ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg Seminare 2008

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1 ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg Seminare 2008

2 Brannenburg Luftkurort am Wendelstein Brannenburg ist staatlich anerkannter Luftkurort (500 m) und liegt im weiten Talkessel des bayerischen Inntals am Fuße des m hohen Wendelsteins, einem der schönsten Aussichtsberge Deutschlands. Durch die zentrale Lage gibt es zahlreiche Ausflugsmöglichkeiten in die nähere und weitere Umgebung. Mit dem PKW ist man z.b. in nur einer Stunde in München, Salzburg oder Innsbruck. Brannenburg ist das ideale Urlaubsdomizil für Jung und Alt und Ausgangspunkt der Wendelstein-Zahnradbahn. Hier bietet sich eine Vielzahl von Möglichkeiten für einen gemütlichen, aber auch sportlich aktiven Urlaub. Im Angebot sind u.a. Nordic-Walking-Treffs (auch im Winter), geführte Wanderungen, Fahrradverleih und Ponyreiten. Besonders in den Sommermonaten gibt es ein reichhaltiges und abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm. Außerdem ist Brannenburg offizielles E.ON-Bayern nordic aktiv Walking Zentrum. Tourist-Information: Verkehrsamt Brannenburg Rosenheimer Str Brannenburg Telefon: / Telefax: / info@brannenburg.de Sie erreichen uns mit der Bahn über die Strecke München-Rosenheim-Innsbruck (Haltestation Brannenburg) und mit dem Auto über die BAB München-Salzburg, Abzweigung Inntalautobahn, bis Ausfahrt Brannenburg. Der Flughafen München- Erding ist ca. 100 km entfernt.

3 ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg Seminare 2008 Für die gesetzliche Interessenvertretung Grundqualifizierung Aufbau- und Spezialseminare aktuelle Entwicklungen in Betrieben und Dienststellen Qualifizierungsangebote zum TVöD weiterführende Angebote Bildungsberatung Für aktives Handeln in gesellschaftlichen Zusammenhängen Globalisierung Weltmarkt Finanzpolitik Sozialpolitik Menschenrechte Ethik Werte Völkerrecht Europa Migration Konfliktbewältigung Psychologie Kommunikation Ökologie

4 Herausgeber: ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg Schrofenstraße 32, Brannenburg Telefon / Telefax / Verantwortlich: Marion Fendt, Leiterin marion.fendt@verdi.de Redaktionelle Bearbeitung: Marko Junghänel info@marko-junghaenel.de Gesamtherstellung: Loewer Druck, St. Wolfgang Titelmotiv: Marko Junghänel Stand: November

5 Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele reden vom Aufschwung, aber spürbar wird er nur für wenige! Während Unternehmensgewinne deutlich steigen, steigt auf der anderen Seite der wirtschaftliche Druck für viele Arbeitnehmer/-innen und ihre Familien. Dass inzwischen in einem der reichsten Länder der Welt jedes fünfte Kind in Armut lebt, ist ein Skandal. Diese und andere Entwicklungen, wie zum Beispiel die rasant wachsende Bedrohung durch Altersarmut sind das Ergebnis einer Politik, die ökonomische Prozesse zu wenig unter volkswirtschaftlichen Aspekten betrachtet. Stetig wachsende soziale Ungleichheit wird scheinbar als Nebeneffekt einer Reformpolitik akzeptiert, die die Eigenverantwortung zum Maß wesentlicher politischer Entscheidung macht. Inzwischen betonen die politischen Parteien allerdings immer öfter die Nähe zu den Menschen oder die schlichte Tatsache, dass eine Vollzeitbeschäftigung ein Leben ohne staatliche Transferleistungen ermöglichen muss. Dennoch gibt es immer noch große Widerstände gegen den gesetzlichen Mindestlohn und immer mehr Familien geraten in die Armutsfalle. Gesellschaftliche Teilhabe wird für immer mehr Menschen zum Luxus, den sie sich nicht mehr leisten können. Eine Gesellschaft, die immer mehr Menschen an den Rand drängt wird zunehmend mit den Folgen dieses Handelns konfrontiert werden und diese Einsicht wäre in der Tat Veranlassung, an politisches Handeln andere Maßstäbe anzusetzen. Derzeit entsteht jedoch eher der Eindruck, als würden sich die Parteien bereits für den Wahlkampf 2009 warm laufen, als dass es Anzeichen für eine berechtigte Hoffnung gäbe, dass sich in der Wirtschafts- und Sozialpolitik nachhaltig etwas ändern würde. Gesellschaftlicher Zusammenhalt muss daher noch mehr als bisher außerhalb der Sphäre staatlicher Steuerung organisiert werden. Menschen, die sich dafür engagieren, benötigen Information und Motivation für ihr Handeln und hierin sehen wir unsere Aufgabe: Bildung ist der Schlüssel für Veränderungsprozesse in Arbeitswelt und Gesellschaft und die Analyse der gesellschaftlichen Situation Voraussetzung für aktive Teilhabe an der Gestaltung der künftigen Rahmenbedingungen. Leider ist Deutschland kein Musterland in Fragen der Bildung. Diverse Studien haben in den letzten Jahren die Defizite aufgezeigt, an denen nun verstärkt gearbeitet werden müsste. Bislang ist aber kein flächendeckendes Umsteuern erkennbar. Wer bis heute zulässt, dass Bildungsstandards für unsere Kinder durch Bundesländergrenzen verhindert werden, hat die Dynamik der Veränderungsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft noch nicht hinreichend erkannt. Auch die deutschen Betriebe und Dienststellen zeichnen in sich nicht gerade durch eine nachhaltige Weiterbildungskultur aus. Meist wird Bildung eher als Mittel zum Zweck eingesetzt, wenn mal wieder tiefgreifende Umstrukturierungsprozesse anstehen. Dass lebenslanges Lernen eine zentrale Voraussetzung für bürgerschaftliche Teilhabe ist, hat sich als Erkenntnis noch nicht ausreichend durchgesetzt. Unser Bildungsangebot reflektiert aktuelle gesellschaftliche und ökonomische Entwicklungen und soll Mut machen, sich für Veränderung gemeinsam stark zu machen. Das Team des Hauses freut sich auf ein weiteres Jahr mit spannenden Themen, engagierten Teilnehmenden und viel Freude am gemeinsamen Lernen und Gestalten. Herzliche Grüße! Marion Fendt Leiterin ver.di-bildungszentrum Haus Brannenburg 5

6 Inhaltsverzeichnis Editorial 5 Inhalt 6 Lage und Ausstattung 8 Hinweise ver.di Bildung und Beratung (ver.di b+b) 10 Hinweise Bildungs-Pass 11 Hinweise Beraten Begleiten Qualifizieren (BBQ) 12 A Seminare für die gesetzliche Interessenvertretung 1 Grundqualifizierung Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Aller Anfang gar nicht so schwer 14 Mensch geht vor 15 Agieren statt reagieren 15 Beständig ist allein der Wandel 16 2 Grundqualifizierung Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) Einstieg leicht gemacht! 17 Mitbestimmen Mitgestalten Durchsetzen 17 3 Grundqualifizierung Arbeits- und Sozialrecht Grundlagen des Arbeitsrechts: Einführung und Überblick 18 Grundlagen des Arbeitsrechts: Begründung und Beendigung 18 Grundlagen des Arbeitsrechts: Inhalt des Arbeitsverhältnisses 19 Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes 19 Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung 20 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht - Was heißt das für die betriebliche Interessenvertretung? 21 Grundlagenseminar: Europäisches Arbeits-, Sozialund Unternehmensrecht 21 4 Grundqualifizierung Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TvöD) TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick 22 TVöD-Aufbauseminar: Leistungsorientierte Bezahlung 22 TVöD-Aufbauseminar: Regelungen und Gestaltung der Arbeitszeit 23 TVöD-Spezial: Dienstvereinbarungen verhandeln und gestalten 23 5 Aufbau- und Spezialseminare zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen Aktuelle Gerichtsentscheidungen zu praxisorientierten Problemstellungen des Arbeitsrechts 24 Aktuelle Rechtsprechung zu ausgewählten Aspekten des BetrVG 24 6 Aufbauseminare zur Mitbestimmung nach dem BetrVG Seminarreihe Mitbestimmung konkret Vom Betriebsübergang zum Interessenausgleich und Sozialplan 25 Mitbestimmung des Betriebsrats in Vergütungsfragen - Leistungsbezogene Entgelte, Prämien, Boni, AT-Gehälter 25 Der gestaltende Betriebsrat: Vereinbarkeit von Familie und Beruf 26 Der gestaltende Betriebsrat: Beschäftigung älterer Arbeitnehmer/-innen 26 Der gestaltende Betriebsrat: Förderung des betrieblichen Umweltschutzes 27 Der gestaltende Betriebsrat: Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund 27 7 Aufbauseminare zu aktuellen Entwicklungen in Betrieb und Dienststelle Leiharbeit, Werkverträge, (Schein)Selbstständige - Rechtliche Stellung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats 28 Ausbildungsplatzsicherung Gewusst wie! 28 Zwischen Beschäftigungssicherung und Personalabbau Personalplanung als zentrales Instrument der betrieblichen Mitbestimmung 29 Augen auf! Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Sturm der Globalisierung 29 Mobbing, Bossing, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 30 Gesunde Arbeit - gesunder Betrieb - Grundlage zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen 30 Kleiner Betriebsrat - viel zu tun! 31 Euro-Betriebsräte strategisches Vorgehen für länderübergreifende Kampagnen und Projekte im Konzern oder Betrieb 31 RFID-Chips im Einsatz, Neue Herausforderungen an die Betriebsräte 32 8 Spezialseminare Betriebswirtschaft für Betriebsratsmitglieder Zahlen bitte! 32 Wirtschaftsausschuss I Wirtschaft und Betriebsrat 34 Wirtschaftsausschuss II Informationspolitik und Wirtschaftsausschuss 34 9 Spezialseminare Tarifrecht für Betriebsratsmitglieder Grundlagen des Tarifvertragsrechts Basiskenntnisse und aktuelle Perspektiven 39 Mitbestimmung des Betriebsrates in Betrieben ohne Tarifbindung 39 6

7 Inhaltsverzeichnis 10Spezialseminare zur erfolgreichen Gestaltung der BR-/PR-Arbeit Klare Rede, starke Wirkung! I, Rhetorik und mehr für die gesetzliche Interessenvertretung 40 Klare Rede, starke Wirkung! II, Rhetorik und mehr für die gesetzliche Interessenvertretung 40 Das rechte Maß finden! 41 Management der Machbarkeit! Organisation und Optimierung der Betriebs- und Personalratsarbeit, alleine und im Team 41 Ein unwiderstehliches Angebot! 42 Mehr Erfolg im Team 42 Durch Analyse zum Erfolg! Strategisches Handeln in der gesetzlichen Interessenvertretung 43 Ideen und Prozesse strukturieren - Mind Mapping in der Interessenvertretung 43 11Spezialseminare zur Leitungsfunktion im BR/PR Der Betriebsrat als innerbetrieblicher Konfliktcoach, Modul I 44 Der Betriebsrat als innerbetrieblicher Konfliktcoach, Modul II 44 Der Betriebsrat als innerbetrieblicher Konfliktcoach, Modul III 45 Zwischen allen Stühlen? Soziale Kompetenz für Vorsitzende der gesetzlichen Interessenvertretung 45 Gleiche unter Gleichen? 46 Themen ins Gespräch bringen, Wie mache ich betriebliche Themen zum Thema 46 Menschen - Themen - Sensationen Die kreative Betriebs-/Personalversammlung 47 Nicht zu übersehen! Grundlagenseminar zur Öffentlichkeitsarbeit im Betriebs- und Personalrat 47 Hinweise ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung (ver.di GeBi) 48 B Politische Bildung 1 Gesellschaftspolitik Ich bin der Größte Menschenkenntnis als Grundlage von Problemlösungskompetenzen in Arbeitswelt und Gesellschaft 49 Nach allen Regeln der Macht! 49 Worüber man nicht spricht! Herrschaft und Sprachregelungen in Politik und Gesellschaft 50 Schluss mit lustig! Was tun? 50 Aus dem Bauch heraus positiv denken? Die Verdrängung der Vernunft durch Irrationalität 51 Die Zukunft der Gewerkschaften Aufbruch oder Krise? 51 Der flexible Mensch Die Verwertung der Psyche in der globalisierten Wirtschaft 52 Die Würde des Menschen ist (un)antastbar! Fragen zum Stellenwert von Ethik und Werten im Kapitalismus 52 2 Internationale Entwicklungen Geld regiert die Welt 54 Armes Deutschland? Wege in die Armut und Handlungsalternativen in einem reichen Land 54 Der europäische Traum zwischen Migration und Integration 55 Menschenrechte in Gefahr! Internationale Entwicklungen im Bereich des Völkerrechts 55 Arbeit ohne Grenzen? Risiken und Chancen eines globalisierten Arbeitsmarktes 56 Spiel ohne Grenzen? Die Technik der Globalisierung 56 Wasser ist Leben Wasser ist Geld 57 Wie kommt der Hunger in die Welt? Die globale Ernährungssituation 57 Die Klimarevolution, Ökologische und ökonomische Aspekte der globalen Klimapolitik 58 C ver.di Kompass Kom.pass - vertiefendes WE-Modul. Unser Gremium! Wie wird die Gruppe aktiv und effektiv? 58 ver.di Kompass 59 Teilnahmevoraussetzungen 60 Rechtsgrundlagen der Freistellung 62 Anmeldung 67 Anreisebeschreibung 68 Beitrittserklärung 69 Jahresüberblick 70 7

8 Lage und Ausstattung Auf der Höhe des Wissens zwischen Inntal und Wendelstein Unser Haus liegt in einer der beliebtesten Ferienregionen Oberbayerns und wurde 1914 als gewerkschaftliche Einrichtung eröffnet. Die Verbindung von Tradition und Moderne verleiht dem Haus einen besonderen Charakter und eignet sich in hervorragender Weise für eine zukunfts- und werteorientierte Bildungsarbeit. Aufgrund der reizvollen Lage bieten sich ausgezeichnete Möglichkeiten, Bildung, Erholung und Kultur zu einem anregenden Aufenthalt zu verbinden. Attraktive Ausflugsziele in der Nähe, wie zum Beispiel Kufstein, Rosenheim und der Chiemsee, München, Innsbruck oder Salzburg bieten eine Reihe von Möglichkeiten, Ihren Aufenthalt zu jeder Jahreszeit zu einem besonderen Erlebnis zu machen. Da unser Haus ganzjährig geöffnet ist, bietet sich anlässlich eines Seminaraufenthalts ein vor- oder nachgeschalteter Wochenendaufenthalt an. Auch ein Erholungsaufenthalt im Haus ist möglich, wenn freie Zimmerkapazitäten vorhanden sind. Unsere Zimmer sind einladend ausgestattet und verfügen in der Regel über einen Balkon mit Bergblick. Für Seminare, Tagungen und Konferenzen stehen vier Seminarräume und acht Gruppenräume zur Verfügung. Alle Seminarräume sind mit moderner Tagungstechnik ausgestattet. Audio und Videotechnik sind flexibel einsetzbar. Unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern stehen ein Gäste- PC und WLAN zur Verfügung. Rund um das leibliche Wohl bleiben bei uns keine Wünsche offen. Unser Küchenteam bietet im Rahmen der Vollverpflegung ein reichhaltiges Frühstücksbüfett, ein dreigängiges Mittagessen und ein abwechslungsreiches kalt-warmes Büfett am Abend. Vegetarische Angebote sind bei uns Standard und können jeweils alternativ bestellt werden. Am Abend lädt das traditionell ausgestattete Kamin-Stüberl zum Entspannen ein. Unser Wellness- Bereich mit Sauna und Solarium trägt zum körper- 8

9 Lage und Ausstattung lichen Wohlbefinden bei. Eine hauseigene Kegelbahn, Tischtennis, Billard sowie Freiluftschach runden das Freizeitangebot im Haus ab. Unser Bauerngarten mit Bergblick sorgt für Erholung und Abwechslung in der warmen Jahreszeit. Während der Seminarzeiten treten regelmäßig Künstlerinnen und Künstler bei uns auf und sorgen für zusätzliche Anregungen. Unser Kunstflur mit Galeriebetrieb verleiht dem Haus mit wechselnden Ausstellungen eine besondere Atmosphäre. Für weitere Informationen stehen wir gern telefonisch zur Verfügung: Pädagogisches Team: Marion Fendt, Leiterin Telefon / Britta Klinkforth, Bildungsreferentin Telefon / Gertraud Rudolph, Verwaltungsangestellte Telefon / Belegungsmanagement: Arnold Linke, Wirtschaftsleiter Telefon / Lydia Holzer, Verwaltungsangestellte Telefon / Nähere Informationen sind auch über unsere Homepage zu erhalten: Dort kann auch unser use-letter mit ständig aktualisierten Informationen, freien Buchungskapazitäten und Pauschalangeboten abonniert werden. 9

10 ver.di Bildung + Beratung ver.di Bildung + Beratung ist der bundeseinheitlich agierende ver.di-bildungsträger zur Durchführung der Seminare für die gesetzlichen Interessenvertretungen. Im ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg wurde zur Durchführung dieser Seminare ein Büro von ver.di b+b eingerichtet. Auf der Grundlage der Beschlüsse des ver.di-bundesvorstands und des Gewerkschaftsrats nimmt ver.di Bildung + Beratung die Aufgabe wahr, die von den Arbeitgebern zu finanzierenden Seminare für die gesetzlichen Interessenvertretungen durchzuführen. Damit wird langfristig und tragfähig die Durchführung attraktiver und bedarfsgerechter Seminare sichergestellt. Wissen ist der Anfang Wissen bewegt! Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, der Schwerbehindertenvertretung oder kirchlicher Mitarbeiter(-innen)vertretungen wollen aktive Interessenvertretungsarbeit leisten. Dazu brauchen sie Wissen und Fachkenntnisse. Aber wir wollen mehr als nur das vermitteln. Die von uns durchgeführten Seminare sind mit gekennzeichnet. Teilnahmebedingungen für die Seminare in diesem Programm, die von ver.di Bildung + Beratung durchgeführt werden. Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen. Damit ist Ihre Anmeldung verbindlich vorgemerkt. Sollte das Seminar nicht zustande kommen oder aus anderen Gründen abgesagt werden, werden Sie rechtzeitig benachrichtigt. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Eine Seminarteilnahme ist grundsätzlich nur bei gleichzeitiger Buchung der Bildungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen dem/der Seminarteilnehmer/- in und der Bildungsstätte zustande. Anmeldestornierung Seminarabsagen Können Sie an dem gebuchten Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Bei einem Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Schulungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle Seminargebühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 Euro zzgl. MwSt., anschließend die volle Seminargebühr erhoben. Die Bildungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/- in benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. Haben Sie Fragen: ver.di-bildungszentrum Brannenburg Telefon: / Schrofenstraße 32 Telefax: / Brannenburg 10

