Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III
|
|
- Hanna Schuster
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Internet: Büro: Paradeplatz 4 Raum-Nr. 410
2 Grundkurs Strafrecht III Wiederholung Strafrecht AT 1. Woche Das vorsätzliche Erfolgsdelikt Der Gutachtenstil Versuch und Rücktritt 2. Woche Die Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe Das Fahrlässigkeitsdelikt Die Erfolgsqualifikation (Das Unterlassungsdelikt ) 3. Woche Mittelbare Täterschaft / Mittäterschaft Anstiftung / Beihilfe
3 Wiederholung Strafrecht AT Bestandteile des vorsätzlichen Erfolgsdeliktes I. Tatbestand a. Objektiver Tatbestand aa. Handlung bb. Erfolg cc. Kausalität dd. Objektive Zurechnung b. Subjektiver Tatbestand Vorsatz im Zeitpunkt der Tathandlung II. Rechtswidrigkeit III. Schuld
4 Rechtfertigungsgründe Rechtswidrig handelt, wer einen Straftatbestand verwirklicht ohne von einem Rechtfertigungsgrund gedeckt zu sein Das eigentlich widerrechtliche Verhalten wird bei Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes vom Gesetzgeber anders bewertet - es wird als legal gebilligt Es wird zwar eine grundsätzlich widerrechtliche Handlung vorgenommen, dennoch handelt der Täter im Rahmen des Rechts, nämlich gerechtfertigt Anders im Rahmen der Schuld bzgl. Entschuldigungsgründe: Der Gesetzgeber missbilligt die Handlung, es fehlt aber die Strafmündigkeit. Der Gesetzgeber versteht, wieso ein Mensch in bestimmten Situationen sich nicht an das geltende Recht halten kann.
5 Grundkurs Strafrecht III Rechtfertigungsgründe Achtung! Mit Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes ist grundsätzlich die Rechtswidrigkeit indiziert! Daher ist eine ausführliche Prüfung der Rechtswidrigkeit nur dann notwendig und richtig, wenn Hinweise für das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes existieren!
6 Grundkurs Strafrecht III Rechtfertigungsgründe Liegen keine Anhaltspunkte für Rechtfertigungsgründe vor, reicht ein kurzer Hinweis: Die Handlung ist mangels Vorliegens von Rechtfertigungsgründen auch rechtswidrig. Vermeiden Sie die Formulierung: Rechtfertigungsgründe sind nicht ersichtlich.
7 Grundkurs Strafrecht III Rechtfertigungsgründe Wichtige Rechtfertigungsgründe 127 Abs. 1 StPO (Festnahmerecht) 859 BGB (Selbsthilfe des Besitzers) 32 StGB (Notwehr) 228 BGB (Defensivnotstand) 904 BGB (Aggressivnotstand) 193 StGB (Wahrnehmung berechtigter Interessen) 34 StGB (rechtfertigender Notstand)
8 Grundkurs Strafrecht III Rechtfertigungsgründe Aufbau Aufbau folgt meist gleichen Strukturen: 1. Rechtfertigungslage = objektive Umstände, die vorliegen müssen 2. Rechtfertigungshandlung = Art und Weise, wie man sich verhalten darf 3. Rechtfertigungswille = Wissen und Wollen, gerechtfertigt zu handeln
9 Rechtfertigungsgründe Aufbau Aufbau folgt meist gleichen Strukturen: I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit 1. Rechtfertigungslage (Wann gilt der RF-Grund) 2. Rechtfertigungshandlung (Wie ist er anzuwenden) 3. Rechtfertigungswille (Warum handelte der Täter)
10 Rechtfertigungsgründe Aufbau Beispiel anhand 32 StGB Notwehr 32 Notwehr (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. 1. Notwehrlage gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff 2. (statthafte) Notwehrhandlung a. Verteidigung (=nur gegen den Angreifer) b. erforderlich aa. geeignet bb. relativ mildestes Mittel c. geboten (=Sozialethische Einschränkung nötig?) 3. Notwehrwille
11 Rechtfertigungsgründe Prüfungsreihenfolge Rechtfertigungsgründe Hier gilt der lex specialis Grundsatz Bei Besitzstörungen ist 859 BGB spezieller als 32 StGB Bei Freiheitsberaubung ist 127 Abs. 1 StPO spezieller als 32 StGB Verletzt der Verteidiger fremdes Eigentum, von dem die Gefahr ausgeht, ist 228 BGB spezieller als 34 StGB Verletzt er hingegen unbeteiligtes fremdes Eigentum, ist 904 BGB spezieller als 34 StGB Die speziellen Rechtsfertigungsgründe aus dem BT sind ebenfalls vorrangig zu prüfen (etwa 193 StGB) Innerhalb ähnlicher Rechtfertigungsgründe sind solche mit weiteren Eingriffsbefugnissen vorrangig ( 32 vor 34 StGB)
12 Rechtfertigungsgründe Problem: fehlender Rechtfertigungswille Grundverständnis: objektiver Tatbestand des Delikts verkörpert das sog. Erfolgsunwert Der subjektive Tatbestand verkörpert dagegen das sog. Handlungsunwert 1. Objektive Tatbestand = sinnlich wahrnehmbare Merkmale, beschreibt Täterkreis, Tatsituation etc. die äußere Welt Sog. Erfolgsunwert 2. Subjektiver Tatbestand = umfasst Motive des Täters, die innere Welt des Täters Sog. Handlungsunwert
13 Rechtfertigungsgründe Problem: fehlender Rechtfertigungswille I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtfertigungsgründe 1. Rechtfertigungslage 2. Rechtfertigungshandlung 3. Rechtfertigungswille Erfüllt das sog. Erfolgsunrecht Erfüllt das sog. Handlungsunrecht Tilgen das Erfolgsunrecht Tilgt das Handlungsunrecht Fehlt dem Täter jetzt der Rechtfertigungswille, so wird zwar das Erfolgsunrecht (obj. Tatbestand) durch die Rechtfertigungslage aufgehoben das Handlungsunrecht (subj.tatbestand) bleibt jedoch Also ist auch nur der subjektive Tatbestand zurechenbar Entspricht der Versuchs-Konstellation! (Sog. Versuchslösung)
14 Schuld Schuldprinzip hat Verfassungsrang: Nulla poena sine culpa (Keine Strafe ohne Schuld) Def. Schuld im strafrechtlichen Sinne = persönliche Vorwerfbarkeit der Tat im Sinne des Dafürkönnens Abgrenzung Rechtswidrigkeit und Schuld Kein Unrecht Bei der Rechtswidrigkeit ist die Frage, ob die Rechtsordnung die Tat ausdrücklich und ausnahmsweise billigt und deshalb die Tat gerade nicht als Unrecht eingestuft wird Unrecht aber unzumutbar Bei der Schuld wird dem Täter dagegen vorgeworfen, sich bewusst gegen das Recht entschieden zu haben teilw. ist normgerechtes Verhalten aber unzumutbar und so auch straflos (z.b. 35 StGB) das Verhalten bleibt aber rechtswidrig und wird nicht gebilligt!
