Vertragsrechtliche Grundlagen des Energiehandels
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- Julian Kaufman
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1 Sommerakademie 2017 Vertragsrechtliche Grundlagen des Energiehandels Barbara Lempp Geschäftsführerin von EFET Deutschland, dem Verband Deutscher Gas- und Stromhändler e.v. 12. und 13. September
2 Agenda Über EFET Deutschland Der Weg vor der Liberalisierung Folgen der Liberalisierung Organisation der Europäischen Union Stufen der Gesetzgebung Öffnung der Europäischen Energiemärkte im Zeitverlauf Rechtliche Umsetzung der Liberalisierungsvorgaben Vertragsformen des Energiehandels Absicherung und Abbildung von Risiken Regulierung des Energiehandels 12. und 13. September 2017
3 Wer ist EFET? The European Federation of Energy Traders (EFET) Repräsentiert über 140 Handelsunternehmen in 29 europäischen Ländern Fördert den paneuropäischen Energiehandel in offenen, transparenten und liquiden Großhandelsmärkten Wesentliche Aktivitäten: Eintreten für die Marktliberalisierung Förderung des Energiehandels in Europa Standardisierung von Verträgen 12. und 13. September 2017
4 Mitglieder EFET 12. und 13. September 2017
5 Der Weg vor der Liberalisierung: Eine klare Richtung für die Energiewirtschaft Energiemarkt war geprägt durch staatliche Preisgenehmigung ( Durchschnittskosten+ ) Ein Staatsplan entschied über nötige Investitionen Charakteristisch für diese Zeit waren integrierte Monopolunternehmen, die in geschlossenen Versorgungsgebieten tätig waren Ein Energiehandel existierte noch nicht! 12. und 13. September 2017
6 Doch ab 1998 wurde die deutsche Energiewirtschaft auf den Kopf gestellt Seit der Liberalisierung entsteht ein europäischer Markt, der nicht mehr durch monopolistische Strukturen, sondern durch Wettbewerb geprägt ist Die Preisbildung erfolgt nun direkt an den Handelsmärkten ( Marktpreise ) Heute entscheidet nicht mehr länger ein Staatsplan über den Einsatz von Kraftwerken, sondern Angebot und Nachfrage 12. und 13. September 2017
7 Liberalisierung führt zur Entflechtung der Wertschöpfungskette ( Unbundling ). 12. und 13. September
8 Die EU Organisation ist komplex. Europaparlament Europäische Kommission Europ. Gerichtshof Übertragungsnetzbetreiber UTCE Regulierer ERGEG CEER Produzenten/ Industrie IFIEC ENTSOE ENTSOG Händler EFET Eurolectric 12. und 13. September
9 Die EU-Kommission ist in Direktionen untergliedert. 12. und 13. September
10 Gesetzgebung erfolgt in mehreren Stufen. Grünbuch Zweck: Stimulation, europäisch zu denken Konsultationen folgen der Veröffentlichung Richtlinie hat Gesetzesqualität führt nationales Gesetzgebung zusammen ist verbindlich, aber lässt Wahlfreiheit bei der Ausgestaltung Verordnung direkt anwendbares Recht an jedermann in der EU gerichtet Weißbuch Vorschläge für ein bestimmtes Rechtsgebiet kann zu Aktionsprogrammen führen, die auch Richtlinien und Verordnungen beinhalten Guidelines direkt verbunden mit Verordnungen beschreibt Prozesse im Detail 12. und 13. September
11 Die Energiemärkte Europas sind allmählich geöffnet worden. 12. und 13. September
12 Vor 1998 wies der deutsche Energiemarkt geschlossene Strukturen auf. 12. und 13. September
13 Danach wurden europäische Liberalisierungsvorgaben in Deutschland umgesetzt. EU-Binnenmarktrichtlinien1996 Novelle des EnWG 1998 Neuregelung EnWG 2003 Beschleunigungsrichtlinien 2003 Novelle des EnWG 2005 Novelle des EnWG 2011 Novelle des EEG 2014 Novelle des EEG und 13. September
14 12. und 13. September
15 Rechtsgrundlagen im Detail Verträge Individuelle Verträge Standardverträge BGB, insb. das Gesetz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) Bank- und Börsenrecht 12. und 13. September
16 Vertragsformen des Energiehandels Individuelle Energielieferverträge EFET Power / Gas General Agreement Deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte / ISDA Master Agreement 12. und 13. September
17 Dokumentation von Energiehandelsgeschäften physische Lieferung finanzielles Geschäft (Derivat) individuelle Verträge Standardverträge: o EFET Power General Agreement 2.1 (a) o EFET Gas General Agreement 2.0 (a) Standardverträge: Deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte ISDA 1992/ und 13. September
18 Individuelle Energielieferverträge Inhalt: physische Belieferung mit Strom/Erdgas durch einen Lieferanten an einen Kunden (Voll- oder Teilbelieferung) Struktur: ein Vertragsdokument ggf. Anhänge, zum Beispiel zur operativen Abwicklung individuell von jedem Lieferanten ausgearbeitet allerdings von jedem Lieferanten regelmäßig für eine Vielzahl von Fällen vorformulierte Bedingungen, die einseitig gestellt werden (das heißt AGB- Recht anwendbar) 12. und 13. September
