P R O T O K O L L. zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Nr. 12/ Teilnehmer/-innen:

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1 Nr. 12/ P R O T O K O L L zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Sitzungsort: 20:09 Uhr 21:19 Uhr Bürgerhaus Teilnehmer/-innen: Anwesend: Walter Pippert Jochen Noll Hans-Erhard Grüttner Dirk Schütz Udo Amling Michael Höhmann Michael Sonnenschein Birgit Kepper Karsten Westrup Tim Herbst Julian Brand Jeanette Heß Mario Dietrich Mareike Scheufen Dieter Heer Christian Siebert Bernd Saur Simone Damm Viktor Niebel Jannik Bräutigam Manuel Sinning Horst Hildebrandt Petra Gottwald Marcel Breidenstein Entschuldigt: Carmen Abel Rosa Hamacher Dieter Buchholz Sandra Kaltbeitzer Dr. Bernd Meisterfeld Andrea Koch Gerhard Rohmann Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen Nichtstimmberechtigt: Anwesend:

2 Frank Börner Walter Berle Karl-Heinz Millich Ralf Jacobi Ralf Römer Ingbert Radloff Günter Hempel Werner Pilgram Peter Höhle Entschuldigt: Volker Stöhr Für die Verwaltung: Anwesend: Ralf Lengemann Bündnis 90/Die Grünen Schriftführer Stadtverordnetenvorsteher Pippert eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Stadtverordnetenversammlung beschlussfähig und die Einladung den Stadtverordneten form- und fristgerecht zugegangen ist. Er schlägt vor, die Tagesordnung um den Punkt "Bebauungsplan Nr. 2, 1. Änderung und Erweiterung sowie 39. Änderung des Flächennutzungsplans (Parallelverfahren)" als neuen TOP 13 zu ergänzen, der bisherige TOP 13 wird TOP 14. Diesem Vorschlag stimmen die Stadtverordneten einstimmig zu. Die Tagesordnung lautet wie folgt: 1. Mitteilungen 2. Bebauungsplan Nr. 82, "Herrenwiese", Gemarkung Dorla sowie 37. Änderung des Flächennutzungsplans (Parallelverfahren) a) Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden; 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan, 10 Abs. 1 BauGB c) Beschlussfassung über die Vorlage der Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung beim Regierungspräsidium gemäß 6 Abs. 1 BauGB 3. Erwerb eines Grundstücks für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen 4. Erwerb eines Grundstücks, Gemarkung Gudensberg 5. Bebauungsplan Nr. 30, 1. Änderung, Fritzlarer Straße - bei der Streithecke, Gemarkung Gudensberg a) Aufstellungsbeschluss gem. 1, 2 BauGB b) Offenlegung gem. 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gem. 4 Abs. 1 BauGB 6. Verkauf eines Grundstücks, Gemarkung Gudensberg 7. Bebauungsplan Nr. 77, "Gewerbegebiet West", Gemarkung Gudensberg: a) Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden; 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan, 10 Abs. 1 BauGB 8. Vergabe eines Straßennamens im "Gewerbegebiet West"

