Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und Neuzugewanderte

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1 Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und Neuzugewanderte Ein Angebot von: Unterstützt und gefördert durch: Das Teilprojekt "Ausbildungscoaching für junge Flüchtlinge" ist Teilprojekt des IvAF-Projektverbundes APP: Arbeit Potenziale Perspektiven für Flüchtlinge Das Projekt APP: Arbeit Potenziale Perspektiven für Flüchtlinge wird im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund mit dem Handlungsschwerpunkt Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen (IvAF) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

2 GrünBau betreut seit 2005 unbegleitete minderjährige Geflüchtete (UMF) Verbindung von betreutem Wohnen und berufsorientierter Bildung in einem integriertem Konzept Hindernisse + Herausforderungen: Berufs- und Lebens-/Bleibeperspektive!!!??? (aufenthalts)rechtliche Beschränkungen Schulische Bildung und dann? HzE endet und danach.? - Folge sind häufig Bildungsabbrüche Folgen sichtbar in der Stadt / im Sozialraum Jugendsozialarbeit kann Brücken bauen

3 1. Teil: Das Projekt Ausbildungscoaching

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9 Ablauf Kontaktaufnahme durch Teilnehmer/Teilnehmerin, (ehemaligen) Betreuer, Träger, Lehrer o.ä. Versand der Bewerbungen, Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche, Einstellungstests etc. Bei Ausbildungszusage durch Betrieb: Beantragung der Ausbildungserlaubnis bei der Ausländerbehörde, evtl. Unterstützung bei der Identitätsklärung Erstgespräch mit TN und evtl. Betreuer, Lehrer etc. Zielsetzung: Bewerbungsprozess: Stellenrecherche in Zusammenarbeit mit IHK und Handwerkskammer, Kontaktaufnahme mit Betrieben Bei Vorliegen der Ausbildungserlaubnis: Vertragsunterzeichnung, Klärung der Finanzierung Prüfung von Ausbildungswünschen, Schulabschlüssen, Erfahrungen, Sprachkenntnissen, Aufenthaltsstatus, Arbeitserlaubnis Prüfung vorhandener Bewerbungsunterlagen, bei Bedarf Anfertigung neuer Unterlagen und Bewerbungsfotos Nachbetreuung, bei Bedarf Vermittlung von Ausbildungsbegleitenden Hilfen, Vermittlung bei Konflikten etc.

10 Betriebe und Unternehmen Vermittlung von Lehrstellen, Arbeitsplätzen und Praktika Regelmäßiger Austausch in Erfa- Gruppe Weitere Träger, Netzwerke und Projekte (APP:, AK Kimble etc) Schulamt / Dienstleistungszentrum Bildung / Regionales Bildungsbüro Ausländerbehörde Vermittlung von Schulplätzen Schulsozialarbeit am Adam s Corner, Projekt angekommen Koordination der Zusammenarbeit mit Schulen und Berufkollegs Beantragung der Ausbildungs- bzw Arbeitserlaubnis oder der Anspruchsduldung Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen (z.b. 25a Abs. 1) IHK Flüchtlingsinitiative der IHK Unterstützung bei Lehrstellenakquise, Ausbildungsberatung Anerkennung ausländischer Berufsbschlüsse Agentur für Arbeit, Jobcenter Sozialamt Handwerkskammer Integration Point Berufsberatung, Stellenvermittlung Unterstützung bei der Vermittlung von EQ, BAB, AbH etc Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine Bez.reg. Köln und Düsseldorf Rechtskreiswechsel (AsylbLG BAB etc) Darlehen bei Mietschulden etc Flüchtlingsprojekt der Hwk Unterstützung bei Lehrstellenakquise, Ausbildungsberatung Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse

11 Fallzahlen seit Projektbeginn Teilnehmerzahl Vermittlungen in: 1. Ausbildung 2. Praktikum Beschäftigung 4. Qualifizierung / Maßnahme Förderung über Ausbildungsfonds Erfasster Zeitraum: März 2014 bis September 2017

12 2. Teil Förderlücken für Auszubildende mit schlechter Bleibeperspektive oder Der Paß ist der edelste Teil von einem Menschen. [ ] Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird. (Berthold Brecht: Flüchtlingsgespräche )

