Coffee, you and MiFID 2 - Marktinfrastruktur

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1 Coffee, you and MiFID 2 - Marktinfrastruktur Jochen Kindermann Lennart Dahmen Frankfurt am Main, Dezember 2015

2 MiFID 2: Zeitstrahl der Umsetzung ESMA: FP+CP2(RTS/IST) published CP/DP: Level 2 RTS/IST published ESMA: Addendum to CP FR: authorisation, passporting, 3rd country ESMA: FR, Annex I (RTS/ITS) Annex II: transparency EC to adopt final delegated acts Deadline for member states to adopt and publish transposed rules MiFID2 requirements apply Delay: MiFID2 implemented? EP adopts MiFID2/MiFIR MiFID2 enters into force RefE FimanoG ESMA expected to publish remaining draft ITS 1 / L_LIVE_EMEA2: v4

3 MiFID 2: Ausbesserung von Schwachstellen Die Finanzkrise hat Schwächen in der Funktionsweise und bei der Transparenz der Finanzmärkte zutage treten lassen. Die Entwicklung der Finanzmärkte hat gezeigt, dass der Rahmen für die Regulierung der Märkte für Finanzinstrumente auch in Bezug auf den außerbörslichen Handel (OTC) gestärkt werden muss, um die Transparenz zu erhöhen, Anleger besser zu schützen, das Vertrauen wiederherzustellen, sich mit nichtregulierten Bereichen zu befassen und sicherzustellen, dass Aufsichtsstellen angemessene Befugnisse zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten. Engmaschigere Regulierung, auch von OTC-Trades Aktuelle Bedeutung Systematischer Internalisierer Abwandern auf aktuell unregulierte Systeme MiFID 2, Erwägungsgrund 4 2 / L_LIVE_EMEA2: v4

4 MiFID 1: Transparenz im Mittelpunkt Zentrales Element der MiFID 1-Regulierung Stärkung des Wettbewerbs Harmonisierte Rahmenbedingungen Vorhandels- und Nachhandelstransparenz Beschränkung der Transparenz auf Aktien Öffnungsklausel für Mitgliedsstaaten Ermöglichung von fundierten Kundenentscheidungen Unterschiedliche Ausgestaltung je nach Handelsplatz Unmittelbare Geltung der Transparenzregeln nur für Aktien 3 / L_LIVE_EMEA2: v4

5 Reform der Handelsplätze MiFID 1: Marktinfrastruktur Multilateraler Handel Multilateraler Handel Bilateraler Handel Regulierter (organisierter) Markt Multilaterales Handelssystem (MTF) Systematischer Internalisierer Vorhandelstransparenz Vorhandelstransparenz Vorhandelstransparenz Nachhandelstransparenz Nachhandelstransparenz Nachhandelstransparenz 4 / L_LIVE_EMEA2: v4

6 Reform der Handelsplätze MiFID 2: Vieles neu ab 2017/18? Änderungen für Systematischen Internalisierer OTF als neue Handelsplatzkategorie für Anleihen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate. Neuer Handelsplatz, Handelspflichten und Änderungen am Transparenzregime Handelsplatzpflicht für Aktien und derivative Geschäfte. Ausweitung Transparenzregime. Reduzierung von Transparenzausnahmen. 5 / L_LIVE_EMEA2: v4

7 Übersicht Handelsplätze MiFID 2 Multilateraler Handel Multilateraler Handel Multilateraler Handel Bilateraler Handel Regulierter (organisierter) Markt Multilateraler Handelsplatz (MTF) Organisierter Handelsplatz (OTF) Systematischer Internalisierer EKI/NEKI EKI/NEKI NEKI EKI/NEKI Vorhandelstransparenz Vorhandelstransparenz Vorhandelstransparenz Vorhandelstransparenz Nachhandelstransparenz Nachhandelstransparenz Nachhandelstransparenz Nachhandelstransparenz 6 / L_LIVE_EMEA2: v4

