Bebauungsplan Quartier Alsberg
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- Stefanie Althaus
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1 Bebauungsplan Quartier Alsberg Fassung zur frühzeitigen Beteiligung Karlsruhe August 2018
2 Bebauungsplan Quartier Alsberg Fassung zur frühzeitigen Beteiligung Bearbeiter Dr.-Ing. Frank Gericke (Projektleitung) Dipl.-Ing. Marc Christmann (Stadtplaner, Rgbm.) M.Sc. Stephan Fritsch Verfasser MODUS CONSULT Dr.-Ing. Frank Gericke Pforzheimer Straße 15b Karlsruhe 0721 / Erstellt für die im August 2018
3 Bebauungsplan "Quartier Alsberg " 3 Inhalt Teil A Bestandteile A - 1 Planungsrechtliche Bestandsaufnahme A - 2 Ziele der Planung A - 3 Städtebauliches Konzept Teil B Begründung B - 1 Kenndaten der Planung B - 2 Übersichtplan Geltungsbereich B - 3 Fachbeitrag Artenschutz
4 Teil A - 1: Planungsrechtliche Bestandsaufnahme 4 Teil A - 1 Planungsrechtliche Bestandsaufnahme
5 Teil A - 1: Planungsrechtliche Bestandsaufnahme 5 1. Anlass der Planung Die möchte eine Freifläche westlich des Friedhofes für Wohnnutzung entwickeln. Zu diesem Zweck wurde ein städtebauliches Konzept entwickelt. Um die zukünftigen Nutzungsoptionen des Plangebietes unter Berücksichtigung von Umweltbelangen und überörtlichen Zielen zu definieren und das Gebiet funktional zu ordnen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Fläche umfasst ca. 3 ha und liegt innerhalb der Ortslage von Kürnbach. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass auf die Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht gemäß 2a BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, da es sich um eine Planung mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als m² handelt. Trotz Möglichkeit auf Verzicht soll für diesen Bebauungsplan eine frühzeitige Beteiligung erfolgen. 2. Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2,94 ha und liegt an der Derdinger Straße. Das Plangebiet wird im Norden von der Derdinger Straße, im Osten vom Friedhof (Flurstück Nr ), im Süden von den Flurstücken Nummer 7848/1, 7548/2, 7848/3, 7848/4, 7848/6, 7848/7, 7848/9 und einem Teil des Flurstücks Nr (Friedhof) und im Westen von den Flurstücken Nr. 9307, 9308, 9309 und 9310 begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nummer 7837, 7838/1, 7839, 7841, 7843, 7848, 7848/8, ganz und zum Teil die Flurstück-Nr. 66/1, 9319 und Die genaue zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Übersichtsplan Geltungsbereich (Anlage B-2) dargestellt. 3. Einordnung in übergeordnete Planungen 3.1 Landesentwicklungsplanung Die befindet sich gemäß Landesentwicklungsplan 2002 vom in der Region Mittlerer Oberrhein im ländlichen Raum im engeren Sinne, gehört zum Mittelbereich Bretten und liegt neben der Landesentwicklungsachse Karlsruhe - Bretten - Heilbronn.
6 Teil A - 1: Planungsrechtliche Bestandsaufnahme Regionalplanung Im Regionalplan Mittlerer Oberrhein vom (zuletzt geändert durch Satzung seiner 10. Änderung vom , genehmigt am ) ist Kürnbach ohne zentralörtliche Funktion. Der westliche Teilbereich des Geltungsbereiches liegt in der nicht parzellenscharfen Raumnutzungskarte des Regionalplans innerhalb eines regionalplanerisch abgestimmten Bereich für Siedlungserweiterung. Die restliche Fläche des Geltungsbereiches liegt in einem regionalplanerisch unbestimmten Bereich ( weiße Fläche ). D.h. hier wurden keine raumordnerischen Grundsätze oder Ziele festgelegt. In der Umgebung des Plangebiets werden weitere Siedlungsflächen im Bestand (überwiegend Wohn-/Mischnutzung) dargestellt. Kürnbach liegt inmitten des Naturparks Stromberg-Heuchelberg, deren Abgrenzung im Regionalplan abgebildet wird. Die Gemeinde liegt innerhalb eines schutzbedürftigen Bereiches für die Erholung (Erholungsgebiet). Die ist Mitglied im Kraichgau-Stromberg Tourismus e.v. und im Naturpark Stromberg-Heuchelberg. 3.3 Flächennutzungsplanung Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) der wird der westliche Teil des Plangebietes als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Der östliche Teil des Plangebietes ist als Grünfläche im Bestand mit der Zweckbestimmung Friedhof eingetragen. In unmittelbarer Umgebung befinden sich im Norden und Süden Wohnbauflächen im Bestand, im Osten eine Friedhofsfläche mit angrenzender Kleingartenfläche, im Südosten befinden sich ein öffentlicher Parkplatz und eine Kirche auf dem Friedhofsgelände und im Westen grenzt eine Gemischte Baufläche an das Plangebiet an. 3.4 Verbindliche Bauleitplanung Für das östliche Plangebiet liegt der rechtskräftige Bebauungsplan Beim Friedhof/Leitergärten vor. Dieser sieht für diese Fläche eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof und ein flächenhaftes Pflanzgebot entlang der nordwestlichen Grenze des Teilbereichs vor.
