Stadtentwicklungsprogramm Augsburg 31. Nahverkehrsplan Stadt Augsburg ( )

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1 Stadtentwicklungsprogramm Augsburg 31 Nahverkehrsplan Stadt Augsburg ( )

2 Stadtentwicklungsprogramm Augsburg 31 Nahverkehrsplan Stadt Augsburg ( ) Stadt Augsburg Referat Oberbürgermeister Amt für Stadtentwicklung und Statistik, 2006

3 Beiträge zum Stadtentwicklungsprogramm Heft 31 Herausgeber: Stadt Augsburg Amt für Stadtentwicklung und Statistik Verantwortlich: Wolfgang Mahnkopf Amt für Stadtentwicklung und Statistik Bahnhofstraße 18 1/ Augsburg Telefon (0821) Bearbeitung: Wolfgang Mahnkopf Andreas Posch Stadt Augsburg Amt für Stadtentwicklung und Statistik Dipl. Ing. Joachim Büscher Dipl. Ing. Detlef Heemann Spiekermann GmbH Beratende Ingenieure ISSN Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit Quellenangaben gestattet 2006 Stadt Augsburg

4 VORWORT Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine tragende Säule unseres Verkehrssystems und ein wesentlicher Garant für die Aufrechterhaltung der von Bevölkerung und Wirtschaft benötigten und geforderten Mobilität. Busse und Bahnen sind aus unserem täglichen Leben nicht wegzudenken. Trotz des hohen Motorisierungsgrades von durchschnittlich etwa einem PKW pro Haushalt sind viele Menschen bei der Ausübung ihrer täglichen Unternehmungen wie Arbeiten, Schule und Ausbildung, Einkaufen oder Freizeitgestaltung zwingend auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. In Städten und Ballungsräumen kann schon aus Platzgründen nicht auf den ÖPNV als flächensparsames Massentransportmittel verzichtet werden. Eine zur Hälfte besetzte Straßenbahn entspricht in etwa einer 2 km langen Kolonne fahrender, durchschnittlich besetzter PKW und benötigt keinen Parkplatz. Im Nahverkehrsraum Augsburg werden täglich Fahrten mit dem ÖPNV unternommen, davon ausschließlich oder teilweise innerhalb der Stadt Augsburg. Ohne leistungsfähigen ÖPNV wären die Straßen und Parkmöglichkeiten völlig überlastet und die Stadt und das Stadtzentrum kaum noch erreichbar. Aus Sicht des Umwelt- und Klimaschutzes ist und bleibt der Verkehr trotz erkennbarer Fortschritte in den letzten Jahren hinsichtlich Verbrauch und Abgasemissionen eines der großen Sorgenkinder. Dies zeigt sich nicht zuletzt in der aktuellen Diskussion der Feinstaubproblematik. Busse und Bahnen weisen im Vergleich zum PKW erheblich geringere Luftschadstoff- und Lärmemissionen bezogen auf die Transportleistung (Personenkilometer) auf. Nach dem Bayerischen ÖPNV-Gesetz aus dem Jahr 1996 sind die kreisfreien Städte und Landkreise als Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV (Busse und Straßenbahnen) gehalten, Planungen zur Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs durchzuführen. Der vorliegende Nahverkehrsplan der Stadt Augsburg 2006 bis 2011 wurde parallel und abgestimmt mit dem mittlerweile ebenfalls beschlossenen Regionalen Nahverkehrsplan 2006 bis 2011 für die Stadt Augsburg und die angrenzenden Landkreise aufgestellt. Die gemeinsamen Planungen tragen insbesondere der Konzeption des Regio-Schienen-Taktes Augsburg Rechnung. Dessen Einführung hat der für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zuständige Freistaat Bayern im Juli 2003 zugesagt unter der Voraussetzung, dass das Regionalbussystem und der Stadtverkehr konsequent auf dieses verdichtete und vertaktete SPNV-Angebot ausgerichtet werden und die insbesondere am Augsburger Hauptbahnhof unbefriedigende Verknüpfung von Regionalbahn und Straßenbahn bereinigt wird. Der Nahverkehrsplan Stadt Augsburg wurde am 27. April 2006 vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Er enthält die vom Aufgabenträger angestrebten Zielvorstellungen und Maßnahmen für die künftige Gestaltung des ÖPNV im Stadtgebiet. Augsburg, November 2006 Dr. Paul Wengert Oberbürgermeister Wolfgang Mahnkopf Leiter des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik

