Herzlich willkommen. Die Sportversicherung im Landessportverband Schleswig-Holstein e.v.

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1 gepäck Die Sportversicherung im Landessportverband Schleswig-Holstein e.v. Herzlich willkommen ARAG- Sportversicherung 1

2 ARAG- Sportversicherung gepäck 2

3 Grundsätze der Sportversicherung gepäck Beihilfefunktion, kein Ersatz für private Vorsorge individuelle Risiken gesundheitliche Bagatellschäden Gleichbehandlungsgrundsatz Nachrangigkeit (Subsidiarität), vor allem zum Sozialversicherungsbereich Kiel 3

4 Versicherte Organisationen gepäck LSV und seine Organisationen und Gliederungen (Landesfachverbände, Kreissportverbände, Vereine) Versicherungsschutz für nahezu den gesamten satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetrieb Der Versicherungsschutz gilt weltweit (Rechtsschutz in Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten) Es besteht kein Versicherungsschutz für die Ausrichtung von internationalen Veranstaltungen (z. B. Welt- oder Europameisterschaft) oder Deutschen Meisterschaften für einen Spitzenfachverband gewerbliche Unternehmungen, Gewerbebetriebe 4

5 Versicherte Personen gepäck Versichert Personen alle aktiven und passiven Mitglieder Funktionäre Turn- und Sportlehrer, Trainer, Übungsleiter, Schieds-, Kampfund Zielrichter Angestellte, Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung und Helfer bei versicherten Veranstaltungen Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme am versicherten Vereinsbetrieb einschließlich Hin- und Rückweg. Es besteht kein Versicherungsschutz für Nichtmitglieder, es sei denn, es handelt sich um Teilnehmer an besonderen Sportprogrammen des LSV Mitglieder auf Zeit (Mitgliedschaft voraussehbar < 12 Monaten Berufssportler 5

6 Versicherte Personen gepäck Besondere Sportprogramme Kooperationen Schule und Verein Sport gegen Gewalt Integration durch Sport Familien in Form Vorbereitung und Abnahme von Sportabzeichen Seniorensport Bildungswerk-Veranstaltungen JES-Projekt (sjsh) Fortbildungsseminare der sjsh Aktionsleiterausbildung für Schüler (sjsh) 6

7 Versicherte Sparten gepäck Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Umwelt-Haftpflichtversicherung Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Vertrauensschaden-Versicherung Reisegepäckversicherung Rechtsschutzversicherung Krankenversicherung 7

8 Sport-Unfallversicherung gepäck Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Leistungen Im Todesfall je nach Alter und Familienstand bis zu 5.500,-- zuzüglich je unterhaltsberechtigtem Kind 1.600,-- Im Invaliditätsfall ab einem Invaliditätsgrad von 20 % pauschal 5.000,-- bis zur Höchstsumme von ,-- Es gilt eine Leistungstabelle mit festen Entschädigungen, gestaffelt nach Invaliditätsgraden. 8

9 Sport-Unfallversicherung gepäck Ein nach den vertraglichen Bestimmungen des Sportversicherungsvertrags ärztlich festgestellter Invaliditätsgrad wird wie folgt entschädigt: Invaliditätsgrad Entschädigung Weniger als 20% 0,- ab 20% 5.000,- ab 25% ,- ab 35% ,- ab 45% ,- ab 55% ,- ab 65% ,- ab 75% bis 100% ,- 9

10 Sport-Unfallversicherung gepäck 10 Die Frist zur Anmeldung von Invaliditätsansprüchen beträgt 24 Monate, Voraussetzung: Der Unfall ist rechtzeitig gemeldet. Die Invalidität ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten. Die Invalidität ist innerhalb weiterer 12 Monate ärztlich festgestellt und geltend gemacht. Das Versäumen dieser Frist von 24 Monaten nach einem Unfall zur Anmeldung eines Invaliditätsanspruches führt nicht zum Untergang des Anspruches, sondern wird wie eine Obliegenheitsverletzung behandelt, wenn die Meldung innerhalb weiterer 6 Monate (insgesamt somit 30 Monate) erfolgt. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Invaliditätsleistung.

