Grundsatz I und Basel II basierte Konzeption eines Produktmodells zur Abbildung von Kreditderivaten

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1 Grundsatz I und Basel II basierte onzeption eines Produktmodells zur Abbildung von reditderivaten I. Einleitung An den Finanzmärkten werden mittlerweile neben dem standardisierten Credit Default Swap unterschiedlichste Arten von reditderivaten (First to Default Swap, Digital Credit Swap,..) gehandelt, die es generell ermöglichen, reditrisiken von Darlehen, Anleihen und anderen reditpositionen flexibel und individuell zu handeln. Das Bundesaufsichtsamt für das reditwesen (BAred) hat mit seinem Rundschreiben 10/99 sowie weiteren Stellungnahmen Bestimmungen zur vorläufigen bankaufsichtsrechtlichen Behandlung von reditderivaten in Deutschland veröffentlicht, die mitunter kontrovers diskutiert worden sind. Für die gegenwärtige Anerkennung der Besicherungswirkung setzt das BAred voraus, dass die betreffenden redit- bzw. ursrisiken nachweislich in wirksamer Weise auf den Sicherungsgeber übertragen werden und eine Gleichartigkeit von Referenzaktivum und zu besicherndem Aktivum vorliegt. In diesem Zusammenhang ist die Wirksamkeit und Rechtsverbindlichkeit der Risikoübertragung von dem sicherungsnehmenden Institut zu dokumentieren. Für die bankaufsichtliche Anerkennung einer Besicherungswirkung setzt das BAred des weiteren voraus, dass sich das Referenzaktivum und das zu besichernde Aktivum bezüglich der Risiken, die durch den Abschluss übertragen werden sollen, gleichartig verhalten. Ob dies der Fall ist, wird in Abhängigkeit von der Zuordnung des reditderivates zum Anlage- oder Handelsbuch festgelegt. Im Anlagebuch ist eine Besicherung nur dann möglich, wenn das Referenzaktivum - von derselben Person wie das Risikoaktivum geschuldet wird, - im Falle der Insolvenz des Schuldners nicht vorrangig gegenüber diesem Risikoaktivum bedient werden darf, - in bezug auf das die Zahlung auslösende reditereignis durch entsprechende Vertragsklauseln (Cross Default lauseln) verbunden ist. Die zukünftig im Rahmen der ersten Säule des Standard- sowie des auf internen Ratings basierenden Ansatzes sieht teilweise identische Mindestanforderungen vor, die bei der Anwendung der reditrisiko-minderungstechniken insbesondere beim Einsatz von reditderivaten im Anlagebuch zu berücksichtigen sind. 1/6

2 Diese operationalen Anforderungen an reditderivate umfassen zum Beispiel - die Festlegung spezifizierter reditereignisse, - die Anwendung stabiler Bewertungsverfahren im Falle eines vereinbarten Cash Settlements, - die Durchsetzbarkeit der Absicherungswirkung in den betroffenen Rechtsordnungen, - die Möglichkeit der Abtretung des redits an den Sicherungsgeber sofern dies vertraglich festgelegt wurde, - die Überwachung und Bestimmung des Eintritts der reditereignisse und - gewisse Voraussetzungen bzw. Handlungserfordernisse bzgl. der fehlenden Deckungsgleichheit von redit und Referenzaktivum. Das im Rahmen des onsultationspapiers vorgeschlagene Novum bezieht sich insbesondere auf den Einsatz eines robusten Risikosteuerungsprozesses. Dieser Prozess umfasst die Forderung nach der Anwendung eines Verfahrens um neben dem potenziell reduzierten reditrisiko die daraus resultierenden juristischen und operativen Risiken zu kontrollieren. Dieser ontrollprozess beinhaltet Strategie, Berücksichtigung des zugrundeliegenden redits, Systeme und die Steuerung des onzentrationsrisikos, das aus der Verwendung von reditderivaten durch die Bank entsteht und dessen Zusammenspiel mit dem allgemeinen Risikoprofil der Bank. Diese Zusammenspiel zwischen sowohl operationalen Anforderungen an reditderivate als auch der Forderung nach dem Einsatz eines robusten Risikosteuerungsprozesses machen zunächst eine regulatorisch fundierte onzeption eines Produktmodells zur Abbildung dieser Produkte unabdingbar. Der Aufbau dieses Produktmodells basiert dabei zum einen auf der ISDA Standarddokumentation bzw. des reditderivate Einzelabschlusses sowie auf den einschlägigen o.g. Rechtsnormen. 2/6

