Nutzungsvereinbarung

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1 1.3 DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Tiefbau GEMEINDE STRASSE BEREICH Unterkulm IO Hauptstrasse K242 E m E m (K242 Hauptstrasse) E m E m (K237 Böhlerstrasse) OBJEKT WSB Eigentrassierung Unterkulm Vorstudien Vorprojekt Bauprojekt Auflageprojekt Ausführungsprojekt PROJEKTVERFASSER Bahn PROJEKTVERFASSER Strasse BAUHERR Wilhelm+Wahlen Bauingenieure AG Kasinostrasse 15 CH-5000 Aarau Tel Rapp Infra AG Hochstrasse 100 CH-4018 Basel Tel Abteilung Tiefbau Realisierung Erstellt: F:\2_ProjektDaten1\1280_1299\1296\03_Berichte_Skizzen_Dokumentation\Auflageprojekt\Abgabe Sept17\01_Übergeordnet_Berichte\1296_1_3_.docx

2 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck und Ausgangslage Allgemeine Ziele für die Nutzung... 4 Projektbeschrieb... 4 Eigentümer / Bauherrschaft... 4 Generelle Nutzungsanforderungen Strassenraumgestaltung Landerwerb Landschafts- und Umweltschutz Vorgesehene Nutzung während der Bauphase... 5 Nutzungsanforderungen Strasse... 5 Nutzungsanforderungen Bahn... 6 Geplante Nutzungs- und Restnutzungsdauer... 6 Ergänzende Festlegungen der Nutzung Bedürfnisse des Betriebes und Unterhalts... 6 Funktionstüchtigkeit Strasse Knoten Strassenoberbau Betriebszustand, Lichtraumprofil / Geometrisches Normalprofil Linienführung Quergefälle Radwegverbindungen Lärmschutz Entwässerungseinrichtung Abstellplätze für den Strassenunterhaltsdienst... 9 Funktionstüchtigkeit der Bahnanlage Gleisgeometrie Oberbau Unterbau Entwässerung Perronanlage Fahrleitung / Fahrstrom: Erdung F:\2_ProjektDaten1\1280_1299\1296\03_Berichte_Skizzen_Dokumentation\Auflageprojekt\Abgabe Sept17\01_Übergeordnet_Berichte\1296_1_3_.docx 2/16

3 3.2.8 Kabelanlagen Sicherungsanlagen Kommunikationsanlagen Umfeld und Drittanforderungen Werkleitungen Altlastenkataster Grundwasser Besondere Vorgaben der Bauherrschaft Bahnbetrieb während den Bauarbeiten (Aktualisieren) Schutzziele und Sonderrisiken Akzeptierte Risiken Grundlagen Projektbezogene Grundlagen Normen und gesetzliche Grundlagen Gesetze Verordnungen VSS-Normen SIA- Normen Regelwerk Technik Eisenbahn (RTE) des VöV Richtlinien, Reglemente, Weisungen Visum F:\2_ProjektDaten1\1280_1299\1296\03_Berichte_Skizzen_Dokumentation\Auflageprojekt\Abgabe Sept17\01_Übergeordnet_Berichte\1296_1_3_.docx 3/16