3 Bebauungsplan Nr. 58 C, "Golfplatz Ziegelei, 3. BA", Gemarkung Obervorschütz: Konkretisierung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan 10. Bebauungsplan Nr. 76 Planerische Steuerung von Tierhaltungsanlagen : a) Feststellung des Vor-Entwurfs b) Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB 11. Verkauf eines Grundstücks, Gemarkung Obervorschütz 12. Erweiterung des Rathauses: Mittelbereitstellung für den 1. BA 13. Bebauungsplan Nr. 2, 1. Änderung und Erweiterung sowie 39. Änderung des Flächennutzungsplans (Parallelverfahren), Gemarkung Gudensberg a.) Aufstellungsbeschluss gem. 1, 2 BauGB b.) Offenlegung gem. 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gem. 4 Abs. 1 BauGB 14. Amtseinführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung eines Magistratsmitgliedes Punkt 1: Mitteilungen Punkt 1.a: Neue WC-Anlage im Stadtpark Im Stadtpark wurde eine neue WC-Anlage aufgebaut. Die WC-Anlage am Kiosk Ecke Bahnhofstraße/Kasseler Straße wird derzeit umgebaut. Neuer Pächter ist "Bostano" (bisher ansässig in der Bahnhofstraße). Die bislang öffentlichen WCs am Kiosk werden geschlossen. Der Magistrat hat eine Vereinbarung mit dem Backhaus Schwarz abgeschlossen, wonach das Backhaus Schwarz deren WCs als öffentliche Toiletten zur Verfügung stellt. Dafür wird seitens der Stadt eine Kostenbeteiligung für erhöhten Reinigungsaufwand an das Backhaus Schwarz gezahlt. Zusätzlich wird das "Euro-Schloss" des bisherigen Behinderten-WCs am Kiosk in die neue Behinderten-Toilette im Stadtpark umgebaut. Punkt 1.b: Jahresrechnungen Das Rechnungsprüfungsamt prüft momentan die Jahresrechnungen 2013 und Nach Abschluss dieser Prüfung können die Jahresrechnungen 2015 und 2016 erstellt werden. Punkt 1.c: Referent Neujahrsempfang 2018 Für den Neujahrsempfang am 16. Februar 2018 konnte als Referent der Geschäftsführer der Raiffeisen Waren GmbH Kassel, Herr Reinhard Stieglitz gewonnen werden.

4 Punkt 1.d: Sanierung Badewassertechnik Terrano-Hallenbad; Außerplanmäßige Ausgabe Die Badewassertechnik im Hallenbad Gudensberg ist zum Teil defekt, zum Teil entspricht sie nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Sanierungskosten liegen bei ca einschließlich Planungskosten. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel stehen im Haushalt 2017 nicht zur Verfügung. Die im Hallenbad festgestellten Mängel sind allerdings so gravierend, dass sie umgehend behoben werden müssen. Damit die planmäßige Wiedereröffnung des Hallenbades nach den Sommerferien nicht gefährdet ist, wurden die Ausschreibungen zur Auftragsvergabe erteilt. Der Magistrat hat die Mittel außerplanmäßig bereitgestellt. Im Haushalt 2018 wird eine Einnahme von (Kreiszuschuss) veranschlagt, da sich der Schwalm-Eder-Kreis mit 50 % an den Kosten beteiligt. Punkt 1.e: Fahrt nach Schtschyres (Ukraine) vom Der Partnerschaftsverein besucht in der Zeit vom die Partnerstadt Schtschyrez in der Ukraine. Für die Mandatsträger besteht die Möglichkeit an der Reise teilzunehmen. Punkt 1.f: Zuwendungsbescheid zur Förderung von Gemeinwesenarbeit Für das Projekt Gemeinwesenarbeit in Gudensberg (Stelle des Integrationsbeauftragten) entstehen in 2017 Kosten in Höhe von Dazu hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration eine Zuwendung in Höhe von Euro bewilligt (ca. 75 % unserer Gesamtkosten). Der Eigenanteil der Stadt Gudensberg beläuft sich auf Euro (ca. 25 %). Durch das Projekt, das auch in 2018 fortgeführt werden soll, soll die Integration der EU2-Bürger und der Flüchtlinge in Gudensberg verbessert werden.

5 - 5 - Punkt 2: Bebauungsplan Nr. 82, "Herrenwiese", Gemarkung Dorla sowie 37. Änderung des Flächennutzungsplans (Parallelverfahren) a) Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden; 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan, 10 Abs. 1 BauGB c) Beschlussfassung über die Vorlage der Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung beim Regierungspräsidium gemäß 6 Abs. 1 BauGB Der Vorsitzende des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt, Herr Schütz, berichtet über die Beratungen im Ausschuss und erklärt, dieser empfehle einstimmig, der Beschlussvorlage zuzustimmen. Die eingegangenen Stellungnahmen sind der Beschlussvorlage vollständig als Anlage beigefügt. a) Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden; 3, Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem als Anlage beigefügten Beschlusstext zur Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zu. b) Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan, 10 Abs. 1 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 82, Herrenwiese, Gemarkung Dorla, mit der dazugehörigen Begründung als Satzung. c) Beschlussfassung über die Vorlage der Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung beim Regierungspräsidium gemäß 6 Abs. 1 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gudensberg stimmt der 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gudensberg, Gemarkung Dorla mit der dazugehörigen Begründung zu.