11 Brannenburger Bildungs-Pass Der Bildungs-Pass für BR- und PR-Mitglieder Der Brannenburger Bildungs-Pass ist in unterschiedliche Rubriken aufgeteilt und dokumentiert den inneren Zusammenhang unseres Seminarangebots. Die vorgegebene Angebots-Struktur macht deutlich, dass auf der Basis der BR- oder PR-Grundlagenbildung weitere Seminare folgen sollten, um möglichst wenig Neuland unentdeckt zulassen. Mit dem Bildungs-Pass liefern wir ein Instrument zur Bildungsplanung und laden dazu ein, das stetige Anreichern von Qualifikation sichtbar zu dokumentieren. Qualifizierung und Professionalisierung im Amt benötigt zielgerichtete Bildungsplanung, sowohl für einzelne BR-Mitglieder als auch das ganze Gremium. Ohne arbeitsteiliges Vorgehen ist die Fülle der Aufgaben kaum zu bewältigen, und Erfolg stellt sich meist erst dann dauerhaft ein, wenn die ausreichende Handlungssicherheit gegeben ist. Inhaber/-innen des Bildungs- Passes erhalten daher von uns auf Anfrage eine ausführliche persönliche Bildungsberatung. Durch unsere vielfältigen Angebote im Bereich der Seminare für Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretung können wir das Engagement fachlich und strategisch unterstützen und damit einen Beitrag zur Durchsetzung der definierten Ziele leisten. Bildung ist neben den rein inhaltlichen Aspekten auch Vertrauenssache und daher würden wir uns freuen, Betriebs- und Personalratsmitglieder längerfristig begleiten zu dürfen und dies mit dem Bildungspass zu dokumentieren. 11

12 Beraten Begleiten Qualifizieren Das ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg bietet neben den Schulungen für Betriebs- und Personalräte zusätzliche Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, Lösungen für konkrete Fragestellungen zu erarbeiten. Die beschriebenen Angebote werden von uns geplant, durchgeführt und mit dem Arbeitgeber abgerechnet. Strategische Beratung für Betriebs- und Personalräte Betriebs- und Personalräte handeln oft unter großem Druck und sind so gezwungen zu reagieren. Ein Ausweg aus dieser Falle ist die strategische Planung der eigenen Arbeit. Dies findet im Idealfall für eine ganze Legislatur-Periode statt. Von der Bildungsplanung und einer konsequenten Arbeitsteilung im Gremium führt der Weg hin zur Durchführung von Projekten. Wir unterstützen Kolleginnen und Kollegen bei der Analyse der Probleme im BR- oder PR-Gremium und geben Tipps auf dem Weg in die Offensive durch gezielte Bildungsplanung. Vermittlung von Sachverständigen Das Betriebsverfassungsgesetz bietet die Möglichkeit, Sachverständige zu BR-Sitzungen, Betriebsversammlungen, BR-Sprechstunden, Einigungsstellen und Sitzungen des Wirtschaftsausschusses hinzuzuziehen, um fehlende fachliche oder rechtliche Kenntnisse zu vermitteln. Klassiker in diesem Bereich sind die Analyse von Geschäftsberichten und die Vorbereitung für Interessenausgleich und Sozialplan. Auch in der öffentlichen Verwaltung ist das Hinzuziehen von Sachverständigen hilfreich. Wir verfügen über einen Pool von Sachverständigen, die wir auf Anfrage vermitteln. Spezialseminare für einzelne Betriebs- und Personalratsgremien bei strategischen Richtungsentscheidungen oder in Krisensituationen Konkrete Veränderungsprozesse oder krisenhafte Entwicklungen stellen hohe Anforderungen an die Interessenvertretung. In solchen Situationen muss das gesamte Gremium gemeinsam und unter fachlicher Anleitung eine Strategie erarbeiten. Mögliche Themen sind Betriebsänderung, Outsourcing, Fusion usw. Darüber hinaus führen wir auf Anfrage von Gremien Seminare mit Inhalten aus den Bereichen Konfliktmanagement, Coaching, Gesprächs- und Verhandlungsführung, Personalplanung und Arbeitsorganisation durch. Wir entwickeln in enger Kooperation mit dem beauftragten Gremium ein passgenaues Seminar. Diese Maßnahmen können in Absprache auch am Standort des Betriebes oder der Dienststelle stattfinden. Ausgangspunkt aller Angebote ist die Bearbeitung unseres BBQ-Analysebogens, den Sie auf Anfrage erhalten. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir einen ersten Vorschlag, der Ihnen im Rahmen eines kostenlosen Beratungsgesprächs vorgestellt wird. In diesem Gespräch werden weitere Schritte vereinbart und anschließend von uns geplant und durchgeführt. Die Abrechnung der Maßnahmen erfolgt über ver.di Bildung + Beratung Brannenburg. Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung Marion Fendt, Bildungsstättenleiterin Britta Klinkforth, Bildungsreferentin Telefon / Telefon /

13 Beraten Begleiten Qualifizieren Angebotsbeispiel im Bereich BBQ Teamentwicklung und Strategieplanung im Betriebsrat Dienstag Beginn um 9:00 Uhr, Verabredungen zu Inhalten und Arbeitsweisen und Darstellung aktueller Erfahrungen zu den Seminarthemen. Teambildung Wie entstehen Teams? Fördernde und hemmende Faktoren von Teamarbeit Rollen und Selbstverständnis der Betriebsratsmitglieder und ihre bisherigen Aufgaben Positionen und Ziele für das BR-Gremium klären Welche Rollen passen zu welchen Stärken? Aufgabeverteilung im BR-Team Mittwoch Informations- und Besprechungskultur Informationsmanagement und Setzen von Prioritäten Umgang mit Vier Augengesprächen Effiziente Arbeitsorganisation im Betriebsrat Zeitmanagement und Zeitfallen Welche Themen sind wichtig (Schwerpunkte setzen)? Entscheidungsstruktur und Entscheidungskultur Geschäftsordnung des Betriebsrates Donnerstag Ziele und Strategien des Betriebsrats Visionen und Strategien entwickeln für zum Beispiel: Feedback von den Mitarbeitern Zusammenarbeit mit Bonn, GBR oder andere BRs Arbeitsplatzsicherung Konsequentes Handeln und Arbeitserfolge feststellen Bildungsplanung des Betriebsrats- und Ersatzmitglieder Zusammenfassung der Seminarergebnisse, Seminarauswertung und Abschluss 13

14 Grundqualifizierung Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) BA Referent/-innen: Eva Reichelt, Walter Lukas BA Referentin: Andrea Breme BA Referenten: Jürgen Romberg, Werner Bareth BA Referenten: Norbert Großhauser-Fernau, Werner Tomek BA Referent/-innen: Heike Rozek, Walter Lukas BA Referenten: Reinhard Ruch, Werner Tomek BA Referent/-innen: Elfriede Martin, N.N. BA Referent/-innen: Eva Reichelt, Werner Bareth BA Referenten: Jürgen Romberg, Peter Richter BA Referentinnen: Cornelia Lindner, Britta Klinkforth 695, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) Aller Anfang gar nicht so schwer Betriebsräte-Grundqualifizierung Einführung und Überblick Herzlichen Glückwunsch! Sie haben es geschafft. Sie sind Mitglied des Betriebsrates. Nun stellt sich die Frage: Was sind Ihre Aufgaben und Pflichten? Das Betriebsverfassungsgesetz ist die wesentliche rechtliche Grundlage für das betriebsrätliche Handeln. Es gibt kaum ein Gesetz, das mehr darauf angewiesen wäre, von den Betriebsräten mit Leben erfüllt zu werden. Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen im Sinne ihrer Schutzfunktion konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Ziele im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das Seminar vermittelt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der Betriebsratsarbeit, wie: Historische Entwicklung der Betriebsverfassung Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Gesetze und Kommentare für die Betriebsratstätigkeit Aufgaben des Betriebsrates Beschlussfassung des Betriebsrates Informationsbeschaffung und Informationspolitik Rechtliche Handlungsmöglichkeiten 37 (6) BetrVG, 96 (4/8) SGB IX 14

15 Seminare für die gesetzliche Interessenvertretung Mensch geht vor Betriebsräte-Grundqualifizierung Personelle Angelegenheiten Das Seminar beschäftigt sich mit den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes zur Mitbestimmung und Mitwirkung in personellen Angelegenheiten, also in erster Linie mit den BetrVG. Folgende Themenkomplexe werden vor dem Hintergrund der Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebsräten intensiv behandelt: Personalplanung und Ausschreibung von Arbeitsplätzen Fragen der Berufsbildung Einstellung und Eingruppierung Kündigungen BA Referent/-innen: Heike Rozek, Arno Enzmann BA Referentinnen: Eva Reichelt, Britta Klinkforth BA Referent/-innen: Elfriede Martin, Peter Richter BA Referenten: Jürgen Romberg, Siegfried Heim BA Referenten: Reinhard Ruch, Werner Tomek Hinweis Vorherige Teilnahme am Seminar BR-Grundqualifizierung Einführung und Überblick erforderlich. 695, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 96 (4/8) SGB IX Agieren statt reagieren Betriebsräte-Grundqualifizierung Soziale Angelegenheiten Kein anderer Bereich der Betriebsverfassung bietet dem Betriebsrat die Möglichkeit, so umfassend seine Beteiligungsrechte wahrzunehmen und durchzusetzen, wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Der Betriebsrat kann in wichtigen Fragen, wie z.b. Arbeitszeitregelungen, Urlaubsplanung und betrieblicher Lohngestaltung initiativ werden und Betriebsvereinbarungen erzwingen. In diesem Seminar werden die einzelnen Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung im Betrieb behandelt. Dazu zählen auch die Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats und der Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Stellung der Mitbestimmung im Rahmen der Beteiligungsrechte des Betriebsrates Initiativrecht des Betriebsrates Zusammenarbeit mit der Belegschaft Abschluss von Betriebsvereinbarungen Einigungsstelle BA Referenten: Norbert Großhauser-Fernau, Siegfried Heim BA Referentinnen: Elfriede Martin, Britta Klinkforth BA Referenten: Reinhard Ruch, Siegfried Heim BA Referentinnen: Eva Reichelt, Karin Wagner BA Referent/-innen: Heike Rozek, Peter Richter Hinweis Vorherige Teilnahme am Seminar BR-Grundqualifizierung Einführung und Überblick erforderlich. 695, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 96 (4/8) SGB IX 15

16 Grundqualifizierung Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) BA Referent/-innen: Cornelia Lindner, Walter Lukas BA Referentinnen: Elfriede Martin, Karin Wagner BA Referenten: Christian Stupka, Walter Lukas Hinweis Vorherige Teilnahme am Seminar BR-Grundqualifizierung Einführung und Überblick erforderlich. 695, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 96 (4/8) SGB IX Beständig ist allein der Wandel! Betriebsräte-Grundqualifizierung Wirtschaftliche Angelegenheiten Kaum ein Betrieb heutzutage, in dem nicht umorganisiert wird. Auslagerungen, Teilschließungen oder Betriebsschließungen häufen sich und gefährden Tausende von Arbeitsplätzen. Im betrieblichen Alltag wirken sich größere und kleinere Veränderungen auf Arbeitsinhalte, Qualifikationsanforderungen oder Arbeitsbedingungen der Beschäftigten aus. In diesem Seminar geht es um Einflussmöglichkeiten und Grenzen des Betriebsrats bei Veränderungsprozessen. An konkreten Fallbeispielen werden betriebliche Veränderungen bearbeitet. Rechtliche Bestimmungen sind uns dabei genauso wichtig wie die richtige Strategie. Frühzeitiges Erkennen von betrieblichen Veränderungen Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen Beteiligung des Betriebsrates an betrieblichen Veränderungsprozessen Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen 16

17 Seminare für die gesetzliche Interessenvertretung Einstieg leicht gemacht! BPersVG-Grundqualifizierung: Einführung und Überblick (PR 1) Nach der Wahl in den Personalrat stellt sich die Frage nach den Aufgaben und Pflichten. Das Bundespersonalvertretungsgesetz ist die wesentliche rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Es ist jedoch darauf angewiesen, mit Leben gefüllt zu werden. Um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten, muss sich der PR über seine Ziele im Klaren sein und seine Möglichkeiten kennen und nutzen. Dieses Seminar vermittelt in Verbindung mit dem Seminar Mitbestimmen Mitgestalten Durchsetzen (PR 2) erforderliche Kenntnisse des Personalvertretungsrechts, die die Mitglieder des Personalrats als Grundlage für ihre Personalratstätigkeit benötigen. Dazu gehören u.a.: Rolle und Selbstverständnis Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Aufgaben des Personalrats Zusammenarbeit mit der Dienststelle Informationsbeschaffung und -politik Rechtliche Handlungsmöglichkeiten BA Referent/-innen: N.N., Friedrich Paschke BA Referent/-innen: Thorsten Schäfer, N.N. 639, (zzgl. MwSt.) 300, (zzgl. MwSt.) 46 (6) BPersVG, 96 (4/8) SGB IX Mitbestimmen Mitgestalten Durchsetzen BPersVG-Grundqualifizierung: Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Aufbauend auf das Seminar Einstieg leicht gemacht (PR 1) werden in diesem Seminar erforderliche Kenntnisse vermittelt, die das PR-Mitglied benötigt, um die Interessen der Beschäftigten auch in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam vertreten zu können. Im Mittelpunkt stehen dabei u.a.: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten Stufenvertretung Initiativrechte Einigungsstelle Verfahrensrecht Dienstvereinbarungen BA Referenten: Thorsten Schäfer, Friedrich Paschke Hinweis Vorherige Teilnahme am Seminar PR 1 erforderlich. 639, (zzgl. MwSt.) 300, (zzgl. MwSt.) 46 (6) BPersVG, 96 (4/8) SGB IX 17

18 Grundqualifizierung Arbeits- und Sozialrecht BA Referent/-innen: Cornelia Lindner, Arno Enzmann BA Referent/-innen: Cornelia Lindner, Arno Enzmann BA Referent/-innen: Cornelia Lindner, Arno Enzmann 695, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, LPersVG, 19/30 MVG o.v.r., 10 (5) BGleiG o.v.r. Grundlagen des Arbeitsrechts: Einführung und Überblick Zum erforderlichen Grundwissen eines Mitglieds der gesetzlichen Interessenvertretung gehören gute Kenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts. In letzter Zeit gab es viele Gesetzesänderungen mit Auswirkungen auf das Arbeitsrecht. Daher bieten wir eine dreiteilige Seminarreihe an. In diesem ersten Seminar wird grundlegendes Wissen über das Arbeitsrecht vermittelt und erarbeitet sowie die Fähigkeit gefördert, Konflikte im Arbeitsleben zu erkennen und an ihrer Lösung mitzuwirken. Schwerpunkte des Seminars sind: Wesen und Funktion des Arbeitsrechts Rechtsquellen und arbeitsrechtliche Grundbegriffe Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Arbeitsvertrag Schutzrechte der Arbeitnehmer/-innen Tarifvertragsrecht Rechtliche Bedeutung von Betriebs-/Dienstvereinbarungen Verfahrensrecht BA Referent/-innen: Cornelia Lindner, Arno Enzmann Hinweis Vorherige Teilnahme am Seminar Grundlagen des Arbeitsrechts Einführung und Überblick erforderlich. 695, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, LPersVG, 96 (4/8) SGB IX, 19/30 MVG o.v.r., 10 (5) BGleiG o.v.r. Grundlagen des Arbeitsrechts: Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nachdem im Seminar Einführung und Überblick die Grundbegriffe und -prinzipien des Arbeitsrechts erarbeitet wurden, geht es jetzt um die einzelnen Phasen des Arbeitsverhältnisses. Ergänzend werden Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch einen Besuch eines Verhandlungstages bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden. Begründung des Arbeitsverhältnisses (Einstellungsfreiheit, Diskriminierungsverbote, Fragerecht) Arbeitsgerichtliches Verfahren/Besuch eines Verhandlungstages bei einem Arbeitsgericht Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Befristung, Aufhebungsvertrag) 18

19 Seminare für die gesetzliche Interessenvertretung Grundlagen des Arbeitsrechts: Inhalt des Arbeitsverhältnisses Nachdem im Seminar Einführung und Überblick die Grundbegriffe und -prinzipien des Arbeitsrechts erarbeitet wurden, geht es nun um die Inhalte des Arbeitsverhältnisses. Angesprochen werden u.a.: Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss Diskriminierungsverbote (ADG) Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer/-innen Haftung der Arbeitnehmer/-innen Rechtsanspruch auf Vergütung ohne Arbeitsleistung (z.b. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub) Weisungsrecht und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Rechtliche Folgen eines Betriebsübergangs nach 613a BGB BA Referent/-innen: Cornelia Lindner, Arno Enzmann Hinweis Die vorherige Teilnahme am Seminar Grundlagen des Arbeitsrechts: Einführung und Überblick ist erforderlich. 695, (zzgl. MwSt.) 300, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, LPersVG, 96 (4/8) SGB IX, 19/30 MVG o.v.r., 10 (5) BGleiG o.v.r. Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes Das Arbeitsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist sehr stark von Tarifverträgen (insbesondere TVöD) geprägt. In diesem Seminar stehen die Aspekte des Arbeitsrechts im Vordergrund, die nicht in den Tarifverträgen geregelt sind. Grundbegriffe, Rechtsquellen des Arbeitsrechts Allgemeine Grundlagen (Gleichbehandlung, Diskriminierungsverbote) Arbeitsgericht und Verfahrensrecht Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag) Die mit dem Inhalt des Arbeitsvertrags in Zusammenhang stehenden Aspekte werden für Angestellte im Seminar TVöD- Grundlagen: Einführung und Überblick behandelt. BA Referent: Thorsten Schäfer 639, (zzgl. MwSt.) 300, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, LPersVG 19