4 1. Zweck und Ausgangslage Das vorliegende Dokument beinhaltet die Elemente einer für das Objekt Eigentrassierung Unterkulm. Das vorliegende Dokument wurde gemeinsam durch den Projektverfasser und dem Auftraggeber erstellt. Im Normenwerk des SIA wird in der Norm SIA 260 (2003) der Begriff der beschrieben. Die (NV) wird aufgrund eines Dialoges zwischen dem Projektverfasser und dem Bauherrn erstellt. Die NV wird zusammen erarbeitet und sowohl vom Projektverfasser als auch vom Bauherrn unterzeichnet. In der NV sind die Nutzungsziele und Anforderungen an das Bauwerk während der Bau- und Betriebsphase dargestellt und beschrieben. Weiter sind jene Entscheide festgehalten, die vom Projektverfasser nicht alleine verantwortet werden können und der Zustimmung respektive den Vorgaben des Bauherrn bedürfen. Darunter fallen insbesondere auch vereinbarte Abweichungen von Normen, Richtlinien, Weisungen und dergleichen. In Absprache mit oder auf Verlangen des Bauherrn kann dieses Dokument auch in späteren Projektphasen ergänzt oder geändert werden. 2. Allgemeine Ziele für die Nutzung Projektbeschrieb Die Kantonsstrasse ist in einem schlechten Zustand und muss saniert werden. Die WSB soll neu trassiert und von der Kantonsstrasse getrennt werden. Mit dem Strassenprojekt wurden die Bahnübergänge bereits untersucht und die Lösungen entsprechend dargestellt. Die rückwärtige Erschliessung über Parzelle 191 ist bereits weiter fortgeschritten und ein eigenständiges Projekt. Der Knoten Böhlerstrasse soll geometrisch und funktional überprüft werden. Bei der verkehrstechnischen Untersuchung muss die Entwicklung des Bereichs Winkelstrasse Binzhaldenstrasse in eine Wohn- und Gewerbezone berücksichtigt werden, da die KWC den Standort in Unterkulm verlegt. Eigentümer / Bauherrschaft Strasse Kanton Aargau Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Tiefbau Realisierung Bahn Wynental- und Suhrentalbahn AG F:\2_ProjektDaten1\1280_1299\1296\03_Berichte_Skizzen_Dokumentation\Auflageprojekt\Abgabe Sept17\01_Übergeordnet_Berichte\1296_1_3_.docx 4/16

5 Generelle Nutzungsanforderungen Strassenraumgestaltung Der Bauherr hat einen Landschaftsplaner für die Planung des Ortsbildes beauftragt. Dieser hat die Vorgaben für die Ortsbildgestaltung geliefert. Die Ergebnisse finden sich im Technischen Bericht wieder und sind nicht Bestandteil einer Vereinbarung zwischen dem Strassenplaner und dem Bauherrn Landerwerb Es sind noch keine Dienstbarkeiten oder abschliessende Sachleistungen bekannt. Gespräche haben stattgefunden und sind in das Projekt eingeflossen Landschafts- und Umweltschutz Es handelt sich um ein nicht UVP-Pflichtiges Strassenbauprojekt. Das Strassenbauprojekt hat in den Bauphasen und in der Nutzung die Ziele der Umweltgesetzgebung der Schweiz und des Kantons Aargau in allen relevanten Bereichen einzuhalten Vorgesehene Nutzung während der Bauphase Während der Bauphase muss grösstenteils die Erreichbarkeit des Ortskernes gewährleistet sein. Unterbrüche der Verkehrsachse sind nur kurzzeitig möglich oder durch entsprechende Verkehrsroutenänderungen zu signalisieren. Während der Bauphase ist die Aufrechterhaltung der Versorgungsroute sicherzustellen. Die Wanderwegrouten müssen während den Bauarbeiten aufrecht erhalten bleiben. Nutzungsanforderungen Strasse Der Perimeter des Projektes WSB Eigentrassierung Unterkulm beinhaltet den Streckenabschnitt der Kantonsstrasse K 242 zwischen der Gemeindegrenze zu Oberkulm im Süden und der Binzhaldenstrasse im Norden. Die vertikalen und horizontalen Linienführungen sollen sich am Bestand der Siedlungsstruktur und an der vorgesehenen Eigentrassierung der WSB richten. Die K242 ist eine kantonale Hauptverbindungssstrasse mit einer Ausbaugeschwindigkeit von Vp=50km/h. An den Fussgängerüberwegen mit Warteräumen vor dem WSB Trasse sind die Radien der Strassenverschwenkung mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h zu planen, um das Siedlungsgebiet nicht übermässig zu belasten. Die Nutzung des Trasse ist für den motorisierten Individualverkehr sowie für den Langsamverkehr zu planen. Eine Ausnahmetransportroute Typ II ist für das Trasse vorzusehen. Der Strassenquerschnitt ist für eine zulässige Verkehrslast von 40 t zu dimensionieren. Für den Radverkehr sind keine markierten Radfahrstreifen zur Verfügung zu stellen. F:\2_ProjektDaten1\1280_1299\1296\03_Berichte_Skizzen_Dokumentation\Auflageprojekt\Abgabe Sept17\01_Übergeordnet_Berichte\1296_1_3_.docx 5/16

