Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen) Datum Fanny-v.-Lehnert-Straße H/7957/ Postfach Salzburg

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1 Raumplanung Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen) Datum Fanny-v.-Lehnert-Straße H/7957/ Postfach Salzburg Betreff Fax Gemeinde Elixhausen; Vorhaben an der Mattseer Landesstraße 1 (Erweiterung BILLA) GP 531/53, KG Elixhausen; Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe; Hörungsverfahren Beilagen: Beilagen 1-3 Anlage 1 Planungsgebiet Lageplan raumplanung@salzburg.gv.at Dipl.-Ing. Christine Itzlinger Telefon Planungsvorhaben und Standortbereich 1.1 Veranlassung und Projekt Für den bereits bestehenden BILLA Lebensmittelmarkt in der Gemeinde Elixhausen ist eine geringfügige Erweiterung der Verkaufsfläche vorgesehen. Das betroffene Grundstück 531/53, KG Elixhausen umfasst Bebauung, Zufahrt und Parkflächen. Die Fläche steht im Eigentum von Wilhelm Ferdinand Gruber, Bayerhamerstr. 12 a, 5020 Salzburg. Die BILLA Österreichische Warenhandels AG beabsichtigt im vorderen Bereich des Gebäudes ihrer Zweigniederlassung in Elixhausen die Verkaufsfläche um 101 m² auf 600 m² zu erweitern. Vorgelegte Unterlagen: Raumordnungsfachliches Gutachten Regioplan Ingenieure, Oktober 2016 (Beilage 1) Verkehrsgutachten AIP, September 2016 (Beilage 2) Wirtschafts- und Handelsstrukturanalyse Regioplan Ingenieure, Oktober 2016 (Beilage 3) Die Erweiterung des Verkaufsraumes erfolgt im Südwesten des bestehenden Objektes wobei mit der Erweiterung im Eingangsbereich auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter an den Kassen erzielt werden soll, um die Kälteeinwirkung vom Eingangsbereich zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Weitere Umbaumaßnahmen am Gebäude sind nicht geplant. Um Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 10 Wohnen und Raumplanung Postfach Salzburg Österreich Telefon * post@salzburg.gv.at DVR

2 2 die Standortsicherheit, aber auch die Kaufkraftbindung am Ort zu garantieren, ist eine Attraktivitätssteigerung der Filiale sowohl für Mitarbeiter wie Kunden wünschenswert. 1.2 Funktions- und Nutzungsstruktur von Standort und Umgebung Die gegenständliche Liegenschaft des Vorhabens befindet sich in der KG Elixhausen, Mattseer Landstraße 1, Ecke Auwiesenstraße, südlich des traditionellen Ortskernes von Elixhausen. Der historische Ortsmittelpunkt ist vom Standort der BILLA ca. 750 m entfernt. Der gegenständliche BILLA-Markt wurde im April 2013 eröffnet und ist direkt an der L 101 Mattseer Landesstraße gelegen. In unmittelbarer nördlicher Nachbarschaft befindet sich ein Betriebsbaugebiet, ansonsten ist die BILLA vor allem von Wohngebieten, neuerdings auch von einem Bürogebäude umgeben. Der Standort des Lebensmittelhandels ist als Betriebsgebiet (BE) gewidmet und wird durch eine Aufschließungsstraße, der Auwiesenstraße von einem Siedlungsgebiet, welches sich südlich davon befindet, getrennt. Ausgenommen einem Teilnahversorger, der Bäckerei Traintinger, besteht kein weiterer fußläufiger Nahversorger in gegenständlichen Siedlungsbereich Auberg sowie auch der benachbarten Siedlung Sachsenheim. Das nördlich angrenzende Betriebsbaugebiet befindet sich erst in Entwicklung und ist noch weitgehend unbebaut. Östlich der Mattseer Landesstraße befindet sich das etwas dichter bebaute Siedlungsgebiet Sachsenheim mit der Widmung EW. Entlang der Landesstraße besteht ein Gehweg, der von der BILLA bis in das Ortszentrum von Elixhausen führt. 1.3 Verkehrsstruktur und technische Infrastruktur Die integrierte Ortslage des BILLA Lebensmittelmarktes in der Gemeinde Elixhausen zeigt hinsichtlich der Erreichbarkeit gute Standortvoraussetzungen. Der Standort befindet sich unmittelbar an der Mattseer Landesstraße (L 101), welche eine Hauptverbindungsroute zwischen Salzburg, dem nördlichen Flachgau und den benachbarten oberösterreichischen Gemeinden ist. Die Lage des Standortes an der Landesstraße ist für das Vorhaben verkehrstechnisch günstig, da neben einer guten Erreichbarkeit durch den MIV auch die Erreichbarkeit durch den ÖPNV gegeben ist. Die nächstgelegene Haltestelle ist etwa 200 m entfernt. Hier fährt der Regionalbus Linie 120 ein bis zwei Mal pro Stunde über Bergheim zum Hauptbahnhof nach Salzburg bzw. ins Trumer Seengebiet (Mattsee, Seeham, Obertrum). Die Distanz des Filialstandortes zur nächstgelegenen Haltestelle in Elixhausen beträgt 180 m. Aus dem benachbarten südlichen Wohngebiet ist eine weitestgehend gefahrlose Anbindung für Fußgänger und Radfahrer gegeben. Für die Bewohner aus den östlich gelegenen Wohnsiedlungen (Sachsenheim und Auberg) ist die Querung der L 101 erforderlich, welche über einen Zebrastreifen mit direkter Anbindung zur BILLA Filiale gegeben ist. Diese auch seitens der Gemeinde bestätigte potentielle Gefahrenstelle infolge des direkten bzw. geradlinigen Zutritts auf die L wird durch die vorgesehene bauliche Erweiterung des Marktes weitestgehend entschärft, da sich daraus die Übersicht über die Verkehrssituation sowohl für Autofahrer als auch für Fußgänger verbessert. Aus dem traditionellen Ortskern, der sich etwa 750 m vom Standort entfernt befindet, ist die Anbindung für Fußgänger mittels einer Unterführung und einem Fußgängerweg möglich (vgl. Foto 3).