5 5 INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung Anlass Rechtlicher Rahmen Inhalte und Vorgehensweise Beteiligungsverfahren Raumordnung, Landes- und Stadtplanung Grundlagen Statusbericht zum ersten Nahverkehrsplan Ausbau des Straßenbahnnetzes Haltestellenausbau Fahrzeugbestand Straßenbahn Bus Anschlusssicherung Angebot im ÖPNV Übersicht Schiene Regionalbus Straßenbahn / Stadtbus Verknüpfungspunkte (inkl. P+R) Tarifsystem Zuschussbedarf Zielsetzungen und Planungsgrundsätze Allgemeine Ziele Bedienungs- und Beförderungsqualität Städtebauliche Ziele Umweltpolitische Ziele Verkehrssicherheit und Sicherheit im öffentlichen Raum Bestandsanalyse Allgemeines Verkehrsfunktionen Allgemeine Rahmenvorgaben Überprüfung der Verkehrsfunktionen Barrierefreiheit Angebotsqualität im ÖPNV... 34

6 Erschließungsqualität Verbindungsqualität Wirtschaftlichkeit und Auslastung Qualitätsstandards Haltestellen Fahrzeuge Anschlusssicherung Fahrplanstabilität Personal Service Information zu Fahrtverbindungen und Tarifen Vertrieb Sicherheit Umweltstandards Nachfrage Bevölkerungsentwicklung Nachfrage Verteilung der Nachfrage Marktausschöpfung Planungsnetze Vorgehensweise Planfälle Planfall Straßenbahn Bus Planfall Regionalverkehr Wirkungsanalyse Vorgehensweise Verkehrliche und wirtschaftliche Wirkungen Planfall Planfall Umwelttechnische Wirkungen Ausführungsnetz / Zielnetz / Investitionsprogramm Abstimmung und Abhängigkeit der Netze Ergebnis Gesamtkonzept Ausführungsnetz Stadt Augsburg Schiene Regionalbus Zielnetz Straßenbahn... 69

7 7 9.7 Investitionsprogramm Qualitätsstandards Haltestellen Fahrzeuge Anschlusssicherung Fahrplanstabilität Personal Service, Kommunikation und Beschwerdemanagement Information zu Fahrtverbindungen und Tarifen Vertrieb Sicherheit Umweltstandards Qualitätsmanagement Ausblick Wettbewerb im ÖPNV Überblick Stand der Gesetzeslage Formen der Vertragsgestaltung Aufgabenträgerschaft im Wettbewerbsmarkt Aufgaben der Aufgabenträger Vorbereitung auf den Wettbewerb Qualitätsstandards Grundlage, Beispiele und Einführung DIN EN Beispiele Schritte zur Einführung eines Qualitätsmanagements ÖPNV-Linienbündel und Teilnetze Anlass und Zielsetzung Bündelungskriterien... 96

8 8

9 9 ANLAGENVERZEICHNIS 5.1 Zellenplan 5.2 Erschließung Haltestelleneinzugsbereich 300m 5.3 Erschließung Haltestelleneinzugsbereich 400m 5.4 Erschließung SPNV Haltepunkte Haltestelleneinzugsbereich 1.000m 5.5 Verbindungshäufigkeit Binnenverkehr (gewichtet) 5.6 Verbindungshäufigkeit Gesamtverkehr (gewichtet) 5.7 Verbindungsqualität Binnenverkehr (gewichtet) 5.8 Verbindungsqualität Gesamtverkehr (gewichtet) 5.9 Durchschnittliche Reisezeit zur Innenstadt 6.1 ÖPNV-Nachfrage am Tag Status Quo 2003 (gerundet) 6.2 Gesamtnachfrage (ÖPNV + MIV) absolut 6.3 Quell- und Zielverkehr (ÖPNV + MIV) absolut 6.4 ÖPNV-Anteil Binnenverkehr 6.5 ÖPNV-Anteil Gesamtverkehr 9.1 Ausführungsnetz Zeitplan Mobilitätsdrehscheibe Hbf Augsburg 9.3 ÖPNV-Nachfrage am Tag Ausführungsnetz (gerundet) 9.4 Endzustand Straßenbahnnetz 9.5 Zielnetz Schiene Stellungnahmen ANHANG Stadtratsbeschluss vom 27. April 2006