8 Systematischer Internalisierer b) häufige organisierte und systematische Betreiben von Handel für eigene Rechnung außerhalb eines organisierten Marktes oder eines multilateralen Handelssystems, indem ein für Dritte zugängliches System angeboten wird, um mit ihnen Geschäfte durchzuführen, b) häufige organisierte und systematische Betreiben von Handel in erheblichem Umfang für eigene Rechnung außerhalb eines organisierten Marktes oder multilateralen oder organisierten Handelssystems, indem ein für Dritte zugängliches nicht multilaterales System angeboten wird, um mit ihnen Geschäfte durchzuführen (systematische Internalisierung), 7 / L_LIVE_EMEA2: v4

9 Systematischer Internalisierer Wertpapierdienstleistung ist das häufige organisierte und systematische Betreiben von Handel in erheblichem Umfang (substantial) für eigene Rechnung (dealing on own account) außerhalb eines organisierten Marktes (RM) oder multilateralen System (MTFs), indem ein für Dritte zugängliches nicht multilaterales System angeboten wird Eigenkapitalinstrumente: Aktien Aktienähnliche Finanzinstrumente ETFs Vergleichbare Instrumente Nichteigenkapitalinstrumente: Schuldverschreibungen Strukturierte Finanzprodukte Emissionszertifikate Derivate 8 / L_LIVE_EMEA2: v4

10 Berechnung des erheblichen Umfangs Häufiger systematischer Handel: Erheblicher Umfang: OTC-Handel des WpDU Ausführung des Kundenhandels auf eigene Rechnung des WpDU OTC-Handel des WpDU Gesamthandelsvolumen des WpDU OTC-Handel des WpDU Gesamthandelsvolumen in der EU Volumen in einem bestimmten Finanzinstrument 9 / L_LIVE_EMEA2: v4

11 Systematic Internaliser trigger Frequent and systematic basis threshold (liquid instruments) Number of transactions executed by the investment firm on own account OTC / total number of transactions in the same financial instrument in the EU Bonds SFP Derivatives 2 to 3 % and at least once a week 3 to 5 % and at least once a week 2 to 3 % and at least once a week Emission allowances 3 to 5 % and at least once a week Frequent and systematic basis threshold (illiquid instruments) Minimum trading frequency at least once a week at least once a week at least once a week at least once a week Substantial basis threshold Criterion 1 Substantial basis threshold Criterion 2 Size of OTC trading by investment firm in a financial instrument on own account / total volume in the same financial instrument executed by the investment firm Size of OTC trading by investment firm in a financial instrument on own account / total volume in the same financial instrument in the European Union 25% 30% 25% 30% 0.5 to 1.5 % 1.5 to 3 % 0.5 to 1.5 % 1.5 to 3% 10 / L_LIVE_EMEA2: v4

12 Transparenzpflichten der SIs Quotierungspflicht für SI (nur) in Bezug auf FI, die auch an Handelsplätzen gehandelt werden Liquide Instrumente: verbindliche Kursofferten Kursofferten werden veröffentlicht SI ist mit Abgabe einverstanden Illiquide Instrumente Grds. auch Quotierungspflicht aber Nur auf Kundenanfrage, keine Veröffentlichung Ausnahme: Befreiung durch NCA Rücknahme bei bes. Umständen Preisanfragesystems und sprachbasierte Systeme: bei atypischen Umfang 11 / L_LIVE_EMEA2: v4

13 Transparenzpflichten der SIs Nachhandelstransparenz Volumen, Kurs, Zeitpunkt für Geschäfte mit Nichteigenkapitalinstrumenten sind zu veröffentlichen Ausnahmen: Zuständige Behörden können spätere Veröffentlichung oder andere Abweichungen gestatten, Art. 21 (4) MiFIR Befreiung bei großvolumigen Geschäften Geschäfte in illiquiden NEKIs Ausnahme für Geschäfte mit einem über den für das FI typischen Umfang hinausgehenden Volumen 12 / L_LIVE_EMEA2: v4

