Novartis Pensionskasse. Information für Novartis Mitarbeitende in der Schweiz August / September 2010
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- Kora Bauer
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1 Novartis Pensionskasse Planumstellung per 1. Januar 2011 Information für Novartis Mitarbeitende in der Schweiz August / September 2010
2 Inhalt 1. Was wurde beschlossen, warum? 2. Leistungsprimat i t vs. Beitragsprimat i t 3. Das Wichtigste zum neuen Plan auf einen Blick 4. Aufbau Novartis Beitragsprimatplan 5. Wie sehen die Vorsorgeleistungen neu aus? 6. Wer ist von der Umstellung betroffen? 7. Der Übergang in den neuen Plan - Übersicht und Beispiel - Provisorische Vergleichsausweise (Aussand vom 25. Juni) 8. Erhöhte Flexibilität: Anpassungen an individuelle Bedürfnisse - Überblick - Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Beitragsskalen - Wahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Anlagestrategien 9. Anhang - Beitrags-/Leistungsübersicht - Steuerliche Aspekte für Grenzgänger/-innen 2 Novartis Pensionskasse - Planwechsel August 2010
3 Was wurde beschlossen, warum? Der Stiftungsrat der Novartis Pensionskasse hat die Umstellung vom bisherigen Leistungsprimat auf das Beitragsprimat beschlossen. Der neue Plan tritt per 1. Januar 2011 in Kraft. Der Primatwechsel hat die nachhaltige und langfristige Sicherung der Finanzierung der Vorsorgepläne zum Ziel. Ziel ist eine neue, flexible, Risiko-optimierte optimierte und nachhaltige betrieb- liche Personalvorsorge für die Novartis Mitarbeitenden in der Schweiz. In den meisten Ländern, in denen Novartis vertreten ist, ist die Umstellung vom Leistungs- auf fdas Beitragsprimat i tbereits erfolgt. In der Schweiz hat die Mehrheit der Pensionskassen ihre Pläne bereits auf das Beitragsprimat umgestellt. Dies nicht zuletzt auf Grund der demographischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Ein Beitragsprimatplan entspricht diesen veränderten Bedürfnissen besser als ein Leistungsprimatplan. 3 Novartis Pensionskasse - Planwechsel August 2010
4 Leistungsprimat vs. Beitragsprimat - Konzepte Zwei unterschiedliche versicherungstechnische Konzepte Beide Systeme sollen zu angemessenen Vorsorgeleistungen g führen. In unserem heutigen Leistungsprimatplan sind die Altersleistungen in Prozenten des (letzten) versicherten Lohnes vorgegeben. In einem Beitragsprimatplan sind die Beiträge definiert; die Leistungen beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Pensionierung vorhandenen Altersguthaben (einschliesslich Verzinsung). Die bisherige Garantie hinsichtlich der Höhe der Altersrente entfällt zu Gunsten einer flexiblen Lösung. 4 Novartis Pensionskasse - Planwechsel August 2010
5 Leistungsprimat vs. Beitragsprimat Übersicht Konzept Leistungsprimat Die Höhe künftiger Altersleistungen ist im Voraus festgelegt. Unser heutiger Leistungsprimatplan sieht Folgendes vor: Altersleistung = max. 60% des versicherten Lohnes im Alter von 65 Jahren. Konzept Beitragsprimat (neu) Die Beitragshöhe ist im Voraus festgelegt. Altersleistung = akkumuliertes Guthaben x Umwandlungssatz Die tatsächliche Altersleistung ist abhängig von der Zahl der Beitragsjahre und vom letzten Lohn bei Pensionierung. Erhebliche, schwer vorhersehbare finanzielle Verpflichtungen für Arbeitgeber und Pensionskasse, um Leistungen zu garantieren (Salärerhöhungen, höhere Lebenserwartung, Frühpensionierung) Kosten sind nicht absehbar: Beiträge von Versicherten, Arbeitgeber und Pensionskasse variieren Beschränkte Wahlmöglichkeiten/Flexibilität für die Versicherten Anlagechancen/-risiken fallen der Pensionskasse zu Die späteren Leistungen hängen vom akkumulierten Guthaben und von den Vermögenserträgen ab. Finanzielle Verpflichtungen für Arbeitgeber und Pensionskasse sind besser vorhersehbar Vorgegebene Beiträge für Versicherte, Arbeitgeber und Pensionskasse Grössere Wahlmöglichkeiten/Flexibilität für Versicherte über: Beiträge Anlageoptionen Kapital statt Rente Anlagechancen/-risiken fallen dem Versicherten zu 5 Novartis Pensionskasse Planwechsel August 2010
