Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien. aus der Sicht eines Betreibers einer Entsorgungsanlage

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien. aus der Sicht eines Betreibers einer Entsorgungsanlage"

Transkript

1 Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien aus der Sicht eines Betreibers einer Entsorgungsanlage Auf der Basis der aktuellen POP-Abfall-ÜberwV mit Inkrafttreten zum REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Südwest Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe Olaf Neef / Vertrieb Regionalverwaltung Mannheim 1

2 2 Themenübersicht 1. Allgemeine Erläuterung zur HBCD-Verwertungsproblematik 2. Rechtliche Voraussetzungen zur Übernahme von HBCDhaltigen Dämmstoffen in einer Entsorgungsanlage 3. Anforderungen an den Abfall-Erzeuger / Abfallbesitzer zur Abgabe an eine Entsorgungsanlage 4. Dokumentarische Abwicklung im elektronischen Nachweiswesen (eanv) / Vorlage bei der Entsorgungsanlage 2

3 3 1. Allgemeine Erläuterung zur HBCD-Verwertungs-Problematik Annahme- und Verwertungsproblematik in der Entsorgungsanlage HBCD-haltige Monofraktionen von Styroporabfällen werden wegen ihres -hohen Heizwertes von ca kj/kg -bei einer durchschnittlichen Anlagenauslegung für Heizwerte von durchschnittlich kj/kg und der -spezifischen, sehr geringen Dichte des Abfallmaterials in Verbrennungsanlagen -nicht angenommen oder es besteht ein geringes wirtschaftliches Interesse der Anlagenbetreiber zur Übernahme. Auf Grund dieser Vorgaben können meist nur Abfallgemische mit einem relativ geringen Anteil an Polystyrol von 10 Vol.-% bis maximal 25 Vol.-% angenommen und energetisch / thermisch verwertet werden Notwendigkeit Vermischung! Diesen technischen und wirtschaftlichen Vorgaben stehen die Forderungen des 3, POP-V zur Getrenntsammlung / Beförderung und dem Vermischungsverbot massiv entgegen. 3

4 4 2. Rechtliche Voraussetzungen zur Übernahme von HBCD-haltigen Dämmstoffen in einer Entsorgungsanlage POP-Abfall-ÜberwV, in Kraft getreten am , kurz POP-V Definition möglicher zu entsorgender Abfälle, gemäß 2 POP-V (auszugsweise, hier: Nur für HBCD-haltige Dämmmaterialien) AVV Monofraktion Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter die Abfallschlüssel und fällt AVV gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter die Abfallschlüssel , und fallen. AVV HBCD-haltige Gemische aus einer zugelassenen Vermischungsanlage 4

5 5 2. Rechtliche Voraussetzungen zur Übernahme von HBCD-haltigen Dämmstoffen in einer Entsorgungsanlage AVV Monofraktion Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter die Abfallschlüssel und fällt Abbildung: Verpackung 2,5 cbm PE-Säcken 5

6 6 2. Rechtliche Voraussetzungen zur Übernahme von HBCD-haltigen Dämmstoffen in einer Entsorgungsanlage AVV gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter die Abfallschlüssel , und fallen. 6

7 7 2. Rechtliche Voraussetzungen zur Übernahme von HBCD-haltigen Dämmstoffen in einer Entsorgungsanlage AVV HBCD-haltige Gemische aus einer zugelassenen Vermischungsanlage Abbildung: Grobe Vormischung 7

8 8 ad. 2. Rechtliche Voraussetzungen zur Übernahme von HBCD-haltigen Dämmstoffen in einer Entsorgungsanlage betroffene Teilnehmer am Entsorgungsverfahren: -Erzeuger -Besitzer -Sammler -Beförderer -Entsorger -Händler -Makler -Betreiber von zugelassenen Vermischungsanlagen 8

9 9 ad. 2. Rechtliche Voraussetzungen zur Übernahme von HBCD-haltigen Dämmstoffen in einer Entsorgungsanlage Grundsätzlich an den Baustellen / beim Abfallerzeuger einzuhalten: Die Pflicht,gemäß 3 POP-V und auf der Grundlage des 10 Abs. Nr.2 KrWG, -zur getrennten Sammlung und getrennten Beförderung -Darüber hinaus besteht ein generelles Vermischungs-Verbot -Wenn besonders überwachungspflichtiger Abfall bes. übw. bed. Anwendung des elektronischen Abfallnachweiswesens (eanv) (Nachweis- / Begleitschein- / Übernahmeschein-Verfahren) 9

10 10 3. Anforderungen an den Abfall-Erzeuger / Abfallbesitzer zur Abgabe an eine Entsorgungsanlage Grundsätzliches Getrenntsammlungs- Gebot für HBCD-haltige Abfälle gemäß 3 Abs. 1 POP-Abfall-ÜberwV -Aufkommen in größeren Mengen AVV Monofraktion eignen sich großvolumige Abrollcontainer (40 cbm) -Aufkommen in übersichtlichen Mengen AVV Monofraktion hierzu eignen sich 2,5 cbm transparente Foliensäcke Ausnahme: -Aufkommen in geringen Mengen AVV Baumisch Zugabe in einen bereits vorhandenen Baumischcontainer Die gesetzliche Vorgabe zur Getrennthaltung ist jederzeit zu beachten! 10

11 11 ad. 3. Anforderungen an den Abfall-Erzeuger / Abfallbesitzer zur Abgabe an eine Entsorgungsanlage HBCD- freie Monofraktion <1.000 mg/kg Keinen eanv Nachweis Stoffliche Verwertung HBCD-haltige Monofraktion >1.000 mg/kg AVV bes.übw.bed. eanv-nachweis Sammlung auch > 20 t durch Entsorger Übernahmeschein an Erzeuger Dämmstoffhaltige Gemische < 0,5 cbm/t AVV nicht gefährl. Abf. kein eanv-nachweis Sammlung auch > 20 t durch Entsorger Übernahmeschein an Erzeuger Energetische / thermische Verwertung Dämmstofffreie Gemische fallen nicht unter die POP-V gemäß GewAbfV müssen dafür in eine Vorbehandlungsanlage Dämmstoffhaltige Gemische > 0,5 cbm/t AVV bes.übw.bed. eanv-nachweis Sammlung auch > 20 t durch Entsorger Übernahmeschein an Erzeuger In Rheinland-Pfalz auch die HBCD-Bau-und Handwerker Allgemeinverfügung zur Selbstanlieferung beachten Zugelassene Vermischungsanlage Ausgang unter AVV Vorbehandlungs- Anlage 11

