Qualifizierungskatalog für Pflegekräfte

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1 Qualifizierungskatalog für Pflegekräfte Mehr Kompetenz und mehr Wissen für mehr Sicherheit und Effizienz in der Gesundheitswirtschaft Kompetenz-Zentrum pluss Care People

2 Das Kompetenz-Zentrum pluss Care People unterstützt Sie bei der Personalentwicklung und dem Gesundheitsmanagement Ihrer Mitarbeiter zur Sicherheit und Flexibilität im Einsatz von Personal in der Pflege. Das Kompetenz-Zentrum pluss Care People begleitet Sie professionell bei der beruflichen Weiterentwicklung Ihrer Mitarbeiter in der Pflege mit einem umfassenden Angebot an unterschiedlichen Qualifizierungsmaßnahmen: Fortbildungen (auch online durchführbar) zu aktuellen Themenschwerpunkten, wie Pflegedokumentation, PKMS, Grundpflege und Prophylaxen, Expertenstandards, Hygiene, Pflegerecht, Diabetes mellitus, Demenz, Reanimation, Intensivpflege, Notfallaufnahme, Bobath, Wundmanagement, Delegierbare Behandlungspflege, Sterben und Tod, etc. Weiterbildungen in Kooperation mit Bildungspartnern vor Ort Nachqualifizierung (z.b. Wiedereinsteiger nach beruflicher Pause) Anpassungsqualifizierung ausländischer Pflegefachkräfte Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, wie Kinaesthetics-Training, etc. Persönlicher Beratung sowie individuellen Coaching. Für die Teilnahme an den vom Kompetenz-Zentrum pluss Care People angebotenen Fort- und Weiterbildungen können Punkte für die RbP Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden. Das Kompetenz-Zentrum pluss Care People gestaltet die o.g. Angebote im Kompetenz-Zentrum pluss Care People in Hamburg bundesweit in allen Niederlassungen von pluss Care People bei kooperierenden Einrichtungen und Bildungsträgern vor Ort. Die Leiterin des Kompetenz-Zentrums pluss Care People freut sich auf Sie: Melitta Keller

3 Inhaltsverzeichnis Basisqualifikation Assistent/in in der Pflege 4 Pflegeassistenz in der Behindertenpflege (Date up) 5 Altenpfleger/in berufsbegleitend 3 Jahre 6 Nachqualifizierung Berufsbegleitende Nachqualifizierung zur/zum Altenpfleger/-in 7 Eingliederungsmaßnahme für im Ausland ausgebildete Krankenpflegekräfte - 8 staatlicher Anerkennung durch Prüfungsgespräch oder Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung je nach individuellen Vorkenntnissen Pflegefachliche Fortbildungen Grundpflege und Prophylaxen 9 Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege 10 Expertenstandard Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der 11 oralen Ernährung in der Pflege Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege 12 Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden 13 Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege (akute/chronische Schmerz) 14 Expertenstandard Förderung der Harnkontinenz in der Pflege 15 Expertenstandard Entlassungsmanagement 16 Expertenstandard Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege 17 Pflegeplanung/ -dokumentation (auch `Verschlankte Dokumentation` des BMG) 18 PKMS - Anwenderschulung 19 Rechtswissen für die Pflegepraxis 20 Pflegeschwerpunkte bei Diabetes mellitus 21 Pflege von Menschen mit Demenz auch BGF-Maßnahme 22 Erste Hilfe / Reanimation: LSM Lehrgang / Fresh up für Pflegekräfte 23 Delegierbare Behandlungspflege für Pflegeassistenten 24 Der beatmete Intensivpatient / für wenig/unerfahrene PFK IMC/Heimbeatmung 25 Der beatmete Intensivpatient Refreshing für erfahrene Pflegefachkräfte auf ITS 26 Pflege in der Notfallaufnahme Refreshing für PFK in der Notfallambulanz 27 Hygienekompetenz in der Pflege auch BGF-Maßnahme 28 Umgang mit Sterben und Tod in der Pflege auch BGF-Maßnahme 29 Kinaesthetics Anwenderschulung auch BGF-Maßnahme 30 Bobath Anwenderschulung auch BGF-Maßnahme 31 Umgang mit Gewalt in der Pflege auch BGF-Maßnahme 32 Berufliche Spezialisierung / Weiterbildung Kinaesthetics Grundkurs Pflege auch BGF-Maßnahme 33 Wundexperte ICW 34 Staatlich anerkannte Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege FLP (DAA) 35 Staatlich anerkannte Pflegedienstleitung (DAA) 36 Heimleiterqualifikation Basisqualifikation (DAA) 37 Coaching Angebote auch BGF-Maßnahme 38 3

4 Basisqualifikation Assistent/in in der Pflege An wen richtet sich das Angebot? Erwachsene mit und ohne qualifizierten Abschluss. Pflegeinteressierte Erwerbslose, vor allem Neueinsteiger in der Pflege. Wiedereinsteiger/-innen, die ihre theoretischen Kenntnisse erneuern wollen. Teilnehmer: Als Kunde der Agentur für Arbeit können Sie einen Bildungsgutschein bei Ihrem Vermittler oder ihrer Vermittlerin beantragen. Als Selbstzahler wenden Sie sich bitte direkt an uns. Gerne helfen wie Ihnen auch bei der Beantragung staatlicher Förderungen. Wie sind die Zeiten und welche Inhalte werden vermittelt? Dauer: 26 Wochen (1000 Unterrichtsstunden). Einstieg zu jedem Modul möglich. Zeiten: Montag Donnerstag 08:00 Uhr 15:00 Uhr; Freitag 08:00 Uhr 13:00 Uhr Grundlagenbausteine: Hauswirtschaft in der Pflege Hygiene in der Pflege Hauswirtschaft in der Pflege Markt und Integration Betrieblicher Ersthelfer Alltagsbegleiter Betreuungskraft nach 87b Arbeitsschutz Grundkurs Pflege Grundkenntnisse Kommunikation in der Pflege Rechtskunde Grundkurs Demenz Betreuungskraft 87b Fachkraft Pflegeassistenz Aufbaukurs Pflege Grundkenntnisse Grundkurs Behandlungspflege Grundkurs Krankheitslehre Palliativbegleitung Interkulturelle Pflege Abschlussprüfung: Zertifikat Förderungsmöglichkeiten über Arbeitsagentur möglich Veranstalter: DAA Hannover; Fachbereich Gesundheit; Adolfstraße 8; Hannover Ansprechpartner: Jochen Becker oder

