Protokoll Fachdialog Planung Beteiligung Kriterien, in Tauberbischofsheim, eine Veranstaltung des Umweltministeriums Baden - Württemberg

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1 Protokoll Fachdialog Planung Beteiligung Kriterien, in Tauberbischofsheim, eine Veranstaltung des Umweltministeriums Baden - Württemberg Protokoll: Ulrike Voß (DUH) verantwortlich für die Inhalte des Protokolls Umweltministerium Baden- Württemberg und Deutsche Umwelthilfe Begrüßung durch den Hausherrn, Herrn Dr. Ulrich Derpa, Main-Tauber-Kreis Einführung Moderator Dr. Peter Ahmels, Deutsche Umwelthilfe: Hinweis auf frühzeitiges informelles Verfahren, um Anregungen aus den Regionen mit zu nehmen, dramatische Veränderung von Planungsprozessen Bedarf politisch festgelegt, mehr Möglichkeiten sich zu beteiligen Vorträge und Begrüßungsrede stehen als pdf. zur Verfügung unter: Top 1: Der SuedLink Notwendigkeit und Bedarf des Leitungsbauvorhabens (Referent: Dr. Heiko Lünser, Umweltministerium Baden-Württemberg) Der SuedLink ist eine sog. Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung (HGÜ). HGÜ Leitungen transportieren den Strom als Gleichstrom verlustarm über große Distanzen. Der SuedLink besteht aus zwei Vorhaben, die mit dem Bundesbedarfsplangesetz 2013 sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat bestätigt wurden: Vorhaben 4: Wilster Grafenrheinfeld Vorhaben 3: Brunsbüttel Großgartach Das Vorhaben 3 Brunsbüttel Großgartach betrifft neben mehreren anderen Bundesländern auch Baden-Württemberg. Es wird von den Vorhabenträgern TenneT und Transnet BW geplant. Der SuedLink ist ein zentrales Projekt der Energiewende in Baden-Württemberg. Es verbindet die Erzeugungszentren im Norden mit den Lastzentren im Süden. Das Vorhaben dient damit der gesellschaftlich und politisch gewollten bundesweiten Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien an unserer Stromerzeugung. Bis 2022 sollen die laufenden Atomkraftwerke vom Netz gehen. Damit entsteht eine zusätzliche Versorgungslücke. Darüber hinaus gibt es keine wesentliche Reduzierung des Stromverbrauchs. Beide Aspekte erfordern einen zusätzlichen Netzausbau in Baden-Württemberg. Für 2024 wird eine Differenz zwischen Stromverbrauch und -erzeugung in Höhe von 21 TWh im Jahr erwartet. Die Übertragungskapazität des SuedLink (Vorhaben 3 und 4) liegt bei 2 mal

2 10 TWh/a. Mit der Verbindung Brunsbüttel-Großgartach kann Baden-Württemberg somit zum Teil den notwendigen Stromimport in Höhe von 30% decken. Darüber hinaus schafft der SuedLink die Verbindung mit dem sog. NordLink und ermöglicht den Zugriff auf Wasserkraft- und Speicherpotenziale in Nordeuropa. Weitere Details siehe Vortrag Dr. Heiko Lünser, Umweltministerium Baden- Württemberg 40% des gesamten Windstroms sollen über Großgartach laufen brauchen wir den SuedLink um die Region zu versorgen oder als Knotenpunkt zur Weiterverteilung. Was ist der genaue Bedarf? Ultranet diese Leitung wird weitgehend auf vorhandenen Masten gebaut, wie ist das beim SuedLink? Im Norden gibt es enorme Windkapazitäten, die im Süden verbraucht werden macht die momentane Politik zum Windausbau in Baden- Württemberg noch Sinn? Wäre durch den Stromimport von außen ohne den SuedLink die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg zu gewährleisten? Man braucht den SuedLink für beides einmal um Baden- Württemberg mit Strom zu versorgen, aber auch zur Weiterverteilung des Windstroms aus dem Norden. Grundsätzlich gibt es mehrere Gründe für den Bedarf: Diese Leitung ist keine Einbahnstraße. So kann bspw. auch der Photovoltaik-Strom von Süd nach Nord fließen. Darüber hinaus ist der SuedLink auch eine Leitung, die an den europäischen Stromhandel angeschlossen ist und Strom exportieren kann. Kern des SuedLink ist: den Windstrom von Norden nach Süden zu transportieren und damit die Stromversorgung Baden- Württembergs auch nach Abschalten der AKW sicher zu stellen. Baden- Württemberg ist ein Stromimportland - die meiste Zeit des Jahres wird Strom nach Baden-Württemberg importiert. Für das Ultranet ist das richtig: eine 380 km lange 380 kv Leitung, wie das Ultranet kann auf bestehendem Gestänge geführt werden. Der SuedLink mit einer zu erwartenden Länge von etwa 800 km und mit hohen Spannungen von ca. 500 kv benötigt ein neues Gestänge. Die Masthöhe beträgt ca. 65m SuedLink wird in BW den Wegfall des Kernkraftwerks Neckarwestheim kompensieren. Die Landesregierung will aber auch den Anteil an EE an der Stromerzeugung im Land erhöhen. Aus Landesregierungssicht braucht es deshalb beides den Ausbau der Windkraft auch in Baden-Württemberg und den Ausbau der Netze. Baden-Württemberg hat ein klares Ziel: 10% Windstrom bis Das ist eine Frage des Strommarktdesigns. Theoretisch ist das machbar, aber es ist eine Kostenfrage. Der großflächige Stromimport entspricht nicht dem Plan der Bundesregierung. Es macht keinen Sinn, Kohlestrom oder Atomstrom aus Polen oder Frankreich zu importieren und stattdessen vom EEG geförderte Windkraftanlagen im Norden abzuregeln. Für Baden-Württemberg wäre ein Import von außen nur durch Frankreich, der Schweiz und