15 Grundkurs Strafrecht III Schuld In einem Gutachten ist regelmäßig von der Schuldfähigkeit des Täters auszugehen. Grund: Das Menschenverständnis des Grundgesetzes geht von einem vollverantwortlichen Bürger aus, welcher grundsätzlich das Unrecht seiner Tat einsehen (sog. Einsichtsfähigkeit) und nach dieser Einsicht handeln (sog. Steuerungsfähigkeit) kann. Daher im Gutachten grds. anzunehmen Ausnahme: Anhaltspunkte für fehlende Schuld gegeben
16 Grundkurs Strafrecht III Schuld Wichtige Schuldausschließungsgründe 19 StGB: Schuldunfähigkeit des Kindes 20 StGB: Schuldunfähigkeit 21 StGB: Verminderte Schuldfähigkeit 33 StGB: Notwehrexzess (h.m.) 35 StGB: entschuldigender Notstand Übergesetzlicher entschuldigender Notstand
17 Fahrlässigkeitsdelikt Unterschied zu anderen Delikten Erfolgsdelikt Handlung Taterfolg Versuch Handlung Taterfolg Fahrlässigkeitsdelikt Handlung aber Vorsatz Taterfolg
18 Grundkurs Strafrecht III Fahrlässigkeitsdelikt Fahrlässiges Handeln nur strafbar, wenn ausdrücklich im Gesetz geregelt, 15 StGB Fahrlässigkeitsdelikt Handlung Taterfolg aber Vorsatz Versuch und Teilnahme nicht bei Fahrlässigkeitsdelikten Ist der Erfolg eingetreten und fehlt Vorsatz: Prüfung einer etwaigen Fahrlässigkeitsdelikt, sofern gesetzlich normiert Bestraft wird unbewusstes, aber sorgfaltswidriges Verhalten Handlungsunwert hier also objektive Sorgfaltspflichtverletzung
19 Grundkurs Strafrecht III Fahrlässigkeitsdelikt Aufbau Fahrlässigkeitsdelikt Vorsätzliches Begehungsdelikt: I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Erfolg Handlung Kausalität Obj. Zurechnung 2. Subjektiver Tatbestand Vorsatz im Zeitpunkt der Tathandlung II. Rechtswidrigkeit III. Schuld = persönliche Vorwerfbarkeit Vereinfacht I. Tatbestand Erfolg Handlung Kausalität Obj. Zurechnung II. Rechtswidrigkeit III. Schuld = persönliche Vorwerfbarkeit Fahrlässigkeitsdelikt Handlung Taterfolg aber Vorsatz
20 Fahrlässigkeitsdelikt Aufbau Fahrlässigkeitsdelikt Vorsätzliches Begehungsdelikt I. Tatbestand 1. Erfolg 2. Handlung 3. Kausalität 4. Objektive Zurechnung (+), wenn eine missbilligte Gefahr geschaffen wurde, die sich im Erfolg verwirklicht hat. 5. Vorsatz Wissen und Wollen des tatbestandlichen Erfolges II. Rechtswidrigkeit III. Schuld persönliche Vorwerfbarkeit; gegeben, wenn der Täter über Einsichts- und Steuerungsfähigkeit verfügte. Fahrlässiges Begehungsdelikt I. Tatbestand 1. Erfolg 2. Handlung 3. Kausalität 4. Fahrlässigkeit obj. Sorgfaltspflichtverletzung bei obj. Vorhersehbarkeit des Erfolges 5. Objektive Zurechnung (+), wenn die Sorgfaltspflicht gerade dem Zweck diente, den Erfolg zu vermeiden (1) und der Erfolg auf ihrer Verletzung (2) beruht. II. Rechtswidrigkeit III. Schuld Persönliche Vorwerfbarkeit; gegeben, wenn der Täter in seiner Lage die Sorgfaltspflichtverletzung hätte erkennen und den Erfolg hätte vorhersehen können. (1) Der sog. Schutzzweckzusammenhang (2) Der sog. Pflichtwidrigkeitszusammenhang
21 Fahrlässigkeitsdelikt Aufbau Fahrlässigkeitsdelikt I. Tatbestand 1. Erfolg 2. Handlung 3. Kausalität 4. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung und objektive Vorhersehbarkeit (sog. obj. Fahrlässigkeit) 5. Objektive Zurechenbarkeit II. III. a. Schutzzweckzusammenhang b. Pflichtwidrigkeitszusammenhang c. Dazwischentreten Dritter Rechtswidrigkeit Schuld Individuelle Sorgfaltspflichtverletzung und individuelle Vorhersehbarkeit (sog. subj. Fahrlässigkeit) Ggf. Entschuldigungsgrund der Unzumutbarkeit des normgemäßen Verhaltens
22 Grundkurs Strafrecht III Fahrlässigkeitsdelikt Objektive Zurechenbarkeit beim Fahrlässigkeitsdelikt Schutzzweckzusammenhang o o Diente die Sorgfaltspflicht, die vom Täter verletzt wurde, gerade dem Zweck, vor dem eingetretenen Erfolg zu schützen? Diese Frage kann nur beantwortet werden, wenn schon vorher feststeht, ob er Täter eine Sorgfaltspflicht verletzt hat deshalb ist die objektive Fahrlässigkeit vor der objektiven Zurechnung zu prüfen. Pflichtwidrigkeitszusammenhang o Ist der Erfolg gerade auf Grund der Pflichtwidrigkeit eingetreten; m.a.w. Wäre der Erfolg ausgeblieben, wenn der Täter die Sorgfaltspflicht beachtet (sich also hypothetisch rechtmäßig verhalten) hätte? (rechtmäßiges Alternativ Verhalten) Kein eigenverantwortliches Dazwischentreten des Opfers oder eines Dritten
23 Fahrlässigkeitsdelikt Aufbau Fahrlässigkeitsdelikt I. Tatbestand 1. Erfolg 2. Handlung 3. Kausalität 4. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung und objektive Vorhersehbarkeit (sog. obj. Fahrlässigkeit) 5. Objektive Zurechenbarkeit II. III. a. Schutzzweckzusammenhang b. Pflichtwidrigkeitszusammenhang c. Dazwischentreten Dritter Rechtswidrigkeit Schuld Individuelle Sorgfaltspflichtverletzung und individuelle Vorhersehbarkeit (sog. subj. Fahrlässigkeit) Ggf. Entschuldigungsgrund der Unzumutbarkeit des normgemäßen Verhaltens
