Gleichstellungsplan der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe

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1 Gleichstellungsplan der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe

2 Gleichstellungsplan Einleitung Der folgende Gleichstellungsplan ist Teil des Struktur- und Entwicklungsplans der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für die Jahre 2016 bis Er ist als Fortschreibung des Gleichstellungsplans aus dem Jahr 2011 zu verstehen. Zudem finden sich Anregungen aus dem im Frühjahr 2017 erstellten Personalentwicklungskonzept. Darüber hinaus werden unter dem Einfluss neuer gesellschaftlicher und bildungspolitischer Entwicklungen weitergehende Ziele formuliert. Struktur und Inhalt orientieren sich an den Vorgaben aus dem Gesetz für die Hochschulen in Baden-Württemberg (vgl. 4 Abs. 5 LHG), den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und am Leitfaden für die Gleichstellungspläne der Hochschulen in Baden-Württemberg des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) von Die Inhalte im 6. Themenbereich Ziele und Maßnahmen für das nicht-wissenschaftliche Personal wurden von der Hochschulleitung unter Einbeziehung der Chancengleichheitsbeauftragten erstellt. Die aktuellen Anforderungen an die Gleichstellungspläne des MWK vom 14. Juni 2017 konnten leider nicht mehr vollständig beachtet werden, da die Ausarbeitung des vorliegenden Planes zu diesem Zeitpunkt für die endgültige Beratung in den Gremien zu weit fortgeschritten war. Der Senat sowie der Hochschulrat der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe haben den Plan beraten und in ihren Sitzungen vom 27. Juni 2017 bzw. 11. Juli 2017 zugestimmt. Die Hochschule sieht die unten beschriebenen Ziele und die Maßnahmen zu deren Umsetzung als Aufgabe der gesamten Hochschule. In den einzelnen Themenbereichen sind die jeweiligen Verantwortlichen aufgeführt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Pädagogische Hochschule Karlsruhe als eine besonders von Frauen nachgefragte Studieneinrichtung (der Anteil der weiblichen Studierenden liegt derzeit bei 81,8 %) hinsichtlich ihres Gleichstellungsplans von anderen Voraussetzungen auszugehen hat als etwa eine Technische Universität. So ist das Kaskadenmodell (vgl. Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards der DFG) nur bedingt anwendbar. Aus dieser spezifischen Situation ergibt sich ein Reflexions- und Handlungsbedarf in folgenden Bereichen: für den als angemessen erachteten Anteil von Frauen im Bereich Lehre und v.a. Forschung (vgl. Themenbereich 1), für die angemessene Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsgremien und Führungspositionen der Hochschule (vgl. Themenbereich 1), für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Unterstützung insbesondere von Frauen in der wissenschaftlichen Laufbahn (vgl. Themenbereich 1) für die Berücksichtigung von Genderaspekten in Forschung und Lehre (vgl. Themenbereich 2), für die angemessene Berücksichtigung der Genderkompetenz in Forschung und Lehre (vgl. Themenbereich 2), für die besonderen Bemühungen um die Vereinbarkeit von Studium und Familie oder Beruf und Familie (vgl. Themenbereich 3) und hinsichtlich der Bemühungen um eine Erhöhung des Anteils männlicher Studierender in den Bereichen Grundschule und Frühkindliche Bildung (BA Pädagogik der Kindheit) und um eine Förderung von weiblichen Studierenden in den sog. MINT-Fächern (vgl. Themenbereich 4). 2

3 Reflexions- und Handlungsbedarf besteht außerdem hinsichtlich der Zuständigkeiten und Ressourcen für die Projekte und Themen der Gleichstellung (vgl. dazu Themenbereich 5). Der Gleichstellungsplan ist in die genannten Themenbereiche untergliedert, die im Folgenden einschließlich der erläuternden Hinweise tabellarisch dargestellt werden. 1. Themenbereich: Zur Personalentwicklung im Bereich Forschung und Lehre Ziel langfristig Status Quo Gender Mainstreaming als durchgängiges Prinzip Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im Bereich Forschung und Lehre, auch in Führungsgremien und Leitungspositionen Professuren: 40,4 % Frauen aller Professuren aller Eingruppierungen (inkl. C-Prof.) 46,9 % Frauen auf W3-/W1-Professuren, davon: 51,7 % Frauen auf W3 (15 von 29), keine Frau auf W1 (0 von 3) 62,4 % Frauen im Wissenschaftlichen Dienst (Beamtinnen/Beamte und Angestellte) 51,7 % Frauen als Beamtinnen keine Frau auf A15 (0 von 1) 36,1 % Frauen auf A14 (6 von 16,63) 60,8 % Frauen auf A13 (15,5 von 25,5) Stand: ,1 % Frauen als Akademische Mitarbeiterinnen Führungspositionen: 50 % Frauen in der Hochschulleitung 66,6 % Frauen in den Dekanaten 54,2 % Frauen im Senat, allerdings nur 16,6 % in der Wählergruppe Professorinnen und Professoren 44,4 % Frauen im Hochschulrat Weitere Informationen siehe Tabellen im Anhang Fazit 2011 lag der Frauenanteil aller Professuren bei 41,2 % liegt er bei 40,4 % und ist damit leicht rückläufig. Dabei ist anzumerken, dass im Moment noch zwei Verfahren für eine W3 Professur und ein Verfahren für eine Juniorprofessur mit Tenure Track noch nicht abgeschlossen sind. Bei zwei Verfahren nehmen Frauen einen Listenplatz ein. Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der Erhöhung des Professorinnen- Anteils im MINT-Bereich und bei der Besetzung von W1 Professuren. Sehr positiv hat sich die wissenschaftliche Nachwuchsförderung entwickelt. 70 % der Promotionen und 75 % der Habilitationen wurden von Frauen abgeschlossen. Bei der Besetzung von A14 und A13 Stellen hat sich der Frauenanteil verschlechtert und sollte besonders bei den A14 Stellen erhöht werden. Die Beteiligung von Frauen an Führungspositionen und in Leitungsgremien zeigt unter Genderaspekten eine überwiegend positive Bilanz. Der Frauenanteil im Hochschulrat konnte von 33 % auf 44 % gesteigert werden. Allerdings wird die Wählergruppe der Professorinnen und Professoren momentan nur durch eine Professorin repräsentiert. 3