14 OTF (I) Begriff und Regelungsmaterie ein multilaterales System, bei dem es sich nicht um einen geregelten Markt oder ein MTF handelt und das die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Schuldverschreibungen, strukturierten Finanzprodukten, Emissionszertifikaten oder Derivaten innerhalb des Systems in einer Weise zusammenführt ( ); Definition lt. Kommission breit genug für zukünftige Entwicklungen für organisierte Ausführung von Kundenaufträgen, die bisher nicht erfasst waren Diskretionäres Element Nach 56 Monaten: Bericht der Kommission über die Reichweite und Funktionalität von OTF Änderungen an Reichweite und Umfang möglich. 13 / L_LIVE_EMEA2: v4

15 OTF (II) Anforderungen an den Betreiber Allgemeine Anforderungen OTF kann von Wertpapierfirma oder einem Betreiber eines geregelten Marktes/MTF betrieben werden. Geltung allgemeiner Organisationsregeln (Art. 16 MiFID 2). Anspruch auf diskriminierungsfreie Ausführung und Zulassung. Weiterhin: Geltung allgemeiner Regeln wie Conflicts of Interests, Best Execution, Wohlverhaltensregeln Kein Verstoß gegen Kundenanweisungen Kein Betrieb von SI und OTF durch gleiche Rechtsperson. 14 / L_LIVE_EMEA2: v4

16 OTF (III) Spezielle Anforderungen Beschränkung von Eigenhandel: Verbot der Ausführung von Kundenorders gegen eigenes Kapital (gruppenweit) Matched Prinicipal Trading (Ausführung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung): Nur mit Zustimmung des Kunden Keinesfalls: Derivate mit Clearingpflicht nach EMIR Ausnahme: Illiquide Staatsanleihen Ermessen bei Auftragsausführung nur im Hinblick auf: Platzierung von Auftrag im System; und/oder Ausführung eines Auftrags gegen bestehende Aufträge im System. Crossing-Systeme: Ermessen bei Höhe und Auftrag Erleichterung von Verhandlungen zwischen Kunden kompatible Interessen. 15 / L_LIVE_EMEA2: v4

17 OTF (IV) Market Making MM MM OTF MTF 16 / L_LIVE_EMEA2: v4

18 Handelspflicht für Aktien (I) Art. 23 MiFIR: Grundlagen Grundsatz: Transaktionen von zugelassenen Aktien müssen über regulierten Markt, MTF oder SI laufen. Ausnahmen: Trades nicht auf systematische Weise, ad hoc, unregelmäßig und selten getätigt oder Trades zwischen professionellen/geeigneten Gegenparteien ohne Auswirkung auf Kursfestsetzung. Kein Aktienhandel am OTF Todesstoß für OTC Handel Ausnahmen dürfen nicht zur Umgehung genutzt werden. Firmen mit internal matching system für Shares, Depositary Receipts, ETFs, certificates müssen MTF sein. 17 / L_LIVE_EMEA2: v4

19 Handelspflicht für Aktien (II) Reichweite der Ausnahmen noch nicht klar ESMA Mandat erstreckt sich nicht auf Bestimmung von nicht auf systematische Weise, ad hoc, unregelmäßig und selten ESMA: Bestimmung der Reichweite der Ausnahme within same parameters wie beim Systematischen Internalisierer vorgeschlagen und vom Markt weitgehend akzeptiert. ESMA erkennt Grenzen des Mandats an, hält aber mehr Klarheit für wünschenswert. ESMA behält sich weitere Klarstellung vor ( Guidelines ). 18 / L_LIVE_EMEA2: v4