24 Grundkurs Strafrecht III Die Erfolgsqualifikation Grunddelikt Grunddelikt Das Delikt in seiner Normalform Bsp.: 223 StGB Qualifikation Grunddelikt + weiteres Tatbestandsmerkmal Bsp.: 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB ( Waffe als weiteres Tatbestandsmerkmal). Erfolgsqualifikation Grunddelikt +weiteres Tatbestandsmerkmal, welches aber ein fahrlässiger Erfolg ist (anders als bei normalen Qualifikation) Bsp.: 227 StGB ( Tod als Erfolg)
25 Grundkurs Strafrecht III Die Erfolgsqualifikation Besonderheit: Vorsatz-Fahrlässigkeit-Kombination 18 StGB Grunddelikt Bei Begehung eines Grunddelikts tritt zusätzlich fahrlässig schwere Folge ein Aufbau setzt sich zusammen aus 1. Grunddelikt + 2. Fahrlässigkeitsdelikt bzgl. schwerer Folge Spezieller: Gefahrspezifischer Zusammenhang
26 Die Erfolgsqualifikation Erfolgsqualifikation 1. Schritt: Prüfung Grunddelikt Prüfung folgt dem normalen Aufbau 2. Schritt: Prüfung Erfolgsqualifikation I. Tatbestand 1. Vorliegen des Grunddelikts (s.o.) 2. Prüfung der fahrlässigen Herbeiführung der schweren Folge a. Schwere Folge Handlung b. Kausalität c. Tatbestandsspez. Gef.zusammenhang d. Obj. Fahrlässigkeit II. Rechtswirdigkeit III. Schuld Subj. Fahrlässigkeit Grunddelikt Normale Prüfung des Erfolgsdelikts I. Tatbestand a. Objektiver Tatbestand aa. Handlung bb. Erfolg cc. Kausalität dd. Objektive Zurechnung b. Subjektiver Tatbestand Vorsatz im Zeitpunkt der Tathandlung II. Rechtswidrigkeit III. Schuld
27 Die Erfolgsqualifikation Grundkurs Strafrecht III Prüfung der Fahrlässigkeit hins. der schweren Folge im Zusammenhang mit Grunddelikt Erfolgsqualifikation 1. Schritt: Prüfung Grunddelikt Prüfung folgt dem normalen Aufbau 2. Schritt: Prüfung Erfolgsqualifikation I. Tatbestand 1. Vorliegen des Grunddelikts (s.o.) 2. Prüfung der fahrlässigen Herbeiführung der schweren Folge a. Schwere Folge Handlung b. Kausalität c. Tatbestandsspez. Gef.zusammenhang d. Obj. Fahrlässigkeit II. Rechtswirdigkeit III. Schuld Subj. Fahrlässigkeit Grunddelikt I. Tatbestand 1. Erfolg 2. Handlung 3. Kausalität 4. Obj. Fahrlässigkeit a. obj. Sorgfaltspflichtverletzung b. obj. Vorhersehbarkeit 5. Objektive Zurechnung II. Rechtswidrigkeit III. Schuld Subj. Fahrlässigkeit a. subj. Sorgfaltsflichtverletzung b. subj. Vorhersehbarkeit
28 Grundkurs Strafrecht III Die Erfolgsqualifikation Der Gefahrspezifische Zusammenhang Besonderheit der Erfolgsqualifikation Definition: Der tatbestandsspezifische Gefahrzusammenhang ist gegeben, wenn sich in dem qualifizierten Erfolg die Gefahr realisiert hat, die dem Grunddelikt typischerweise anhaftet. Grunddelikt beschreibt den Zusammenhang zwischen Grunddelikt und schwerer Folge Stärkere Einschränkung der Kausalität Besteht, um höhere Strafzumessung zu rechtfertigen; objektive Zurechnung reicht dafür nicht Gedanklich sind Schritte der obj. Zurechnung aber durchzugehen
29 Die Erfolgsqualifikation Aufbau Grunddelikt A. Prüfung des Grunddeliktes B. Prüfung der Erfolgsqualifikation I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Verweis auf das erfüllte Grunddelikt (Alt.: Inzidentprüfung des Grunddeliktes) 2. Eintritt der schweren Folge a. Qualifizierter Erfolg (auch schwere Folge) b. Kausalität zwischen Grunddelikt und schwerer Folge c. Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang (auch Unmittelbarkeitszusammenhang) d. Obj. Fahrlässigkeit gem. 18 StGB II. III. aa. Obj. Sorgfaltspflichtverletzung bb. Obj. Vorhersehbarkeit Rechtswidrigkeit Schuld 1. Subj. Fahrlässigkeit 2. Ggf. Entschuldigungsgründe
30 Das Unterlassungsdelikt Zwei Arten des Unterlassungsdelikt Echtes Unterlassungsdelikt Unechtes Unterlassungsdelikt Gesetzliche Gebotsnorm Eine gewisse Handlung ist Pflicht Aus 13 StGB erst Pflicht zu Handeln Pflicht nur für bestimmte Personen d.h. Jedermann macht sich durch Unterlassen der gesetzlich gebotenen Handlung strafbar z.b. 323c StGB, 123 I Var. 2 StGB d.h. jedes Begehungsdelikt kann durch 13 StGB in Unterlassungsdelikt umgewandelt werden Voraussetzung ist aber Garantenstellung
31 Das Unterlassungsdelikt Aufbau echtes Unterlassungsdelikt I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a. Geschriebene Tatbestandsmerkmale des jeweiligen Straftatbestandes II. III. b. Ungeschriebene Tatbestandsmerkmale (vgl. 323c StGB) aa. tatsächliche Möglichkeit des gebotenen Tuns bb. Erforderlichkeit der Hilfeleistung cc. Zumutbarkeit des gebotenen Tuns 2. Subjektiver Tatbestand a. Vorsatz b. Sonstige subj. Merkmale Rechtswidrigkeit Schuld Besonderer Entschuldigungsgrund: Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