4 Ziel in fünf Jahren Hindernisse % der Professuren an Frauen Weitere Erhöhung des Professorinnen-Anteils im MINT-Bereich, sofern wieder besetzbare Stellen vorhanden 50% der freiwerdenden Juniorprofessuren an Frauen 50 % der A 14 Stellen werden von Frauen besetzt Systematische Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere geeigneter Frauen (Beratungs- und Weiterbildungsangebote zu Promotion und Habilitation) Erhöhung des Frauenanteils im Senat bei der Wählergruppe der Professorinnen und Professoren auf mindestens ein Drittel Erhöhung der Beteiligung von Frauen in Hochschulrat bzw. Nachfolgegremien auf 50 % Extern: Mangel an geeigneten Bewerberinnen, vor allem im MINT-Bereich Intern: Evtl. fehlende Personalressource für Beratung Mitgliedschaft in der Wählergruppe der Professorinnen und Professoren im Senat ist ein Wahlamt Maßnahmen zur Umsetzung bzw. Verbesserung Nachwuchsförderung: Regelmäßige Information von Studierenden, Promovierenden und Post-Docs über Stipendien, Förderprogramme und Qualifizierungsangebote (z.b. Schlieben-Lange / Margarethe-von- Wrangell), Ermutigung und Unterstützung von Frauen, Stipendien zu beantragen Noch engere Zusammenarbeit zwischen Forschungsreferat und Gleichstellungsbeauftragter Aktive Rekrutierung von Frauen bei Berufungsverfahren erwägen (Ermutigung geeigneter Frauen zur Bewerbung, Spezialportale im Internet nutzen) Gender- und Vereinbarkeitsbewusstsein in den Berufungskommissionen steigern (Nutzung von Weiterbildungsangeboten zur Qualitätssicherung in Berufungsverfahren) Gleichstellungsbeauftragte ist stimmberechtigtes Mitglied in den Berufungskommissionen und ist bei Besetzungsverfahren involviert (Möglichkeiten der Mitwirkung sind, je nach Ressourcen, gegeben) Aufbau eines Peer-Mentoring-Programm Vernetzung von Mentees gleicher oder unterschiedlicher Qualifikationsstufe untereinander und mit arrivierten Mentorinnen Verantwortlich für Umsetzung Hochschulleitung, insbesondere Prorektorin für Forschung und Nachwuchsförderung und Forschungsreferat Gleichstellungsbeauftragte und Gleichstellungsbüro Berufungskommissionen Beteiligt: Gleichstellungskommission und Forschungskommission 4

5 2. Themenbereich: Gender-Studies und Genderkompetenz in Forschung und Lehre Ziel langfristig Intensivierung von Gender-Studies an der Hochschule Systematischer Überblick über laufende und geplante Projekte zu Gender-Themen Systematische Berücksichtigung von genderrelevanten Themen bei Forschungsprojekten Integration von Genderforschungstheorien, -methoden und -ergebnissen in die Lehre Berücksichtigung dieser Themen in Weiterbildungsangeboten für Lehrerinnen und Lehrer Weiterer Ausbau der Synergieeffekte zwischen Lehrenden und Studierenden sowie inter- und transdisziplinärer Aspekte Vernetzung und Weiterentwicklung der inter- und transdisziplinären Geschlechterforschung sowohl innerhalb der PH Karlsruhe, als auch mit weiteren Forschungseinrichtungen außerhalb der PH Verstetigung der 2015 neu begründeten Vortragsreihe zu Genderthemen in Kooperation mit den Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Karlsruhe, des KIT, der Hochschule für Gestaltung und der Karlshochschule Status Quo Teilüberblick über Forschung und Lehre zu Gender-Themen im jährlichen Gleichstellungsbericht, aber keine systematische Erfassung Teilweise Berücksichtigung von genderbezogenen Themen in Forschung und Lehre Erhöhte Vernetzung der Genderforschung im Haus in Folge des Forschungstages Gender Gleichstellungsbeauftragte ist stimmberechtigtes Mitglied der Forschungskommission Sensibilisierung für die Queer-Thematik durch die Ausrichtung eines Queer-Days durch die StuVe unter Einbindung von regionalen Partnern und mit organisatorischer Unterstützung durch die Gleichstellungsbeauftragte Ziel in fünf Jahren Gezielte Stärkung der Genderkompetenz in der Forschung Vollständiger Überblick über genderbezogene Themen in Forschung und Lehre an der Hochschule Genderbezug ist fester Bestandteil in Lehrveranstaltungen im Lehramtsstudium Erhöhung der Integration von genderspezifischen Themen in der Lehre Hindernisse Fehlende Auskünfte von Lehrenden, inwieweit sie Ergebnisse der Genderforschung und genderbezogene Themen in ihren Lehrveranstaltungen berücksichtigen Fehlende Expertise bzw. Kenntnisse von Genderforschungstheorien, - methoden und -ergebnissen 5