3 Es wird eine emotionale Diskussion trotz des Dialogverfahrens sobald die Leitungen im Gemeindegebiet geplant werden, formieren sich die BI. Wann beginnt der Bau? Welche Flexibilisierungsoptione n gibt es, um Netzausbau zu vermeiden bzw. zu verringern? Interesse am Trassenverlauf: Sind wir überhaupt betroffen? zum Teil aus Österreich möglich. Für Strom aus Tschechien wäre ebenfalls eine neue Leitung erforderlich. Theoretisch geht das, aber der Einkauf von teurem Reservestrom ist weder energiepolitisch noch wirtschaftlich sinnvoll und damit zielführend. Über den Bau können wir derzeit noch nicht reden. Erste Trassenkorridorvorschläge sind für das letzte Quartal 2015 geplant. Darüber hinaus wird Transnet nicht nur mit einem Vorschlag ins Verfahren gehen, sondern mit mehreren. Die Stromwirtschaft funktioniert schon heute mit verschiedenen Flexibilitäten (Einspeise- und Lastmanagement). Die Idee, im Norden mit Strom zu heizen, weil dort genug produziert wird, und im Süden mit Erdgas ist keine Lösung, vor allem nicht im Sommer. Grundsätzlich gibt es Flexibilisierungsoptionen wie Speicher und Power to Gas, die sind aber derzeit wesentlich teurer als Leitungen und erst langfristig eine sinnvolle Option. Hier noch mal ein Hinweis auf die erwähnte Karte zum Netzentwicklungsplan: Die dort gezeigten Leitungen sind reine Punkt zu Punkt Verbindungen. Der Planungsraum für den SuedLink ist die Ellipse, diese umfasst fast ein Drittel des gesamten Bundesgebietes. Es ist also zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau zu sagen, welche Gemeinde betroffen sein wird. Top 2 Planungsverfahren und Beteiligung (Referent: Tobias Brandt, BNetzA) Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für die bundesländerübergreifenden Vorhaben die zuständige Genehmigungsbehörde. Das Verfahren zur Bedarfsermittlung der Netzausbauvorhaben erfolgt in verschiedenen Schritten: Szenariorahmen (erfolgt jährlich), Netzentwicklungsplan (erfolgt jährlich), Bundesbedarfsplangesetz (alle drei Jahre). Das eigentliche Planungsverfahren erfolgt in zwei Schritten der Bundesfachplanung und der Planfeststellung. Aktuell erfolgt bundesweit die öffentliche Konsultation des Netzentwicklungsplans 2014 zum dritten Mal. Stellungnahmen können bis zum bei der BNetzA eingereicht werden. Das aktuell gültige Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) von 2013 beinhaltet insgesamt 36 Vorhaben mit 2800 km Trassenneubau und 2650 km Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen. Das neue Bundesbedarfsplangesetz wird 2016 verabschiedet. Für das BBPlG-Vorhaben Nr. 4 (Wilster-Grafenrheinfeld) wurde am der Antrag auf Bundesfachplanung bei der BNetzA durch den zuständigen Netzbetreiber TenneT