3 3 Fußweg und Übergang an der L101 [Quelle: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015] Hinsichtlich der Parkplatzsituation sind künftig für den MIV 50 Parkplätze vorgesehen. Damit verbunden ist eine Reduzierung der derzeitig bestehenden Stellflächenanzahl um 6 Parkplätze. Sämtliche sonstige erforderliche technische Infrastruktur, wie Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Stromversorgung etc., ist aufgrund der Bestandnutzung der BILLA-Filiale am Standort bereits im ausreichenden Ausmaß vorhanden. Folgende Abbildungen stellen den Standort selbst und die Lage in seiner unmittelbaren Umgebung dar: BILLA Standort in Elixhausen, Blick Richtung Nord [Quelle: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015]

4 4 Bushaltestelle in Sachsenheim [Quelle: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015] Im Zuge kürzlich erfolgter Verkehrsplanungen wurde zudem auch eine Grundstücksabtretung u.a. eines Teiles der GP 527/1 vorgenommen, um hier den Fußweg von der Landesstraße ausgehend entlang der Auwiesenstraße weiterzuführen. Fußgängerweg Auwiesenstraße [Quelle: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2015] 1.4 Wichtige Umweltmerkmale: Der Standort des Unternehmens weist aufgrund der Lage an der stark befahrenen L 101 Mattseer Landesstraße bereits eine erhöhte Lärmbelastung auf. Die Wohngebiete der näheren Umgebung wie auch die Gewerbegebiete und sonstigen Nutzungsflächen sind im Flächenwidmungsplan mit Isophonen gekennzeichnet, welche Werte bis zu 65 db(a) und 70 db(a) neben der Landstraße aufweisen. Die Flächen sind bereits im FWP als lärmbelastet gekennzeichnet (EW/L und EW/L1)