6 Umsetzungsmaßnahmen Systematische Erfassung von genderbezogenen Themen in Forschung und Lehre Organisation von Informationsveranstaltungen und Workshops zu Theorien, Methoden und Befunden der Genderforschung, evtl. unter Einbezug externer Expertinnen und Experten Genderforschung als interdisziplinäres Thema und Querschnittsthema in der Hochschule etablieren (in Zusammenarbeit mit den Prorektoraten) Konzeptualisierung und Durchführung eines weiteren Forschungstages Gender zur Präsentation von entsprechenden Forschungen und Lehrprojekten Einführung eines Genderpreises für wissenschaftliche Abschlussarbeiten als Anreiz zur Förderung entsprechender Projekte in Lehre und Forschung. Lehrveranstaltungen mit Genderbezug werden fester Bestandteil des curricularen Angebots im Lehramtsstudium Im Bereich der Schulpraktischen Studien werden genderbezogene Beobachtungsaufgaben und Unterrichtsreflexionen für die Praktika erprobt Reflexion der Debatte, inwiefern in manchen Kontexten eine De- Thematisierung von Gender angezeigt ist (Doing Gender/ Undoing Gender) Regelmäßige Durchführung des Queer-Days Verantwortlich für Umsetzung Hochschulleitung, insbesondere Prorektorin für Forschung und Nachwuchsförderung und Prorektor für Studium und Lehre, Zentrum für schulpraktische Studien Gleichstellungsbeauftragte und Gleichstellungskommission Fakultäten Beteiligt: Forschungsreferat und Referat für Studium und Lehre, Schulpraxis, alle Lehrenden 3. Themenbereich: Weiterer Ausbau der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe zur familiengerechten Institution Ziel langfristig Vereinbarkeit von Studium und Familie / Beruf und Familie an der Hochschule weiterentwickeln: Konsolidierung und Ausbau der Kinderbetreuung für Kinderbetreuung für Studierende mit Kind, wissenschaftliches Personal und Verwaltungsmitarbeitende Regelungen in Studien- und Prüfungsordnungen in Bezug auf die Vereinbarkeit von Studium und Familie weiterhin anpassen Familiengerechte Arbeitszeitgestaltung (inklusive Teilzeitbeschäftigung im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten) in allen Funktionen, auch Führungspositionen, ermöglichen Weiterer Ausbau des Beratungs- und Informationsangebotes zur Vereinbarkeit bei Studien- und Berufsplanung, einschließlich der weiteren wissenschaftlichen Laufbahn, Angemessene Beratung bei familienbedingter Reduzierung der Arbeitszeit; für familienbedingte Ausfallzeiten werden von der Hochschule Ausgleichsmaßnahmen getroffen Entwicklung weiterer bedarfsgerechter Unterstützungsangebote für Studierende mit Kind/ Kindern bzw. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft- 6

7 ler mit Kind/ Kindern Weiterhin enge Vernetzung der Hochschule mit dem Kommunalen Bündnis für Familie (u.a. im Rahmen der Projektgruppe Studieren mit Kind ) Entwicklung von Dual Career-Beratungsangeboten im Verbund mit kommunalen Trägern und den anderen Hochschulen in Stadt und Umland Status Quo Verankerung der Vereinbarkeit von Studium und Familie / Beruf und Familie im aktualisierten Leitbild vom 19. Juli 2016 der Hochschule unter dem Punkt Individuellen Lebenslagen gerecht werden Die Hochschule geht dabei von einem Familienbegriff aus, der auch die LGBT-Gemeinschaft einschließt. Orientierung an den Kriterien Familiengerechte Hochschule Möglichkeiten zur Betreuung von Kindern: 1. Von studierenden Eltern Krabbelstube der Pädagogischen Hochschule Kleinkinder von einem halben Jahr bis ca. drei Jahre werden in der hochschuleigenen Krabbelstube durch drei Teilzeitkräfte sowohl in der Vorlesungszeit, als auch in der vorlesungsfreien Zeit betreut, Betreuungsumfang pro Kind max. 10 Stunden pro Woche Kindertageseinrichtung der Caritas In der Kindertageseinrichtung im Kinder- und Familienzentrum der Caritas Haus Sonnensang werden in sogenannten Betreuten Spielgruppen insgesamt zehn Plätze für Kleinkinder ab einem Jahr für Studierende der Pädagogischen Hochschule, der Hochschule Technik und Wirtschaft Karlsruhe (HsKA) sowie die Duale Hochschule Karlsruhe (DHBW) vorgehalten. Die Anmeldung für die garantierte wöchentliche Betreuung von 8.00 bis Uhr erfolgt direkt über die Caritas. Hier können auch nicht ortsansässige Studierende der Hochschule ihre Kinder anmelden. Betreuungsangebote des Studierendenwerkes Karlsruhe Kinderhaus Blumenland oder Kindertagesstätte Sternschnuppe 2. Von Mitarbeitenden der Pädagogischen Hochschule Zur berufsbegleitenden Unterstützung von Mitarbeitenden der PH Karlsruhe, der HsKA sowie der DHBW stehen 5 Krippenplätze in der Kindertageseinrichtung im Kinder- und Familienzentrum der Caritas Haus Sonnensang zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeportal der Stadt Karlsruhe smartkita. Die Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbüros der HsKA, des KIT und der Hochschule Pforzheim sowie dem Studierendenwerk Karlsruhe unter dem Dach des Karlsruher Bündnisses für Familie im Rahmen der regionalen Projektgruppe Studieren mit Kind in Karlsruhe und Pforzheim kam auf Initiative der PH Karlsruhe zustande und wird weiterhin aktiv gepflegt. Angeregt durch die Vorgabe des MAS-BW 2005/6, ein Netzwerk studi mit kids einzurichten, gibt es eine eigene, laufend gepflegte Homepage Familiengerechte PH, u.a. mit Informationen über alle PH-Angebote und Informationen über finanzielle Hilfen für Studierende mit Kind (erreichbar über die Startseite der PH Familiengerechte PH) Individuelle Beratung zur Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie durch die Gleichstellungsbeauftragte Beratung und Information zu Studieren mit Kind an Studien- und Informationstagen sowie innerhalb der Orientierungsphase vor dem Wintersemester Vernetzung Studierender mit Kind/ Kindern durch eine Stud.IP-Gruppe unter der Leitung des Gleichstellungsbüros 7