6 - 6 - Der Magistrat wird beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung beim Regierungspräsidium zur Genehmigung vorzulegen. Punkt 3: Erwerb eines Grundstücks für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen Als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses erläutert Herr Noll den Sachverhalt und berichtet, der Ausschuss habe die einstimmige Empfehlung gegeben, die Beschlussvorlage anzunehmen. Der Stadt wurde ein ca. 2 ha großes Stück Ackerland zum Kauf angeboten. Weitere Einzelheiten sind der vertraulichen Anlage zur Beschlussvorlage zu entnehmen. Dem Ankauf des Grundstücks Gemarkung Kirchberg, Flur 4, Flurstück 40 in Größe von qm wird zu den in der Beschlussvorlage genannten Bedingungen zugestimmt. Punkt 4: Erwerb eines Grundstücks, Gemarkung Gudensberg Herr Noll berichtet, der Haupt- und Finanzausschuss habe den Sachverhalt beraten und sei einstimmig zu der Empfehlung gekommen, den Beschlussvorschlag anzunehmen. Das Grundstück Gemarkung Gudensberg, Flur 11, Teilfläche von ca qm der Flurstücke 51/2, 52 und 53 wurde der Stadt zum Kauf angeboten. Näheres ist der vertraulichen Anlage zur Beschlussvorlage zu entnehmen. Dem Ankauf des Grundstücks Gemarkung Gudensberg, Flur 11, Teilfläche von ca qm der Flurstücke 51/2, 52 und 53 zu den in

7 - 7 - der Beschlussvorlage und der dazugehörigen vertraulichen Anlage genannten Bedingungen wird zugestimmt. Im Nachtragshaushaltsplan ist eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe einzuplanen. Die Haushaltsmittel werden im Vorgriff darauf vorzeitig bereitgestellt. Punkt 5: Bebauungsplan Nr. 30, 1. Änderung, Fritzlarer Straße - bei der Streithecke, Gemarkung Gudensberg a) Aufstellungsbeschluss gem. 1, 2 BauGB b) Offenlegung gem. 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gem. 4 Abs. 1 BauGB Herr Schütz berichtet über die Ausschussberatung. Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt einstimmig, der Vorlage zuzustimmen. Der geltende Bebauungsplan Nr. 30 grenzt im Westen unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 77 Gewerbegebiet West an. An dieser Grenze des Geltungsbereichs wurde eine zwischen 15 und 20 m breite Grünfläche als Abschluss festgesetzt. Diese Grünfläche wird nicht mehr benötigt, weil der B-Plan 77 unmittelbar anschließt. Daher ist vorgesehen, den B-Plan Nr. 30 entsprechend zu ändern. Im Übrigen sollen die zulässigen Gebäudehöhen, Dachneigungen u.ä. den heutigen Erfordernissen angepasst werden. Dies kann im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB erfolgen. a) Aufstellungsbeschluss gem. 1, 2 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30, Fritzlarer Straße bei der Streithecke, Gemarkung Gudensberg zu. Ziel der Bauleitplanung ist die Anpassung des Bebauungsplanes an die aktuellen Bedürfnisse für eine außenbereichsschonende Nachverdichtung im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB durchgeführt.

8 - 8 - Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Gudensberg, Flur 11, Flurstück 51/2, 52 und 53. Eine Lageplanskizze ist beigefügt. b) Offenlegungsbeschluss gem. 3 Abs. 2 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung beschließt hiermit gem. 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. 13 BauGB die Offenlegung für den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30, Fritzlarer Straße bei der Streithecke, Gemarkung Gudensberg. Der Magistrat wird beauftragt, die Planung öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu unterrichten.