12 12 4.Dokumentarische Abwicklung im elektronischen Nachweiswesen (eanv) / Vorlage bei der Entsorgungsanlage Welche Nachweispflichten bestehen? Vgl. hierzu 4 Abs.1 POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Generell befreit sind: - private Haushaltungen -Entsorgungen in betriebseigenen Anlagen -Abgabe / Entsorgung im Rahmen verordneter freiwilliger Rücknahmesysteme Nachweispflicht besteht für nicht gefährliche aber besonders überwachungspflichtige HBCD-haltige Abfälle -AVV Monofraktionen > mg/kg HBCD-Anteil -AVV BaumMisch > mg/kg HBCD-Anteil 12

13 13 ad. 4.Dokumentarische Abwicklung im elektronischen Nachweiswesen (eanv) / Vorlage bei der Entsorgungsanlage Welche Nachweispflichten bestehen? Abfallerzeuger / Abfallbesitzer im Bringsystem (bei eigener Anlieferung) (Bauherr, Dachdecker, Fassadenbauer, Bauunternehmen und vglb.) müssten dann in eigener Regie am elektronischen Nachweissystem (eanv) teilnehmen (entsprechend der 3 ff. und 10 ff. der Nachweisverordnung NachwV) -aktive Teilnahme an einem eanv-providersystem (z.b. ZKS-Länderportal / REMONDIS REGISTA - Onlineportal) -elektronischen Entsorgungsnachweis beantragen -führen von elektronischen Begleitscheinen bei Transport / Anlieferung an den Entsorger 13

14 14 ad. 4.Dokumentarische Abwicklung im elektronischen Nachweiswesen (eanv) / Vorlage bei der Entsorgungsanlage Welche Nachweispflichten bestehen? Abfallerzeuger / Abfallbesitzer im Holsystem (durch zugelassene Sammler) können sich von der elektronischen Nachweispflicht befreien!! Sie können größere Mengen an HBCD-haltigen Abfällen an der Baustelle im Regelfall von einem zugelassenen Sammler (z.b. REMONDIS) abholen lassen Holsystem und über dessen elektronischen Sammelentsorgungsnachweis dokumentieren. Vorteile: -Erzeuger / Besitzer muss NICHT aktiv am eanv teilnehmen -Der Sammler übergibt dem Erzeuger / Besitzer einen Übernahmeschein in Papierform (entsprechend 12 in Verbindung mit 21 der Nachweisverordnung NachwV) -Ablage des Übernahmescheins (Papierbeleg) im Register (Ordner) -Der Sammler / Entsorger übernimmt die Abfälle auf seinem Sammelnachweis 14

15 15 ad. 4.Dokumentarische Abwicklung im elektronischen Nachweiswesen (eanv) / Vorlage bei der Entsorgungsanlage Welche Nachweispflichten bestehen? Ausnahmeregelung (nur) für Betriebe in Rheinland-Pfalz Über die aktuelle SAM Bau-/ Handwerker HBCD-Allgemeinverfügung können sich Abfallerzeuger/-besitzer einer zusätzlichen Anlieferungsvariante (Bringsystem) an eine Entsorgungsanlage bedienen. Selbst-Anlieferung ohne eigenen Entsorgungsnachweis / Begleitschein (nur von AVV und n.g.a. aber bes.übw.bed. HBCD-haltigen Abfällen) Anlieferung ohne Entsorgungsnachweis und Begleitschein zu einer dafür zugelassenen Entsorgungsanlage - es erfolgt dort die Annahme der Abfälle durch den Anlagenbetreiber auf der Grundlage eines von ihm geführten Sammelentsorgungsnachweises und eines Begleitscheins (entsprechend 9 und 13 NachwV). 15

16 16 ad. 4.Dokumentarische Abwicklung im elektronischen Nachweiswesen (eanv) / Vorlage bei der Entsorgungsanlage Welche Nachweispflichten bestehen? Anlieferung an die Entsorgungsanlage -Als Anlieferungsbeleg und zur Legitimation die vorgenannte Allgemeinverfügung nutzen zu dürfen, hat die Anlieferung mit Hilfe des SAM-Praxisbeleges zu erfolgen Der Entsorger wird den Abfall mit Hilfe des Praxisbeleges, auf Basis seines Sammelentsorgungsnachweises (Serviceleistung), zur Entsorgung annehmen und dokumentieren Der Erzeuger / Besitzer erhält über die ordnungsgemäße Abfallübernahme /-entsorgung einen Übernahmeschein in Papierform (entsprechend 12 NachwV) Im Vermerkefeld des Übernahmescheins ist die Baustelle einzutragen, von der die Abfälle stammen Ablage des Übernahmescheins (Papierbeleg) im Register (Ordner) des Erzeugers / Besitzer (Langzeitarchiv, Aufbewahrungsfrist 3 Jahre) 16

17 17 ad. 4.Dokumentarische Abwicklung im elektronischen Nachweiswesen (eanv) / Vorlage bei der Entsorgungsanlage Welche Nachweispflichten bestehen? Dokumentationspflicht der Entsorgungsanlage bei Selbstanlieferung des Erzeugers / Besitzers mittels Praxisbeleg Der Entsorger erstellt auf Basis seines zugelassenen Sammelentsorgungsnachweises einen elektronischen Begleitschein -Im Befördererfeld des Begleitscheins hat sich der Betreiber der Entsorgungsanlage (quasi als Sammler) selbst einzutragen -Im Vermerkefeld hat er die Eintragung Selbstanlieferung vorzunehmen (vgl. hierzu 9 und 13 der Nachweisverordnung NachwV entsprechend) 17