6 Nutzungsanforderungen Bahn Die Verkehrssicherheit soll deutlich verbessert werden. Der Individualverkehr soll die Bahntrassee ausserhalb von vorgesehenen Übergängen nicht mehr befahren oder betreten. Aufgrund der Eigentrassierung soll ein nicht gut befahrbares Material des Bahntrasses gewählt werden, welches den optischen Ansprüchen des Ortsbildes aber genügen kann. Im Strassenprojekt konnte man sich mit der Gemeinde und dem Ortsbildschutz nur auf einen Belagseinbau einigen. Die Befahrbarkeit soll mit dem Randstein zwischen Bahn und Strasse realisiert werden. Die Geländeranfordnungen wurden bereits im Strassenprojekt festgelegt. Es ist ein Geländertyp bestimmt werden, welcher wenig auffällt und dem Ortsbild, soweit dies möglich ist, gerecht wird. Geplante Nutzungs- und Restnutzungsdauer Die Nutzungsdauer der einzelnen Bauwerksteile wird nachfolgend festgelegt: Fundationsschicht 50 Jahre Tragschicht 25 Jahre Deckschichten (Deckbeläge) 25 Jahre Entwässerung (falls neu gebaut) 50 Jahre Ausrüstungen / Einrichtungen 25 Jahre Tragkonstruktion 100 Jahre Abdichtung 50 Jahre Gleisunterbau 75 Jahre Gleisoberbau 25 Jahre Ergänzende Festlegungen der Nutzung Es sind keine ergänzenden Festlegungen der Nutzung vorgesehen. 3. Bedürfnisse des Betriebes und Unterhalts Funktionstüchtigkeit Strasse Knoten Hauptstrasse - Böhlerstrasse Dieser Knoten soll als Kreisel ausgebildet werden. Der Kreisel wird mit einem Aussendurchmesser von 25 m ausgebildet und hat einen Innendurchmesser von 9 m. Der Kreiselinnen-raum wird mit Schwarzbelag ausgeführt. Um den Innenring wird ein befahrbarer Kreisring mit einer Breite von 2 m vorgesehen. Dieser Kreisring ist mit einem abgesenkten breiten Randabschluss gut befahrbar. Der Abschluss des Innenrings erhält einen Anschlag von 8 cm. Der Kreisel wird mit einer Betonfahrbahn ausgeführt. Für die Schüler, welche mit dem Velo vom Schulhaus über den Kreisel Richtung Böhlerstrasse möchten, wird auf der Seite der Tankstelle eine Aufstellfläche vorgesehen, welche als sicherer Warteraum und als Einfahrtshilfe in den Kreisverkehr dienen soll. Von Norden her kommend soll eine erhöhte befahrbare Fläche dem abbiegenden LW-Verkehr ein einbiegen in die Böhlerstrasse erleichtern, den PW-Fahrer aber abschrecken. Das Material dieser Fläche und der gewählte Anschlag wurden noch nicht bestimmt und sind in den weiteren F:\2_ProjektDaten1\1280_1299\1296\03_Berichte_Skizzen_Dokumentation\Auflageprojekt\Abgabe Sept17\01_Übergeordnet_Berichte\1296_1_3_.docx 6/16