9 Punkt 6: Verkauf eines Grundstücks, Gemarkung Gudensberg Herr Noll stellt den Sachverhalt vor. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich beraten. Dessen einstimmige Empfehlung lautet, der Beschlussvorlage zuzustimmen. Herr Bürgermeister Börner berichtet, Erwerber des Grundstücks sei die VR Bank HessenLand eg. Die VR Bank werde darauf eine Halle mit einer Grundfläche von ca qm errichten und langfristig an die Fa. Rudolph Logistik (Baunatal) vermieten. Voraussichtlich werden dort 100 Arbeitsplätze entstehen. Der Kaufinteressent möchte ein Grundstück im Gewerbegebiet West kaufen. Näheres ist der vertraulichen Anlage zur Beschlussvorlage zu entnehmen. Dem Verkauf eines Grundstücks im Gewerbegebiet West (Gemarkung Gudensberg, Flur 11 Flurstück 58, in Größe von qm, Flur 11 Flurstück 56, in Größe von qm, Flur 11 Flurstück 57, in Größe von qm, Flur 12 Flurstück 60, in Größe von qm, Flur 11 Flurstück 55, in Größe von qm, Flur 11 Flurstück 54, eine Teilfläche von 9411 qm (künftige Flurstücksbezeichnung 54/2), Gesamtfläche: qm) zu den in der Beschlussvorlage und der vertrauliche Anlage genannten Bedingungen wird zugestimmt. Punkt 7: Bebauungsplan Nr. 77, "Gewerbegebiet West", Gemarkung Gudensberg: a) Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden; 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan, 10 Abs. 1 BauGB Über die Beratungen im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt berichtet Herr Schütz. Der Ausschuss hat eine einstimmige Beschlussempfehlung abgegeben, dem Vorschlag zuzustimmen. Herr Höhmann stellt als Vorsitzender der -Fraktion heraus, dass von dem Gewerbegebiet in Größe von insgesamt 6,5 ha Größe nun schon 4,5 ha verkauft werden könnten. In den drei vorhandenen Hallen der Fa. Rudolph seien bereits ca. 200 Arbeitsplätze entstanden. Für die neue Halle würden 100 Arbeitsplätze erwartet. Die Tätigkeiten im

10 Bereich der "Fulfillment-Logistik" gingen deutlich über reine Lagerhaltung hinaus. Etwa 2 ha Fläche würden noch verbleiben und seien durch die neue Stichstraße erreichbar. Man könne damit rechnen, dass sich weitere Firmen dort ansiedeln. Damit einher ginge eine Zunahme der Bevölkerung und weitere Wohnungen würden benötigt. Insofern seien die unter TOP 13 noch zu fassenden Beschlüsse wichtig, damit bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden könne. Herr Heer, Vorsitzender der -Fraktion, erklärt, dass man mit der eingetretenen Entwicklung zufrieden sei. Das Gewerbegebiet, welches in der vergangenen Zeit geplant und entwickelt wurde, könne nun zum Großteil an ein in Gudensberg etabliertes Unternehmen verkauft werden. Dies sei auch im Hinblick darauf, dass der Geschäftsführer in Gudensberg wohne, sehr zu begrüßen. Ebenso sehe man die Entwicklung des Baugebietes im Bereich des "Nacker Weges" entsprechend der Vorlage zu TOP 13 sehr positiv. Das Grundstück des Investors sei als große Baulücke anzusehen, deren Schließung sinnvoll sei. Der Investor nehme Geld in die Hand, um Wohnungen zu schaffen, und das treffe den derzeitigen Bedarf. Aus Sicht von Frau Gottwald, Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sei die Situation nicht ganz so euphorisch zu beurteilen. Man sehe das Gewerbegebiet durchaus auch kritisch. Natürlich sei der Verkauf eine logische Konsequenz aus der Entwicklung des Gewerbegebietes. Damit sei aber bedauerlicherweise eine erhebliche Flächenversiegelung verbunden. Dennoch werde ihre Fraktion dem Verkauf zustimmen. a) Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden; 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB Die eingegangenen Stellungnahmen sind der Beschlussvorlage vollständig als Anlage beigefügt. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem als Anlage beigefügten Beschlusstext zur Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zu. b) Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan, 10 Abs. 1 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 77, Gewerbegebiet West, Gemarkung Gudensberg, mit der dazugehörigen Begründung als Satzung.