18 18 ad. 4.Dokumentarische Abwicklung im elektronischen Nachweiswesen (eanv) / Vorlage bei der Entsorgungsanlage Hinweis bei Nutzung / Inanspruchnahme der Allgemeinverfügung der SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbh zur Nachweisführung bei ungefährlichen HBCD-haltigen Dämmstoffen aus Bau- und Handwerkstätigkeit Bitte beachten Sie bei Nutzung der Allgemeinverfügung zusätzlich zu den vorangegangenen Ausführungen auf die weiteren, teilweise differenzierten Gestattungen innerhalb der Verfügung. Bezugsquelle für die Allgemeinverfügung und den Praxisbeleg 18

19 19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Fragen und weitere Auskünfte zur Verfügung Kontakt: Olaf Neef REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Südwest Antwerpener Straße 24 // Mannheim // Deutschland T // F // M olaf.neef@remondis.de // remondis.de // remondis-suedwest.de 19

POP - Abfälle. Änderung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV)

POP - Abfälle. Änderung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) POP - Abfälle Die Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung vom 17.07.2017

Mehr

POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV - Stand:

POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV - Stand: POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV - Stand: 17.07.2017 1 Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen

Mehr

Registerführung Hinweise II

Registerführung Hinweise II Registerführung Hinweise II Stand: 02/2013 1. Grundsätzliches Seit dem 01.02.2007 ist der Begriff des Nachweisbuches durch den Begriff des Registers ersetzt worden. Die Grundsätze der Registerpflichten

Mehr

Hinweise zur Handhabung POP- / HBCD-haltiger Abfälle

Hinweise zur Handhabung POP- / HBCD-haltiger Abfälle Darmstadt Gießen Kassel Hinweise zur Handhabung POP- / HBCD-haltiger Abfälle Stand: 13.11.2017 INHALTSÜBERSICHT 1. RECHTSGRUNDLAGE... 2 2. POP / HBCD... 2 BEGRIFFSDEFINITION... 2 POP-HALTIGE ABFÄLLE I.

Mehr

vom Betreiber der Entsorgungsanlage zu signieren und der SAM zu übermitteln. Stand:

vom Betreiber der Entsorgungsanlage zu signieren und der SAM zu übermitteln. Stand: Allgemeinverfügung der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbh (SAM) zur Nachweisführung bei der Sammlung und Entsorgung von Problemabfällen aus privaten Haushaltungen Gemäß 26 Abs. 1

Mehr

I C H N I S R E L E V A N T E R R E C H T S N

I C H N I S R E L E V A N T E R R E C H T S N 152 A - 1 V e r z e i c h n i s r e l e v a n t e r R e c h t s n o r m e n u n d R e g e l w e r k e A-5 Nachweisführung A - 5 N a c h w e i s f ü h r u n g 153 A-5.1 Einführung Für die Nachweisführung

Mehr

Abfallwirtschaft im gewerblichen Bereich

Abfallwirtschaft im gewerblichen Bereich Neuregelungen in der Abfallentsorgung -Abfallbewirtschaftung- Tipps und Empfehlungen für Handwerksunternehmen 21.05.2014 1. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz -KrWG- 2. Nachweisführung bei der Entsorgung von

Mehr

Erste Vollzugserfahrungen in Rheinland-Pfalz. Abfallrechtliche Verantwortung und Nachweisführung für POP-haltige Abfälle

Erste Vollzugserfahrungen in Rheinland-Pfalz. Abfallrechtliche Verantwortung und Nachweisführung für POP-haltige Abfälle Erste Vollzugserfahrungen in Rheinland-Pfalz Abfallrechtliche Verantwortung und Nachweisführung für POP-haltige Abfälle 05. Dezember 2017, Schloss Waldthausen 05.12.2017 Folie 1 1 Pflichten der Erzeuger

Mehr

Die neue Gewerbeabfallverordnung und die POP-Abfallüberwachungsverordnung

Die neue Gewerbeabfallverordnung und die POP-Abfallüberwachungsverordnung Die neue Gewerbeabfallverordnung und die POP-Abfallüberwachungsverordnung Ramona Hein Diplomingenieurin für Verfahrenstechnik Abschnittsleiterin für den Bereich Abfallüberwachung im Referat 23 Kreislauf-

Mehr

SBB-Veranstaltung Entsorgung von HBCD-haltigen Polystyrolabfällen aus dem Baubereich

SBB-Veranstaltung Entsorgung von HBCD-haltigen Polystyrolabfällen aus dem Baubereich Sammelnachweise Erfahrungen aus Straßenkontrollen Aspekte POP-Abfall-Überwachungs- Verordnung SBB-Veranstaltung Entsorgung von HBCD-haltigen Polystyrolabfällen aus dem Baubereich Dipl.-Ing. Ulf Berger

Mehr

Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen

Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen Foliensatz zur Informationsveranstaltung von RP Darmstadt + IHK Wiesbaden am 26. September 2017 Jan Cronjaeger Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung IV Arbeitsschutz

Mehr

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin Entsorgungspartnerschaft MV Staatliche Ämter für

Mehr

POP-ABFALL-ÜBERWV. Thomas Schilling Business Development Manager 1

POP-ABFALL-ÜBERWV. Thomas Schilling Business Development Manager 1 POP-ABFALL-ÜBERWV Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung Thomas Schilling 28.07.2017 Business

Mehr

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin Staatliche Ämter für Landwirtschaft und

Mehr

Halle, den 05. Jan. 2017

Halle, den 05. Jan. 2017 LANDESVERWALTUNGSAMT Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz Halle, den 05. Jan. 2017 Einstufung und Entsorgungshinweise hinsichtlich Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltiger Abfälle Umsetzung

Mehr

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hess. Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Postfach 31 09 D-65021 Wiesbaden Geschäftszeichen

