Zahlreiche Unfälle mit Baumaschinen sind vermeidbar Risiken, Anforderungen und betriebliche Machbarkeit von Sicht und Rückraumüberwachungen

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1 zur Überwachung des Gefahrbereiches Zahlreiche Unfälle mit Baumaschinen sind vermeidbar Risiken, Anforderungen und betriebliche Machbarkeit von Sicht und Rückraumüberwachungen

2 Untersuchte Unfälle BG Bau Seite 2

3 Anfahr - Unfallbeispiel Mobilbagger Baggerfahrer fährt Mitarbeiter an, der hinter dem Heck des Baggers stand. Der Fahrer hat ihn nicht gesehen. 3

4 Beispiel Baggerunfälle von Nur schwere und tödliche Unfälle Quelle: Dipl.-Ing. Sinnhuber BG BAU 4

5 Ein Problem der Bauwirtschaft??? Auswertung von 32 tödlichen Unfällen von : 10 Unfälle im Zuständigkeitsbereich der BG BAU. 22 Unfälle im Zuständigkeitsbereich anderer Berufsgenossenschaften Seite 5

6 Ein Problem der Bauwirtschaft??? Auswertung von 32 tödlichen Unfällen von : 10 Unfälle im Zuständigkeitsbereich der BG BAU. 22 Unfälle im Zuständigkeitsbereich anderer Berufsgenossenschaften Seite 5

7 Mögliche Unfallursachen - 1 Unzureichende Sicht - Technik Organisatorische Mängel (z.b. Bautätigkeiten hinter arbeitenden Maschinen - Organisation

8 Mögliche Unfallursachen - 1 Unzureichende Sicht - Technik Organisatorische Mängel (z.b. Bautätigkeiten hinter arbeitenden Maschinen - Organisation

9 Mögliche Unfallursachen - 1 Unzureichende Sicht - Technik Organisatorische Mängel (z.b. Bautätigkeiten hinter arbeitenden Maschinen - Organisation

10 Mögliche Unfallursachen - 1 Unzureichende Sicht - Technik Organisatorische Mängel (z.b. Bautätigkeiten hinter arbeitenden Maschinen - Organisation Fahrerfehler (Es gibt risikobereite Pkw Fahrer und auch risikobereite Maschinenführer) - Persönliches

11 Mögliche Unfallursachen - 2 Verhaltensfehler des Bodenpersonals Weg des Fahrers nach der Montage des Anbauwerkzeuges Weg des Verletzten nach der Montage des Anbauwerkzeuges Seite 7

12 Ganzheitlicher Präventionsansatz Aktivitäten zur Verbesserung Der Technik Der Baustellenorganisation Des Fahrerverhaltens Des Verhalten des Bodenpersonals

13 Rechtsgrundlagen BekBS 2111: Gutes Hilfsmittel zur Übersicht 9

14 Hersteller MaschRili 2006/42/EG ProdSG und 9. ProdSV EN 474 ISO 5006 Sichtfeld - Testverfahren Betreiber BetrSichV TRBS 2111, T 4: Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel BGR 500: Kap Betreiben von Formalien: CE- Zeichen, Konformitätserklärung, Betriebsanleitung Betreiber prüft anhand der Formalien Konformität mit MaschRili Seite 10

15 Hersteller MaschRili 2006/42/EG ProdSG und 9. ProdSV EN 474 ISO 5006 Sichtfeld - Testverfahren Bei Anwendung harmonisierter Normen gilt die Vermutung der Konformität der Maschine mit der Maschinenrichtlinie Formalien: CE- Zeichen, Konformitätserklärung, Betriebsanleitung Betreiber BetrSichV TRBS 2111, T 4: Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel BGR 500: Kap Betreiben von Betreiber prüft anhand der Formalien Konformität mit MaschRili Seite 10

16 Hersteller MaschRili 2006/42/EG ProdSG und 9. ProdSV EN 474 ISO 5006 Sichtfeld - Testverfahren Bei Anwendung harmonisierter Normen gilt die Vermutung der Konformität der Maschine mit der Maschinenrichtlinie Formalien: CE- Zeichen, Konformitätserklärung, Betriebsanleitung Seite 10 Betreiber BetrSichV TRBS 2111, T 4: Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel BGR 500: Kap Betreiben von Betreiber prüft anhand der Formalien Konformität mit MaschRili Ggf. zusätzlich arbeitsplatzbezogene Schutzmaßnahmen erforderlich