11 Punkt 8: Vergabe eines Straßennamens im "Gewerbegebiet West" Herr Schütz berichtet, der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfehle mehrheitlich bei einer Enthaltung die Annahme der Beschlussvorlage. Es ist beabsichtigt, ein größeres Grundstück im Gewerbegebiet West zu verkaufen. Die straßenverkehrliche Erschließung des Gebietes erfolgt durch eine Stichstraße, die mit einer Linksabbiegerspur von der L 3150 abzweigt. Vorgeschlagen wird, der Straße den Namen Rudolph-Straße zu geben. Die neu herzustellende Erschließungsstraße Gemarkung Gudensberg, Flur 11, Flurstück 54/1 erhält den Straßennamen Rudolph-Straße. 22 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen Punkt 9: Bebauungsplan Nr. 58 C, "Golfplatz Ziegelei, 3. BA", Gemarkung Obervorschütz: Konkretisierung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Über die Ausschussberatungen berichtet Herr Schütz. Die einstimmige Empfehlung laute, der Beschlussvorlage zuzustimmen. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde hat im Rahmen der Bearbeitung des Bauantrages des Investors zum Bebauungsplan folgende Rückmeldung gegeben: In der Begründung zum Bebauungsplan ist die Zweckbestimmung Fußball-Golf-Anlage ausführlich dargestellt. Im Planteil selbst ist die Zweckbestimmung Golfplatz beschrieben: (Auszug Planteil)

12 (Auszug aus der Legende) Dies sollte aus Sicht der Bauaufsichtsbehörde konkretisiert werden. Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die eindeutig aus der Begründung hervorgehende Zweckbestimmung Fußball-Golf-Anlage. Der am gefasste Beschluss über den Bebauungsplan wird dafür wie folgt konkretisiert (die Ergänzungen sind in den Planteil des Bebauungsplanes zu übernehmen): a) unter der Überschrift Zulässigkeit von Nutzungen gem. 1 BauNVO, Ziffer 1, wird hinter dem Wort Golfplatz eingefügt: (Fußball- Golf-Anlage). b) in der Legende wird hinter dem Wort Sondergebiet Golfplatz eingefügt: (Fußball-Golf-Anlage). Punkt 10: Bebauungsplan Nr. 76 Planerische Steuerung von Tierhaltungsanlagen : a) Feststellung des Vor-Entwurfs b) Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Die Beratungen im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt erläutert Herr Schütz. Einstimmig wird empfohlen, der Vorlage zuzustimmen. Herr Höhmann erläutert als Vorsitzender der -Fraktion, dass die Kommunen nur geringe Einflussnahmemöglichkeiten hätten. Um diese zu erweitern, sei eine Steuerung der Anlagen geplant. In Hessen gebe es dies in dieser Form noch nicht, man betrete Neuland. Mit dem vorliegenden Konzept kristallisiere sich eine Lösung heraus, mit der Pufferzonen ausgewiesen würden. Dabei würden Potentialflächen für Wohnen und Gewerbe einbezogen, Grundlage dafür ist ein Stadtentwicklungskonzept. Mit Hilfe einer Restrektionsanalyse würden Abstandsflächen definiert. Man steuere nun nicht nur landwirtschaftliche Vorhaben, sondern auch andere immissionsträchtige Anlagen. Ziel der Planung ist die Sicherung momentaner städtebaulicher Qualitäten und Offenhaltung von Optionen. Durch die Abstufung in drei Zonen können einerseits diese Ziele erreicht werden, andererseits bestünden weiterhin