20 ESMA zur Preisfindungsausnahme ESMA befürwortet enge Auslegung der Ausnahme von der Handelspflicht Handels(platz)- pflicht Handelspflicht für Aktien (III) FR 09/2015 Ausnahmen Kursfestsetzung Ausnahme von Handelspflicht an bestimmten Handelsplätzen für bestimmte Transaktionen, die nicht zur Preisfindung beitragen. Enumerative Liste der ESMA im FR 09/2015 ESMA Liste beinhaltet (Auswahl): Trades durch UCITS/AIF Manager zwischen Fonds Lieferung von Aktien bei Convertibles o.ä. Portfolio Trade Umstritten im Konsultationsprozess: Enumerativer Charakter ESMA hält diesen aber für geboten 19 / L_LIVE_EMEA2: v4

21 Handelspflicht im Derivatehandel Bisher: Weitgehend OTC Handel Grundsatz: Handel nur über regulierte Märkte, MTFs, OTFs oder Drittlandhandelsplätze (Äquivalenzentscheidung der Kommission). Pflicht für Finanzielle Gegenparteien (EMIR) und Große Nicht-Finanzielle Gegenparteien (EMIR). Gilt nicht für gruppeninterne Transaktionen. MiFID 2: Deutliche Einschränkung des OTC Handels Ausweichen auf OTFs? Aber: Kommission muss Derivate(klassen) festlegen, für die Handelspflicht gilt. Wettbewerb zwischen Marktplätzen (nonexclusive and non-discriminatory) 20 / L_LIVE_EMEA2: v4

22 Ausweitung Transparenzregime Mehr Transparenz auf allen Handelsplätzen Vor- und Nachhandelstransparenz. Transparenzregeln gelten künftig für Aktien, Aktienzertifikate, ETFs, Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate. Ausnahmen ( Waiver Regime ) nur in bestimmten Fällen möglich. Grundsätzlich vergleichbare Transparenzanforderungen auf jedem Handelsplatz, Anpassungen möglich. Transparenzanforderungen auch für SI. 21 / L_LIVE_EMEA2: v4

23 Transparenzpflichten: Handelsplätze Ähnliches Regime für NEKI und EKI Vorhandelstransparenz für beide Gruppen: aktuelle Geld- und Briefkurse und die Tiefe der Handelspositionen zu diesen Kursen Auch: verbindliche Interessenbekundungen Regelmäßige Veröffentlichung Nachhandelstransparenz: den Preis, das Volumen sowie den Zeitpunkt der Geschäfte Veröffentlichung so nah in Echtzeit wie technisch möglich MiFID 2: Transparenz auch für Nicht- Aktien Transparenz auf allen Handelsplätzen Ausnahmen möglich. 22 / L_LIVE_EMEA2: v4

24 OTF (IV) Market Making FiKo FiKo Hedge Kunde Bank SI RM MM Eigenhandel MTF SI OTF MM 23 / L_LIVE_EMEA2: v4

25 Jochen Kindermann Partner T E jochen.kindermann@simmons-simmons.com Lennart Dahmen Associate T E lennart.dahmen@simmons-simmons.com simmons-simmons.com elexica.com This document is for general guidance only. It does not contain definitive advice. SIMMONS & SIMMONS and S&S are registered trade marks of Simmons & Simmons LLP. Simmons & Simmons is an international legal practice carried on by Simmons & Simmons LLP and its affiliated practices. Accordingly, references to Simmons & Simmons mean Simmons & Simmons LLP and the other partnerships and other entities or practices authorised to use the name Simmons & Simmons or one or more of those practices as the context requires. The word partner refers to a member of Simmons & Simmons LLP or an employee or consultant with equivalent standing and qualifications or to an individual with equivalent status in one of Simmons & Simmons LLP s affiliated practices. For further information on the international entities and practices, refer to simmonssimmons.com/legalresp. Simmons & Simmons LLP is a limited liability partnership registered in England & Wales with number OC and with its registered office at CityPoint, One Ropemaker Street, London EC2Y 9SS. It is authorised and regulated by the Solicitors Regulation Authority. A list of members and other partners together with their professional qualifications is available for inspection at the above address. 24 / L_LIVE_EMEA2: v4

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