32 Grundkurs Strafrecht III Das Unterlassungsdelikt Das unechtes Unterlassungsdelikt jedes Begehungsdelikt durch Unterlassen verwirklichbar, aber Voraussetzung des 13 StGB zwingend, d.h.: 1. der Täter hat eine Handlung unterlassen hat, obwohl 2. die Erfolgsabwendung erforderlich ist, 3. die physisch-reale Möglichkeit der Erfolgsabwendung besteht und 4. der Täter rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt (vgl. 13 I 1. Hs StGB, sog. Garantenstellung). 5. Entsprechungsklausel gem. 13 I 2. Hs StGB Keine Relevanz bei reinen Erfolgsdelikten; anders bei verhaltensgebundenen Erfolgsdelikten
33 Das Unterlassungsdelikt Aufbau - unechtes Unterlassungsdelikt Vorsätzliches Begehungsdelikt: I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Erfolg Handlung Kausalität Obj. Zurechnung 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld Vorsätzliches Unterlassungsdelikt: I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Erfolg Unterlassen Erforderlichkeit Physisch-reale Möglichkeit der Erfolgsabwendung Quasikausalität Obj. Zurechnung Garantenstellung ( 13 I 1. HS) Entsprechungsklausel ( 13 I 2. HS) 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit Besonderheit: Rechtfertigende Pflichtenkollision III. Schuld Besonderheit: Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
34 Das Unterlassungsdelikt Aufbau fahrlässiges Unterlassungsdelikt Fahrl. Begehungsdelikt: I. Tatbestand 1. Erfolg 2. Handlung 3. Kausalität 4. Obj. Sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Vorhersehbarkeit 5. Objektive Zurechnung II. Rechtswidrigkeit III. Schuld Individuelle Sorgfaltspflichtverletzung bei individueller Vorhersehbarkeit Fahrl. Unterlassungsdelikt: I. Tatbestand 1. Erfolg 2. Unterlassen 3. Erforderlichkeit 4. Physisch-reale Möglichkeit der Erfolgsabwendung 5. Quasikausalität 6. Obj. Sorgfaltspflicht-verletzung bei objektiver Vorhersehbarkeit 7. Objektive Zurechnung 8. Garantenstellung 9. Entsprechungsklausel II. Rechtswidrigkeit III. Schuld Individuelle Sorgfaltspflicht-verletzung bei individueller Vorhersehbarkeit
35 Das Unterlassungsdelikt Aufbau versuchtes Unterlassungsdelikt Versuch Begehungsdelikt: I. Vorprüfung 1. Nichtvollendung der Tat 2. Strafbarkeit des Versuchs, 23 I II. Tatbestand 1. Tatentschluss (subj. TB) bzgl. aller obj. Tatbestandsmerk-male 2. Unmittelbares Ansetzen (obj. TB) III. Rechtswidrigkeit IV. Schuld Versuch Unterlassungsdelikt: I. Vorprüfung 1. Nichtvollendung der Tat 2. Strafbarkeit des Versuchs, 23 I II. Tatbestand 1. Tatentschluss bzgl. a. Erfolg b. Unterlassen c. Erforderlichkeit d. Physisch-reale Möglichkeit der Erfolgsabwendung e. Quasikausalität f. Objektive Zurechnung g. Garantenstellung h. Entsprechungsklausel 2. Unmittelbares Ansetzen III. Rechtswidrigkeit IV. Schuld
Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV
Grundkurs Strafrecht III IV Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster
MehrKonversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV
Grundkurs Strafrecht IV Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster
MehrKonversatorium zum Grundkurs Strafrecht III
Herzlich Willkommen Konversatorium zum Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster Büro: Paradeplatz
MehrKonversatorium zum Grundkurs Strafrecht I
Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht I Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster
MehrKonversatorium zum Grundkurs Strafrecht I
Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht I Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster
MehrBegehungsdelikt Teil 1 (TB)
Begehungsdelikt Teil 1 (TB) I. Tatbestand 1. Objektiver TB a) TQ -(echtes/unechtes) Sonderdelikt? b) TS c) TO d) TE e) TH - eigenhändiges Delikt? - 25 I 2. Alt. oder 25 II? f) Kausalität g) Obj. Zurechnung
MehrBasiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil
Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil 2016 Dr. Rolf Krüger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Repetitor ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbh & Co. KG 48143 Münster, Alter
MehrHier nun einige hoffentlich hilfreiche Prüfungspakete für Dich und Deine Klausuren.
36. Brief: Ein Schatz Die Schemata für die Klausuren Liebe Passionara! Hier nun einige hoffentlich hilfreiche Prüfungspakete für Dich und Deine Klausuren. Schemata sind durch so viele Fälle durchgelaufen,
MehrKonversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte 2. Stunde: Wiederholung AT Viviana Thompson, Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Das Unterlassungsdelikt Prüfungsaufbau eines Unterlassungsdelikts I. Tatbestand 1.
