Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III"

Transkript

1 Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Internet: Büro: Paradeplatz 4 Raum-Nr. 410

2 Grundkurs Strafrecht III Wiederholung Strafrecht AT 1. Woche Das vorsätzliche Erfolgsdelikt Der Gutachtenstil Versuch und Rücktritt 2. Woche Die Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe Das Fahrlässigkeitsdelikt Die Erfolgsqualifikation (Das Unterlassungsdelikt ) 3. Woche Mittelbare Täterschaft / Mittäterschaft Anstiftung / Beihilfe

3 Wiederholung Strafrecht AT Bestandteile des vorsätzlichen Erfolgsdeliktes I. Tatbestand a. Objektiver Tatbestand aa. Handlung bb. Erfolg cc. Kausalität dd. Objektive Zurechnung b. Subjektiver Tatbestand Vorsatz im Zeitpunkt der Tathandlung II. Rechtswidrigkeit III. Schuld

4 Rechtfertigungsgründe Rechtswidrig handelt, wer einen Straftatbestand verwirklicht ohne von einem Rechtfertigungsgrund gedeckt zu sein Das eigentlich widerrechtliche Verhalten wird bei Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes vom Gesetzgeber anders bewertet - es wird als legal gebilligt Es wird zwar eine grundsätzlich widerrechtliche Handlung vorgenommen, dennoch handelt der Täter im Rahmen des Rechts, nämlich gerechtfertigt Anders im Rahmen der Schuld bzgl. Entschuldigungsgründe: Der Gesetzgeber missbilligt die Handlung, es fehlt aber die Strafmündigkeit. Der Gesetzgeber versteht, wieso ein Mensch in bestimmten Situationen sich nicht an das geltende Recht halten kann.

5 Grundkurs Strafrecht III Rechtfertigungsgründe Achtung! Mit Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes ist grundsätzlich die Rechtswidrigkeit indiziert! Daher ist eine ausführliche Prüfung der Rechtswidrigkeit nur dann notwendig und richtig, wenn Hinweise für das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes existieren!

6 Grundkurs Strafrecht III Rechtfertigungsgründe Liegen keine Anhaltspunkte für Rechtfertigungsgründe vor, reicht ein kurzer Hinweis: Die Handlung ist mangels Vorliegens von Rechtfertigungsgründen auch rechtswidrig. Vermeiden Sie die Formulierung: Rechtfertigungsgründe sind nicht ersichtlich.

7 Grundkurs Strafrecht III Rechtfertigungsgründe Wichtige Rechtfertigungsgründe 127 Abs. 1 StPO (Festnahmerecht) 859 BGB (Selbsthilfe des Besitzers) 32 StGB (Notwehr) 228 BGB (Defensivnotstand) 904 BGB (Aggressivnotstand) 193 StGB (Wahrnehmung berechtigter Interessen) 34 StGB (rechtfertigender Notstand)

8 Grundkurs Strafrecht III Rechtfertigungsgründe Aufbau Aufbau folgt meist gleichen Strukturen: 1. Rechtfertigungslage = objektive Umstände, die vorliegen müssen 2. Rechtfertigungshandlung = Art und Weise, wie man sich verhalten darf 3. Rechtfertigungswille = Wissen und Wollen, gerechtfertigt zu handeln

9 Rechtfertigungsgründe Aufbau Aufbau folgt meist gleichen Strukturen: I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit 1. Rechtfertigungslage (Wann gilt der RF-Grund) 2. Rechtfertigungshandlung (Wie ist er anzuwenden) 3. Rechtfertigungswille (Warum handelte der Täter)

10 Rechtfertigungsgründe Aufbau Beispiel anhand 32 StGB Notwehr 32 Notwehr (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. 1. Notwehrlage gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff 2. (statthafte) Notwehrhandlung a. Verteidigung (=nur gegen den Angreifer) b. erforderlich aa. geeignet bb. relativ mildestes Mittel c. geboten (=Sozialethische Einschränkung nötig?) 3. Notwehrwille

11 Rechtfertigungsgründe Prüfungsreihenfolge Rechtfertigungsgründe Hier gilt der lex specialis Grundsatz Bei Besitzstörungen ist 859 BGB spezieller als 32 StGB Bei Freiheitsberaubung ist 127 Abs. 1 StPO spezieller als 32 StGB Verletzt der Verteidiger fremdes Eigentum, von dem die Gefahr ausgeht, ist 228 BGB spezieller als 34 StGB Verletzt er hingegen unbeteiligtes fremdes Eigentum, ist 904 BGB spezieller als 34 StGB Die speziellen Rechtsfertigungsgründe aus dem BT sind ebenfalls vorrangig zu prüfen (etwa 193 StGB) Innerhalb ähnlicher Rechtfertigungsgründe sind solche mit weiteren Eingriffsbefugnissen vorrangig ( 32 vor 34 StGB)

12 Rechtfertigungsgründe Problem: fehlender Rechtfertigungswille Grundverständnis: objektiver Tatbestand des Delikts verkörpert das sog. Erfolgsunwert Der subjektive Tatbestand verkörpert dagegen das sog. Handlungsunwert 1. Objektive Tatbestand = sinnlich wahrnehmbare Merkmale, beschreibt Täterkreis, Tatsituation etc. die äußere Welt Sog. Erfolgsunwert 2. Subjektiver Tatbestand = umfasst Motive des Täters, die innere Welt des Täters Sog. Handlungsunwert

13 Rechtfertigungsgründe Problem: fehlender Rechtfertigungswille I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtfertigungsgründe 1. Rechtfertigungslage 2. Rechtfertigungshandlung 3. Rechtfertigungswille Erfüllt das sog. Erfolgsunrecht Erfüllt das sog. Handlungsunrecht Tilgen das Erfolgsunrecht Tilgt das Handlungsunrecht Fehlt dem Täter jetzt der Rechtfertigungswille, so wird zwar das Erfolgsunrecht (obj. Tatbestand) durch die Rechtfertigungslage aufgehoben das Handlungsunrecht (subj.tatbestand) bleibt jedoch Also ist auch nur der subjektive Tatbestand zurechenbar Entspricht der Versuchs-Konstellation! (Sog. Versuchslösung)

14 Schuld Schuldprinzip hat Verfassungsrang: Nulla poena sine culpa (Keine Strafe ohne Schuld) Def. Schuld im strafrechtlichen Sinne = persönliche Vorwerfbarkeit der Tat im Sinne des Dafürkönnens Abgrenzung Rechtswidrigkeit und Schuld Kein Unrecht Bei der Rechtswidrigkeit ist die Frage, ob die Rechtsordnung die Tat ausdrücklich und ausnahmsweise billigt und deshalb die Tat gerade nicht als Unrecht eingestuft wird Unrecht aber unzumutbar Bei der Schuld wird dem Täter dagegen vorgeworfen, sich bewusst gegen das Recht entschieden zu haben teilw. ist normgerechtes Verhalten aber unzumutbar und so auch straflos (z.b. 35 StGB) das Verhalten bleibt aber rechtswidrig und wird nicht gebilligt!