17 Gestaltung der Normen Seit 2002 arbeiten Vertreter der BG BAU in der Normung an der Verbesserung des Sichtfeldes Resultat:

18 Gestaltung der Normen Seit 2002 arbeiten Vertreter der BG BAU in der Normung an der Verbesserung des Sichtfeldes Resultat:

19 Gestaltung der Normen Seit 2002 arbeiten Vertreter der BG BAU in der Normung an der Verbesserung des Sichtfeldes Resultat: Seit 2006 neue EN 474 und neue ISO 5006 mit deutlich verbesserten Anforderungen an das Sichtfeld von

20 Gestaltung der Normen Seit 2002 arbeiten Vertreter der BG BAU in der Normung an der Verbesserung des Sichtfeldes Resultat: Seit 2006 neue EN 474 und neue ISO 5006 mit deutlich verbesserten Anforderungen an das Sichtfeld von Nach Ablauf einer 2-jährigen Übergangsfrist sind diese harmonisierten Normen verbindlich. das heißt, gültig ab i b

21 Neu: Nahbereich nach der neuen ISO 5006: September Seite Nahfeld nach ISO 5006 Grafik: Orlac

22 Maßnahmen der Hersteller bei Neugeräten-1

23 Maßnahmen der Hersteller bei Neugeräten - 2 Seite 14

24 Problem : Wenn Sichteinschränkungen nach hinten durch Spiegel ausgeglichen werden, kann trotzdem ein gefährlicher Toter Winkel verbleiben. Source: Clemens ISO 5006 erfüllt =? Was hat der Käufer da für sein Geld bekommen: Qualität/ Stand der Technik? Was passiert mit dem Spiegel, wenn dass erste Mal z.b. Buschwerk berührt wird? Hilft der Spiegel dem Fahrer / Unternehmer, wirtschaftlich und ergonomisch zu arbeiten? 06.September Seite

25 Caterpillar baut Rückfahrkameras serienmäßig ein Auszug aus Info- Broschüre 16

26 17

27 Komatsu baut Rückfahrkameras serienmäßig ein 18

28 Komatsu Auszug aus Info- Broschüre 19

29 Aktivitäten der BG BAU zur Verbesserung der Maschinentechnik: In den Normungsgremien wird weiter auf die Verbesserung der Normen EN 474 und ISO 5006 hingewirkt.

30 Akustisches und/oder optisches Warnsignal (MaschRili 1.2.2) Wenn Verbesserung der Sicht nicht möglich ist, muss die Steuerung so ausgelegt und gebaut sein, dass dem Ingangsetzen ein akustisches und/oder optisches Warnsignal vorgeschaltet ist. Seite 21

31 Akustisches und/oder optisches Warnsignal (MaschRili 1.2.2) Wenn Verbesserung der Sicht nicht möglich ist, muss die Steuerung so ausgelegt und gebaut sein, dass dem Ingangsetzen ein akustisches und/oder optisches Warnsignal vorgeschaltet ist. Seite 21

32 Akustisches und/oder optisches Warnsignal (MaschRili 1.2.2) Wenn Verbesserung der Sicht nicht möglich ist, muss die Steuerung so ausgelegt und gebaut sein, dass dem Ingangsetzen ein akustisches und/oder optisches Warnsignal vorgeschaltet ist. Seite 21

33 Akustisches und/oder optisches Warnsignal (MaschRili 1.2.2) Wenn Verbesserung der Sicht nicht möglich ist, muss die Steuerung so ausgelegt und gebaut sein, dass dem Ingangsetzen ein akustisches und/oder optisches Warnsignal vorgeschaltet ist. Einer gefährdeten Person muss genügend Zeit bleiben, um den Gefahrenbereich zu verlassen oder das Ingangsetzen der Maschine zu verhindern. Seite 21