Mehr

Entsorgung HBCD-haltiger Materialien in Rheinland-Pfalz

Entsorgung HBCD-haltiger Materialien in Rheinland-Pfalz Entsorgung HBCD-haltiger Materialien in Rheinland-Pfalz Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) Stand: 27.10.2016 Seit Frühjahr 2016 gilt für das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) als persistenter

Mehr

Nachweisverordnung. 2. Nachweispflicht Zur Nachweisführung sind verpflichtet: Erzeuger Beförderer Entsorger Neu. Überwachung

Nachweisverordnung. 2. Nachweispflicht Zur Nachweisführung sind verpflichtet: Erzeuger Beförderer Entsorger Neu. Überwachung Nachweisverordnung Mit der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Ü- berwachung vom 20. Oktober 2006 wurde vor allem die Nachweisverordnung neu erlassen. Die bisherige Nachweisverordnung wurde

Mehr

SACHSEN-ANHALT. Halle, den 01. Dez. 2016

SACHSEN-ANHALT. Halle, den 01. Dez. 2016 I'. SACHSEN-ANHALT LANDESVERWALTUNGSAMT Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz Halle, den 01. Dez. 2016 Einstufung und Entsorgungshinweise hinsichtlich Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltiger

Mehr

Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen

Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen Abfallrechtliche Anforderungen zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCDhaltigen Abfällen sowie immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Abfallbehandlungsanlagen

Mehr

Brennpunkte der neuen Gewerbeabfallverordnung

Brennpunkte der neuen Gewerbeabfallverordnung Brennpunkte der neuen Gewerbeabfallverordnung Gewerbliche Siedlungsabfälle Sabine Hennings Bau- und Abbruchabfälle Peter Dihlmann LUBW- Kolloquium 7. Februar 2018 Karlsruhe Geltungsbereich. 1. Gewerbliche

Mehr

elektronisches Nachweisverfahren Das elektronisch Abfallnachweisverfahren

elektronisches Nachweisverfahren Das elektronisch Abfallnachweisverfahren Das elektronisch Abfallnachweisverfahren 14:00 Uhr Begrüßung Berthold Lockstedt, Kreis Lippe, Leiter FG 4.3 14:10 Uhr Rechtlicher Hintergrund und Umsetzung, Kreis Lippe 14:30 Uhr Bisherige Erfahrungen

Mehr

Entsorgungshinweise für Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltige Abfälle

Entsorgungshinweise für Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltige Abfälle LANDESVERWALTUNGSAMT Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz Entsorgungshinweise für Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltige Abfälle (Stand 23.02.2018) Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004

Mehr

11 Nachweisführung/Registerführung

11 Nachweisführung/Registerführung Teil 2 Nachweisverordnung (NachwV) 11 Nachweisführung/Registerführung Während die NachwV das Wie der Registerführung regelt, regeln die Registerpflichten im 49 KrWG das Wer und Was : 49 KrWG Registerpflichten

Mehr

HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten - ein neuer gefährlicher Abfall

HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten - ein neuer gefährlicher Abfall HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten - ein neuer gefährlicher Abfall Informationsveranstaltung der SBB Ariane Blaschey Abteilung Abfallwirtschaft Prokuristin Großbeerenstr. 231 14480 Potsdam Tel. (0331)

Mehr

Martin Kneisel Referat 25 Kreislaufwirtschaft, Abfalltechnik

Martin Kneisel Referat 25 Kreislaufwirtschaft, Abfalltechnik Teil 2 Bau- und Abbruchabfälle Martin Kneisel Referat 25 Kreislaufwirtschaft, Abfalltechnik Definition der Bau- und Abbruchabfälle Mineralische und nicht mineralische Abfälle nach Kap. 17 AVV - 17 01 Beton,

Mehr

Novelle der Gewerbeabfallverordnung

Novelle der Gewerbeabfallverordnung Novelle der Gewerbeabfallverordnung Seit dem 1. August 2017 gilt die neue Fassung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Die überarbeitete Verordnung legt den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen

Mehr

Elektronisches Nachweisverfahren. - Grundlagen und Auswirkungen -

Elektronisches Nachweisverfahren. - Grundlagen und Auswirkungen - Elektronisches Nachweisverfahren - Grundlagen und Auswirkungen - Sandstraße 116 09114 Chemnitz Tel.: 0371 / 91 60-0 Fax: 0371 / 91 60-111 E-mail: info@becker-umweltdienste.de Homepage: www.becker-umweltdienste.de

Mehr

Entsorgung von EPS-Baustellenabfällen

Entsorgung von EPS-Baustellenabfällen Entsorgung von EPS-Baustellenabfällen Status quo und Perspektiven Ulrich Meier Fließestrichforum 2017 24. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Ulrich Meier Entsorgung von EPS-Baustellenabfällen Fließestrichforum 2017

Mehr

SAA. Konsequenzen für die Entsorgungspraxis Fallbeispiele aus dem betrieblichen Alltag

SAA. Konsequenzen für die Entsorgungspraxis Fallbeispiele aus dem betrieblichen Alltag SAA Konsequenzen für die Entsorgungspraxis Fallbeispiele aus dem betrieblichen Alltag Baden-Württembergischer Handwerkstag e.v., Informationsreihe Februar/März 2010 Bernhard Blum / Dr. Andreas Walter SAA

Mehr

Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab

Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab Stand: 09/06 Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab 01.02.2007 - HINWEISE I - Am 01.02.2007 treten in Kraft: das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung,

Mehr

HBCD-haltige Polystyrolabfälle: Entsorgungswege als nicht gefährlicher Abfall

HBCD-haltige Polystyrolabfälle: Entsorgungswege als nicht gefährlicher Abfall HBCD-haltige Polystyrolabfälle: Entsorgungswege als nicht gefährlicher Abfall Informationsveranstaltung der SBB Ariane Blaschey Abteilung Abfallwirtschaft Prokuristin Großbeerenstr. 231 14480 Potsdam Tel.