15 Grundkurs Strafrecht III Schuld In einem Gutachten ist regelmäßig von der Schuldfähigkeit des Täters auszugehen. Grund: Das Menschenverständnis des Grundgesetzes geht von einem vollverantwortlichen Bürger aus, welcher grundsätzlich das Unrecht seiner Tat einsehen (sog. Einsichtsfähigkeit) und nach dieser Einsicht handeln (sog. Steuerungsfähigkeit) kann. Daher im Gutachten grds. anzunehmen Ausnahme: Anhaltspunkte für fehlende Schuld gegeben

16 Grundkurs Strafrecht III Schuld Wichtige Schuldausschließungsgründe 19 StGB: Schuldunfähigkeit des Kindes 20 StGB: Schuldunfähigkeit 21 StGB: Verminderte Schuldfähigkeit 33 StGB: Notwehrexzess (h.m.) 35 StGB: entschuldigender Notstand Übergesetzlicher entschuldigender Notstand

17 Fahrlässigkeitsdelikt Unterschied zu anderen Delikten Erfolgsdelikt Handlung Taterfolg Versuch Handlung Taterfolg Fahrlässigkeitsdelikt Handlung aber Vorsatz Taterfolg

18 Grundkurs Strafrecht III Fahrlässigkeitsdelikt Fahrlässiges Handeln nur strafbar, wenn ausdrücklich im Gesetz geregelt, 15 StGB Fahrlässigkeitsdelikt Handlung Taterfolg aber Vorsatz Versuch und Teilnahme nicht bei Fahrlässigkeitsdelikten Ist der Erfolg eingetreten und fehlt Vorsatz: Prüfung einer etwaigen Fahrlässigkeitsdelikt, sofern gesetzlich normiert Bestraft wird unbewusstes, aber sorgfaltswidriges Verhalten Handlungsunwert hier also objektive Sorgfaltspflichtverletzung

19 Grundkurs Strafrecht III Fahrlässigkeitsdelikt Aufbau Fahrlässigkeitsdelikt Vorsätzliches Begehungsdelikt: I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Erfolg Handlung Kausalität Obj. Zurechnung 2. Subjektiver Tatbestand Vorsatz im Zeitpunkt der Tathandlung II. Rechtswidrigkeit III. Schuld = persönliche Vorwerfbarkeit Vereinfacht I. Tatbestand Erfolg Handlung Kausalität Obj. Zurechnung II. Rechtswidrigkeit III. Schuld = persönliche Vorwerfbarkeit Fahrlässigkeitsdelikt Handlung Taterfolg aber Vorsatz

20 Fahrlässigkeitsdelikt Aufbau Fahrlässigkeitsdelikt Vorsätzliches Begehungsdelikt I. Tatbestand 1. Erfolg 2. Handlung 3. Kausalität 4. Objektive Zurechnung (+), wenn eine missbilligte Gefahr geschaffen wurde, die sich im Erfolg verwirklicht hat. 5. Vorsatz Wissen und Wollen des tatbestandlichen Erfolges II. Rechtswidrigkeit III. Schuld persönliche Vorwerfbarkeit; gegeben, wenn der Täter über Einsichts- und Steuerungsfähigkeit verfügte. Fahrlässiges Begehungsdelikt I. Tatbestand 1. Erfolg 2. Handlung 3. Kausalität 4. Fahrlässigkeit obj. Sorgfaltspflichtverletzung bei obj. Vorhersehbarkeit des Erfolges 5. Objektive Zurechnung (+), wenn die Sorgfaltspflicht gerade dem Zweck diente, den Erfolg zu vermeiden (1) und der Erfolg auf ihrer Verletzung (2) beruht. II. Rechtswidrigkeit III. Schuld Persönliche Vorwerfbarkeit; gegeben, wenn der Täter in seiner Lage die Sorgfaltspflichtverletzung hätte erkennen und den Erfolg hätte vorhersehen können. (1) Der sog. Schutzzweckzusammenhang (2) Der sog. Pflichtwidrigkeitszusammenhang

21 Fahrlässigkeitsdelikt Aufbau Fahrlässigkeitsdelikt I. Tatbestand 1. Erfolg 2. Handlung 3. Kausalität 4. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung und objektive Vorhersehbarkeit (sog. obj. Fahrlässigkeit) 5. Objektive Zurechenbarkeit II. III. a. Schutzzweckzusammenhang b. Pflichtwidrigkeitszusammenhang c. Dazwischentreten Dritter Rechtswidrigkeit Schuld Individuelle Sorgfaltspflichtverletzung und individuelle Vorhersehbarkeit (sog. subj. Fahrlässigkeit) Ggf. Entschuldigungsgrund der Unzumutbarkeit des normgemäßen Verhaltens

22 Grundkurs Strafrecht III Fahrlässigkeitsdelikt Objektive Zurechenbarkeit beim Fahrlässigkeitsdelikt Schutzzweckzusammenhang o o Diente die Sorgfaltspflicht, die vom Täter verletzt wurde, gerade dem Zweck, vor dem eingetretenen Erfolg zu schützen? Diese Frage kann nur beantwortet werden, wenn schon vorher feststeht, ob er Täter eine Sorgfaltspflicht verletzt hat deshalb ist die objektive Fahrlässigkeit vor der objektiven Zurechnung zu prüfen. Pflichtwidrigkeitszusammenhang o Ist der Erfolg gerade auf Grund der Pflichtwidrigkeit eingetreten; m.a.w. Wäre der Erfolg ausgeblieben, wenn der Täter die Sorgfaltspflicht beachtet (sich also hypothetisch rechtmäßig verhalten) hätte? (rechtmäßiges Alternativ Verhalten) Kein eigenverantwortliches Dazwischentreten des Opfers oder eines Dritten

23 Fahrlässigkeitsdelikt Aufbau Fahrlässigkeitsdelikt I. Tatbestand 1. Erfolg 2. Handlung 3. Kausalität 4. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung und objektive Vorhersehbarkeit (sog. obj. Fahrlässigkeit) 5. Objektive Zurechenbarkeit II. III. a. Schutzzweckzusammenhang b. Pflichtwidrigkeitszusammenhang c. Dazwischentreten Dritter Rechtswidrigkeit Schuld Individuelle Sorgfaltspflichtverletzung und individuelle Vorhersehbarkeit (sog. subj. Fahrlässigkeit) Ggf. Entschuldigungsgrund der Unzumutbarkeit des normgemäßen Verhaltens

24 Grundkurs Strafrecht III Die Erfolgsqualifikation Grunddelikt Grunddelikt Das Delikt in seiner Normalform Bsp.: 223 StGB Qualifikation Grunddelikt + weiteres Tatbestandsmerkmal Bsp.: 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB ( Waffe als weiteres Tatbestandsmerkmal). Erfolgsqualifikation Grunddelikt +weiteres Tatbestandsmerkmal, welches aber ein fahrlässiger Erfolg ist (anders als bei normalen Qualifikation) Bsp.: 227 StGB ( Tod als Erfolg)

25 Grundkurs Strafrecht III Die Erfolgsqualifikation Besonderheit: Vorsatz-Fahrlässigkeit-Kombination 18 StGB Grunddelikt Bei Begehung eines Grunddelikts tritt zusätzlich fahrlässig schwere Folge ein Aufbau setzt sich zusammen aus 1. Grunddelikt + 2. Fahrlässigkeitsdelikt bzgl. schwerer Folge Spezieller: Gefahrspezifischer Zusammenhang