5 Basisqualifikation Pflegeassistent/in in der Behindertenpflege Kursdaten: 3 Monate Vollzeit. Montag Freitag von 8:30 bis 16:30 Uhr Kursinhalte: Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB XII) & Pflegeversicherung (SGB XI) Erste Hilfe Ausbildung (Ersthelfer Qualifizierung) Formen geistiger Behinderung (Ausprägungen und Erscheinungsformen) Leitprinzipien und konzeptionelle Entwicklungen der Behindertenhilfe Anatomie, Physiologie und Pathologie von Auge, Nase und Ohr Umgang mit hör- und sehbehinderten Menschen inklusive Hospitation Grundlagen zur individuellen Körperpflege, Inkontinenzversorgung, Hygiene und Infektionsprophylaxe in Einrichtungen der Behindertenhilfe Maßnahmen zur Inkontinenz- und Zystitisprophylaxe Anatomie, Physiologie und Pathologie der Haut und Hautanhangsgebilde Maßnahmen zur Intertrigo- und Dekubitusprophylaxe Anatomie, Physiologie und Pathologie des Verdauungssystems Maßnahmen zur Obstipationsprophylaxe Ernährungsverhalten, Nahrungsanreichung und Umgang mit Schluckstörungen (Dysphagie) Maßnahmen zur Dehydrations- und Aspirationsprophylaxe Enterale und parenterale Ernährungsformen in Einrichtungen der Behindertenhilfe Grundlagen pflegerischer Maßnahmen bei Diabetes mellitus Anatomie, Physiologie und Pathologie des Stütz- und Bewegungsapparats Lagerungs-, Transfer- und Mobilsationstechniken (inkl. Kinästhetik und Bobath Grundlagen) Maßnahmen zur Thrombose- und Embolieprophylaxe, Kontrakturenprophylaxe Anatomie, Physiologie und Pathologie der Lunge und Atmung Maßnahmen zur Pneumonieprophylaxe Grundlagen psychiatrischer und neurologische Erkrankungen Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen bei geistiger Behinderung Tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung Grundlagen zur Medikamentenlehre, Umgang mit Medikamenten in der Behindertenhilfe Grundlagen zur Schmerzproblematik Maßnahmen zur Sturzprophylaxe Hilfeleistungen bei Anfallsleiden (Epilepsie) Sexualität und Behinderung Sterben und Tod in Einrichtungen der Behindertenhilfe 4 Wochen Praktikum in einer Pflegeeinrichtung Zielgruppe: Menschen, die in der Pflege und Assistenz für Menschen mit Behinderung arbeiten wollen. Kenntnisse der deutschen Sprache sind Voraussetzung. Abschluss: schriftliche und praktische Prüfung. Zertifikat und Zeugnis mit den Prüfungsnoten. Veranstalter: date up Hamburg Internet: info@date-up.com Förderung: Liegen die individuellen Voraussetzungen vor, können die Lehrgangsgebühren von der Bundesagentur für Arbeit, Jobcentern oder anderen Kostenträgern wie z. B. dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD), den Berufsgenossenschaften oder Rentenversicherungsträgern (DRV) übernommen werden. 5

6 Basisqualifikation Altenpfleger/in (berufsbegleitend, 3 Jahre) Zugangsvoraussetzung Sekundarabschluss I Realschule (oder gleichwertiger Abschluss) oder Hauptschulabschluss plus abgeschlossene Berufsausbildung und Arbeitsvertrag als Pflegehelferin/Pflegehelfer (über mind. 20 Std.) Bewerbungsunterlagen Anschreiben Lebenslauf und Lichtbild Anmeldebogen (als Download auf Nachweis der schulischen Zugangsvoraussetzungen über Kopien Nachweise über bisherige Bildungs- und Berufsabschlüsse über Kopien Zu Ausbildungsbeginn einzureichende Unterlagen Erweitertes Führungszeugnis (persönliche Eignung) Nachweise der Zugangsvoraussetzungen über beglaubigte Kopien Dauer der Ausbildung 3 Jahre; Beginn: August oder September jeden Jahres Schulgeld (Stand März 2013) 0 Euro (gemäß der Förderrichtlinien des Landes Niedersachsen) Fördermöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit (zertifiziert nach AZAV) Theoretische Ausbildung Mo, Di, Mi 12h/14 Uhr bis Uhr Praktische Ausbildung Ihre Arbeitszeit wird zur Ausbildungszeit. Intensive Begleitung der Ausbildung durch Einzel- und Gruppenberatung. Auf Antrag können entsprechende Berufserfahrungen als Praktika anerkannt werden. Besonderheiten Gerontopsychiatrischer Schwerpunkt (200 Stunden) Seminare zur Gesprächsführung und Sterbebegleitung Ausbildungsbegleitendes FH-Studium Bachelor of Nursing an der Hochschule Hannover (bei vorliegender Fachhochschulreife) Veranstalter: Birkenhof Bildungszentrum Berufsfachschule Altenpflege Ihr Ansprechpartner: Jens Schönfeld Bleekstraße Hannover Tel bbz-info@bethel.de 6

7 Nachqualifizierung Berufsbegleitende Nachqualifizierung zur/zum Altenpfleger/-in in der Region Hannover (auch anderen Veranstalter/Regionen) (berufsbegleitend, 2 Jahre) Zielgruppe: angelernte Beschäftigte in der Altenpflege Dauer der verkürzten Ausbildung 2 Jahre (zeitlich auf 2/3 der dreijährigen Ausbildung gekürzt) Die Teilnahme an der Nachqualifizierung erfordert die Genehmigung durch die Landesschulbehörde. Diese wird durch die Altenpflegeschule beantragt, wenn die Bewerberin / der Bewerber positive Ergebnisse beim Auswahlverfahren erreicht hat. Dabei wird in einem ca. zweistündigen Verfahren (Gespräch und einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil) festgestellt, ob die Bewerberin / der Bewerber für eine verkürzte zweijährige berufsbegleitende Ausbildung geeignet ist. Zugangsvoraussetzungen Schulabschluss der Sekundarstufe I (oder gleichwertig), Beschäftigte in der Altenpflege (ambulant, stationär), mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens einjährige staatlich geregelte Helferausbildung im Pflegebereich weisen eine mehrjährige angelernte Tätigkeit in der Altenpflege (ambulant, stationär) nach. Unterrichtszeiten an 3 Tagen in der Woche (insgesamt 20 Unterrichtsstunden) Montag, Dienstag, Mittwoch: 12:00/14:00 Uhr - 18:40 Uhr Stunden (Theorie/Praxis): 1600 Unterrichtsstunden / 1667 Praxisstunden Art der Prüfung staatliche Prüfung Kosten: Schulgeld 0 monatlich (gem. Förderrichtlinien des Landes Niedersachsen, Stand April 2013) Einmalige Prüfungsgebühr 25 Finanzierung Die Bundesagentur für Arbeit kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen über das Programm WeGebAU (Einzelfallprüfung) die Weiterbildungskosten erstatten. Bewerbungsunterlagen: Fragebogen (als Download) Checkliste Nachqualifizierung Bewerber (als Download) Checkliste Nachqualifizierung Betriebe (als Download) Absichtserklärung Nachqualifizierung (als Download) Schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf und Lichtbild Zeugnisse und Urkunden der Berufsabschlüsse Nachweise der Beschäftigung in der Altenpflege Aktuelles Zwischenzeugnis des jetzigen Arbeitgebers Empfehlungsschreiben des jetzigen Arbeitgebers zur Teilnahme Führungszeugnis (Belegart "0"), nicht älter als 2 Monate zum Veranstalter: Birkenhof Bildungszentrum Berufsfachschule Altenpflege Ihr Ansprechpartner: Jens Schönfeld; Bleekstraße 20; Hannover; Tel bbz-info@bethel.de Für andere Veranstalter in der Nähe Ihrer Niederlassung: sprechen Sie Frau Keller an. 7