13 Die Bleibeperspektive fragwürdige Karriere eines unscheinbaren Begriffs: - In entsprechenden Paragraphen ist das Konzept der Bleibeperspektive nicht definiert; gemeint sind implizit immer die TOP 6 Länder Eine gute Bleibeperspektive haben Menschen aus Ländern mit über 50% Anerkennungsquote: Iran, Irak, Syrien, Eritrea, Somalia, Jemen und im Bezug auf Leistungen von AfA/ BMAS (nicht Integrationskurse etc. durch BMI / BAMF ) auch Afghanistan! - Pragmatische Verwendung des Begriffs zunächst im Bezug auf den Zugang zu Integrationskursen (schnellerer Zugang, wenn von positivem Asylentscheid auszugehen ist), danach Ausweitung auf andere Bereiche (z.b. entscheidend für BAB und abh-anspruch bei Gestatteten in Ausbildung, obwohl diese auch bei abgelehntem Asylantrag durch die Anspruchsduldung (siehe nächste Folie) eine gute Bleibeperspektive haben) - Die Anwendung der Bleibeperspektive nach Herkunftsland auf den Zugang zur Ausbildungsförderung ist im Zusammenhang mit der Anspruchsduldung nicht nur unlogisch und verhindert direkt Integration, sondern ihre immer weiter ausgedehnte Anwendung verletzt m.e. letztlich das individuelle Recht auf Asyl, das Diskriminierungsverbot ( 3 GG) sowie bei Kindern und Jugendlichen die UN-Kinderrechtskonvention.

14 Bleibeperspektive und Ausbildung welche Gruppen gibt es? 1. Keine Bleibeperspektive, Ausbildungserlaubnis nicht möglich (kein Ermessensspielraum): a) sicheres Herkunftsland, Asylantrag nach dem gestellt und abgelehnt, b) aufenthaltsbeendende Maßnahmen bereits eingeleitet, ( Aber Bleibeperspektive durch Ausbildung mit Arbeitsvisum möglich) c) Straffälligkeit und Verurteilung zu über 50 (90 bei ausländerrechtl. Straftaten) Tagessätzen. 2. (Formal) schlechte Bleibeperspektive, aber Ausbildung (und damit sichere Bleibeperspektive) möglich: a) sicheres Herkunftsland, aber Asylantrag vor abgelehnt, oder noch nicht entschieden, oder kein Asylantrag gestellt, oder minderjährig, b) Nicht-Top-6-Herkunft (alles außer Iran, Irak, Syrien, Eritrea, Somalia, Jemen). bei Duldung, keinen Aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, nachgewiesenen Bemühungen zur Identitätsklärung und keinen schweren Straftaten besteht Anspruch auf Ausbildungsduldung bis Ende der Ausbildung und anschließende Jobsuche (Anspruchsduldung, 3+2 Regelung ). 3. Gute Bleibeperspektive: a) Top-6-Herkunft (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia, Jemen) b) Aufenthaltserlaubnis erteilt (auch Nicht-Top-6-Herkunft, z.b. 25a Abs. 1)

15 Bleibeperspektive und Ausbildung Förderlücken bei formal schlechter Bleibeperspektive: a) Einstellung AsylbLG: Geduldete und Gestattete erhalten in den ersten 15 Monaten Leistungen nach 3 AsylbLG (Grundleistungen), auch ergänzend wenn sie z.b. eine Ausbildung absolvieren. Nach 15 Monaten greift 2 AsylbLG (Analogleistungen zu SGB XII). SGB XII (= Sozialhilfe) ermöglicht jedoch keine Förderung Erwerbstätiger und ist daher bei einer dem Grunde nach [durch BAB] förderfähige Ausbildung nicht anwendbar BAB- Anspruch besteht allerdings nur bei formal guter Bleibeperspektive ( Top-6 Länder und Afghanistan)! Folge: Leistungen werden eingestellt, obwohl wenn kein BAB-Anspruch besteht. b) Gestattung: kein BAB (in Einzelfällen Bewilligung nach 328 SGB III, ansonsten kann Wohngeld beantragt werden), keine abh, kein SGB II*, kein Kindergeld c) Duldung: BAB möglich, aber kein SGB II*, kein Kindergeld, kein Wohngeld Die (als Belohnung konzipierte) Gewährung von Analogleistungen zu SGB XII ab 15 Monaten Aufenthalt ( 2 AsylbLG) ist Teil des Problems, da dies die Förderung von Auszubildenden ausschließt! Eine Lösung wären (Analog)Leistungen nach SGB II statt XII. Aktuell ist für diese Azubis der Verbleib im 3 AsylbLG (als Sanktion möglich!) vorteilhafter, ansonsten droht Leben unter Existenzminimum, ohne Anspruch auf Hilfen trotz Ausbildung, also sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Vollzeit! *Azubis können/müssen in vielen Fällen aufstockend Leistungen nach SGB II beantragen, da bei BAB nur Mietkosten bis max 260,- berücksichtigt werden.