8 Ziel in fünf Jahren Hindernisse Bedarfsdeckende Kinderbetreuungsangebote für Wissenschaftlerinnen / Wissenschaftler, Studierende und Mitarbeitende der Verwaltung sowie Verankerung des Angebots in der regulären Organisationsstruktur Mindestziel: Verbesserung der räumlichen Situation der Krabbelstube in der PH sowie Konsolidierung der personellen Situation Ausbauziel: Entwicklung eines hochschulübergreifenden Kinderbetreuungsangebotes für Kinder von Studierenden, Lehrenden und Verwaltungsmitarbeitenden Pflichtveranstaltungen zu familiengerechten Zeiten, nach Möglichkeit auch in der Lehrveranstaltungsorganisation nach den neuen Prüfungsordnungen Angemessene Beratung für die Planung akademischer Karrieren / weiterer wissenschaftlicher Laufbahnen unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit mit Familie Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, auch unter den Bedingungen der Vereinbarkeit Extern: für Ausbau der Kinderbetreuung Begrenzte finanzielle Ressourcen Begrenzte Raumressourcen Enge Rahmenvorgaben für Kinderbetreuungseinrichtungen Intern: Begrenzte finanzielle Ressourcen Begrenzte räumliche Ressourcen Begrenzte personelle Ressourcen Umsetzungsmaßnahmen Verantwortlich für Umsetzung Weiterhin Verankerung der Verantwortung für die Krabbelstube in der Verwaltung und dadurch Entlastung der Gleichstellungsbeauftragten von operativen Umsetzungsmaßnahmen (Freisetzung von Ressourcen für weitere Entwicklungsschritte) Maßnahmen zur Verbesserung der Studiensituation: Schutzbestimmungen für Studierende mit Familienverantwortung in Studien- und Prüfungsordnungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen integrieren (beispielsweise Mutterschutz auch für Studierende nach 1 Abs. 1 MuSchG und 1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG, gültig ab 1. Januar 2018) Erstellung und fortlaufende Aktualisierung einer Informationsbroschüre (auch online) Studieren mit Kind in Karlsruhe und Pforzheim in Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen Weiterhin aktive Teilnahme an der Projektgruppe Studieren mit Kind in Karlsruhe und Pforzheim Verstetigung der bisherigen Maßnahmen Enge Vernetzung der beteiligten Akteurinnen und Akteure innerhalb der PH und mit den entsprechenden Partnerorganisationen außerhalb Hochschulleitung Fakultäten und Gremien Lehrende Gleichstellungsbeauftragte Personalrat 8

9 4. Themenbereich: Erhöhung des Anteils qualifizierter männlicher Studierender in den Bereichen BA Lehramt Primarstufe und Pädagogik der Kindheit, sowie eine Erhöhung des Anteils qualifizierter weiblicher Studierender in den sog. MINT-Fächern Ziel langfristig Status Quo SoSe 2016 Erhöhung des Anteils männlicher Studienbewerber für das Lehramt an Grundschulen sowie im BA-Studiengang Pädagogik der Kindheit Unterstützung männlicher Studierender und Berufsanfänger für die derzeit überwiegend von Frauen gewählten Berufsfelder Erhöhung des Anteils weiblicher Studierender in den MINT-Fächern, vor allem in den Fächern Physik und Technik Männliche Studierende im Bereich Grundschule: Lehramt Grundschule (PO 2011): 10,1 % Männer (83 von 819) Europalehramt Grundschule (PO 2011): 3,9 % Männer (7 von 178) BA Education (Primarstufe) (PO 2015): 9,5 % Männer (17 von 179) BA Education Profil Europalehramt (Primarstufe) (PO 2015): 2,1 % Männer (1 von 48) Männliche Studierende im Bereich Frühkindliche Erziehung: 5,3 % Männer (18 von 337) Weibliche Studierende in den MINT-Fächern: (Sommersemester 2016) Im Grundschullehramt müssen alle Studierenden Mathematik und/oder Deutsch wählen Insgesamt: 74,2 % Frauen (1482 von 1998) Im Fach Physik : 31,4 % Frauen (32 von 102) Im Fach Technik : 43,9 % Frauen (104 von 237) Jährliche Boys Day-Veranstaltungen an der Hochschule seit 2008 Seit 2012 ist der Bachelor-Studiengang Pädagogik der Kindheit systematisch beim Boys Day miteinbezogen Boys Day wird von der Gleichstellungsbeauftragten und dem Gleichstellungsbüro, in Kooperation mit interessierten Kolleginnen und Kollegen in Lehre und Forschung, männlichen Studierenden und Partnern aus der Berufspraxis durchgeführt. Weitere Steigerung der Teilnehmerzahlen beim Boys Day auf 43 Schüler im Alter von Jahren an der Veranstaltung im April 2017 Anteil männlicher Studierender im PdK konnte seit dem letzten Bericht von etwas über 4 % auf über 5 % gesteigert werden. Erste Erfolge im Fach Technik: Im Berichtszeitraum ist die Zahl weiblicher Studierender von 37 % auf fast 44% gestiegen Ziel in fünf Jahren Steigerung Männeranteil auf % im Grundschullehramt Steigerung Männeranteil auf 7-10 % in Pädagogik der Kindheit Steigerung Frauenanteil in Physik auf 40 % Steigerung Frauenanteil in Technik auf 50 % 9

