Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe Basel Planfeststellungsabschnitt 8.1 Riegel March

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1 Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe Basel Planfeststellungsabschnitt 8.1 Riegel March Bauen für Europa Grundlagen der Planungen Der Planfeststellungsabschnitt 8.1 Die nächsten Schritte Schall- und Erschütterungsschutz Umwelt- und Naturschutz Die Basis der Zukunft. Von der Europäischen Union kofinanziert Transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN-V) Fazilität Connecting Europe

2 Amsterdam Karlsruhe Strasbourg Umeä 2020 Rotterdam Zevenaar Kijfhoek Emmerich Meteren Zeebrugge Oberhausen Antwerp Duisburg Ghent Cologne Mechelen Montzen Aachen Basel Olten Berne Lötschberg Domodossola Novara Alessandria Wiesbaden Mannheim Karlsruhe Offenburg Freiburg Brugg Gotthard Bellinzona Luino Chiasso Milan Arquata St. Petersburg Oslo Helsinki Zürich Tallin Basel Stockholm Moskva Göteborg Riga Glasgow Edinburgh Køpenhavn Vilnius Gdansk Dublin Minsk Hamburg Amsterdam Berlin London Warszawa Hannover Kiev Bruxelles Köln Lviv Luxembourg Frankfurt Praha Katowice Rennes Nürnberg Wien Paris Bratislava Chisinau Budapest München Zürich Zagreb Lyon Genf Milano Ljubljana Beograd Bordeaux Bucuresti Bologna Genova Sarajewo Istanbul Marseille Skopje Porto Ankara Madrid Bari Roma Barcelona Tirana sboa Napoli Valencia Athina Genoa Malaga Neubaustrecken Ausbaustrecken ABS/NBS Karlsruhe Basel Korridor Rotterdam Genua Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe Basel im Transeuropäischen Netz (TEN) Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe Basel: Bauen für Europa Mehr als 20 Züge des Nah-, Fernund Güterverkehrs befahren täglich die Mitte des 19. Jahrhunderts gebaute Eisenbahnstrecke Karlsruhe Basel, die zu den wichtigsten Nord-Süd-Ma - gistralen im Netz der Deutschen Bahn AG zählt. Die als Rheintalbahn bezeichnete Strecke verbindet die Ballungsräume des Rheingebietes und setzt sich nach Süden in den Schweizer Raum und weiter in die Industriegebiete Norditaliens fort. Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) in der Schweiz in den kommenden Jahren zunehmen. Verkehrsprognosen sagen voraus, dass sich der Schienenverkehr mit dem neuen Lötschberg- Basistunnel und der Fertigstellung des Gotthard-Basistunnels im Vergleich zu heute erheblich steigern wird. Die Leistungsfähigkeit der Strecke ist allerdings bereits heute nahezu erschöpft, zudem wird ihr Stellenwert als nördlicher Zulauf zu der Neuen Der viergleisige Ausbau ermöglicht die Entmischung der Verkehre. 2

3 ICE und TGV auf dem bereits fertiggestellten Abschnitt der Ausbau- und Neubaustrecke bei Sinzheim. Der Ausbau dieser Strecke hat eine sehr hohe verkehrspolitische Bedeutung. Die Bahn verfolgt mit dem Projekt Ausbauund Neubaustrecke Karlsruhe Basel drei zentrale Ziele: 1. Erhöhung der Streckenkapazität, um den prognostizierten Mehrverkehr auf der Rheintalbahn aufnehmen zu können. 2. Entmischung der Verkehre, das heißt die Trennung der schnellen Züge des Fernverkehrs von den langsameren Zügen des Nah- und Güterverkehrs. So entfallen gegenseitige Beeinträchtigungen im Betrieb in Folge unterschiedlicher Fahrgeschwindigkeiten von Zügen. 3. Qualitative Verbesserung für die Reisenden, das heißt deutlich kürzere Reisezeiten durch die Erhöhung der maximalen Geschwindigkeit für den Reisefernverkehr auf 20 Kilometer pro Stunde. Um der prognostizierten Verkehrsentwicklung quantitativ wie qualitativ Rechnung zu tragen, sehen die Planungen einen durchgängig viergleisi gen Ausbau der Strecke vor. Dabei sind die beiden vorhandenen Gleise der Rheintalbahn vornehmlich dem Nah- und Güterverkehr vorbehalten. Der Personenfernverkehr und soweit konfliktfrei möglich Teile des Güterverkehrs werden auf den neuen Gleisen geführt. Eine Ausnahme bildet die für den Güterverkehr vorgesehene Umfahrung der Freiburger Bucht, in der sich der in dieser Broschüre betrachtete Planfeststellungsabschnitt 8.1 befindet. Für die Fahrt zwischen Karlsruhe und Basel benötigen Reisende künftig nur noch 69 Minuten und damit eine halbe Stunde weniger als heute. Die Ausbauund Neubaustrecke Karlsruhe Basel wird jedoch nicht nur den Zielen und Anforderungen des Fern- und Güterverkehrs gerecht, sondern ermöglicht zugleich die Weiterentwicklung der Nahverkehrskonzeptionen und damit die infrastrukturelle Anbindung der Region an die Ballungszentren. 3

