LAbg. Brigitte Flinspach Bezeggstrasse 16, 6900 Bregenz
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1 DIE GRÜNEN IM V O R A R L B E R G E R L A N D T A G LAbg. Brigitte Flinspach Bezeggstrasse 16, 6900 Bregenz Herrn Landesstatthalter Dr. Hans-Peter Bischof Landhaus 6901 Bregenz 18.Januar 1999 Zulassung der Abtreibungspille Mifegyne in Österreich ab Juni 1999 A n f r a g e Sehr geehrter Herr Landesstatthalter, die zuständige Gesundheitsministerin Lore Hostasch hat bei der gestrigen Pressestunde Juni 1999 als voraussichtlichen Zulassungstermin für Mifegyne genannt, sofern die Erzeugerfirma wie vorgesehen den Zulassungsantrag im März 1999 stellen wird. Damit stellt sich natürlich auch in Vorarlberg die Frage, wie mit dieser Tatsache umzugehen sein wird. Bestand bisher in den Vorarlberger Landeskrankenhäusern in Bezug auf die Vornahme von Abtreibungen, die nicht aufgrund einer wichtigen medizinischen Indikation vorgenommen wurden, ein unausgesprochenes Übereinkommen, diesen Eingriff nicht selbst durchzuführen, sondern an private Praxen, möglichst noch außerhalb Vorarlbergs, abzuschieben, wird sich in Zukunft die Frage anders stellen. Sie haben sich erst kürzlich medial zwar gegen die Zulassung dieser Form der Schwangerschaftsunterbrechnung ausgesprochen, können aber die Zulassung des Medikamentes selbst nicht verhindern. Ein Zwiespalt vor allem in der Einstellung von Personen aus ÖVP- und Kirchenkreisen, der seit Wochen in allen Diskussionen und Meldungen deutlich wird. Denn die gesetzliche Fristenlösung per se wird nur von wenigen in Frage gestellt. Gemäß 54 der GO des Vorarlberger Landtages stelle ich an Sie als den Sozial- und Gesundheitsreferenten in der Vorarlberger Landesregierung dazu folgende A n f r a g e : 1. Als Gesundheitsreferent des Landes muß es Ihr Bestreben sein, gesundheitliche Schäden in der Bevölkerung nach Kräften hintanzuhalten. Als Arzt haben Sie sich mit den gesundheitlichen Folgewirkungen von Schwangerschaftsabbrüchen nach herkömmlichen Methoden und den Erkenntnissen der Anwendung von Mifegyne sicher gründlich auseinandergesetzt. Wenn medizinisch nachweisbar die Abtreibungspille Mifegyne für die Frauen die gesundheitlich unbedenklichere Methode ist, werden Sie dann deren Anwendung in Krankenanstalten und Privatkliniken befürworten? Wenn nein, welches sind Ihre Gründe? D IE G R Ü N E N IM V O R A R L B E R G E R L A N D T A G A-6901 Bregenz, L a n d h a u s, Telefon ( ) , Telefax ( ) , e M ail: L andtag-g ru e n e.vbg@ dem u t.o r.a t, DVR: B ankverbindung: Hypo Bank, Bregenz, K to.: (BLZ 58000)
2 2. Nachdem in der Diskussion immer wieder die Anwendung von Mifeyne an eine klinische Behandlung geknüpft werden soll, wird das Thema für die Landeskrankenhäuser in Vorarlberg spätestens im Juni 1999 aktuell. Haben Sie dazu mit den leitenden Ärztinnen bereits Gespräche geführt und wurde ein Konsens gefunden, der als Leitlinie für den Umgang mit Mifegyne anzuwenden sein wird? Wenn ja, wie sieht er konkret aus? 3. Welche Überlegungen von Ihrer Seite liegen vor, im Präventivbereich aktiver zu werden (z.b. verstärkte Zusammenarbeit mit Schulen,Jugendzentren, Mädchenförderungseinrichtungen usw.)? Für die fristgerechte Beantwortung meiner Anfrage danke ich im voraus. Mit freundlichem Gruß (LAbg. Brigitte Flinspach)
3 Dr. Hans-Peter Bischof Frau Landtagsabgeordnete Brigitte Flinspach Bezeggstrasse Bregenz Bregenz, 27. Jänner 1999 Anfragenbeantwortung Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete Flinspach, Ihre Landtagsanfrage betreffend "Zulassung der Abtreibungspille Mifegyne in Österreich ab Juni 1999" darf ich wie folgt beantworten: "Die Abtreibung ist die mit Abstand schlechteste Form der Geburtenregelung. Sie ist inhuman." Diesem Zitat von Prof. Johannes Huber kann ich mich vollinhaltlich anschliessen. Das Thema Schwangerschaftsabbruch ist zu wichtig und zu sensibel, um als politischer Spielball missbraucht zu werden. Es sollte deshalb nicht emotional diskutiert werden. Denn unser gemeinsames Ziel muss es sein, insgesamt die Zahl der Abtreibungen zu reduzieren. Darüber besteht eindeutiger Konsens. Trotzdem geraten viele Frauen in diese schwierige Entscheidungssituation und fühlen sich vielfach allein gelassen. Gerade sie brauchen in dieser äusserst belastenden Lebenssituation unser Verständnis. Denn sie stehen unter grossem psychischen Druck und befinden sich in einer akuten seelischen Krise. Die Letztentscheidung liegt letztlich immer bei der Frau und sie können oft selbst sehr nahe stehende Personen, die sonst ihre Ansprechpartner sind, nicht ins Vertrauen ziehen. Diese Angst besteht häufig sogar gegenüber einer Beraterin. Auch wenn die Entscheidung für einen Abbruch schon getroffen ist, ist der Schmerz und Leidensdruck der Frauen oft sehr gross. Wir dürfen die betroffenen Frauen gerade in diesen schwierigen Lebenssituationen nicht allein lassen sondern müssen ihnen Beratung, Begleitung und Hilfe anbieten, damit sie sich möglichst oft für das Kind Vorarlberger Landesregierung Landhaus A-6901 Bregenz DVR Tel: #43(0)5574/ Fax: #43(0)5574/