10 Hindernisse Umsetzungsmaßnahmen Mangelhafte gesellschaftliche Anerkennung des Lehrerberufs für den Grundschulbereich und des Erzieherberufs im Bereich Frühpädagogik, u.a. bedingt durch die geringere Einstufung in der Besoldung von Grundschullehrern im Vergleich zu Lehrkräften der Sekundarstufe 1 Gesellschaftliche Zuschreibung von bestimmten Berufsfeldern als männlich bzw. weiblich (Junge) Frauen mit Interesse an MINT-Fächern bevorzugen andere Karrierewege als die des Lehramts für Grundschule oder Sekundarstufe 1 Zur Erhöhung des Anteils männlicher Studierender Das Angebot des bereits bestehenden Boys' Days wird insgesamt weiter ausgebaut, um Schüler zu motivieren, sich mit den vorgestellten Berufen auseinanderzusetzen. Neue Informationswege und Formate sollen vermehrt ältere Schüler erreichen, insbesondere an beruflichen Gymnasien. Initiieren gemeinsamer Treffen zum Austausch zwischen Studienanfängern und Höhersemestrigen sowie Veranstaltungen mit Lehrern, Erziehern und Wissenschaftlern, die als,role Models fungieren können. Zur Erhöhung weiblicher Studierender im MINT-Bereich Entwicklung von Informations- und Workshopangeboten für junge Frauen, insbesondere in den Fächern Physik und Technik, um diese Fächer für Schülerinnen attraktiver zu machen Weibliche,Role Models als Multiplikatorinnen der Chancengleichheit sollen eine wichtige Rolle spielen. Teilnahme am Girls Day speziell mit den betroffenen Fächern oder Entwicklung anderer Formate, die das Interesse junger Frauen wecken. Besondere Unterstützung von Studentinnen in den sogenannten harten MINT-Fächern, z.b. durch Tutoriate. Verantwortlich für Umsetzung Rektorat Gleichstellungsbeauftragte und Gleichstellungsbüro Beteiligt: verschiedene Institute 5. Themenbereich: Verstetigung und Verbesserung der Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Beteiligungsrechte / Verankerung in der Hochschule Ziel langfristig Überprüfung der Ressourcen im Hinblick auf die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, Innovationen in der Hochschule zur Verbesserung der Teilhabe und der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie der grundsätzlichen Berücksichtigung von Verschiedenheit (Diversität) in allen Bereichen anzuregen und zu begleiten: Erhöhung der Stelle einer Referentin/ eines Referenten im Gleichstellungsbüro auf mindestens 50 % Weiterhin enge Verzahnung mit dem Forschungsreferat im Bereich Nachwuchsförderung Davon unabhängig und für die Aufrechterhaltung des Kernaufgabenbereiches erforderlich: Sekretariatsstelle im Gleichstellungsbüro mit 50 % Zwei studentische Hilfskraftstellen à 16 Stunden/Monat 10

11 Status Quo Ausstattung Deputatsreduzierung für die Gleichstellungsbeauftragte zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Besetzung des Gleichstellungsbüros: - Sekretariatsstelle mit 50 % - Referent*innenstelle mit 25 %. - Mittel für flexibel einsetzbare wissenschaftliche Hilfskräfte Verankerung in der Hochschule und Beteiligungsrechte Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und zwei stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten für eine Amtszeit von zwei Jahren durch den Senat Zusammensetzung der Gleichstellungskommission: je zwei Mitglieder der drei Fakultäten (darunter die zwei stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten) und zwei studentische Mitglieder. Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten oder einer Stellvertretung als stimmberechtigtes Mitglied bei Berufungsverfahren und Einbezug bei Besetzungsverfahren Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten an Senatssitzungen als stimmberechtigtes Mitglied Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten an Sitzungen des Hochschulrats als beratendes Mitglied Ziel in fünf Jahren Hindernisse Umsetzungsmaßnahmen Verantwortlich für Umsetzung Aufrechterhaltung der bisherigen Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten Erhöhung der Referent*innen-Stelle, für die inhaltliche Weiterentwicklung der oben genannten Themenbereiche Finanzsituation der Hochschule Prüfen, in welchen anderen Stellen in Verwaltung und Wissenschaftsbetrieb Überschneidungen bestehen und Synergieeffekte erzielt bzw. Zuständigkeiten abgegeben werden können Nach Ressourcenüberprüfung erneute Antragstellung auf Verbesserung der Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten an das zuständige Ministerium Rektorat Gleichstellungbeauftragte Gleichstellungskommission 11