13 Entwicklungsmöglichkeiten für die ortsansässigen landwirtschaftlichen Betriebe. Herr Heer stellt als Vorsitzender der -Fraktion heraus, dass man kein neues Thema behandele, sondern bereits eine intensive Diskussion in den städtischen Gremien stattgefunden habe. Eine philosophische Betrachtung der Tierhaltung sei jetzt nicht mehr angebracht. Man brauche aber dringend ein Steuerungselement für die entsprechenden Bauvorhaben. Die vorliegende Planung sei ein konsequenter Schritt. Nach Inkrafttreten der Planung würden sich positive Auswirkungen zeigen. Der Vor-Entwurf müsse jetzt mit den betroffenen, d.h. insbesondere den Landwirten, besprochen werden. Es werde sicherlich gute Lösungen geben. Insgesamt sei zu berücksichtigen, dass es mehr Importe geben werde, falls Nahrungsmittelproduktion hier unverhältnismäßig erschwert wird. Die heimische Nahrungsmittelproduktion müsse deshalb unterstützt werden. Die -Fraktion stimme dem Vor-Entwurf zu. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt Herr Breidenstein, man werde der Planung zustimmen. Es handele sich um einen Vor-Entwurf, der noch weiterentwickelt werden könne. Nun erfolge die Abstimmung mit Behörden und Landwirten, damit man zu einer guten Lösung komme. Die geplanten Ausnahmen von den Bauverboten in den drei Zonen lägen künftig in der Verantwortung der städtischen Gremien. Damit habe man endlich eine Steuerungsmöglichkeit. Bürgermeister Börner erklärt, in den Vorbereitungen habe sich gezeigt, dass es sich hier um eine äußerst komplizierte und vielschichtige Thematik handele. Die Arbeit sei noch nicht beendet, sondern fange jetzt an. Anspruch der Stadt sei dabei, als Kommune künftig ein angemessenes Mitspracherecht bei Bauvorhaben im Außenbereich zu haben. Man werde nun den Landwirten die Vorteile dieser Konzeption näher bringen. Dazu würden kurzfristig Gespräche mit dem Bauernverband und den Ortslandwirten geführt. Der Hessische Städteund Gemeindebund begleite weiterhin unser Vorhaben, insbesondere in rechtlicher Hinsicht. Der Vor-Entwurf des Bebauungsplanes wurde entsprechend der zuletzt in den städtischen Gremien formulierten Zielsetzung erstellt. a) Feststellung des Vor-Entwurfs: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gudensberg beschließt das der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Dokument als Vor- Entwurf.

14 b) Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Der Magistrat wird beauftragt, zu der Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 76 Planerische Steuerung von Tierhaltungsanlagen, Gemarkungen Deute, Dissen, Dorla, Gleichen, Gudensberg, Maden und Obervorschütz gemäß 4 Abs. 1 BauGB die Stellungnahmen der Behörden einzuholen und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Punkt 11: Verkauf eines Grundstücks, Gemarkung Obervorschütz Herr Noll berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig empfehle, den Beschlussvorschlag anzunehmen. Im Zuge der Planung des Neubaugebietes oberhalb des Friedhofes von Obervorschütz wird eine Erweiterung der dortigen Gewerbeflächen vorgeschlagen. Näheres ist der vertraulichen Beschlussvorlage zu entnehmen. Dem Verkauf einer Teilfläche in Größe von ca qm des Grundstücks Gemarkung Obervorschütz, Flur 4, Flurstück 39/3 zu den in der Beschlussvorlage mit Anlage genannten Bedingungen wird zugestimmt. Punkt 12: Erweiterung des Rathauses: Mittelbereitstellung für den 1. BA Herr Noll berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss die einstimmige Empfehlung abgegeben habe, der Beschlussvorlage zuzustimmen. Der Zuschuss aus dem KIP belaufe sich auf Die Kosten für den 1. Bauabschnitt zur Erweiterung des Rathauses belaufen gemäß der Kostenschätzung vom Mai 2017 auf netto zzgl. Planungskosten.