26 Die Erfolgsqualifikation Erfolgsqualifikation 1. Schritt: Prüfung Grunddelikt Prüfung folgt dem normalen Aufbau 2. Schritt: Prüfung Erfolgsqualifikation I. Tatbestand 1. Vorliegen des Grunddelikts (s.o.) 2. Prüfung der fahrlässigen Herbeiführung der schweren Folge a. Schwere Folge Handlung b. Kausalität c. Tatbestandsspez. Gef.zusammenhang d. Obj. Fahrlässigkeit II. Rechtswirdigkeit III. Schuld Subj. Fahrlässigkeit Grunddelikt Normale Prüfung des Erfolgsdelikts I. Tatbestand a. Objektiver Tatbestand aa. Handlung bb. Erfolg cc. Kausalität dd. Objektive Zurechnung b. Subjektiver Tatbestand Vorsatz im Zeitpunkt der Tathandlung II. Rechtswidrigkeit III. Schuld

27 Die Erfolgsqualifikation Grundkurs Strafrecht III Prüfung der Fahrlässigkeit hins. der schweren Folge im Zusammenhang mit Grunddelikt Erfolgsqualifikation 1. Schritt: Prüfung Grunddelikt Prüfung folgt dem normalen Aufbau 2. Schritt: Prüfung Erfolgsqualifikation I. Tatbestand 1. Vorliegen des Grunddelikts (s.o.) 2. Prüfung der fahrlässigen Herbeiführung der schweren Folge a. Schwere Folge Handlung b. Kausalität c. Tatbestandsspez. Gef.zusammenhang d. Obj. Fahrlässigkeit II. Rechtswirdigkeit III. Schuld Subj. Fahrlässigkeit Grunddelikt I. Tatbestand 1. Erfolg 2. Handlung 3. Kausalität 4. Obj. Fahrlässigkeit a. obj. Sorgfaltspflichtverletzung b. obj. Vorhersehbarkeit 5. Objektive Zurechnung II. Rechtswidrigkeit III. Schuld Subj. Fahrlässigkeit a. subj. Sorgfaltsflichtverletzung b. subj. Vorhersehbarkeit

28 Grundkurs Strafrecht III Die Erfolgsqualifikation Der Gefahrspezifische Zusammenhang Besonderheit der Erfolgsqualifikation Definition: Der tatbestandsspezifische Gefahrzusammenhang ist gegeben, wenn sich in dem qualifizierten Erfolg die Gefahr realisiert hat, die dem Grunddelikt typischerweise anhaftet. Grunddelikt beschreibt den Zusammenhang zwischen Grunddelikt und schwerer Folge Stärkere Einschränkung der Kausalität Besteht, um höhere Strafzumessung zu rechtfertigen; objektive Zurechnung reicht dafür nicht Gedanklich sind Schritte der obj. Zurechnung aber durchzugehen

29 Die Erfolgsqualifikation Aufbau Grunddelikt A. Prüfung des Grunddeliktes B. Prüfung der Erfolgsqualifikation I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Verweis auf das erfüllte Grunddelikt (Alt.: Inzidentprüfung des Grunddeliktes) 2. Eintritt der schweren Folge a. Qualifizierter Erfolg (auch schwere Folge) b. Kausalität zwischen Grunddelikt und schwerer Folge c. Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang (auch Unmittelbarkeitszusammenhang) d. Obj. Fahrlässigkeit gem. 18 StGB II. III. aa. Obj. Sorgfaltspflichtverletzung bb. Obj. Vorhersehbarkeit Rechtswidrigkeit Schuld 1. Subj. Fahrlässigkeit 2. Ggf. Entschuldigungsgründe

30 Das Unterlassungsdelikt Zwei Arten des Unterlassungsdelikt Echtes Unterlassungsdelikt Unechtes Unterlassungsdelikt Gesetzliche Gebotsnorm Eine gewisse Handlung ist Pflicht Aus 13 StGB erst Pflicht zu Handeln Pflicht nur für bestimmte Personen d.h. Jedermann macht sich durch Unterlassen der gesetzlich gebotenen Handlung strafbar z.b. 323c StGB, 123 I Var. 2 StGB d.h. jedes Begehungsdelikt kann durch 13 StGB in Unterlassungsdelikt umgewandelt werden Voraussetzung ist aber Garantenstellung

31 Das Unterlassungsdelikt Aufbau echtes Unterlassungsdelikt I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a. Geschriebene Tatbestandsmerkmale des jeweiligen Straftatbestandes II. III. b. Ungeschriebene Tatbestandsmerkmale (vgl. 323c StGB) aa. tatsächliche Möglichkeit des gebotenen Tuns bb. Erforderlichkeit der Hilfeleistung cc. Zumutbarkeit des gebotenen Tuns 2. Subjektiver Tatbestand a. Vorsatz b. Sonstige subj. Merkmale Rechtswidrigkeit Schuld Besonderer Entschuldigungsgrund: Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens

32 Grundkurs Strafrecht III Das Unterlassungsdelikt Das unechtes Unterlassungsdelikt jedes Begehungsdelikt durch Unterlassen verwirklichbar, aber Voraussetzung des 13 StGB zwingend, d.h.: 1. der Täter hat eine Handlung unterlassen hat, obwohl 2. die Erfolgsabwendung erforderlich ist, 3. die physisch-reale Möglichkeit der Erfolgsabwendung besteht und 4. der Täter rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt (vgl. 13 I 1. Hs StGB, sog. Garantenstellung). 5. Entsprechungsklausel gem. 13 I 2. Hs StGB Keine Relevanz bei reinen Erfolgsdelikten; anders bei verhaltensgebundenen Erfolgsdelikten

33 Das Unterlassungsdelikt Aufbau - unechtes Unterlassungsdelikt Vorsätzliches Begehungsdelikt: I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Erfolg Handlung Kausalität Obj. Zurechnung 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld Vorsätzliches Unterlassungsdelikt: I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Erfolg Unterlassen Erforderlichkeit Physisch-reale Möglichkeit der Erfolgsabwendung Quasikausalität Obj. Zurechnung Garantenstellung ( 13 I 1. HS) Entsprechungsklausel ( 13 I 2. HS) 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit Besonderheit: Rechtfertigende Pflichtenkollision III. Schuld Besonderheit: Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens

34 Das Unterlassungsdelikt Aufbau fahrlässiges Unterlassungsdelikt Fahrl. Begehungsdelikt: I. Tatbestand 1. Erfolg 2. Handlung 3. Kausalität 4. Obj. Sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Vorhersehbarkeit 5. Objektive Zurechnung II. Rechtswidrigkeit III. Schuld Individuelle Sorgfaltspflichtverletzung bei individueller Vorhersehbarkeit Fahrl. Unterlassungsdelikt: I. Tatbestand 1. Erfolg 2. Unterlassen 3. Erforderlichkeit 4. Physisch-reale Möglichkeit der Erfolgsabwendung 5. Quasikausalität 6. Obj. Sorgfaltspflicht-verletzung bei objektiver Vorhersehbarkeit 7. Objektive Zurechnung 8. Garantenstellung 9. Entsprechungsklausel II. Rechtswidrigkeit III. Schuld Individuelle Sorgfaltspflicht-verletzung bei individueller Vorhersehbarkeit