7 Teil A - 1: Planungsrechtliche Bestandsaufnahme 7 4. Bestandsanalyse 4.1 Gelände Das Gelände im Plangebiet fällt vom Süden nach Norden hin ab mit einem Gefälle von etwa 12%. Im Norden des Plangebietes befindet sich außerdem eine Böschung, deren Gefälle etwa 75% beträgt. 4.2 Katastrophenhochwasser Gemäß den Hochwassergefahrenkarten des Landes Baden-Württemberg, die auf der Webseite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) aufzurufen sind (Stand ), sind innerhalb des Plangebiets keine hochwassergefährdeten Flächen vorhanden. 4.3 Erschließungssituation Fließender und ruhender Verkehr Der Geltungsbereich liegt im westlichen Siedlungsteil der. Die Uhlandstraße, die innerhalb des Geltungsbereiches liegt, erschließt im Süden die Wohnstraßen Hebelstraße und Kernerstraße und mündet im Nord-Osten in die Derdinger Straße. Die Derdinger Straße bindet das Plangebiet an das Ortszentrum Kürnbachs an. Die Derdinger Straße mündet in die Flehinger Straße, die als Landesstraße 593 klassifiziert ist und im Westen zu den Gemeinden Flehingen und Oberderdingen und im Nord-Osten nach Sulzfeld führt und schlussendlich an die Bundesstraße 293 anschließt. Außerdem bindet die Flehinger Straße an die L1134 an, welche im Süden zur Gemeinde Sternenfels führt. Beide Landesstraßen fungieren als Gemeindeverbindungsstraße bzw. Ortsdurchfahrtsstraße Kürnbachs. Über die B 239 ist die Gemeinde mit dem Mittelzentrum Bretten im Südwesten und dem Oberzentrum Heilbronn im Osten verbunden. Das Plangebiet ist somit an das örtliche sowie überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Parkplätze für den ruhenden Verkehr.
8 Teil A - 1: Planungsrechtliche Bestandsaufnahme Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist vom Plangebiet aus über die etwa 300 m entfernte Bushaltestelle Oberer-Tor-Platz im Ortszentrum bzw. der ca. 450 m entfernten Haltestellen Flehinger Straße zu erreichen. Von hier fahren die Buslinien 144 (Bretten - Großvillars - Obderderdingen - Kürnbach) und 145 (Flehingen - (Großvillars) Oberderdingen - Kürnbach - Sulzfeld - (Zaisenhausen)) Radverkehr und Fußgänger Über das öffentliche Straßennetz können Fußgänger und Radfahrer das Plangebiet erreichen. Für Radfahrer besteht keine gesonderte Infrastruktur Technische Erschließung Anschlussmöglichkeiten an die technische Infrastruktur stehen in den umliegenden Straßenzügen (Hebelstraße, Derdinger Straße) zur Verfügung. 4.4 Vorhandene und angrenzende Nutzungen Vorhandene Nutzungen und Gebäude Innerhalb des Plangebietes liegt eine intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen und die Uhlandstraße, welche allerdings nur von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden darf. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich größere Baumbestände entlang der Böschung im nördlichen Teil des Plangebietes. Der Geltungsbereich liegt innerhalb des Naturparks Stromberg-Heuchelberg, der ca ha groß ist und Teil der Landkreise Ludwigsburg, Heilbronn, Karlsruhe und Enzkreis ist Angrenzende Nutzungen und Gebäude Direkt östlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich der Friedhof. Im Norden, Westen und Süden befinden sich Wohnnutzungen und Baumbestände. Zusätzlich befindet sich westlich des Plangebiets eine Karosserie und Industrielackiererei.