11 Sport-Unfallversicherung gepäck Übergangsleistung nach 6 Monaten 1.600,-- und nach 9 Monaten 1.600,-- Serviceleistungen bis 5.000,-- Kosmetische Operationen bis 5.000,-- Krankenhaustagegeld 10,-- ab 1. Tag der stationären Behandlung, wenn der Krankenhausaufenthalt mindestens 8 Tage dauert, (längstens jedoch für 2 Jahre vom Unfalltag an gerechnet) 11

12 Sport-Unfallversicherung gepäck Mitversicherung von sportspezifischen Sonderrisiken, z.b. Optische Unfälle (Todesfälle von Vereinsmitgliedern beim Training oder Wettkampf auf der Sportstätte oder unmittelbar danach als Folge körperlichen Zusammenbruchs) Integration des Behindertensports auch für Mitglieder, die nach den Allgemeinen Unfallversicherungs- Bedingungen nicht versicherungsfähig wären. Das Luftsportrisiko ist mitversichert 12

13 Sport-Unfallversicherung gepäck Serviceleistungen bis 5.000,-- Ersatz für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen organisierten Rettungsdiensten Ersatz der medizinisch notwendigen Transportkosten einer verletzten Person zum Krankenhaus bzw. zur Spezialklinik Ersatz der Überführungskosten beim unfallbedingten Todesfall im Inland 13

14 Reha-Management gepäck Voraussetzung ist ein schwerer Sportunfall (voraussichtlicher Invaliditätsgrad von 75% und mehr) Das Reha-Management übernimmt die Organisation, nicht die Kosten der Reha-Maßnahme selbst! Es werden nur Maßnahmen empfohlen, die von einem Leistungsträger übernommen werden oder aus der fälligen Versicherungsleistung erbracht werden können. Leistungserbringer: GenRe RehaDienst GmbH, Köln Leistungsarten: Medizinische Rehabilitation Berufliche Rehabilitation Pflege-Management Soziales Reha-Management 14

15 Sport-Haftpflichtversicherung gepäck Schützt den Verein, die Mitarbeiter und Mitglieder vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen privatrechtlichen s. Schadenersatzpflicht ( 823 BGB) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Schadenersatzansprüche Art und Umfang des Schadenersatzes BGB 15

16 Sport-Haftpflichtversicherung gepäck Versichertes Risiko: Vereinshaftpflicht Mitversicherte Risiken: Haus- und Grundbesitz des Vereins Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Einrichtungen, die dem üblichen und gewöhnlichen Verbands- bzw. Vereinsbetrieb dienen (z.b. Turnhallen, Restaurationsbetriebe in eigener Regie) Mietsachschäden an den fremden Räumlichkeiten z.b. an Sportanlagen des Bundes, des Landes, der Kommune Bauherren-Haftpflichtversicherung bis zur Bausumme von ,--. Empfehlung für größere Bauprojekte: Nachversicherung über das Versicherungsbüro. Schlüsselverlust von fremden Schlüsseln 16

17 Sport-Haftpflichtversicherung gepäck Versichertes Risiko: Vereinshaftpflicht Mitversicherte Risiken: Tierhalterhaftpflicht für vereinseigene Tiere vereinseigene Wasserfahrzeuge Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kfz bis zu 6 km/h, Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Nebenrisiken bei Veranstaltungen (z.b. Schießbuden, Zeltaufbau) Arbeitsgemeinschaften Feuerwerk, Böller, Mörser, Schallkanonen 17

18 Sport-Haftpflichtversicherung gepäck Deckungssummen je Schadenereignis: Personen- und Sachschäden pauschal ,-- Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen bis ,-- Mietsachschäden an beweglichen Sachen (z.b. Einrichtungen) bis ,-- Schlüsselverlust bis 1.500,-- (Selbstbehalt 10 %, mind. 50,-- je Schadenfall) 18