34 Akustisches und/oder optisches Warnsignal (MaschRili 1.2.2) Wenn Verbesserung der Sicht nicht möglich ist, muss die Steuerung so ausgelegt und gebaut sein, dass dem Ingangsetzen ein akustisches und/oder optisches Warnsignal vorgeschaltet ist. Einer gefährdeten Person muss genügend Zeit bleiben, um den Gefahrenbereich zu verlassen oder das Ingangsetzen der Maschine zu verhindern. Gilt bei nur für die Rückwärtsfahrt Seite 21

35 Akustisches und/oder optisches Warnsignal (MaschRili 1.2.2) Wenn Verbesserung der Sicht nicht möglich ist, muss die Steuerung so ausgelegt und gebaut sein, dass dem Ingangsetzen ein akustisches und/oder optisches Warnsignal vorgeschaltet ist. Einer gefährdeten Person muss genügend Zeit bleiben, um den Gefahrenbereich zu verlassen oder das Ingangsetzen der Maschine zu verhindern. Gilt bei nur für die Rückwärtsfahrt Seite 21 Sinnvoll bei?????????????

36 Sicherheitstechnische Bewertung von Dauer - Piepern : Wenn mehrere Maschinen mit Piepern auf einer Baustelle arbeiten, sind die Beschäftigten einem zum Teil dauernden zusätzlichen Geräuschpegel ausgesetzt. Lokalisierung der Emissionsquelle? Gewöhnungseffekt beim Bodenpersonal Besondere Gefährdungen entstehen, wenn gleichzeitig Maschinen/Fahrzeuge ohne derartige Systeme auf der Baustelle zum Einsatz kommen. Der Fahrer verlässt sich darauf, dass die Beschäftigten im Umfeld der Maschine auf das Warnsignal reagieren. Zusätzliche Lärmbelästigung für Anwohner. Beschweren sich die Anwohner, kann dies insbesondere auf innerstädtischen Baustellen zu Baustops führen. Seite 22

37 Sicherheitstechnische Bewertung von Hilfssystemen: Sicht hat immer Vorrang! Aber: Kombinationen wie z. B. Kamera- / Monitorsystem und Rückfahrwarnung können aber sinnvoll und für den Fahrer eine zusätzliche Hilfe sein: zusätzliche Personen-/Objekterkennungssysteme (über Ultraschall, Infrarot, Laser, Impulsradartechnologie), zusätzliche akustische Rückfahr- / Abstandswarner (mit Breitband oder Piepton; Achtung: Gefahr der Reizüberflutung beim zeitgleichen Einsatz mehrerer Maschinen!)

38 Umgang mit Sichteinschränkungen bei Bestandsmaschinen BetrSichV, Anhang 1, Abschnitt : (Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß 7 Abs. 1 Nr. 2).. d) Reicht die direkte Sicht des Fahrers nicht aus, um die Sicherheit (?) zu gewährleisten, sind geeignete Hilfsvorrichtungen zur Verbesserung der Sicht anzubringen. Die BetrSichV wendet sich an den Betreiber der Maschine! Siehe hierzu auch BGR 500 Kap. 2.12

39 BetrSichV - Anhang 1 Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß 7 Abs. 1 Nr. 2 Die Anforderungen dieses Anhangs gelten nach Maßgabe dieser Verordnung in den Fällen, in denen mit der Benutzung des betreffenden Arbeitsmittels eine entsprechende Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbunden ist. Für bereits in Betrieb genommene Arbeitsmittel braucht der Arbeitgeber zur Erfüllung der nachstehenden Mindestvorschriften nicht die Maßnahmen gemäß den grundlegenden Anforderungen für neue Arbeitsmittel zu treffen, wenn der Arbeitgeber eine andere, ebenso wirksame Maßnahme trifft, oder die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. 25

40 BetrSichV - Anhang 1 Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß 7 Abs. 1 Nr. 2 Die Anforderungen dieses Anhangs gelten nach Maßgabe dieser Verordnung in den Fällen, in denen mit der Benutzung des betreffenden Arbeitsmittels eine entsprechende Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbunden ist. Für bereits in Betrieb genommene Arbeitsmittel braucht der Arbeitgeber zur Erfüllung der nachstehenden Mindestvorschriften nicht die Maßnahmen gemäß den grundlegenden Anforderungen für neue Arbeitsmittel zu treffen, wenn der Arbeitgeber eine andere, ebenso wirksame Maßnahme trifft, oder die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. 25