35 Das Unterlassungsdelikt Aufbau versuchtes Unterlassungsdelikt Versuch Begehungsdelikt: I. Vorprüfung 1. Nichtvollendung der Tat 2. Strafbarkeit des Versuchs, 23 I II. Tatbestand 1. Tatentschluss (subj. TB) bzgl. aller obj. Tatbestandsmerk-male 2. Unmittelbares Ansetzen (obj. TB) III. Rechtswidrigkeit IV. Schuld Versuch Unterlassungsdelikt: I. Vorprüfung 1. Nichtvollendung der Tat 2. Strafbarkeit des Versuchs, 23 I II. Tatbestand 1. Tatentschluss bzgl. a. Erfolg b. Unterlassen c. Erforderlichkeit d. Physisch-reale Möglichkeit der Erfolgsabwendung e. Quasikausalität f. Objektive Zurechnung g. Garantenstellung h. Entsprechungsklausel 2. Unmittelbares Ansetzen III. Rechtswidrigkeit IV. Schuld

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV Grundkurs Strafrecht III IV Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV Grundkurs Strafrecht IV Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster Büro: Paradeplatz

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht I

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht I Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht I Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht I

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht I Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht I Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster

Mehr

Begehungsdelikt Teil 1 (TB)

Begehungsdelikt Teil 1 (TB) Begehungsdelikt Teil 1 (TB) I. Tatbestand 1. Objektiver TB a) TQ -(echtes/unechtes) Sonderdelikt? b) TS c) TO d) TE e) TH - eigenhändiges Delikt? - 25 I 2. Alt. oder 25 II? f) Kausalität g) Obj. Zurechnung

Mehr

Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil

Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil 2016 Dr. Rolf Krüger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Repetitor ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbh & Co. KG 48143 Münster, Alter

Mehr

Hier nun einige hoffentlich hilfreiche Prüfungspakete für Dich und Deine Klausuren.

Hier nun einige hoffentlich hilfreiche Prüfungspakete für Dich und Deine Klausuren. 36. Brief: Ein Schatz Die Schemata für die Klausuren Liebe Passionara! Hier nun einige hoffentlich hilfreiche Prüfungspakete für Dich und Deine Klausuren. Schemata sind durch so viele Fälle durchgelaufen,

Mehr

Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte 2. Stunde: Wiederholung AT Viviana Thompson, Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Das Unterlassungsdelikt Prüfungsaufbau eines Unterlassungsdelikts I. Tatbestand 1.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... XVII

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... XVII Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... XVII 1. Einführung A. Strafrecht und Strafgesetzbuch... 1 B. Straftheorien und Strafzwecke... 2 I. Grundlagen... 2 II. Entwicklung... 3 C. Grundlegende

Mehr

3. Unterlassen einer zur Erfolgsabwehr geeigneten und möglichen Handlung

3. Unterlassen einer zur Erfolgsabwehr geeigneten und möglichen Handlung XX Inhaltsverzeichnis 3. Unterlassen einer zur Erfolgsabwehr geeigneten und möglichen Handlung... 283 III. Garantenstellung... 283 1. Grundlagen... 283 2. Beschützergaranten... 284 a) Enge Gemeinschaftsbeziehung

Mehr

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 3. Stunde: Täterschaft und Teilnahme Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Rechtfertigende Pflichtenkollisionen Rechtfertigungsgrund kommt in Betracht,

Mehr

Hauck - Strafrecht AT (Die Straftat) 12/1

Hauck - Strafrecht AT (Die Straftat) 12/1 12 Fahrlässigkeit Hauck - Strafrecht AT (Die Straftat) 12/1 RENGIER, 52; KINDHÄUSER, 33; JÄGER, 10; KÜHL, 17, 17A; KREY, 4FF.; GROPP 12; JAKOBS, 9. Kap.; JESCHECK/WEIGEND 54 57; ROXIN 24. ZUR VERTIEFUNG:

Mehr

Einführung in das Strafrecht (AT) 12/1

Einführung in das Strafrecht (AT) 12/1 Einführung in das Strafrecht (AT) 12/1 DIE STRAFTAT 12 Fahrlässigkeit 1 RENGIER, 52; KINDHÄUSER, 33; JÄGER, 10; KÜHL, 17, 17A; KREY, 4FF.; GROPP 12; JAKOBS, 9. Kap.; JESCHECK/WEIGEND 54 57; ROXIN 24. ZUR

Mehr

Arten des Vorsatzes. Deliktsaufbau

Arten des Vorsatzes. Deliktsaufbau Arten des Vorsatzes 1. dolus directus I. Grades: wenn der Täter den Erfolg für möglich hält und es ihm gerade darauf ankommt. 2. dolus directus II. Grades: wenn der Täter den Erfolg als notwendige Folge

Mehr

Die Grundlagen: Kausalität, Vorsatz und deliktsspezifische Absichten der strafrechtliche Deliktsaufbau. Fall 1: Doofgelaufen 14

Die Grundlagen: Kausalität, Vorsatz und deliktsspezifische Absichten der strafrechtliche Deliktsaufbau. Fall 1: Doofgelaufen 14 Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Die Grundlagen: Kausalität, Vorsatz und deliktsspezifische Absichten der strafrechtliche Deliktsaufbau Fall 1: Doofgelaufen 14 Der Deliktsaufbau eines vorsätzlichen Erfolgsdelikts;

Mehr

Strafrecht II Allgemeiner Teil 2. Unterlassen, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski

Strafrecht II Allgemeiner Teil 2. Unterlassen, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski Strafrecht II Allgemeiner Teil 2 Unterlassen, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski Hinweise Materialien https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/ Zum Vertiefen: Klesczewski, AT, Rn. 244-275 Klausurtermine: Abschlussklausur:

Mehr

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 7. Stunde: Körperverletzungsdelikte Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Überblick über die prüfungsrelevantesten Körperverletzungsdelikte 223

Mehr

Einführung in das Strafrecht

Einführung in das Strafrecht Der Verbrechensaufbau - - i.d.r.: dreistufiger Aufbau I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 2 I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver

Mehr

Aufbau von Delikten im Strafrecht AT II

Aufbau von Delikten im Strafrecht AT II Lernmaterial im Strafrecht Aufbau von Delikten im Strafrecht AT II 2. Fachsemester Strafrecht: Allgemeiner Teil II von Seite I Inhaltsverzeichnis A. Aufbau von Delikten... 1 I. Vollendetes vorsätzliches

Mehr

Strafrecht Allgemeiner Teil

Strafrecht Allgemeiner Teil Strafrecht Allgemeiner Teil Strafbarkeitsvoraussetzungen Prof. Wohlers 31.08.2010 Seite 1 Straftatbestände des BT als Ausgangspunkt der Strafbarkeitsprüfung Art. 111 StGB: "Wer vorsätzlich einen Menschen

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV BT II: Vermögensdelikte. Franziska Cichon

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV BT II: Vermögensdelikte. Franziska Cichon Lehrstuhl für Internationales Strafrecht Prof. Dr. Frank Schuster Mag. Iur. Franziska Cichon Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV BT II: Vermögensdelikte Franziska Cichon Email: franziska.cichon@uni-wuerzburg.de

Mehr

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 2. Stunde: Wdh. Strafrecht AT Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Schuld In der Fallbearbeitung ist regelmäßig von der Schuldfähigkeit des Täters

Mehr

Strafrecht II Allgemeiner Teil 2. Fahrlässigkeit; Unterlassen Prof. Dr. D. Klesczewski

Strafrecht II Allgemeiner Teil 2. Fahrlässigkeit; Unterlassen Prof. Dr. D. Klesczewski Strafrecht II Allgemeiner Teil 2 Fahrlässigkeit; Unterlassen Prof. Dr. D. Klesczewski Strafrecht II AT 2 Hinweise Materialien https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/ Zum Vertiefen: Klesczewski, AT, Rn.