8 Nachqualifizierung Eingliederungsmaßnahme für im Ausland ausgebildete Krankenpflegekräfte - staatlicher Anerkennung durch Prüfungsgespräch oder Eignungs-prüfung oder Kenntnisprüfung je nach individuellen Vorkenntnissen Zugangsvoraussetzungen: Anerkannter Ausbildungsnachweis zum/zur Krankenschwester/-pfleger Schriftliche Zusage des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie für die Teilnahme an der Maßnahme Nachweis der Hepatitis-B-Impfung Ziele: Zielgerichteter Ausgleich der im Gutachten festgestellten Abweichungen zur Vorbereitung auf die oben genannten Prüfungen. Dauer: 9 Monate; bis zu U-Std.; Montag - Freitag Uhr Abschluss: Staatliche Anerkennung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/-in durch das niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie Lehrgangsgebühren: 5.340,00 Förderung durch Arbeitsagentur o.ä. möglich! Veranstalter: Staatliche Krankenpflegeschule der DAA Hannover; Fachbereich Gesundheit; Adolfstraße 8; Hannover Ansprechpartner: Jochen Becker oder

9 Grundpflege und Prophylaxen Der individuelle Bedarf an Grundpflege hat entscheidende Bedeutung für das Wohlbefinden eines Menschen und seine Genesung. Desgleichen ist die Einordnung eines pflegebedürftigen Patienten/Bewohner in eine Pflegestufe und der entsprechenden Kostenübernahme durch die Pflegekasse von großer Bedeutung. Die Integration der notwendigen Prophylaxen in den Pflegeprozess und Ablauf der Grundpflege sorgt für eine umfassende fachkundige Pflege und zur Vermeidung von Komplikationen. Dabei werden die nationalen Expertenstandards berücksichtigt. Praktische Übungsphasen bilden den Schwerpunkt der Fortbildung. Auf Fragestellungen aus dem Berufsalltag der Teilnehmer wird bevorzugt eingegangen. Inhalte der Fortbildung: Basalstimulierende Körperpflege und Hautbeobachtung Spezielle Mundpflege; Soor- und Parotitisprophylaxe Intimpflege; Infektionsprophylaxe Spezielle Waschung und Kompression der Beine; Thromboseprophylaxe ASE Atemstimulierende Einreibung; Pneumonieprophylaxe Mobilisation und Lagerung; Dekubitus-, Kontrakturen-, Sturzprophylaxe Pflege eines Menschen mit Inkontinenz Unterstützung bei der Nahrungsdarreichung; Obstipationsprophylaxe Zeitrahmen: 8 Unterrichtsstunden Zielgruppe: Kranken- und Altenpflegehilfe pluss-niederlassung in Ihrer Nähe. 9

10 Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege Nationale und internationale Untersuchungen haben ergeben, dass jeder fünfte häuslich versorgte Pflegebedürftige und jeder vierte Bewohner eines Pflegeheimes einen Dekubitus entwickelt. Damit sind nicht nur Schmerzen und persönliche Einschränkungen, sondern auch sehr hohe therapiebedingte Kosten verbunden. Dazu kommen die rechtlichen Aspekte, die die Kostenträger zum Handeln zwingen. Die Expertenstandards dienen der Umsetzung rechtlicher Vorgaben (z.b. im SGB V, 135a Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden, sowie im SGB XI, 112; 113 a Pflege-Weiterentwicklungsgesetz "Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege" und Prüfkriterien für Begutachtungsverfahren des MDK. Die Umsetzung der Expertenstandards ist für alle Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegedienste und Krankenhäuser in Deutschland verbindlich. Ziel der Fortbildung ist die Auseinandersetzung mit pflegerischen und rechtlichen Aspekten des Expertenstandards, um in der beruflichen Praxis unterschiedliche Risikofaktoren besser zu erkennen und die geeigneten Maßnahmen rechtzeitig einleiten zu können. Inhalte der Fortbildung: Entstehung eines Dekubitus und Gradeinteilung des Dekubitus neue pflegewissenschaftliche Erkenntnisse zur Erkennung und Vermeidung der Risikofaktoren, sowie Möglichkeiten zur Einleitung entsprechender prophylaktischer Maßnahmen im Nationalen Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege 2010 und 2. Aktualisierung 2016 haftungsrechtliche Aspekte Umsetzung des pflegetheoretischen Wissens in der beruflichen Praxis anhand von Fallbeispielen / Implementierungsmöglichkeiten Praktische Übungen mittels kinästhetischer Prinzipien (z.b. Mikrolagerung) Zeitrahmen: 4 Unterrichtsstunden Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Pflegehilfe pluss-niederlassung in Ihrer Nähe. Auch als Online-Seminar buchbar: m.keller@pluss.de 10

11 Expertenstandard Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung Immer mehr Menschen leiden unter einer Form von Mangelernährung, deren Ursachen vielfältig sind und in einem Teufelskreis enden. Risikopotenziale und Probleme müssen (vor allem in der Altenpflege) rechtzeitig erkannt und entsprechend gegengesteuert werden. Die Expertenstandards dienen der Umsetzung rechtlicher Vorgaben (z.b. im SGB V, 135a Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden, sowie im SGB XI, 112; 113 a Pflege-Weiterentwicklungsgesetz "Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege" und Prüfkriterien für Begutachtungsverfahren des MDK. Die Umsetzung der Expertenstandards ist für alle Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegedienste und Krankenhäuser in Deutschland verbindlich. Ziel der Fortbildung ist, den als Basis einer bedarfsdeckenden und bedürfnisorientierten Ernährung in der beruflichen Praxis einsetzen zu können. Inhalte der Fortbildung: Nationaler Expertenstandard Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege DNQP 2010: neue pflegewissenschaftliche Erkenntnisse zur Erkennung und Vermeidung der Risikofaktoren Grundlagen und Bedeutung der Ernährung für ältere und pflegebedürftige Menschen Assessmentinstrumente zur Feststellung des Ernährungszustandes Individuelle Pflegeplanung bei Mangelernährung Auseinandersetzung mit Hilfsmitteln zur Erleichterung der Nahrungsdarreichung Auseinandersetzung mit der Thematik Sonden-Ernährung Umsetzung des pflegetheoretischen Wissens in der beruflichen Praxis anhand von Fallbeispielen / Implementierungsmöglichkeiten Zeitrahmen: 4 Unterrichtsstunden Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Pflegehilfe pluss-niederlassung in Ihrer Nähe. Auch als Online-Seminar buchbar: m.keller@pluss.de 11

