Altpapiererfassung; Übernahme der blauen Tonne durch den AWB

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1 Beratungsunterlage UVA 2013/49 mit 1 Anl. Abfallwirtschaftsbetrieb Ausschuss für Umwelt und Verkehr Betriebsleiter Öffentlich TO Nr. 1 Altpapiererfassung; Übernahme der blauen Tonne durch den AWB I. Beschlussantrag Auf die Übernahme der blauen Tonne durch den Abfallwirtschaftsbetrieb wird derzeit verzichtet. II. Sach- und Rechtslage, Begründung Bei der Klausurtagung über die Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzeption spielte auch die Ausweitung und Verbesserung der Wertstofferfassung eine wichtige Rolle. Mit dem Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes war der Zeitpunkt gekommen, sich näher mit dem Thema einer eigenen blauen Tonne des Abfallwirtschaftsbetriebs zu befassen. Die Betriebsleitung wurde in der UVA-Sitzung vom beauftragt, die Rahmenbedingungen für die Übernahme der blauen Tonne durch den Abfallwirtschaftsbetrieb zu prüfen (BU UVA 2012/31). Die Beratung war bereits für die UVA-Sitzung am vorgesehen, musste aber wegen eines gravierenden Fehlers in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von der Tagesordnung abgesetzt werden. 1. Rechtliche Rahmenbedingungen Mit einer Übernahme des privaten Altpapiersammelsystems der blauen Tonne durch den Landkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger wäre zwangsläufig eine Untersagungsverfügung der unteren Abfallrechtsbehörde des Landratsamts für die bisher bestehende gewerbliche Sammlung des privaten Entsorgungsunternehmens verbunden. Deshalb hat die Betriebsleitung die rechtliche Seite juristisch überprüfen lassen. Die beauftragte Rechtsanwältin kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Die bestehende gewerbliche Sammlung wurde zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes bereits durchgeführt. Die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, also des Landkreises Göppingen, war durch die gewerbliche Sammlung bislang nicht gefährdet. Es ist daher bei einer Befristung/Untersagung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Vertrauensschutz des gewerblichen Sammlers auf weitere Durchführung der Sammlung zu beachten. Wird die gewerbliche Sammlung mit Blick auf eine vom Landkreis konkret geplante Einführung der blauen Tonne untersagt, sind damit im Hinblick auf Ver-

2 - 2 - trauensschutz und Verhältnismäßigkeit rechtliche Risiken verbunden. Die Regelungssystematik des Kreislaufwirtschaftsgesetzes spricht zwar dafür, dass eine solche Befristung und Untersagung zulässig ist, die Verwaltungsgerichte, insbesondere das Verwaltungsgericht Stuttgart, tendieren jedoch gegenwärtig zumindest in den Eilverfahren dazu, einer Fortsetzung der gewerblichen Sammlung Vorrang einzuräumen. Mittlerweile liegt auch der erste Beschluss des VGH Baden-Württemberg vor, der ebenfalls auf dieser Linie liegt. Es zeichnet sich durchgängig die Auslegung ab, dass ein bloßes Konkurrenzverhältnis zwischen einer hochwertigen und haushaltsnahen Erfassung der Abfälle durch den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger und durch die gewerbliche Sammlung nicht ausreichend ist, um überwiegende öffentliche Interessen zu begründen, die einer gewerblichen Sammlung entgegenstehen. Die Betriebsleitung muss demnach feststellen, dass die von der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erhoffte Rechtssicherheit für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht eingetreten ist. Bei einer Untersagung der gewerblichen Sammlung dürfte mit einem Verwaltungsrechtsstreit zu rechnen sein, dessen Ausgang aufgrund der sich abzeichnenden sehr engen Gesetzesauslegung bei den Obergerichten mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu Gunsten des Landkreises ausfallen wird. 2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Übernahme und der Betrieb des Sammelsystems der blauen Tonne haben grundsätzlich nur dann einen Sinn, wenn es sich wirtschaftlich ohne größere Belastung der Abfallgebührenzahler realisieren lässt. Die Betriebsleitung hat deshalb eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in Auftrag gegeben, deren Ergebnis vom Projektleiter in der Sitzung präsentiert werden wird. Ausgangssituation: Der Abfallwirtschaftsbetrieb erfasst Altpapier derzeit in den Wertstoffhöfen (Bringsystem) und über Vereinssammlungen (Holsystem). Daneben bietet ein privates Entsorgungsunternehmen seit 2007 die blaue Tonne an. Diese ist für Haushalte kostenlos und wird alle 4 Wochen geleert. Folgende Annahmen wurden der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zugrunde gelegt: Flächendeckende Einführung einer kommunalen blauen Tonne (240 l Tonnen, Leerung alle 4 Wochen) Anschluss- und Benutzungszwang für alle Haushalte Übernahme der Sammelgefäße vom privaten Entsorger, Neukauf der restlichen Gefäße durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Die angesetzten Altpapiermengen beruhen auf konservativen Zahlen entsprechend der Abfallbilanz.