Mehr

golstadt; * (Polystyrol, Dämmmaterialien Ab dem (EG) Nr. Parlaments das Euro- päische 2016 als behandelt in diesem führen.

golstadt; * (Polystyrol, Dämmmaterialien Ab dem (EG) Nr. Parlaments das Euro- päische 2016 als behandelt in diesem führen. Information zur Abfallwirtschaft im Zweckverband golstadt; Müllverwertungsanlage In- 1. Ausgangssituation Entsorgung von HBCDD-haltigegefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält AVV Polystyrol-Dämmstoffen,

Mehr

Gemeinsamer abfall- und immissionsschutzrechtlicher Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Bauabfällen

Gemeinsamer abfall- und immissionsschutzrechtlicher Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Bauabfällen MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Postfach 103439 70029 Stuttgart Regierungspräsidien: Freiburg Karlsruhe Stuttgart

Mehr

Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Abbrucharbeiten

Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Abbrucharbeiten Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Abbrucharbeiten Stand: 13. Oktober 2017 1 Vorbemerkung Dieses Merkblatt richtet sich an Bauherrinnen und Bauherren sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, die Wohngebäuden

Mehr

Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Elektronisches Abfallnachweisverfahren Elektronisches Abfallnachweisverfahren - Grundlage, Hintergrund und technische Umsetzung - Titel VIII / 1 /2009 Die Pflichten zur Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher Abfälle sind in den 41

Mehr

Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen nach der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen nach der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen nach der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Essen, den 26.04.2018 Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid) I. Einleitung... 2 II. Was bisher geschah... 3 III. Wesentlicher

Mehr

Nachweis- und Registerpflichten

Nachweis- und Registerpflichten Darmstadt Gießen Kassel Nachweis- und Registerpflichten Stand: 6. Juli 2017 INHALTSÜBERSICHT 1 Nachweispflicht... 2 1.1 Nachweispflicht für gefährliche Abfälle... 2 1.2 Nachweispflicht für nicht gefährliche

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht

Aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht Aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht 10. Wiesbadener Abfallrechtstag Marco Heuchemer Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung IV Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, Dez. 42 Darmstadt, Lessingstraße den

Mehr

Dokumentation der Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle gemäß GewAbfV

Dokumentation der Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle gemäß GewAbfV Dokumentation der Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle gemäß GewAbfV 1. Werden folgende Abfallfraktionen im Betrieb getrennt gesammelt und einer Vorbereitung zur Wiederverwertung ( 3 Abs. 24 KrWG)

Mehr

Neue abfallrechtliche Rahmenbedingungen und ihre Bedeutung für das Entsorgungsmanagement in Betrieben

Neue abfallrechtliche Rahmenbedingungen und ihre Bedeutung für das Entsorgungsmanagement in Betrieben Neue abfallrechtliche Rahmenbedingungen und ihre Bedeutung für das Entsorgungsmanagement in Betrieben Wissensforum LOBBE: 28.10.2016, SASE Iserlohn Dr. Simon Meyer Rechtsanwalt Wolter Hoppenberg im Überblick

Mehr

Hinweise zur Einstufung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen

Hinweise zur Einstufung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen Hinweise zur Einstufung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen Stand: 12.10.2016 Ab dem 30.09.2016 gilt die Verordnung (EU) 2016/460 zur Änderung der sogenannten POP-Verordnung. Danach unterliegen Abfälle,

Mehr

POP-Abfall-Überwachungsverordnung Allgemeine Hinweise

POP-Abfall-Überwachungsverordnung Allgemeine Hinweise POP-Abfall-Überwachungsverordnung Allgemeine Hinweise Stand: 15.08.2017 Am 01.08.2017 ist die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-ÜberwV)

Mehr

Gebührenordnung gültig ab

Gebührenordnung gültig ab Gebührenordnung gültig ab 01.02.2019 Die GOES mbh erhebt für Amtshandlungen Gebühren nach dieser Gebührenordnung auf der Grundlage der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren und der zugehörigen Tarifstellen

Mehr

Nachweis- und Registerpflichten

Nachweis- und Registerpflichten Darmstadt Gießen Kassel Nachweis- und Registerpflichten Stand: 30. Juni 2016 INHALTSÜBERSICHT 1 Nachweispflicht 2 1.1 Nachweispflicht für gefährliche Abfälle 2 1.2 Nachweispflicht für nicht gefährliche

Mehr

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Deutscher Industrie- und Handelskammertag 19.05.2017 Deutscher Industrie- und Handelskammertag 3 Stellungnahme zum BMUB-Referentenentwurf Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und

Mehr

SAA Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung

SAA Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung SAA Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung VCI/LVI-Informationsveranstaltung zu aktuellen Entwicklungen im Abfallrecht, Ostfildern, 13.07.2012 Dr. Andreas Walter SAA Sonderabfallagentur

Mehr

- für Handwerksbetriebe und Baudienstleister - Nachweisführung bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Abbruchund Bautätigkeiten

- für Handwerksbetriebe und Baudienstleister - Nachweisführung bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Abbruchund Bautätigkeiten MERKBLATT I I - für Handwerksbetriebe und Baudienstleister - Nachweisführung bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Abbruchund Bautätigkeiten Verschiedene aus- oder abgebaute Bauprodukte (z.