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... XVII
Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... XVII 1. Einführung A. Strafrecht und Strafgesetzbuch... 1 B. Straftheorien und Strafzwecke... 2 I. Grundlagen... 2 II. Entwicklung... 3 C. Grundlegende
Mehr3. Unterlassen einer zur Erfolgsabwehr geeigneten und möglichen Handlung
XX Inhaltsverzeichnis 3. Unterlassen einer zur Erfolgsabwehr geeigneten und möglichen Handlung... 283 III. Garantenstellung... 283 1. Grundlagen... 283 2. Beschützergaranten... 284 a) Enge Gemeinschaftsbeziehung
MehrKonversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 3. Stunde: Täterschaft und Teilnahme Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Rechtfertigende Pflichtenkollisionen Rechtfertigungsgrund kommt in Betracht,
MehrHauck - Strafrecht AT (Die Straftat) 12/1
12 Fahrlässigkeit Hauck - Strafrecht AT (Die Straftat) 12/1 RENGIER, 52; KINDHÄUSER, 33; JÄGER, 10; KÜHL, 17, 17A; KREY, 4FF.; GROPP 12; JAKOBS, 9. Kap.; JESCHECK/WEIGEND 54 57; ROXIN 24. ZUR VERTIEFUNG:
MehrEinführung in das Strafrecht (AT) 12/1
Einführung in das Strafrecht (AT) 12/1 DIE STRAFTAT 12 Fahrlässigkeit 1 RENGIER, 52; KINDHÄUSER, 33; JÄGER, 10; KÜHL, 17, 17A; KREY, 4FF.; GROPP 12; JAKOBS, 9. Kap.; JESCHECK/WEIGEND 54 57; ROXIN 24. ZUR
MehrArten des Vorsatzes. Deliktsaufbau
Arten des Vorsatzes 1. dolus directus I. Grades: wenn der Täter den Erfolg für möglich hält und es ihm gerade darauf ankommt. 2. dolus directus II. Grades: wenn der Täter den Erfolg als notwendige Folge
MehrDie Grundlagen: Kausalität, Vorsatz und deliktsspezifische Absichten der strafrechtliche Deliktsaufbau. Fall 1: Doofgelaufen 14
Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Die Grundlagen: Kausalität, Vorsatz und deliktsspezifische Absichten der strafrechtliche Deliktsaufbau Fall 1: Doofgelaufen 14 Der Deliktsaufbau eines vorsätzlichen Erfolgsdelikts;
MehrStrafrecht II Allgemeiner Teil 2. Unterlassen, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski
Strafrecht II Allgemeiner Teil 2 Unterlassen, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski Hinweise Materialien https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/ Zum Vertiefen: Klesczewski, AT, Rn. 244-275 Klausurtermine: Abschlussklausur:
MehrKonversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 7. Stunde: Körperverletzungsdelikte Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Überblick über die prüfungsrelevantesten Körperverletzungsdelikte 223
MehrEinführung in das Strafrecht
Der Verbrechensaufbau - - i.d.r.: dreistufiger Aufbau I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 2 I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver
MehrAufbau von Delikten im Strafrecht AT II
Lernmaterial im Strafrecht Aufbau von Delikten im Strafrecht AT II 2. Fachsemester Strafrecht: Allgemeiner Teil II von Seite I Inhaltsverzeichnis A. Aufbau von Delikten... 1 I. Vollendetes vorsätzliches
MehrStrafrecht Allgemeiner Teil
Strafrecht Allgemeiner Teil Strafbarkeitsvoraussetzungen Prof. Wohlers 31.08.2010 Seite 1 Straftatbestände des BT als Ausgangspunkt der Strafbarkeitsprüfung Art. 111 StGB: "Wer vorsätzlich einen Menschen
MehrKonversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV BT II: Vermögensdelikte. Franziska Cichon
Lehrstuhl für Internationales Strafrecht Prof. Dr. Frank Schuster Mag. Iur. Franziska Cichon Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV BT II: Vermögensdelikte Franziska Cichon Email: franziska.cichon@uni-wuerzburg.de
MehrKonversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 2. Stunde: Wdh. Strafrecht AT Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Schuld In der Fallbearbeitung ist regelmäßig von der Schuldfähigkeit des Täters
MehrStrafrecht II Allgemeiner Teil 2. Fahrlässigkeit; Unterlassen Prof. Dr. D. Klesczewski
Strafrecht II Allgemeiner Teil 2 Fahrlässigkeit; Unterlassen Prof. Dr. D. Klesczewski Strafrecht II AT 2 Hinweise Materialien https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/ Zum Vertiefen: Klesczewski, AT, Rn.
MehrF könnte sich durch die Messerattacke auf M wegen Totschlags gem. 212 I StGB strafbar gemacht haben.
I. Strafbarkeit der F gem. 212 I StGB F könnte sich durch die Messerattacke auf M wegen Totschlags gem. 212 I StGB strafbar gemacht haben. 1. Tatbestand a) Objektiver Tatbestand aa) Taterfolg Der Tod eines
Mehr... jeder Fahrlässigkeitstat =
Michael Jasch 1 ... jeder Fahrlässigkeitstat = objektive Sorgfaltspflichtverletzung und Vorhersehbarkeit bei subjektiver Sorgfaltspflichtverletzung und Vorhersehbarkeit. z.b.: 229 (fahrlässige KV), 222
MehrFall 4. Indem R dem J mit dem Baseballschläger hart auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs.1 StGB strafbar gemacht haben.
Lösungshinweise A. Strafbarkeit der R nach 212 Abs.1 StGB Indem R dem J mit dem Baseballschläger hart auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs.1 StGB strafbar gemacht haben.
MehrStrafrecht Allgemeiner Teil
AchSo! Lernen mit Fällen Strafrecht Allgemeiner Teil Materielles Recht & Klausurenlehre von Winfried Schwabe 2., aktualisierte Auflage Strafrecht Allgemeiner Teil Schwabe schnell und portofrei erhältlich
MehrCrashkurs Strafrecht Wintersemester 2018/19
Universität zu Köln Fachschaft Jura Crashkurs Strafrecht Wintersemester 2018/19 Fall 2 Schulhof Sachverhalt: A schlägt den körperlich stark unterlegenen B auf dem Schulhof. Nach mehreren Schlägen, die
MehrI. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB
Lösung Klausur Nr. 1497 Strafrecht Teil I: Strafbarkeit der Beteiligten A. Strafbarkeit des P I. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB 1. Vorprüfung a. Nichtvollendung der Tat b.
MehrAG im Strafrecht II. Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr. Tobias Singelnstein. Holland. Lehrstuhl Prof. Dr. Hoffmann-Holland.
AG im Strafrecht II Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr. Tobias Singelnstein Lehrstuhl Prof. Dr. Hoffmann-Holland Holland b.brodkorb@fu-berlin.de berlin.de Tel. 838-54715 Ablauf 7. AG-Sitzung Fahrlässigkeit
MehrLösungsskizze Fall 3
Lösungsskizze Fall 3 A. Strafbarkeit der R nach 212 Abs.1 StGB Indem R dem J mit dem Baseballschläger hart auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs.1 StGB strafbar gemacht haben.