4 eingereicht. Anfang Februar wurde dem Netzbetreiber eine Überarbeitungsliste von der BNetzA übergeben. Das BBPlG-Vorhaben Nr. 3 (Brunsbüttel-Großgartach) befindet sich noch nicht im formalen Planungsverfahren. Vor Beginn der Bundesfachplanung erfolgt ein informelles Planungs- und Beteiligungsverfahren. Im formellen Verfahren erfolgt die Beteiligung folgendermaßen: o öffentliche Auslegung der Unterlagen o öffentliche Antragskonferenzen (finden in km Abständen entlang des SuedLink statt) o 2 Monate Frist zwischen Antragskonferenzen und Festlegung des Untersuchungsrahmens Zeitplan sehr sportlich, bei Vorhaben für 800 km Länge o nach Festlegung Untersuchungsrahmen und Überarbeitung der Antragsunterlagen erneute Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung über Stellungnahmen und Erörterungstermin. Weitere Details siehe Vortrag Tobias Brandt, BNetzA Wie läuft Behördenbeteiligung konkret ab? Das Verfahren Brunsbüttel Großgartach befindet sich noch vor der Bundesfachplanung. Im Rahmen der Bundesfachplanung werden Behörden als Träger öffentlicher Belange direkt informiert und im Zuge der Antragskonferenzen gehört. Die Bundesnetzagentur (BNetzA)geht als Genehmigungsbehörde für bundesländerübergreifende Vorhaben bei Bedarf auch gezielt bereits im Vorfeld auf Behörden zu, sofern bereits Trassenkorridorvorschläge vorliegen. Die Vollständigkeit der Antragsunterlagen wird von der BNetzA geprüft. Im Rahmen der Bundesfachplanung gibt es zwei Verfahren. Zum einen wird ein Antrag nach 6 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) gestellt. Hier wird, wie bereits erwähnt, die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft. Im Zuge dessen, werden Behörden bereits informiert, Anregungen eingeholt und öffentliche Antragskonferenzen durchgeführt. Der Antrag nach 6 ist vergleichbar mit einem umfangreichen Scoping. Hier muss die Herleitung der Trassenkorridore erfolgen und nachvollziehbar dargestellt sein. Im Rahmen dieser Antragsprüfung wird auch der endgültige Untersuchungsraum festgelegt. Danach im Rahmen des Antrags nach 8 NABEG erfolgen detailliertere Planungen mit UVP, Raumverträglichkeitsstudie etc. Im Anschluss daran finden erneut öffentliche Antragskonferenzen statt. Hier können sowohl von Bürgern als auch von den Trägern öffentlicher Belange konkrete

5 Hinweise erfolgen, die dann die Festlegung des genauen Trassenkorridors beeinflussen. Grundsätzlich ist die Entscheidung der Bundesfachplanung im Gegensatz zur normalen Raumplanung bindend. Die weitere Trassenplanung erfolgt dann in dem festgelegten Trassenkorridor von bis zu 1000 m. Der Bundesfachplanung schließt sich die Planfeststellung an. Auch hier ist die BNetzA die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Behördenbeteiligung erfolgt hier bspw. im Rahmen eines Erörterungstermins. Top 3 Kriterien der Trassenkorridorsuche (Referent: Jens Ohr, Transnet BW) Der Untersuchungsraum für das BBPlG-Vorhaben Nr. 3 (Brunsbüttel-Großgartach) ergibt sich aus der Ellipse des Vorhabens, die sich aus der Länge der Luftlinie von 549 km und der Breite von 275 km ergibt. Damit deckt die zu untersuchende Ellipse etwa 1/3 der Fläche der Bundesrepublik ab. Den Untersuchungsraum in einer Ellipse festzulegen, stammt aus der strategischen Umweltprüfung zum ersten Bundesbedarfsplan. Die BNetzA hat einen Leitfaden und in Zusammenarbeit mit den Übertragungsnetzbetreibern auch einen Musterantrag zur Bundesfachplanung erarbeitet. Daran orientieren sich die Vorhabenträger. Die Korridorfindung erfolgt in zwei Schritten: o Grobkorridorfindung - Planungsellipse mit verschiedenen Raumwiderständen und o in diesen sich ergebenden Grobkorridoren werden die Trassenkorridore gesucht m. Die Planungskriterien des Vorhabenträgers sind im Musterantrag enthalten: Siedlungsräume, Naturschutz, Avifauna, Waldfläche, vorrangige Raumnutzungen, Abstandsminimierung nach BImschG, keine Überspannung von Gebäuden, Bündelung mit vorhandener Infrastruktur, kurzer Trassenverlauf, um Raumanspruch zu minimieren, Korridor für Freileitung, Sicherheit etc. In einem ersten Schritt erfolgt die Raumwiderstandsanalyse. Hier werden Bereiche mit hohem Raum- und Umweltwiderstand ermittelt und in verschiedenen Bereiche in Raumwiderstandsklassen eingestuft. Die Oberkriterien für alle Raumwiderstandsklassen sind Mensch- und Siedlung, Umwelt, sonstige Sachgüter und Raumordnung Raumwiderstandsklasse 1 (RWK 1) betrifft Flächen, in den erhebliche Raum- und Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese ergeben sich aus rechtl. verbindlichen Normen. RWK 2: das Vorhaben kann zu erhebliche Raum- und Umweltauswirkungen führen.