20 Grundqualifizierung Arbeits- und Sozialrecht BA Referentin: Cornelia Lindner 695, (zzgl. MwSt.) 300, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, LPersVG, 96 (4/8) SGB IX, 19/30 MVG o.v.r., 10 (5) BGleiG o.v.r. Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung Angefangen von der Mitbestimmung bei der Einstellung, bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses überall bestehen Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht. Grundlagen der sozialen Sicherung Änderungen im Kündigungsschutzrecht Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Folgen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften Leiharbeit, Minijobs und Befristung Beschäftigungssichernde Regelungen und soziale Folgen Transfermaßnahmen 20

21 Seminare für die gesetzliche Interessenvertretung Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht, was heißt das für die betriebliche Interessenvertretung? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll den Schutz vor Diskriminierung von Grund auf verändern. Diskriminiert wird nicht nur wegen des Geschlechts, sondern auch wegen der Abstammung, Herkunft, Alter, körperlicher Beeinträchtigung oder sexueller Identität. Mit dem AGG liegt ein Instrument vor, mit dessen Hilfe Diskriminierungen u. a. bei der Einstellung, beim beruflichen Aufstieg und bei Arbeitsanweisungen unterbunden werden sollen. Es ergeben sich neue Handlungsoptionen und -pflichten für die Interessenvertretung. Im Seminar wird es darum gehen, die gesetzlichen Grundlagen und die daraus resultierenden Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte zu erarbeiten. Es werden Strategien entwickelt, wie der eigene Betrieb zum diskriminierungsfreien Bereich gemacht werden kann, sowie für die tägliche Betriebs- und Personalratsarbeit. BA Referent: Walter Lukas 579, (zzgl. MwSt.) 221,80 (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, LPersVG, 96 (4/8) SGB IX, 19/30 MVG o.v.r., 10 (5) BGleiG o.v.r. Grundlagenseminar: Europäisches Arbeits-, Sozialund Unternehmensrecht Einzelstaatliche Gesetze der Arbeitsbeziehungen geraten unter Druck von europäischen Regelungen. Die Rechte der abhängig beschäftigten Menschen werden unter Verweis auf europäische Notwendigkeiten aufgeweicht und beseitigt. Wer dennoch handlungsfähig sein will, benötigt Kenntnisse über die Arbeitsbeziehungen und Unternehmensformen in den Mitgliedsländern sowie bestehende und geplante übergreifende Vorgaben (Richtlinien). Dieses Seminar vermittelt die Kenntnisse und das nötige Rüstzeug zur Entwicklung der Handlungsfähigkeit. EU-Vorgaben am Beispiel der europäischen Dienstleistungsrichtlinie Die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation Interessenvertretung und Mitbestimmung im nationalen und europäischen Rahmen BA Referent: Walter Lukas 739, (zzgl. MwSt.) 300, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG 21

22 Grundqualifizierung Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TvöD) BA Referent/-innen: Emmy Sommerer, Stefan Goedeckemeyer BA Referenten: Gerhard Engel, Ralf Barthel 739, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, LPersVG, 96 (4/8) SGB IX TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Der neue Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bei Bund, Gemeinden und TVöD-Anwendern. Er soll mit neuer Struktur Einheitlichkeit in die Tariflandschaft des öffentlichen Dienstes bringen und verändert diese durch neue Themen und Regelungen in beispielloser Weise. Weiterhin sind die Gestaltungs- und Überwachungsaufträge für Betriebs- und Personalräte durch Öffnungsklauseln deutlich ausgeweitet. Diese setzen die gründliche Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus. Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TvöD in seinem allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet, für Vertiefungen z. B. zu den Themen Arbeitszeit und Leistungsentgelt verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote. BA Referenten: Gerhard Engel, Ralf Barthel Hinweis Vorherige Teilnahme am Seminar TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick erforderlich. 739, (zzgl. MwSt.) 300, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, LPersVG, 96 (4/8) SGB IX TVöD-Aufbauseminar: Leistungsorientierte Bezahlung Die Einführung leistungsbezogener Entgeltkomponenten ist wesentlicher Bestandteil der Tarifreform im öffentlichen Dienst. Neben leistungsbezogener Stufenaufstiege haben sich die Tarifvertragsparteien auf die Einführung leistungsorientierter Vergütungsanteile geeinigt. In diesem Seminar werden Ziele und Methoden dieser leistungsbezogenen Vergütung im TVöD, Finanzierung und Volumen sowie Chancen und Risiken für die Beschäftigten erarbeitet. Das Seminar wendet sich an Betriebs-/Personalratsmitglieder, die sich mit der Anwendung des neuen Tarifrechts vertraut machen wollen. Es vermittelt handlungsorientiertes Wissen und praxisnahe Hilfestellung bei der Umsetzung betrieblicher Regelungen zur Gestaltung erfolgs- und leistungsabhängiger Vergütungen. Die Regelungen des TVöD zur leistungsbezogenen Vergütung Grundsätze und Methoden leistungsbezogener Vergütung Tarifvertragliche und betriebliche Regelungen zur Gestaltung leistungs- und erfolgsabhängiger Vergütungen Aufgaben, Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Betriebs- und Personalräte im Überblick 22

23 Seminare für die gesetzliche Interessenvertretung TVöD-Aufbauseminar: Regelungen und Gestaltung der Arbeitszeit Der TVöD trägt mit einer Reihe von zum Teil neuen Regelungen zu Arbeitszeit, Arbeitszeitmodellen und -gestaltung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst bei. Das Seminar führt in die Arbeitszeitproblematik ein und vermittelt einen Überblick über die im TVöD getroffenen Vereinbarungen. Es benennt die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung, definiert und erläutert die unterschiedlichen Regelungen und Begriffe des TVöD zu diesem Thema. Bearbeitet werden die Aufgaben, Beteiligungsrechte und Regelungsbedarfe der Interessenvertretung bis hin zur Arbeitszeitgestaltung durch Betriebs-/Dienstvereinbarungen. Gesetzliche und tarifliche Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung Regelungen und Begriffe des TVöD zur Arbeitszeit Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeit Wechselschicht- und Schichtarbeit Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft Überstunden und Mehrarbeit Arbeitszeitkorridor, Rahmenzeit und Gleitzeit Arbeitszeitkonten und Arbeitszeitfaktorisierung Regelungsbedarfe und Mitbestimmungsgrundlagen bei der Arbeitszeitgestaltung Formen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung, Kernpunkte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen BA Referentin: Emmy Sommerer Hinweis Vorherige Teilnahme am Seminar TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick erforderlich. 739, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG und entsprechend dem LPersVG TVöD-Spezial: Dienstvereinbarungen verhandeln und gestalten Mit dem neuen TVöD haben sich die neue Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Personalräte ergeben. Fundierten Kenntnisse über die rechtlichen und inhaltlichen Möglichkeiten der Mitgestaltung sind für den Personalrat wichtiger denn je. Möglichkeiten der Mitbestimmung, Tarif- und Gesetzesvorbehalt Systematisches Vorgehen im Mitbestimmungsverfahren Informationsarbeit, Zusammenarbeit mit der Belegschaft Durchsetzungsmöglichkeiten des Personalrates Aufbau einer Dienstvereinbarung und zwingende Inhalte Rechtsfolgen einer Dienstvereinbarung Geltungsbereich von Dienstvereinbarungen Abschluss, Ende und Nachwirkung, Kündigung Regelung von Streitigkeiten BA Referent: Stefan Goedeckemeyer 739, (zzgl. MwSt.) 300, (zzgl. MwSt.) 46 (7) BPersVG, LPersVG 23

24 Aufbau- und Spezialseminare zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen BA Referent: RA Friedrich Schindele 579, (zzgl. MwSt.) 163,80 (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, LPersVG, 96 (4/8) SGB IX, 19/30 MVG o.v.r. Aktuelle Gerichtsentscheidungen zu praxisorientierten Problemstellungen des Arbeitsrechts Ziel des Seminars ist die Analyse und handlungsorientierte Bewertung von neueren BAG- und LAG-Entscheidungen zu stets aktuellen Fragestellungen der alltäglichen Beratungspraxis der gesetzlichen Interessenvertretung. Inhalt, Aufbau, Begründungsmuster und Ergebnisse der einzelnen Entscheidungen werden heraus gearbeitet. Die Auswirkungen auf die betroffenen Arbeitnehmer/-innen und auf die betriebspolitischen Handlungsspielräume der Betriebsräte werden eingeschätzt und vertiefend erörtert. Primär werden Rechtsprechungsbeispiele zum Kündigungsschutz-, Urlaubs-, Entgeltfortzahlungs- sowie zum Teilzeit- und Befristungsrecht behandelt; ferner Entscheidungen zu Ansprüchen von Arbeitnehmer/-innen bei Betriebsänderungen, im Rahmen von Beschäftigungs- und Transfergesellschaften und in der Insolvenz. BA Referent: RA Friedrich Schindele 579, (zzgl. MwSt.) 163,80 (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG Aktuelle Rechtsprechung zu ausgewählten Aspekten des BetrVG Geübt wird der praktische Umgang mit neueren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte. Im Vordergrund stehen dabei mitbestimmungsrelevante Fragestellungen im Rahmen der 87, 99, 111 ff. BetrVG. Analysiert und herausgearbeitet werden Aufbau, Inhalt, Argumentationsweise und Ergebnis der jeweiligen Entscheidung. Die konkreten Auswirkungen der Gerichtsentscheidungen auf die alltägliche Betriebsratsarbeit werden eingehend erörtert und einer gesellschaftspolitischen Bewertung unterzogen. Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die über rechtliche Kenntnisse verfügen und einen handlungsleitenden Einblick in juristische Zusammenhänge erhalten wollen. 24

25 Seminare für die gesetzliche Interessenvertretung Vom Betriebsübergang zum Interessenausgleich und Sozialplan Was tut der Betriebsrat wenn er erfährt, dass im Betrieb eine Abteilung ausgegliedert werden soll, wenn Umstrukturierungen anstehen oder, wenn es im Extremfall zu Entlassungen kommen soll? Wir wollen in diesem Seminar die Handlungsansätze für Betriebsräte besprechen: Welche Infoansprüche hat der Betriebsrat bei betrieblichen Organisationsänderungen und einem Betriebsübergang (auch ohne Wirtschaftsausschuss)? Welche Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat bei Änderungen der Arbeitsorganisation? Wann kann der Betriebsrat Qualifizierungsmaßnahmen fordern? Wir wollen in diesem Seminar besprechen, wie der Betriebsrat mit Hilfe von Interessenausgleich und Sozialplan die Beschäftigung sichern kann und wie diese Sozialpläne aussehen können. BA Referentin: Elfriede Martin 739, (zzgl. MwSt.) 300, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG Mitbestimmung des Betriebsrats in Vergütungsfragen Leistungsbezogene Entgelte, Prämien, Boni, AT-Gehälter Arbeitgeber setzen zunehmend auf variable Vergütungssysteme. Teile des bislang fixen Entgelts werden durch flexible Komponenten ersetzt, die sich an der persönlichen Leistung des/der Arbeitnehmers/-in oder dem Unternehmenserfolg orientieren. Zudem wächst die Gruppe der AT-Angestellten, für die häufig keine betriebliche Vergütunsregelung besteht. In Betrieben ohne Tarifbindung fehlt für alle Beschäftigten eine verbindliche Struktur der Eingruppierung und Bezahlung. Informationsanspruch des Betriebsrats zu betrieblichen Entgelten Initiativ- und Mitbestimmungsrecht in Vergütungsfragen Praxisbeispiele für Betriebsvereinbarungen zum Thema BA Referent: Christian Stupka 739, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG 25

26 Aufbauseminare zur Mitbestimmung nach dem BetrVG Seminarreihe Mitbestimmung konkret BA Referent: Reinhard Ruch 579, (zzgl. MwSt.) 163,80 (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 10 (5) BGleiG o.v.r. Der gestaltende Betriebsrat: Vereinbarkeit von Familie und Beruf Seit der Novellierung des BetrVG 2001 gehört es auch zu den Aufgaben des Betriebsrates gemäß 80, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern. Gesetzlich verankerter Erziehungsurlaub alleine erfüllt die Forderung nach einem kinder- und familienfreundlichen Arbeitsleben nicht. Es müssen zahlreiche Regelungen gefunden und entwickelt werden, die es Frauen und Männern ermöglichen, wieder vermehrt Ja! zu Familie und Kindern zu sagen. Neben den rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen ist es wichtig zu wissen, unter welchen betrieblichen, regionalen, staatlichen, gesellschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen diese Aufgabe vom Betriebsrat zu leisten ist. BA Referentin: Andrea Breme 579, (zzgl. MwSt.) 163,80 (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG Der gestaltende Betriebsrat: Beschäftigung älterer Arbeitnehmer/-innen Gerade Betriebsmitglieder sind hautnah mit den Problemen des demografischen Wandels konfrontiert. Der Gesetzgeber hat durch das Kontrollrecht beim Arbeitsschutz, den Initiativrechten bei der Personalplanung, der Weiterqualifizierung und den Mitwirkungsrechten bei der Arbeitszeitgestaltung den Betriebsräten Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand gegeben, um die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer/-innen zu sichern und zu fördern. Altersgerechte Gestaltung der Arbeit und humane Arbeitsbedingungen sind somit eine zentrale Aufgabenstellung innerhalb der betrieblichen Mitbestimmung. Wir analysieren Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten und zeigen an praktischen Beispielen die Möglichkeiten der Umsetzung. 26

27 Seminare für die gesetzliche Interessenvertretung Der gestaltende Betriebsrat: Förderung des betrieblichen Umweltschutzes Betrieblicher Umweltschutz gehört zum gesetzlichen Aufgabenkatalog für Betriebs- und Personalräte? Aber: Welche Rechte und welche Pflichten ergeben sich daraus? Was ist ein Öko- Audit? Was heißt Nachhaltigkeit? Was regelte die Konferenz von Rio? BA Referent: Arno Enzmann 579, (zzgl. MwSt.) 221,19 (zzgl. MwSt.) Integrierter Umweltschutz wird mehr und mehr zur ständigen Managementaufgabe. Gesetzliche Auflagen und zunehmender Kostendruck zwingen zum Handeln; ob Werbewirksamkeit, Produktionssicherheit oder die Nahtstelle zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse des betrieblichen Umweltschutzes von der Information und Beratung bis zur konkreten Mitbestimmung in der betrieblichen Praxis vor Ort. 37 (6) BetrVG Der gestaltende Betriebsrat: Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Integration ausländischer Arbeitnehmer/-innen im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmer/-innen zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen. Dieses Seminar soll dazu dienen, dem Betriebsrat das notwendige Handwerkszeug für dieses wichtige Thema zu vermitteln. Ursachenanalyse und Abbau von Vorurteilen Aufgaben des Betriebsrates gemäß 80 i. V. m. 87 BetrVG Konkrete Einwirkungsmöglichkeiten und -rechte des Betriebsrates Kontakte zu externen Institutionen, Organisationen und Hinzuziehung von Sachverständigen Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrates Betriebsvereinbarungen BA Referent: Reinhard Ruch 579, (zzgl. MwSt.) 163,80 (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG 27

28 Aufbauseminare zu aktuellen Entwicklungen in Betrieb und Dienststelle BA Referent/-innen: Christian Stupka, N.N. 739, (zzgl. MwSt.) 300, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG Leiharbeit, Werkverträge, (Schein)Selbstständige Rechtliche Stellung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Der Trend zur Segmentierung der Belegschaften ist ungebrochen. Die Zahl der in Leiharbeit Beschäftigten war noch nie so groß, hinzu kommen Beschäftigte im Betrieb, die in der Vertragsverhältnissen mit externen Dritten stehen. Eine weitere Gruppe bilden Selbstständige, die formal auf eigene Rechnung arbeiten, aber fest in die Arbeitsabläufe eingegliedert sind. Ihre materiellen Arbeitsbedingungen sind häufig schlechter als die der Stammbeschäftigten, die Vertretung ihrer Interessen unklar. Arbeitsrechtiche Rahmenbedingungen Rechtliche Stellung im Betrieb der tatsächlichen Beschäftigung Informationsansprüche und Beteiligungsrechte des Betriebsrats Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats BA Referent/-innen: Thorsten Schäfer, Annett Schulze 739, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG Ausbildungsplatzsicherung Gewusst wie! Betriebsrat und JAV Eine unschlagbare Einheit! Dieses Seminar soll dazu dienen, die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung zu fördern. Deshalb sollen sich zu diesem Seminar möglichst der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung gemeinsam anmelden. Die Zusammenarbeit wird anhand des Schwerpunktthemas Sicherung von Ausbildungsplätzen vermittelt. Zusammenarbeit nach dem Gesetz Jugendarbeitsschutz- und Berufsbildungsgesetz in der Mitbestimmung? Gemeinsame Zusammenarbeitsformen und Kommunikationsstrukturen Möglichkeiten zur Sicherung von Ausbildungsplätzen Übernahme von Azubis Aktuelle Rechtssprechung Besonderheiten der JAV Wahl/Wahlvorbereitung 28

29 Seminare für die gesetzliche Interessenvertretung Zwischen Beschäftigungssicherung und Personalabbau Personalplanung als zentrales Instrument der betrieblichen Mitbestimmung Personalplanung ist ein wichtiger Teil der Unternehmensplanung. Oft behaupten zwar die Arbeitgeber, sie hätten keine Personalplanung, dennoch sind die Stellen besetzt und die Arbeit wird getan. Was kann der BR tun um die Beschäftigung im Betrieb zu sichern? Welche Teilbereiche der Personalplanung gibt es? Was kann der BR zur Qualifikation der Beschäftigten beitragen? Wie kann Arbeitzeitflexibilisierung zur Arbeitsplatzsicherung eingesetzt werden? Was muß bei Teilzeit und Altersteilzeit beachtet werden? Welche Informations und Durchsetzungsrechte hat der BR? Was ist seine Aufgabe bei Beurteilungsgrundsätzen und Personalfragebögen? Was kann der BR zur Sicherung des Einkommens beitragen? BA Referentin: Elfirede Martin 739, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG Augen auf! Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Sturm der Globalisierung Die öffentliche und persönliche Wahrnehmung wird zunehmend geprägt durch die Informationsflut der Medien über wirtschaftliche Entwicklungen, durch die abhängig Beschäftigte und deren Interessenvertretung unter Druck geraten. Die Folgen der Globalisierung erreichen mindestens mittelbar heute so gut wie jeden Arbeitsplatz. Einerseits werden Shareholder-Value, Renditemargen, feindliche Übernahmen, Restrukturierungsprozesse und ähnliche Sachverhalte tendenziell als unausweichliche Realitäten vermittelt. Andererseits kann sich ein geschickt agierender Betriebsrat durch vorausschauende Analyse der Unternehmensstrategie und des Managements Luft und Respekt verschaffen. Nach welchen Regeln tickt das Unternehmen? An welchen Stellschrauben wird das Management künftig drehen Wie kommen wir dazu, früher zu agieren und vorausschauend zu intervenieren? Welche Spielräume haben wir, welche schaffen wir uns und wie wollen wir sie nutzen? BA Referenten: Christian Stupka, Norbert Großhauser-Fernau 739, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG 29