10 10 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 2.1: Bestand und Entwicklung der Straßenbahnflotte 20 Abb. 2.2: Bestand und vorgesehene Entwicklung der Busflotte abhängig von der Entwicklung des Liniennetzes 21 Abb. 3.1: Verknüpfungspunkte 26 Abb. 3.2: Verwendung der ÖPNV-Mittel für das Haushaltsjahr Abb. 6.1: Einwohnerentwicklung Stadt Augsburg (Quelle: fortgeschriebene Einwohnerprognose des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik) 44 Abb. 6.2: Status Quo - Motorisierte Fahrten am Tag 45 Abb. 6.3: Status Quo ÖV-Anteil nach Bereichen 46 Abb. 6.4: Status Quo Nachfragekennwerte nach Verkehrssystemen 46 Abb. 9.1: Ausführungsnetz Motorisierte Fahrten am Tag 60 Abb. 9.2: Ausführungsnetz ÖV-Anteil nach Bereichen 60 Abb. 9.3: Ausführungsnetz Schiene 66 Abb. 9.4: Regionalbuslinien mit und ohne Brechung 68 Abb. 9.4: Investitionsschätzung der Projektteile 70 Abb. 10.1: Gliederung der Qualitätskriterien am Beispiel der Kategorie Zeit 91 Abb. 10.2: Qualitätskreislauf 92 Abb. 10.3: Katalog kundenorientierter Qualitätskriterien am Beispiel Zeit 93

11 11 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AEG AVV AST BayÖPNVG BayStMWVIT BEG BGG BlmSchV BschwAG CRT DB AG DFI EEV EFA EMAS GEP GVA/VEP GVFG HVZ LEP MDA-Hbf MIV NVP NVZ ÖPNV P+R PBefG RNVP RB RBL RE SPNV STAWA SVZ VDV VEP Allgemeines Eisenbahngesetz Augsburger Verkehrsverbund GmbH Anrufsammeltaxi Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Bayerische Eisenbahngesellschaft mbh Behindertengleichstellungsgesetz Bundesimmissionsschutzverordnung Bundesschienenwegeausbaugesetz Dieselrußfilter (Continuously Regenerating Trap) Deutsche Bahn AG Dynamische Fahrgastinformation Enhanced Environmentally Friendly Vehicle Elektronische Fahrplanauskunft Eco-management and audit scheme Gebietsentwicklungsplan Gesamtverkehrsplan/Verkehrsentwicklungsplan Stadt Augsburg 1998 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Hauptverkehrszeit Landesentwicklungsplan Mobilitätsdrehscheibe Hbf Augsburg Motorisierter Individualverkehr (Kfz-Verkehr) Nahverkehrsplan Normalverkehrszeit Öffentlicher Personennahverkehr (inkl. SPNV) Park-and-Ride Personenbeförderungsgesetz Nahverkehrsplan Region Augsburg Regionalbahn Rechnergestütztes Betriebsleitsystem Regionalexpress Schienenpersonennahverkehr Stadtwerke Augsburg Verkehrs GmbH Schwachverkehrszeit Verband Deutscher Verkehrsunternehmen Verkehrsentwicklungsplan