6 RWK 3 soll für den SuedLink nicht verwendet werden da das Vorhaben als so raumrelevant eingestuft wird, dass alle Beeinträchtigungen bereits in den beiden Raumwiderstandsklassen 1 und 2 beurteilt werden müssen. Darüber hinaus gilt die Bündelung als anerkannter Planungsgrundsatz nach 2 ROG und 1 BNatschG. Zur Bündelung lineare Infrastrukturen gehören andere Stromleitungen oder auch Autobahnen, Schienen, Straßen. TransnetBW hat mit der Datenerhebung begonnen und erwartet im 4. Quartal erste Ergebnisse. Weitere Details siehe Vortrag Jens Ohr, Transnet BW Warum werden keine Flächenkriterien abgeprüft (Landwirtschaft)? Erdkabel wie groß ist eine Erdkabeltrasse? Im Hinblick auf Freileitungen gibt es keine Flächenkategorien in RWK 1 und 2, da man davon ausgeht, dass die landwirtschaftliche Nutzung auch weiterhin erfolgt. Bei RWK 3 gab es bei Erdkabeln die Frage der landwirtschaftlichen Flächen. Im Falle einer Erdverkabelung muss dieses Kriterium in der RWK 3 ggf. geprüft werden. Für den SuedLink kann man von einer Trassenbreite von etwa 25 m zusätzlich 10 m in der Bauphase ausgehen. Die Kabel liegen in 1,50 m Tiefe, um die landwirtschaftliche Nutzung darüber weiterhin zu ermöglichen. Wann haben Erdkabel Vorrang vor Freileitungen? Wie hoch sind die Kosten der Erdverkabelung? Anhand welcher Kriterien trifft die BNetzA die Entscheidung für ein Erdkabel? Werden Freileitungen und Erdkabel Zurzeit haben Freileitungen Vorrang vor Erdkabeln. Allerdings räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Erdverkabelung ein, wenn Freileitungen näher als 400 m an die Wohnbebauung bzw. näher als 200 m an Einzelgehöfte im Außenbereich heranrücken. Die Entscheidung zur Erdverkabelung wird von der BNetzA getroffen. Die Verkabelung bei Gleichstromleitungen ist technisch etwas einfacher als bei 380 kv Drehstromleitungen. Die Erdverkabelung ist ca. 4-8x so teuer wie eine Freileitung. Das ist grundsätzlich abhängig von den räumlichen Gegebenheiten. Die Entscheidung erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage (Siedlungsnähe, technisch und wirtschaftlich sinnvolle Abschnitte). Der Bürgerwille allein reicht nicht aus. Auch ein Erdkabel hat Umweltauswirkungen. Sollten diese höher sein als bei einer Freileitung wird zugunsten der Freileitung entschieden. Es ist ein Abwägungsprozess zwischen verschiedenen Umweltauswirkungen sowie technischen und wirtschaftlichen Aspekten. Derzeit werden Freileitungen für den SuedLink priorisiert.

7 gleichrangig behandelt muss bei Siedlungsannäherungen (400 m) von Beginn an ein Erdkabel mit geprüft werden? Ist das Dialogverfahren ein Partizipationsprozess oder reine Information? Welche Höhenunterschiede zwischen Freileitung Erdkabel müssen überwunden werden. Woher kommen die 200/400 m Abstände Welche gesundheitlichen Auswirkungen haben HGÜ Leitungen? / Unterschied zwischen Gleichstrom und Wechselstromfelder Nur dort, wo Freileitungen im Rahmen der Korridoranalyse nicht durchkommen, werden Erdkabel geprüft. Im formalen Verfahren müssen Anregungen der Bürger und TÖB aufgenommen werden. Die Antragskonferenzen sind öffentlich. Prinzipiell gibt es sowohl Partizipations- als auch Informationselemente im formalen Verfahren. Der Prozess muss klar geführt werden und dem Bürger erläutert werden, welche Spielräume bestehen. Das informelle Dialogverfahren des Landes erfolgt freiwillig. Hier hat sich TransnetBW im Rahmen der Realisierungsvereinbarung mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg verpflichtet, die Anregungen der Bürger aufzunehmen und in den Planungsprozess zu integrieren. Dennoch müssen dabei die gesetzlichen Grundlagen beachtet werden. Verweis auf das Foto im Vortrag von Dr. Lünser zur Erdkabelbaustelle in Raesfeld. Das sind politische Abstände aus dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), die auf das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) angewendet werden. Es gibt keine harten Grenzwerte. Das Thema elektrische und magnetische Felder wird in der Veranstaltung am 21. Mai 2015 in Schwäbisch Hall behandelt, dort wird auch ein Fachexperte zur Verfügung stehen.

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