30 Aufbauseminare zu aktuellen Entwicklungen in Betrieb und Dienststelle BA Referent/-innen: Hans-Rudolf Schiesser, Christa Hasenmaile BA Referent/-innen: Hans-Rudolf Schiesser, Christa Hasenmaile 739, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, LPersVG, 96 (4/8) SGB IX, 19/30 MVG o.v.r., 10 (5) BGleiG o.v.r. Mobbing, Bossing, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Themen dieses Seminars sind: Ursachen und Formen von Mobbing, Bossing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Verhalten der Betroffenen und der Täter/-innen. Mögliche Mittel der Gegenwehr für Betroffene. Innerbetriebliche Aufklärungsarbeit und Bildungsmaßnahmen. Aufgaben des BR/PR in Bezug auf schutzbedürftige Personen. Rechtsgrundlagen zu den Handlungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung. Rahmenbedingungen als Auslöser Möglichkeiten zur Prävention und Aufklärung Gebote und Vorgehensweisen des BR/PR Erstellung effektiver Betriebsvereinbarungen BA Referent/-innen: Thorsten Schäfer, Emmy Sommerer 739, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, 96 (4/8) SGB IX, 19/30 MVG o.v.r., 10 (5) BGleiG o.v.r. Gesunde Arbeit - gesunder Betrieb Grundlage zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretungen. Dafür vermittelt das Seminar folgende Handlungsgrundlagen: Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von BR, PR, MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss Arbeit - Gesundheit - Krankheit: Zusammenhänge und Trends Ansätze und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsschutzsystem Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG Betriebliche Gesundheitsförderung Kosten-/Nutzen-Bilanz: Argumente und Praxisbeispiele Ihre Rolle als Interessenvertreter/-in in diesem Aufgabengebiet wird angesichts der steigenden Belastungen der Beschäftigten herausgearbeitet, und praktische Ideen zum gesunden Betrieb werden entwickelt. 30

31 Seminare für die gesetzliche Interessenvertretung Kleiner Betriebsrat - viel zu tun! Für Betriebsräte aus Kleinbetrieben sind die Aufgaben nicht weniger, sie verteilen sich nur auf weniger Schultern. Daher benötigt das einzelne Betriebsratsmitglied ein umfassendes Know-how. In diesem Seminar erhalten die Betriebsräte aus Kleinbetrieben (5-50 Beschäftigte ) in kompakter Form eine Einführung in ihre Aufgaben und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsrecht. Sie erhalten auch Einblick in ein optimales Selbstmanagement. Grundlagen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts Geschäftsführung des Betriebsrates Rechte und Pflichten des Betriebsrats Aufgaben und Beteiligungsrechte des Betriebsrats Einblick in ein optimales Selbstmanagement BA Referentin: Andrea Breme Hinweis Nur für Betriebsräte aus Kleinbetrieben mit 5-50 Beschäftigten. 579, (zzgl. MwSt.) 221,19 (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG Euro-Betriebsräte - strategisches Vorgehen für länderübergreifende Kampagnen und Projekte im Konzern oder Betrieb Die Funktion als Euro-Betriebsrat eröffnet Möglichkeiten, in den Konzern oder Betrieb über Deutschland hinaus einzugreifen und Veränderungen vorzunehmen. Bevor ein Euro-Betriebsrat seine definierten Ziele umsetzen kann, muss klar sein, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen und wie länderübergreifende Projekte und Kampagnen realisiert werden können. Die exemplarische Vorstellung bereits durchgeführter internationaler Projekte und Kampagnen ist Bestandteil des Seminars, um dann eigene Handlungsperspektiven zu eröffnen. Durch ein solidarisches gemeinsames Handeln verschiedener Arbeitnehmer/-innen-Vertretungsformen über Grenzen hinweg entsteht eine starke und durchsetzungsfähige Arbeitnehmer/-innen-Vertretung. BA Referent/-innen: Thorsten Schäfer, Annett Schulze 739, (zzgl. MwSt.) 300, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG 31

32 Aufbauseminare zu aktuellen Entwicklungen in Betrieb und Dienststelle BA Referent: Josef Haverkamp 579, (zzgl. MwSt.) 163,80 (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG RFID-Chips im Einsatz Neue Herausforderungen an die Betriebsräte RFID-Technik (Radio Frequency Identification) ermöglicht die lückenlose Nachverfolgung von Waren und MitarbeiterInnen. Was sich noch wie eine Zukunftsversion anhört, ist in vielen Betrieben schon tägliche Praxis. Für Firmen ergeben sich durch RFID große Rationalisierungspotenziale, über die sich die Arbeitsorganisation in den Betrieben grundlegend verändern wird. Die Folgen: Entlassungen, verstärkte Leistungskontrollen, extreme Arbeitsverdichtung und neue Fragenstellungen beim Datenschutz und Arbeitnehmerdatenschutz. Das Seminar analysiert den Stand der RFID-Technik und den praktischen Einsatz in den Betrieben und was in den nächsten vier Jahren auf die Beschäftigten zukommen wird. Zudem zeigt es die Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten bei der Einführung und beim Einsatz von RFID auf. BA Referent: Walter Lukas BA Referent: Walter Lukas 739, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG Zahlen bitte! Grundlagen der Betriebswirtschaft für Betriebsräte Betriebswirtschaftliche Daten und deren Interpretation bestimmen zunehmend das Handeln der betrieblichen Interessenvertretung. Unternehmenspolitik und betriebliche Veränderungsprozesse werden auf Wirtschaftsdaten abgestützt, die oft die Macht des Faktischen vermitteln. Die Kenntnis zentraler Grundlagen der Betriebswirtschaft dient zur Entzauberung komplexer Zahlenwerke und erhöht die Handlungssicherheit im Gremium. Konsequentes Analysieren zentraler wirtschaftlicher Daten und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Beschäftigten ist eine wichtige Grundlage für strategisches Handeln. Das Seminar orientiert sich praxisnah an den zentralen Informationsbedürfnissen von Mitgliedern gesetzlicher Interessenvertretungen. 32

33 Immer gut informiert Immer aktuell: Der Internet-Auftritt des ver.di Bildungszentrums Haus Brannenburg bietet jeweils aktuell eine Übersicht über unser Seminarangebot sowie verfügbare Buchungskapazitäten. Zahlreiche Servicemöglichkeiten bieten Unterstützung bei der Seminarsuche nach Stichworten oder Termin sowie eine Online-Unterstützung bei der Reiseplanung. Für Seminarteilnehmer/-innen und Gäste unseres Tagungshotels gibt es - jeweils separat dargestellt - alle wichtigen Hinweise für einen erfolgreichen und angenehmen Aufenthalt im Haus Brannenburg. Noch Fragen? bst.brannenburg@verdi.de Wir freuen uns auf Sie! Noch mehr Informationen gewünscht? In unserem monatlichen Use-Letter werden nicht nur aktuelle Seminare vorgestellt, Tipps und Wissenswertes rund um das Haus Brannenburg vorgestellt. Der Name Use-Letter ist Programm: Er enthält für die Kolleginnen und Kollegen der gesetzlichen Interessenvertretung ebenso viele nützliche und verwertbare Informationen wie für diejenigen, die sich mit aktuellen politischen Themen auseinandersetzen. Wer den Use-Letter automatisch zugeschickt bekommen möchten, kann sich auf der Website unseres Hauses eintragen: 33

34 Spezialseminare Betriebswirtschaft für Betriebsratsmitglieder BA Referent: Günter Kronschnabl 739, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 96 (4/8) SGB IX Wirtschaftsausschuss I Wirtschaft und Betriebsrat Im Bewusstsein der abhängig Beschäftigten spielen Fragen der Arbeitsplatzsicherung eine zentrale Rolle. Für die Unternehmenspolitik dagegen sind diese Probleme nur Folgewirkungen, die sich aus der Umsetzung der wirtschaftlichen Zielsetzung ergeben. Da jede Einschränkung der Verfügungsgewalt über Personen Rückwirkungen auf die Unternehmensentscheidungen hat, gilt es für den Betriebsrat, Einfluss auf die Unternehmenspolitik zu nehmen. Rechtsgrundlagen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss Grundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss als Informationsquelle für den Wirtschaftsausschuss BA Referent: Günter Kronschnabl Hinweis Vorherige Teilnahme am Seminar Wirtschaftsausschuss I erforderlich. 739, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 96 (4/8) SGB IX Wirtschaftsausschuss II Informationspolitik und Wirtschaftsausschuss Der Wirtschaftsausschuss ist ein wichtiges Informations- und Beratungsgremium für alle wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens. Den Teilnehmenden soll, aufbauend auf die im Seminar WA I vermittelten Inhalte, vor allem der richtige Umgang mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung vermittelt werden. Im Vordergrund steht die Unterscheidung von Erträgen/Aufwendungen und Einnahmen/Ausgaben sowie Investitionen und Abschreibungen. Der Jahresabschluss als Informationsquelle für den Wirtschaftsausschuss Abschreibung und Investitionen Investition und Wachstum Bedeutung von Kennzahlen 34

35 ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg Seminare 2008 Alle Seminare auf einen Blick 35

36 Seminare für Betriebsund Personalräte Aller Anfang gar nicht so schwer Betriebsräte Grundqualifizierung: Einführung und Überblick BA BA BA BA BA BA BA BA BA BA Mensch geht vor Betriebsräte Grundqualifizierung: Personelle Angelegenheiten BA BA BA BA BA Agieren statt reagieren Betriebsräte Grundqualifizierung: Soziale Angelegenheiten BA BA BA BA BA Beständig ist allein der Wandel Betriebsräte Grundqualifizierung: Betriebliche Veränderungsprozesse BA BA BA Einstieg leicht gemacht! BPersVG-Grundqualifizierung: Einführung und Überblick (PR 1) BA BA Mitbestimmen - Mitgestalten - Durchsetzen BPersVG-Grundqualifizierung: Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) BA Grundlagen des Arbeitsrechts: Einführung und Überblick BA BA BA Grundlagen des Arbeitsrechts: Begründung und Beendigung BA Grundlagen des Arbeitsrechts: Inhalt des Arbeitsverhältnisses BA Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes BA Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung BA Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht Was heißt das für die betriebliche Interessenvertretung BA Grundlagenseminar: Europäisches Arbeits-, Sozial- und Unternehmensrecht BA TVöD Grundlagen: Einstieg und Überblick BA BA TVöD Aufbauseminar: Leistungsorientierte Bezahlung BA TVöD Aufbauseminar: Regelungen und Gestaltung der Arbeitszeit BA TVöD Spezialseminar: Dienstvereinbarungen verhandeln und gestalten BA Aktuelle Gerichtsentscheidungen zu praxisorientierten Problemstellungen des Arbeitsrechts BA Aktuelle Rechtsprechung zu ausgewählten Aspekten des BetrVG BA Vom Betriebsübergang zum Interessenausgleich und Sozialplan BA Mitbestimmung des Betriebsrats in Vergütungsfragen - Leistungsbezogene Entgelte, Prämien, Boni, AT-Gehälter BA Der gestaltende Betriebsrat: Vereinbarkeit von Familie und Beruf BA Der gestaltende Betriebsrat: Beschäftigung älterer Arbeitnehmer/-innen BA Der gestaltende Betriebsrat: Förderung des betrieblichen Umweltschutzes BA Der gestaltende Betriebsrat: Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund BA Leiharbeit, Werkverträge, (Schein)Selbstständige Rechtliche Stellung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates BA Ausbildungsplatzsicherung - Gewusst wie! Betriebsrat und JAV Eine unschlagbare Einheit BA Zwischen Beschäftigungssicherung und Personalabbau Personalplanung als zentrales Instrument der betrieblichen Mitbestimmung BA Augen auf! Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Sturm der Globalisierung BA Mobbing, Bossing, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz BA BA Gesunde Arbeit Gesunder Betrieb Grundlage zur Arbeitsund Gesundheitsschutz für die gesetzliche Interessenvertretung BA Kleiner Betriebsrat viel zu tun! BA Euro-Betriebsräte - Strategisches Vorgehen für länderübergreifende Kampagnen und Projekte im Konzern oder Betrieb BA RFID-Chips im Einsatz Neue Herausforderung an die Betriebsräte BA Zahlen bitte! Grundlagen der Betriebswirtschaft für Betriebsratsmitglieder BA BA Wirtschaftsausschuss I Wirtschaft und Betriebsrat BA Wirtschaftsausschuss II Informationspolitik und Wirtschaftsausschuss BA

37 Grundlagen des Tarifvertragsrechts Basiskenntnisse und aktuelle Perspektiven BA Mitbestimmung des Betriebsrats in Betrieben ohne tarifliche Bindung BA Klare Rede starke Wirkung I Rhetorik und Mehr für die gesetzliche Interessenvertretung Ein Grundlagenseminar BA BA BA Klare Rede starke Wirkung II Rhetorik und Mehr für die Betriebs- und Personalratsarbeit - Aufbauseminar BA Das rechte Maß finden! Zeitmanagement für Betriebs- und Personalratsmitglieder BA Management der Machbarkeit! Organisation und Optimierung der Betriebs- und Personalratsarbeit, alleine und im Team BA Ein unwiderstehliches Angebot! Gesprächsführung und Verhandlungstechniken für Betriebs- und Personalräte BA Mehr Erfolg im Team! Teambildung im Betriebsratsgremium BA Durch Analyse zum Erfolg! Strategisches Handeln in der gesetzlichen Interessenvertretung BA Ideen und Prozesse strukturieren Mind Mapping in der gesetzlichen Interessenvertretung BA Der Betriebsrat als innerbetrieblicher Konfliktcoach Modul I: Konstruktiver Umgang mit Konflikten BA Modul II: Werkzeuge der Konflikterhellung BA Modul III: Kommunikation im Konflikt BA Zwischen allen Stühlen? Soziale Kompetenz für Vorsitzende der gesetzlichen Interessenvertretung BA Gleiche unter Gleichen? Der BR-/PR-Vorsitz als Führungsaufgabe BA Themen ins Gespräch bringen Wie mache ich betriebliche Themen zum Thema BA Menschen Themen - Sensationen BA Nicht zu übersehen! Öffentlichkeitsarbeit im Betriebsund Personalrat BA Politische Bildung Ich bin der Größte Menschenkenntnis als Grundlage von Problemlösungskompetenz in Arbeit und Gesellschaft BA BA Nach allen Regeln der Macht! Arbeit und Engagement im Umfeld von Macht und Karrieren BA Worüber man nicht spricht Herrschaft und Sprachregelung in Politik und Gesellschaft BA Schluss mit lustig! Was tun? Gesellschaftliche Entwicklung, Bewusstsein und Arbeitnehmerinteressen BA Aus dem Bauch heraus positiv denken? Die Zerstörung der Vernunft durch Irrationalität BA Zukunft der Gewerkschaften Aufbruch oder Krise? BA Der flexible Mensch Die Verwertung der Psyche in der globalisierten Wirtschaft BA Die Würde des Menschen ist (un)antastbar! Fragen zum Stellenwert von Ethik und Werten im Kapitalismus BA Geld regiert die Welt Internationale Entwicklungen im Bereich Finanzpolitik BA Armes Deutschland? Wege in die Armut und politische Handlungsalternativen BA Der Europäische Traum zwischen Migration und Integration BA Menschenrechte in Gefahr! Internationale Entwicklungen im Bereich des Völkerrechts BA Arbeit ohne Grenzen? Auswirkungen der Globalisierung eines Arbeitsmarktes BA Spiel ohne Grenzen Die Technik der Globalisierung BA Wasser ist Leben - Wasser ist Geld! Internationale Vermarktung unseres Lebenselixiers BA Wie kommt der Hunger in die Welt? Die globale Ernährungssituation BA Die Klimarevolution Ökologische und ökonomische Aspekte der globalen Klimapolitik BA ver.di Kompass Kom.pass - vertiefendes WE-Modul. Unser Gremium! Wie wird die Gruppe aktiv und effektiv? BA

38 ver.di-bildungszentrum Haus Brannenburg Schrofenstr Brannenburg Telefon: / Telefax: / bst.brannenburg@verdi.de Leiter/-in: Marion Fendt/Arnold Linke Anreisehinweis PKW: Ab München auf der Autobahn A8 in Richtung Salzburg/ Innsbruck. Vor Rosenheim auf die A93 Richtung Innsbruck. Abfahrt Brannenburg. Nach ca. 1,5 km Verkehrsampel geradeaus überqueren. Nach 800 m, auf Höhe der gelben Telefonzelle (linke Straßenseite), rechts abbiegen in die Mühlenstraße. Nach 600 m links in die Schrofenstraße abbiegen und nach weiteren 600 m haben Sie Ihr Ziel erreicht. Bahn: Vom Münchner Hauptbahnhof Richtung Salzburg oder Innsbruck. Achtung! Bei Zügen nach Salzburg in Rosenheim umsteigen in die Regionalbahn nach Kufstein. Die Züge sind getaktet, so dass die Wartezeit maximal 15 Minuten beträgt. Aussteigen an der Haltestelle Brannenburg. Nicht alle Züge von München nach Innsbruck halten in Brannenburg! Daher unbedingt vorher informieren. Bei Anreise mit der Bahn bestellen wir für Sie ein Taxi vom Bahnhof zur Bildungsstätte, da am Bahnhof Brannenburg kein Taxi- Stand vorhanden ist. Bitte geben Sie uns hierzu Ihre Ankunftszeit bekannt. Ihre Zugverbindung mit Ticketbestellmöglichkeit finden Sie bei der Online-Reiseauskunft der Deutschen Bahn AG unter ww.bahn.de. Flugzeug: Nach der Ankunft auf dem Münchner Flughafen die S-Bahn zum Ostbahnhof benutzen. Am Ostbahnhof in den Regionalexpress Richtung Rosenheim bzw. Salzburg einsteigen. Anschließend weiter wie unter Bahnreise beschrieben. 38