6 Das Wichtigste zum neuen Plan auf einen Blick (1) Die Struktur der Vorsorgepläne wechselt vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat. Die Beiträge sind neu altersabhängig gestaffelt, wobei die Versicherten zwischen drei Beitragsskalen wählen können ( Standard, Standard Minus und Standard Plus ). Die neuen Beiträge sind so definiert, dass das angestrebte Leistungs- ziel bei Wahl der Standard- Beitragsskala im Beitragsprimatplan 60% des letzten versicherten Lohnes im Alter von 65 Jahren beträgt. Die tatsächlichen Leistungen hängen, unter anderem, von den erzielten Vermögenserträgen ab. Die laufenden Beiträge von Novartis und den Versicherten sind höher als im bisherigen Leistungsprimatplan. Die Finanzierungsordnung beruht wie bisher auf einem 2:1 Verhältnis von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen (bei Wahl der Standard Beitragsskala). 6 Novartis Pensionskasse - Planwechsel August 2010
7 Das Wichtigste zum neuen Plan auf einen Blick (2) Im Lohnbereich über 150'000 Franken (Basissalär und Incentive) werden unterschiedliche Anlagestrategien zur Auswahl angeboten. Um dies zu ermöglichen, muss die Pensionskasse Novartis in zwei eigenständige Rechtsträger gesplittet gesplittet werden (Pensionskasse 1 und Pensionskasse 2). Eine Frühpensionierung ab Alter 60 ist immer noch möglich, allerdings ohne Subventionierung i durch die Pensionskasse. Dafür wird für alle Versicherten ab Alter 40 ein zusätzlicher Sparplan eingerichtet. In diesen zusätzlichen Sparplan zahlen Mitarbeitende und Novartis zu gleichen Teilen ein. Der zusätzliche Sparplan ist obligatorisch. 7 Novartis Pensionskasse - Planwechsel August 2010
8 Aufbau Novartis Beitragsprimatsplan Risiko CHF Sparen CHF CH HF Pensionskasse Novartis 2 (PK 2) Beiträge Arbeitgeber und Versicherte im Verhältnis 2 : 1 Sparprozess im Beitragsprimat (Verzinsung nach erzielter Performance) Altersleistungen: Kapitalbezug Risikoleistungen (Tod/Invalidität): vorhandenes Altersguthaben, mindestens 400 % des versicherten Lohnes Individuelle Wahl Anlagestrategie Pensionskasse Novartis 1 (PK 2) Standardbeiträge Arbeitgeber und Versicherte im Verhältnis 2 : 1 Sparprozess im Beitragsprimat (Minimalverzinsung von 0 %) Altersleistungen: Rente mit nachhaltigem Umwandlungssatz / Kapitalbezugsmöglichkeit (maximal 50% im Vergleich zu 25% im heutigen Plan) Risikoleistungen (Tod/Invalidität) in Rentenform Zusätzlicher Sparplan ab Alter 40 Beispiele Monika Meier verdient CHF und erhielt eine Bonuszahlung von 15%. Ihr Gesamtver dienst beläuft sich also auf CHF Dieser fällt unter Pensionskasse 1 für den Maximalbetrag (dh. CHF minus Koordinationsabzug) und unter Pensionskasse 2 für CHF Hans Huber verdient CHF und erhielt dieses Jahr einen Bonus von 10%. Damit fällt sein Lohn nur in Pensionskasse s 1. 8 Novartis Pensionskasse - Planwechsel August 2010