12 Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege Stürze sind oft die Ursache für eine Pflegebedürftigkeit und/oder einen langen Krankenhausaufenthalt bei älteren Menschen. Nach einem Sturz wächst die Unsicherheit und Angst vor einem erneuten Sturz, was oft dazu führt, dass diese Menschen nicht mehr alleine aufstehen wollen - es droht ihnen somit die Bettlägerigkeit. Vor allem demenziell erkrankte Menschen stürzen oft und werden `zu ihrer eigenen Sicherheit` zu schnell freiheitsentziehenden Maßnahmen durchgeführt, anstatt einer adäquaten Sturzprophylaxe. Die Expertenstandards dienen der Umsetzung rechtlicher Vorgaben (z.b. im SGB V, 135a Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden, sowie im SGB XI, 112; 113 a Pflege-Weiterentwicklungsgesetz "Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege" und Prüfkriterien für Begutachtungsverfahren des MDK. Die Umsetzung der Expertenstandards ist für alle Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegedienste und Krankenhäuser in Deutschland verbindlich. Ziel der Fortbildung ist die Auseinandersetzung mit denen im Expertenstandard beleuchteten prophylaktischen Maßnahmen, die einen Sturz vermeiden sollen, unter dem Aspekt der rechtlichen Zulässigkeit und praktischen Umsetzbarkeit. Inhalte der Fortbildung: Kennenlernen des Expertenstandards Sturzprophylaxe in der Pflege Aktualisierung 2013 Assessments zur Sturzprophylaxe Extrinsische und intrinsische Sturzrisikofaktoren Instrumente der Sturzprophylaxe Sturzprotokoll / Dokumentation des Sturzes Rechtliche Aspekte Praktische Umsetzung des Expertenstandards anhand von Fallbeispielen Zeitrahmen: 4 Unterrichtsstunden Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Pflegehilfe pluss-niederlassung in Ihrer Nähe. Auch als Online-Seminar buchbar: m.keller@pluss.de 12

13 Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden Nach offiziellen Einschätzungen leiden in Deutschland mehr als 4 Millionen Menschen an chronischen Wunden. Das jahrzehntelange Leben mit einem Dekubitus (Druckgeschwür) oder Ulcus cruris ( offenes Bein ) führt durch Schmerzen zu Aktivitätseinschränkung und hohe Kosten, bis hin zur sozialen Isolation. Der nationale Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden formuliert einheitliche Qualitätskriterien für die pflegerische Unterstützung und Versorgung der Betroffenen. Die Expertenstandards dienen der Umsetzung rechtlicher Vorgaben (z.b. im SGB V, 135a Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden, sowie im SGB XI, 112; 113 a Pflege-Weiterentwicklungsgesetz "Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege" und Prüfkriterien für Begutachtungsverfahren des MDK. Die Umsetzung der Expertenstandards ist für alle Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegedienste und Krankenhäuser in Deutschland verbindlich. Ziel der Fortbildung ist Nutzung des Expertenstandards zur professionellen Betreuung und pflegerischen Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden, unter dem Aspekt der Wiederherstellung und Förderung der Unabhängigkeit und ihres Wohlbefindens. Inhalte der Fortbildung: Nationale Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden 2009 / Aktualisierung 2016 Assessment einer chronischen Wunde Phasengerechte Wundheilung / Anforderungen an ein modernes Wundmanagement Professioneller Umgang mit aktuellen Materialien der Wundversorgung Kriterien des Verbandwechsels Umsetzung des pflegetheoretischen Wissens in die Praxis anhand von Fallbeispielen Zeitrahmen: 4 Unterrichtsstunden Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Pflegehilfe pluss-niederlassung in Ihrer Nähe. Auch als Online-Seminar buchbar: m.keller@pluss.de 13

14 Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege (bei akuten und chronischen Schmerzen) Schmerzen verursachen bei den Betroffenen und deren Angehörigen physische, psychische und soziale Beeinträchtigungen. Durch Therapie und Pflege entstehen der Gesundheitswirtschaft hohe Kosten, die durch ein effizientes Schmerzmanagement erheblich verringert werden können. Die Expertenstandards dienen der Umsetzung rechtlicher Vorgaben (z.b. im SGB V, 135a Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden sowie im SGB XI, 112; 113 a Pflege-Weiterentwicklungsgesetz "Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege" und Prüfkriterien für Begutachtungsverfahren des MDK. Die Umsetzung der Expertenstandards ist für alle Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegedienste und Krankenhäuser in Deutschland verbindlich. Ziel der Fortbildung ist die Auseinandersetzung mit dem Schmerzmanagement als pflegerische Aufgabe und die Erweiterung des Fachwissens auf wissenschaftlicher Basis. Inhalte der Fortbildung: Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen 2011 Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischen Schmerzen 2014 Ursachen und Wahrnehmung unterschiedlicher Schmerzformen Assessmentinstrumente / Schmerzerfassung bei dementiell veränderten Menschen Rechtliche Aspekte der Therapie und Pflege eines Menschen mit Schmerzen Schmerztherapie nach WHO-Stufenschema nicht-medikamentöse und alternative Schmerztherapien Dokumentation Praktische Umsetzung des Expertenstandards anhand von Fallbeispielen Zeitrahmen: 4 Unterrichtsstunden Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Pflegehilfe pluss-niederlassung in Ihrer Nähe. Auch als Online-Seminar buchbar: m.keller@pluss.de 14

15 Expertenstandard Förderung der Harnkontinenz in der Pflege In Deutschland leiden über 3 Millionen ältere Menschen an Harn- und/oder Stuhlinkontinenz. Diese ist immer mit erheblichen psychischen und sozialen Belastungen für die Betroffenen und deren Angehörigen verbunden. Der Nationale Expertenstandard Förderung der Harnkontinenz in der Pflege (DNQP 2007) befasst sich mit der Harninkontinenz bei erwachsenen Patienten und Bewohnern und richtet sich an Pflegefachkräfte in Einrichtungen der ambulanten Pflege, der Altenhilfe und der stationären Gesundheitsversorgung. Die Expertenstandards dienen der Umsetzung rechtlicher Vorgaben (z.b. im SGB V, 135a Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden, sowie im SGB XI, 112; 113 a Pflege-Weiterentwicklungsgesetz "Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege" und Prüfkriterien für Begutachtungsverfahren des MDK. Die Umsetzung der Expertenstandards ist für alle Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegedienste und Krankenhäuser in Deutschland verbindlich. Ziel der Fortbildung ist die Sicherheit in der Pflege eines Menschen mit Inkontinenz, zur Erhaltung der Lebensqualität und des Wohlbefindens. Inhalte der Fortbildung: Kennenlernen des Nationale Expertenstandards Förderung der Harnkontinenz 2014 Erkennung und Analyse des Problems; Miktionsprotokoll, -tagebuch, Kontinenzprofile Pflegemaßnahmen und Behandlung (Beckenbodentraining, medikamentöse Therapie, Hormontherapie, Elektrostimulation, Biofeedback, Balneotherapie, Operationen) Praktische Übungen: Beckenbodentraining, zum eigenen Gesundheitsmanagement Unterschiedliche Interventionsmöglichkeiten anhand von Fallbeispielen aus der Praxis Zeitrahmen: 4 Unterrichtsstunden Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Pflegehilfe pluss-niederlassung in Ihrer Nähe. Auch als Online-Seminar buchbar: m.keller@pluss.de 15