7 Projektphasen noch abschliessend mit dem Gleisbauplaner und dem Ortsbild-planer abzustimmen. Die Fläche wird für die Auflage mit einer durchgezogenen weissen Linie abgetrennt. Kirchenfeldstrasse Die Ausfahrt auf die Kantonsstrasse der Liegenschaft Kirchenfeldstrasse 1 wird aufgehoben und durch eine Zufahrt von der Kirchenfeldstrasse ersetzt. Die Ränder des Knotens werden entsprechend angepasst. Auf der Seite des Metallbauunternehmens ist die Aufteilung und Gestaltung des Strassenraumes zu optimieren. Juchstrasse Der Knoten bleibt grundsätzlich wie im Bestand erhalten. Die Aufteilung und Gestaltung des Strassenraumes soll optimiert werden. Der Knoten soll in die Gestaltung des Ortskernes mit einbezogen werden. Entlang der Denkmalgeschützten Kirchenmauer soll ein grosszügiges Trottoir entstehen. Einschlagstrasse Der Knoten bleibt wie im Bestand erhalten. Binzhaldenstrasse Am Knoten wird die bestehende Verkehrsinsel entfernt, sonst bleibt dieser unverändert Strassenoberbau Die Dimensionierung des Strassenoberbaus ist gemäss SN a durchzuführen. Die Fundationsschicht ist im kompletten Projektperimeter auszutauschen. Dimensionierung Oberbau Hauptstrasse und Böhlerstrasse 30mm SDA 4 (AG) 70mm AC B 22 S 70mm ACT 22 S 600 mm ungebundenes Gemisch 0/45 Dimensionierung Oberbau Gehweg 30mm AC 8N 70mm ACT 22 N 350mm ungebundene Gemische 0/45 Dimensionierung Oberbau Kreisel 260mm Betonbelag 80mm AC T 22 N 400mm ungebundene Gemische 0/45 F:\2_ProjektDaten1\1280_1299\1296\03_Berichte_Skizzen_Dokumentation\Auflageprojekt\Abgabe Sept17\01_Übergeordnet_Berichte\1296_1_3_.docx 7/16

8 Spezifikation SDA 4 (AG) Die Spezifikationen für den SDA 4 (AG) durch den Bauherrn sind wie folgt: PmB 45/80-65 (CH-E) Zugabe von 2% Kalkhydrat Hohlraumgehalt 10% im Tauchwägeverfahren gemessen Widerstand gegen Polieren >PSV 52 Gemäss Norm SNR d mm Betriebszustand, Lichtraumprofil / Geometrisches Normalprofil Folgende Festlegungen wurden für den Strassenquerschnitt getroffen: Strasse Projektierungsgeschwindigkeit Vp: 50km/h (Hinweis: Ortsangepasste Geschwindigkeit) Begegnungsfall: LW- LW- WSB Strassenbreite im Mischverkehr: min. 6.20m Versorgungsroute Typ II: bmin = 5.20 m/ Hmin = 4.80m Gehweg Breite Normal: 2.00m Breite min: 1.80m (Behinderten gerechtes Bauen) Breite für kurze Strecken: 1.50m Linienführung Die horizontale und vertikale Linienführung soll sich an der bestehenden Siedlungsstruktur orientieren und zu keinen Abrissen von Gebäuden führen Quergefälle Die Quergefälle werden gemäss den folgenden Grenzwerten festgelegt: Maximal innerhalb besiedeltem Gebiet 5 % Minimal im Kreiselbereich 1 % max. Gehweg: 2 % Radwegverbindungen Die kantonale Radroute muss nicht durch eine Markierung im Strassenbereich abgetrennt sein Lärmschutz In Unterkulm ist im gesamten Projektperimeter der Einbau von SDA 4 (AG) vorzusehen (lärmarmer Belag). Weitere Lärmmassnahmen sind im Projektperimeter nicht vorgesehen Entwässerungseinrichtung Die Entwässerungsanlage der Strasse muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und mit möglichst geringem Aufwand unterhalten und betrieben werden. Die Anlage hat den baulichen Standards des Kantons Aargau zu entsprechen (Schachttypen etc.) F:\2_ProjektDaten1\1280_1299\1296\03_Berichte_Skizzen_Dokumentation\Auflageprojekt\Abgabe Sept17\01_Übergeordnet_Berichte\1296_1_3_.docx 8/16