9 Wie sehen die Vorsorgeleistungen neu aus? Die Leistungen für Tod / Invalidität sind weiterhin im Leistungsprimat versichert und werden in vielen Fällen verbessert. Leistungen für Tod und Invalidität werden direkt an das versicherte Salär gekoppelt. Fehlende Beitragsjahre führen zu keinen Kürzungen. Hohe Vermögenserträge kommen prinzipiell den Versicherten zugute und können dazu führen, dass dieses Leistungsziel deutlich übertroffen wird. Andererseits kann es vorkommen, dass das Leistungsziel nicht erreicht wird, wenn die Vermögenserträge geringer ausfallen als erwartet. t Grössere Wahlmöglichkeiten: Auswahl aus drei unterschiedlichen Beitragsniveaus Auswahl aus unterschiedlichen Anlagestrategien für Mitarbeitende, die mehr als 150'000 Franken verdienen. Zusätzlich wird für alle Versicherten ab Alter 40 ein paritätisch finanzierter Sparplan eingerichtet, dessen Kapitalien die Leistungen sinnvoll ergänzen. Sämtliche durch die Versicherten im Rahmen der Reglemente geleisteten Beiträge und freiwilligen Einkäufe sind wie bisher vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar. 9 Novartis Pensionskasse - Planwechsel August 2010
10 Wer ist von der Umstellung betroffen? Versicherte mit Jahrgang 1955 und älter sowie Rentenbezüger/innen sind von den Änderungen nicht betroffen. Auf den 1. Januar 2011 wird der Pensionsplan für alle Mitarbeitenden mit Jahrgang 1956 und jünger ins Beitragsprimat i t überführt. Die Freizügigkeitsleistung, berechnet per 31. Dezember 2010, wird als Einlage den individuellen Alterskonten der neuen Vorsorgepläne gutgeschrieben. Neue Mitarbeitende, die bis Ende 2010 eintreten, werden zunächst ins Leistungsprimat aufgenommen und am 1. Januar 2011 in das neue Beitragsprimat überführt. Neue Mitarbeitende mit Jahrgang 1955 und älter, die im Jahr 2010 in das Unternehmen eintreten, verbleiben am 1. Januar 2011 im Leistungsprimat. 10 Novartis Pensionskasse - Planwechsel August 2010
11 Der Übergang in den neuen Plan - Übersicht Die Austrittsleistung, berechnet per 31. Dezember 2010, wird als Einlage den individuellen Alterskonten der neuen Vorsorgepläne gutgeschrieben. Da die subventionierte Frühpensionierung für von der Umstellung Betroffene wegfällt, ist zudem eine Übergangsregelung in Form von Zuschüssen in die individuellen Alterskonten übertretender Versicherter vorgesehen: Dieser Zuschuss für übertretende Versicherte entspricht der Differenz sofern vorhanden zwischen den zu erwartenden Altersleistungen des bestehenden Leistungsprimat- und des neuen Beitragsprimatplans, jeweils berechnet auf ein Pensionierungsalter von 62 Jahren. Erweisen sich die Leistungen des Beitragsprimatsplan als tiefer, kommt die Übergangsregelung zum Tragen. Rule of 60 : Die endgültige Höhe des Zuschusses hängt ausser- dem ab vom Alter und von der Anzahl an Dienstjahren (vgl. Bsp). 11 Novartis Pensionskasse - Planwechsel August 2010
12 Übergangsregelung - Anwendungsbeispiel zur Rule of 60 Alter am : 47 Jahre 3 Monate Dienstjahre: 10 Jahre 9 Monate Berechnung Punktzahl: Summe aus Alter und Dienstjahren = 58 Punkte Kürzung (5% pro Punkt < 60): 10% Der/die betreffende Versicherte erhält 90% des für sie berechneten Zuschusses. Die Einlage erfolgt gestaffelt über einen Zeitraum von 10 Jahren und wird jährlich dem Versicherten gutgeschrieben. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden die Zahlungen eingestellt. 12 Novartis Pensionskasse - Planwechsel August 2010
13 Individueller Vergleichsausweis - Beispiel 13 Novartis Pension Fund Plan Change Information Events August 2010
14 Individueller Vergleichsausweis Beispiel (2) 14 Novartis Pension Fund Plan Change Information Events August 2010