3 II. Struktur und Wirkungsweise des Plain Vanilla Credit Default Swaps Gegen die Zahlung eines festgelegten Betrages, der sogenannten Credit Fee, leistet der Sicherungsgeber bei Eintritt des reditereignisses (Credit Event) eine Ausgleichszahlung (Credit Event Payment [CEP]). Diese Zahlung kann entweder fest vereinbart werden oder an die Wertveränderungen eines Referenzaktivums gebunden sein. Darüber hinaus ist mit dem CEP entweder ein cash settlement oder ein physical delivery verbunden. Tritt das reditereignis (Default, Zahlungsverzug,..) innerhalb einer bestimmten Frist nicht ein, verfällt der ontrakt nach der vereinbarten ontraktlaufzeit. Mit einem Credit Default Swap wird im Unterschied zu einem Total Return Swap nur das reditrisiko abgesichert. Der Sicherungsnehmer trägt weiterhin die Wertänderungen, die nicht auf das reditereignis zurückzuführen sind. Credit Default Swap Credit Fee Payment im Falle des Credit Event Coupon Sicherungsnehmer Sicherungsgeber Referenzaktivum 3/6

4 III. Ableitung des Produktmodells Die Ableitung des Produktmodells basiert primär auf den folgenden drei Anforderungen: 1. Verfügbarkeit aller erforderlichen Parameter zur Bewertung des Produktes 2. Erfüllung der regulatorischen Anforderungen 3. Darstellung der Produkte im Risikosteuerungsprozess der Bank Die Erfüllung der ersten Anforderung weicht generell nur gering von der klassischen Problematik im Rahmen der Bewertung von OTC Derivaten ab. Hierzu sind neben den standardmäßig verfügbaren Informationen bzgl. der - Laufzeit des Produktes, - Nominalvolumen bzw. abgesichertes Volumen sowie - allgemeiner Marktparameter spezifische reditrisiko Informationen (Credit Spreads bzw. Ausfallwahrscheinlichkeit und onkursquoten) erforderlich. Vielmehr stellt die Erfüllung der zweiten Anforderung die Herausforderung in der Darstellung der Credit Default Swaps in klassischen OTC Derivate Systemen bzw. Datenbanken dar. Im Rahmen der onzeptionierung des Produktmodells müssen hierbei insbesondere die zwei Faktoren - reditereignisse sowie - Reference Obligation vs. Obligation vs. Deliverable Obligation (bei Physical Settlement) besonders berücksichtigt werden. Die vollständige Erfüllung der ersten und zweiten Anforderung stellen somit die Grundlage für den Risikosteuerungsprozess dar, so dass sich zur Erfüllung der dritten Anforderung keinen nennenswerten zusätzlichen Anforderungen an das Produktmodell ableiten lassen. 4/6

5 Basierend auf dieser Analyse lässt sich folgende zweckmäßige Strukturierung des Produktmodells ableiten: Credit Default Swap Allgemeine Geschäftsdaten Muss reditereignisse Schwellenbeträge Obligation (abgesichertes Aktivum) Weitere Charakteristika ann Reference Obligation omponente Weitere Charakteristika Deliverable Obligation omponente Weitere Charakteristika Optionale omponenten (ündigungsrechte) Allerdings ist darauf zu achten, dass je nach Strukturierung des Produktes bzw. individueller Vereinbarung eine ann-omponente unter einer Muss-omponente angesiedelt werden muss. Beispiele hierfür sind: - Vereinbarung eines Physical Settlement: Deliverable Obligation wird Muss- omponente - Cash Settlement ohne festen Ausgleichsbetrag: Reference Obligation wird Muss- omponente 5/6

6 IV. Zwei unterschiedliche Darstellungsmöglichkeiten in den Back-Office Systemen Das grundlegende Ziel der onzeption eines Produktmodells der o.a. reditderivate ist zunächst eine Grundsatz I sowie Basel II sichere Darstellung in den Back-Office Systemen, die die Ausgangsbasis für die weitere regulatorische Verarbeitung bilden. Ausgehend von den entsprechenden Front-Office Systemen, die gegenwärtig die Datenquelle für die allgemeinen Geschäftsdaten bilden, sollte bei der Abbildung der reditderivate zunächst festgelegt werden, ob die weiteren Vertragsinformationen (Credit Events, Obligation,...) direkt mit dem Produkt in einem zentralen Data Warehouses verknüpt oder ob diese Bestandteile für die zusätzlichen regulatorischen Prüfungen dezentral in einer Vertragsverwaltungsdatenbank 1 abgelegt werden. Je nach Gestaltung bzw. aktueller IT-Architektur des jeweiligen Institutes kann an dieser Stelle sowohl die erste als auch die Alternative über die Vertragsverwaltungsdatenbank sinnvoll sein. Insbesondere ist diese Alternative dann zu bevorzugen, sofern das Institut nicht die Philosophie eines zentralen Data Warehouses verfolgt. Autor: Jan Hrynko Herr Jan Hrynko ist Senior Manager bei der SS Unternehmensberatung. Seine fachlichen Arbeitsschwerpunkte finden sich in den Bereichen des Credit Risk Managements sowie des deutschen Bankenaufsichtsrechts. Jan.Hrynko@sks-ub.de 1 Z.B. die Master Agreement Datenbank 6/6

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