16 Bleibeperspektive und Ausbildung Folgen: Gestattete sind schlechter gestellt als Geduldete, dadurch Anreiz Asylantrag zurück zu ziehen, keinen Antrag zu stellen oder nicht zu arbeiten! (politisch gewollt?). in laufender Ausbildung exisistiert kein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen Herkunftsland und Bleibeperspektive, trotzdem hängt Leistungsanspruch davon ab. bei Geduldeten teilweise keine Ausbildungserlaubnis, wenn Identität (trotz Bemühungen) nicht geklärt werden kann (sehr unterschiedliche Ermessensentscheidungen!). Jugendliche sind teilweise aufgrund mangelnder Schul- oder Sprachkenntnisse, psychologischer Probleme o.ä. nicht ausbildungsreif, aber der Zugang zu passenden Maßnahmen fehlt (z.b. BvB, BaE, AsA). Die Folge sind soziale Folgekosten aufgrund gesetzlich verhinderter Integration. Fazit: nur wenige Jugendliche haben wirklich keinen Zugang zu Ausbildung und damit keine Bleibeperspektive, bei laufender Ausbildung besteht kein Zusammenhang mehr zwischen Herkunftsland und Bleibeperspektive. Aber die angenommene Bleibeperspektive verursacht, v.a. durch den Ausschluss von BAB, SGB II und abh, massive Folgeprobleme und -Kosten, unnötige Ausbildungsabbrüche und verhindert Integration.

17 Azubis mit schlechter Bleibeperspektive Einzel- oder Regelfall? Die von März 2014 bis März 2017 in duale Ausbildung vermittelten Teilnehmer des Ausbildungscoachings und ihre bei Ausbildungsbeginn angenommene Bleibeperspektive nach Herkunftsland (jetzt haben alle eine gute Bleibeperspektive): Sicheres Herkunftsland 28% "Top-6" 24% "Nicht-Top-6" 48% ca 75 % der (insg. 59) Teilnehmer hatten nach offizieller Definition eine schlechte Bleibeperspektive, aber konnten sich (durch Ausbildung und trotz Leistungsausschlüssen) eine gute Perspektive erarbeiten (nur vereinzelt lagen Aufenthaltserlaubnisse aus anderen Gründen vor)

18 (K)eine Lösung Der GrünBau Ausbildungsfonds: Eingerichtet aus Spendenmitteln, zunächst für Azubis aus sicheren Herkunftsländern mit Arbeitsvisum (da hier keinerlei Anspruch auf Förderung und Pflicht, monatlich 800,- nachzuweisen). Wegen Förderlücken und drohenden Abbrüchen schnell Ausweitung auf andere Gruppen. Bis jetzt werden 20 Azubis unterstützt, weitere sind vorgemerkt. Mit jedem TN wir eine Fördervereinbarung geschlossen und die Fördersumme für das laufende Ausbildungsjahr vereinbart. Als Richtwert für die Förderhöhe gilt der Regelsatz des AsylbLG (Miet- und Heizkostenkosten für angemessene Wohnung und 409,- zur eigenen Verfügung)

19 (K)eine Lösung Der GrünBau Ausbildungsfonds: ABER: 1.) Der Bedarf ist weit größer, einige Projektteilnehmer versuchen sich alleine durchzuschlagen und der Kreis der Betroffenen geht (natürlich) weit über das Projekt hinaus. 2.) Kein junger Mensch (ob nach Deutschland geflüchtet oder hier aufgewachsen) darf gezwungen werden ihre/seine Ausbildung abzubrechen weil der Lebensunterhalt nicht gesichert ist ( sie können die Ausbildung ja abbrechen, dann bekommen sie wieder Geld nach dem AsylBG ) 3.) Kein Azubi darf aufgrund gesetzlicher Ausschlüsse und Regelungsdefizite unterhalb des gesetzlichen Existenzminimums leben müssen (deswegen heißt es so ) und die Finanzierung einer regulären Berufsausbildung darf auch nicht von privaten spenden abhängig sein! 4.) Die gesellschaftlichen Folgekosten (Fachkräftemangel, gescheiterte Integration) sind weit höher als die Einsparungen durch fehlende Förderung! 5.) Die Kommunen /Kreise sollten ue hier Kante zeigen und Position beziehen (in Dortmund versucht die Verwaltung gerade Zahlen und Kosten zu eruieren )

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: GrünBau ggmbh Florian Eichenmüller Ute Lohde Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und Neuzugewanderte Betriebsleitung Jugendhilfe / Schule Arnoldstraße 4 Unnaer Str Dortmund Dortmund Tel: 0231 / Tel: 0231 / Fax: 0231 / Fax: 0231/ Mail: ausbildungscoaching@gruenbau-dortmund.de Mobil: Mail: ulohde@gruenbau-dortmund.de Internet: 20

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