15 Individueller Vergleichsausweis (3) Altersleistungen: Ausgehend vom Anfangsguthaben und unter Einbezug der künftigen Sparbeiträge sowie einer angenommenen Verzinsung von 2.75% hochgerechnet bis zum Alter 62/65 und mit dem Umwandlungssatz in eine Rente konvertiert. Das Altersguthaben th aus der PK 2 wurde als fiktive Altersrente t dazugerechnet. Invalidenrente: 60% des versicherten Lohnes im Risikoplan. Fehlende Beitragsjahre führen somit nicht mehr zu Leistungseinbussen im Bereich der Risikovorsorge. Ehegattenrente: 60% der versicherten Invalidenrente (Waisenrente 20%). Todesfallkapital: 200% der versicherten Invalidenrente, zuzüglich der Guthaben aus dem Sparplan (in PK 1) und der PK 2 sowie der anlässlich des Planwechsels übertragenen Guthaben der Incentive/Bonus-Versicherung bzw. der Schicht- versicherung und der ab dem 01. Januar 2011 getätigten freiwilligen Einkäufe. Kompensationseinlagen: Die projizierten Altersleistungen alt/neu im Alter 62 werden verglichen. Sind die voraussichtlichen Leistungen im neuen Plan tiefer als bisher zu erwarten, wird der Barwert der resultierenden Rentendifferenz (teilweise) kompensiert. 15 Novartis Pension Fund Plan Change Information Events August 2010
16 Erhöhte Flexibilität - Überblick Flexibilität ist ein Schlüsselmerkmal des neuen Vorsorgeplans. Sie können auf verschiedene Weise Einfluss auf die Höhe und die Art der zu erwartenden Leistungen nehmen: Regelmässige Beiträge: Sie können zwischen drei verschiedenen Beitragsskalen (in Prozenten des versicherten Gehalts) wählen. Ein Wechsel zwischen diesen Beitragsskalen ist möglich. Freiwillige Einkäufe: Sie können zusätzliche freiwillige Einzahlungen (Einkäufe) vornehmen, vorausgesetzt Sie haben das im Reglement vorgesehene Maximum noch nicht erreicht. Anlagestrategie: g Soweit ein Teil Ihres Lohnes in Pensionskasse 2 abgedeckt ist, können Sie dort zwischen verschiedenen Anlagestrategien wählen. 16 Novartis Pension Fund Plan Change Information Events August 2010
17 Erhöhte Flexibilität Überblick (2) Form der Leistung bei Pensionierung: In Pensionskasse 1 können Sie innerhalb bestimmter Grenzen selbst festlegen, welchen Anteil Ihrer Leistungsansprüche Sie in Form einer lebenslangen Rente und welchen Anteil in Kapitalform beziehen wollen (bis zu 50%). Höhe der Leistungen für Angehörige: Bei Pensionierung können Sie in Pensionskasse 1 die Rentenhöhe bestimmen, die Ihrem(-r) r) Partner/- in nach Ihrem Tod als Hinterlassenenrente zusteht. Vorzeitige Pensionierung: Sie können sich vor dem reglementarischen Rücktrittsalter von 65 Jahren pensionieren lassen, frühestens jedoch mit 60 Jahren. Wenn Sie in Pension gehen, bevor Sie Sozialversicherungsleistungen (AHV) erhalten, können Sie einen Teil Ihres Vorsorgeguthabens in Form einer Überbrückungsrente beziehen. 17 Novartis Pension Fund Plan Change Information Events August 2010
18 Altersgutschriften 3 Beitragsskalen zur Auswahl Alter Altersgutschriften Standard (in % versicherter Lohn) Standard plus Standard minus Versicherte Novartis Total Versicherte Versicherte Zusätzliche Beiträge 3,50 % ergeben sich für alle Versicherten ab Alter 40. Diese werden in einen im Rahmen von Pensionskasse 1 eingerichteten Sparplan einbezahlt. Die Hälfte dieses Betrages (d. h. 1,75 %) wird von Novartis und die andere Hälfte von den Versicherten aufgebracht. Weitere Beiträge entfallen auf die Risikovorsorge. 18 Novartis Pension Fund Plan Change Information Events August 2010