4 PFA 8.0 Hecklingen 3 N PFA km 18, L Elz 6 18 Dreisam K 11 Straßenüberführungen 1 SÜ Kreisstraße K 11 2 SÜ Kreisstraße K 10 3 SÜ Anschlussstelle Teningen K 10 Eisenbahnüberführungen 1 EÜ Anschlussstelle Riegel 2 EÜ Landesstraße L EÜ Kaiserstuhlbahn SÜ Landesstraße L 11 EÜ Bahnhofstraße Riegel 6 SÜ Waldstraße SÜ Kreisstraße K EÜ Neumühlbach EÜ Elz SÜ Kreisstraße K 11/K 920 EÜ Wirtschaftsweg/Graben Grundlagen der Planungen Bei der Planung komplexer Vorhaben wie dem Aus- und Neubau der Rheintalbahn gilt es, alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen. Das Planfeststellungsverfahren schließt all diese Aspekte Deutsche Bahn (DB) erstellt Unterlagen für den Planfeststellungsantrag Antrag wird beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht (= Beginn des Verfahrens nach Vollständigkeitsprüfung) Anhörungsverfahren durch die zuständige Behörde (Regierungspräsidium) Öffentliche Auslegung der Unterlagen für einen Monat (Beginn der Veränderungssperre) Einreichen von Einwendungen von Privatpersonen und Naturschutzverbänden (bis zu zwei Wochen nach Auslegung) Stellungnahme von Trägern öffentlicher Belange (bis zu drei Monate nach Eingang Benachrichtigungsschreiben) Erwiderungen zu den Einwendungen und Stellungnahmen durch die DB Erörterungstermin mit Einwendern, Fachbehörden, Trägern öffentlicher Belange Abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt prüft alle Sachverhalte Eisenbahn-Bundesamt erlässt Planfeststellungsbeschluss (Zustellung und Offenlage der Unterlagen bei der Anhörungsbehörde. Zustellung kann bei mehr als 0 Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.) in einem einzigen Verfahren ein, ohne dass es weiterer öffentlicher Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden bedarf. Der Planfeststellungsbeschluss entspricht damit einer allerdings sehr umfangreichen Baugenehmigung. Die rechtliche Grundlage für die Planungen bilden der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) und der Bedarfsplan zum Bundesschienenwege-Ausbaugesetz (BSWAG). Um den künf tigen Verkehrsentwicklungen, den steigenden Ansprüchen an die Verkehrsinfrastruktur und einer umweltfreundlichen Gestaltung der Verkehrsabläufe Rechnung zu tragen, liegt den Planungen die aktuelle Verkehrsprognose für das Jahr 202 zugrunde. Diese wird bei der Dimensionierung des Schall- und Erschütterungsschutzes sowie bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit und der Flora-Fauna-Habitat- (FFH)/ Vogelschutzverträglichkeit berücksichtigt. Die insgesamt neun Streckenabschnitte der Ausbau- und Neubaustrecke Karls - ruhe Basel wurden aufgrund ihrer Länge, der Vielzahl der Betroffenen und der unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse weiter in einzelne Planfeststellungsabschnitte (PfA) unterteilt. Im Streckenabschnitt 8 zwischen Kenzingen und Hügelheim, der in fünf Planfeststellungsabschnitte unterteilt ist, erfolgt eine Umfahrung der Freiburger Bucht durch den Güterverkehr. Die Nah- und Fernzüge nutzen weiterhin die bestehenden Gleise der Rheintalbahn. Die neue Güterumfahrung verläuft überwiegend in paralleler Lage zur Bundesautobahn (A ). Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), durch das auch der Planfeststellungsbeschluss erlassen wird. Das Regierungspräsidium Freiburg führt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens das Anhörungsverfahren durch.