3 - 3 - Bei den Vereinszuschüssen wurde anstelle des jetzigen Zuschusssystems ein Fixbetrag von 50,00 EUR/t angesetzt, um alle Vereine unabhängig von der Marktsituation gleich zu behandeln. Heute erhalten die Vereine einen festen Zuschuss von 30,00 EUR/t zuzüglich einer marktpreisabhängigen Komponente. Die Marktpreiskomponente lag in den letzten Jahren zwischen 6 und 29 EUR/t. Außerdem zahlt der private Entsorger freiwillig noch einen finanziellen Ausgleich für die Abwanderung von Mengen aus der Vereinssammlung in die blaue Tonne. Nachdem sich im Lauf der Untersuchung bereits abzeichnete, dass die landkreiseigene blaue Tonne zusätzlich zum bestehenden Sammelsystem des AWB (Variante 1) relativ teuer sein würde, wurden weitere Varianten untersucht. Variante 1 Variante 2 Behältergestellung durch AWB Vereinssammlung Wertstoffhöfe Behältergestellung durch AWB Keine Vereinssammlung Wertstoffhöfe Variante 3 Variante 4 Behältergestellung durch Haushalte Keine Vereinssammlung Wertstoffhöfe Behältergestellung durch Haushalte Keine Vereinssammlung Keine Wertstoffhöfe Die Wirtschaftlichkeit einer eigenen blauen Tonne hängt neben der Ausgestaltung des Sammelsystems maßgeblich von den am Markt erzielbaren Erlösen für Altpapier ab. Allerdings ist der Altpapierpreis starken Schwankungen unterworfen. Er ist von der konjunkturellen Entwicklung der Weltwirtschaft abhängig. Um mit der eigenen blauen Tonne einen Überschuss zu erzielen, muss der Altpapierpreis je nach gewählter Variante eine bestimmte Gewinnschwelle überschreiten. Die zukünftige Entwicklung des Papierpreises lässt sich nicht prognostizieren. Deshalb wurde, um die Wirtschaftlichkeit beurteilen zu können, die Preisentwicklung im zurückliegenden Zeitraum von 10 Jahren betrachtet ( ). Unter dieser Prämisse hätte der Abfallwirtschaftsbetrieb in einem Zehnjahreszeitraum von bei einer eigenen blauen Tonne theoretisch folgende Ergebnisse erwirtschaftet: Variante 1 Variante 2 Gewinnschwelle: 130,00 EUR/t Unterdeckung: ca. 8,05 Mio. EUR Gewinnschwelle: 110,00 EUR/t Unterdeckung: ca. 4,66 Mio. EUR