16 Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege Versorgungsbrüche manifestieren sich besonders beim Übergang vom stationären in den Nachstationären Bereich. Sie führen zu unnötiger Leidbelastung der Betroffenen und ihrer Angehörigen, aber auch durch die damit oftmals verbundenen Drehtüreffekte zur Verschwendung knapper Ressourcen im Gesundheitswesen. (Präambel Expertenstandard) Diesen Versorgungslücken gilt es mit einem professionellen Entlassungsmanagement in der Pflege entgegenzuwirken. Die Expertenstandards dienen der Umsetzung rechtlicher Vorgaben (z.b. im SGB V, 135a Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden sowie im SGB XI, 112; 113 a Pflege-Weiterentwicklungsgesetz "Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege" und Prüfkriterien für Begutachtungsverfahren des MDK. Die Umsetzung der Expertenstandards ist für alle Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegedienste und Krankenhäuser in Deutschland verbindlich. Ziel der Fortbildung ist die Auseinandersetzung mit praktikablen Organisationsstrukturen in der Kooperation unterschiedlicher Institutionen der Gesundheitswirtschaft, einer adäquaten Ergebnisqualität in der Überleitung, zum Wohle des Patienten/Bewohners. Inhalte der Fortbildung: Kennenlernen des Nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement in der Pflege 1. Aktualisierung 2009 DRG: Kalkulationsstruktur und Folgen für die Organisation rechtliche Rahmenbedingungen Prozessgestaltung im Sinne der effizienten Versorgung und Qualitätssicherung Überleitungs- und Kooperationsmodelle aus der Praxis Zeitrahmen: 4 Unterrichtsstunden Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Pflegehilfe pluss-niederlassung in Ihrer Nähe. Auch als Online-Seminar buchbar: m.keller@pluss.de 16

17 Expertenstandard Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege Mobilität und Mobilitätserhaltung sind für pflegebedürftige Menschen und für Menschen, die von Pflegebedürftigkeit bedroht sind, von besonderer Wichtigkeit. Mobilität ist in vielen Lebensbereichen eine grundlegende Voraussetzung für Selbständigkeit und autonome Lebensführung, für soziale Teilhabe, Lebensqualität und subjektives Wohlbefinden. Bewegungsmangel und Mobilitätseinbußen gehören zu den zentralen Risikofaktoren für schwerwiegende Gesundheitsprobleme und sind zusammen mit kognitiven Beeinträchtigungen die wichtigsten Ursachen für dauerhafte Pflegebedürftigkeit. Die Mehrheit pflegebedürftiger Menschen, die durch Pflegefachkräfte versorgt werden, ist von Mobilitätseinbußen unterschiedlichster Ausprägung betroffen. Die Expertenstandards dienen der Umsetzung rechtlicher Vorgaben (z.b. im SGB V, 135a Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden, sowie im SGB XI, 112; 113 a Pflege-Weiterentwicklungsgesetz "Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege" und Prüfkriterien für Begutachtungsverfahren des MDK. Die Umsetzung der Expertenstandards ist für alle Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegedienste und Krankenhäuser in Deutschland verbindlich. Ziel der Fortbildung ist die Auseinandersetzung mit denen im Expertenstandard beleuchteten Kriterien zur Erhaltung und Förderung der Mobilität unter dem Aspekt der praktischen Umsetzbarkeit. Inhalte der Fortbildung: Expertenstandard Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege 2016 Assessments für die Gründe der Mobilitätsbeeinträchtigung Planung und Durchführung der Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität Information, Beratung, Anleitung über die Bedeutung der Mobilität für die Gesundheit und Erhalt der Selbstständigkeit Praktische Umsetzung des Expertenstandards anhand von Fallbeispielen Zeitrahmen: 4 Unterrichtsstunden Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Pflegehilfe pluss-niederlassung in Ihrer Nähe. Auch als Online-Seminar buchbar: m.keller@pluss.de 17

18 Pflegeplanung/-dokumentation (incl. Verschlankte Pflegedokumentation) "Wenn man nicht weiß, in welchen Hafen man segeln will, ist kein Wind der Richtige." Seneca Die Pflege hat das Ziel die individuelle Autonomie des zu Pflegenden zu erhalten bzw. wieder zu erlangen. Der Patient/Bewohner hat ein Recht auf eine geplante Pflege nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, die von jedem Pflegenden, zu jeder Zeit und Leistungserbringung nachvollzogen werden kann. Der Gesetzgeber fordert eine individuelle Pflegeplanung und den Nachweis dafür in der Dokumentation, für jeden Patienten/Bewohner, unter Beachtung der MDK-Empfehlungen. In den gemeinsamen Grundsätzen zur Qualitätssicherung sind Planung und Dokumentation sowohl im SGB V (Krankenversicherung) als auch im SGB XI (Pflegeversicherung) gesetzlich verankert. Ziel der Fortbildung ist Sicherheit zu erlangen durch die Vermittlung des erforderlichen Fachwissens und das Erreichen der praktischen Handlungskompetenz in unterschiedlichen Einsatzgebiete und mit unterschiedlichen Instrumente (manuell und EDV gestützt). Inhalte der Fortbildung: Pflegeprozess /-planung, incl. SIS (Verschlankte Pflegedokumentation) Pflegedokumentation manuell und EDV-gestützt Verschlankte Pflegedokumentation (Bundesministerium für Gesundheit) Rechtliche Grundlagen Formulierungsbeispiele praktische Übungen Zeitrahmen: 4 Unterrichtsstunden Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Pflegehilfe pluss-niederlassung in Ihrer Nähe. 18