12 6. Themenbereich: Ziele und Maßnahmen für das nicht-wissenschaftliche Personal Dieses Kapitel beruht auf dem Chancengleichstellungsplan für den nichtwissenschaftlichen Bereich der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für die Zeit vom entsprechend der Regelungen der 5 und 6 des Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg in Verbindung mit 8 Absatz 3 der Grundordnung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe vom 09. Dezember 2014 in Form der zweiten Änderungssatzung vom 08. Dezember Der Chancengleichheitsplan wurde von der Hochschulleitung unter Einbeziehung der Chancengleichheitsbeauftragten erstellt und vom Personalrat bestätigt Zielvorgaben Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe hat sich zum Ziel gesetzt, die Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu verwirklichen. Daher ist sie bestrebt, in Bereichen der Unterrepräsentanz von Frauen gezielt gegenzusteuern und dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangs- und Aufstiegsbedingungen von Frauen durch entsprechende Förderung verbessert werden und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere bei bestehenden Defiziten in gehobenen Positionen, der Frauenanteil erhöht wird, soweit Bewerberinnen eine gleichwertige Qualifikation aufweisen. H i e r s i n d f ür die kommenden fünf Jahre die Zielvorgaben zur Erhöhung des Anteils der Frauen bei Einstellungen und Beförderungen in Bereichen, in denen Frauen an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe gering repräsentiert sind, beschrieben. Ob und inwiefern diese Zielvorgaben umgesetzt werden können, wird auch von der weiteren finanziellen Entwicklung abhängen. Sparzwänge infolge der angespannten Haushaltslage des Landes wirken sich natürlich erheblich auf den Personalbereich und damit zwangsläufig auf die Förderung der Chancengleichheit aus. Umso mehr ist die Hochschule bestrebt, im Rahmen des Möglichen die beruflichen Chancen der Frauen zu fördern und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf f ü r F r a u e n u n d M ä n n e r beizutragen Bestandsaufnahme Gesamtzahl Von den insgesamt 128 Beschäftigten des nichtwissenschaftlichen Bereichs der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe sind 90 Frauen, dies entspricht einem Anteil von 70 %. Im höheren Dienst entspricht der Anteil der Frauen 78 %, im gehobenen Dienst 58 %, im mittleren Dienst 76 % und im einfachen Dienst 67 %. Aufgegliedert in die einzelnen Bereiche, ergibt sich für den technischen Dienst bei 37 Beschäftigten ein Anteil der Frauen von 32 %, für den nichttechnischen Dienst und Bibliotheksdienst bei insgesamt 87 Beschäftigten ein Anteil der Frauen von 85 % Vollbeschäftigte Zum Erhebungsstichtag arbeiten an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe insgesamt 58 Vollzeitbeschäftigte, hiervon sind 32 Frauen, was einem Anteil von 55 % entspricht. Im technischen Dienst ist unter 18 Vollbeschäftigte eine Frau. Im nichttechnischen Dienst einschließlich des Bibliotheksdienstes sind von 40 Vollbeschäftigten 7 8 % Frauen Teilzeitbeschäftigte Bei den Teilzeitbeschäftigten sind von insgesamt 70 Personen 58 Frauen, dies entspricht einem Anteil von 83 %. Davon sind im technischen Dienst mit 20 Teilzeitbeschäftigten 50 % Frauen, im nichttechnischen Dienst einschließlich Bibliotheksdienst mit 50 Teilzeitbeschäftigten 96 % Frauen. 12

13 Befristete Arbeitsverhältnisse Im nichtwissenschaftlichen Bereich sind 44 Arbeitsverhältnisse befristet. Im technischen Bereich sind von 14 befristet Beschäftigten 36 % Frauen. Im nichttechnischen Dienst einschließlich des Bibliotheksdienstes mit 30 befristet Beschäftigten sind 93 % Frauen Beurlaubte Von 7 Beurlaubten sind 7 Frauen. Beurlaubungsgrund bei 6 Frauen ist Elternzeit/Mutterschutz. Eine Beurlaubung ist aus familienpolitischen Gründen Beamte/Beamtinnen und Beschäftigte Im höheren Dienst befinden sich 2 Beamte in Funktionsstellen, darunter ist eine Frau. Von den 13 Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes sind 9 Frauen. Sechs der Frauen und ein Mann sind teilzeitbeschäftigt Im mittleren Dienst befinden sich 4 Beamtinnen, darunter ist kein Mann. Von den 4 Beamtinnen im mittleren Dienst sind 2 Beamtinnen teilzeitbeschäftigt. Bei den Beschäftigten ergibt sich folgendes Bild: im höheren Dienst sind von 7 Beschäftigten 6 Frauen; hiervon sind 4Beschäftigte in Teilzeit. Im gehobenen Dienst sind von 20 Beschäftigten 10 Frauen. 7 Frauen und ein Mann sind im gehobenen Dienst teilzeitbeschäftigt Von den 68 Beschäftigten im mittleren Dienst sind 52 Frauen. Hiervon sind 35 Mitarbeiterinnen teilzeitbeschäftigt; darunter 31 Frauen. Im einfachen Dienst befinden sich unter 18 Beschäftigten 12 Frauen; 11 der 16 Teilzeitbeschäftigten im einfachen Dienst sind Frauen Auszubildende An der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe ist ein männlicher Auszubildender beschäftigt Bewerbungen und Einstellungen Für den Zeitraum vom wurden 10 Stellen ausgeschrieben. Es gingen 739 Bewerbungen ein. Darunter waren 525 Bewerbungen von Frauen; dies entspricht einer Quote von 71 %. Die Stellen wurden mit 7 Frauen und 1 Mann besetzt, 2 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen Beförderungen und Höhergruppierungen Im Zeitraum vom fielen im nichtwissenschaftlichen Bereich folgende Beförderungen oder Höhergruppierungen an: Im gehobenen Dienst wurde ein Beamter befördert und drei Beschäftigte, davon eine Frau höhergruppiert. Im einfachen Dienst wurde eine Frau höhergruppiert Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen Für den Zeitraum vom liegen folgende Zahlen vor: Insgesamt wurden 16 verschiedene Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen besucht. 27 Beschäftigte nahmen an diesen Veranstaltungen teil, wobei einzelne Mitarbeitende mehrere der angebotenen Veranstaltungen besuchten. 93 % der Fortbildungsteilnehmenden waren Frauen Zusammenfassende Analyse Die Erhebungen zeigen, dass an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe Frauen im mittleren Dienst sehr stark vertreten sind. Eine geringere, jedoch im Verhältnis ausgewogene Repräsentanz von Frauen (60%) ist hingegen in den gehobenen Beamtenlaufbahnen und den entsprechenden Entgeltgruppen festzustellen. Eine leichte Unterrepräsentanz von Frauen ist in den wenigen Positionen des höheren Dienstes festzustellen. Im technischen Bereich ist die Unterrepräsentanz darauf zurückzuführen, dass nur wenige Frauen die für diese Position erforderliche Ausbildung haben. Daher ergibt sich auch, dass im technischen Bereich weitaus weniger Frauen befristet beschäftigt sind, als im nichttechnischen Bereich. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass sich die Gesamtsituation zugunsten der weibli- 13