5 5 BILLA Standort mit Isophonen der Lärmbelastung [Quelle: SAGIS, 2015] Das unmittelbare Umfeld weist eine typische Mischfunktion in Form von gewerblich/betrieblicher Funktionen sowie klassischer Wohnfunktionen mit mittlerer baulicher Verdichtung auf. Der Standort kann aufgrund der umgebenden Bestandsnutzung und der integrierten Ortslage jedenfalls als städtebaulich geprägt bezeichnet werden. Da die baulichen Maßnahmen das äußere Erscheinungsbild der BILLA Filiale nur sehr geringfügig verändern, ist durch das Erweiterungsvorhaben mit keinen nachteiligen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu erwarten. 1.5 Rechtliche Grundlagen 14 ROG 2009 trifft im Absatz 1 folgende Regelung: Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe werden von der Landesregierung erlassen und legen fest, dass die Verwendung von Flächen in einer Gemeinde für Handelsgroßbetriebe vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung des Landes zulässig ist. Solche Standortverordnungen haben sich auf bestimmte Grundflächen zu beziehen und das Höchstausmaß der Gesamtverkaufsflächen und die zulässigen Kategorien der Handelsgroßbetriebe festzulegen. Als grundsätzliche Beurteilungskriterien ergeben sich dabei aus 14 Abs 2 ROG 2009: Übereinstimmung mit den Raumordnungszielen und -grundsätzen, Auswirkungen eines Vorhabens auf die Verkehrsstrukturen, Auswirkungen eines Vorhabens auf die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen sowie Erwerbsmöglichkeiten, Auswirkungen auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden, Auswirkungen eines Vorhabens auf die weitere Entwicklung der gewachsenen Lebensräume unter besonderer Berücksichtigung des Prinzips der gestreuten Schwerpunktbildung. 2. Ziele der Raumplanung und Umweltziele mit Bedeutung für die Planung 2.1 Ziele der überörtlichen Raumplanung und Umweltziele Salzburger Landesentwicklungsprogramm 2003 (LEP) Im Salzburger LEP ist eine zentralörtliche Struktur der Stadt- und Umlandbereiche festgelegt, die als angestrebte Funktion der jeweiligen Gemeinden zu sehen ist.

6 6 In der zentralörtlichen Hierarchie des Salzburger LEP ist für die Gemeinde Elixhausen keine höhere Zentralität festgelegt. Demnach hat die Standortgemeinde die spezifische Versorgungsfunktion der eigenen Bevölkerung sicherzustellen. Elixhausen zählt zu den Verdichtungsgemeinden des ländlichen Raumes, welche sich in Teilen der Gemeinde städtische Strukturen entwickelt haben und weisen eine starke Konzentration an Bevölkerung, Infrastruktur und Wirtschaft auf, haben jedoch auch Gemeindegebiete mit ländlicher Struktur. Im Kapitel D. Wirtschaft wurden unter Punkt D.5. Versorgungsinfrastruktur folgende Ziele und Maßnahmen formuliert: Ziele: D.5.(Z. 1) Sicherstellung einer möglichst gleichwertigen Versorgung der Bevölkerung bei möglichst geringer Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr. D.5.(Z. 2) Sicherstellung der angestrebten zentralörtlichen Strukturen bei der Entwicklung und Veränderung der Versorgungsstrukturen. Maßnahmen: D.5.(M. 1) Die Errichtung und Erweiterung von Versorgungseinrichtungen soll an der Versorgungsfunktion der Gemeinde gemessen werden. D.5.(M. 5) Die Gewährleistung der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes, insbesondere mit Lebens- und Genussmitteln, soll besondere Berücksichtigung finden Regionalprogramm Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden Die Gemeinde Elixhausen gehört dem Regionalverband Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden an, dessen Regionalprogramm von der Salzburger Landesregierung mit Verordnung vom , LGBL Nr. 94/2013 für verbindlich erklärt wurde. Das Regionalprogramm gilt für die Stadtgemeinde Salzburg sowie für die Gemeinden Anif, Anthering, Bergheim, Elixhausen, Elsbethen, Eugendorf, Grödig, Großgmain, Hallwang und Wals- Siezenheim. Im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vorhaben sind folgende Leitbilder und Ziele von Relevanz: Punktuelle Verdichtung und Stärkung der Funktionen Wohnen, Arbeiten und Versorgung an ausgewählten Zentren entlang dieser Entwicklungsachsen, aber keine bandartige Entwicklung. Zusammenführung bzw. Mischung von Wohnbereichen, Arbeitsplätzen, Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen zur Minderung des Mobilitätszwanges und zur Sicherung einer ausreichenden Eigengröße für eine gute Infrastrukturausstattung und Versorgung. Durch die Ausweisung von Gemeindefunktionen soll eine funktionale Arbeitsteilung im Raum planerisch unterstützt werden. Sie soll die vorhandenen besonderen Qualitäten von Standorten und die dementsprechende infrastrukturelle Ausstattung sichern helfen. Dazu sind für die Gemeinde Elixhausen vorrangig die Funktionspotenziale als Wohn- und Arbeitsplatzstandort weiterzuentwickeln:

7 7 In den Umgebungsgemeinden sollen Gemeindehauptorte als voll- bis sehr gut ausgestattete Grund- und Nahversorgungszentren gesichert und in ihrer Versorgungs-, Wohn- und Arbeitsplatzfunktion weiter ausgebaut und verdichtet werden Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Sbg. Zentralraum 2009 Am 26. Jänner 2009 wurde das Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum per Verordnung der Salzburger Landesregierung für verbindlich erklärt (LGBL Nr. 13/2009). Gemäß Leitbild Polyzentrisches Strukturmodell zur Stärkung ausgewählter Entwicklungsstandorte und -achsen wurde die Gemeinde Elixhausen als Sonstige Gemeinde eingestuft. Als Sonstige Gemeinden gelten jene Gemeinden des Zentralraumes, die aufgrund ihrer großräumigen Lagevoraussetzungen für eine verstärkte Siedlungstätigkeit weniger gut geeignet sind. In diesen Gemeinden soll die Wohn- und Arbeitsplatzentwicklung auf den gemeindeeigenen Bedarf beschränkt werden. 2.2 Ziele der Örtlichen Raumplanung Räumliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Elixhausen (REK 1999, Aktualisierung 2012) Gemäß dem REK der Gemeinde Elixhausen strebt die Gemeinde eine schwerpunktmäßige Konzentration auf die Wohnnutzung an. Die Siedlungsbereiche Elixhausen und Sachsenheim sollen auch in Zukunft nicht zu einer großen, geschlossenen Siedlung zusammenwachsen, der bestehende Grünkeil zwischen diesen Ortschaften, der vom Sportzentrum an der Katzmoosstraße über die Landesstraße und die hier befindliche Bebauung nach Westen reicht, muss erhalten bleiben (siehe Abb. 6). Die (Nah) Versorgung der Bevölkerung durch Betriebe des täglichen Bedarfes ist (gem. REK Elixhausen, Stand 1999) ausreichend und sowohl in Elixhausen als auch in Sachsenheim gegeben. Für den tertiären Wirtschaftssektor wurden folgende zukunftsweisenden Festlegungen getroffen: Ziel: Elixhausen soll attraktive Wohngemeinde mit einem dieser Struktur der Gemeinde entsprechenden Arbeitsplatzangebot, ausreichendem Versorgungangebot vor Ort und weiterhin hoher Freizeit- und Erholungsqualität sein. Maßnahmen: Die im Ortskern von Elixhausen bestehenden Nahversorgungseinrichtungen sind zu erhalten, neue Betriebe sollten die Zentralität des Dorfes unterstützen. In den angrenzenden Kerngebieten und erweiterten Wohngebieten ist die Ansiedlung verträglicher Dienstleistungsbetrieben zu ermöglichen. In Abb. 6 ist gut zu erkennen, dass sich der BILLA-Markt in einem Betriebs- und Gewerbestandort, umgeben von Wohnsiedlungsschwerpunkten, befindet.

8 8 Abb. 6: Auszug aus dem REK Elixhausen, Siedlungs- und Ortsbildkonzept [Quelle: Gemeinde Elixhausen, 2012] In Abb. 7 sind die Nutzungsstrukturen in den Siedlungsgebieten Sachsenheim und Auberg aus dem REK abgebildet. Im Hinblick auf die Nahversorgungsfunktion befindet sich neben dem Billa- Markt lediglich eine Bäckerei im fußläufigen Einzugsbereich. Eine Ortskernabgrenzung i.s. des Salzburger ROG 2009 wurde für die Gemeinde Elixhausen bisher noch nicht festgelegt und ist derzeit auch nicht vorgesehen.