19 Einfluss der verschiedenen Beitragsskalen Retirement t credit scale Standard d plus Standard Standard minus 0 200, , ,000 Retirement account balance at 65 Retirement credits Interest credits Retirement credits = Altersgutschriften, interest credits = Zinsgutschriften; retirement account balance at 65 = Altersguthaben mit 65; Retirement credit scale = Altersgutschriftskala Die Grafik zeigt ein Beispiel, wie sich der Wechsel zwischen den Beitrags- skalen auf die Rentenleistungsansprüche im Alter von 65 auswirken kann. 19 Novartis Pensionskasse - Planwechsel August 2010
20 Anlage Allokation PK2-4 Strategien zur Auswahl Geldmarkt JP Morgan MM CHF Geldmarkt 100% Obligationen Aktien 25 Aktien 40 0% 0% 0% Obligationen CHF SBI Gesamt AAA-BBB 0% 50 % 50% 30% Obligationen i Welt CHF Barclays Global Aggregate CHF 0% 50 % 25% 30% Aktien Welt MSCI All Countries ex CH 0% 0% 20% 30% Aktien Schweiz SPI 0% 0% 5% 10% Default -Strategie 20
21 Anlage Allokation PK2 Praktische Abwicklung Die Pensionkasse investiert die Sparbeiträge laufend auftrags der versicherten Person gemäss der von dieser gewählten Anlagestrategie. Die Investition erfolgt über den Erwerb von Anteilen an den Anlagegefässen der gewählten Strategie analog einer Art Fondskonto. Die versicherte Person hat gegenüber der Vorsorgeeinrichtung i lediglich li einen Anspruch in der Höhe der Bewertung des Fondskontos, mindestens aber, im Austrittsfall, in Höhe der gesetzlichen Mindestleistung. Mittels gesicherter informationeller Zugriffsmöglichkeit auf die Plattform des Providers sieht die versicherte Person jederzeit den Wert ihres Fondskontos. Der Stand des Fondskontos per Monatsultimo wird über eine Schnittstelle ins technische Verwaltungssystem der Vorsorgeeinrichtung importiert. Die effektive Abrechnung im Zeitpunkt des Austritts wird durch die PK ausgelöst, wobei die Vergleichsrechnungen in ihrer Verantwortung liegen. Die Abwicklung des Freizügigkeitsfalls (bzw. Vorsorgefalles) unterscheidet sich nicht vom üblichen Procedere im Bereich der nicht-individualisierten Vorsorge.
22 Kontakt Für Fragen oder ergänzende Erläuterungen steht Ihnen das PK-Team zur Verfügung. Internet: p pk.novartis@novartis.com Telefon: Wir helfen gerne weiter! 22 Novartis Pensionskasse - Planwechsel August 2010
23 Back up Beitrags-/Leistungsüberblick Steuerliche Aspekte für Grenzgänger/-innen Übersicht versicherte Löhne 23 Novartis Pension Fund Plan Change Information Events August October 2010
24 Beitragsübersicht Pensionskasse 1 Alter Sparbeitrag 1 Risikobeitrag 2 Zusätzlicher Sparplan 3 Total Arbeitnehmer 4 Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitgeber Arbeitnehmer 4 Arbeitgeber Bis % 1.0% % 1.00% % 7.0% 1.4% 2.8% 4.90% 9.80% % 80% 8.0% 14% 1.4% 28% 2.8% 540% 5.40% 10.80% % 9.0% 1.4% 2.8% 5.90% 11.80% % 10.0% 1.4% 2.8% 1.75% 1.75% 8.15% 14.55% % 12.5% 1.4% 2.8% 1.75% 1.75% 9.40% 17.05% % 13.5% 1.4% 2.8% 1.75% 1.75% 9.90% 18.05% % 14.5% 1.4% 2.8% 1.75% 1.75% 10.40% 19.05% % 15.5% 1.4% 2.8% 1.75% 1.75% 10.90% 20.05% 1 vom versicherten Lohn PK1 (Basissalär plus Incentive/Bonus/Schicht minus Koordinationsabzug) bis CHF 150k 2 vom versicherten Lohn Risiko (Basissalär minus Koordinationsabzug) bis CHF 220k 3 vom Gesamteinkommen (Basissalär bis CHF 220k plus Incentive/Bonus/Schicht minus Koordinationsabzug) 4 zeigt die Standard Beitragsskala; Arbeitnehmer können wählen ob sie 2% mehr oder 2% weniger Sparbeiträge leisten möchten 24 ISwiss Pension Plan Review