12 12

13 13 1 EINLEITUNG 1.1 Anlass Die Stadt Augsburg hat als Aufgabenträger für den Allgemeinen ÖPNV gemäß Bayerischem ÖPNV-Gesetz (BayÖPNVG) einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen, dessen Inhalte regelmäßig zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben sind. Eine solche Fortschreibung steht nun für den Zeitraum 2006 bis 2011 an. Der Stadtrat der Stadt Augsburg hat am den Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des im Gesamtverkehrsplan/Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Augsburg von 1998 enthaltenen Nahverkehrsplans gefasst. Die Landkreise im AVV-Raum Aichach-Friedberg, Augsburg und Dillingen (teilweise), die gemeinsam mit der Stadt Augsburg den Nahverkehrsraum Augsburg bilden, schreiben ebenfalls derzeit als dortige Aufgabenträger den regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) fort. Die Notwendigkeit der Fortschreibung der Nahverkehrspläne ergibt sich auch aus der Absicht des Freistaates, im Nahverkehrsraum Augsburg in den nächsten Jahren den Regio-Schienen-Takt einzuführen. Dies setzt allerdings zwingend die Anpassung des Nahverkehrs im Nahverkehrsraum Augsburg an das künftige SPNV-Angebot voraus. 1.2 Rechtlicher Rahmen Gemäß Art. 13 des BayÖPNVG haben die kreisfreien Städte und Landkreise als Aufgabenträger für den Allgemeinen ÖPNV (Busse und Straßenbahnen) auf ihrem Gebiet und, sofern ein regionaler Nahverkehrsraum abgegrenzt ist, für diesen Nahverkehrsraum Planungen zur Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs durchzuführen. Für die vorhandenen Verkehrsunternehmen ist dabei eine angemessene Mitwirkung sicherzustellen. Dabei sind insbesondere 1. die im Nahverkehrsraum vorhandenen Verkehrseinrichtungen zu erfassen, 2. das künftig zu erwartende Verkehrsaufkommen im motorisierten Individualverkehr und im öffentlichen Personenverkehr auf Schiene und Straße zu prognostizieren, 3. Zielvorstellungen über das künftig anzustrebende Verkehrsaufkommen auf Schiene und Straße zu entwickeln und

14 14 4. planerische Maßnahmen vorzusehen, die eine bestmögliche Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs unter Berücksichtigung der Belange des Gesamtverkehrs zulassen. Nach BayÖPNVG enthält der Nahverkehrsplan weiterhin Ziele und Konzeptionen des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs und muss mit den anerkannten Grundsätzen der Nahverkehrsplanung, den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, der Städtebauplanung, den Belangen des Umweltschutzes sowie mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit übereinstimmen. Soweit erforderlich ist die Planung mit anderen Planungsträgern sowie anderen Aufgabenträgern des ÖPNV abzustimmen. Der Nahverkehrsplan ist in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Nach 8 Abs. 3 Satz 2 PBefG ist ein vom Aufgabenträger beschlossener NVP, der vorhandene Verkehrsstrukturen einbezieht sowie unter Mitwirkung der vorhandenen Unternehmer zustande gekommen ist, von der Genehmigungsbehörde bei der Vergabe von Konzessionen zu berücksichtigen. Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Bayern ist der Freistaat Bayern. Die Pläne für den Allgemeinen ÖPNV und den SPNV sind aufeinander abzustimmen. Mit der Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern 1998 des BayStMWIVT hat das BayStMWIVT den Aufgabenträgern des allgemeinen ÖPNV eine Handlungsanleitung zur Erstellung von Nahverkehrsplänen an die Hand gegeben. 1.3 Inhalte und Vorgehensweise Der Nahverkehrsplan der Stadt Augsburg ( ) enthält Zielvorstellungen und Maßnahmen für die künftige Gestaltung des ÖPNV im Stadtgebiet Augsburg. Er enthält die in der Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern 1998 des BayStMWIVT geforderten Bestandteile und ist nach den dort geforderten Methoden erarbeitet. Die Nahverkehrsplanung der übrigen Gebietskörperschaften im Nahverkehrsraum Augsburg die Landkreise Aichach-Friedberg und Augsburg sowie im Landkreis Dillingen der Raum Wertingen erfolgt im Regionalen Nahverkehrsplan. Dieser wird parallel mit den Nahverkehrsplanungen der Stadt Augsburg fortgeschrieben; mit der Ausführung der Planung ist die Augsburger Verkehrsverbund GmbH (AVV) beauftragt. Der Regionale Nahverkehrsplan wird nach Zustimmung der AVV-Gesellschafterversammlung von den Aufgabenträgern beschlossen.