41 BetrSichV - Anhang 1 Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß 7 Abs. 1 Nr. 2 Die Anforderungen dieses Anhangs gelten nach Maßgabe dieser Verordnung in den Fällen, in denen mit der Benutzung des betreffenden Arbeitsmittels eine entsprechende Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbunden ist. Für bereits in Betrieb genommene Arbeitsmittel braucht der Arbeitgeber zur Erfüllung der nachstehenden Mindestvorschriften nicht die Maßnahmen gemäß den grundlegenden Anforderungen für neue Arbeitsmittel zu treffen, wenn der Arbeitgeber eine andere, ebenso wirksame Maßnahme trifft, oder die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. 25

42 BetrSichV - Anhang 1 Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß 7 Abs. 1 Nr. 2 Die Anforderungen dieses Anhangs gelten nach Maßgabe dieser Verordnung in den Fällen, in denen mit der Benutzung des betreffenden Arbeitsmittels eine entsprechende Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbunden ist. Für bereits in Betrieb genommene Arbeitsmittel braucht der Arbeitgeber zur Erfüllung der nachstehenden Mindestvorschriften nicht die Maßnahmen gemäß den grundlegenden Anforderungen für neue Arbeitsmittel zu treffen, wenn der Arbeitgeber eine andere, ebenso wirksame Maßnahme trifft, oder die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. 25

43 BetrSichV - Anhang 1 Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß 7 Abs. 1 Nr. 2 Die Anforderungen dieses Anhangs gelten nach Maßgabe dieser Verordnung in den Fällen, in denen mit der Benutzung des betreffenden Arbeitsmittels eine entsprechende Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbunden ist. Für bereits in Betrieb genommene Arbeitsmittel braucht der Arbeitgeber zur Erfüllung der nachstehenden Mindestvorschriften nicht die Maßnahmen gemäß den grundlegenden Anforderungen für neue Arbeitsmittel zu treffen, wenn der Arbeitgeber eine andere, ebenso wirksame Maßnahme trifft, oder die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. 25

44 BGR 500, Kap Im Gefahrbereich von dürfen sich Personen nicht aufhalten Der Maschinenführer darf mit der Erdbaumaschine Arbeiten nur ausführen, wenn sich keine Personen im Gefahrbereich aufhalten.

45 BGR 500, Kap Im Gefahrbereich von dürfen sich Personen nicht aufhalten Der Maschinenführer darf mit der Erdbaumaschine Arbeiten nur ausführen, wenn sich keine Personen im Gefahrbereich aufhalten Ist es aus betrieblichen Gründen unvermeidlich, dass Versicherte den Gefahrbereich betreten müssen, hat der Unternehmer auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen festzulegen. Abweichungen von den Abschnitten und sind nur unter Beachtung dieser Maßnahmen zulässig.

46 BGR 500, Kap Im Gefahrbereich von dürfen sich Personen nicht aufhalten Der Maschinenführer darf mit der Erdbaumaschine Arbeiten nur ausführen, wenn sich keine Personen im Gefahrbereich aufhalten Ist es aus betrieblichen Gründen unvermeidlich, dass Versicherte den Gefahrbereich betreten müssen, hat der Unternehmer auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen festzulegen. Abweichungen von den Abschnitten und sind nur unter Beachtung dieser Maßnahmen zulässig. Solche Maßnahmen können beispielsweise sein: technisch: zusätzliche Einrichtungen zur Verbesserung der Sicht; organisatorisch: Einsatz von Einweisern oder Sicherungsposten; ergänzend personenbezogene Maßnahmen, wie das Tragen von Warnwesten.

47 Fachbereich Bauwesen der DGUV (Federführung: BG BAU) Empfehlung des Fachbereichs Bauwesen Sachgebiet Tiefbau

48 Empfehlung Fachbereich Bauwesen Tiefbau vom Überprüfung aller und Walzen, die auf Baustellen im Einsatz sind, hinsichtlich der Sichtverhältnisse im Nahbereich. Dabei ist insbesondere der Bereich vor und hinter der Maschine zu beurteilen. Vereinfachtes Verfahren zum Erreichen des Schutzziels: Es wird überprüft, ob der Fahrer eine in einem Abstand von 1 m vor bzw. hinter der Maschine gehende / stehende Person sehen kann.