Mehr13: Vollrausch ( 323 a)
I. Allgemeines Da eine im schuldunfähigen Zustand ( 20) begangene rechtswidrige Tat aufgrund des Schuldprinzips nicht bestraft werden kann, die (schuldhafte) Herbeiführung des schuldunfähigen Zustands
MehrDas vorsätzliche unechte Unterlassungsdelikt
Das vorsätzliche unechte Unterlassungsdelikt Aufbau / Probleme PD Dr. Peter Rackow Was sind (un)echte Unterlassungsdelikte? Der angetrunkene Autofahrer A fährt fahrlässig den Radfahrer R an und flüchtet,
MehrGrundkurs Strafrecht III. Grundkurs Strafrecht III Besprechung Vhb-Klausur
Herzlich Willkommen Besprechung Vhb-Klausur Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster Büro: Paradeplatz
MehrStrafrecht. Eine Einführung für die. Schulung des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Kiel. Die gezeigten PowerPoint Folien
Strafrecht Eine Einführung für die Schulung des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Kiel Die gezeigten PowerPoint Folien (soweit sie nicht Bestandteil des Skripts sind) Tatbestand - Rechtswidrigkeit
MehrGrundkurs Strafrecht III. Grundkurs Strafrecht III Besprechung Vhb-Klausur
Herzlich Willkommen Besprechung Vhb-Klausur Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster Büro: Paradeplatz
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 EINLEITUNG 1
Strafrecht AT INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis: Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 EINLEITUNG 1 A. Einführung in das Strafgesetzbuch 1 1. Strafrecht im formellen Sinn 1 2. Strafe
MehrThemenverzeichnis. Strafrecht AT I S 1
AT I 1 liche Klausurentechnik 2 Aufbauregeln 3 Das vorsätzliche Begehungsdelikt Aufbau 4 Die strafrechtliche Handlung 5 Das vorsätzliche Begehungsdelikt Kausalität (I) 6 Das vorsätzliche Begehungsdelikt
MehrKonversatorium zum Grundkurs Strafrecht III
Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster
MehrVOLLENDETES VORSÄTZLICHES BEGEHUNGSDELIKT I. TATBESTAND. Vorsatz hinsichtlich aller Umstände des objektiven Tatbestands ( 5 StGB) II.
VOLLENDETES VORSÄTZLICHES BEGEHUNGSDELIKT Strafbarkeit des/der... wegen... gem X StGB durch... Deliktspezifisch: Qualität des Tatsubjekts (Sonderdelikte) Erfolg Erfolgsspezifisch gefährliche Handlung,
Mehr7. Allgemeindelikte, Sonderdelikte und eigenhändige Delikte 16
Strafrecht AT INHALTSVERZEICHNIS I Inhaltsverzeichnis: Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 Einleitung 1 A. Einführung in das Strafgesetzbuch 1 1. Strafrecht im formellen Sinn 1 2. Strafe
MehrLösung Fall 1: Rivalitäten. L ö s u n g s s k i z z e
Lösung Fall 1: Rivalitäten L ö s u n g s s k i z z e Tatkomplex 1: Angriff auf X A. Strafbarkeit des A I. 211, 212 Abs. 1 StGB (Schlag gegen den Kopf) Tod eines Menschen (+): X stirbt aa) des Grunddelikts,
MehrVerzeichnis der Abkürzungen und abgekürzt zitierter Standardwerke
Vorwort zur 6. Auflage Verzeichnis der Abkürzungen und abgekürzt zitierter Standardwerke Teil 1 Einführung in das Strafrecht A. Aufgaben und Ziele des Strafrechts I. «Rechtsgüterschutz» 1. Orientierung
MehrInhaltsverzeichnis. Teill Einführung in das Strafrecht
Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Teill Einführung in das Strafrecht A. Aufgaben und Ziele des Strafrechts 1 I. «Rechtsgüterschutz» 1 1. Orientierung am potentiellen Opfer 1 2. Versuch zur Eingrenzung
MehrTötung auf Verlangen, 216 StGB
Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht (BT) SoSe 2014 Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht Laura Diebold http://www.strafecht-online.org
MehrLösungsskizze Fall 3
Lösungsskizze Fall 3 A. Strafbarkeit der R nach 212 Abs. 1 StGB Indem R dem J mit dem Baseballschläger auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben.
MehrVorwort zur 5. Auflage. Aus dem Vorwort zur 2. Auflage. Verzeichnis der Abkürzungen und abgekürzt zitierter Standardwerke
Vorwort zur 5. Auflage Aus dem Vorwort zur 2. Auflage Verzeichnis der Abkürzungen und abgekürzt zitierter Standardwerke V VII XV Teil 1 Einführung in das Strafrecht A. Aufgaben und Ziele des Strafrechts
Mehr1. Tatbestandsmäßigkeit = Unrecht
1. Abschnitt: Die Elemente des Straftatsystems Die Prüfung eines jeden Kriminaldelikts durchläuft die nachfolgend genannten Elemente des Straftatsystems. 0. Vorliegen einer menschlichen Handlung 1. Tatbestandsmäßigkeit
MehrGliederung. 2. Kapitel - Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts...9
Gliederung 1. Kapitel - Aufgaben und Zwecke des Strafrechts 1 I. Rechtsgüterschutz 1 II. Sinn und Zweck von Strafe; Straftheorien 4 III. Materielles und formelles Strafrecht 8 IV. Kernstrafrecht und Nebenstrafrecht
MehrHerzlich Willkommen. Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III. Daniel Müller Rechtsanwalt
Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Daniel Müller Rechtsanwalt Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Internationales Strafrecht E Mail: daniel.mueller@uni wuerzburg.de
MehrC könnte sich durch das Töten der O des Totschlags gemäß 212 I StGB strafbar gemacht haben.
Fall 5 I. Strafbarkeit des C C könnte sich durch das Töten der O des Totschlags gemäß 212 I StGB strafbar gemacht haben. 1. Tatbestand a) objektiver Tatbestand C müsste den Tod einer anderen Person kausal
MehrTäterschaft und Teilnahme 1
Täterschaft und Teilnahme 1 A. Einleitung 1 I. Täterschaft 1 II. Teilnahme 2 IE. Einheitstäter 2 B. Grundfall: Die Axt im Haus..." 3 C. Systematik und Vertiefung 6 I. Die Abgrenzung von Täterschaft und
MehrStrafrecht I Allgemeiner Teil 1. Unzumutbarkeit ( 33, 35 StGB) Prof. Dr. D. Klesczewski
Strafrecht I Allgemeiner Teil 1 Unzumutbarkeit ( 33, 35 StGB) Prof. Dr. D. Klesczewski Hinweise Materialien https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/ Zum Vertiefen: Klesczewski, AT, 3. Aufl., Rn. 356-361,
MehrSchweizerisches Strafrecht
Daniel Schaffner lic. iur. Schweizerisches Strafrecht Allgemeiner Teil I: Die Straftat Fragen und Antworten H!'l :«,-.,i? Stämpfli Verlag AG Bern 2009. Inhaltsverzeichnis :J Vorwort V Inhaltsverzeichnis
MehrAG im Strafrecht II. Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr. Tobias Singelnstein. Holland. Lehrstuhl Prof. Dr. Hoffmann-Holland.