19 EFET General Agreement - Versionen - EFET Power General Agreement: Version 2.1 (20. Dezember 2000) Version 2.1 (a) (21. September 2007) EFET Gas General Agreement: Version 2.0 (6. Januar 2005) Version 2.0 (a) (11. Mai 2007) Die englische Fassung ist rechtsverbindlich. 12. und 13. September
20 EFET General Agreement - Inhalt - Inhalt: physische Belieferung mit Strom/Erdgas im Rahmen von Handelsgeschäften; typischerweise: kürzere Lieferzeiträume, Spothandel Gegenseitigkeit, das heißt beide Vertragspartner können in der Verkäufer- und in der Käuferrolle sein Möglichkeit von Optionsgeschäften ( 5) 12. und 13. September
21 EFET Agreement - Struktur - Struktur:» Hauptdokument als Rahmenvertrag (General Agreement) mit Definitionen» Anpassungsvereinbarung (sog. Election Sheet)» sog. Confirmation (für den Abschluss/die Bestätigung von Einzelvereinbarungen)» Standardvertrag» Anwendung von AGB-Recht wird diskutiert, - da Election Sheet als individuelle Vertragsverhandlung angesehen werden kann - da Bedingungen ggf. nicht einseitig gestellt werden; in der Praxis werden aber regelmäßig standardisierte Election Sheets von einer Vertragspartei vorgeschlagen 12. und 13. September
22 Deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte Inhalt» Finanzieller Handel mit einem (Energie-) Derivat Struktur» Rahmenvertrag; Anpassungen in 12» Einzelbestätigung / Confirmation» Anhänge: Anhang für Rohwarengeschäfte Anhang für Treibhausgasemissionsberechtigungen 12. und 13. September
23 Vorteile von Standardverträgen Standardisierung (Verträge, Abwicklung, Bedingungen) ist notwendig für schnellen Abschluss von Handelsgeschäften mit einer Vielzahl von Marktteilnehmern Standardisierung ermöglicht back-to-back -Geschäfte Standardisierung reduziert Risiken der operativen Abwicklung Standardisierung erlaubt Close-out-netting des gesamten bilateralen Handelsportfolios 12. und 13. September
24 Abbildung von Risiken Marktrisiken Kreditrisiken Operationelle Risiken 12. und 13. September
25 Risiken im Energiehandel Börse Produzent/ Energieversorgungs -unternehmen Industriekunde Börsenhandel OTC Produzent/ Energieversorgungs -unternehmen Bank» Marktrisiken (Marktpreis): Value-at-risk» Kreditrisiken (Adressatenausfall): Sicherheiten, Clearing» Operationelle Risiken: Back-office 12. und 13. September
26 Absicherung und Abbildung von Risiken Marktrisiken Kreditrisiken Operative Risiken Preisformel Verzugs- und Kündigungsregelungen Höhere Gewalt Ersatzpreis -regelung Stellung von Sicherheiten (vor und nach Vertragsbeginn) Regelungen über Vertretungsbefugnis Haftungsbegrenzung Höhere Gewalt (Ersatzbeschaffung) 12. und 13. September
27 Marktrisiken Preisrisiko, das mit der Beschaffung bzw. Ersatzbeschaffung der vertraglichen Liefermenge verbunden ist, bzw. der Bewertung alternativer Handelsmöglichkeiten (Marktänderung) sowie Liquiditätsrisiko 12. und 13. September
28 Abbildung von Marktrisiken (1) Beschaffungsrisiken sind vertraglich abgebildet in» Preisformeln (Koppelung an Einkaufspreis)» Preisrevisionsklauseln Ersatzbeschaffungsrisiken/Liquiditätsrisiken sind vertraglich abgebildet in» Force Majeure-Klauseln» und zugehörigen Preisregelungen für Nichterfüllung und Kündigung» Ersatzpreisklauseln 12. und 13. September
29 Abbildung von Marktrisiken (2) Marktänderungsrisiken sind vertraglich abgebildet in» Preisrevisionsklauseln» Wirtschaftsklauseln/Wegfall der Geschäftsgrundlage 12. und 13. September
30 Kreditrisiken Risiko, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt (Adressatenausfallrisiko)» Kreditrisiken sind vertraglich abgebildet in - Verzugs- und Kündigungsregelungen - Stellung von Sicherheiten (zu Vertragsbeginn und während der Laufzeit des Vertrages) 12. und 13. September
31 Operationelle Risiken Risiken aus der operativen Abwicklung des Energiehandels: Personalrisiken (Ausfall, Fehlverhalten), Systeme (Ausfall, Fehler), Ablauforganisation» Operationelle Risiken werden vertraglich abgebildet in - Regelungen über Vertretungsbefugnis - Force Majeure 12. und 13. September
32 Regulierung des Energiehandels Hintergrund:» Finanzmarktkrise» Fehlendes Vertrauen in Integrität des Energiegroßhandels Maßnahmen:» Verbot von Insiderhandel» Meldepflichten für Fundamentaldaten» Meldepflichten für Handelsdaten» Verpflichtung zum zentralen Clearing» Erfordernis einer Banklizenz 12. und 13. September
33 Kapitalintensiveres Handeln Finanzmarktregulierung hemmt Handel I MiFID II Eigenkapitalunterlegung Anpassung der Kontroll- und IT-Struktur Positionslimits bei großen Portfolios II EMIR Atmende Clearingschwelle Zusätzliches Risikomanagement Höhere Kosten durch zusätzliche Clearingpflicht III REMIT Einführung interner Sicherheitssysteme Reportingpflichten Hohes Sanktionsrisiko Verdrängungswettbewerb wahrscheinlich
34 Energiehandelsregulierungswelt 12. und 13. September
35 Sommerakademie 2013 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ausdauer! 12. und 13. September
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