Mehr

F könnte sich durch die Messerattacke auf M wegen Totschlags gem. 212 I StGB strafbar gemacht haben.

F könnte sich durch die Messerattacke auf M wegen Totschlags gem. 212 I StGB strafbar gemacht haben. I. Strafbarkeit der F gem. 212 I StGB F könnte sich durch die Messerattacke auf M wegen Totschlags gem. 212 I StGB strafbar gemacht haben. 1. Tatbestand a) Objektiver Tatbestand aa) Taterfolg Der Tod eines

Mehr

... jeder Fahrlässigkeitstat =

... jeder Fahrlässigkeitstat = Michael Jasch 1 ... jeder Fahrlässigkeitstat = objektive Sorgfaltspflichtverletzung und Vorhersehbarkeit bei subjektiver Sorgfaltspflichtverletzung und Vorhersehbarkeit. z.b.: 229 (fahrlässige KV), 222

Mehr

Fall 4. Indem R dem J mit dem Baseballschläger hart auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs.1 StGB strafbar gemacht haben.

Fall 4. Indem R dem J mit dem Baseballschläger hart auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs.1 StGB strafbar gemacht haben. Lösungshinweise A. Strafbarkeit der R nach 212 Abs.1 StGB Indem R dem J mit dem Baseballschläger hart auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs.1 StGB strafbar gemacht haben.

Mehr

Strafrecht Allgemeiner Teil

Strafrecht Allgemeiner Teil AchSo! Lernen mit Fällen Strafrecht Allgemeiner Teil Materielles Recht & Klausurenlehre von Winfried Schwabe 2., aktualisierte Auflage Strafrecht Allgemeiner Teil Schwabe schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Crashkurs Strafrecht Wintersemester 2018/19

Crashkurs Strafrecht Wintersemester 2018/19 Universität zu Köln Fachschaft Jura Crashkurs Strafrecht Wintersemester 2018/19 Fall 2 Schulhof Sachverhalt: A schlägt den körperlich stark unterlegenen B auf dem Schulhof. Nach mehreren Schlägen, die

Mehr

I. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB

I. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB Lösung Klausur Nr. 1497 Strafrecht Teil I: Strafbarkeit der Beteiligten A. Strafbarkeit des P I. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB 1. Vorprüfung a. Nichtvollendung der Tat b.

Mehr

AG im Strafrecht II. Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr. Tobias Singelnstein. Holland. Lehrstuhl Prof. Dr. Hoffmann-Holland.

AG im Strafrecht II. Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr. Tobias Singelnstein. Holland. Lehrstuhl Prof. Dr. Hoffmann-Holland. AG im Strafrecht II Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr. Tobias Singelnstein Lehrstuhl Prof. Dr. Hoffmann-Holland Holland b.brodkorb@fu-berlin.de berlin.de Tel. 838-54715 Ablauf 7. AG-Sitzung Fahrlässigkeit

Mehr

Lösungsskizze Fall 3

Lösungsskizze Fall 3 Lösungsskizze Fall 3 A. Strafbarkeit der R nach 212 Abs.1 StGB Indem R dem J mit dem Baseballschläger hart auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs.1 StGB strafbar gemacht haben.

Mehr

13: Vollrausch ( 323 a)

13: Vollrausch ( 323 a) I. Allgemeines Da eine im schuldunfähigen Zustand ( 20) begangene rechtswidrige Tat aufgrund des Schuldprinzips nicht bestraft werden kann, die (schuldhafte) Herbeiführung des schuldunfähigen Zustands

Mehr

Das vorsätzliche unechte Unterlassungsdelikt

Das vorsätzliche unechte Unterlassungsdelikt Das vorsätzliche unechte Unterlassungsdelikt Aufbau / Probleme PD Dr. Peter Rackow Was sind (un)echte Unterlassungsdelikte? Der angetrunkene Autofahrer A fährt fahrlässig den Radfahrer R an und flüchtet,

Mehr

Grundkurs Strafrecht III. Grundkurs Strafrecht III Besprechung Vhb-Klausur

Grundkurs Strafrecht III. Grundkurs Strafrecht III Besprechung Vhb-Klausur Herzlich Willkommen Besprechung Vhb-Klausur Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster Büro: Paradeplatz

Mehr

Strafrecht. Eine Einführung für die. Schulung des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Kiel. Die gezeigten PowerPoint Folien

Strafrecht. Eine Einführung für die. Schulung des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Kiel. Die gezeigten PowerPoint Folien Strafrecht Eine Einführung für die Schulung des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Kiel Die gezeigten PowerPoint Folien (soweit sie nicht Bestandteil des Skripts sind) Tatbestand - Rechtswidrigkeit

Mehr

Grundkurs Strafrecht III. Grundkurs Strafrecht III Besprechung Vhb-Klausur

Grundkurs Strafrecht III. Grundkurs Strafrecht III Besprechung Vhb-Klausur Herzlich Willkommen Besprechung Vhb-Klausur Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster Büro: Paradeplatz

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 EINLEITUNG 1

INHALTSVERZEICHNIS. Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 EINLEITUNG 1 Strafrecht AT INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis: Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 EINLEITUNG 1 A. Einführung in das Strafgesetzbuch 1 1. Strafrecht im formellen Sinn 1 2. Strafe

Mehr

Themenverzeichnis. Strafrecht AT I S 1

Themenverzeichnis. Strafrecht AT I S 1 AT I 1 liche Klausurentechnik 2 Aufbauregeln 3 Das vorsätzliche Begehungsdelikt Aufbau 4 Die strafrechtliche Handlung 5 Das vorsätzliche Begehungsdelikt Kausalität (I) 6 Das vorsätzliche Begehungsdelikt

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster

Mehr

VOLLENDETES VORSÄTZLICHES BEGEHUNGSDELIKT I. TATBESTAND. Vorsatz hinsichtlich aller Umstände des objektiven Tatbestands ( 5 StGB) II.