25 Leistungsübersicht Pensionskasse 1 Alter Tod Invalidität Lebenslängliche li Altersrente t Ehegatten- oder Lebenspartnerrente t für Invalidenrente Umwandlungsatz im Alter: - 65: 6.10% (5.42%*) - 64: 5.95% (5.30%*) - 63: 5.80% (5.18%*) Aktivversicherte: 60% der versicherten/laufenden Invalidenrente Altersrentenbezüger: - 62: 5.65% (5.06%*) - 61: 5.50% (4.94%*) - 60: 5.35% (4.82%*) des vorhandenen Altersguthabens (*) () Umwandlungssatz bei Bezug einer Verbindungsrente Kapitalbezug anstelle der Rente bis max. 50% möglich (Frist 3 Mte. vor Pensionierung) Pensioniertenkinderrente 20% der Altersrente bis Alter 20/25 Vorhandenes Sparguthaben kann zur Finanzierung einer Überbrückungsrente bis max. zum AHV- Alter (temporäre Altersrente) verwendet oder einmalig als Alterskapital ausbezahlt werden. 60% der Altersrente, bzw. bei Option Verbindungsrente 100% der Altersrente Waisenrente 20% der versicherten, bzw. laufenden Invaliden- oder Altersrente bis Alter 20/25 Todesfallkapital Aktivversicherte: 200% der versicherten Invalidenrente plus vorhandenes Sparguthaben zzgl. am übertragenes Guthaben aus Incentive/Bonus- und Schichtversicherung plus Einkäufe seit in Alters- und Sparkonto minus Vorbezüge WEF / Scheidungsbezüge minus bereits ausgerichtete Alters/Invalidenleistungen 60% des versicherten Lohnes Risiko bis Alter 65 Ab Alter 65: Umwandlung des fortgeführten Altersguthabens mit gültigem Umwandlungssatz (z.zt. 6.10%) Invalidenkinderrente 20% der bezogenen Invalidenrente bis Alter 20/25 Invaliditätskapital (bei 100% IV) Vorhandenes Sparguthaben 25 ISwiss Pension Plan Review
26 Beitragsübersicht Pensionskasse 2 Alter Sparbeitrag 1 Risikobeitrag 2 Total Arbeitnehmer 3 Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitgeber Arbeitnehmer 3 Arbeitgeber Bis % 0.8% 0.40% 0.80% % 7.0% 0.4% 0.8% 3.90% 7.80% % 8.0% 0.4% 0.8% 4.40% 8.80% % 9.0% 0.4% 0.8% 4.90% 9.80% % 10.0% 0.4% 0.8% 5.40% 10.80% % 12.5% 0.4% 0.8% 6.65% 13.30% % 13.5% 0.4% 0.8% 7.15% 14.30% % 14.5% 0.4% 0.8% 7.65% 15.30% % 15.5% 0.4% 0.8% 8.15% 16.30% 1 auf dem versicherten Lohn PK2 (Basissalär plus Incentive/Bonus minus CHF 150k) bis zu CHF 220k Basissalär 2 auf dem versicherten Lohn PK2 3 zeigt die Standard Beitragsskala; Arbeitnehmer können wählen ob sie 2% mehr oder 2% weniger Sparbeiträge leisten möchten 26 ISwiss Pension Plan Review
27 Leistungsübersicht Pensionskasse 2 Alter Tod Invalidität Alterskapital Todesfallkapital Invalidenrente Im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandenes Altersguthaben Im Zeitpunkt des Todes vorhandenes Altersguthaben, mindestens 400 % des versicherten Lohnes Im Zeitpunkt des Beginns der Invalidenrente vorhandenes Altersguthaben, mindestens 400 % des versicherten Lohnes 27 ISwiss Pension Plan Review
28 Steuerliche Behandlung von Altersleistungen für Grenzgänger Allgemeiner Überblick Grenzgänger aus Frankreich und Deutschland werden in dem Staat besteuert, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Da ein gegenseitiges Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und Frankreich besteht, kann die zunächst abgezogene Steuer zurückgefordert werden. Altersleistungen in Form einer Altersrente werden generell als Einkommen besteuert. Altersleistungen in Form einer Kapitalauszahlung werden anders gehandhabt: Schweiz: Kapitalauszahlungen werden zu einem steuerbegünstigten Satz von etwa 3 % - 10 % separat besteuert Frankreich: Kapitalauszahlungen werden derzeit nicht besteuert (in Überarbeitung) Deutschland: Ein Teil der Kapitalauszahlung (2010: 60 % der Kapitalsumme) fällt unter die Einkommensbesteuerung, wobei mittels der sog. Öffnungsklausel eine Reduktion erwirkt werden kann (auf Antrag). Ausserdem: Möglichkeit it der Umwandlung in eine sog. Rürup-Rente. R Altersleistungen aus einer Lebensversicherung (3. Säule) werden teilweise als Einkommen versteuert. Die Einkommenssteuer liegt zwischen 10 % und 45 %, je nach Einkommenshöhe, Wohnort und Zivilstand.
