Sicht an Erdbaumaschinen
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1 Sicht an Erdbaumaschinen Information und Handlungsanleitung Tagung Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft Seite 1
2 Anlass Das Anfahren, Überfahren und z.b. bei Baggern zusätzlich das Anschwenken von Personen gehört zu den Hauptunfallschwerpunkten beim Betrieb von Erdbaumaschinen. Vor diesem Hintergrund wurden mit dem Durchführungsbeschluss 2015/27 der EU- Kommission vom 07. Januar 2015 die in der harmonisierten Norm EN 474-1:2006+A4:2013 Erdbaumaschinen - Sicherheit -Teil 1: Allgemeine Anforderungen beschriebenen Anforderungen an das Sichtfeld von Erdbaumaschinen als nicht ausreichend sicher beurteilt. Seite 2
3 Neugefasste ISO 5006:2017 Sichtfeld Erdbaumaschinen Testverfahren und Anforderungskriterien 1. Direktsicht muss immer Priorität haben. 2. Die Sicht im Nahfeld muss durch die Reduktion der Höhe des Messkörpers (siehe Tabelle) verbessert werden. 3. Anzeigegeräte (z.b. Monitore, Displays, Spiegel) müssen in Vorwärtsrichtung angebracht sein. 4. Sichthilfsmittel dürfen nicht durch bewegliche Teile der Maschine oder Anbzw. Umbauten beeinträchtigt werden. 5. Spiegel-zu-Spiegel-Systeme sind nicht zulässig. Seite 3
4 Was bedeutet das für die Praxis? Betreiber müssen ihre Gefährdungsbeurteilung bzgl. der Sicht an Erdbaumaschinen aktualisieren. Welche Arbeiten werden mit der Maschine durchgeführt? Welche Arbeiten werden im Umfeld der Maschine durchgeführt? (z.b. Tätigkeiten in gebückter Körperhaltung) Gibt es Spiegel-zu-Spiegel-Systeme an der Maschine? Was kann der Fahrer tatsächlich sehen? Wo können beim Einsatz der Maschine Gefährdungen durch tote Winkel oder schwer einsehbare Bereiche entstehen? Standort: Modell: Bewertung der 360 o Rundumsicht vom Fahrersitz Radlader Datum: Seriennummer: Sind die folgenden Elemente installiert, intakt, funktionstüchtig und richtig eingestellt? CCTV Rückfahrkamera Ja / Nein Farbmonitor Ja / Nein Ebener Spiegel links Ja / Nein Konvexspiegel links Ja / Nein Ebener Spiegel rechts Ja / Nein Konvexspiegel rechts Ja / Nein Kabineninnenspiegel Ja / Nein Ja / Nein Bei der Bewertung sind die folgenden Empfehlungen der ADCO zu berücksichtigen: JA NEIN 1. Direktsicht muss immer Priorität haben 2. Die Sicht im Nahfeld muss durch die Reduktion des Messkörpers auf 1m Höhe verbessert werden 3. Sichthilfen müssen in Vorwärtsrichtung angebracht sein 4. Sichthilfen dürfen nicht durch bewegliche Teile der Maschine beeinträchtigt sein 5. Spiegel-zu-Spiegel-Systeme sind nicht zulässig Kommentare: Bewertet durch: Unterschrift: Datum: Zeichnen Sie in die untenstehende Skizze alle Punkte ein, an denen Sie eine Bewertung vorgenommen haben, dann kennzeichnen Sie deutlich alle Punkte, an denen der Fahrer mit nach vorn gerichtetem Blick und unter Nutzung der installierten Sichthilfen die Markierung (1m hoch, 1 m Abstand vom Fahrzeug) nicht sehen konnte. X zeigt an, dass die Markierung aus der Fahrerposition sichtbar war, zeigt an, dass die Markierung aus der Fahrerposition nicht sichtbar war. 1 Meter vom Fahrzeug entfernt Seite 4
5 Was bedeutet das für die Praxis? Betreiber müssen ihre Gefährdungsbeurteilung bzgl. der Sicht an Erdbaumaschinen aktualisieren. Seite 5
6 Was bedeutet das für die Praxis? Betreiber müssen ihre Gefährdungsbeurteilung bzgl. der Sicht an Erdbaumaschinen aktualisieren. Seite 6
7 Was bedeutet das für die Praxis? Betreiber müssen ihre Gefährdungsbeurteilung bezüglich der Sicht an Erdbaumaschinen aktualisieren. Die meisten Erdbaumaschinen können die geltenden Anforderungen ohne Kamera-Monitor-System (KMS) nicht erfüllen und müssen deshalb nachgerüstet werden. Bei Ermittlung möglicher Gefährdungen: Festlegen und Durchführen von Schutzmaßnahmen nach TOP-Prinzip! Bei der Beschaffung von neuen Maschinen ist das Thema Sicht besonders kritisch zu betrachten. (Empfehlung: Beschaffung mit Kamera-Monitor-System ab Werk falls laut Hersteller kein KMS notwendig ist, sollte er dies eindeutig belegen.) Eine Gefährdungsbeurteilung ist bereits vor Beschaffung durchzuführen. Dabei sind die Anforderungen für die geplanten Einsatzbereiche detailliert zu beschreiben. Seite 7
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