9 3.1.9 Abstellplätze für den Strassenunterhaltsdienst Es sind keine Abstellplätze für den Strassenunterhalt erforderlich. Funktionstüchtigkeit der Bahnanlage Gleisgeometrie Spurweite: Meterspur Lichtraumprofil: Typ A gemäss AB-EBV Abmessungen der Sicherheitsräume: Fensterraum und Schlupfweg gemäss AB-EBV. Dienstweg ausserhalb Trasse auf Gehweg Rmin Strecke: Die Streckengeschwindigkeit sollte mindestens 50km/h betragen können. Im Perronbereich sind mindestens 40km/h zu erreichen. Rmin Perron: Die BehiG-Voschriften müssen mit den bestehenden Zügen eingehalten werden können. Ausbaugeschwindigkeit Eigentrassierung: 80 km/h Ausbaugeschwindigkeit Strassenbahn: 50 km/h Überhöhung: Festlegung aufgrund Gleisgeometrie Oberbau Schienen: Schwellen: Schwellenabstand: Schotter: Rillenschienen 59 Ri 2 (Ri59-13m Ri59N) Betonschwelle B 07 M Regelabstand 60 cm Schotter 32/45, min. 30 cm unter tiefstliegender Schwelle Eindeckung: PA B 16 Erschütterungen: keine speziellen Massnahmen Unterbau Tragfähigkeit Unterbau: Planum M E,1 > 15 MN/m 2 Planie M E,1 > 50 MN/m Entwässerung Trasse: Perron: Bahnhofplatz: Rillenschienenentwässerung mittels Wasserabflusskasten, welche an die Entwässerung angeschlossen wird. Quergefälle in Richtung Gleis wie Bestand F:\2_ProjektDaten1\1280_1299\1296\03_Berichte_Skizzen_Dokumentation\Auflageprojekt\Abgabe Sept17\01_Übergeordnet_Berichte\1296_1_3_.docx 9/16

10 3.2.5 Perronanlage Die Haltestelle Dorf soll mit einem 120 m langen Bahnperron ausgestattet werden, welches den langen Kompositionen eine Haltemöglichkeit bietet. Die geplante Perronhöhe ist mit 32 cm behindertengerecht auszuführen. Perronhöhe: Perronkante: Nutzlänge: Quergefälle: Asphaltbelag: Behindertengerechtigkeit: P32 (32 cm über SOK, auf mindestens 60 m Länge am Stück. Die 60m Meter müssen dabei exakt mittig angeordnet werden. (30/60/30). Ein allenfalls tieferer Teil hat mindestens 18cm Höhe zu erreichen. Grundsätzlich ist aber die ganze Länge auf P32 an-zustreben. horizontal 120 m min. 1 % (Entwässerung), max. 2 % (BehiG) 5 cm AC T 11 N, 2.5 cm AC 8 N - taktiles Leitsystem für Sehbehinderte - Rollstuhlgängigkeit: maximales Quergefälle 2 %, Rampen max. 6%, Spaltmasse gemäss geltenden Vorschriften Fahrleitung / Fahrstrom: Stromabnehmerraum: Nennhöhe Fahrdraht hf = 5.80 m Anhub Fahrdrahrt: fo = bis 20 cm möglich Höhe Fahrleitungskonstruktionsraum hk = 200 cm Elektrischer Sicherheitsabstand be = 35 mm ½ Breite Oberleitungskonstruktionsraums bk = 2500 mm ½ Breite Stromabnehmer bw = 820 mm Fahrdraht: 120 mm2 Tragseil: 120 mm2 Speiseleitung: 4 x 150 mm2, Kabel im Boden verlegt Rückleitung: 2 x 95 mm2, Kabel im Boden verlegt Masterdung: 2 x 50 mm2, an Schiene Mastfundamente: gemäss Technikkompendium WSB Erdung Das Erdungskonzept wird durch einen Spezialisten erstellt und in einem separaten Bericht festgehalten. F:\2_ProjektDaten1\1280_1299\1296\03_Berichte_Skizzen_Dokumentation\Auflageprojekt\Abgabe Sept17\01_Übergeordnet_Berichte\1296_1_3_.docx 10/16