4 entscheiden. Häufig ist der Beistand der Gesellschaft zu gering. Dies zu verbessern sehe ich als Chance der jetzigen Diskussion. Man kann in Zusammenhang mit Mifegyne in keinem Fall von einer "sanften Methode" sprechen und auch der Begriff "schonendere Methode" ist nicht zulässig. Die psychischen Belastungen für die betroffenen Frauen sind zu gross. Denn es ist unwidersprochen, dass die psychische Belastung bei der medikamentösen Abtreibung höher ist. Diese Frauen müssen neutrale medizinische Beratung und psychotherapeutische Betreuung erhalten. Ihre eigene Entscheidungskompetenz muss gestärkt, Panikverhalten und Druck aus dem privaten Umfeld verhindert werden. Elemente der Beratung sind medizinische Aufklärung psychotherapeutische Hilfe im Konflikt Informationen über alle Möglichkeiten der materiellen Unterstützung und Hilfe Informationen über sozialrechtliche Möglichkeiten usw. Vor allem muss auch die Mitverantwortung des Mannes/Partners eingefordert werden. Unsere Forderung ist es, dass diese unsere Bedenken auf Bundesebene aufgenommen werden und zumindest in den Zulassungskriterien für Mifegyne Platz finden, um bundesweit einem weiteren Absinken der Hemmschwelle entgegen zu arbeiten. Zu den einzelnen Fragen: 1. Als Gesundheitsreferent des Landes muss es Ihr Bestreben sein, gesundheitliche Schäden in der Bevölkerung nach Kräften hintanzuhalten. Als Arzt haben sie sich mit den gesundheitlichen Folgewirkungen von Schwangerschaftsabbrüchen nach herkömmlichen Methoden und den Erkenntnissen der Anwendung von Mifegyne sicher gründlich auseinander gesetzt. Wenn medizinisch nachweisbar die Abtreibungspille Mifegyne für die Frauen die gesundheitlich unbedenklichere Methode ist, werden sie dann deren Anwendung in Krankenanstalten und Privatkliniken befürworten? Wenn nein, welches sind Ihre Gründe? 2. Nachdem in der Diskussion immer wieder die Anwendung von Mifegyne an eine klinische Behandlung geknüpft werden soll, wird das Thema für die Landeskrankenhauser in Vorarlberg spätestens im Juni 1999 aktuell. Haben Sie dazu mit den leitenden Ärztinnen bereits Gespräche geführt und wurde ein Konsens gefunden, der als Leitlinie für den Umgang mit Mifegyne anzuwenden sein wird? Wenn ja, wie sieht er konkret aus?
5 Wie schon dargelegt, kann die Beantwortung dieser Fragen nicht nur aus medizinischer Sicht erfolgen, sondern muss geradezu verpflichtend auch die psychomentale und psychosoziale Situation der betroffenen Frauen mit berücksichtigen. In Gesprächen mit den zuständigen Abteilungsleitern in den Vorarlberger Landeskrankenanstalten wurde von den verantwortlichen Ärzten eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass die Abtreibungspille Mifegyne im Rahmen der Fristenlösung nicht zum Einsatz kommen wird. Bei einer medizinischen Indikation muss die individuell geeignete Methode vom verantwortlichen Arzt in Abstimmung mit der Frau bestimmt werden. Es ist allgemein anerkannt, dass die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht in das Aufgabenspektrum eines allgemeinen öffentlichen Krankenhauses gehört. Diese grundsätzliche Position ist nicht nur in Vorarlberg klar festzustellen, sondern lässt sich im ganzen Bundesgebiet nachweisen. Die Durchführung derartiger Massnahmen kann auch niemals über die Köpfe der verantwortlichen Ärzte, des OP-Personals und der anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern hinweg angeordnet werden. Schlussendlich wird die Entscheidung immer in der Verantwortung der zuständigen Ärzte liegen, die auch gegenüber ihren Mitarbeiterinnen verantwortungsvoll handeln müssen. 3. Welche Überlegungen von Ihrer Seite liegen vor, im Präventivbereich aktiver zu werden (z.b. verstärkte Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendzentren, Mädchenförderungseinrichtungen usw.)? Die derzeitige Diskussion bietet die Chance, dass wir nicht nur zu einer Intensivierung der neutralen medizinischen und psychotherapeutischen Beratung für betroffene Frauen kommen, sondern auch zu einer besseren Aufklärungsarbeit über Empfängnisverhütung. Hier besteht noch eine grosse Informationslücke, wie gerade die Diskussion in den letzten Wochen bewiesen hat. Ich habe ganz in diesem Sinne bereits im letzten Jahr die Entwicklung eines Konzeptes zur Lösung dieser Problemfelder in Auftrag gegeben. Mit freumlibl^n Grüssen desstatthalter Dr. Hans-Peter Bischof
DIE G R Ü N E N IM VO R A R LB ER G ER LA N D TA G
DIE GRÜNEN IM VO R A RLB ER G E R LA N D TA G 910-431 LAbg. Brigitte Flinspach Bezeggstrasse 16, 6900 Bregenz Herrn Landesstatthalter Dr. Hans-Peter Bischof Landhaus 6900 Bregenz 14. Dezember 1998 Landesmittel
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