Erreichbarkeits-Plattform für sichere Internetkommunikation

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1 Erreichbarkeits-Plattform für sichere Internetkommunikation Walter Ganßer Bayerisches Staatsministerium 5. Bayerisches Anwenderforum egovernment München 15./16. Oktober 2013

2 Anlass Art. 8 EG-Dienstleistungsrichtlinie Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Verfahren und Formalitäten problemlos aus der Ferne und elektronisch über den betreffenden einheitlichen Ansprechpartner oder bei der betreffenden zuständigen Behörde abgewickelt werden können. Bayerische Ausführungsverordnung Einheitlicher Ansprechpartner 1 Abs. 2 Nr. 4: [Die EA haben insbesondere sicherzustellen, dass] Eingänge in elektronischer Form nach Art. 71e Satz 1 BayVwVfG empfangen, verarbeitet und weitergeleitet werden können. Problem: An sich würde die Nutzung der Fax-Dienste eine elektronische, medienbruchfreie Kommunikation ermöglichen, die zudem die Unterschriftproblematik lösen würde. Ein Verweis darauf wird aber allgemein nicht als ausreichend angesehen. Daher muss die Internetnutzung sicher (verschlüsselt) ausgestaltet werden.

3 Erreichbarkeitsplattform (EPF) Bayerisches Staatsministerium Lösung: Bereitstellen einer sicheren elektronischen Kommunikation (auch) über das Internet zwischen dem Dienstleister, den Einheitlichen Ansprechpartnern (EA) sowie den zuständigen Stellen Die Plattform soll kein Fachverfahren sein, sondern nur dem Dokumenten-/ Nachrichtenaustausch dienen. Eine Sachstandsdarstellung der eingeleiteten Verfahren ist nicht vorgesehen. Produktivbetrieb: voraussichtlich 1. Halbjahr 2014

4 Grundfunktionalitäten der EPF Bayerisches Staatsministerium Hochladen von Dokumenten (Formulare, formlose Schreiben) an die Plattform mittels https-verschlüsselung Verschlüsselter und signierter Versand der Dokumente an die EA und zuständigen Stellen unter Nutzung der Verwaltungs-PKI automatisch durch Auswahl der EA / zuständigen Stellen über das Dienstleistungsportal Entsprechender (sicherer) Rückkanal für EA und zuständige Behörden an Antragsteller Dezentrale, z. B. kommunale Formulare werden anhand der Verlinkungen bei den Leistungsbeschreibungen im Dienstleistungsportal Bayern erschlossen. Von der EPF unabhängig sind weiterhin Online-Anwendungen, bei denen Daten direkt in das Verfahren eingegeben werden, z. B. Fachverfahren von Herstellern.

5 Nutzer -> EPF -> Behörde Voraussetzungen für Behörden erfordert am PC nur PKI-Zertifikate für Verschlüsselung und Signatur; Ausrollphase soll bis Ende 2013 abgeschlossen sein es wird keine zusätzliche Software benötigt es wird auf Vorhandenem aufgesetzt Nutzer (Bürger, Unternehmer, Verwaltung) - einfache Registrierung (PIN- Brief an Postadresse) - Auswahl einer Leistung sowie Lokalisierung (Formulare und zuständige Behörde werden angezeigt) oder - Auswahl einer Behörde und Freitext - Hochladen der Dokumente verschlüsselt über https EPF automatisch - Virenprüfung - Versand einer verschlüsselten und signierten mit den hochgeladenen Dokumenten als Anlage - Zuleitung an zuständige Behörde zuständige Behörde - benötigt lediglich ein - Postfach mit Verschlüsselungsund Signaturmöglichkeit - Behördeninterne Weiterleitung unverschlüsselt oder verschlüsselt je nach Sicherheitsbedarf Vorteile bietet wesentlich mehr Sicherheit als die herkömmliche unverschlüsselte Nutzer benötigt kein Zertifikat zur Verschlüsselung Nutzer entstehen keine Kosten durch sicheren Versand