AG im Strafrecht II Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr. Tobias Singelnstein Lehrstuhl Prof. Dr. Hoffmann-Holland Holland b.brodkorb@fu-berlin.de berlin.de Tel. 838-54715 Ablauf 5. AK-Sitzung Kurze Wiederholung
MehrStrafrecht II Allgemeiner Teil 2. Einführung; Wiederholung Prof. Dr. D. Klesczewski
Strafrecht II Allgemeiner Teil 2 Einführung; Wiederholung Prof. Dr. D. Klesczewski Materialien: https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/ Strafrecht I AT 1 Hinweise Zum Vertiefen: Klesczewski, Strafrecht
MehrWürzburger Woche an der April Dipl. Jur. Christopher Jones, Europajurist (Universität Würzburg)
Würzburger Woche an der Bahçeşehir Üniversitesi 26. 30. April 2010 Strafrecht Dipl. Jur. Christopher Jones, Europajurist (Universität Würzburg) Gliederung: Teil 1 Allgemeiner Teil Allgemeines (Allg) Deliktsprüfung
MehrTutorate - Strafrecht AT HS 2014 Lektion 6 «Falltraining»
Tutorate - Strafrecht AT HS 2014 Lektion 6 «Falltraining» Prof. Dr. iur. Frank Meyer LL.M. (Yale) Universität Zürich Tutor: ass. iur. Deniz Hoffmann, Rechtsanwalt (D) Prüfungsaufbau Fahrlässigkeit I. Tatbestand
MehrÜbersicht 8. Juli 2008
AG Strafrecht I - SS 2008 - Dr. Angie Genenger Das fahrlässige Begehungsdelikt Aufbau Vorprüfung: Handlungsqualität Übersicht 8. Juli 2008 I. Tatbestand 1. Tatbestandsmäßigkeit Eintritt und Verursachung
MehrEinführung in das Strafrecht
Die Rechtfertigung tatbestandsmäßigen Handelns I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 2 Rechtswidrigkeitsausschluss durch: Rechtfertigungsgründe
MehrEinführung in das Strafrecht
Schuld als Voraussetzung der Strafbarkeit I. Tatbestand a. Objektiver Tatbestand b. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 2 Der Täter darf nicht allein deshalb bestraft werden, weil sein
MehrVorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil I. Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf
Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil I Rechtfertigungsgründe Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf I. Grundlagen Eine Handlung ist rechtswidrig, wenn sie einen gesetzlichen Tatbestand verwirklicht und nicht durch
Mehrjeder Fahrlässigkeitstat =
Prof. Dr. Michael Jasch 1... jeder Fahrlässigkeitstat = objektive Sorgfaltspflichtverletzung und Vorhersehbarkeit bei subjektiver Sorgfaltspflichtverletzung und Vorhersehbarkeit. - Beispiele: 229 (fahrlässige
MehrStrafrecht Allgemeiner Teil
Strafrecht Allgemeiner Teil Das vorsätzliche (unechte) Unterlassungsdelikt Prof. Wohlers Vgl. DONATSCH/TAG, S. 288 ff.; WOHLERS, S. 136 ff. 31.08.2010 Seite 1 Arten von Unterlassungsdelikten Echte Unterlassungsdelikte
MehrKlausurenkurs im Strafrecht Lösungshinweise zur Klausur vom Diana Thörnich Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Mark A.
Klausurenkurs im Strafrecht Lösungshinweise zur Klausur vom 6.4.2016 Diana Thörnich Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Mark A. Zöller 1 Statistik Punkte 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Anzahl 0 0 2 9
MehrKonversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 7. Stunde: Körperverletzungsdelikte Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Überblick über die prüfungsrelevantesten Körperverletzungsdelikte 223
MehrKlausur Strafrecht AT Sabine Gless
Klausur Strafrecht AT 2008 Frage 1: Strafbarkeit der T A. Strafbarkeit der T wegen vorsätzlicher Tötung nach Art. 111 StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand (Eventual-) Vorsatz?
MehrAnwendungskurs Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte
Anwendungskurs Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte - mittelbare Täterschaft - Fall 4: Gammelfleisch Lösung Lösung des Ausgangsfalls: Prüfungsaufbau: mit dem Tatnächsten beginnen. Hier hat
MehrJuristen Alumni e.v. Einführung in das Strafrecht. Prof. Dr. Eric Hilgendorf
Einführung in das Strafrecht Prof. Dr. Eric Hilgendorf Agenda 1) Historische Grundlagen 2) Das StGB, Dogmatik und System 3) Deliktstypen 4) Objektive Tatbestandsmäßigkeit 5) Subjektive Tatbestandsmäßigkeit
MehrVariante 2a Der Besitzer des Supermarktes ist Ls Vater V. Prüfen Sie die Strafbarkeit der M und des L!
APÜ aus Strafrecht Dr. Stephanie Öner/ Dr. Lisa Pühringer WS 2011/2012 Fall 3 M leidet an paranoider Schizophrenie. Eines Tages wird sie wieder von Wahnvorstellungen geplagt. Eine innere Stimme befiehlt
MehrFall Tatkomplex: Das Geschehen rund um den Unfall. A. Strafbarkeit des U wegen Totschlags gem. 212 Abs. 1 StGB durch Anfahren des X
Lösungshinweise 1. Tatkomplex: Das Geschehen rund um den Unfall A. Strafbarkeit des U wegen Totschlags gem. 212 Abs. 1 StGB durch Anfahren des X Die Tötung des X kann U nicht objektiv zugerechnet werden,
MehrA. Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB durch Schlagen des L mit der Tüte
TATKOMPLEX 1: IN DER BUCHHANDLUNG A. Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB durch Schlagen des L mit der Tüte a. Taterfolg Wahrscheinlichkeit, b.