39 Seminare für die gesetzliche Interessenvertretung Grundlagen des Tarifvertragsrechts Basiskenntnisse und aktuelle Perspektiven Das Tarifvertragsrecht regelt durch die Möglichkeit kollektiver Vereinbarungen die zentralen Eckpunkte der Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Durch Verbandsaustritt der Arbeitgeber, Öffnungsklauseln in den Tarifverträgen und die Erosion des Flächentarifvertrags lässt einerseits die Bindekraft von Tarifverträgen nach, andererseits kommen immer öfter die betrieblichen Interessenvertreter/-innen in die Situation selbst Inhalte von Tarifverträgen zu regeln. Damit steigen für Betriebsratsmitglieder die Anforderungen an fundierte Kenntnisse im Tarifvertragsrecht. Dieses Seminar behandelt ausgehend von der historischen und verfassungsrechtlichen Bedeutung bis hin zu den aktuellen Perspektiven dastarifvertragsrecht und dessen betriebliche Auswirkungen. BA Referentin: Cornelia Lindner 739, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates in Betrieben ohne Tarifbindung Das Unternehmen ist aus dem Verband ausgetreten, in eine OT -Mitgliedschaft gewechselt oder nie einem Unternehmensverband beigetreten. Dies wirft eine Fülle von Fragen auf: Welche Arbeitszeit und Urlaubsdauer gilt, welche Vergütungsstruktur? Können Beriebsvereinbarungen geschlossen werden, die tarifliche Regelungen ersetzen? Beschäftigte und Betriebsrat müssen sich der Möglichkeiten, aber auch der Grenzen ihrer Handlungen auf betrieblicher Ebene bewusst sein. Voraussetzungen der Tarifbindung von Arbeitsverhältnissen Die Nachwirkung von Tarifverträgen Überwachungspflichten des Beriebsrats Möglichkeiten und Grenzen für Betriebsvereinbarungen ( Tarifsperre ) Wege zur Herstellung der Tarifbindung BA Referent: Christian Stupka 739, (zzgl. MwSt.) 300, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG 39

40 Spezialseminare zur erfolgreichen Gestaltung der BR-/PR-Arbeit BA Referent: Hans-Rudolf Schiesser BA Referent: Norbert Großhauser-Fernau BA Referent: Jürgen Romberg 695, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, LPersVG, 96 (4/8) SGB IX, 19/30 MVG o.v.r. Klare Rede, starke Wirkung! I Rhetorik und mehr für die gesetzliche Interessenvertretung Die Arbeit betrieblicher Interessenvertretungen erfordert mehr als einen professionellen Umgang mit den Gesetzestexten. Auch an das rhetorische Geschick werden hohe Ansprüche gestellt, z. B. beim Auftritt in der Betriebsversammlung, bei den eigenen Beiträgen in Gremien oder bei den Gesprächen mit dem Arbeitgeber. Neben den Inhalten entscheiden der Redestil, die Körpersprache und der Redeaufbau über die Wirkung von Redebeiträgen. In diesem Seminar werden die Grundlagen erfolgreicher Rhetorik vermittelt. Umgang mit Redehemmungen Aufbau einer Überzeugungsrede Wirksame Sprache und Körpersprache Umgang mit Störungen BA Referent: Hans-Rudolf Schiesser Hinweis Dieses Seminar sollte frühestens ein Jahr nach dem Besuch eines einwöchigen Rhetorikgrundlagenseminars absolviert werden. 695, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) Klare Rede, starke Wirkung! II Rhetorik und mehr für die gesetzliche Interessenvertretung Es geht in dieser Woche darum, die Redeerfahrungen zu reflektieren und die Redekompetenz weiter zu entwickeln. Folgende Schwerpunkte werden behandelt: Umgang mit Repliken Unterschiedliche Redeanlässe, Berichterstattungen und Referate Leitung/Moderation von Sitzungen und Versammlungen Gesprächs- und Verhandlungsführung Überzeugungs- und Streitgespräche 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, 96 (4/8) SGB IX 40

41 Seminare für die gesetzliche Interessenvertretung Das rechte Maß finden! Zeitmanagement für Betriebs- und Personalratsmitglieder Die Tätigkeit im Betriebs- oder Personalrat bindet eine Menge zeitlicher Ressourcen. Berufliche und private Anforderungen müssen mit denen der Interessenvertretung koordiniert und aufeinander abgestimmt werden. Die Arbeitsbelastung nimmt zu - die Aufgaben wachsen, und gleichzeitig wächst das Gefühl der zeitlichen Überforderung. Durch die Anwendung einfacher Planungsinstumente und die Änderung bisheriger Verhaltensweisen behält man dennoch den Überblick. Zeitmanagement und Zeitfallen Informationsmanagement und Setzen von Prioritäten Planung, Zielformulierung und Zielkontrolle Möglichkeiten der Stressbewältigung BA Referentin: Andrea Breme 579, (zzgl. MwSt.) 163,80 (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, LPersVG Management der Machbarkeit! Organisation und Optimierung der Betriebs- und Personalratsarbeit, alleine und im Team Betriebs- und Personalratsarbeit braucht Zeit. Sitzungen müssen vorbereitet, Gespräche mit der Belegschaft geführt und das BR-/PR-Büro organisiert werden. Akten sollen bearbeitet und verwaltet werden und das Gremium als Team zusammenwachsen. Wie ist das alles neben meinem Job zu leisten? Koordinierung von Arbeitsaufträgen Terminplanung Das Gremium als Arbeitsteam Aktenplan, Ablagesystem etc. traditionell/elektronisch und trotzdem strategisch denken, planen und handeln BA Referent: Norbert Großhauser-Fernau 695, (zzgl. MwSt.) 300, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, LPersVG 41

42 Spezialseminare zur erfolgreichen Gestaltung der BR-/PR-Arbeit BA Referent: Norbert Großhauser-Fernau 695, (zzgl. MwSt.) 300, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, LPersVG, 19/30 MVG o.v.r. Ein unwiderstehliches Angebot! Gesprächsführung und Verhandlungsführung für Betriebs- und Personalräte Nach den Vorschriften des BetrVG/BPersVG sind für viele Maßnahmen des BR/PR die Schriftform vorgeschrieben. Vielfach muss gleichzeitig mit dem Arbeitgeber verhandelt werden und ggf. ist noch außerbetriebliche Unterstützung notwendig. Wie lässt sich das alles organisieren, auf was muss der BR/PR achten? Das Seminar bearbeitet die beiden Themenschwerpunkte in integrierter Form mit praktischen Übungen: Rechtliche Aspekte des Schriftverkehrs mit dem Arbeitgeber Aktennotizen und Sitzungsprotokolle Diverse Gesprächs- und Verhandlungsformen Strategische Aspekte bei Gesprächen und Verhandlungen BA Referentin: Andrea Breme 579, (zzgl. MwSt.) 163,80 (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG Mehr Erfolg im Team! Teambildung im Betriebsratsgremium Wirkungsvolle Mitbestimmung und eine verantwortungsvolle Vertretung im Betrieb benötigt qualifizierte Betriebsräte und ein BR-Team, in dem Kenntnisse und Kompetenzen optimal entwickelt und verteilt sind. In diesem Seminar legen wir den Grundstock für eine bessere Zusammenarbeit im Gremium und zeigen den Weg hierfür auf. Wie entstehen Teams? Handlungsbedarf für Teamentwicklung erkennen Fördernde und hemmende Faktoren von Teamarbeit erkennen Positionen und Ziele für das BR-Gremium klären Welche Rollen passen zu welchen Stärken? Aufgabeverteilung im BR-Team 42

43 Seminare für die gesetzliche Interessenvertretung Durch Analyse zum Erfolg! Strategisches Handeln in der gesetzlichen Interessenvertretung Der Betriebsrat ist eine Betriebsabteilung, die unabhängig von Weisungen der Geschäfts- oder Konzernleitung agiert. Der BR kann sich selbst organisieren und die Arbeit definieren, planen und umsetzen. Durch die Brille eines/-r Unternehmensberaters/- in betrachtet wird schnell klar, dass hier viel Gestaltungsspielraum vorhanden ist. Betriebsräte produzieren Mitbestimmung. Wie erfolgreich das umgesetzt wird, hängt davon ab, ob die innere Organisation stimmt und ob die Belegschaft wirklich erreicht wird. Erfolgreiche Betriebsräte wissen, wie man die Produkte der Mitbestimmung entwickelt, diese auf den Markt der Auseinandersetzung mit der Geschäftsleitung bringt und am Ende den Kunden im Betrieb verkauft. Die analytische Betrachtungsweise im Sinne einer Unternehmensberatung verdeutlicht Chancen, Defizite und Ansatzpunkte und ist ein erster Schritt zu mehr Erfolg und Durchsetzungsfähigkeit. BA Referent: Siegfried Heim Seminargebühr je Modul: 739, (zzgl. MwSt.) Unterkunft und Verpflegung 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG Ideen und Prozesse strukturieren Mind Mapping in der Interessenvertretung Mind Mapping, also Gedankenkarten zu erstellen, ist eine Methode um Beziehungen zwischen verschiedenen Begriffen aufzeigen und um Inhalte schnell und zutreffend darzustellen. Mind Mapping per Hand oder am PC: Ideen sammeln und die Infoflut übersichtlich notieren, strukturieren (Vorträge, Artikel, Bücher ) und präsentieren. Protokolle führen und Ergebnisse präsentieren Infos schnell wiederfinden, Zusammenhänge gleich begreifen Planung von Aufgaben, Zeit- und Zielplanung Organisations- und Strukturierungsaufgaben besser bewältigen Inhalte leichter behalten BA Referent: Josef Haverkamp 579, (zzgl. MwSt.) 163,80 (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG 43

44 Spezialseminare zur Leitungsfunktion im BR/PR BA Referent: Peter Findeisen Hinweis Eine verbindliche Teilnahme an allen drei Modulen wird vorausgesetzt 579, (zzgl. MwSt.) 163,80 (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG Der Betriebsrat als innerbetrieblicher Konfliktcoach Modul I Betriebsräte sind häufig die erste Anlaufstelle für Konflikte im Betrieb. Die professionelle Behandlung und Bearbeitung von Konflikten wird im betrieblichen Alltag immer bedeutungsvoller. Viele Veränderungsprozesse, Umstrukturierungen und unzählige alltägliche Situationen führen in den Betrieben zu unterschiedlichen Konflikten mit unterschiedlichen Auswirkungen. Eine unprofessionelle Behandlung dieser Konflikte führt oft zur inneren Kündigung der Kollegen/-innen oder aber zu hohen wirtschaftlichen Schäden. Mit wirksamen kommunikativen Methoden und den Techniken der modernen Konfliktbearbeitung besitzt der/die betriebliche Konfliktcoach die Fähigkeit, Wege und Lösungen für vorhandene Konflikte gemeinsam mit den Betroffenen zu erarbeiten und zu lösen. Mit dieser Seminarreihe wird der Betriebsrat zum innerbetrieblichen Konfliktcoach qualifiziert. Modul I - Konstruktiver Umgang mit Konflikten Konflikttypen Konstruktives Konfliktverständnis Eskalation- und Deeskalationsdynamiken im Konflikt Reflexion ders eigenen Verhaltens in Konflikten Phasen des Konfliktgesprächs BA Referent: Peter Findeisen 579, (zzgl. MwSt.) Unterkunft und Verpflegung je Modul: 163,80 (zzgl. MwSt.) Der Betriebsrat als innerbetrieblicher Konfliktcoach Modul II Modul II - Werkzeuge der Konflikterhellung Paraphrasieren Spiegeln Kontrollierter Dialog Einsatz von zielführender Fragetechnik 37 (6) BetrVG 44

45 Seminare für die gesetzliche Interssenvertretung Der Betriebsrat als innerbetrieblicher Konfliktcoach Modul III Modul III - Kommunikation im Konflikt und Konfliktbearbeitung Eigener Kommunikationsstil: Stärken und Lernfelder Respektvolle Kommunikation in schwierigen Gesprächssituationen Umgang mit Widerständen/schwierigen Situationen Betriebliche Veränderungen Krisenbewältigung Der Betriebsrat zwischen Konflikt, Kooperation und Co-Management BA Referent: Peter Findeisen 579, (zzgl. MwSt.) Unterkunft und Verpflegung je Modul: 163,80 (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG Zwischen allen Stühlen? Soziale Kompetenz für Vorsitzende der gesetzlichen Interessenvertretung In den Rollenanforderungen an Vorsitzende und Stellvertreter/- innen verdichten sich die widersprüchlichen Interessen der betrieblichen Interessengruppen. Die Vorsitzendenfunktion birgt eine Fülle in sich unvereinbarer Erwartungen und Verführungen: Vom Versprechen sozialen Aufstiegs bis zum Albtraum totaler Verausgabung. Diese gilt es mit kühlem Kopf zu erkennen, zu analysieren und schließlich zu gestalten oder aber zurückzuweisen. Vorsitzende können strahlende und geachtete Repräsentanten/-innen ihrer Wähler sein oder aber vereinsamt den Kontakt zu ihrer Basis verlieren. Sie können Transmissionsriemen des gehobenen Managements sein oder Volkstribune, sachkompetente Spezialisten/-innen für alltägliche Einzelprobleme oder Überfliegende und... Dieses Seminar soll helfen, den Wald der Anforderungen zu lichten. Für Vorsitzende ist es überlebenswichtig, mit ihrer Rolle so umgehen zu lernen, dass diese sowohl den betrieblichen Gegebenheiten Rechnung trägt, wie auch zu den eigenen Stärken und Schwächen passt. BA Referent: Dr. Bernhard Pöter 829, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, LPersVG, 19/30 MVG o.v.r. 45

46 Spezialseminare zur Leitungsfunktion im BR/PR BA Referent: Reinhard Ruch 739, (zzgl. MwSt.) 375, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, LPersVG Gleiche unter Gleichen? Der BR/PR-Vorsitz als Führungsaufgabe Immer wieder kommt es durch die unterschiedlichen Erwartungen im Betrieb und im Gremium zu schwierigen Situationen für den/die Betriebsratsvorsitzende/n. Diese gilt es zu meistern. Die besondere Rolle und Verantwortung der Vorsitzenden im Gesetzes- und Selbstverständnis im Allgemeinen, sowie im Besonderen am Beispiel Personelle Angelegenheiten Vorsitzende/r - Teilzeitjob oder Vollbeschäftigung: Freistellungsmöglichkeiten und Arbeitsplanung Die Bedeutung der 37 und 38 im Rahmen der Geschäftsführung Geschäftsordnung und Arbeitsorganisation des/der Vorsitzenden Bildung tut Not! Fortbildung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung BA Referent: Josef Haverkamp 579, (zzgl. MwSt.) 221,19 (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, LPersVG Themen ins Gespräch bringen Wie mache ich betriebliche Themen zum Thema Wie kann die Interessenvertretung ein Thema innerhalb des Betriebes, in der Verwaltung oder auch in der Öffentlichkeit zum diskutierten Thema machen und damit die Umsetzung vorbereiten? Themen im Betrieb und Verwaltung erkennen Themen aufgreifen Inhalte erarbeiten Umsetzungskonzept entwickeln Methoden: Die Umsetzung praktisch gestalten Möglichkeiten, den PC dabei einzusetzen 46

47 Politische Bildung Menschen - Themen - Sensationen Die kreative Betriebs-/Personalversammlung Betriebs- und Personalversammlungen kommt im Aufgabenspektrum der betrieblichen Interessenvertretung eine hohe Priorität zu. Bei diesen Gelegenheiten wird einerseits Rechenschaft über die geleistete Arbeit abgelegt, andererseits werden hier die Weichen für künftiges Handeln gestellt. In dieser Situation kommt es sehr darauf an, die Kolleginnen und Kollegen durch eine überzeugende Präsentation zu erreichen. BA Referent: Thorsten Schäfer 579, (zzgl. MwSt.) 221,19 (zzgl. MwSt.) Um die Aufmerksamkeit der Beschäftigten zu gewinnen ist es hilfreich, durch kreative Ansätze das übliche Muster langer Bereichte und Vorträge zu durchbrechen. Rechtliche Grundlagen der Betriebs- bzw. Personalversammlung Rollenverteilung in der Versammlung Rahmenbedingungen, zeitliche Abläufe und Vorbereitungsarbeiten Entwicklung von spezifischen Arbeitshilfen und Checklisten Übungen zu kreativen Gestaltungselementen Übungen zu datengestützten Präsentationsformen 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, LPersVG, 19/30 MVG o.v.r. Nicht zu übersehen! Grundlagenseminar zur Öffentlichkeitsarbeit im Betriebs- und Personalrat Für den Betriebs- und Personalrat ist es wichtig, die vielfältigen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung und der Informationsverwertung zu kennen. Das Seminar behandelt u. a.: Die rechtlichen Grundlagen der Informationsarbeit des BR/PR Die Informationsrechte der Beschäftigten Möglichkeiten der Informationsvermittlung Kommunikationsmodelle und Hindernisse im betrieblichen Informationsfluss Gestaltung betrieblicher Informationen BA Referent: Norbert Großhauser-Fernau 695, (zzgl. MwSt.) 300, (zzgl. MwSt.) 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG, LPersVG 47