VOLLENDETES VORSÄTZLICHES BEGEHUNGSDELIKT I. TATBESTAND. Vorsatz hinsichtlich aller Umstände des objektiven Tatbestands ( 5 StGB) II. VOLLENDETES VORSÄTZLICHES BEGEHUNGSDELIKT Strafbarkeit des/der... wegen... gem X StGB durch... Deliktspezifisch: Qualität des Tatsubjekts (Sonderdelikte) Erfolg Erfolgsspezifisch gefährliche Handlung,

Mehr

7. Allgemeindelikte, Sonderdelikte und eigenhändige Delikte 16

7. Allgemeindelikte, Sonderdelikte und eigenhändige Delikte 16 Strafrecht AT INHALTSVERZEICHNIS I Inhaltsverzeichnis: Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 Einleitung 1 A. Einführung in das Strafgesetzbuch 1 1. Strafrecht im formellen Sinn 1 2. Strafe

Mehr

Lösung Fall 1: Rivalitäten. L ö s u n g s s k i z z e

Lösung Fall 1: Rivalitäten. L ö s u n g s s k i z z e Lösung Fall 1: Rivalitäten L ö s u n g s s k i z z e Tatkomplex 1: Angriff auf X A. Strafbarkeit des A I. 211, 212 Abs. 1 StGB (Schlag gegen den Kopf) Tod eines Menschen (+): X stirbt aa) des Grunddelikts,

Mehr

Verzeichnis der Abkürzungen und abgekürzt zitierter Standardwerke

Verzeichnis der Abkürzungen und abgekürzt zitierter Standardwerke Vorwort zur 6. Auflage Verzeichnis der Abkürzungen und abgekürzt zitierter Standardwerke Teil 1 Einführung in das Strafrecht A. Aufgaben und Ziele des Strafrechts I. «Rechtsgüterschutz» 1. Orientierung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teill Einführung in das Strafrecht

Inhaltsverzeichnis. Teill Einführung in das Strafrecht Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Teill Einführung in das Strafrecht A. Aufgaben und Ziele des Strafrechts 1 I. «Rechtsgüterschutz» 1 1. Orientierung am potentiellen Opfer 1 2. Versuch zur Eingrenzung

Mehr

Tötung auf Verlangen, 216 StGB

Tötung auf Verlangen, 216 StGB Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht (BT) SoSe 2014 Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht Laura Diebold http://www.strafecht-online.org

Mehr

Lösungsskizze Fall 3

Lösungsskizze Fall 3 Lösungsskizze Fall 3 A. Strafbarkeit der R nach 212 Abs. 1 StGB Indem R dem J mit dem Baseballschläger auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben.

Mehr

Vorwort zur 5. Auflage. Aus dem Vorwort zur 2. Auflage. Verzeichnis der Abkürzungen und abgekürzt zitierter Standardwerke

Vorwort zur 5. Auflage. Aus dem Vorwort zur 2. Auflage. Verzeichnis der Abkürzungen und abgekürzt zitierter Standardwerke Vorwort zur 5. Auflage Aus dem Vorwort zur 2. Auflage Verzeichnis der Abkürzungen und abgekürzt zitierter Standardwerke V VII XV Teil 1 Einführung in das Strafrecht A. Aufgaben und Ziele des Strafrechts

Mehr

1. Tatbestandsmäßigkeit = Unrecht

1. Tatbestandsmäßigkeit = Unrecht 1. Abschnitt: Die Elemente des Straftatsystems Die Prüfung eines jeden Kriminaldelikts durchläuft die nachfolgend genannten Elemente des Straftatsystems. 0. Vorliegen einer menschlichen Handlung 1. Tatbestandsmäßigkeit

Mehr

Gliederung. 2. Kapitel - Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts...9

Gliederung. 2. Kapitel - Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts...9 Gliederung 1. Kapitel - Aufgaben und Zwecke des Strafrechts 1 I. Rechtsgüterschutz 1 II. Sinn und Zweck von Strafe; Straftheorien 4 III. Materielles und formelles Strafrecht 8 IV. Kernstrafrecht und Nebenstrafrecht

Mehr

Herzlich Willkommen. Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III. Daniel Müller Rechtsanwalt

Herzlich Willkommen. Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III. Daniel Müller Rechtsanwalt Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Daniel Müller Rechtsanwalt Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Internationales Strafrecht E Mail: daniel.mueller@uni wuerzburg.de

Mehr

C könnte sich durch das Töten der O des Totschlags gemäß 212 I StGB strafbar gemacht haben.

C könnte sich durch das Töten der O des Totschlags gemäß 212 I StGB strafbar gemacht haben. Fall 5 I. Strafbarkeit des C C könnte sich durch das Töten der O des Totschlags gemäß 212 I StGB strafbar gemacht haben. 1. Tatbestand a) objektiver Tatbestand C müsste den Tod einer anderen Person kausal

Mehr

Täterschaft und Teilnahme 1

Täterschaft und Teilnahme 1 Täterschaft und Teilnahme 1 A. Einleitung 1 I. Täterschaft 1 II. Teilnahme 2 IE. Einheitstäter 2 B. Grundfall: Die Axt im Haus..." 3 C. Systematik und Vertiefung 6 I. Die Abgrenzung von Täterschaft und

Mehr

Strafrecht I Allgemeiner Teil 1. Unzumutbarkeit ( 33, 35 StGB) Prof. Dr. D. Klesczewski

Strafrecht I Allgemeiner Teil 1. Unzumutbarkeit ( 33, 35 StGB) Prof. Dr. D. Klesczewski Strafrecht I Allgemeiner Teil 1 Unzumutbarkeit ( 33, 35 StGB) Prof. Dr. D. Klesczewski Hinweise Materialien https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/ Zum Vertiefen: Klesczewski, AT, 3. Aufl., Rn. 356-361,

Mehr

Schweizerisches Strafrecht

Schweizerisches Strafrecht Daniel Schaffner lic. iur. Schweizerisches Strafrecht Allgemeiner Teil I: Die Straftat Fragen und Antworten H!'l :«,-.,i? Stämpfli Verlag AG Bern 2009. Inhaltsverzeichnis :J Vorwort V Inhaltsverzeichnis

Mehr

AG im Strafrecht II. Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr. Tobias Singelnstein. Holland. Lehrstuhl Prof. Dr. Hoffmann-Holland.