6 Behörde -> EPF -> Nutzer Rückantwort einer Behörde an das Fallpostfach des Einreichers Nutzer (Bürger, Unternehmer, Verwaltung) - Erhält eine Informations- - Meldet sich am Portal an und navigiert zum Posteingang seines Fallpostfachs - Lädt die bereit gelegten Dokumente https-geschützt auf seinen PC herunter EPF automatisch - Virenprüfung - Entschlüsselt die - Prüft die Signatur der - Stellt die (ggf. mit Anlagen) in das Fallpostfach des Einreichers ein - Informiert Bürger etc., dass eine im Fallpostfach eingegangen ist zuständige Behörde - Entwirft eine Antwort- , ggf. mit Anlagen - Fügt der in der Betreffzeile die Korrespondenz- ID des Einreichers an - Verschlüsselt und signiert die - Löst den Versand aus

7 Voraussetzungen zu Formularen Bayerisches Staatsministerium o o o Bereitstellung von online ausfüllbaren, barrierefreien Formularen durch Ministerien und nachgeordnete Behörden sowie Kommunen und Kammern (auch Umsetzung der BayBITV) Nutzung des Zentralen Formularservers beim Rechenzentrum Süd (= Basiskomponente) durch staatliche Behörden wird dringend empfohlen: Zentrale Formulare auf dem Formularserver können mit den Adressdaten der zuständigen Behörde im Verwaltungsservice Bayern automatisch vorbefüllt werden; zudem entfällt ein gesondertes Hochladen in die Erreichbarkeitsplattform Kennzeichnung der Formulare, für die eine Unterschrift / Signatur rechtlich benötigt wird, damit Nutzer darüber informiert werden kann, im Redaktionssystem des Verwaltungsservice Bayern (ehemals Bayerischer Behördenwegweiser)

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11 EPF Weiterentwicklung (1) Verknüpfung der EPF mit Verwaltungsservice Bayern o o Ziel: universelle Nutzung für eine allgemeine, sichere Dokumenten-/ Nachrichtenübermittlung unabhängig von der EG-DLR Lösung: Die Plattform soll im nächsten Schritt auch mit dem zentralen Portal Verwaltungsservice Bayern verknüpft werden. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, über die EPF auch allgemeine Schreiben/Dokumente an Behörden (ohne Formularbindung) zu übermitteln. Die erweiterte EPF soll möglichst auch mit den Webseiten der Behörden verknüpft und so dezentral zugänglich gemacht werden können.

12 EPF Weiterentwicklung (2) Anbindung Bürgerkonto des Serviceportals Digitales Bayern Ziel: Schaffung der technischen Voraussetzungen, das elektronische Schriftformsurrogat elektronischer Personalausweis (npa) flächendeckend nutzbar zu machen, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen (E-Government-Gesetz) geschaffen sind. Voraussetzung: Anbindung der Benutzerverwaltung des Bürgerkontos des Serviceportals Digitales Bayern (AKDB) o Damit würde ein vorbereitender Schritt zur Nutzung der Authentifizierungsfunktionalität des npa gemacht. o Damit bestünde die Möglichkeit, generell die npa-funktionalität zentral über die EPF mit Formularen und formlosen Schreiben zu verknüpfen und so zentral für alle staatlichen und kommunalen Behörden sowie Kammern in Bayern verfügbar zu machen.

13 Einsatzpotenzial der EPF Technisch könnten beliebige Dokumente elektronisch an alle Behörden in Bayern, die an die EPF angeschlossen sind, übermittelt werden (notwendige Beschränkungen, z. B. Formate, sind möglich; eine ausreichende - Postfachgröße bei den Verwaltungen muss aber gewährleistet werden). Vor allem könnte auch der nicht an Formulare gebundene allgemeine Schriftverkehr sicher (verschlüsselt) abgewickelt werden. Die EPF kann unabhängig von Schriftformerfordernissen genutzt werden. Bei einer npa-integration könnte auch ein Schriftformsurrogat ermöglicht werden. Die nicht gesicherte allgemeine -Kommunikation Externer mit den Verwaltungen könnte in eine sichere Form übergeleitet werden. Es besteht nur eine technische Plattform, Parallelentwicklungen und damit Mehrfachaufwände könnten vermieden werden.

14 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit Fragen?!

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