9 9 Auszug aus dem REK Elixhausen, Flächennutzung [Quelle: Gemeinde Elixhausen, 2012] Flächenwidmungsplan der Gemeinde Elixhausen Der Standort des bestehenden BILLA-Marktes befindet sich in der KG Elixhausen südlich des traditionellen Ortskernes in der Siedlung Sachsenheim und ist in seinem unmittelbaren Umfeld von Wohngebieten sowie von Flächen betrieblicher Nutzung umgeben. Die BILLA Filiale befindet sich auf dem Grundstück GP 531/53, wobei das Marktgebäude selbst derzeit auf einer Fläche mit der Widmung BE Betriebsgebiete, die zugehörige Parkfläche auf einer Widmung EW Erweitertes Wohngebiet mit der Aufschließungskennzeichnung L und L 1 liegt. Auszug aus dem Flächenwidmungsplan Elixhausen [Quelle: SAGIS, November 2015]

10 10 3. Sonstige Auswirkungen der Planung 3.1 Geplante Verkehrserschließung Die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz erfolgt an die L 101 Mattseer Straße bei ca. km 2,20. Ein T-Knoten mit Anbindung der Auswiesenstraße inkl. Linksabbiegestreifen ist in diesem Bereich gegeben. 3.2 Bestehendes Verkehrsaufkommen Das bestehende Verkehrsaufkommen am gegenständlichen Knotenpunkt wurde anhand einer Verkehrszählung (Knotenstromzählung) am aktuell ermittelt. Dementsprechend konnte im Bereich der L 101 ein JDTV von ca KFZ/24h mit einem dazugehörigen MSV in der Spitzenstunde von 16:45 Uhr bis 17:45 Uhr von ca KFZ/h erhoben werden. Das bestehende Verkehrsaufkommen im Bereich der Auwiesenstraße wurde mit ca KFZ/24h ermittelt, eine absolute Spitze nach oben wurde nicht beobachtet, eine annähernd gleichmäßige Verkehrsbelastung über den gesamten Beobachtungzeitraum konnte festgestellt werden. Die Verkehrsbelastung der unmittelbaren Verkehrsanbindung des Verbrauchermarktes ergab einen JDTV von ca. 550 KFZ/24h, die zugehörige Spitzenstunde entspricht annähernd jener des übergeordneten Straßennetzes und wurde im Zeitraum von 17:00 Uhr bis 18 Uhr mit ca. 88 KFZ/h ermittelt. 3.3 Induziertes Verkehrsaufkommen Das zusätzlich induzierte Verkehrsaufkommen infolge der Erweiterung des Verbrauchermarktes um 101 m² wurde gem. RVS Verkehrserzeugung von Einkaufszentren und multifunktionalen Zentren ermittelt, die zugehörige Verkehrserzeugung wurde mit 106 KFZ/24 h oder 14 KFZ/Stunde im Gesamtquerschnitt errechnet. Unter der Prämisse, dass sich die Verkehrsbewegungen in einem Verhältnis von 60 % Richtung Norden (von nach Obertrum) und 40 % in Richtung Süden (von nach Salzburg) aufteilen, ergeben sich Verkehrserhöhungen im Bereich der L 101 von ca. 0,300 % bis 0,50 %. Aus verkehrstechnischer Sicht sind derartige prozentuelle Verkehrserhöhungen, welche unter der 1 %-Marke zu liegen kommen als absolut unproblematisch einzustufen. Bezüglich des Nachweises der Knotenleistungsfähigkeit des Verkehrsknotens L101 / Auwiesenstraße wurde diese entsprechend dem Besprechungsprogramm der RVS für die Spitzenstunde Uhr bis Uhr geführt. Als maßgeblich zusätzliche stündliche Verkehrsbelastung infolge der Markterweiterung wurden 14 KFZ/h am gegenständlichen Knotenpunkt aufgeschlagen. Entsprechend der Ergebnisse des Planfalles wurden im Bereich der Auwiesenstraße zukünftig Rückstaulängen von ca. 5 m, sowie zugehörige mittlere Wartezeiten von ca. 20 Sekunden errechnet. Die Qualitätsstufe kann somit als ausreichend bewertet werden. Beeinträchtigungen der übergeordneten Verkehrsströme der L101 sind sowohl derzeit als auch zukünftig nicht gegeben, ausreichende Leistungsreserven sind vorhanden. Bezüglich des ausfahrenden Verkehrs aus der Auwiesenstraße wird die Qualitätsstufe im Bestand mit gut, sowie nach der geplanten Markterweiterung mit ausreichend bewertet. Die Qualitätsstufe des aus dem Hauptstrom linksabbiegenden Verkehrs ergibt eine Qualitätsstufe gut. Die zukünftig zur Verfügung gestellten 50 PKW-Abstellplätze für den ruhenden Verkehr sind entsprechend den geführten Nachweisen in jedem Fall ausreichend. Gemäß den oben geführten Nachweisen wäre max. eine Stellplatzanzahl von insgesamt 39 Stellplätzen notwendig. Anbindungen an den öffentlichen Personen-Nahverkehr sowie an das Radwegenetz sind entsprechender Qualität vorhanden und gegeben.