AG im Strafrecht II. Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr. Tobias Singelnstein. Holland. Lehrstuhl Prof. Dr. Hoffmann-Holland. AG im Strafrecht II Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr. Tobias Singelnstein Lehrstuhl Prof. Dr. Hoffmann-Holland Holland b.brodkorb@fu-berlin.de berlin.de Tel. 838-54715 Ablauf 5. AK-Sitzung Kurze Wiederholung

Mehr

Strafrecht II Allgemeiner Teil 2. Einführung; Wiederholung Prof. Dr. D. Klesczewski

Strafrecht II Allgemeiner Teil 2. Einführung; Wiederholung Prof. Dr. D. Klesczewski Strafrecht II Allgemeiner Teil 2 Einführung; Wiederholung Prof. Dr. D. Klesczewski Materialien: https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/ Strafrecht I AT 1 Hinweise Zum Vertiefen: Klesczewski, Strafrecht

Mehr

Würzburger Woche an der April Dipl. Jur. Christopher Jones, Europajurist (Universität Würzburg)

Würzburger Woche an der April Dipl. Jur. Christopher Jones, Europajurist (Universität Würzburg) Würzburger Woche an der Bahçeşehir Üniversitesi 26. 30. April 2010 Strafrecht Dipl. Jur. Christopher Jones, Europajurist (Universität Würzburg) Gliederung: Teil 1 Allgemeiner Teil Allgemeines (Allg) Deliktsprüfung

Mehr

Tutorate - Strafrecht AT HS 2014 Lektion 6 «Falltraining»

Tutorate - Strafrecht AT HS 2014 Lektion 6 «Falltraining» Tutorate - Strafrecht AT HS 2014 Lektion 6 «Falltraining» Prof. Dr. iur. Frank Meyer LL.M. (Yale) Universität Zürich Tutor: ass. iur. Deniz Hoffmann, Rechtsanwalt (D) Prüfungsaufbau Fahrlässigkeit I. Tatbestand

Mehr

Übersicht 8. Juli 2008

Übersicht 8. Juli 2008 AG Strafrecht I - SS 2008 - Dr. Angie Genenger Das fahrlässige Begehungsdelikt Aufbau Vorprüfung: Handlungsqualität Übersicht 8. Juli 2008 I. Tatbestand 1. Tatbestandsmäßigkeit Eintritt und Verursachung

Mehr

Einführung in das Strafrecht

Einführung in das Strafrecht Die Rechtfertigung tatbestandsmäßigen Handelns I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 2 Rechtswidrigkeitsausschluss durch: Rechtfertigungsgründe

Mehr

Einführung in das Strafrecht

Einführung in das Strafrecht Schuld als Voraussetzung der Strafbarkeit I. Tatbestand a. Objektiver Tatbestand b. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 2 Der Täter darf nicht allein deshalb bestraft werden, weil sein

Mehr

Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil I. Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf

Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil I. Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil I Rechtfertigungsgründe Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf I. Grundlagen Eine Handlung ist rechtswidrig, wenn sie einen gesetzlichen Tatbestand verwirklicht und nicht durch

Mehr

jeder Fahrlässigkeitstat =

jeder Fahrlässigkeitstat = Prof. Dr. Michael Jasch 1... jeder Fahrlässigkeitstat = objektive Sorgfaltspflichtverletzung und Vorhersehbarkeit bei subjektiver Sorgfaltspflichtverletzung und Vorhersehbarkeit. - Beispiele: 229 (fahrlässige

Mehr

Strafrecht Allgemeiner Teil

Strafrecht Allgemeiner Teil Strafrecht Allgemeiner Teil Das vorsätzliche (unechte) Unterlassungsdelikt Prof. Wohlers Vgl. DONATSCH/TAG, S. 288 ff.; WOHLERS, S. 136 ff. 31.08.2010 Seite 1 Arten von Unterlassungsdelikten Echte Unterlassungsdelikte

Mehr

Klausurenkurs im Strafrecht Lösungshinweise zur Klausur vom Diana Thörnich Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Mark A.

Klausurenkurs im Strafrecht Lösungshinweise zur Klausur vom Diana Thörnich Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Mark A. Klausurenkurs im Strafrecht Lösungshinweise zur Klausur vom 6.4.2016 Diana Thörnich Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Mark A. Zöller 1 Statistik Punkte 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Anzahl 0 0 2 9

Mehr

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 7. Stunde: Körperverletzungsdelikte Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Überblick über die prüfungsrelevantesten Körperverletzungsdelikte 223

Mehr

Klausur Strafrecht AT Sabine Gless

Klausur Strafrecht AT Sabine Gless Klausur Strafrecht AT 2008 Frage 1: Strafbarkeit der T A. Strafbarkeit der T wegen vorsätzlicher Tötung nach Art. 111 StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand (Eventual-) Vorsatz?

Mehr

Anwendungskurs Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte

Anwendungskurs Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte Anwendungskurs Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte - mittelbare Täterschaft - Fall 4: Gammelfleisch Lösung Lösung des Ausgangsfalls: Prüfungsaufbau: mit dem Tatnächsten beginnen. Hier hat

Mehr

Juristen Alumni e.v. Einführung in das Strafrecht. Prof. Dr. Eric Hilgendorf

Juristen Alumni e.v. Einführung in das Strafrecht. Prof. Dr. Eric Hilgendorf Einführung in das Strafrecht Prof. Dr. Eric Hilgendorf Agenda 1) Historische Grundlagen 2) Das StGB, Dogmatik und System 3) Deliktstypen 4) Objektive Tatbestandsmäßigkeit 5) Subjektive Tatbestandsmäßigkeit

Mehr

Variante 2a Der Besitzer des Supermarktes ist Ls Vater V. Prüfen Sie die Strafbarkeit der M und des L!

Variante 2a Der Besitzer des Supermarktes ist Ls Vater V. Prüfen Sie die Strafbarkeit der M und des L! APÜ aus Strafrecht Dr. Stephanie Öner/ Dr. Lisa Pühringer WS 2011/2012 Fall 3 M leidet an paranoider Schizophrenie. Eines Tages wird sie wieder von Wahnvorstellungen geplagt. Eine innere Stimme befiehlt

Mehr

Fall Tatkomplex: Das Geschehen rund um den Unfall. A. Strafbarkeit des U wegen Totschlags gem. 212 Abs. 1 StGB durch Anfahren des X

Fall Tatkomplex: Das Geschehen rund um den Unfall. A. Strafbarkeit des U wegen Totschlags gem. 212 Abs. 1 StGB durch Anfahren des X Lösungshinweise 1. Tatkomplex: Das Geschehen rund um den Unfall A. Strafbarkeit des U wegen Totschlags gem. 212 Abs. 1 StGB durch Anfahren des X Die Tötung des X kann U nicht objektiv zugerechnet werden,

Mehr

A. Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB durch Schlagen des L mit der Tüte

A. Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB durch Schlagen des L mit der Tüte TATKOMPLEX 1: IN DER BUCHHANDLUNG A. Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB durch Schlagen des L mit der Tüte a. Taterfolg Wahrscheinlichkeit, b.

Mehr

Strafrecht Allgemeiner Teil

Strafrecht Allgemeiner Teil Strafrecht Allgemeiner Teil Eine Einführung für Anfangssemester Dr. Fritjof Haft o. Professor an der Universität Tübingen 9. Auflage Verlag C. H. Beck München 2004 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Lösungsskizze Fall 10

Lösungsskizze Fall 10 Lösungsskizze Fall 10 Erster Tatkomplex: Der Unfall mit dem Zweisitzer A. Strafbarkeit des M wegen Totschlags gem. 212 Abs. 1 StGB Indem M den X anfuhr, könnte er sich wegen Totschlags gem. 212 Abs. 1

Mehr

Fall 5 Grundfall: Die Auseinandersetzung in der Disco

Fall 5 Grundfall: Die Auseinandersetzung in der Disco Fall 5 Grundfall: Die Auseinandersetzung in der Disco Strafbarkeit des H A. Beleidigung in Mittäterschaft, 185 (+) B. Totschlag, 212 I (-) BGH: hohe Hemmschwelle bzgl. Tötungsvorsatz à (-) C. Gefährliche

