EMIR UND BILATERALES COLLATERAL MANAGEMENT PRAKTISCHE HERAUSFORDERUNGEN EINER KVG
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1 EMIR UND BILATERALES COLLATERAL MANAGEMENT PRAKTISCHE HERAUSFORDERUNGEN EINER KVG Andreas Binder Teamlead Middle Office C0 SGSS PRÄSENTATION S.1
2 INHALTSÜBERSICHT 1 Probleme in der Vorbereitung EMIR OTC Clearing 2 Probleme in der Vorbereitung Bilaterales Collaterall Mgmt. 3 Erfahrungen seit Was erwartet uns noch? C0 EMIR UND BILATERALES COLLATERAL MANAGEMENT S.2
3 1 Probleme in der Vorbereitung EMIR OTC Clearing C0 EMIR UND BILATERALES COLLATERAL MANAGEMENT S.3
4 PROBLEME IN DER VORBEREITUNG EMIR OTC CLEARING Unsicherheit Clearingpflicht Category 3 (Deadline bereits verstrichen ohne Reaktion auf ESMA Vorschlag) Anbindung an Clearing Broker sehr schwierig, da Volumen zu gering bzw. Category 2 Kunden bevorzugt, da bereits in der Clearingpflicht Technische Umsetzung bei manchen Clearing Brokern schwierig Problematik mit Gebührenverrechnungen innerhalb der Variation Margin Fazit: Hart bleiben in Verhandlungen und Standards anderer Clearing Broker als Maßstab ansetzen und verlangen C0 EMIR UND BILATERALES COLLATERAL MANAGEMENT PRAKTISCHE HERAUSFORDERUNGEN EINER KVG S.4
5 2 Probleme in der Vorbereitung Bilaterales Collateral Management C0 EMIR UND BILATERALES COLLATERAL MANAGEMENT S.5
6 PROBLEME IN DER VORBEREITUNG BILATERALES COLLATERAL MANAGEMENT Verhandlungen der Besicherungsanhänge / Credit Support Annexes (Anfang März erst ca. 15% der neuen VM-BSAs/CSAs unterschrieben) Unsicherheiten der zu besichernden OTC Derivate (Stichwort physically settled FX Forwards) Unverständnis der Struktur einer KVG auf Kontrahenten-Seite Wunsch der Segmentbesicherung auf Kontrahenten-Seite Besicherungsvariante zur Trennung des Alt- und Neugeschäfts oft von Kontrahent angefordert Fazit: Strenge und strikte Verhandlungen bringen positive Ergebnisse für die KVG C0 EMIR UND BILATERALES COLLATERAL MANAGEMENT PRAKTISCHE HERAUSFORDERUNGEN EINER KVG S.6
7 3 Erfahrungen seit C0 EMIR UND BILATERALES COLLATERAL MANAGEMENT S.7
8 ERFAHRUNGEN SEIT Operativer Aufsatz bei den Kontrahenten ist auf Segmentebene Teilweise Umsetzung auf alle Fonds der KVG ohne Ausnahmen zu berücksichtigen Keine Reaktionen neuer Kontrahenten im Daily Collateral Business Unterschiedliche Forderungen zum Settlement-Zeitpunkt C0 EMIR UND BILATERALES COLLATERAL MANAGEMENT PRAKTISCHE HERAUSFORDERUNGEN EINER KVG S.8
9 ERFAHRUNGEN SEIT Technische Umsetzung auf Kontrahenten-Seite immer noch nicht abgeschlossen Hohe Anzahl Disputes wenn NDF (besicherungspflichtig) und FX-Forward im Exposure berücksichtigt Teilweise ist trotz VM-BSA Variante 3 Altgeschäft in separatem Margin Call Noch offene Vertragsverhandlungen verunsichern operative Teams beim Kontrahenten C0 EMIR UND BILATERALES COLLATERAL MANAGEMENT PRAKTISCHE HERAUSFORDERUNGEN EINER KVG S.9
10 4 Was erwartet uns noch? C0 EMIR UND BILATERALES COLLATERAL MANAGEMENT S.10
11 WAS ERWARTET UNS NOCH? EMIR Review 2017 Eventuelle Nachverhandlungen BSA/CSA bis MiFID2 Entscheidung der Clearingpflicht für Category 3 Engpass des Eligible Collateral für eine KVG falls nur noch Cash von Kontrahenten akzeptiert Fazit: Dieser Weg wird kein leichter sein C0 EMIR UND BILATERALES COLLATERAL MANAGEMENT PRAKTISCHE HERAUSFORDERUNGEN EINER KVG S.11
12 EMIR UND BILATERALES COLLATERAL MANAGEMENT Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung C0 EMIR UND BILATERALES COLLATERAL MANAGEMENT PRAKTISCHE HERAUSFORDERUNGEN EINER KVG S.12
13 IHR ANSPRECHPARTNER Société Générale Securities Services Apianstraße Unterföhring Andreas Binder Teamlead Middle Office 089/ andreas.binder@sgss.socgen.com C0 EMIR UND BILATERALES COLLATERAL MANAGEMENT S.13
14 RECHTLICHE HINWEISE Rechtliche Hinweise Dieses Dokument dient ausschließlich zu Informationszwecken. Unter keinen Umständen ist es, weder in Teilen noch als Ganzes, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Dieses Dokument dient nicht der Beratung und ist nicht dazu bestimmt, eine Anlageempfehlung oder eine Empfehlung hinsichtlich einer bestimmten Strategie, eines Produktes oder einer Dienstleistung abzugeben. Obwohl die hier enthaltenen Informationen von Quellen stammen, die als zuverlässig erachtet werden, übernimmt die Société Générale keine Haftung oder Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit. Jede Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung dieses Dokuments ist untersagt. Die in diesem Dokument beschriebenen Produkte und Dienstleistungen sind nicht für jedermann geeignet. Dieses Dokument ist weder zur Verwendung durch Privatkunden bestimmt noch richtet es sich an Privatkunden. Möglicherweise sind nicht alle der beschriebenen Produkte und/oder Dienstleistungen in allen Ländern verfügbar. C0 EMIR UND BILATERALES COLLATERAL MANAGEMENT S.14
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