15 Ausgehend von Gesamtkosten von insgesamt ca sind weitere Mittel erforderlich. Im Haushalt 2017 waren für die ersten Gewerke, die noch für das Jahr 2017 vorgesehen sind, vorsorglich eingeplant worden. Aus dem KIP (Kommunalinvestitionsprogramm) erhält die Stadt Gudensberg einen Zuschuss in Höhe von Es ist nicht möglich, einen höheren Betrag aus dem KIP zu finanzieren. Grund ist, dass das KIP einerseits aus Bundes- und andererseits aus Landesmitteln finanziert wird. Bund und Land haben unterschiedliche Regeln dafür, welche Maßnahmen förderfähig sind. Verwaltungsgebäude sind nur im Landesprogramm förderfähig und hier ist der der Stadt Gudensberg zur Verfügung stehende Höchstbetrag ausgeschöpft. Vorgeschlagen wird, im Vorgriff auf den Nachtragshaushalt 2017 weitere Mittel in Höhe von bereit zu stellen. Für den 1. BA der Rathauserweiterung werden im Vorgriff auf den Nachtragshaushaltsplan 2017 weitere Mittel in Höhe von überplanmäßig bereitgestellt. Punkt 13: Bebauungsplan Nr. 2, 1. Änderung und Erweiterung sowie 39. Änderung des Flächennutzungsplans (Parallelverfahren), Gemarkung Gudensberg a.) Aufstellungsbeschluss gem. 1, 2 BauGB b.) Offenlegung gem. 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gem. 4 Abs. 1 BauGB Herr Schütz erläutert die Beschlussvorlage, deren Annahme der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt einstimmig empfehle. Der Geltungsbereich hat eine Gesamtfläche von ca. 1,0 ha. Davon liegen 0,5 ha bereits im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2. Diese Fläche ist allerdings noch unbebaut (Wiese, noch nicht erschlossen). Weitere 0,5 ha grenzen an, die in den Geltungsbereich einbezogen werden sollen. Hiervon sind ca. 0,2 ha bereits bebaut (früherer Aussiedlerhof Nacker Weg 13 ). Im Bereich des Aufstellungsbeschlusses liegt somit insgesamt ca. 0,8 ha Fläche, die noch zur Bebauung zur Verfügung stehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung und die Änderung des Flächennutzungsplans

16 können im vereinfachten Verfahren gemäß 13 b BauGB durchgeführt werden. Der Stadtverordnetenversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: a.) Aufstellungsbeschluss gem. 1, 2 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gudensberg stimmt der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 ( Hinter dem Hahn ), 1. Änderung und Erweiterung, Gemarkung Gudensberg sowie der 39. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gem. 2 Abs. 1 BauGB zu. Die Bauleitplanung wird gemäß 13 b BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Gudensberg, Flur 9, Flurstücke 69 und 117/72. Der Geltungsbereich wird begrenzt im Nordwesten von der K 10 Nacker Weg, im Nordosten von vorhandener Wohnbebauung im Schlesier Weg, im Südosten vom Eulauer Weg und im Südwesten von der Gärtnerei Eulauer Weg 14. Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung von Wohnbauflächen (WA- Gebiet), einerseits indem die Festsetzung im geltenden B-Plan Nr. 2 für das Flurstück 117/72 den heutigen Erfordernissen angepasst werden und andererseits indem der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um das Flurstück 69 erweitert wird. Auf die der Beschlussvorlage beigefügten Lageskizze wird Bezug genommen. b.) Offenlegungsbeschluss gem. 3 Abs. 2 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung beschließt hiermit gem. 3 Abs. 2 BauGB die Offenlegung für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 ( Hinter dem Hahn ), 1. Änderung und Erweiterung, Gemarkung Gudensberg sowie der 39. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. Der Magistrat wird beauftragt, die Planung öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu unterrichten.

17 Punkt 14: Amtseinführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung eines Magistratsmitgliedes Da Herr Matthias Ringlebe auf sein Mandat als Magistratsmitglied verzichtet hat, wurde das Ausscheiden von dem Stadtverordnetenvorsteher als Wahlleiter gem. 55 (4) HGO festgestellt. Gemäß 55 (4) HGO rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber desselben Wahlvorschlags an die Stelle des ausgeschiedenen Vertreters, es sei denn, die noch wahlberechtigten Unterzeichner des Wahlvorschlags beschließen binnen vierzehn Tagen seit der Feststellung des Wahlleiters mit einfacher Mehrheit eine andere Reihenfolge. Die Unterzeichner des gemeinsamen Wahlvorschlags aller Fraktionen für die Wahl der ehrenamtlichen Stadträte vom haben die Änderung der Reihenfolge beschlossen, sodass Frau Birgit Kepper als Magistratsmitglied nachgerückt ist. Dies wurde von dem Stadtverordnetenvorsteher Walter Pippert als Wahlleiter festgestellt. Im Anschluss an die Ernennung von Frau Kepper wird Herrn Ringlebe die Urkunde über die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ausgehändigt. Walter Pippert Stadtverordnetenvorsteher Ralf Lengemann Schriftführer

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