49 Seite 29 Toter Winkel 1 m 1,50 m Blickrichtung Blickrichtung des Fahrers

50 Empfehlung Fachbereich Bauwesen Tiefbau vom Wird das vorbeschriebene Kriterium nicht erfüllt, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Technische Maßnahmen zur Sichtverbesserung (z.b. Einbau von Kamera-/Monitorsystemen oder zusätzlichen Spiegeln) sollten baldmöglichst umgesetzt werden. Seite 30

51 Empfehlung Fachbereich Bauwesen Tiefbau vom Wird das vorbeschriebene Kriterium nicht erfüllt, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Technische Maßnahmen zur Sichtverbesserung (z.b. Einbau von Kamera-/Monitorsystemen oder zusätzlichen Spiegeln) sollten baldmöglichst umgesetzt werden. Seite 30

52 Empfehlung Fachbereich Bauwesen Tiefbau vom Wird das vorbeschriebene Kriterium nicht erfüllt, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Technische Maßnahmen zur Sichtverbesserung (z.b. Einbau von Kamera-/Monitorsystemen oder zusätzlichen Spiegeln) sollten baldmöglichst umgesetzt werden. Seite 30

53 Empfehlung Fachbereich Bauwesen Tiefbau vom Betroffene Maschinen dürfen nur unter Beachtung der Maßnahmen betrieben werden, die der Unternehmer im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der festgestellten Sichteinschränkung festgelegt hat. Solche Maßnahmen können z.b. sein: Sicherung / Absperrung des Fahr- und Arbeitsbereiches.? Einsatz von Einweisern oder Sicherungsposten.? Seite 31

54 Empfehlung Fachbereich Bauwesen Tiefbau vom Unterweisung aller Maschinenführer bezüglich "Sicht" Seite 32

55 Empfehlung Fachbereich Bauwesen Tiefbau vom Unterweisung aller Maschinenführer bezüglich "Sicht" Sehen und gesehen werden! Seite 32

56 Empfehlung Fachbereich Bauwesen Tiefbau vom Unterweisung aller Maschinenführer bezüglich "Sicht" Sehen und gesehen werden! Maschinenführer und Bodenpersonal motivieren zusammen zu arbeiten : Seite 32

57 Empfehlung Fachbereich Bauwesen Tiefbau vom Unterweisung aller Maschinenführer bezüglich "Sicht" Sehen und gesehen werden! Maschinenführer und Bodenpersonal motivieren zusammen zu arbeiten : Arbeitsorganisation! Seite 32

58 Empfehlung Fachbereich Bauwesen Tiefbau vom Unterweisung aller Maschinenführer bezüglich "Sicht" Sehen und gesehen werden! Maschinenführer und Bodenpersonal motivieren zusammen zu arbeiten : Arbeitsorganisation! Blickkontakt zum Maschinenführer aufnehmen! Seite 32

59 Empfehlung Fachbereich Bauwesen Tiefbau vom Unterweisung aller Maschinenführer bezüglich "Sicht" Sehen und gesehen werden! Maschinenführer und Bodenpersonal motivieren zusammen zu arbeiten : Arbeitsorganisation! Blickkontakt zum Maschinenführer aufnehmen! Sicht zum Thema machen! Seite 32

60 BG BAU-Kampagne Sehen und gesehen werden Seite 33

61 Seite 34

62 Seite 34

63 Seite 34

64 Seite 34

65 Flyer: Seite 35

66 Präventionsanreize der BG BAU Seite 36

67 Präventionsanreize der BG BAU Seite 36

68 Finanzielle Förderung von Kamera-Monitorsystemen durch die BG BAU 4 Kamera-Monitor-Systeme pro Jahr und Unternehmen: 2 Baust.-Lkw (ab 16 to) plus 2 Höhe: 50 % der Anschaffungskosten, max. 500,00 /KMS.

69 Finanzielle Förderung von Kamera-Monitorsystemen durch die BG BAU 4 Kamera-Monitor-Systeme pro Jahr und Unternehmen: 2 Baust.-Lkw (ab 16 to) plus 2 Höhe: 50 % der Anschaffungskosten, max. 500,00 /KMS. Voraussetzungen: Mitglied der BG BAU.