48 GewerkschaftsPolitische Bildung, ver.di GPB Seminare mit ver.di GPB (GewerkschaftsPolitische Bildung) Seminare, die im Programm des ver.di Bildungszentrums Haus Brannenburg mit gekennzeichnet sind, werden im Auftrag des Veranstalters ver.di GPB organisiert und durchgeführt. Die ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung (ver.di GPB) ist ein gemeinnütziger Bildungsträger. Am wurde der eingetragene Verein ver.di GPB in eine gemeinnützige Gesellschaft mbh umgewandelt. Geschichte: 1951 wurde der Verein als Ferienheimverwaltung von der Deutschen Angestellten Gewerkschaft gegründet wurde er in DAG GewerkschaftsPolitische Bildung e. V. umbenannt und als gemeinnütziger Bildungsträger etabliert wurde der Verein in die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft eingebracht. ver.di setzt diese Tradition zur Förderung der politischen Bildung fort. Gemeinnützigkeit: ver.di GPB verfolgt ausschließlich und unmittelbar den gemeinnützigen Zweck der politischen Bildung. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit liegt vor, es können Spendenbescheinigungen sowie die Bescheinigungen zum Nachweis von Betriebsausgaben ausgestellt werden. Für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist es wichtig, dass sich die Bildungsmaßnahmen auf eine Förderung der Allgemeinheit richtet, also allen offen stehen. Finanzierung: Finanziert wird die politische Bildungsarbeit der ver.di GPB aus den anteiligen Abführungen von Aufsichtsratstantiemen. Zur Abführung verpflichtet sind alle ver.di-mandatsträger/-innen in Aufsichtsräten und vergleichbaren Mitbestimmungsfunktionen. Auf dieser Grundlage sind beispielsweise im Geschäftsjahr 2006 fast 1,8 Millionen Euro aus den Abführungen bei der ver.di GPB eingegangen. Vorwiegend daraus konnte ver.di GPB 2006 bundesweit allgemeinpolitische Bildungsmaßnahmen veranstalten und finanzieren. Die Seminare finden ausnahmslos in den ver.di-bildungsstätten statt. Grundlage: Die Basis sind Beschlüsse vom DGB und von ver.di im Okt./Nov Der DGB Bundesvorstand hat am 11. Oktober 2005 beschlossen, dass an die Hans Böckler Stiftung mindestens 80 Prozent der abzuführenden Vergütungen und bis zu 20 Prozent an die als gleichwertig anerkannten Einrichtungen abgeführt werden. Die Einrichtungen sind im Beschluss für die Mitgliedsgewerkschaften aufgeführt. Für ver.di ist das ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung. Daraufhin änderte der Gewerkschaftsrat der ver. di die Richtlinie Abführungsverpflichtung von Aufsichtsratsmitgliedern. Auf dieser Richtlinie basiert die Verpflichtung, dass alle ver.di-mandatsträger/-innen in Aufsichtsräten und vergleichbaren Aufsichtsgremien 20 Prozent des abzuführenden Teils der Vergütung dem gemeinnützigen Bildungsträger ver.di GPB zuwenden. Mit diesem Beschluss stärkt ver.di die politische Bildung. 48

49 Politische Bildung Ich bin der Größte Menschenkenntnis als Grundlage von Problemlösungskompetenzen in Arbeitswelt und Gesellschaft Psychologisches Grundlagenwissen dient dem besseren Verstehen menschlichen Verhaltens. In der Arbeitswelt wird es immer wichtiger, zwischen sozial bedingtem und psychologisch bedingtem Verhalten unterscheiden zu können. Dies ist Voraussetzung dafür, angemessene Handlungsstrategien zu erörtern. Der Umgang mit Menschen will verantwortungsvoll gestaltet sein. Deshalb lernen wir keine Psycho-Tricks, sondern arbeiten unter anderem an folgenden Fragen: Was sind Grundelemente einer sozialen Psychologie? Wie können wir differenzierter wahrnehmen? Wann müssen wir uns (ent-)täuschen? Wie können wir erkennen, um welche Handlungsmotive es in vielen Fällen eigentlich geht? Was stört uns an/in Beziehungen? Welche Rolle spielen wir in Konflikt-Inszenierungen? Was wollen/sollten/können wir an uns verändern? BA Referenten: Jürgen Romberg, Eberhard Kremer BA Referenten: Norbert Großhauser-Fernau, Eberhard Kremer Die Teilnahme an den Seminaren der politischen Bildung ist für ver.di-mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 850,. BU, 37 (7) BetrVG, 46 (7) BPersVG Nach allen Regel der Macht! Arbeit und Engagement im Umfeld von Macht und Karrieren Karriere : ein Wort in aller Munde. Immer neue Managementliteratur zu Aufstieg, Führung und Erfolg wird verkauft. Frauen und Männer zeigen Interesse daran, von Erkenntnissen zu sozialer Macht und Erfahrungen in der Machtausübung zu profitieren. Was müssen Sie darum wissen, um nicht zur naiven, passiven Schachfigur zu werden? Wie sichern wir uns aktiv Spielräume? Wir schärfen in diesem Seminar Wahrnehmung und strategischtaktisches Denken im Umgang mit Menschen, Situationen und Strukturen, um auch in verschärften Machtspielen unsere Interessen zu behaupten. Machtfrage, Autorität und Politik im Unternehmen Abhängigkeiten erkennen, vermeiden, nutzen Inszenierung der Macht im Betrieb Karriere: Mitkämpfen oder heraushalten? BA Referent: Norbert Großhauser-Fernau Die Teilnahme an den Seminaren der politischen Bildung ist für ver.di-mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 850,. BU, TV, 46 (7) BPersVG 49

50 Gesellschaftspolitik BA Referent: Norbert Großhauser-Fernau Die Teilnahme an den Seminaren der politischen Bildung ist für ver.di-mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 850,. BU, TV Worüber man nicht spricht! Herrschaft und Sprachregelungen in Politik und Gesellschaft Sprache dient nicht nur der Verständigung. Wer die Begriffe besetzt, der beherrscht die Köpfe und das Handeln der Menschen. Welche Chancen und Möglichkeiten bieten sich uns, einer klaren, verständlichen, aufklärerischen, Verschleierung entlarvenden Sprache zu einer Renaissance zu verhelfen? Vom Verlust der Begriffsklarheit Beliebigkeit als eine Voraussetzung der Entpolitisierung und Herrschaftssicherung Political correctness oder die Tyrannei der Meinung Meinungssuff statt Wissen und kritischer Rationalität Wie hat eine Sprachkultur zunehmender Aufklärung und Demokratie auszusehen? Was ist zu tun, um den Trend umzukehren? BA Referenten: Jürgen Romberg, Eberhard Kremer Die Teilnahme an den Seminaren der politischen Bildung ist für ver.di-mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 850,. BU, TV, 46 (7) BPersVG Schluss mit lustig! Was tun? Gesellschaftliche Entwicklung, Bewusstsein und Arbeitnehmerinteressen Risikogesellschaft - Flexibilisierung - Eigenverantwortung Drei Schlagwörter von vielen, die unsere Gesellschaft kennzeichnen sollen. Was ändert sich in unserer Gesellschaft und warum? Welche Auswirkungen haben Veränderungen für die Menschen? Wie nehmen die Menschen Gesellschaft wahr? Gibt es Chancen gesellschaftliche Entwicklungen zu beeinflussen? Veränderungen in der Arbeitswelt und ihre Wirkungen auf das Bewusstsein und Handeln der Menschen Wie lässt sich die heutige Gesellschaft analysieren und kennzeichnen? Was ist aus dem Klassenkampf geworden? Globalisierung und Umverteilung von unten nach oben Wie setzt man Interessen durch? 50

51 Politische Bildung Aus dem Bauch heraus positiv denken? Die Verdrängung der Vernunft durch Irrationalität Zeiten des Wandels sind immer auch Zeiten von neuen Werteorientierungen, aber auch Desorientierungen. Vielfach ist heute eine Sehnsucht nach natürlichen oder spirituellen Ordnungen feststellbar, die einhergeht mit einem Verlust an Aufklärung. Das hat fatale Auswirkungen bis hinein in die Politik Ein Plädoyer für Vernunft und Aufklärung Der Anteil der Beliebigkeit an der Zerstörung der Vernunft Die Gefahren der Irrationalität für Demokratie und Gesellschaft Die gesellschaftlichen Kosten von Esoterik, Psycho-Markt und Glaubensmedizin Versuch einer Verortung von Spiritualität, Irrationalität und Gläubigkeit BA Referenten: Hans-Rudolf Schiesser, Eberhard Kremer Die Teilnahme an den Seminaren der politischen Bildung ist für ver.di-mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 850,. BU Die Zukunft der Gewerkschaften Aufbruch oder Krise? Die weltweit wirksamen Folgeerscheinungen der Globalisierung stellen die Gewerkschaften vor die Aufgabe, ihren Standort und ihre Perspektiven neu zu bestimmen. Zunehmend mehr Menschen stellen zwar nicht das Grundprinzip der Solidarität in Frage, zweifeln aber an der wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gestaltungsmacht der organisierten Arbeitnehmerschaft. Immer mehr Bedeutung erhält seit Jahren die internationale Dimension gewerkschaftlichen Handelns. Transnationale Solidarität entwickelt sich unter den Rahmenbedingungen eines zunehmenden Standortpokers eher zögerlich und unterschiedliche Arbeitsbeziehungen machen - auch in Europa - die Verständigung auf gemeinsame Strategien zur großen Herausforderung. Können die Gewerkschaften auch unter widrigen Umständen neue Lösungsmodelle anbieten? Stecken die Gewerkschaften in einer Krise? Oder stehen wir am Anfang eines Aufbruchs in eine neue Dimension der Interessenvertretung, die weder am Werkstor noch an nationalen Grenzen endet? BA Referenten: Walter Lukas, Eberhard Kremer Die Teilnahme an den Seminaren der politischen Bildung ist für ver.di-mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 850,. BU, SU, TV, 37 (7) BetrVG, 46 (7) BPersVG 51

52 Gesellschaftspolitik BA Referenten: Hans-Rudolf Schiesser, Eberhard Kremer Die Teilnahme an den Seminaren der politischen Bildung ist für ver.di-mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 850,. BU, 46 (7) BPersVG Der flexible Mensch Die Verwertung der Psyche in der globalisierten Wirtschaft Die Globalisierung der Wirtschaft hat auch psychologische Aspekte. Die psychischen Strukturen der Menschen unterliegen einem Veränderungsprozess. Dies fordert und belastet die Menschen im Erwerbsleben auf besondere Weise. Wie diese Veränderungen wirken und welche Folgen dies mit sich bringt untersuchen wir in diesem Seminar. Was heißt Globalisierung? Eine Begriffsklärung Wie flexibel kann der ökonomisch abhängige Mensch sein? Der Griff nach der Psyche in der Arbeitswelt Das Verschweigen der eigenen Leistungsgrenzen Die Folgen mentalen Trainings Team-, Autonomie- und andere Wirtschaftsideologien Moderne Selbständigkeit und Solidarität - geht das noch zusammen? Welche Antworten gibt es auf diese Herausforderungen? BA Referenten: Reinhard Ruch, Eberhard Kremer Die Teilnahme an den Seminaren der politischen Bildung ist für ver.di-mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 850,. BU, SU, TV, 46 (7) BPersVG, 19/30 MVG o.v.r. Die Würde des Menschen ist (un)antastbar! Fragen zum Stellenwert von Ethik und Werten im Kapitalismus Zeitenwende Die Folge: Die sozialen Konflikte auf der ganzen Welt haben zugenommen. Globalisierungsgewinner haben ihren Reichtum auf Kosten einer immer größer werdenen armen Bevölkerung ausbauen können. Mit dem Zerfall des sozialistischen Alternativmodells wurde klar, das der Kapitalismus keine ethischen Grundsätze und Werte verfolgt und nicht auf sozialen Ausgleich bedacht ist, sondern das im Mittelpunkt des Bestrebens allein die Gewinnmaximierung steht. Von was sprechen wir, wenn wir von Werten sprechen? Warum werden Werte nicht mehr gelebt? Wozu brauchen wir eine Werte-Debatte? Gibt es universelle Werte oder sind sie relativ? Stellenwert kulturell unterschiedlicher Werte? Bedeutung von Werten für gesellschaftliches Engagement? Individuelle Freiheit contra solidarische Werte? Können humane Werte kapitalistischem Handeln Grenzen setzen? 52

53 Internationale Entwicklungen Internationale Entwicklungen in ökonomischer, sozialer und ökologischer Hinsicht Gewerkschaftspolitische Gestaltungsmacht wird in Zukunft zunehmend mehr davon abhängen, ob internationale Zusammenhänge und deren Auswirkungen ausreichend analysiert und in politisches Handeln einbezogen werden. Die Gewerkschaften bewegen sich zwar inzwischen wahrnehmbar mehr auf internationalem Kurs, doch dieser Prozess muss in den nächsten Jahren dringend beschleunigt werden, wenn die Folgen der Globalisierung solidarisch gestaltet und sozial flankiert werden sollen. Unsere Seminarreihe im folgenden Kapitel zeigt am Beispiel ausgewählter Themen, wie sehr unser Alltag inzwischen international beeinflusst ist, welche Ansatzpunkte es für Veränderungen gibt und welche Aufgaben sich daraus künftig für gewerkschaftliches Handeln ableiten. Veränderungsprozesse in Betrieben und Dienststellen aber auch im gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang werden heute immer stärker durch internationale Entwicklungen geprägt. Die zunehmende Entgrenzung der traditionellen Arbeitsbeziehungen ist nur der Beginn eines Prozesses, dessen Ende noch nicht absehbar ist. Beeinflusst durch die Entwicklungen der Globalisierung verschiebt sich der klassische Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit tendenziell auf andere Ebenen. Immer deutlicher zeichnen sich künftige Konfliktlinien zwischen den großen Konzernen einerseits und innerhalb ihrer Belegschaften an verschiedenen Standorten andererseits ab. Oder anders formuliert: Neben den Gegensätzen zwischen Ost und West, Nord und Süd tritt inzwischen der Gestaltungswille von Porto Allegre (Internationale Sozialforen) gegen die Gestaltungsmacht von Davos (Weltwirtschaftsforen)auf den Plan. Welche ökonomischen, sozialen oder ökologischen Folgen der Globalisierung wecken gewerkschaftspolitischen Handlungsbedarf? Wie sind die Gewerkschaften international organisiert? Welche Rolle spielen internationale Netzwerke mit anderen Nicht-Regierungs-Organisationen? Welche Chancen gibt es, internationale Standards durchzusetzen? Wie können nationalstaatliche Interessen wirkungsvoll eingegrenzt werden? Gibt es Ansätze für eine weltumspannende Betrachtungsweise aus volkswirtschaftlicher Perspektive? Gibt es Ansätze für eine Welt-Innenpolitik? Gibt es Ansätze für eine weltweit gerechte Ressourcenverteilung für Güter, Dienstleistungen und natürliche Ressourcen? Wie könnte sich internationale Solidarität nachhaltiger entwickeln? Diese und ähnliche Fragen beschäftigen uns in dieser Seminarreihe, die Fragen der internationalen Ökonomie auch im Hinblick auf unser persönlich verantwortetes tägliches Handeln in Arbeitswelt und Gesellschaft stellt. 53

54 Internationale Entwicklungen BA Referenten: Reinhard Ruch, Walter Lukas Die Teilnahme an den Seminaren der politischen Bildung ist für ver.di-mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 850,. BU, SU, TV Geld regiert die Welt! Internationale Finanzpolitik und staatliche Steuerungsmöglichkeiten in der Globalisierung Börsengang, Spekulation, Hedgefonds und ähnliche Begriffe bestimmen heute zunehmend unsere Vorstellungen von wirtschaftlichen Transaktionen. Kein Warenaustausch kommt ohne währungspolitische Übereinkünfte zwischen den politischen Instanzen aus, seien es internationale o. nationale. Geld ist trotz fortschreitender Globalisierung immer noch und in erster Linie Sache der einzelnen Staaten. Die EU hat mir ihrer Gemeinschaftswährung Euro dieses Prinzip durchbrochen. Weltweit gibt es harte und weiche Währungen. Der US-Doller übt wie der Euro in Vertretung des Goldes die Rolle einer Weltwährung aus. Welche Bedeutung hat Geld, welche Historie hat es durchlaufen und welchem Bedeutungswandel unterlag es dabei? Wie kann Welthandel zwischen Nationen funktionieren, von denen wenige als Gläubigerstaaten und viele als Schuldnerstaaten auftreten? Welche Bedeutung haben Internationale Finanzabkommen, der internationale Währungsfonds und die Weltbank im Kontext der Globalisierung? BA Referenten: Jürgen Romberg, Ulrich Bardelmeier Die Teilnahme an den Seminaren der politischen Bildung ist für ver.di-mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 850,. BU, SU, TV, 37 (7) BetrVG, 46 (7) BPersVG Armes Deutschland? Wege in die Armut und politische Handlungsalternativen Soziale Sicherheit wird von Teilen der Politik zunehmend als Bevormundung der Menschen diffamiert. Das Amuts-Risiko steigt und immer mehr Menschen werden von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgegrenzt. Wirtschafts- und sozialpolitische Reformen verstärken den Trend zur Armut in einem der reichsten Länder der Welt. Folgende Themen werden im Seminar beleuchtet: Reiche Wirtschaft, armer Staat Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, Bruttoinlandsprodukt und Volkseinkommen Was ist Armut? Wer ist davon betroffen? Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland Reformpolitik und Demontage des Sozialstaates Die reine Marktwirtschaft - Leitfaden zur Verarmung vieler Wege aus dem Sparparodoxon - mit Konsum Impulse geben Armut und Verteilung im Spiegel von Wirtschaftstheorien: Liberalismus, Nachfragetheorie, politische Ökonomie 54