19 PKMS-Anwenderschulung Im Spannungsfeld knapper Ressourcen der Gesundheitswirtschaft und zeitgleich hoher Qualitätsansprüche an die Pflege, wird die Auseinandersetzung mit dem Pflegekomplex- Maßnahmen-Score (PKMS), einem Instrument zur Erfassung und Abrechnung hochaufwendiger Pflege, immer wichtiger. Der Fokus der 4-stündigen Fortbildung, welche vom Kompetenzzentrum pluss Care People angeboten wird, liegt auf der praktischen Anwendung des PKMS zur Falldokumentation. Das Ziel ist Verständnis, Kompetenz und Sicherheit für die Dokumentation des PKMS aufzubauen Inhalte der Fortbildung: Theoretische Grundlagen DRG, OPS 9-20, sowie PKMS Berufspolitische Zielsetzung und Bedeutung für die Pflege Geltungsbereich der PKMS für Erwachsene, Kleinkinder und Jugendliche Kurzeinschätzungsinstrumente zur Identifizierung der PKMS-relevanten Patienten Anforderungen an die Dokumentation: PKMS-Gründe und Maßnahmen bei vorhandenem Interpretationsspielraum, sowie Zusatzdokumentation PKMS A1, etc. Implementierungsbeispiele aus der Praxis praktische Übungen FAQ und Thesen zur MDK-Prüfung Zeitrahmen: 4 Unterrichtsstunden Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Pflegehilfe pluss-niederlassung in Ihrer Nähe. 19

20 Rechtswissen für die Pflegepraxis Professionell Pflegende werden zunehmend haftungsrechtlichen Fragen und gerichtlichen Verfahren ausgesetzt. Eine Beschäftigung mit praxisrelevanten Rechtsfragen, wie, Anordnungs-, Durchführungs- und Organisationsverantwortung der Pflegenden und Einrichtungsträger, Pflegedokumentation, Expertenstandards, Behandlungspflege, freiheitsentziehende Maßnahmen, ist unabdingbar und vermittelt Sicherheit in der alltäglichen Berufsausübung. Anhand von Fallbeispielen aus dem Pflegealltag werden praxisrelevante haftungsrechtliche Fragestellungen thematisiert und in nachvollziehbarer Weise bearbeitet. Inhalte der Fortbildung: Strafrecht - Grundlagen der strafrechtlichen Haftung Patientenrechte (Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht) Schweigepflicht/Datenschutz Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierung, Bettgitter, Ruhigstellen durch Medikamente) Zivilrecht - Grundlagen der zivilrechtlichen Haftung Deliktische Haftung der professionell Pflegenden Anordnungs-, Durchführungsverantwortung, Organisationsverschulden Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Tätigkeiten Bedarfsmedikation, Injektionen, Befähigungsnachweis Pflegedokumentation aus haftungsrechtlicher Sicht Umsetzung der Expertenstandards aus haftungsrechtlicher Sicht Zeitrahmen: 4 Unterrichtsstunden Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Pflegehilfe pluss-niederlassung in Ihrer Nähe. Auch als Online-Seminar buchbar: m.keller@pluss.de 20

21 Pflegeschwerpunkte bei Diabetes mellitus Diabetes mellitus (lat.: honigsüßer Durchfluss) ist eine chronische Erkrankung und macht sich durch erhöhte Blutzuckerwerte bemerkbar. Es gibt Diabetiker, bei denen der erhöhte Blutzucker rein zufällig festgestellt wurde. Unerkannt und unbehandelt ruft er eine lebensbedrohliche Situationen und Folgeerkrankungen hervor, die z.b. zu Arterienveränderungen, Amputation oder sogar bis zum Tode führen können. Es sterben heute noch mehr Menschen am Diabetes mellitus, als an Lungenkrebs, Leberzirrhose oder an Autounfällen. Die Versorgung eines Diabeteskranken beschränkt sich nicht nur in der Gabe von Medikamenten und einer Diabetesdiät, sondern in ganzheitlicher Betrachtung der Pflege. Ziel der Fortbildung ist die Bearbeitung grundlegender pflegerischer Prinzipien, um einen Diabeteskranken umfassend beraten, betreuen und pflegen zu können. Inhalte der Fortbildung: Anatomie und Physiologie der Bauchspeicheldrüse Entstehung und Formen des Diabetes mellitus Kontrolluntersuchungen der Blutzucker- und Harnzuckerwerte Unter- und Überzuckerung (einschließlich Erste Hilfe-Maßnahmen) Orale Antidiabetika Insulinarten und Umgang mit Insuline Ernährung bei Menschen mit Diabetes Folgeerkrankungen von Blutzuckerschwankungen Praktische Umsetzung: Umgang mit Blutzuckertestgeräten und Insulininjektion Zeitrahmen: 4 Unterrichtsstunden Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Pflegehilfe pluss-niederlassung in Ihrer Nähe. Auch als Online-Seminar buchbar: m.keller@pluss.de 21

22 Pflege eines Menschen mit Demenz auch BGF-Maßnahme In Deutschland leben derzeit 1,5 Millionen Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Bis 2050 wird ihre Zahl voraussichtlich auf 2,6 Millionen steigen. In allen Bereichen, in denen professionelle Pflege ausgeübt wird, im Krankenhaus, Pflegeinrichtungen und häuslicher Pflege, begegnen wir einer dramatischen Zunahme an Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Auch wir sind bemüht Best-practice-Modelle zu finden und umzusetzen. Ziel der Fortbildung ist die professionelle Auseinandersetzung mit der Thematik. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, das Phänomen Demenz-Erkrankung besser zu verstehen und über die individuelle Biographie einen adäquaten Zugang zu den Menschen finden. Dadurch reduzieren die Pflegekräfte auch ihre psychischen Belastungen des Berufes und tragen zur betrieblichen Gesunderhaltung und -förderung bei. Inhalte der Fortbildung: Ursachen und Symptome der Demenz Schweregrade der Demenz und die sich daraus ergebende pflegerische Bedarf bei der Unterstützung der alltäglichen Aktivitäten, unter Berücksichtigung der individuellen Biographie (Bewegung, Ernährung, sich Pflegen, Ausscheidung, Sicherheit, Ruhen und Schlafen, Kommunikation, Umgebung/Umfeld) Therapieformen und spezifische Pflegekonzepte (Raum-/Umgebungsgestaltung, Gestaltungstherapie, Musiktherapie, Validation, Snoozeln, Basale Stimulation, Kinästhetik) konkrete Beispiele einer Pflegeplanung spezifische Situation der Menschen mit Demenz im Krankenhaus rechtliche und Aspekte der Finanzierung Deutsche Alzheimer Gesellschaft aktueller Stand des Expertenstandard Pflege eines Menschen mit Demenz Zeitrahmen: 4 Unterrichtsstunden Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Pflegehilfe pluss-niederlassung in Ihrer Nähe. 22

23 Erste Hilfe / Reanimation LSM-Lehrgang / Fresh up für Pflegekräfte Pflegekräfte müssen auch im Notfall ohne Zeitverzug und adäquat reagieren können. Ziel der Fortbildung ist nicht ausschließlich die Reanimation durchführen zu können, sondern auch andere Themen der Ersten Hilfe anzuwenden, die in der praktischen Berufsausübung wichtig sind. Inhalte der Fortbildung: Vorgehen am Notfallort Vorgehen am Verletzten / Erkrankten Diagnostischer Block Störungen des Bewusstseins Rautek-Rettungsgriff Aufbau und Funktion, Störungen der Atmung Aufbau und Funktion, Störungen des Herz-Kreislauf-Systems Der Schock Herz-Lungen-Wiederbelebung Allgemeine Wundversorgung Bedrohliche Blutungen Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates Schädel-Hirn-Verletzungen Zeitrahmen: 4 Unterrichtsstunden Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Pflegehilfe pluss-niederlassung in Ihrer Nähe. Veranstalter: z.b. Johanniter Unfallhilfe oder Thomas Grabosch (Lehrrettungsassistent) 23