15 15 Der kommunale und regionale Nahverkehrsplan sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich einander. Der kommunale und der regionale Nahverkehrsplan sind weiterhin abgestimmt mit den Planungen des Regio-Schienen-Taktes Augsburg, die von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) im Auftrag des Freistaates Bayern durchgeführt wurden. Der Regionale Nahverkehrsplan und die Planung des Regio-Schienen-Taktes werden im relevanten Maße nachrichtlich in den Nahverkehrsplan der Stadt Augsburg ( ) übernommen Die Planung erfolgte in folgenden Schritten: Bestandsaufnahme (Statusbericht und Angebot 2004) Ziele Bestandsanalyse Nachfragestruktur und -prognose Planungsnetze Wirkungsanalysen Ausführungsnetz (Mittelfristkonzept und Zielnetz)/Investitionsprogramm Der Nahverkehrsplan wird zunächst in einer vom Stadtrat als Entwurf beschlossenen Version einem förmlichen Beteiligungsverfahren zugeführt und erst anschließend vom Stadtrat endgültig beschlossen. Erarbeitet wurde der von der Stadt Augsburg unter Federführung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik gemeinsam mit dem Büro SPIEKERMANN, Beratende Ingenieure GmbH. Unterstützt und begleitet wurde die Planung von der Projektgruppe Fortschreibung NVP Augsburg, bestehend aus Vertretern der Stadt Augsburg, der Stadtwerke Augsburg Verkehrs GmbH (STAWA), der Augsburger Verkehrsverbund GmbH (AVV GmbH) und der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG). Zeitweilig wurden Vertreter des Augsburger Stadtrates zu Projektgruppensitzungen hinzugezogen. Zwischenstufen der Planung wurden mehrfach in den Stadtratsgremien behandelt. Die Regierung von Schwaben wurde regelmäßig über den Planungsprozess und die Planungsinhalte informiert. Ziel dieses begleitenden Abstimmungsprozesses war es, frühzeitig Konsens bei zentralen und richtungsweisenden Fragen herzustellen und die notwendige Abstimmung der Planung mit den Planungen zur Fortschreibung des Regionalen

16 16 Nahverkehrsplans in den Landkreisen des Nahverkehrsraumes und des Regio- Schienen-Taktes Augsburg des Freistaates Bayern sicherzustellen. 1.4 Beteiligungsverfahren In einem mehrschichtigen Beteiligungsverfahren wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben frühzeitig den vorhandenen Verkehrsunternehmen eine Mitwirkung ermöglicht und der Behindertenbeirat angehört. Darüber hinaus wurde die Öffentlichkeit in einem Fachkolloquium und einer öffentlichen Veranstaltung frühzeitig informiert und beteiligt. Die Stadt Augsburg hat weiterhin als Gesellschafter des AVV im Rahmen der Planung zum regionalen Nahverkehrsplan bezüglich der Schnittstellen zum kommunalen Nahverkehrsplan an Gesprächen teilgenommen (u.a. Sektorengespräche). In der ersten Beteiligungsphase erhielten der Behindertenbeirat, Träger öffentlicher Belange, Fachverbände und interessierte Bürger und Bürgerinnen und mehrfach die Verkehrsunternehmen die Gelegenheit, bei der Erarbeitung des Entwurfs des Nahverkehrsplanes an der Planung mitzuwirken (Gelegenheit zu ersten schriftlichen Stellungnahmen von Behindertenbeirat , Verkehrsunternehmen ; Fachkolloquium, Bürgerinformation). In einer zweiten Beteiligungsphase wurde die vom Stadtrat beschlossene Fassung des Nahverkehrsplanes der Stadt Augsburg den Verkehrsunternehmen, dem Behindertenbeirat und anderen Vertretern öffentlicher Belange, den ÖPNV-Aufgabenträgern, der Regierung von Schwaben, den benachbarten Landkreisen und Gemeinden, zahlreichen Fachverbänden und der Stadtverwaltung in einem formalen Verfahren zur abschließenden Stellungnahme zugeleitet ( ). 1.5 Raumordnung, Landes- und Stadtplanung Die Stadt Augsburg ist Oberzentrum und Kernstadt des großes Verdichtungsraums Augsburg. Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern sollen die Verkehrswege, Verkehrsmittel und Informationssysteme die für die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse notwendige Mobilität und Kommunikation umweltschonend gewährleisten. Die Verkehrsverhältnisse in den Verdichtungsräumen sollen insbesondere durch die Stärkung des öffentlichen und des nicht motorisierten Verkehrs [...] verbessert werden. Des weiteren ist es erklärtes Ziel, einen