14 chen Beschäftigten an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe seit Erstellung des letzten Chancengleichheitsplan im Jahr 2005 prozentual vor allem im gehobenen Dienst verbessert hat. Nach wie vor ist der Frauenanteil jedoch in den mittleren und einfacheren Beamtenlaufbahnen und den entsprechenden Entgeltgruppen der Beschäftigten, bei den Teilzeitbeschäftigten und bei den Beurlaubten sehr hoch; Elternzeit wird f a s t ausschließlich von Frauen wahrgenommen Prognosen Für die Pädagogische Hochschule Karlsruhe ist a u f g r u n d d e r z u e r wa r t e n d e n geringen Fluktuation insbesondere bei den höherwertigen Stellen s c h w e r vorauszusagen, inwieweit neu zu besetzende Stellen, auf denen Frauen bis einschließlich 2014 nur unterrepräsentiert waren, mit Frauen besetzt werden. Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe w i r d die Möglichkeit, bei den zu erwartenden Neubesetzungen, entsprechend der Zielvorgaben des Chancengleichheitsgesetzes, bei gleichwertiger Qualifikation Frauen einzustellen, wahrnehmen. Soweit möglich wird die Hochschule, die in den nächsten fünf Jahren f r e i w e r d e n d e n höherwertigen Stellen nach Geschlechtern ausgewogen, besetzen, soweit das vorrangige Prinzip der "Bestenauslese" nicht entgegensteht Maßnahmen Stellenausschreibung Um in einer Stellenausschreibung deutlich zu machen, dass Bewerberinnen und Bewerber gleichermaßen angesprochen sind, werden in den von der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe veröffentlichten Stellenanzeigen jeweils die weibliche und die männliche Form verwendet. Künftig wird auch e xplizit auf die Teilbarkeit von Vollzeitstellen hingewiesen Stellenbesetzung Alle zu besetzenden Stellen werden hochschulöffentlich und öffentlich ausgeschrieben. Unter Beachtung des Eignungs- und des Leistungsprinzips sind interne Bewerberinnen aus Gründen der Perspektiveneröffnung externen vorzuziehen. Bei internen Stellenausschreibungen werden geeignete Bewerberinnen zudem auf die Bewerbung aufmerksam gemacht und um ihre Bewerbung gebeten Das Einstellungsgremium besteht nach Möglichkeit zu gleichen Teilen aus Männern und Frauen. Soweit möglich, ist stets eine Frau vertreten Unter d e r Voraussetzung entsprechender Qualifikationen, werden zu den Vorstellungsgesprächen ebenso viele Frauen wie Männer eingeladen. Erfahrungsgemäß waren bei Bewerbungen an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe unabhängig von Art und Entlohnung der zu besetzenden Stelle die Männer unterrepräsentiert. Zur Vorbereitung von Vorstellungsgesprächen wird auf das Verbot von Fragen, die eine geschlechtsspezifische Benachteiligung zur Folge haben könnten, ausdrücklich hingewiesen Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe nimmt die Beauftragte für Chancengleichheit an den Vorstellungsgesprächen für Besetzungen in Bereichen geringerer Repräsentanz von Frauen teil, sofern nicht nur Frauen oder nur Männer die Voraussetzungen für die zu besetzende Stelle erfüllen. Die Chancengleichheitsbeauftragte nimmt im Vorfeld von ihrem Recht Gebrauch, Einsicht in die Bewerbungsunterlagen zu nehmen, sofern sich auch Frauen beworben haben Bei der Beurteilung der Eignung für die ausgeschriebene Stelle werden Kindererziehungszeiten, "Familienpausen" und Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen nicht negativ bewertet. Ebenso wirken Familienplanung (soweit mitgeteilt) oder Familienstand, frühere Reduzierung der Arbeitszeit aufgrund der Betreuung von Kindern oder pflege- 14