9 Teil A - 2: Ziele der Planung 9 Teil A - 2 Ziele der Planung
10 Teil A - 2: Ziele der Planung Ziele der Planung 5.1 Grundzüge der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die bauplanungsrechtliche Grundlagen für die Entwicklung und Sicherung eines Wohngebietes geschaffen werden. Im Bebauungsplan sollen folgende Planungsgrundsätze beachtet werden: < Schaffung von attraktiven Wohn- und Freiflächen, < Rücksichtnahme auf den bestehenden Friedhof im Osten, < Regelung notwendiger Stellplätze für das Gebiet. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung, des Umweltberichts und weiterer Plankonkretisierungen werden die Festsetzungen fortgeschrieben werden. 5.2 Nutzungskonzept Innerhalb des Plangebietes sollen 42 Ein- und Zweifamilienhäuser mit privaten Freiflächen, sowie 2 Mehrfamilienhäuser mit je 5-6 Wohneinheiten entstehen. Zur Erschließung wird die Uhlandstraße und ihr Anschluss an die Derdinger Straße umgebaut und es sind neue Wohnstraßen mit Wendeanlagen und Fußwegeverbindungen vorgesehen. Im Norden des Plangebiets ist ein Pflegeweg für die Böschung geplant. Stellplätze sollen auf den privaten Grundstücken in Form von Garagen und Carports entstehen und zusätzlich sind öffentliche Parkstände im Südosten des Plangebietes vorgesehen. Im Straßenraum und auf den privaten Freiflächen sollen Baumpflanzungen vollzogen werden. 5.3 Erschließung Fließender und ruhender Verkehr In der Planung ist ein Umbau der Uhlandstraße mit einer Erweiterung nach Westen durch eine Stichstraße samt Wendeanlage vorgesehen. Das Plangebiet ist über die angrenzenden Straßen zu erreichen (siehe dazu Fließender und ruhender Verkehr). Parkmöglichkeiten sind auf den Grundstücken und innerhalb des öffentlichen Straßenraums im Plangebiet angedacht.
11 Teil A - 2: Ziele der Planung Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) An der derzeitig vorhandenen ÖPNV-Struktur wird bei der Planung festgehalten. Eine Verbesserung der Erreichbarkeit zum Plangebiet kann angedacht werden Rad- und Fußweg Die Erschließung für Radfahrer und Fußgänger erfolgt auch weiterhin über das öffentliche Straßennetz. Radwege oder Schutzstreifen können die Erreichbarkeit weiter verbessern, sind derzeit aber nicht angedacht. 5.4 Technische Erschließung Die Anschlussmöglichkeiten des Gebietes an die technische Infrastruktur sind bereits über die bestehenden Erschließungsstraßen vorhanden. Für die Versorgung der neuen Gebäuden im Plangebiet ist eine Erweiterung der vorhandenen Versorgungsleitungen möglich. Für die Versickerung von Regenwasser auf den Grundstücken sind nicht stark versiegelte Freiflächen vorgesehen. 5.5 Örtliche Bauvorschriften Die allgemeinen Ziele der Planung sind in Teil A-2 Kapitel 5 dargelegt. In Bezug auf die örtlichen Bauvorschriften wird insbesondere auf die städtebauliche Einbindung in die umgebende Bebauung Wert gelegt. Durch die örtlichen Bauvorschriften soll ein Gestaltungsrahmen für das Gebiet erstellt werden, deswegen sollen Regelungen wie z.b. zu Materialität und Farbgestaltung, Dächern, Einfriedungen und Stellplatzverpflichtungen formuliert werden. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung und weiterer Plankonkretisierungen sollen die örtliche Bauvorschriften fortgeschrieben werden.
12 Teil A - 3: Städtebauliches Konzept 12 Teil A - 3 Städtebauliches Konzept
13 Teil B - 1: Kenndaten der Planung 13 Teil B - 1 Kenndaten der Planung
14 Teil B - 1: Kenndaten der Planung 14 Kenndaten der Planung Flächenverteilung m² Private Grundstücke Erschließungsfläche Öffentliche Grünfläche Gesamt
15 Teil B -2: Übersichtsplan Geltungsbereich 15 Teil B - 2 Übersichtsplan Geltungsbereich
16 Teil B - 3: Fachbeitrag Artenschutz 16 Teil B - 3 Fachbeitrag Artenschutz
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