55 Politische Bildung Der europäische Traum zwischen Migration und Integration In diesem Seminar wollen wir die Migrations-Debatte auf der Grundlage von Fakten und realen Entwicklungen führen. Zuwanderungsformen, die Akzeptanzprobleme schaffen sowie soziale und kulturelle Verwerfungen, zwingen uns zu einer Selbstvergewisserung: Was wollen wir als Europäer/-innen (sein)? Arbeiten wir an einem europäischen Wertekonsens und dessen Durchsetzung? Wie viel Integrationsangebote kann Europa leisten und wie viel Integrationsbereitschaft muss es verlangen? Wie viel Parallel-Gesellschaften kann ein demokratisches Europa vertragen und wie selbstbewusst und wehrhaft kann es sein? Gibt es einen europäischen Wertekonsens? Gibt es einen Zusammenstoß der Kulturen und eine islamistische Herausforderung? Was bedeuten bestimmte Formen der Zuwanderung für ökonomische Verteilungskämpfe und gesellschaftliches Leben? Was heißt eigentlich Integration in Demokratien? Was ist Fremdenangst, Rassismus, Eurozentrismus, etc.? Universaler Anspruch der Menschenrechte kontra Kulturund Werterelativismus? BA Referenten: Hans-Rudolf Schiesser, Eberhard Kremer Die Teilnahme an den Seminaren der politischen Bildung ist für ver.di-mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 850,. BU, SU Menschenrechte in Gefahr! Internationale Entwicklungen, nationale Herausforderungen und die Rolle der Gewerkschaften Menschenrechtsverletzungen finden einerseits in Kriegen, andererseits durch wirtschaftliche Ausbeutung oder Eingrenzung persönlicher Freiheitsrechte statt. Die globalisierte Welt braucht Regularien, um den universalen Anspruch der Menschenrechte zu gewährleisten. Gewerkschaften erheben ihre Stimme, wenn Menschen-, Bürger- und Freiheitsrechte im eigenen Land beschnitten werden. Wie werden wir aber tätig bei Menschenrechtsverletzungen durch frühkapitalistische Produktion in Ländern der sogenannten Dritten Welt? Welche Rolle spielen die Vereinten Nationen als Mittler zwischen den globalen Konfliktzonen und was sind ihre künftigen Aufgaben? Welchen Preis sind wir bereit für Sicherheit auf der einen und Freiheit auf der anderen Seite zu bezahlen? Welche Aufgaben nehmen Gewerkschaften international zur Durchsetzung der Menschenrechte wahr? Welche Vorstellungen haben wir vom Engagement für Menschenrechte im Sinne einer globalen Welt- Innenpolitik? BA Referenten: Reinhard Ruch, Uwe Wötzel Die Teilnahme an den Seminaren der politischen Bildung ist für ver.di-mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 850,. BU, SU, TV 55

56 Internationale Entwicklungen BA Referenten: Reinhard Ruch, Walter Lukas Die Teilnahme an den Seminaren der politischen Bildung ist für ver.di-mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 850,. BU, SU, TV, 46 (7) BPersVG Arbeit ohne Grenzen? Risiken und Chancen eines globalisierten Arbeitsmarktes Mit dem Ende des Ostblocks und der Hinwendung seiner Staaten zur Marktwirtschaft ist die Etablierung eines globalen Marktes abgeschlossen. Neue Global Player wie China und Indien sind zu Standortalternativen geworden. Die wirtschaftlichen Folgen der Freiheit für Geld- und Warenverkehr hat aus Sicht vieler Menschen bedrohliche Ausmaße für die eigene Existenz erreicht. Abhängig Beschäftigte finden sich nun zunehmend auch auf dem europäischen und weltweiten Arbeitsmarkt als Konkurrenten/-innen wieder. Neue Technologien scheinen zusätzlich Druck auf die Arbeitsmärkte auszuüben. Welche Folgen hat die Globalisierung für das Verhältnis der Nationen, der Wirtschaftsstandorte und der Menschen zueinander? Ist die freie Konkurrenz auf dem Weltmarkt von Vorteil für den/die Verbraucher/-in? Bedroht die Freiheit der Standortwahl die Arbeitsplätze? Nähern wir uns gar dem Ende der Arbeitsgesellschaft? Muss Arbeit neu verteilt werden? Brauchen wir einen neuen Begriff von Arbeit? BA Referent: Norbert Großhauser-Fernau Die Teilnahme an den Seminaren der politischen Bildung ist für ver.di-mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 850,. BU, SU, TV, 37 (7) BetrVG, 46 (7) BPersVG Spiel ohne Grenzen? Die Technik der Globalisierung Wir untersuchen den Motor des Globalisierungsprozesses - die fortschreitende kommunikationstechnische Vernetzung aller Räume in denen Menschen leben, arbeiten und entscheiden. Diese Analyse dient als Basis zur Einschätzung der technischen Potentiale und der politischen Möglichkeiten für die Arbeitnehmerschaft. Thema sind die aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Informationstechnik, Vernetzung, künstliche Intelligenz, Bio-Informatik und die daraus resultierenden Machtverschiebungen für die Institutionen von Gesellschaft(en) und Staat(en), für das globale Wirtschaftssystem und die internationalen Beziehungen. Kreative Antworten runden das Seminar ab. 56

57 Politische Bildung Wasser ist Leben - Wasser ist Geld! Internationale Entwicklungen im Bereich natürlicher Ressourcen Der Streit ums Wasser wird schärfer. Kommen weltweit Liberalisierung und Privatisierung - oder bleibt Wasser als Daseinsvorsorge in öffentlichen Händen? Es geht um einen Milliardenmarkt und um Milliarden Menschen, die kein sauberes Leitungswasser haben. Es geht um unsere Lebensgrundlage und ein unersetzliches Naturprodukt, um seine Verwendung, Verschwendung, Verschmutzung und Vermarktung. Von der Quelle in den Alpen bis zur Weltpolitik der WTO verfolgen wir, was mit Wasser geschieht. Ziel ist ein besseres Verständnis für unser Lebenselexier und den ökonomisch-politischen Kampf darum zu finden. Ein Seminar mit theoretischen Grundlegungen, politischen Auseinandersetzungen, persönlichen Begegnungen, praktischen Erfahrungen, und viel Wasser. BA Referenten: Gerhard Engel, Arno Enzmann Die Teilnahme an den Seminaren der politischen Bildung ist für ver.di-mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 850,. BU, SU, TV, 46 (7) BPersVG Wie kommt der Hunger in die Welt? Die globale Ernährungssituation Unsere Erde ist in der Lage 20 Milliarden Menschen zu ernähren. Doch täglich sterben weltweit Menschen an Mangelund Fehlernährung. Hungersnöte sind noch immer scheinbar nicht zu bewältigende Katastrophen. Rettung wird angeboten: Landwirtschaft in immer gewaltigeren Einheiten, Massentierhaltung, industrialisierte Lebensmittelproduktion und Grüne Gentechnologie. Doch immer mehr Menschen halten dagegen und meinen dass Bioprodukte, Förderung kleiner Landwirte, regionale und genossenschaftliche Vermarktung mit Fair Trade der bessere Weg wäre. Im Seminar soll die polarisierte Debatte um unsere Ernährung von allen Seiten beleuchtet werden. Schwerpunkte sind Gentechnologie, landwirtschaftliche Strukturen und internationale Handelsbedingungen. BA Referenten: Gerhard Engel, Arno Enzmann Die Teilnahme an den Seminaren der politischen Bildung ist für ver.di-mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 850,. BU, SU, TV 57

58 BA Referent/-innen: Uwe Wötzel, Annett Schulze Die Teilnahme an den Seminaren der politischen Bildung ist für ver.di-mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 850,. BU, SU, TV, 37 (7) BetrVG, 46 (7) BPersVG Die Klimarevolution Ökologische und ökonomische Aspekte der globalen Klimapolitik Dass es zwischen schmelzenden Polkappen, Dürrekatastrophen und der Emission von Treibhausgasen einen Zusammenhang gibt, wird kaum mehr ernsthaft bestritten. Vor diesem Hintergrund hat sich in der jüngsten Zeit die Diskussion um die Entwicklung des Klimas und die daraus resultierendenden Folgen zugespitzt. Grosse Konzerne und hochentwickelte Länder zeigen immer noch wenig Bereitschaft, konsequent umzusteuern und weniger entwickelte Länder reklamieren ihr Recht auf einen Nachholbedarf am westlich geprägten Wohlstand. Welche Folgerungen sind aus den aktuellen Klima-Berichten zu ziehen? Welche Rolle spielt die veröffentlichte Meinung? Von welchen Maximen sollte wirtschaftliches Handeln künftig geprägt sein? Welche Steuerungsmöglichkeiten haben Nationalstaaten und internationale Zusammenschlüsse? Gibt es eine Art volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung auch in globalen Zusammenhängen? Welche Rolle spielen die Gewerkschaften? BA Referent/-innen: Herbert Schmidt, Irmhild Rüffer, Ralf Barthel BU, SU, TV Kom.pass - vertiefendes WE-Modul. Unser Gremium! Wie wird die Gruppe aktiv und effektiv? Basis für die lebendige Arbeit in Gremien sind Transparenz und Demokratie. Dazu gehören eine faire und festgelegte Arbeitsverteilung sowie die wertschätzende Kommunikation miteinander. In diesem Modul geht es darum, die Arbeit noch aktiver und effektiver zu gestalten, sowie Sand im Getriebe zu vermeiden. Ausgangspunkt sind die Funktion und Aufgaben unseres Gremiums. Für das Vertiefungswochenende bestimmen die Teilnehmenden ein Schwerpunktthema mit dem Fokus Gruppe. Praktische Erfahrungen werden ausgetauscht, Lösungsansätze diskutiert und geübt. Nicht einsam, sondern gemeinsam - mit der Gruppe geht es besser! 58

59 ver.di Kompass Kom pass Unser besonderes Qualifizierungsangebot für aktive Ehrenamtliche: ver.di-kom Ziel ist die Kompetenzerweiterung von Funktions- und Mandatsträgern/-innen in Betrieben oder Dienststellen, in Gewerkschaften oder politischen Organisationen, um die Zusammenarbeit zu fördern und die Leistungsfähigkeit zu verbessern also für eine effektive Gremienarbeit. In den Qualifizierungsmodulen geht es sowohl um Arbeitsplanung und -methoden, die Klärung von Zielen und Rollen, um Kommunikations- und Konfliktfähigkeit wie um Veränderungsdynamiken von Systemen und den Aufbau von Netzwerken. Es geht somit um die Balance zwischen Individualität, Gremium und Organisation, um produktive Prozesse zu gestalten. Kom pass besteht aus vier Modulen, die regelmäßig angeboten werden. So besteht die regional oder auch zeitlich bedingte Wahlmöglichkeit zwischen den Modulen Nord oder Süd. Die Teilnahme an allen vier Kom pass-modulen wird empfohlen. Wenn an allen Module teilgenommen wird, dauert die Qualifizierung ca.1¹/ ² Jahre und wird abschließend mit dem ver.di-kom pass und einer konkreten Beschreibung der Inhalte zertifiziert. Zu Beginn der Qualifizierung findet eine individuelle Bildungsberatung statt. pass. pass-anmelde- Wer also aktiv ist und Interesse hat, fordert Informationen oder gleich den besonderen Kom bogen an. Hinweis: Die Teilnahme an allen vier Kom pass-modulen wird empfohlen. Nord BE Kom pass 2008/2009 Süd SF Wie engagiere ich mich wirkungsvoll in der Gremienarbeit? Nord WA Kom pass 2008/2009 Süd GL GL Unser Gremium! Wie wird die Gruppe aktiv und effektiv? Nord WA BI Kom pass 2008/2009 Süd BA BA vertiefendes WE-Modul Unser Gremium! Wie wird die Gruppe aktiv und effektiv? Nord BI BI Kom pass 2008/2009 Süd Wie funktioniert eine politische Organisation? SF SF

60 Allgemeine Hinweise Teilnahmevoraussetzungen Die Seminare und Bildungsveranstaltungen des ver.di-bildungszentrums Haus Brannenburg sind für alle offen, unabhängig von der Mitgliedschaft in ver.di. Die Kosten werden nur für ver.di-mitglieder von uns übernommen. Einige Seminare richten sich an bestimmte Zielgruppen. Gegebenenfalls formulierte Eingangsvoraussetzungen sind inhaltlich begründet und beziehen sich nur auf Vorkenntnisse der Teilnehmenden. Anmeldung/Einladung Anmeldungen werden entweder direkt oder über den zuständigen ver.di-bezirk/ver.di-landesbezirk an das Haus Brannenburg gesandt. Anmeldeformulare sind in diesem Programm enthalten sowie bei den Bildungsverantwortlichen der ver.di-landesbezirke/ ver.di-bezirke erhältlich. Ebenso ist eine Online-Anmeldung direkt bei der Bildungsstätte unter www. haus-brannenburg.de möglich. Eine Anmeldebestätigung wird nach Eingang der Anmeldung zugesandt. Die Einladungen werden spätestens 12 Wochen vor Seminarbeginn mit allen erforderlichen Unterlagen zugesandt. Zu beachten ist, dass nicht nur die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung ausschlaggebend für die Teilnahme ist, sondern auch Zielgruppe, Inhalt und Gruppenzusammensetzung sowie die Anzahl der bisher besuchten Seminare bei der Auswahl der Teilnehmenden berücksichtigt werden. Rücktritt von der Seminarteilnahme Der Rücktritt von einem Seminar ist durch schriftliche Erklärung möglich. Wir bitten dabei um schnellstmögliche Benachrichtigung, damit der Seminarplatz ggf. anderweitig vergeben werden kann. Für den Rücktritt vom Seminar gilt folgende Stornierungsregelung. Seminarabsage bis 31 Kalendertage vor Seminarbeginn Kalendertage vor Seminarbeginn 35 ab 7 Kalendertage vor Seminarbeginn 75 und bei Nichtteilnahme ohne Absage 100. Für Seminare, die durch ver.di Bildung+Beratung durchgeführt werden, sind die Teilnahmebedingungen auf der Seite 10 zu beachten. Seminarkosten Bei erforderlichen Seminaren für die gesetzlich gewählten Interessenvertretungen sind die Arbeitgeber zur Übernahme aller anfallenden Kosten verpflichtet. Dazu müssen die Gremien die Seminarteilnahme nach den entsprechenden gesetzlichen Normen beschließen. Rechtsgrundlagen und Musterbeschlüsse siehe Seite 62ff. Die Seminarkosten für die gesetzlichen Interessenvertretungen sind in der Bildungsstätte zu erfragen. Bei allen anderen Freistellungsmöglichkeiten werden für ver.di-mitglieder die Seminarkosten von ver.di getragen. Voraussetzung ist die Zahlung des satzungsgemäßen Beitrags. Für einige Seminare, z.b. zur beruflichen Weiterbildung, müssen auch ver.di-mitglieder einen Kostenbeitrag entrichten. Nichtmitglieder erhalten mit der Einladung eine Mitteilung über die Höhe der von ihnen zu zahlenden Seminarkosten. Reisekosten Soweit Reisekosten nicht vom Arbeitgeber oder dritter Seite getragen werden, können ver.di-mitglieder ihre Reisekosten in der ver.di-bildungsstätte entsprechend der Reisekostenregelung vom pauschalisiert bezuschussen lassen. Unabhängig vom Transportmittel wird eine Reisekostenpauschale von 0,20 pro Straßen-Entfernungskilometer der einfachen Wegstrecke bis zu einer Höhe von maximal 125 gezahlt. Die Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges zur Seminaranreise geschieht auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung. Verdienstausfall wird nicht erstattet. Kinderbetreuung Die Kinderbetreuung ist grundsätzlich bei allen Seminaren möglich. Für Kolleg/-innen, die wegen ihrer Kinder nicht an Seminaren teilnehmen könnten, bieten wir für Kinder von 4 bis 12 Jahren Kinderbetreuung an. Das Mitbringen älterer Kinder auch ohne Betreuungsanforderung ist im Einzelfall möglich. In jedem Fall ist spätestens nach Erhalt der Einladung zu dem entsprechenden Seminar eine Vereinbarung mit der Bildungsstätte notwendig. Soweit Unterbringungs- und Betreuungskosten für Kinder von ver.di-mitgliedern nicht von dritter Seite übernommen werden, werden sie von der Gewerkschaft ver.di getragen. Dies gilt jedoch nicht für die Fahrtkosten der Kinder. Diese reisen bei der Deutschen Bahn in 60

61 Allgemeine Hinweise Begleitung kostenlos. Dazu müssen mitfahrende Kinder auf der Bahnfahrkarte eingetragen werden. Die notwendigen Kosten der Unterbringung und Betreuung der Kinder bei Betriebs- und Personalratsmitgliedern, die auf Grund eines Entsendungsbeschlusses nach 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG oder den entsprechenden Bestimmungen der LPersVG an einem Seminar teilnehmen, sind vom Arbeitgeber bzw. von der Dienststelle zu tragen, wenn die Kinderbetreuung ausdrücklicher Bestandteil der Beschlussfassung war und ohne Widerspruch vom Arbeitgeber bzw. der Dienststelle akzeptiert wurde. 61

62 Rechtsgrundlagen für die Freistellung Bildungsurlaub für Arbeitnehmer/-innen Bildung und die entsprechende Gesetzgebung ist den Ländern unterstellt, demzufolge gibt es regionale Unterschiede. Zurzeit gelten in folgenden Bundesländern Bildungsurlaubsgesetze: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Nach den jeweils geltenden Ländergesetzen haben alle Arbeitnehmer/-innen einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub unter Fortzahlung der Bezüge durch den Arbeitgeber. Hier sind aktuelle Veränderungen in der Gesetzgebung der Länder zu beachten, denn leider gibt es eine Tendenz zur Einschränkung dieser Freistellungsmöglichkeiten. Bildungsurlaub kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn die Bildungsveranstaltung durch die entsprechenden Landesbehörden anerkannt ist. Die Anträge auf Anerkennung für die Veranstaltungen dieses Programms werden von ver.di gestellt. Bestätigungen der Anerkennung können bei uns angefordert werden. Bildungsurlaub beantragen In der Regel gilt: Anmeldung: Aus dem Bildungsprogramm das richtige Seminar aussuchen und ein Anmeldeformular absenden. Arbeitgeber benachrichtigen: Der Veranstalter sendet den Teilnehmer/-innen auf Anfrage ein Formblatt Mitteilung an den Arbeitgeber zu, aus dem Datum, Ort, Thema und die Anerkennung der Veranstaltung nach dem Bildungsurlaubsgesetz hervorgehen. Dieses Formblatt ist von den Teilnehmer/-innen zu unterschreiben und in der Regel sechs Wochen vor Seminarbeginn als Antrag beim Arbeitgeber einzureichen. Der Arbeitgeber hat bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn abzulehnen, sonst gilt die Freistellung als bewilligt. Das Begehren nach Bildungsurlaub darf nur aus zwingenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden, d.h. wenn durch die Abwesenheit der Arbeitnehmer/-innen ein ordnungsgemäßer Betriebsablauf nicht mehr möglich ist. Erhebt der Arbeitgeber jedoch Einspruch, muss man sich die Ablehnungsgründe unbedingt schriftlich geben lassen und sofort den Betriebsrat informieren. Falls dieser keine Klärung erreichen kann, sollte umgehend Kontakt mit ver.di aufgenommen werden, insbesondere wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert. Seminarbescheinigung: Am Ende des Seminars erhalten alle Teilnehmer/-innen eine Teilnahmebescheinigung, diese ist ggf. ein Beleg für den Arbeitgeber. Weitere Freistellungsmöglichkeiten 7 Satz 1 Nr. 3 Sonderurlaubsverordnung für Beamt/-innen (SUrlV) Nach dieser Regelung haben Beamt/-innen sowie Angestellte und Arbeiter/-innen im Bereich des öffentlichen Dienstes und der Post- und Telekom-Unternehmen, die einen entsprechenden Verweis in ihren tarifvertraglichen Regelungen haben, Anspruch auf Freistellung bei Bildungsveranstaltungen, die von der Bundeszentrale für politische Bildung entsprechend dem 7 der SUrlV als geeignet anerkannt worden sind. Die Dienststelle entscheidet über die Freistellung. Für Landesbehörden und Kommunen existieren durch die Ländergesetzgebung Unterschiede beim zeitlichen Anspruch. Einschlägige tarifvertragliche Regelungen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und der Postund Telekom-Unternehmen erhalten unabhängig von der Sonderurlaubsverordnung immer dann Arbeitsbefreiung, wenn dieses entsprechend tariflich geregelt ist. Vereinzelt existieren auch in anderen Branchen tarifvertragliche n. Bitte ggf. bei den zuständigen ver.di-bezirksverwaltungen oder dem für den Betrieb zuständigen ver.di-fachbereich nachfragen. für Erwerbslose Die Möglichkeiten zur Freistellung für Erwerbslose richten sich nach der Erreichsbarkeitsanordnung (EAO 3 Abs. 2 Nr. 2) der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie den zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen des SGB III bzw. SGB II. Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld (Alg I) haben eine verbindliche Rechtsgrundlage in 3 Abs. 2 Nr. 2 EAO sowie durch 62