70 Finanzielle Förderung von Kamera-Monitorsystemen durch die BG BAU 4 Kamera-Monitor-Systeme pro Jahr und Unternehmen: 2 Baust.-Lkw (ab 16 to) plus 2 Höhe: 50 % der Anschaffungskosten, max. 500,00 /KMS. Voraussetzungen: Mitglied der BG BAU. Die nachzurüstende Erdbaumaschine ist älter als Baujahr 2009 (da ab dem Baujahr 2009 die Sichtfeldanforderungen der ISO 5006:2006 herstellerseits bereits erfüllen müssen).

71 Finanzielle Förderung von Kamera-Monitorsystemen durch die BG BAU 4 Kamera-Monitor-Systeme pro Jahr und Unternehmen: 2 Baust.-Lkw (ab 16 to) plus 2 Höhe: 50 % der Anschaffungskosten, max. 500,00 /KMS. Voraussetzungen: Mitglied der BG BAU. Die nachzurüstende Erdbaumaschine ist älter als Baujahr 2009 (da ab dem Baujahr 2009 die Sichtfeldanforderungen der ISO 5006:2006 herstellerseits bereits erfüllen müssen). Mit der Nachrüstung der KMS werden die vom Fahrerplatz aus ursprünglich nicht einsehbaren Nahbereiche deutlich reduziert.

72 Finanzielle Förderung von Kamera-Monitorsystemen durch die BG BAU 4 Kamera-Monitor-Systeme pro Jahr und Unternehmen: 2 Baust.-Lkw (ab 16 to) plus 2 Höhe: 50 % der Anschaffungskosten, max. 500,00 /KMS. Voraussetzungen: Mitglied der BG BAU. Die nachzurüstende Erdbaumaschine ist älter als Baujahr 2009 (da ab dem Baujahr 2009 die Sichtfeldanforderungen der ISO 5006:2006 herstellerseits bereits erfüllen müssen). Mit der Nachrüstung der KMS werden die vom Fahrerplatz aus ursprünglich nicht einsehbaren Nahbereiche deutlich reduziert. Prüfen, ob eine im Abstand von 1 m zur Baumaschine gehende / stehende Person vom Maschinenführer gesehen wird.

73 Neuer Film Auswahl und Betrieb von Seite 38

74 Anpassung von Prüfhinweisen Seite 39

75 Anpassung von Prüfhinweisen Seite 39

76 Anpassung der Gefährdungsbeurteilung im Kompendium Arbeitsschutz Seite 40

77 Neue Bausteine der BG BAU Seite 41

78 Präventionskampagne Arbeitssicherheit bei Abbrucharbeiten im Rahmen der GDA GDA Merkkarten Abbrucharbeiten

79 Präventionskampagne Arbeitssicherheit bei Abbrucharbeiten im Rahmen der GDA GDA Merkkarten Abbrucharbeiten Seite 43

80 Fachliteratur: Seite 44

81 Aktivitäten von Mitgliedsbetrieben Strabag rüstet derzeit sämtliche EBM mit Rückfahrkameras aus, Bagger zusätzlich mit Seitenkameras Eurovia bestellt alle neuen EBM größer 5 to mit Rückfahrkameras, Bagger zusätzlich mit Kameras rechts Frauenrath rüstet derzeit sämtliche EBM mit Rückfahrkameras aus, Bagger zusätzlich mit Seitenkameras 45

82 Position der Seitenkamera am Staukasten vorne rechts Heckkamera 46

83 47

84 Monitor mit Splitscreen 48

85 49

86 Vielen Dank! Bei Fragen: Horst Leisering Seite September 2012

Viele Unfälle mit Erd- und Straßenbaumaschinen sind vermeidbar Einsatz von Kameras, Rückraumüberwachung und Spiegeln.

Viele Unfälle mit Erd- und Straßenbaumaschinen sind vermeidbar Einsatz von Kameras, Rückraumüberwachung und Spiegeln. Viele Unfälle mit Erd- und Straßenbaumaschinen sind vermeidbar Einsatz von Kameras, Rückraumüberwachung und Spiegeln. Horst Leisering BG BAU 203 BG BAU- Unfälle Beobachtungszeitraum 01.01.2009 bis 25.09.2012

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