5 Reute PFA km 19, L 11 8 Nimburg 9 K 130 K 920 Bottingen Holzhausen Schallschutzmaßnahmen EÜ Feuerbach EÜ Herrenbach EÜ Glotter EÜ Schobbach SSW Hecklingen, 100 m SSW Riegel, 2.30 m SSW Waldsiedlung, 330 m Galerie Waldsiedlung, 1.60 m SSW Waldsiedlung, 90 m SSW Teningen, 1.60 m SSW Nimburg, 1.0 m SSW Bottingen, m SSW Holzhausen, 1.90 m Galerie Holzhausen, 360 m SSW Holzhausen, 89 m SSW Unter-/Oberreute, 60 m 1 16 SSW Unter-/Oberreute, 880 m SSW Schupfholz, 289 m Ausbaustrecke Eisenbahnüberführung (EÜ) Straßenüberführung (SÜ) Schallschutzwand (SSW) Galerie SSW GE Rohrlache, 660 m 1 Galerie Unter-/Oberreute, 600 m Der Planfeststellungsabschnitt 8.1 von Riegel bis March Im Bereich Riegel verläuft die neue Trasse in einem Abstand von 18, Metern parallel zur Autobahn. Bereits im Zuge des vorgelagerten Raumordnungsverfahrens wurden zahlreiche Möglichkeiten der Streckenführung untersucht. Das Regierungspräsidium Freiburg entschied im Dezember 199, dass die sogenannte Vorschlagstrasse II (VT II) mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und mit anderen bedeutsamen Planungen abgestimmt ist. Weitere Variantenuntersuchungen bestätigten diese Bewertung zuletzt 200. Deshalb brachte die Deutsche Bahn AG die optimierte VT II mit dem im Dezember 2006 gestellten Antrag in die Planfeststellung ein. Aufgrund der Entscheidung des Projektbeirats zugunsten der Optimierung des Schallschutzes sowie der Verlegung der Trasse im Bereich der Deponie Reute wurde das Planfeststellungsverfahren für den PfA 8.1 Ende 201 nochmals neu beantragt. Der PfA 8.1 erstreckt sich auf einer Länge von rund 11, Kilometern von Riegel über Teningen, Reute und Vörstetten bis nach March. Die nördliche Grenze des Abschnitts liegt im Bereich der Gemarkungsgrenze des Kenzinger Stadtteils Hecklingen und der Gemeinde Riegel; die südliche Grenze bildet die Gemarkungsgrenze zwischen der Gemeinde March und der Stadt Freiburg. Als Teil der Güterumfahrung Freiburg ist die Neubaustrecke für eine maximale Geschwindigkeit von 160 Kilometern pro Stunde ausgelegt. Die nach Freiburg führenden Gleise der Rheintalbahn werden im Anschluss an den Bau der Güterumfahrung für eine höhere Reisegeschwindigkeit des Personenfernverkehrs ausgebaut. Die von der Raumordnung in diesem Bereich geforderte enge Bündelung der beiden Verkehrswege ist demnach wesentlicher Pla nungs faktor und bestimmt