Mehr

Der Vollzug [der neuen Gewerbeabfallverordnung] im Land - Die behördliche Brille

Der Vollzug [der neuen Gewerbeabfallverordnung] im Land - Die behördliche Brille Der Vollzug [der neuen Gewerbeabfallverordnung] im Land - Die behördliche Brille Die Gewerbeabfallverordnung Was ist neu? Was ist zu beachten? Rostock 5. Oktober 2017 Übersicht A. Kurze Einführung aus

Mehr

Jahrgang 45/2018 Dienstag, den Nr. 31 INHALTSVERZEICHNIS

Jahrgang 45/2018 Dienstag, den Nr. 31 INHALTSVERZEICHNIS AMTSBLATT Jahrgang 45/2018 Dienstag, den 26.06.2018 Nr. 31 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft.Kreis 106. Bekanntmachung 2-7 Bekanntgabe des Entwurfs der Nachtragssatzung des Rhein-Erft-Kreises für das

Mehr

Gemeinsamer abfall- und immissionsschutzrechtlicher Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Bauabfällen

Gemeinsamer abfall- und immissionsschutzrechtlicher Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Bauabfällen MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Postfach 103439 70029 Stuttgart Regierungspräsidien: Freiburg Karlsruhe Stuttgart

Mehr

elektronische Nachweisführung

elektronische Nachweisführung elektronische Nachweisführung Die Nachweisverordnung wurde mit der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 neu erlassen. Die wesentlichen Änderungen sind seit

Mehr

Entsorgung von POP-Abfällen aus Gewerbe und Bauwirtschaft im Land Berlin aus abfallbehördlicher Sicht

Entsorgung von POP-Abfällen aus Gewerbe und Bauwirtschaft im Land Berlin aus abfallbehördlicher Sicht Entsorgung von POP-Abfällen aus Gewerbe und Bauwirtschaft im Land Berlin aus abfallbehördlicher Sicht DGAW-Regionalveranstaltung Ost Chemikalisierung des Abfalls? Dipl.-Ing. Ulf Berger Senatsverwaltung

Mehr

Ausfüllhilfe für Vordrucke der NachwV für Begleit- und Übernahmescheine

Ausfüllhilfe für Vordrucke der NachwV für Begleit- und Übernahmescheine Darmstadt Gießen Kassel Ausfüllhilfe für Vordrucke der NachwV für Begleit- und Übernahmescheine Stand: 14. Januar 2015 INHALTSÜBERSICHT 1 Allgemein... 2 2 Begleitschein... 3 3 Übernahmeschein... 6 1 ALLGEMEIN

Mehr

Regierungspräsidium Kassel Das elektronische Nachweisverfahren (eanv) aus Sicht des Regierungspräsidiums

Regierungspräsidium Kassel Das elektronische Nachweisverfahren (eanv) aus Sicht des Regierungspräsidiums Das elektronische Nachweisverfahren (eanv) aus Sicht des Regierungspräsidiums 03.02.2010 Klaus-P. Elger Von Donnerstag, den 01.04.2010 an löst das elektronische Nachweisverfahren (eanv) das bisherige papiergebundene

Mehr

Grundbegriffe des Abfallrechts

Grundbegriffe des Abfallrechts oder? Die Problematik der Abfallgemische hat grundsätzlich Vorrang vor ( 5 Abs. 2 S. 2 KrW /AbfG) = stoffliche oder energetische Nutzung ( 4 Abs. 3,4 KrW /AbfG) : gemeinwohlverträgliche Entsorgung dessen,

Mehr

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR NEUEN GEWERBEABFALLVERORDNUNG

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR NEUEN GEWERBEABFALLVERORDNUNG FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR NEUEN GEWERBEABFALLVERORDNUNG 1) Wann bin ich Erzeuger oder Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen? Abfallerzeuger: Erzeuger von Abfällen ist jede natürliche oder juristische

Mehr

elektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv) Häufige Fragen

elektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv) Häufige Fragen elektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv) Häufige Fragen 1. Allgemeine Fragen 1.1 Kann ein Abfallerzeuger einen anderen mit der elektronischen Kommunikation bevollmächtigen? Wenn ja, wie? Grundsätzlich

Mehr

Entsorgungsverantwortung für Bau- und Abbruchabfälle nach der GewAbfV und der POP-Abfall-ÜberwV. Dr. Olaf Kropp

Entsorgungsverantwortung für Bau- und Abbruchabfälle nach der GewAbfV und der POP-Abfall-ÜberwV. Dr. Olaf Kropp Entsorgungsverantwortung für Bau- und Abbruchabfälle nach der GewAbfV und der POP-Abfall-ÜberwV Inhalt I. Pflichten der Erzeuger und Besitzer II. III. Definitionen Erzeuger und Besitzer Drittbeauftragung

Mehr

Elektronisches Abfallnachweisverfahren Grundlagen für Bauherren / Auftraggeber

Elektronisches Abfallnachweisverfahren Grundlagen für Bauherren / Auftraggeber Partner for progress Elektronisches Abfallnachweisverfahren Grundlagen für Bauherren / Auftraggeber Dipl.-Ing. Anke Himmelreich Kiwa Control GmbH, Fachbereich Consulting 1. Kiwa-Fachtag 16.05.2013 - Berlin

Mehr

Fragen und Antworten zur POP-Abfall-ÜberwV

Fragen und Antworten zur POP-Abfall-ÜberwV Fragen und Antworten zur POP-Abfall-ÜberwV Einführung... 2 A. Allgemeine Fragen... 3 A.1 Was sind POP?... 3 A.2 Wie sind POP-haltige Abfälle zu entsorgen?... 3 A.3 Welche POP sind für die POP-Abfall-ÜberwV

Mehr

Neue Gewerbeabfallverordnung

Neue Gewerbeabfallverordnung Neue Gewerbeabfallverordnung Ab dem 01.08.2017 tritt die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Die Novelle regelt die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von Bau- und Abbruchabfällen

Mehr

Kleine Novelle NachwV - Aktuelles aus dem Nachweisrecht

Kleine Novelle NachwV - Aktuelles aus dem Nachweisrecht Kleine Novelle NachwV - Aktuelles aus dem Nachweisrecht Folie 1 von 30 Gliederung I. Grundlagen II. Neuerungen im KrWG IV. Fazit Folie 2 von 30 I. Grundlagen Entwicklung der NachwV 1974 1978 1990 1996

Mehr

Bekanntmachung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt vom

Bekanntmachung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt vom Allgemeinverfügung zur Regelung der Nachweisführung bei Problemmüllsammlungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften und zur Aufhebung der Bescheide bayerischer Kreisverwaltungsbehörden zur Befreiung

Mehr

N O V E L L E D E R N A C H W E I S V E R O R D N U N G. Novelle Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Nachweisverordnung (NachwV)