19 Umwelt-Haftpflichtversicherung gepäck Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen s der Versicherten wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer). Personen- und Sachschäden pauschal ,-- Begrenzung bei Personenschäden für die einzelne Person je ,-- Gewässerschäden durch versicherte Anlagen bis ,-- 19

20 Vermögensschaden-Haftpflichtvers. gepäck Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung, Abhandenkommen von Sachen) sind und sich nicht aus solchen herleiten. Die Versicherungssummen betragen für je Verstoß max. im Jahr den LSV , ,-- die Fach- und Kreissportverbände , ,-- die Vereine und deren Mitglieder , ,-- 20

21 Vertrauensschaden-Versicherung gepäck Versichert sind die Vermögenswerte (Geld, Geldwerte*) des LSB, der Verbände und Vereine gegen die Risiken * z.b. Münzsammlungen schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (Unterschlagung, Veruntreuung) von Mitgliedern der Organe, Kassierern und hauptberuflich Angestellten des LSV bzw. seiner Organisationen (Wagnispersonen) Ereignisse, die ohne Verschulden der Wagnispersonen eintreten (wie Raub, Erpressung, Überfall auf dem Transportweg u.ä.) Versicherungsleistungen je Schadenfall: ,-- für den LSV ,-- für die Fach- und Kreissportverbände ,-- für Vereine und alle anderen Organisationen ,-- als Höchstleistung für alle Schäden im Jahr 21

22 Reisegepäckversicherung gepäck Versicherungsschutz bei Auslandsreisen Versicherungssumme 2.500,-- je Person Campingrisiko mitversichert Keine Anrechnung bei Unterversicherung 22

23 Rechtsschutzversicherung gepäck Leistungsanspruch besteht: für Organe und Personen Schadenersatz-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Organe zusätzlich Arbeits-Rechtsschutz Sozialgerichts-Rechtsschutz Versicherungssummen ,-- je Rechtsschutzfall ,-- für Kautionen 23

24 Rechtsschutzversicherung gepäck Selbstbeteiligung Je Versicherungsfall wird auf die erstattungsfähigen Kosten eine Selbstbeteiligung von 250,- angerechnet. Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn die Mitgliedsorganisation/ der Versicherte von der ARAG Rechtsschutz-Versicherungs AG die Auswahl des zu beauftragenden Rechtsanwaltes verlangt, die ARAG Rechtsschutz-Versicherungs AG daraufhin einen Rechtsanwalt benennt und dieser Rechtsanwalt die Interessen der Mitgliedsorganisation / des Versicherten wahrnimmt. 24

25 Krankenversicherung gepäck Für Unfälle und Krankheiten bei versicherten Veranstaltungen oder Tätigkeiten. Nach Vorleistung anderer Leistungserbringer (z.b. gesetzliche oder private Krankenversicherung) erfolgt die Erstattung der verbliebenen Restkosten/Eigenanteile bei Ersatz natürlicher und künstlicher Zähne, Erstattung in Höhe von 35 % des Rechnungsbetrages, höchstens 2.600,-- Brillen/Sportbrillen/Kontaktlinsen bis 50,-- techn. Hilfsmittel oder Körperersatzstücke nach ärztlichem Ermessen (jedoch keine Heilapparate oder med./techn. Bedarfsartikel) bis 2.600,-- Fahrten zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus in Höhe der gesetzlichen Eigenleistung, zur Zeit 13,-- je Transport Heilkosten im Ausland Rückbeförderungskosten 25 Überführungskosten

26 Wichtige Zusatzversicherungen gepäck Versicherungsschutz für Nichtmitglieder: für aktive Teilnehmer an den Sportangeboten der Verbände und Vereine Achtung: Gastschützen! Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz: versichert Pkw-Schäden anläßlich von Vereinsfahrten Reiseversicherung: für Reisen und Fahrtveranstaltungen einschließlich Insolvenzabsicherung (Kautionsversicherung) 26

27 Wichtige Zusatzversicherungen gepäck Vermögensschaden-Zusatzversicherung Veranstaltungsversicherungen: für Veranstaltungen von Spitzenfachverbänden Individueller Versicherungsbedarf für Gebäude und Gebäude-e für Bauvorhaben für EDV-Anlagen für Jagd- und Sportwaffen 27