6 Visualisierung der künftigen Situation im Bereich der Querung der Elz (links) sowie im Bereich des Autobahnanschlusses Teningen (rechts). den Verlauf der neuen Gleise. Dabei gilt es, die geltenden Sicherheitsbestimmungen, Richtlinien und Regelwerke für Straßen und Schienenverkehrswege sowie -anlagen einzuhalten. Die Planungen berücksichtigen den im Bundesverkehrswegeplan 2003 vorgesehenen sechsspurigen Ausbau der A. Um möglichst wenige Flächen innerhalb des Verdichtungsraumes Freiburg zu beanspruchen und die Beeinträchtigung naturschutzfachlich besonders geschützter Gebiete sowie landwirtschaftlicher Flächen mög lichst zu vermeiden, wurde der Abstand zwischen den neuen Gleisen und der Autobahn nach Abstimmungen mit der Straßenbaubehörde so weit wie möglich minimiert. Zur gegen seitigen Ab sicherung der beiden Verkehrswege sind entsprechende Schutzvorkehrungen vorgesehen. Da die Trasse der Autobahn ausschließlich in Bögen verläuft, ergibt sich für die Neubaustrecke eine analoge Streckenführung ohne längere gerade Teilabschnitte. Auch der Höhenverlauf der Güterumfahrung orientiert sich an der Lage der Autobahn. Im nördlichen Bereich befinden sich die neuen Gleise in Dammlage, im überwiegenden Teil des Abschnitts zwischen Riegel und March verläuft die Trasse jedoch in nahezu gleicher Höhe wie das umliegende Gelände. Haltepunkte oder Bahnhöfe werden für die Güterstrecke nicht benötigt. Die Gleise werden auf Betonschwellen in einem Schotterbett verlegt, Weichen sind in diesem Abschnitt nicht vorgesehen. Neue Brücken, Straßen und Wege Zahlreiche Straßen, Wirtschaftswege und Gewässer kreuzen bereits heute die Autobahn A. Für die zusätzliche Über- oder Unterquerung der neuen Bahntrasse müssen die entsprechenden Brückenbauwerke neu errichtet werden. Die Straßen und Wege werden teilweise verlegt oder in der Höhe angepasst. Wegen der parallelen Lage zur Autobahn müssen die beiden Anschlussstellen Riegel und Teningen baulich angepasst werden. Die wichtigsten Bauwerke wie Straßenüberführungen (SÜ) und Eisenbahnüberführungen (EÜ) die im Rahmen der Neubaustrecke entstehen, sind von Norden nach Süden nachstehend aufgelistet: EÜ über die Anschlussstelle Riegel, nördliche Einfahrrampe EÜ über die Anschlussstelle Riegel, südliche Ausfahrrampe EÜ über die Landesstraße L 113 EÜ über die Kaiserstuhlbahn EÜ über die Bahnhofstraße (Riegel-Waldsiedlung) EÜ über den Neumühlbach EÜ über die Elz EÜ Wirtschaftsweg und Graben SÜ der Kreisstraße K 11 SÜ der Kreisstraße K 10 SÜ der Anschlussstelle Teningen, nördliche Einfahrrampe 6

7 Neubaustrecke Strecke Nr ,0 m (Regelabstand) BAB A 1,3 m (Regelabstand bei 6-spurigem Ausbau BAB A inkl. Puffer),1 m Schutz-/Schallschutzwand Sicherheitsraum Planungsgrenze Planungsgrenze NBS NBS BAB Oberkante Gelände Wall Graben 0,80 m 3,00 m,00 m 3,30 m 11,10 m Tiefenentwässerung Sammelleitung Fahrbahn Richtung Karlsruhe Richtung Karlsruhe Richtung Basel Die Lage von Autobahn und Neubaustrecke im Bereich Teningen im Querschnitt. SÜ der Anschlussstelle Teningen, südliche Ausfahrrampe SÜ der Landesstraße L 11 EÜ über den Feuerbach SÜ der Waldstraße EÜ über den Herrenbach SÜ der Kreisstraße K 130 Massenkonzept Die beim Bau der neuen Trasse ab ge tragenen Erdmassen werden größtenteils für neue Dämme und zur Modellierung des Geländes wiederverwendet. Teilweise wird Erdreich im Bereich der neuen Gleise ausgetauscht, da der vorhandene Boden für die künftigen Belastungen durch den Schienenverkehr ungeeignet ist. Dieses Erd material wird vor Ort entsprechend aufbereitet und findet andernorts eine neue Verwendung. Überschüssige Erdmassen werden auf entsprechenden Flächen zwischengelagert und im Zuge der Gesamtbau maßnahme zwischen Offenburg und Basel eingesetzt. Ein Teil des Materials muss aufgrund geogener Belastungen entsorgt werden. Baustoffe aus dem Rückbau von Straßen werden auf ihre Belastung untersucht und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend wieder eingebaut oder entsorgt. EÜ über die Glotter EÜ über den Schobbach SÜ der Kreisstraße K 920 Weitere Baumaßnahmen sind der Neubau mehrerer Durchlässe für Gräben, kleinere Bachläufe und die Entwässerung der Bahnanlagen sowie der Neubau von Stützwänden im Bereich der Autobahn-Anschlussstelle Teningen. Zudem fallen Erdarbeiten und Wegebauarbeiten parallel der Strecke an. Die im Bereich der Trasse liegenden land- und forstwirtschaftlichen Wege werden nach Osten verschoben. Die nächsten Schritte Sobald das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist, werden mögliche Auflagen und eventuelle Änderungen in die sogenannte Entwurfsplanung eingearbeitet. Danach beginnen die Ausschreibungen für die Baumaßnahmen. Die Bauzeit inklusive der technischen Ausrüstung wird voraussichtlich sechs Jahre in Anspruch nehmen, hinzu kommen noch die vielfältigen Tests zur Inbetriebnahme. Punktuell müssen bereits im Vorfeld der eigentlichen Bautätigkeit aus Artenschutzgründen vorgezogene Maßnahmen durchgeführt werden. Trotz vorausschauender Planung und der getroffenen Vorkehrungen lassen sich Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch die Baumaß nahmen nicht vollständig ausschließen. Die während der Bauzeit notwendigen Verkehrsumleitungen werden mit der zuständigen Verkehrsbehörde abgestimmt und festgelegt. Oberstes Ziel der Bahn ist es, vorübergehend entstehende Beeinträchtigungen auf ein Mindest maß zu reduzieren.