MehrStrafrecht Allgemeiner Teil
Strafrecht Allgemeiner Teil Eine Einführung für Anfangssemester Dr. Fritjof Haft o. Professor an der Universität Tübingen 9. Auflage Verlag C. H. Beck München 2004 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrLösungsskizze Fall 10
Lösungsskizze Fall 10 Erster Tatkomplex: Der Unfall mit dem Zweisitzer A. Strafbarkeit des M wegen Totschlags gem. 212 Abs. 1 StGB Indem M den X anfuhr, könnte er sich wegen Totschlags gem. 212 Abs. 1
MehrFall 5 Grundfall: Die Auseinandersetzung in der Disco
Fall 5 Grundfall: Die Auseinandersetzung in der Disco Strafbarkeit des H A. Beleidigung in Mittäterschaft, 185 (+) B. Totschlag, 212 I (-) BGH: hohe Hemmschwelle bzgl. Tötungsvorsatz à (-) C. Gefährliche
MehrAPÜ aus Strafrecht Dr. Stephanie Öner/ Dr. Lisa Pühringer WS 2011/2012
APÜ aus Strafrecht Dr. Stephanie Öner/ Dr. Lisa Pühringer WS 2011/2012 Fall 4 A hat es sehr eilig und fährt daher in seinem Porsche mit 80 km/h durch das Ortsgebiet. Er kann aufgrund seiner überhöhten
MehrKonversatorium zum Grundkurs Strafrecht III
Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster
MehrStrafrecht. Strafrecht AT 9 Sitzungen Strafrecht BT 11 Sitzungen Stpo: 2 Sitzungen. Strafrecht AT
Strafrecht Strafrecht AT Strafrecht AT 9 Sitzungen Strafrecht BT 11 Sitzungen Stpo: 2 Sitzungen 1. Sitzung +Vorsätzliches Begehungsdelikt I (Form+Inhalt; Erfolg, Handlung Kausalität) Tatbestandsfunktion
MehrSTRAFRECHT AT II. Täterschaft und Teilnahme Fahrlässige Begehung Unechte Unterlassungsdelikte Konkurrenzen Wahlfeststellung
Skript Grundfall Klausurfall STRAFRECHT AT II Täterschaft und Teilnahme Fahrlässige Begehung Unechte Unterlassungsdelikte Konkurrenzen Wahlfeststellung Dr. Dirk Schweinberger 4. Auflage, Oktober 2015 Herr
MehrKonversatorium zum Grundkurs Strafrecht III
Herzlich Willkommen Konversatorium zum Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster Büro: Paradeplatz
Mehr13: Körperverletzung mit Todesfolge ( 227 StGB)
I. Systematische Einordnung 13: Körperverletzung mit Todesfolge ( 227 StGB) Bei 227 StGB handelt es sich um ein erfolgsqualifiziertes Delikt. Hat eine vorsätzlich begangene Körperverletzung den Tod des
MehrWiederholungsfall: Strafbarkeit der F gem. 212 StGB?
Wiederholungsfall: F erwacht in einem dunklen, unverschlossenen Raum. Auf ihrem Kopf lastet eine Vorrichtung, die mit zwei Enden in ihrem Mund verankert und mit einem Schloss befestigt ist. Auf einer Videowand
MehrVorwort. Allgemeine Literatur Abkürzungsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Allgemeine Literatur Abkürzungsverzeichnis V IX XIII XVII Einführung 1 A. Aufgaben und Ziele 1 I. Strafrechtliche Sanktionierung 1 II. Rechtsgüterschutz, Sozialschädlichkeit
MehrDas versuchte Erfolgsdelikt 1
Das versuchte Erfolgsdelikt 1 A. Aufbau OS: A könnte sich eines versuchten..., gemäß... StGB, strafbar gemacht haben, indem er... I. Tatbestand Der... kann nicht aus dem vollendetem Delikt bestraft werden.
MehrINHALTSVERZEICHNIS XXII
INHALTSVERZEICHNIS LITERATUR ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XVII XXII EINFÜHRUNG 1 1. Kapitel: Grundlagen, * 1 A) Übersichten 1 Übersicht 1: Stellung des Strafrechts in der Rechtsordnung / Übersicht 2: Rechtsfolgensystem
MehrInhaltsverzeichnis. Siebzehntes Kapitel: Das Fahrlässigkeitsdelikt
Vorwort... 5... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Allgemeines Literaturverzeichnis... 19 A. Lehrbücher, Monographien und Kommentare... 19 B. Prüfungsfälle mit Lösungen... 20 Siebzehntes Kapitel: Das Fahrlässigkeitsdelikt
MehrKonversatorium zum Grundkurs Strafrecht III
Herzlich Willkommen Konversatorium zum Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster Büro: Paradeplatz
MehrALPMANN SCHMIDT. Strafrecht AT. 9. Auflage
ALPMANN SCHMIDT Strafrecht AT 9. Auflage 2010 Dr. Rolf Krüger Fachanwalt für Strafrecht und Repetitor in Münster Strafrecht AT 9., überarbeitete und erweiterte Auflage 2010 ISBN: 978-3-86752-122-2 Verlag:
MehrKonversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I
Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I 6. Stunde: Notwehr ( 32 StGB) Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster (Prüfungs-)Voraussetzungen für den Rechtfertigungsgrund der Notwehr nach 32 StGB
MehrKonversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 10. Stunde: Freiheitsberaubung, Geiselnahme und Nötigung Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Freiheitsberaubung, 239 StGB 239 Freiheitsberaubung
MehrVorwort zur 6. Auflage
Vorwort zur 6. Auflage Die 6. Auflage ist unter Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und der wichtigsten einschlägigen Literatur auf dem Stand von Mai 2016 ergänzt und überarbeitet worden.
MehrProf. Dr. Michael Jasch
Prof. Dr. Michael Jasch 1. Strafrecht- und Strafzwecktheorien 2. Verfassungsrechtliche Aspekte 3. Deliktstypen 4. Handlung als Grundlage der Strafbarkeit 5. Strafverfolgungsvoraussetzungen 6. Aufbau der
MehrStrafrecht AT I. Prof. Dr. Marc Thommen
Strafrecht AT I Prof. Dr. Marc Thommen 1 Rechtfertigung 2 Strafbarkeit von Major Lars Koch 3 Gessler zwingt ihn, vom Kopf des eigenen Kindes zur Rettung beider Leben und für seine Freilassung einen Apfel
MehrStrafrecht Allgemeiner Teil
Kurt Seelmann Strafrecht Allgemeiner Teil zweite iiberarbeitete und erweiterte Auflage HELBING & LICHTENHAHN Basel Genf Munchen Vorwort Abkiirzungsverzeichnis V XIII Teil 1 Einfuhrung in das Strafrecht
MehrSchuld. (Partielle) Schuldunfähigkeit Entschuldigungsgründe (Partiell) fehlendes Unrechtsbewusstsein
Schuld Schuld als persönliche Vorwerfbarkeit ist Voraussetzung jeder Strafe, 46 StGB Die Rechtswidrigkeit indiziert die Schuld. Ausnahmsweise kann dieses Indiz widerlegt werden. (Partielle) Schuldunfähigkeit
Mehr