Immissionsbelastung am Messpunkt Mannheim Friedrichsring im Jahr 2003 Kleinfeuerungen 4 % Gesamthintergrundniveau 60 % Kleinräumige Belastung 40 % => Hauptverursacher: Straßenverkehr Industrie 5 % Verkehr 30 % Quelle: UMEG Ursachenanalyse für NO2 im Rahmen der Erarbeitung von Luftreinhalteplänen in Baden-Württemberg nach 47 Abs. 1 BImSchG für das Jahr 2003, Bericht Nr. 4-01/2004, Karlsruhe Dezember 2004

14 Straßenverkehr Auf/Ab 12 % Straßenverkehr Abgas 9 % Großräumiger Hintergrund 48 % Verursacher der PM10- Immissionsbelastung am Messpunkt Mannheim Friedrichsring im Jahr 2004 Kleinfeuerungen 5 % Industrie, Gewerbe <1% Straßenverkehr Auf/Ab 5 % Straßenverkehr Abgas 4 % Lokale Belastung 26 % Gesamthintergrundniveau 74 % Offroad, Sonstige Industrie, Gewerbe 12 % 4 % Kleinfeuerungen 1 % => Hauptverursacher: großräumiger Hintergrund Straßenverkehr (Abgas, Aufwirbelung, Abrieb) Quelle: UMEG Ursachenanalyse für PM10 im Rahmen der Erarbeitung von Luftreinhalteplänen in Baden-Württemberg nach 47 Abs. 1 BImSchG für das Jahr 2004, Bericht Nr. 4-04/2005

15 Mittlerer PM10-Wochengang an der Messstation Mannheim Friedrichsring im Jahr 2004 in µg/m 3 3 PM10 Tagesmittelwerte in µg/m Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Quelle: UMEG

16 Anzahl der Tage mit Überschreitung des PM10-Tagesmittelwertes von 50 µg/m 3 saisonale Betrachtung Anzahl Tage mit Tagesmittel > 50 µg/m Grenzwert 35 Tage S-Hohenheimer- Straße S-Waiblinger Straße S- Am Neckartor Stuttgart- Straße S-Siemensstraße LB-Friedrichsstraße West LB-Frankfurter Straße Ilsfeld Pleidelsheim Schwäbisch- Gmünd Mannheim- Straße Jahreswert 2004 Winterhalbjahr Sommerhalbjahr Quelle: UMEG

17 100% 80% 60% Pkw+Krafträder Leichte Nutzfahrzeuge Schwere Nutzfahrzeuge 89,6% 89,2% 39,3% 40,6% 2,7% 10,2% Bestand, Fahrleistung, NOx und PM10- Emissionen in B-W 2000 (Quelle: UMEG, 2002) 40% 20% 58,0% 49,2% 0% 2,7% 3,1% 6,4% 7,7% Bestand Fahrleistung NOx Feinstaub PM10

18 Emissionsfaktoren Partikel in g/km von oben nach unten: PKW Benzin PKW Diesel LNfz Benzin LNfz Diesel SNfz < 7,5 t SNfz > 7,5 t RBus LBus

19 Emissionsfaktoren NO x in g/km von oben nach unten: PKW Benzin PKW Diesel LNfz Benzin LNfz Diesel SNfz < 7,5 t SNfz > 7,5 t RBus LBus

20 Zusammenfassung der Ergebnisse der Ursachenanalysen NO2: Straßenverkehr ist Hauptverursacher (70 80 %) PM10: - hoher Anteil des regionalen Hintergrunds - starke klimatische Einflüsse (Inversionswetterlage) - Straßenverkehr (ca. 30 %), insbesondere Dieselfahrzeuge, schwere Nutzfahrzeuge und Altfahrzeuge - davon Abgas 13 % - davon Abrieb/Aufwirbelung 17 %

21 zu 4.) Maßnahmenplanung Grundsätze ( 47 Abs. 4 bis 6 BImSchG) - Maßnahmen entsprechend des Verursacheranteils - unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - Maßnahmen gegen alle Emittenten, die zur Überschreitung beitragen - Maßnahmen im Straßenverkehr sind im Einvernehmen mit den zuständigen Straßenbau- und verkehrsbehörden festzulegen

22 - Plan soll alle Schadstoffe erfassen - keine Problemverlagerung auf andere Umweltmedien (Wasser, Boden, etc.) - Öffentlichkeit ist zu beteiligen und Pläne müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein - Maßnahmen sind durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung durchzusetzen (Rechtsgrundlagen erforderlich: z.b. für Fahrverbote 40 Abs. 1 BImSchG)