8 Neuartige Galeriebauwerke von insgesamt rund Metern Länge schützen die Anwohner vor Lärm. Schall- und Erschütterungsschutz Die durch den Betrieb einer neuen Eisenbahnstrecke zu erwartenden Schallimmissionen müssen durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen kompensiert werden. Diese sogenannte Lärmvorsorge ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben: Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) legt fest, dass beim Bau oder der we sent lichen Änderung von Eisenbahnen keine schädlichen Umwelteinwirkun gen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden dürfen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind ( 1 Abs. 1). In der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) sind zum Schutz der Nachbarschaft die zu bestimmten Tagesund Nachtzeiten erlaubten Schall immissions werte verbindlich festgelegt. In Berei chen, in denen die Schall immissionen die zulässigen Grenzwerte überschreiten, sind aktive und/oder passive Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. Aktiv nennt man Maßnahmen, die direkt an der Schallquelle wirken; Beispiele hierfür sind Schallschutzwände oder -wälle. Passive Maß nahmen sind dagegen schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden wie zum Beispiel der Einbau von Schallschutzfenstern. Grundsätzlich gilt ein Vor rang der aktiven vor den passiven Maßnahmen. In einem Schallgutachten von einem unabhängigen Gutachter erstellt werden die Schallimmissionswerte und die Veränderung durch die Baumaßnahme errechnet. Anhand dieses Gutachtens und der berechneten Werte wird ent - schie den, ob und wenn ja, welche Arten von Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte zu ergreifen sind. Zudem resultieren aus der Entscheidung des Projektbeirats Rheintalbahn zur Optimierung des Schallschutzes (Kernforderung 3) weitergehende Maßnahmen. Zum einen sind im PfA 8.1 längere und höhere Schallschutzwände vorgesehen als ursprünglich geplant und gesetzlich Immissionsgrenzwerte in db(a) bei der Lärmvorsorge 9 9 Gewerbegebiete Reine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete Kleinsiedlungsgebiete 6 Kerngebiete Dorfgebiete Mischgebiete 69 9 gefordert. Zum anderen werden neuartige Galeriebauwerke errichtet und Schienenstegdämpfer eingebaut. Durch diese Maßnahmen wird in Wohn- und Mischgebieten der Vollschutz erzielt, das heißt, ein zusätzlicher passiver Schallschutz ist hier nicht mehr erforderlich. Krankenhäuser Schulen Kurheime Altenheime Tag Nacht 8

