@-AVA V4 Anwendungshinweise für Bewerber / Bieter. Die elektronische Signatur Bezugsquellen
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- Monica Vogt
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1 @-AVA V4 Anwendungshinweise für Bewerber / Bieter Die elektronische Signatur Bezugsquellen
2 ÖBB-Richtlinien für sichere elektronische Signaturen Vorbemerkung Die ÖBB-Richtlinien für elektronische Signaturen gelten für die Abwicklung aller elektronischen Vergabeverfahren der ÖBB über die Die nachfolgenden Regelungen orientieren sich an den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes (BVergG), des Signaturgesetzes (SigG), Sichere elektronische Signatur Sämtliche Dokumente (Dateien) aus denen sich das Angebot zusammensetzt, sind mit einer sicheren elektronischen Signatur zu versehen. Zusammensetzung des Angebotes Die Zusammensetzung des Angebotes obliegt grundsätzlich dem Bieter. Die Mindestbestandteile aus denen sich das Angebot zusammensetzen soll, sind in den Ausschreibungsunterlagen gesondert festgelegt. Verschlüsselung Das Angebot (zip-file) wird im Zuge des Uploads auf die automatisch verschlüsselt. Eine gesonderte Verschlüsselung durch den Bieter ist daher nicht erforderlich. Eignungsnachweise Sämtliche Dokumente (Dateien) aus denen sich die Eignungsnachweise zusammensetzen, sind mit einer sicheren elektronischen Signatur zu versehen. 2 / 6
3 Signaturarbeitsplatz (-infrastruktur) Voraussetzungen Zur Durchführung einer sicheren elektronischen Signatur ist die Signaturinfrastruktur bestehend aus den folgenden Hard- / Software-Komponenten erforderlich: der Signaturkarte dem Kartenleser der Signatursoftware Bezugsquellen Vorbemerkung Die nachfolgenden Produktempfehlungen sind völlig unverbindlich und lediglich als Hilfestellung zu betrachten. Nachdem aber die erforderlichen Komponenten auf einer vergleichsweise jungen Technologie beruhen, handelt es sich unseres Wissens bei allen Empfehlungen (mit Ausnahme der Kartenleser) um die dzt. einzig verfügbaren Tools. Es steht allerdings jedem Bieter / Bewerber für Vergabeverfahren der ÖBB selbstverständlich frei, andere Produkte zu verwenden, sofern diese dem Bundesvergabegesetz entsprechen. Signaturkarte Die Signaturkarte (Chipkarte) wird von Trust-Centern ausgestellt und über die Vertriebspartner verteilt. In Österreich gibt es dzt. ein Trust-Center, die Fa. A-Trust. Die Signaturkarte kann online über die Internetseite der A-Trust unter bestellt werden, die Abholung erfolgt bei den Registrierungsstellen der A-Trust, die bei der Online-Bestellung ausgewählt werden können. Die ÖBB empfehlen das Produkt a.sign premium. Dieses Produkt ist glz. eine Bürgerkarte und kann daher für auch für sämtliche e-government-funktionen (Steuererklärungen, etc.) verwendet werden. Bild 1 Internetseite der A-Trust 3 / 6
4 Kosten Signaturkarte Produkt a.sign premium einmalig 57, ,60 für jedes Folgejahr Signaturfunktion Bankomatkarte einmalig 25, ,00 für jedes Folgejahr Beachten Sie bitte, dass: die Signaturkarte personengebunden ist. Sie muss daher wie ein Personalausweis persönlich abgeholt werden und darf vom Besitzer niemals weitergegeben werden. die Produktion der Signaturkarte ca. 14 Tage in Anspruch nimmt. Eine rechtzeitige Bestellung wird daher dringend angeraten. die Fa. A-Trust ausschließlich Signaturkarten ausstellt und für Kartenleser-Produkte lediglich Empfehlungen abgibt (aber keine Kartenleser verkauft). Anmerkung: Seit Anfang 2005 sind die neuen Bankomatkarten mit einem Chip ausgerüstet, der die Integration der elektronischen Signatur bzw. des Zertifikates erlaubt. Informationen dazu erhalten sie auf der Internetseite der A-Trust und bei Ihrem Bankinstitut. Kartenleser Der Kartenleser stellt die Verbindung zwischen PC und Signaturkarte und kann im qualifizierten Elektronikhandel erworben werden. Nachdem ein Kartenleser hohen Sicherheitsansprüchen genügen muss, u.a. um ein Auslesen von PIN-Codes zu vermeiden, sollten nur solche Produkte Verwendung finden, die von der Fa. A-Trust empfohlen werden. Bild 2 Internetseite der A-Trust Empfohlene Kartenleser Kosten Kartenleser je nach Produkt: ab ca. 25,00. Die Fa. IT-Solution (siehe Signatursoftware ) bietet ein Gesamtpaket an, das neben der Signatursoftware auch einen Kartenleser beinhaltet. 4 / 6
5 Signatursoftware Die gesetzlichen Rahmenbestimmungen legen den Grundsatz you sign what you see als Basis für eine sichere elektronische Signatur fest. Dieser Grundsatz besagt, dass ausschließlich die dem Signator dargestellten Daten signiert werden. Diese Aufgabe wird von einem Viewer übernommen, der ein einmal erstelltes Dokument in eine sichere Darstellung umwandelt. Die Firma IT-Solution bietet eine entsprechende Software unter dem Produktnamen trustdesk procure an. Mithilfe dieser Software können u.a. Dokumente aus allen Office-Anwendungen, pdf- Dokumente und Datenträger gem. ÖNORM B2063 sicher angezeigt und elektronisch signiert werden. Die Signatursoftware kann per Telefax oder online über die Internetseite der IT-Solution unter bestellt werden. Bild 3 Internetseite der IT-Solution Signatursoftware Kosten Signatursoftware Produkt trustdesk procure: 120,00. Neben der Signatursoftware bietet die Fa. IT-Solution auch den Kartenleser Reiner SCT cyberjack (als Gesamtpaket) an. Dieses Produkt entspricht den Empfehlungen der A-Trust. Die Lieferzeit der IT-Solution Produkte ist kurz und beträgt im Regelfall 3-4 Tage. 5 / 6
6 Weitere Informationen zur elektronischen Signatur Praktische Durchführung der elektronischen Signatur Der Leitfaden Elektronische Signatur enthält praktische Hinweise über die Durchführung der sicheren elektronischen Signatur und steht als Download auf der im Menüpunkt Informationen zur Verfügung. Ansprechpartner Ing., Mag.(FH) Roland Irnberger Die angeführten Internetseiten der Firmen A-Trust und IT-Solution bieten wertvolle Hintergrundinformationen zum Thema sichere elektronische Signatur. Beispiel: A-Trust-Lexikon Bild 4 Internetseite der A-Trust Lexikon Sonstige Dokumente Folgende Dokumente zum Thema Elektronische Verfahrensabwicklung stehen in Form von Leitfäden auf der im Menü Informationen als Download zur Verfügung: Leitfaden Lieferanten / Bieter Die elektronische Signatur Die elektronische Bewerbung 6 / 6
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