24 Delegierbare Behandlungspflege für Pflegehilfskräfte Blutdruck-, Puls-, Temperatur-, Blutzuckermessung, Verabreichung von Medikamente, Inhalationen, Kälte- und Wärmekompressen, subcutane Injektion (incl. Verabreichung von Insuline), Kompressionsstrümpfe anziehen, Beine wickeln pflegerischen Versorgung übernehmen Pflegeassistenten oft behandlungspflegerische Maßnahmen, die nur unter Anleitung einer Pflegefachkraft durchgeführt werden dürfen. Unternehmen der Gesundheitswirtschaft geraten damit zunehmend an die Grenzen der Leistbarkeit in der praktischen Umsetzung. Ziel dieser Fortbildung ist die gezielte Vermittlung von Fachkenntnissen an Pflegeassistenten, die für die Durchführung der erlaubten und delegierten behandlungspflegerischen Tätigkeiten nachzuweisen sind. Inhalte der Fortbildung: Theoretische Kenntnisse über die jeweiligen behandlungspflegerische Maßnahmen Rechtliche Grundlagen der Delegation an und Durchführung durch Pflegeassistenten Mögliche Fehlerquellen, Risiken und Komplikationen Hygienische Erfordernisse praktische Übungen aller geschulten behandlungspflegerischer Maßnahmen Zeitrahmen: 8 Unterrichtsstunden Zielgruppe: Kranken- und Altenpflegehilfe pluss-niederlassung in Ihrer Nähe. 24

25 Der beatmete Intensivpatient Refreshing für wenig/unerfahrene Pflegefachkräfte auf IMC/Heimbeatmung Eine IMC ist noch keine Intensivstation, dennoch werden dort Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen versorgt. Deren gesundheitlicher Zustand erlaubt die Verlegung auf eine sog. Normalstation noch nicht. Beruflich Pflegenden fällt die Überwachung und Betreuung dieser Patienten zu. Einige Aspekte sollen in dieser Fortbildung vermittelt werden, die Grundlage für die Sicherheit dieser Patienten darstellt. Die Überwachung und Dokumentation der Herz-Kreislauf-Situation ist die alltägliche Aufgabe beruflich Pflegender und den Teilnehmern werden Kenntnisse des Monitorings vermittelt. Nicht-invasive Beatmung nimmt einen immer größeren Stellenwert in der Versorgung von Patienten auf IMC Stationen ein. Daher werden grundlegende Kenntnisse über Einsetzbarkeit, Indikationen, Beatmungsformen und NIV-Einleitung erläutert. Ziel der Fortbildung ist die Sicherheit bei alltäglichen Problemen und auftretende Fragen im Bereich der Beatmung. Ein besseres Verständnis soll die Teilnehmer befähigen, situativ adäquat zu reagieren. Eine anwenderorientierte Verknüpfung soll den Erfolg und die Nachhaltigkeit erhöhen. Inhalte: Monitoring: EKG, Pulsoxymetrie, RR, ZVD Physiologie Atmung - Aufgaben der künstlichen Beatmung Beatmung versus Spontanatmung; Maskenbeatmung NIV: Einsetzbarkeit, Akute Respiratorische Insuffizienz, Indikation, Kontraindikation NIV: Einleitung, Überwachung Blutgasanalyse (po2, pco2, Säure-Basen-Status und Abweichungen, pathologische) Beatmungsformen und Beatmungsstrategien für unterschiedliche respiratorische Störungen, anhand von Fallbeispielen (Druckkontrollierte Beatmung PCV / A-PCV / PSV, S/T Modus, ASV, AVAPS) Außergewöhnliche Beatmungssituationen / Notfallsituationen Fallbeispiele aus der Praxis Gerätetechnik, Messsysteme und deren Toleranzen, Alarmmanagement Zeitrahmen: 8 Unterrichtsstunden Preis: auf Anfrage Dozent: Hartmut Lang hartmut-lang@t-online.de Zielgruppe: Pflegefachkräfte, die auf der IMC/Intensivstation eingesetzt sind pluss-niederlassung in Ihrer Nähe. 25

26 Der beatmete Intensivpatient Refreshing für erfahrene Pflegefachkräfte auf IMC/Intensivstation Es wird heute immer schwieriger, alle Mitarbeiter auf den Intensivstationen im Rahmen des täglichen Routinebetriebes eingehend in der Handhabung der technischen Möglichkeiten eingesetzter Respiratoren zu schulen und dieses Wissen im interprofessionellen Einsatz für die beatmeten Patienten umzusetzen. Unabhängig, ob Beurteilung des respiratorischen Patientenzustandes, des aktuellen Monitorbildes oder Interpretation und Auswahl des benötigten EKG`s im Rahmen der Notfalloder Routinediagnostik im vorklinischen oder klinischen Bereich erforderlich sind, in jedem dieser intensivmedizinischen Tätigkeitsschwerpunkte wird ein immens wichtiger Schatz an Detailwissen vorausgesetzt, den es zu vertiefen gilt. Ziel der Fortbildung ist die Sicherheit erfahrener Pflegefachkräfte bei alltäglichen Problemen und auftretende Fragen im Bereich der Beatmung. Die Wiederholung und Auseinandersetzung soll die Teilnehmer befähigen, situativ adäquat zu reagieren. Eine anwenderorientierte Verknüpfung soll den Erfolg und die Nachhaltigkeit erhöhen. Inhalte: Beatmung versus Spontanatmung Beatmungsformen und Beatmungsstrategien für unterschiedliche respiratorische Störungen, anhand von Fallbeispielen (COPD, Status Asthmaticus, Lungenembolie, Pneumothorax, neuromuskulären Erkrankungen, ALI / ARDS richtige Einstellung der Beatmungsparameter: PEEP, Pinsp, Vt, F, FiO2, etc. pathologische BGA und deren Therapie NIV nicht invasive Beatmung: Indikationen, Kontraindikationen, Möglichkeiten, Interfaces, NIV Einleitung und Zusammenhang mit der Blutgasanalyse BGA IPPV, BiPAP/APRV, ASB (Pressur Suport), SIMV, CPAP Weaning: Ziele, Strategien, Langzeitbeatmung, Weaningprotokolle, (incl. automatische Weaningmode und Messmanöver), anhand von Fallbeispielen Gerätetechnik, Messsysteme und deren Toleranzen, Alarmmanagement Zeitrahmen: 8 Unterrichtsstunden Preis: auf Anfrage Dozent: Hartmut Lang hartmut-lang@t-online.de Zielgruppe: Pflegefachkräfte, die auf der IMC/Intensivstation eingesetzt sind pluss-niederlassung in Ihrer Nähe. 26