9 Im PfA 8.1 werden Schallschutzwände mit einer Gesamtlänge von rund Metern und einer Höhe von 2 bis 6, Metern gebaut. Im PfA 8.1 sind beidseitig der neuen Gleise Schallschutzwände mit einer Gesamtlänge von Metern so - wie Galerien auf einer Länge von Metern geplant. Östlich der Neubaustrecke werden in Hecklingen 100 Meter*, in Riegel 20 Meter, in Teningen Meter, in Reute 1.0 Meter*, in Schupfholz 289 Meter* lange und 2 bis 6, Meter hohe Schallschutzwände gebaut. Zum Schutz der Anwohner westlich der Gleise entstehen Schallschutzwände in Riegel (2.30 Meter), Nim - burg (1.0 Meter), Bottingen (1.610 Meter) und Holzhausen (2.09 Meter*); die Höhe dieser Wände variiert von 2, bis 6 Meter. Die Wände sind auf der Bahn zugewandten Seite hochabsorbierend. Auf diese Weise wird eine Reflexion des auf die Wand einwirkenden Schalls vermieden. Aufgrund von maßgeblichen Reflexionen durch andere Verkehrswege auf der Bahn abgewandten Seite werden die Schallschutzwände westlich der Neubaustrecke beidseitig hochabsorbierend ausgebildet. Die Galeriebauwerke verteilen sich auf Riegel-Waldsiedlung (östlich der Gleise 1.60 Meter), Unter-/Oberreute (östlich der Gleise 600 Meter) sowie Holzhausen (westlich der Gleise 360 Meter). Die Lärmschutzgalerien sind überwiegend mit einer Höhe von 6,9 Metern ge plant, aus technischen Gründen werden sie in Teilbereichen von 1 Metern Länge auf,6 Meter erhöht. Der Einbau einer Schienenstegdämpfung ist von Riegel bis Freiburg auf einer Länge von insgesamt Metern vorgesehen. Anders als in den Schienenstegdämpfer am Mittelrhein Wohn- und Mischgebieten können im Bereich eines Aussiedlerhofes trotz der beschriebenen Maßnahmen die Schallpegel die Grenzwerte überschreiten. Hier werden zusätzlich passive Schallschutzmaßnahmen realisiert. Dabei erhalten die betroffenen Häuser und Wohnungen beispielsweise schalldämmende Fenster und Lüfter. Aufgrund der bebauungsfernen Lage der Trasse sind im PfA 8.1 keine Maßnahmen des Erschütterungsschutzes erforderlich. * Weiterführung in den benachbarten Planfeststellungsabschnitten 8.0 bzw

10 Auszug aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan für eine Ersatzmaßnahme an der Elz Umwelt- und Naturschutz: Auflage und Anliegen zugleich Naturschutzrechtliche Belange spielen eine große Rolle in Genehmigungsverfahren. Um die Auswirkungen eines Bauvorhabens auf den Naturhaushalt bewerten zu können, müssen zahlreiche Fachgutachten erstellt werden, die unterschiedliche Schwerpunkte haben: Umweltverträglichkeitsstudie (Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen untereinander; Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).) FFH-Verträglichkeitsprüfung (Auswirkung des Vorhabens auf europäische Schutzgebiete, das heißt FFH- und Vogelschutzgebiete, 3 Bundes naturschutzgesetz, FFH-Richtlinie) Artenschutzrechtliche Prüfung (Auswirkung des Vorhabens auf geschützte Tier- und Pflanzenarten; Prüfgrundlage sind die ff. des Bundesnaturschutzgesetzes.) Abhandlung der Eingriffsregelung ( 13 ff. Bundesnaturschutz - gesetz) Grundlage für alle Gutachten ist eine gründliche und großräumige Bestandserfassung des Naturhaushalts durch Kartierungen und Datenrecherchen. Vor allem die Erfassung der Biotoptypen und der geschützten Tierarten beansprucht mindestens ein volles Jahr. Vor Beginn der Kartierungen wird der Untersuchungsumfang sowohl räumlich als auch inhaltlich mit den zuständigen Naturschutzbehörden intensiv abgestimmt. Ziel aller Gutachten ist die Entwicklung eines Maßnahmenkonzepts, das die ent stehenden Eingriffe in den Naturhaushalt so weit wie möglich vermeidet und minimiert. Nicht vermeidbare Eingriffe werden durch ein umfangreiches Kompensationskonzept ausgeglichen. Alle festgelegten Maßnahmen werden im sogenannten Landschaftspflegerischen Begleitplan zusammengefasst und durch die Planfeststellung rechtsverbindlich festgelegt. Artenschutzgewässer für Amphibien, Libellen und Brutvögel Im PfA 8.1 greifen die geplanten Baumaßnahmen auf einer Fläche von rund 68 Hektar vorübergehend oder dauerhaft in bestehende Lebensräume ein. Dabei wurde darauf geachtet, Ein griffe in besonders sensiblen Bereichen, zum Beispiel im FFH-Gebiet Moos wälder bei Freiburg, oder in Lebens räumen von streng geschützten Tier arten, so weit wie möglich zu mini mieren. Zur Kompen sation der verbleibenden Eingriffe sind in unmittelbarer Trassen- 10