17 17 größtmöglichen Anteil des Verkehrszuwachses auf den ÖPNV zu verlagern. Das Grundangebot des ÖPNV soll dabei durch Schienenverkehrsmittel gewährleistet werden, der Ausbau des Schienennetzes für den Nahverkehr ist möglichst fortzusetzen. Zur Verknüpfung der öffentlichen Verkehrsmittel untereinander und mit dem Individualverkehr kommt dem Ausbau der Schnittstellen besondere Bedeutung zu. Des weiteren sind die Belange von Menschen mit Behinderung, älteren Menschen und von Menschen mit Kindern [...] bei der Beschaffung von Fahrzeugen und dem Bau oder Ausbau von Verkehrsanlagen im ÖPNV möglichst zu berücksichtigen. Der Luftreinhalteplan der Bayerischen Staatsregierung für die Stadt Augsburg fordert zur Verbesserung der lufthygienischen Situation in Augsburg eine weitere Verbesserung des ÖPNV-Angebotes. Für stark belastete Strecken soll dies insbesondere durch eine Ausweitung des SPNV und durch den weiteren Ausbau von Straßenbahnnetzen geschehen. Busse sollten in diesen Bereichen möglichst nur als Zubringer eingesetzt werden. Generell ist ein Einsatz besonders schadstoffarmer Busse gewünscht. Der Gesamtverkehrsplan Bayern erkennt die Notwendigkeit, den ÖPNV auszubauen und ihm Priorität vor dem motorisierten Individualverkehr einzuräumen. Der Regionalplan Region Augsburg führt die folgenden Ziele auf: Der öffentliche Personennahverkehr soll unter Beachtung des Gebots einer möglichst hohen Wirtschaftlichkeit zu einer vollwertigen Alternative zum motorisierten Individualverkehr ausgestaltet werden. (B IX 1.1) Im Nahverkehrsraum Augsburg soll der öffentliche Personennahverkehr entsprechend den Festsetzungen des regionalen Nahverkehrsplans und des Gesamtverkehrsplans der Stadt Augsburg weiter ausgebaut werden. Das Schienennetz als Grundgerüst des öffentlichen Personennahverkehrs soll ergänzt und in seiner Leistungsfähigkeit gesteigert werden. Dabei sollen die Möglichkeiten für eine kombinierte Nutzung von individuellen motorisierten und öffentlichen Verkehrsmitteln ausgeweitet werden. (B IX 1.2) Der Personennahverkehr auf der Schiene soll durch Aufnahme des Taktverkehrs entsprechend den Nahverkehrsplänen für den Raum Augsburg weiter ausgebaut werden. Die Verbindungen aus allen Teilräumen der Region zum Oberzentrum Augsburg sollen verbessert werden. Dabei soll die Leistungsfähigkeit der Linie Augsburg Ingolstadt insbesondere im Bereich der Strecke Augsburg Friedberg Aichach gesteigert werden. Die bestehenden Bahnhöfe und Zughalte sollen erhalten und zusätzliche Haltepunkte geschaffen werden. Auf die Schaffung von S-Bahn-ähnlichen Durchmesserlinien über den Augsburger Hbf hinaus soll für möglichst viele Zugverbindungen hingewirkt werden. (B IX 3.2)

18 Grundlagen Für die Erstellung des werden die folgenden Quellen herangezogen: [1] VDV Schriften: Verkehrserschließung und Verkehrsangebot im ÖPNV [2] Leitlinie Nahverkehrsplanung in Bayern [3] Fachbeiträge der Beteiligten [4] Arbeitshilfen zur Nahverkehrsplanung anderer Länder (NRW, Hessen) [5] Empfehlung zur Fortschreibung von lokalen Nahverkehrsplänen in Hessen [6] VDV Mitteilung Kundenorientierte Qualitätskriterien [7] DIN EN Definition, Festlegung von Leistungszielen und Messung der Servicequalität [8] Nahverkehrspläne im Vergleich; Fakultät für Raumplanung der Universität Dortmund [9] Nahverkehrspläne anderer Aufgabenträger und deren Fortschreibung [10] Erhebungen im ÖPNV (WVI 2002) [11] Aktualisierung Verkehrsmodell und Untersuchung Betriebskonzepte im AVV (SPIEKERMANN 2003) [12] Planungen zum Bayerntakt (Bayerische Eisenbahngesellschaft mbh) [13] Strukturdatenprognose der Stadt Augsburg (Amt für Stadtentwicklung und Statistik, 2003) [14] Strukturdatenprognose der Region Augsburg (Kommunen der Region abgefragt durch die AVV GmbH, 2003) [15] Wettbewerb im ÖPNV ; Fachportal Nahverkehr NRW

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