27 Pflege in der Notfallaufnahme Refreshing für Pflegefachkräfte in der Notfallambulanz Die Aufgaben der interdisziplinären Notfallambulanz sind vielfältig. Sie sieht die Versorgung von Patienten nahezu aller medizinischen Disziplinen vor, beginnend mit der Beseitigung einer Vitalgefährdung, über Patientenan- und aufnahme, Ersteinschätzung, diagnostische Sofortmaßnahmen (Pulskontrolle, Blutdruckmessung, EKG-Ableitung, Pulsoxymetrie, BZ- Schnelltest, Temperaturmessung etc.), diagnosespezifische Lagerung der Patienten, Legen venöser Zugänge, Medikamentenvorbereitung, bis zu einer stationärer Weiterversorgung in einer Spezialdisziplin. Ziel der 3-tägigen Fortbildung ist die gezielte Förderung der fachlichen Handlungskompetenz in der Notfallaufnahme. Die Fortbildung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätsverbesserung der pflegerischen Erstversorgung in Notfallsituationen. Inhalte: Arbeitsplatz Notaufnahme, Struktur und Ist-Situation Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst Einschätzung von Pat. In der Notaufnahme Manchester Triage System (incl. Planspiele) Patientenversorgung nach dem ABCDE Schema Fehlermanagement in Akutsituationen Gerätemanagement Internistische, chirurgische (incl. OP-Vorbereitung), neurolog., pädiatrische Notfälle Fehlermanagement in Akutsituationen Schnellinterpretation EKG Monitoring in der Notaufnahme EKG Interpretation, Venenzugänge Wichtige Medikamente in der Notaufnahme Integration des Fachwissens bzgl. Reanimation, Nadelstichverletzungen und Umgang mit Infektionskrankheiten Zeitrahmen: 24 Unterrichtsstunden Dozent: Malte Voth Internet: Zielgruppe: Pflegekräfte, Rettungsassistenten, die in der Notfallaufnahme eingesetzt sind. 27

28 Hygienekompetenz in der Pflege incl. Nachbelehrung IfSchG auch BGF-Maßnahme Jedes Jahr erkranken in Deutschland bis zu Patienten/Bewohner an nosokomialer (einrichtungsbedingten) Infektionen, was von Ihnen mit dem Leben bezahlen. Weltweit zählen Infektionserkrankungen zu den häufigsten Todesursachen. Die Pflegekraft riskiert hohe Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen, wenn sie sich nicht an vorgeschriebenen Hygienevorschriften hält. Hygiene heißt Gesundheitsgefahren mit den richtigen Maßnahmen bis auf das unvermeidbare Restrisiko zu minimieren. Hygiene gibt mir Rechtssicherheit und schützt meine Gesundheit. Hygiene ist meine berufliche Pflicht und stärkt meine Kompetenz. Insbesondere bei Immungeschwächten, wie z.b. älteren Patienten/Bewohner ist hygienische Sorgfalt absolute Pflicht. Dadurch reduzieren die Pflegekräfte auch ihre beruflichen Belastungen und tragen zur betrieblichen Gesunderhaltung und -förderung bei. Inhalte: Was habe ich eigentlich von Hygiene Was haben meine Patienten/Bewohner davon, dass ich hygienisch arbeite Gesetzliche Vorschriften (IfSG, BGV, TRBA 250, BioStoffV, MPG, MPBetreibV, RKI) Krankheitserreger (Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten); Ansteckungswege Einrichtungsspezifische Hygieneregeln (Hygieneplan, Desinfektionsplan, Hygienebeauftragter, Hygienekommission/Hygieneteam) Personalhygiene (Dienstkleidung, Schutzkleidung, arbeitsmedizinische Vorsorge, Schutzimpfungen, Händehygiene) Garant für Sicherheit und Wohlbefinden Hygienische und chirurgische Händedesinfektion Instrumenten- und Pflegeartikelaufbereitung / Umgang mit Medizinprodukte Umgang mit Einmalartikel Hygienisch einwandfreie Wäsche / Bett / Räume Arzneimittelhygiene Lebensmittelhygiene Hygienemaßnahmen bei Grundpflege, Prophylaxen, Behandlungspflege Hygienemaßnahmen bei MRSA; Isolierungsmaßnahmen Zeitrahmen: 8 Unterrichtsstunden Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Pflegehelfer PLUSS-Niederlassung in Ihrer Nähe. Auch als Online-Seminar buchbar: m.keller@pluss.de 28

29 Umgang mit Sterben und Tod in der Pflege auch BGF-Maßnahme Sterben und Tod sind in unserem Leben und in unserer Gesellschaft allgegenwärtig und dennoch tabuisiert - für die professionellen Pflege, die eine wichtige Rolle in der Sterbebegleitung übernimmt, beinhaltet diese Aufgabe viele Herausforderungen und auch belastende Momente. Sterbende Menschen und deren Angehörige zu begleiten, erfordert neben fachlichmethodischen Kompetenzen eine sehr hohe soziale und personale Kompetenz. Sterbebegleitung erfordert eine sehr hohe Kompetenz in allen Bereichen und gilt als eine der anspruchsvollsten und komplexesten Aufgaben der Pflege. Sie fordert die Pflegekraft selbst in ihren Werten und Haltungen - das Nachdenken über das eigene Leben und seinen Sinn wird angestoßen bei der Verarbeitung der Erfahrungen mit Sterbenden und deren Angehörigen. Dadurch reduzieren die Pflegekräfte auch ihre psychischen Belastungen des Berufes und tragen zur betrieblichen Gesunderhaltung und -förderung bei. Inhalte: Individuelle Auseinandersetzung mit der hohen Komplexität und den hohen Anforderungen bei der Sterbebegleitung, auf der Grundlage von ethischen Fragestellungen. Reflexion von Situationen, in die professionelle Pflegekräfte bei der Sterbebegleitung kommen können. Modelle zu den Sterbe- und Trauerphasen kennen lernen. Rituale im Zusammenhang mit Sterben und Tod besprechen, die in unserer Gesellschaft üblich sind. Kulturellen Unterschiede im Umgang mit Sterben und Tod von Menschen aus anderen Kulturkreisen und anderen Religionszugehörigkeiten kennen und respektieren lernen. Rechtlich relevanten Aspekte zu allen kritischen Fragestellungen im Zusammenhang mit Sterben und Tod. Im Vordergrund stehen die Erfahrungen, die Gesprächsführung, die Reflexion, das Entspannen und Loslassen. Das Seminar ist prozess- und teilnehmerorientiert offen gestaltet. Zeitrahmen: 8 Unterrichtsstunden Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Pflegehelfer pluss-niederlassung in Ihrer Nähe. 29

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