29 Steuerliche Behandlung von Altersleistungen für Grenzgänger - Deutschland Neues Steuergesetz seit 2005 im Hinblick auf die Besteuerung der betrieblichen Vorsorge (einschliesslich AHV, BVG) Nur ein Teil der Betriebsrente (2010: 60 %) unterliegt der Einkommensbesteuerung, wobei der relevante Anteil bis 2019 jährlich um 2% und ab 2020 um 1% ansteigt. Massgebend ist das Jahr des erstmaligen Rentenbezugs % 52 % 54 % 56 % 100 % Mittels der sog. Öffnungsklausel kann auf Antrag eine e Reduktion erreicht e werden. 25 % der Rente aus einer Lebensversicherung (3. Säule) unterliegen der Einkommenssteuer. Die Einkommenssteuer liegt im Bereich von 10 % - 45 %, je nach Einkommenshöhe, Zivilstand und Alter bei Beginn der Rentenleistung. Kapitalleistungen i t unterliegen genauso der Einkommensteuer wie gewöhnliche h Altersleistungen l t (Altersrente), d.h. 60 % (2010) der ausbezahlten Kapitalsumme werden einkommensbesteuert. Kontroverse: Das Steuersystem (Progression) hat eine extrem hohe Einkommenssteuer in dem Jahr zur Folge, in dem die Kapitalauszahlung erfolgt. Die Umwandlung in eine sog. Rürup-Rente ist ein möglicher Ausweg. Eine bilaterale Arbeitsgruppe sucht nach Lösungen: Vorschlag der alleinigen Besteuerung des gesetzlichen Rentenanteils (AHV / BVG) Lösungsansätze für die Steuerkontroverse um die Renten- bzw. Kapitalauszahlung.
30 Steuerliche Behandlung von Altersleistungen für Grenzgänger - Frankreich Besteuerungsgrundlage: Wohnort in Frankreich (bzw. Départment ) Besteuerung der betrieblichen Vorsorge (einschliesslich AHV / BVG) Altersleistungen unterliegen vollständig der Einkommensbesteuerung. Die Höhe der Einkommenssteuer hängt von der Höhe des Einkommens, dem Wohnort und dem Familienstand ab. Altersrenten aus Lebensversicherungen unterliegen ganz oder teilweise der Einkommensbesteuerung. - Die diesbezüglichen Angaben sind widersprüchlich: Dem Vernehmen nach sollen Altersrenten aus Lebensversicherungen nicht voll besteuert werden, sondern nur mit einem Anteil von 30 % - 50 % (je nach Alter des Pensionärs). - Eine klare Stellungnahmen durch die Steuerbehörden war bislang nicht erhältlich zu machen. Kapitalauszahlungen unterliegen keinerlei Besteuerung, allerdings wird dieser Sachverhalt derzeit überarbeitet, so dass sich diese privilegierte steuerliche Behandlung jederzeit ändern könnte.
31 Übersicht der versicherten Löhne Pensionskasse 1 und 2 Basissalär + Incentive / Bonus Jahreslohn + Schichtzulage = Risikoplan Altersplan PK1 Sparplan Altersplan PK2 Basissalär Max. CHF /. Koordinationsabzug (CHF ) = Versicherter Lohn (max. CHF ) Basissalär Basissalär Basissalär + Incentive / Bonus + Incentive / Bonus + Incentive / Bonus + Schichtzulage + Schichtzulage + Schichtzulage = Jahreslohn Max. CHF /. Koordinationsabzug (CHF ) = Versicherter Lohn (max. CHF ) = Jahreslohn Ohne obere Limite./. Koordinationsabzug (CHF ) = Versicherter Lohn = Jahreslohn Ohne obere Limite./. Koordinationsabzug (CHF ) = Versicherter Lohn 31 ISwiss Pension Plan Review
32 Übersicht der versicherten Löhne Pensionskasse 1 und 2 (für Versicherte, die auch in der Kaderkasse aufgenommen sind) Basissalär (< CHF ) Basissalär (> CHF ) in der Kaderkasse versichert Incentive / Bonus Risikoplan Altersplan PK1 Sparplan Altersplan PK2 Basissalär Max. CHF Basissalär Max. CHF Basissalär Max. CHF Basissalär Max. CHF /. Koordinationsabzug (CHF ) =./. Koordinationsabzug (CHF ) =./. Koordinationsabzug (CHF ) =./. Koordinationsabzug (CHF ) = Versicherter Lohn Versicherter Lohn Versicherter Lohn Versicherer Lohn (max. CHF ) (max. CHF ) (max. CHF ) (max. CHF ) 000) 32 ISwiss Pension Plan Review
Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00
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