23 Vorgehensweise Emissionsmindernde Maßnahmen im Straßenverkehr - Aktionspläne der Regierungspräsidien Luftreinhalteplan Mannheim als Pilotprojekt Einberufung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Stadt, des RP und der UMEG dort Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen, beruhend auf dem Werkzeugkoffer des RP Stuttgart Gremienbeteiligung Öffentlichkeitsbeteiligung

24 Maßnahmen am Beispiel des Plans Mannheim Straßenverkehr Auf/Ab 12 % Straßenverkehr Abgas 9 % Kleinfeuerungen 5 % Industrie, Gewerbe <1% Straßenverkehr Auf/Ab 5 % Straßenverkehr Abgas 4 % Lokale Belastung 26 % Großräumiger Hintergrund 48 % Gesamthintergrundniveau 74 % Offroad, Sonstige Industrie, Gewerbe 12 % 4 % Kleinfeuerungen 1 % Straßenverkehr - Straßenverkehrs-/- baubehörden Industrie/Gewerbe - BImSchG (Stadt- /Landkreise, RP) Kleinfeuerungen - BImSchG/1. BImSchV, ggf. Bauleitplanung Quelle: UMEG Ursachenanalyse für PM10 im Rahmen der Erarbeitung von Luftreinhalteplänen in Baden-Württemberg nach 47 Abs. 1 BImSchG für das Jahr 2004, Bericht Nr. 4-04/2005

25 Maßnahmen bezüglich des Straßenverkehrs - Umstellung/Nachrüstung des städtischen Fuhrparks - Infrastrukturmaßnahmen (insb. Bau von Umgehungsstraßen) - Verkehrsmanagement (Verkehrsverflüssigung; z.b. Grüne Wellen, Verkehrsleitsystem, Parkleitsystem, Pförtnerampeln) - Verkehrslenkende Maßnahmen (Stärkung des ÖPNV und des Rad- und Fußgängerverkehrs) - Modellversuch zur Wirksamkeit eines Lkw- Durchfahrtsverbots

26 - Fahrverbote: Ganzjähriges Fahrverbot im Stadtgebiet Mannheim (Kernstadt) ab 2007 für Diesel-Kfz schlechter EURO 1 mit Befreiungsmöglichkeit bei Nachrüstung eines Partikelfilters Ganzjähriges Fahrverbot im Stadtgebiet Mannheim (Kernstadt) ab 2010 für alle Kfz schlechter EURO 2 Ganzjähriges Fahrverbot im Stadtgebiet Mannheim (Kernstadt) ab 2012 für alle Kfz schlechter EURO 3 Voraussetzung: Kennzeichnungsverordnung nach 40 Abs. 3 BImSchG + Verkehrsschild

27 Fahrverbotszone Kernstadt Mannheim

28 Maßnahmen bezüglich Industrie/Gewerbe und Kleinfeuerungen - Verminderung von Staubemissionen bei Umschlag bzw. Verarbeitung von Schüttgütern - Optimierung von Kleinfeuerungsanlagen - Prüfung bzw. Einführung eines Verbrennungsverbots für Grüngut/Gartenabfälle Sonstige Maßnahmen - Vermeidung von Staubemissionen bei Bautätigkeiten - Straßenreinigung

29 Weiteres Vorgehen derzeit werden Wirkungsberechnungen erstellt Stellungnahmen der Stadt und aus Offenlage werden berücksichtigt Verabschiedung des endgültigen Plans Anfang 2006 danach Umsetzung durch die zuständigen Behörden Fortschreibung des Plans anhand der jeweils aktuellen Messergebnisse

30 Präventive Strategien und Ausblick Einhaltung der Grenzwerte nur durch lokale Maßnahmen schwer möglich Maßnahmen an der Quelle erforderlich: - Schaffung strengerer Abgasnormen (EURO 5 für Pkw, EURO 6 für Lkw) - Förderung der Nachrüstung von Partikelfiltern - Erneuerung der Fahrzeugflotten Verkehrsvermeidung insbesondere an engen Straßen mit schlechter Durchlüftung Verkehrsverlagerung hin zu ÖPNV und Fahrrad

31 langfristig: Bau von Umgehungsstraßen, Erstellung städtebaulicher Konzepte ( Stadt der kurzen Wege etc.) Entwicklungen auf EU-Ebene - Option auf Verlängerung der Frist zur Einhaltung des Grenzwerts, falls Luftreinhalteplan vorhanden, alle Maßnahmen ausgeschöpft und Einhaltung dennoch nicht möglich - bei PM10 sollen natürliche Quellen herausgerechnet werden - Schaffung eines Grenzwerts für PM2,5

32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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