15 bedürftiger Angehöriger, frühere Arbeitslosigkeit, gegenwärtige Belastungen durch die Betreuung von Kindern etc. nicht benachteiligend Bei Stellenbesetzungen werden Frauen - unter Beachtung des Eignungs- und Leistungsprinzips - in denjenigen Bereichen deutlich stärker berücksichtigt werden, in denen sie bisher unterdurchschnittlich vertreten sind Aufstiegsmöglichkeiten, Beförderungen Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe wird sich weiterhin bemühen, die berufliche Förderung von Frauen und Männern gleichermaßen zu verbessern, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen und bessere Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen zu schaffen. Frauen werden zunehmend ermutigt, in Führungsverantwortung zu gehen Die Hochschule legt Wert darauf, Beförderungen von Frauen zu ermöglichen und darauf hinwirken, dass die Beschäftigten ihren Leistungen entsprechend eingruppiert werden können Qualifizierung Bei entsprechender Qualifizierung wird Mitarbeiterinnen verstärkt die Möglichkeit geboten, auch auf höher bewerteten Arbeitsplätzen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis zu stellen Arbeitszeit Anträgen auf Teilzeitarbeit aus familiären Gründen oder Anträgen auf Elternzeit wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen u n d soweit aus betrieblichen Gründen möglich, entsprochen. Über möglicherweise damit verbundene f i n a n z i e l l e N a c h t e i l e ( R e n- t e ) w e r den die Beschäftigten informiert. Es wird im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer individuell geprüft, das Arbeitszeitmodell Telearbeit einzuführen. Das institutionelle Angebot der Kinderbetreuung für alle Mitarbeitenden ist im Aufbau und soll im Herbst 2015 starten Ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung wird nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt. Umgekehrt wird einem Antrag von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung ihrer Arbeitszeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt entsprochen, wobei bei der Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes interne Bewerbungen von Teilzeitbeschäftigten bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt werden Durch Arbeitszeitreduzierung einzelner darf es nicht zu dauernder Überlastung anderer Beschäftigten oder zum Wegfall von Arbeitsplätzen kommen. Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe bemüht sich innerhalb der möglichen Finanzierungsmöglichkeiten, die Belastung für die durch Ausfallzeiten betroffenen Beschäftigten so niedrig wie möglich zu halten. Deshalb wird im Falle von Beurlaubungen eine Vertretung angestrebt Fort- und Weiterbildung Das interne und externe Fort-, Weiterbildungsangebot sowie notwendige Informationsangebote werden jahresweise möglichst aufbauend und abwechslungsreich geplant. Die Möglichkeiten, neu erworbene Kenntnisse auch anzuwenden und einzusetzen, sollen gewährleistet sein. 15

16 Fortbildungsmaßnahmen besonders für Frauen werden so organisiert, dass auch Beschäftigte mit Kindern und Teilzeitbeschäftigte daran teilnehmen können. Auch so gewährleistet die Hochschule die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit Es wird darauf g eachtet, dass Unterbrechungen der beruflichen Laufbahn/der Erwerbstätigkeit oder Reduzierung der Arbeitszeit durch Kindererziehungszeiten oder aufgrund sonstiger familiärer Pflichten niemanden zum Nachteil gereichen Auch Beurlaubte werden über Fort- und Weiterbildungsangebote informiert und haben die Möglichkeit, daran teilzunehmen. Dies wird durchaus gerne wahrgenommen Um einen späteren Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern, können längerfristig Beurlaubte als Urlaubs-, Krankheits- oder Mutterschutzvertretung oder auch als Aushilfe herangezogen werden, soweit der Sinn und Zweck der Beurlaubung dies zulässt. Die Beschäftigten werden grundsätzlich zum Zeitpunkt ihrer Beurlaubung über diese Möglichkeiten informiert und ermutigt, wenn möglich, davon auch Gebrauch zu machen Sexuelle Belästigung Die Pädagogische Hochschule verpflichtet sich, evtl. auftretenden Fällen von sexueller Belästigung sofort entgegenzuwirken und derartige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte nicht zuzulassen. Die Hochschule hat die Vorgaben des 3. HRÄG vom 09. April 2014 ( 4 Absatz 9 Satz 1 LHG) schon dahingehend umgesetzt, dass es eine Ansprechperson für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung gibt Frauenversammlungen Einmal jährlich hat die Beauftragte für Chancengleichheit die Möglichkeit, im Benehmen mit der Dienststellenleitung eine Versammlung der weiblichen Beschäftigten einzuberufen Zusammenlegung der Ämter Gleichstellungsbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe plant die Vorgabe des neuen LHG in 4 Absatz 8 umzusetzen, um die Aufgabenbereiche der Gleichstellungsbeauftragten und der Beauftragten für Chancengleichheit in den Arbeitsfeldern zusammenzulegen, in denen eine gemein-same Aufgabenerfüllung sinnvoll und geboten erscheint. Die zur Verfügung stehenden Personalressourcen werden dann gemeinsam genutzt. Eine Freistellung der Beauftragten für Chancengleichheit wurde nicht beantragt oder gewährt. Vielmehr ist sie innerhalb ihrer Arbeitszeit frei, sich im Benehmen mit ihrer Abteilungsleitung die zur Aufgabenerfüllung not-wendige Zeit zu nehmen. Dazu zählt auch die Teilnahme an Einstellungsverfahren Sprachliche Gleichstellung Im allgemeinen Schriftverkehr werden, soweit möglich geschlechtsneutrale Bezeichnungen oder die weibliche und die männliche Sprachform zu verwendet. 16

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