28 Nichtmitgliederversicherung gepäck Vereine, die Sportkurse und Sportprogramme für Nichtmitglieder anbieten, können die daran teilnehmenden Nichtmitglieder über einen Zusatzvertrag versichern. (Die Veranstaltung selbst und die Mitglieder/Mitarbeiter sind bereits über die Sportversicherung versichert). Über eine Zusatzversicherung des LSV sind bei besonderen Sportprogrammen die Nichtmitglieder bereits versichert. Der Versicherungsschutz des abzuschließenden Zusatzvertrages entspricht weitgehend dem Schutz der Sportversicherung. Der Beitrag richtet sich nach der Vereinsgröße; die Versicherung gilt dann für alle Nichtmitglieder bei allen Kursveranstaltungen im ganzen Jahr. 28

29 Zusatzvertrag NDSB für Vereine gepäck Das Waffenrechtsänderungsgesetz verlangt in seinem 27 andere Deckungssummen in der Unfallversicherung, als sie der Sportversicherungsvertrag des LSV S.-H. gewährt. Das Gesetz verlangt eine Todesfallsumme von ,00. Der NDSB hat für die Vereine, die sowohl ihm als auch dem LSV angehören, einen Zusatzvertrag abgeschlossen, mit dem die Differenz gedeckt wird. Leistungen im Todesfall für Kinder u. nicht verheiratete Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 7.500,00 für Ledige 6.000,00 für Verheiratete 4.500,00 29

30 Zusatzvertrag NDSB für Vereine gepäck Das Gesetz verlangt eine Invaliditätssumme von ,00 und Leistungen ab 1 % Invalidität. Leistungen für den Invaliditätsfall Invaliditätsgrad Entschädigung 0 % bis 19 % ,00 20 % bis 24 % ,00 25 % bis 34 % ,00 35 % bis 44 % ,00 45 % bis 54 % ,00 55 % bis 64 % ,00 65 % bis 74 % ,00 30

31 Zusatzvertrag NDSB für Vereine gepäck Versichert ist die aktive Teilnahme am Schießbetrieb des NDSB und seiner Vereine. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen der Schießanlage. Die in der Sportversicherung des LSV vereinbarten Versicherungsleistungen werden angerechnet. Die Gastschützen genießen den gleichen (subsidiären) Versicherungsschutz in der Unfallversicherung. 31

32 Zusatzvertrag NDSB für Vereine gepäck Für die Gastschützen besteht eine Haftpflichtversicherung (DS 1 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden). Die Vereinsmitglieder haben über den Sportversicherungsvertrag des LSV ihre Haftpflichtversicherung (DS 2,6 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden). Sowohl bei den Vereinsmitgliedern als auch bei den Gastschützen sind in der Haftpflichtversicherung gesetzliche Haftpflichtansprüche von versicherten Personen untereinander mit versichert 32

33 Service gepäck ARAG-Sport24 Das - Versicherungsbüro online - im Internet für Vereinsmitarbeiter vid Der Vereins-Informations-Dienst, ein kostenloser Internet-Newsletter Internet Informationen im Internetauftritt der ARAG: und Sport-Unfallforschung Wissenschaftlich anerkannte Sport- Unfallforschung unter Federführung der ARAG Sportversicherung Faltblätter zur Unfall-Prophylaxe für die Vereinsarbeit 33

34 Service gepäck Schadenmeldungen, Information und Beratung: Versicherungsbüro beim Landessportverband Schleswig-Holstein e.v. Winterbeker Weg 49, Kiel Büroleiterin: Frau Carina Barth, Telefon 0431 / Mitarbeiter: Frau Klöckner, Telefon 0431 / Herr Bossen, Telefon 0431 / Telefax: 0431 / vsbkiel@arag-sport.de Individuelle Beratung vor Ort : Telefon: 0431 / Telefax: 0431 / gabriele.richter@arag.de 34

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