4 - 4 - Variante 3 Variante 4 Gewinnschwelle: 90,00 EUR/t Unterdeckung: ca EUR Gewinnschwelle: 90,00 EUR/t Unterdeckung: ca EUR Bei allen untersuchten Varianten wurden die Gewinnschwellen im Zehnjahreszeitraum nur in relativ wenigen Monaten erreicht bzw. überschritten (Anlage Seite 7). Zwar bestehen Chancen auf hohe Erlöse in Zeiten mit Altpapierpreisen über den Gewinnschwellen. Diese Perioden der Überdeckung hätten aber nicht für einen Ausgleich der Verluste in den übrigen Zeiten ausgereicht, in denen die Gewinnschwellen nicht erreicht wurden. Variante 1 mit hoher Servicequalität hätte dabei einen Vier- und Mehrpersonenhaushalt mit durchschnittlich 8,00 EUR im Jahr belastet. Bei Abschaffung der Vereinssammlungen (Variante 2) hätte die Belastung bei 4,60 EUR pro Haushalt gelegen. Die Gebührenauswirkungen bei Varianten 3 und 4 wären mit 0,38 bzw. 0,13 EUR pro Haushalt zu vernachlässigen gewesen. Selbst unter Berücksichtigung von Einsparungen beim Verbrennungsentgelt durch Reduzierung der Anlieferungsmengen (grob geschätzt etwa 2,50 EUR Ersparnis bei den Müllgebühren pro Haushalt) ergibt sich keine grundsätzlich andere Beurteilung der Gebührenauswirkungen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht und unter Berücksichtigung eines hohen Interesses an der Beibehaltung stabiler Müllgebühren kann die Betriebsleitung Variante 1 nicht empfehlen. Die Varianten 3 und 4 können ebenfalls nicht empfohlen werden. Finanziell hätten sich diese Varianten zwar kaum auf die Müllgebühren ausgewirkt, die Servicequalität hätte sich dabei aber zu Lasten der Bürger dramatisch reduziert (Behältergestellung durch Haushalte, keine Vereinssammlungen, Einstellung der Sammlung in den Wertstoffhöfen). Die Variante 2 könnte hingegen sowohl unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit als auch unter weiteren abfallwirtschaftlichen Gesichtspunkten überlegenswert sein. Die Gebührenbelastung wäre nicht unzumutbar hoch (im untersuchten Zehnjahreszeitraum wären es 4,46 EUR pro Haushalt und Jahr gewesen, abzüglich der Einsparungen am Verbrennungsentgelt) und der bisherige Service bliebe im Wesentlichen erhalten. Nur die Vereinssammlungen würden wegfallen. Auch weitere abfallwirtschaftliche Gesichtspunkte wie Optimierung der Sammelmengen durch eine eigene blaue Tonne oder Sicherung der Wertstoffströme als grundsätzliches abfallwirtschaftliches Ziel würden Berücksichtigung finden. Mit der Realisierung dieser Variante könnte auch der Gefahr, dass der private Entsorger die gewerbliche Sammlung einstellt, wenn sich der Altpapierpreis dauerhaft negativ entwickelt, begegnet werden.

5 Zusammenfassung Unter finanziellen und abfallwirtschaftlichen Gesichtspunkten befürwortet die Betriebsleitung die Übernahme der blauen Tonne entsprechend Variante 2. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung erscheint ein solches Vorhaben allerdings nicht erfolgversprechend. Deshalb ist es nach Auffassung der Betriebsleitung sinnvoll, derzeit auf die Übernahme der blauen Tonne zu verzichten. III. Handlungsalternativen Übernahme der blauen Tonne durch den Landkreis unter Inkaufnahme der aufgezeigten rechtlichen Risiken. IV. Finanzielle Auswirkungen / Folgekosten Keine. Das bestehende Altpapiersammelsystem ist im Rahmen des Wirtschaftsplans 2013 finanziert und in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. V. Bericht über die Vereinssammlungen Die FDP-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2013 einen Bericht über die Vereinssammlungen beim Altpapier beantragt. In 2012 fanden rund 320 Papiersammlungen in den Städten und Gemeinden des Landkreises statt. Insgesamt rund 170 Vereine mit ihren verschiedenen Abteilungen haben sich an den Sammlungen beteiligt. Gesammelt wird in allen Orten im Landkreis. Die Sammlungshäufigkeit ist unterschiedlich. Es gibt Orte, wo jeden Monat eine Papiersammlung stattfindet (z.b. Bad Überkingen, Ebersbach, Eislingen, Salach), bei vielen wird immerhin jeden zweiten Monat gesammelt (z.b. Göppingen, Ottenbach, Wangen), in anderen Gemeinden sind es weniger Sammlungen im Jahr. Insgesamt haben die Vereine im letzten Jahr Tonnen Altpapier gesammelt. Der AWB hat an die Vereine ca EUR an Zuschüssen gezahlt. In 2011 waren es Tonnen (Zuschuss EUR). Das positive Bild wird etwas getrübt durch Probleme, mit denen die Vereine zu kämpfen haben. Oft bestehen Schwierigkeiten, das nötige Personal zu motivieren. Daneben ist auch die Bereitstellung geeigneter Sammelfahrzeuge nicht immer einfach. Versicherungsfragen oder die steuerliche Behandlung der Zuschüsse werfen gelegentlich Fragen auf. Nachdem die meisten Vereine die Altpapiersammlungen nach wie vor als eine gute Einnahmemöglichkeit, insbesondere für ihre Jugendarbeit sehen und sich so zahlreich beteiligen, besteht seitens des Abfallwirtschaftsbetriebs unter Berücksichtigung der o.g. Überlegungen derzeit keine Veranlassung, am bestehenden System etwas zu ändern.

6 - 6 - VI. Zukunftsleitbild/Verwaltungsleitbild - Von den genannten Zielen sind berührt: Zukunfts- und Verwaltungsleitbild Zukunft von Freizeit und Sport Zukunft der Wirtschaft Übereinstimmung/Konflikt 1 = Übereinstimmung, 5 = keine Übereinstimmung Kundenorientierung Außenwirkung

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