N O V E L L E D E R N A C H W E I S V E R O R D N U N G. Novelle Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Nachweisverordnung (NachwV) N O V E L L E D E R N A C H W E I S V E R O R D N U N G Novelle Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Nachweisverordnung (NachwV) R E G E L U N G E N / I N H A L T E Neue Regelungen und Inhalte

Mehr

Fragen und Antworten zur POP-Abfall-ÜberwV

Fragen und Antworten zur POP-Abfall-ÜberwV Fragen und Antworten zur POP-Abfall-ÜberwV Einführung... 2 A. Allgemeine Fragen... 3 A.1 Was sind POP?... 3 A.2 Wie sind POP-haltige Abfälle zu entsorgen?... 3 A.3 Welche POP sind für die POP-Abfall-ÜberwV

Mehr

Die neue Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV

Die neue Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV Die neue Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV Die neue Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV Gilt für: alle Gewerbebetriebe und deren Abfälle aus den Kapiteln 20 und 17 der AVV Gilt ab: August 2017 Gilt nicht

Mehr

Gewerbeabfallverordnung was ändert sich?

Gewerbeabfallverordnung was ändert sich? Gewerbeabfallverordnung was ändert sich? 12. Fachtagung Abfallrecht am 23.6.2016 in Budenheim Rechtsanwalt Thomas Lammers Köhler & Klett Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb 2 1. Einführung BMUB-Referentenentwurf

Mehr

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Postfach 103439 70029 Stuttgart Regierungspräsidien Freiburg Karlsruhe Stuttgart

Mehr

ABFALLENTSORGUNG VON MORGEN

ABFALLENTSORGUNG VON MORGEN ABFALLENTSORGUNG VON MORGEN NEUE REGELUNGEN DER GEWERBEABFALLVERORDNUNG AB 01. AUGUST 2017 Container mit Pfiff NEUE GEWERBEABFALLVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN FRAGEN UND ANTWORTEN RECYCLINGKAPAZITÄT FÜR DEN

Mehr

Der HWK-Umweltberater

Der HWK-Umweltberater Der HWK-Umweltberater Abfälle im Bauhandwerk 40 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 3 2 Grundbegriffe in der Abfallwirtschaft... 4 2.1 Abfall... 4 2.2 Abfallerzeuger... 5 2.3 Abfallbesitzer... 5 2.4 Abfallbeförderer...

Mehr

Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung ölhaltiger Abfälle

Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung ölhaltiger Abfälle Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung ölhaltiger Abfälle Dr. Volker Döring Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Berliner Str. 27a, 14467 Potsdam Tel. (0331) 27 93-42 Fax (0331) 27

Mehr

Leitfaden Abfallrecht

Leitfaden Abfallrecht Joachim Amrhein in Zusammenarbeit mit Dr. Hug Geoconsult GmbH Leitfaden Abfallrecht Fraunhofer IRB Verlas Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Rahmenbedingungen 11 1.1 Ubersicht 11 1.2 Abgrenzung der Begriffe

Mehr

Neue Nachweisverordnung Praxiserfahrung aus Sicht des Abfallentsorgers und der genehmigenden Behörde

Neue Nachweisverordnung Praxiserfahrung aus Sicht des Abfallentsorgers und der genehmigenden Behörde Neue Nachweisverordnung Praxiserfahrung aus Sicht des Abfallentsorgers und der genehmigenden Behörde Hans-Arno Wietschel-Ulrich Bundesstadt Stadt Bonn Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda

Mehr

POPs in Abfällen. Für Mensch & Umwelt

POPs in Abfällen. Für Mensch & Umwelt Für Mensch & Umwelt UBA-Workshop Die Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens in Deutschland - Wie geht es weiter mit HBCD, PBDE, PFOS und Co? 23./24. November 2017 in Koblenz POPs in Abfällen Dr. Joachim

Mehr

Gebührenübersicht gültig ab 7. Sep. 2012

Gebührenübersicht gültig ab 7. Sep. 2012 Gebührenübersicht gültig ab 7. Sep. 2012 Für die Bearbeitung von Vorgängen im Rahmen der nach der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach abfallrechtlichen Vorschriften in der jeweils geltenden

Mehr

Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern

Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern Bayerisches Landesamt für Umwelt Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern Die folgenden mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz abgestimmten Vollzugshinweise

Mehr

Die digitale Arbeitswelt in der Abfallwirtschaft. eanv auf dem Prüfstand aus Sicht eines Anwenders

Die digitale Arbeitswelt in der Abfallwirtschaft. eanv auf dem Prüfstand aus Sicht eines Anwenders Die digitale Arbeitswelt in der Abfallwirtschaft eanv auf dem Prüfstand aus Sicht eines Anwenders 17.10.2013 2 Die Herausforderung Die gesetzliche Fakten 20.10.2006 Veröffentlichung der NachwV (Verordnung

Mehr

Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Nachweisverordnung (NachwV) - Das ändert sich für Sie!

Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Nachweisverordnung (NachwV) - Das ändert sich für Sie! Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Nachweisverordnung (NachwV) - Das ändert sich für Sie! Die neuen und geänderten Pflichten der Beförderer, Sammler, Händler und Makler von Abfällen Bearbeitet

Mehr

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung Was Sie jetzt tun können

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung Was Sie jetzt tun können Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung Was Sie jetzt tun können Die Novelle der Gewerbeabfall-Verordnung (GewAbfV) tritt am 1. August 2017 in Kraft. Die Novelle soll die stoffliche Verwertung (Recycling)

Mehr

Neuregelung der Gewerbeabfallverordnung Getrennthaltungs- und Dokumentationspflichten für gewerbliche Siedlungsabfälle und Bauabfälle -

Neuregelung der Gewerbeabfallverordnung Getrennthaltungs- und Dokumentationspflichten für gewerbliche Siedlungsabfälle und Bauabfälle - Neuregelung der Gewerbeabfallverordnung Getrennthaltungs- und Dokumentationspflichten für gewerbliche Siedlungsabfälle und Bauabfälle - Dr. Volker Becker Handwerkskammer Düsseldorf Leiter Unternehmensberatung

Mehr

Ihre Nachricht: Unser Zeichen: Ihr Ansprechpartner: Durchwahl: Datum: Stefan Fabiszisky II-II/3- II/21.