Mehr

APÜ aus Strafrecht Dr. Stephanie Öner/ Dr. Lisa Pühringer WS 2011/2012

APÜ aus Strafrecht Dr. Stephanie Öner/ Dr. Lisa Pühringer WS 2011/2012 APÜ aus Strafrecht Dr. Stephanie Öner/ Dr. Lisa Pühringer WS 2011/2012 Fall 4 A hat es sehr eilig und fährt daher in seinem Porsche mit 80 km/h durch das Ortsgebiet. Er kann aufgrund seiner überhöhten

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster

Mehr

Strafrecht. Strafrecht AT 9 Sitzungen Strafrecht BT 11 Sitzungen Stpo: 2 Sitzungen. Strafrecht AT

Strafrecht. Strafrecht AT 9 Sitzungen Strafrecht BT 11 Sitzungen Stpo: 2 Sitzungen. Strafrecht AT Strafrecht Strafrecht AT Strafrecht AT 9 Sitzungen Strafrecht BT 11 Sitzungen Stpo: 2 Sitzungen 1. Sitzung +Vorsätzliches Begehungsdelikt I (Form+Inhalt; Erfolg, Handlung Kausalität) Tatbestandsfunktion

Mehr

STRAFRECHT AT II. Täterschaft und Teilnahme Fahrlässige Begehung Unechte Unterlassungsdelikte Konkurrenzen Wahlfeststellung

STRAFRECHT AT II. Täterschaft und Teilnahme Fahrlässige Begehung Unechte Unterlassungsdelikte Konkurrenzen Wahlfeststellung Skript Grundfall Klausurfall STRAFRECHT AT II Täterschaft und Teilnahme Fahrlässige Begehung Unechte Unterlassungsdelikte Konkurrenzen Wahlfeststellung Dr. Dirk Schweinberger 4. Auflage, Oktober 2015 Herr

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster Büro: Paradeplatz

Mehr

13: Körperverletzung mit Todesfolge ( 227 StGB)

13: Körperverletzung mit Todesfolge ( 227 StGB) I. Systematische Einordnung 13: Körperverletzung mit Todesfolge ( 227 StGB) Bei 227 StGB handelt es sich um ein erfolgsqualifiziertes Delikt. Hat eine vorsätzlich begangene Körperverletzung den Tod des

Mehr

Wiederholungsfall: Strafbarkeit der F gem. 212 StGB?

Wiederholungsfall: Strafbarkeit der F gem. 212 StGB? Wiederholungsfall: F erwacht in einem dunklen, unverschlossenen Raum. Auf ihrem Kopf lastet eine Vorrichtung, die mit zwei Enden in ihrem Mund verankert und mit einem Schloss befestigt ist. Auf einer Videowand

Mehr

Vorwort. Allgemeine Literatur Abkürzungsverzeichnis

Vorwort. Allgemeine Literatur Abkürzungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Allgemeine Literatur Abkürzungsverzeichnis V IX XIII XVII Einführung 1 A. Aufgaben und Ziele 1 I. Strafrechtliche Sanktionierung 1 II. Rechtsgüterschutz, Sozialschädlichkeit

Mehr

Das versuchte Erfolgsdelikt 1

Das versuchte Erfolgsdelikt 1 Das versuchte Erfolgsdelikt 1 A. Aufbau OS: A könnte sich eines versuchten..., gemäß... StGB, strafbar gemacht haben, indem er... I. Tatbestand Der... kann nicht aus dem vollendetem Delikt bestraft werden.

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS XXII

INHALTSVERZEICHNIS XXII INHALTSVERZEICHNIS LITERATUR ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XVII XXII EINFÜHRUNG 1 1. Kapitel: Grundlagen, * 1 A) Übersichten 1 Übersicht 1: Stellung des Strafrechts in der Rechtsordnung / Übersicht 2: Rechtsfolgensystem

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Siebzehntes Kapitel: Das Fahrlässigkeitsdelikt

Inhaltsverzeichnis. Siebzehntes Kapitel: Das Fahrlässigkeitsdelikt Vorwort... 5... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Allgemeines Literaturverzeichnis... 19 A. Lehrbücher, Monographien und Kommentare... 19 B. Prüfungsfälle mit Lösungen... 20 Siebzehntes Kapitel: Das Fahrlässigkeitsdelikt

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster Büro: Paradeplatz

Mehr

ALPMANN SCHMIDT. Strafrecht AT. 9. Auflage

ALPMANN SCHMIDT. Strafrecht AT. 9. Auflage ALPMANN SCHMIDT Strafrecht AT 9. Auflage 2010 Dr. Rolf Krüger Fachanwalt für Strafrecht und Repetitor in Münster Strafrecht AT 9., überarbeitete und erweiterte Auflage 2010 ISBN: 978-3-86752-122-2 Verlag:

Mehr

Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I

Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I 6. Stunde: Notwehr ( 32 StGB) Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster (Prüfungs-)Voraussetzungen für den Rechtfertigungsgrund der Notwehr nach 32 StGB

Mehr

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 10. Stunde: Freiheitsberaubung, Geiselnahme und Nötigung Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Freiheitsberaubung, 239 StGB 239 Freiheitsberaubung

Mehr

Vorwort zur 6. Auflage

Vorwort zur 6. Auflage Vorwort zur 6. Auflage Die 6. Auflage ist unter Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und der wichtigsten einschlägigen Literatur auf dem Stand von Mai 2016 ergänzt und überarbeitet worden.

Mehr

Prof. Dr. Michael Jasch

Prof. Dr. Michael Jasch Prof. Dr. Michael Jasch 1. Strafrecht- und Strafzwecktheorien 2. Verfassungsrechtliche Aspekte 3. Deliktstypen 4. Handlung als Grundlage der Strafbarkeit 5. Strafverfolgungsvoraussetzungen 6. Aufbau der

Mehr

Strafrecht AT I. Prof. Dr. Marc Thommen

Strafrecht AT I. Prof. Dr. Marc Thommen Strafrecht AT I Prof. Dr. Marc Thommen 1 Rechtfertigung 2 Strafbarkeit von Major Lars Koch 3 Gessler zwingt ihn, vom Kopf des eigenen Kindes zur Rettung beider Leben und für seine Freilassung einen Apfel

Mehr

Strafrecht Allgemeiner Teil

Strafrecht Allgemeiner Teil Kurt Seelmann Strafrecht Allgemeiner Teil zweite iiberarbeitete und erweiterte Auflage HELBING & LICHTENHAHN Basel Genf Munchen Vorwort Abkiirzungsverzeichnis V XIII Teil 1 Einfuhrung in das Strafrecht

Mehr

Schuld. (Partielle) Schuldunfähigkeit Entschuldigungsgründe (Partiell) fehlendes Unrechtsbewusstsein

Schuld. (Partielle) Schuldunfähigkeit Entschuldigungsgründe (Partiell) fehlendes Unrechtsbewusstsein Schuld Schuld als persönliche Vorwerfbarkeit ist Voraussetzung jeder Strafe, 46 StGB Die Rechtswidrigkeit indiziert die Schuld. Ausnahmsweise kann dieses Indiz widerlegt werden. (Partielle) Schuldunfähigkeit

Mehr