11 werden auch zum Zwecke des Hochwasserschutzes neue Flächen für Rückhaltung und Ausbreitung von Hochwässern (Retentionsraum) geschaffen. Hier können sich waldartige Bestände und Nass wiesen entwickeln. Waldverluste werden durch Aufforstungen im Bereich des Teninger Unterwaldes und der Teninger Allmend kompensiert. Aus naturschutzrechtlicher Sicht gleichen die geplanten Kompensationsmaßnahmen die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft aus. Gewässerbiologen bei der Elektrobefischung nähe Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Hierzu zählen zum Beispiel das Pflanzen von Bäumen, Hecken und Sträuchern sowie die naturnahe Gestaltung der zu verlegenden Gewässerabschnitte. Besondere Bedeutung hat die Realisierung von Artenschutzmaßnahmen, die vor der eigentlichen Baumaßnahme umgesetzt werden müssen. Tieren, deren Lebensräume durch Bautätigkeit beansprucht werden, muss rechtzeitig ein neuer Lebensraum bereitgestellt werden. Ein Beispiel sind Laichgewässer für Amphibien. Da sich der Kompensationsbedarf im unmittelbaren Trassenbereich nicht vollständig abdecken lässt, werden in Abstimmung mit der Region und den zuständigen Naturschutzbehörden zusätzlich trassenferne Maßnahmen umgesetzt. Zielsetzung ist es dabei, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in regional bedeutenden, großflächigen Naturschutzprojekten zu realisieren. In diesem Zusammenhang werden für den PfA 8.1 Biotop- und Gewässer maßnahmen sowie Aufforstungen realisiert. Beispielsweise entsteht ein großflächiges Feuchtgebietmosaik im Gewann See; im Bereich der Elz wird abschnittsweise das Gewässerbett aufgeweitet und naturnah gestaltet. Die ökologische Durchgängigkeit zahlreicher Gewässer wird verbessert. Durch die Rückverlegung von Dämmen Eine Ausnahme stellen die beiden Fledermausarten Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus sowie der FFH- Lebensraumtyp Eichen-Hainbuchenwald im FFH-Gebiet Mooswälder bei Freiburg dar, für die trotz zahlreicher Minimierungs- und Schutzmaßnahmen eine erhebliche Beeinträchtigung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Die gesetzlichen Regelungen sehen für diesen Fall die Durchführung eines FFH-Ausnahmeverfahrens vor. Im Rahmen dieses Verfahrens werden sogenannte Kohärenzsicherungsmaßnahmen festgelegt, die die konkrete Beeinträchtigung der betroffenen Arten und Lebensraumtypen, bezogen auf ihr gesamtes natürliches Verbreitungsgebiet, an anderer Stelle im FFH- Gebiet kompensieren. So werden die Erhaltungsziele des europäischen Netzes Natura 2000 insgesamt gesichert. Geschützte Tierarten im PfA 8.1: Hirschkäfer und die Fledermausart Großes Mausohr. 11

12 Impressum Herausgeber: DB Netz AG Großprojekt Karlsruhe Basel Schwarzwaldstraße Karlsruhe Telefon: deutschebahn.com Weitere Informationen unter: Fotos: Georg Wagner (S. 2), Robert Mosbacher (S. 3), Lothar Mantel (S. 9), S. Schenk (S. 10 unten), J. Borho (S. 11 oben links), B. Lotze (S. 11 unten links), I. Wagner (S. 11 unten rechts) Änderungen vorbehalten, Einzelangaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2016

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