Ihre Nachricht: Unser Zeichen: Ihr Ansprechpartner: Durchwahl: Datum: Stefan Fabiszisky II-II/3- II/21. Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Postfach 20 13 65 56013 Koblenz V e r t e i l e r: LANDESBETRIEB MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ Ihre Nachricht: Unser Zeichen: Ihr Ansprechpartner: Durchwahl: Datum:

Mehr

Energetische Verwertung HBCD-haltiger Dämmstoffe im MHKW Ludwigshafen von Dr. Thomas Grommes, Geschäftsführer GML Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk

Energetische Verwertung HBCD-haltiger Dämmstoffe im MHKW Ludwigshafen von Dr. Thomas Grommes, Geschäftsführer GML Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Energetische Verwertung HBCD-haltiger Dämmstoffe im MHKW Ludwigshafen von Dr. Thomas Grommes, Geschäftsführer GML Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH ENERGETISCHE VERWERTUNG HBCD-HALTIGER

Mehr

FAQs zum Thema Entsorgung von LUX ELEMENTS Hartschaum-Trägermaterial mit und ohne HBCD

FAQs zum Thema Entsorgung von LUX ELEMENTS Hartschaum-Trägermaterial mit und ohne HBCD Seite 1/5 A Weshalb gibt es neuerdings erhöhte Anforderungen an die Entsorgung von LUX ELEMENTS Hartschaum-Trägermaterial mit HBCD als Flammschutzmittel? Um Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen zu

Mehr

Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Dr. Volker Döring

Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Dr. Volker Döring Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Dr. Volker Döring Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstraße 231, 14480 Potsdam Tel.

Mehr

AMTSBLATT DES KREISES WESEL

AMTSBLATT DES KREISES WESEL AMTSBLATT DES KREISES WESEL Amtliches Verkündungsblatt 43. Jahrgang Wesel, 04. Mai 2018 Nr. 15 S. 1-16 Inhaltsverzeichnis Allgemeinverfügung der Unteren Umweltschutzbehörde des Kreises Wesel zur Nachweisführung

Mehr

2 Nachweisführung bei der Verbringung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Entsorgung

2 Nachweisführung bei der Verbringung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Entsorgung Nachweisverfahren nach NachwV Letzte Änderung:.0.0 Allgemeine Grundsätze Abfallerzeuger, Beförderer bzw. Einsammler von Abfällen und, ausgenommen jedoch Privathaushaltungen, müssen im Zusammenhang mit

Mehr

Quelle: Christian Spahrbier, Hamburg Marketing GmbH GEWERBEABFALLVERORDNUNG UND LAGA M34. Update: Abfallrecht für Unternehmer Dipl.-Ing.

Quelle: Christian Spahrbier, Hamburg Marketing GmbH GEWERBEABFALLVERORDNUNG UND LAGA M34. Update: Abfallrecht für Unternehmer Dipl.-Ing. Quelle: Christian Spahrbier, Hamburg Marketing GmbH GEWERBEABFALLVERORDNUNG UND LAGA M34 Update: Abfallrecht für Unternehmer Dipl.-Ing. Florian Kreil 16. August 2018 Gewerbeabfallverordnung und LAGA Mitteilung

Mehr

Grundsätzliche Anmerkungen

Grundsätzliche Anmerkungen 18.05.2017 Industrieverband Hartschaum e.v. Tel: 0 62 21 / 77 60 71 info@agehda.de www.agehda.de Stellungnahme zum Referentenentwurf der Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten

Mehr

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Postfach 103439 70029 Stuttgart Regierungspräsidien Freiburg Karlsruhe Stuttgart

Mehr

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Postfach 103439 70029 Stuttgart Regierungspräsidien Freiburg Karlsruhe Stuttgart

Mehr

Beratung und Prüfung im Rahmen der Gewerbeabfallverordnung

Beratung und Prüfung im Rahmen der Gewerbeabfallverordnung Dienstleistungsinformation Beratung und Prüfung im Rahmen der Gewerbeabfallverordnung für Erzeuger & Besitzer Ausgangssituation Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) trat am 01. August 2017

Mehr

DER BEITRAG DER NEUEN GEWERBEABFALLVERORDNUNG ZUR KREISLAUFWIRTSCHAFT

DER BEITRAG DER NEUEN GEWERBEABFALLVERORDNUNG ZUR KREISLAUFWIRTSCHAFT DER BEITRAG DER NEUEN GEWERBEABFALLVERORDNUNG ZUR KREISLAUFWIRTSCHAFT PROF. DR. GOTTFRIED JUNG RECHTSANWALT, MINISTERIALDIRIGENT A. D. Kundenveranstaltung Jakob Becker Entsorgung am 30. Juni 2017 in Kaiserslautern

Mehr

Gewerbeabfallverordnung vom 18. April 2017 in Kraft getreten am 1. August 2017

Gewerbeabfallverordnung vom 18. April 2017 in Kraft getreten am 1. August 2017 Gewerbeabfallverordnung vom 18. April 2017 in Kraft getreten am 1. August 2017 www.entsorgung-niederrhein.de Anwendungsbereich Die Verordnung gilt für Erzeuger und Besitzer Betreiber von Vorbehandlungs-

Mehr

Anhang SAMMELN zum Zertifikat eines Entsorgungsfachbetriebes T Ü O

Anhang SAMMELN zum Zertifikat eines Entsorgungsfachbetriebes T Ü O Dok.-Nr.: A418 Rev.-Nr.: 06 Seite 1 von 5 Anhang Nr. 1 Zertifizierte abfallwirtschaftliche ätigkeit Sammeln Zertifizierter Standort des Efb Firmenname Ganz Rohstoffe GmbH (Firmenbezeichnung) Strasse Fritschlachweg

Mehr