63 Rechtsgrundlagen für die Freistellung die Regelungen des SGB III. Für Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld (Alg II) ist die Verbindlichkeit der EAO der BA noch ungeklärt; in der Regel wird in den so genannten ARGE n (Job-Center) auf dieser Grundlage und auf der Grundlage des SGB II verfahren. Auf der Basis dieser Vorschriften ist eine einvernehmliche Klärung mit dem/der Arbeitsvermittler/-in herzustellen. Rechtsgrundlagen für die betriebliche Freistellung von Mitgliedern der gesetzlichen Interessenvertretungen Freistellung für Betriebs- und Personalratsmitglieder Betriebs- und Personalräte haben zwei grundsätzlich unterschiedliche Ansprüche auf bezahlte Freistellung zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Nach 37 (6) BetrVG/ 46 (6) BPersVG bzw. den vgl. Normen der LPersVG besteht ein zeitlich unbegrenzter Anspruch auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die erforderliche Kenntnisse vermitteln. Hier trägt der Arbeitgeber alle Kosten: die Seminarkosten sowie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung, die Reisekosten sowie die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Grundsätzlich hat dieser Anspruch zur sach- und fachgerechten Erfüllung der Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung Vorrang und muss konsequent umgesetzt werden. Nach 37 (7) BetrVG / 46 (7) BPersVG bzw. den vgl. Normen der LPersVG besteht ein zeitlich begrenzter Anspruch auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die anerkannt geeignete Kenntnisse vermitteln. Hier übernimmt der Arbeitgeber nur die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Freistellung nach 37 Abs. 6 BetrVG/ 46 Abs. 6 BpersVG Entscheidung Der Betriebs- oder Personalrat entscheidet, ob die Teilnahme eines BR-/PR-Mitglieds oder mehrerer BR-/PR-Mitglieder an einem dieser Seminare für die Arbeit des Gremiums erforderlich ist. Seminare, die Grundkenntnisse auf den Gebieten der Betriebsverfassung, der Personalvertretung, des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts sowie der Arbeitssicherheit vermitteln, sind grundsätzlich erforderlich. Ebenso sind Seminare mit vertiefenden Kenntnissen oder Spezialwissen erforderlich, wenn diese einen konkreten Bezug zu den Aufgaben der Interessenvertretungen haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt für Betriebsräte die Erforderlichkeit dann vor, wenn die Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann. Für die Frage der Erforderlichkeit kommt es ggf. auch darauf an, welche Aufgaben ein Mitglied innerhalb des Gremiums wahrzunehmen hat. Es kann sich dabei sowohl um Grundkenntnisse als auch um so genannte Spezialkenntnisse handeln, wie z. B. wirtschaftliche, tarifliche oder technische Kenntnisse. Verfahren Es ist notwendig, einen rechtswirksamen Beschluss über die erforderlichen Schulungsmaßnahmen zu fassen. Dieses muss in einer Sitzung des Gremiums innerhalb eines eigenen Tagesordnungspunktes geschehen. Der Betriebs- oder Personalrat entscheidet dabei, welches bzw. wie viele Mitglieder des Gremiums an welchen Maßnahmen teilnehmen. Der Beschluss ist dem Arbeitgeber bzw. der Dienststelle mitzuteilen. Hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsmaßnahme muss der Betriebs- oder Personalrat betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigen. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige Planung von Schulungsmaßnahmen, damit innerbetriebliche Planungen der Teilnahme nicht entgegenstehen. Neben dem Entsendungsbeschluss des Personalrats bedarf es für das Personalratsmitglied noch einer Freistellung durch die Dienststelle. Freistellung nach 37 Abs. 7 BetrVG/ 46 Abs. 7 BpersVG Die Ansprüche auf der Grundlage von 37 (7) BetrVG und 46 (7) BPersVG bzw. den vgl. Normen der LPersVG sind zusätzliche, individuelle Bildungsansprüche der einzelnen Mitglieder in einem Betriebsoder Personalrat. Hierbei kommt es nicht auf die Erforderlichkeit oder den konkreten Wissensstand des/der Einzelnen an, sondern nur darauf, dass die 63

64 Rechtsgrundlagen für die Freistellung Veranstaltung als geeignet anerkannt worden ist. Bei der Beschlussfassung sind lediglich die betrieblichen Notwendigkeiten hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsmaßnahme zu berücksichtigen. Über die Eignung entscheiden weder der Betriebs- oder Personalrat noch der Arbeitgeber. Dies ist Sache der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes bzw. der Bundeszentrale für politische Bildung für Veranstaltungen nach 46 (7) BPersVG. Maßgebend ist allein, ob die staatliche Anerkennung vorliegt oder im Einzelfall zu erwarten ist. Die Anträge auf Anerkennung für die Veranstaltungen dieses Programms werden von ver.di gestellt. Verfahren Obwohl der Anspruch nach 37 (7) ein Individualrecht des einzelnen Betriebsratsmitgliedes ist, sollte der BR, wie auch bei den Seminaren nach 37 (6) BetrVG, innerhalb einer Sitzung in einem eigenen Tagesordnungspunkt einen Beschluss fassen. Ebenso sollte dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, wer auf welcher Rechtsgrundlage an welcher Maßnahme teilnehmen wird, wann und wo das Seminar stattfindet und welche Themen im Seminar behandelt werden. Der BR hat bei seiner Beschlussfassung nur die zeitliche Lage und die damit zusammenhängenden betrieblichen Belange zu prüfen. Personalratsmitglieder brauchen keinen Entsendungsbeschluss, der Freistellungsantrag sollte aber unbedingt mit dem Personalrat abgesprochen werden. Über den Antrag auf Freistellung des betroffenen Personalratsmitgliedes entscheidet die zuständige Dienststelle. Erstmals gewählte Betriebs- oder Personalratsmitglieder haben einen Freistellungsanspruch von vier Wochen, ansonsten reduziert sich der Anspruch auf drei Wochen innerhalb einer Wahlperiode. Landespersonalvertretungsgesetze (LPersVG) In den Landespersonalvertretungsgesetzen gibt es dem BPersVG vergleichbare Regelungen. Bitte ggf. bei den zuständigen ver.di-bezirksverwaltungen oder dem für den Betrieb zuständigen ver.di-fachbereich nachfragen. Ersatzmitglieder des Betriebs- oder Personalrats Ersatzmitglieder, die häufig oder regelmäßig verhinderte Betriebsrats- oder Personalratsmitglieder vertreten, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Schulungsmaßnahmen nach 37 (6) BetrVG bzw. 46 (6) BPersVG. Das dargestellte Verfahren ist das gleiche. Mitarbeiter/-innenvertretungen Mitglieder der Mitarbeiter/-innenvertretung in kirchlichen Einrichtungen haben nach 19 i.v. m. 30 Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) bzw. nach vergleichbaren Regelungen, wie beispielsweise der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, die für die Arbeit der MAV erforderlich sind. Voraussetzung für die Teilnahme eines MAV- Mitgliedes ist ein Entsendungsbeschluss der Mitarbeiter/-innenvertretung, aus dem die Erforderlichkeit der im Seminar vermittelten Kenntnisse hervorgeht. Die Freistellungsansprüche von MAV-Mitgliedern pro Amtszeit unterliegen je nach unterschiedlichen zeitlichen Begrenzungen. Bitte ggf. bei der ver.di-bezirksverwaltung oder dem zuständigen ver.di-fachbereich nachfragen. Gleichstellungsbeauftragte Eine gesetzlich geregelte für Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin existiert bisher nur im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG). Hiernach muss gem. 10 Abs. 5 die Gelegenheit zur Fortbildung insbes. im Gleichstellungsrecht und in Fragen des öffentlichen Dienst-, Personalvertretungs-, Organisations und Haushaltsrechts gegeben sein. Das BGleiG gilt für alle Beschäftigten der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung, unabhängig von ihrer Rechtsform, sowie in den Gerichten des Bundes. Zur Bundesverwaltung im Sinne des Gesetzes gehören auch die in bundeseigener Verwaltung geführten öffentlichen Unternehmen einschließlich sonstiger Betriebsverwaltungen. Ebenfalls sind auch in den meisten LPersVG Freistellungen explizit genannt oder leiten sich daraus ab, dass ohne fachbezogene Schulungen eine effektive Aufgabenerfüllung nicht geleistet werden kann. Für die Kolleg/-innen aus der Privatwirtschaft existiert eine Freistellungsregelung 64

65 Rechtsgrundlagen für die Freistellung nur, wenn sie durch Betriebsvereinbarung geregelt wurde. Schwerbehindertenvertretungen Grundlage für die Freistellung von Mitgliedern der Schwerbehindertenvertretung sind die Bestimmungen des 96 Abs. 4 und Abs. 8 des SGB IX. Danach sind Mitglieder der SBV ohne Minderung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen freizustellen, soweit diese für die Arbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln. Dies gilt auch für die mit der höchsten Stimmenzahl gewählten Stellvertreter/-innen. Vor Seminarbeginn ist dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage welches Mitglied der Schwerbehindertenvertretung an welchem Seminar (wann, wo, Themen und Kosten) teilnehmen wird. Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber Wenn der Arbeitgeber Einwendungen hat, sollte das Gremium an seiner Beschlussfassung festhalten. Der Beschluss hat so lange Bestand, bis er durch Entscheidung eines Arbeitsgerichts aufgehoben ist. Wendet sich der Arbeitgeber gegen einen Beschluss des Betriebsrats, muss er handeln. Der Arbeitgeber muss sich an das Arbeitsgericht wenden, wenn er die Erforderlichkeit in Frage stellt. Wenn die betrieblichen Notwendigkeiten aus seiner Sicht nicht ausreichend berücksichtigt wurden, muss er innerhalb von 14 Tagen die Einigungsstelle anrufen. Unterlässt er diese Schritte, kann das Mitglied des Gremiums an der Schulungsmaßnahme teilnehmen. Verweigert die Dienststelle die Freistellung eines Personalratmitglieds, ist es Sache des Personalrats, eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung herbeizuführen, bei dringender Erforderlichkeit kommt auch der Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht. In Fällen der Ablehnung empfiehlt sich die Rücksprache mit den zuständigen ver.di-bezirkssekretär/- innen oder den Kolleg/-innen der durchführenden Bildungsstätte. Musterbeschlüsse und Mustermitteilungen an den Arbeitgeber nach dem Betriebsverfassungsgesetz Die Beschlüsse von Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung oder Mitarbeiter/-innenvertretung können mit den vergleichbaren n abgefasst werden. Beschluss des Betriebsrats nach 37 (6) BetrVG Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am... (Datum)... beschlossen, das Betriebsratsmitglied... (Name)... zur Teilnahme am Seminar mit dem Thema... (Seminartitel)... zu entsenden. Das Seminar findet vom... (Datum)... bis... (Datum)... in... (Bildungsstätte und Ort)... statt. Veranstalter ist... (Veranstalter)... Das Seminarprogramm ist diesem Beschluss beigefügt. Der Betriebsrat hält die Inhalte des Seminars gemäß 37 Abs. 6 BetrVG für erforderlich. Die zeitliche Lage der Schulung wurde in der Beschlussfassung ausreichend berücksichtigt. Die Kosten trägt gemäß 40 BetrVG der Arbeitgeber. Der Betriebsrat hat beschlossen, im Falle der Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber, ein Beschlussverfahren einzuleiten. Mustermitteilung an den Arbeitgeber nach 37 (6) BetrVG Mitteilung des Betriebsrats über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds zur Teilnahme an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach 37 Abs. 6 BetrVG Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am (Datum) beschlossen, das Betriebsratsmitglied Frau/Herr (Name) in der Zeit von... (Datum)... bis... (Datum)... zur Teilnahme am Seminar... (Veranstalter)... mit dem Thema... (Seminartitel)... in... (Bildungsstätte und Ort)... zu entsenden. Der Betriebsrat hat die betrieblichen Notwendigkeiten bei der zeitlichen Lage der Schulungsveranstaltung berücksichtigt. Da es sich hierbei um eine Schulungsveranstaltung handelt, die für unsere Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt, sind Sie gemäß 37 Abs. 6 in Verbindung mit den 40 Abs. 1 und 37 Abs. 2 BetrVG verpflichtet, die anfallenden Kosten zu erstatten und den Lohn während der Seminarzeit fortzuzahlen. Eine vom Veranstalter gefertigte Übersicht über die Themen des Seminars mit der Angabe über die Höhe der anfallenden Kosten liegt diesem Schreiben bei. (Ort, Datum und Unterschrift der/des Betriebsratsvorsitzenden) 65

66 Rechtsgrundlagen für die Freistellung Beschluss des Betriebsrats nach 37 (7) BetrVG Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am... (Datum)... durch Beschluss festgestellt, dass der Teilnahme des Betriebsratsmitglieds... (Name)... am Seminar mit dem Thema... (Seminartitel)... in der Zeit von... (Datum)... bis... (Datum)... in... (Bildungsstätte und Ort)... betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen. Bei dem Seminar handelt es sich um eine Schulungsveranstaltung im Sinne des 37 Abs. 7 BetrVG der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes... (Bundesland)... als geeignet anerkannt worden ist. Mustermitteilung an den Arbeitgeber nach 37 (7) BetrVG Mitteilung des Betriebsrats über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds zur Teilnahme an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach 37 Abs. 7 BetrVG Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am... (Datum)... zustimmend zur Kenntnis genommen, dass das Betriebsratsmitglied... (Name)... in der Zeit von... (Datum)... bis... (Datum)... an einem Seminar der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mit dem Thema... (Seminartitel)... in... (Bildungsstätte und Ort)... teilnehmen will. Das Seminar wird nach 37 Abs. 7 BetrVG durchgeführt und ist von der obersten Arbeitsbehörde des Landes... (Bundesland)... als geeignet anerkannt worden. Die zeitliche Lage der Schulung wurde ausreichend berücksichtigt, betriebliche Notwendigkeiten stehen der Teilnahme nicht entgegen. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie gem. 37 Abs. 7 BetrVG verpflichtet sind, das Frau/Herrn zustehende Arbeitsentgelt während der Zeit des Seminarbesuchs weiterzuzahlen. (Ort, Datum und Unterschrift der/des Betriebsratsvorsitzenden) 66

67 Anmeldebogen Brannenburger Seminare 2008 Hiermit melde ich mich verbindlich an für das Seminar Nr. Titel vom bis in Vor- und Nachname weiblich männlich private Anschrift Straße (PLZ) Ort privat dienstlich Tel. / / Fax / / / vollzeitbeschäftigt Geburtsdatum teilzeitbeschäftigt Beschäftigungsverhältnis Arbeit- Beamt/-in Azubi Frei- erwerbs- Senior/-in nehmer/-in berufler/-in los Branche/Fachbereich Ausgeübte Tätigkeit Anschrift des Arbeitgebers Betrieb/Dienststelle Straße ver.di-mitglied ja nein Mitglieds-Nr. Rechtsgrundlage der Freistellung von der Arbeit (bitte ankreuzen): Bildungsurlaub des Bundeslandes: 37 Abs. 6 BetrVG 37 Abs. 7 BetrVG 46 Abs. 6 BPersVG/vgl. LPersVG 46 Abs. 7 BPersVG/vgl. LPersVG 96 Abs. 4 und 8 SGB IX 19/ 30 MVG/oder vglb. R. z.b. MAVO Beschluss liegt vor ja nein 10 Abs. 5 BGleiG oder vglb. Norm Tarifurlaub/Freischichten SUrIVO Sonstiges Funktionen im Betrieb seit (Jahr) (PLZ) Ort Gewerkschaftliche Funktionen Vorkenntnisse durch bisher besuchte Seminare Seminarart Jahr Mitglied im Betriebsrat Mitglied im Personalrat Mitglied der Schwerbehindertenvertretung Mitglied in der Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitglied der Mitarbeiter/-innenvertretung Gleichstellungsbeauftragte(r) Mitglied im Aufsichtsrat Mitglied im Wirtschaftsausschuss Kinderbetreuung erwünscht Inhaber/-in Brannenburger Bildungs-Pass Ort, Datum (Mitnahme von Kindern bitte vorher mit uns abklären.) Unterschrift Die obigen Angaben werden nach 4 Abs.1 i.v.m. 28 Abs. 2 Nr. BDSG zum Zweck der Veranstaltungsorganisation und weiteren Bildungsplanung der Gewerkschaft ver.di und ihrer Bildungsträger mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet. Bestimmungen zum Datenschutz werden selbstverständlich eingehalten. Als ver.di-mitglied zahle ich den satzungsgemäßen Beitrag. Die Teilnahmebedingungen von Seite 66ff., insbesondere die Stornierungsregeln werden vonmir akzeptiert. Im Falle der Seminardurchführung durch ver.di Bildung + Beratung habe ich die AGB auf der Seite 46 zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

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