11 11 4. Zusammenfassung Das Einzugsgebiet dehnt sich im Norden bis in die Gemeinde Seekirchen, östlich bis in das Gemeindegebiet von Anthering aus. Das gesamte Verbraucherpotential (Wohnbevölkerung, Anteil Nebenwohnsitze und Beschäftigte) im Einzugsgebiet des Planobjektes in Elixhausen beläuft sich auf rund Personen. Das für den Lebensmittelhandel relevante Kaufkraftpotential für den geplanten Standort beträgt, bezogen auf das Jahr 2011 beträgt insgesamt 57 Mio. Die Umsatzerwartung beträgt für den Standort 3,4 Mio. Durch die Realisierung des Objektes rechnet der Auftraggeber mit einem zusätzlich zu erwartenden wettbewerbswirksamen Umsatz von Die Ermittlung der durch die Erweiterung des BILLA-Marktes ausgelösten Kaufkraftbewegung ergab eine Umsatzumverteilungsquote am derzeit relevanten Einzelhandelsumsatz der Lebensmittelbranche im Einzugsgebiet von weit weniger als 1 %. Eine Beeinträchtigung benachbarter zentraler Orte ist aufgrund der geringen Umsatzumverteilungswerte allerdings auszuschließen. Diese liegen deutlich unter dem Wert von 20%, ab dem erhebliche Auswirkungen auf die raumordnerische Konzeption zu vermuten wäre. Nach der Umsetzung der geplanten Erweiterung ist eine Personalaufstockung um vier Mitarbeiter vorgesehen. Strukturell sind 1 Vollzeit-, sowie 3 Teilzeit- Arbeitsstellen geplant. 5. Entwurf Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe Auf Grund des Ergebnisses der Strukturanalyse ist die Erlassung folgender Standortverordnung beabsichtigt: Verordnung der Salzburger Landesregierung vom... betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Marktgemeinde Elixhausen für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht. Auf Grund des 14 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009, LGBl. Nr. 30, in der geltenden Fassung wird verordnet: 1 Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks 531/53 KG Elixhausen für Handelsgroßbetriebe ( 32 Abs 1 ROG 2009) in der Kategorie "Verbrauchermärkte" bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig. 2 Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Elixhausen über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen. Für die Landesregierung: Dipl.-Ing. Christine Itzlinger Amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur oder des elektronischen Siegels finden Sie unter

12 12 Anlage 1 1. Prüfung der Geringfügigkeit einer Planänderung für das Vorhaben in der Gemeinde Elixhausen an der Mattseer Landesstraße 1, GP 531/53, KG Elixhausen (BILLA Erweiterung) Die Planung stellt ausschließlich eine Anpassung an die gegebenen Struktur- und Nutzungsverhältnisse dar. Die Planung stellt eine kleinräumige Erweiterung, Arrondierung oder Fortschreibung eines Plans dar, durch die Art und Ausmaß der Umweltauswirkungen offensichtlich nur unwesentlich beeinflusst werden. Trifft zu x Trifft nicht zu x Durch die Planung sind offensichtlich keine nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden. x 2. Prüfung des Vorliegens einer Umweltprüfung für einen Plan höherer Stufe für das zu Pkt. 1 bezeichnete Vorhaben: Für das Planungsgebiet wurde bereits auf höherer Stufe eine Umweltprüfung durchgeführt und sind aus einer weiteren Prüfung keine zusätzlichen Erkenntnisse in Bezug auf die Umweltauswirkungen zu erwarten. Trifft zu Trifft nicht zu x 3. Begründung für die Ergebnisse von Prüfungen nach Z 1 und 2: 1) Für die geplante Vergrößerung der Verkaufsfläche sind keine großen baulichen Maßnahmen im Außenbereich erforderlich. Die Erweiterung erfolgt im vorderen Bereich welcher im Moment als Zufahrt für die Anlieferung bzw. Eingangsbereich dient. 1) Bei entsprechendem Platzbedarf sind weitere Blätter anzuschließen.

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