11 3.2.8 Kabelanlagen Kabelrohrblock: 4x DN x DN 200 Zugschächte: alle 50m ein Schacht setzen (Grösse 1000 x 1000 mm) Querungen: - Vom Kabelschacht 43 jeweils Rohrverbindungen 1 x 50 mm an die linke und rechte Schiene und eine Rohrverbindung 2 x 200 mm zum Mastfundament M43. - Vom Kabelschacht 152 jeweils Rohrverbindungen 1 x 50 mm an die linke und rechte Schiene und eine Rohrverbindung 2 x 200 mm zum Mastfundament M Vom Kabelschacht 109 jeweils Rohrverbindungen 1 x 50 mm an die linke und rechte Schiene und eine Rohrverbindung 2 x 200 mm zum Mastfundament M Bei jedem Mastfundament jeweils Rohrverbindungen 1 x 50 mm an die linke und rechte Schiene Sicherungsanlagen Technikraum: Relaisraum: Signale: Bahnübergang: Zugsicherung: Einspeisung: Kabelverteiler: Bestehender Technikraum Haltstelle Unterkulm Zentrum Bestehender Relaisraum in Teufenthal - Signaltyp L (D Unterkulm Nord) Signaltafel 1.00x0.5m; Montagehöhe mind. UK=2.30m bei Mast Signaltyp L (D* Unterkulm Nord) Signaltafel 1.00x1.00m; Montagehöhe mind. UK=2.30m bei Mast Bedarfshaltsignale mit LED Optik (0.5x0.5m); Montagehöhe mind. UK=2.20m - Tramsignale mit LED Optik; Montagehöhe mind. UK=2.20m - Blechtafel für Strassenbahnbereiche und V-Max Anzeige (0.5x0.5m); Montagehöhe mind. UK=2.20m - Alle Signale werden an bestehende Fahrleitungsmasten montiert. - Blinklichtsignale Rundumleuchte (Blitzer oder Drehleuchten); Montagehöhe mind. UK=3.20m - 2- Kammerampel Typ VRA; Montagehöhe gemäss Kantonsnorm für Fussgängersignale - 3- Kammerampel Typ VRA; Montagehöhe gemäss Kantonsnorm für Fahrzeuge - Schrankenantrieb Typ M+Z 1.16 x 0.84 x 1.14m (L x B x H) - Schranken Typ M+Z Kunstoff mit Hängegitter diverse Längen - Elektronischer Gong Comax ES - Fundamente gemäss Technikkompendium Kap. 2 / Kap. 4 Seite 26 - Raumüberwachungen mit Induktionsschlaufen in Asphalt eingefrässt. ZSL90 Linienleiter im Gleis verlegt. Ab bestehendem Relaisraum Teufenthal und Technikraum Unterkulm Zentrum, jeweils Ortsnetz und Reservenetz. - Kabelverteiler Typ SBB 160 (L:1.40m H:0.65m); Fundament gemäss Technikkompendium Kap. 5 - Kabelverteiler QC mit Einschlagständer OK QC= Schienen Oberkante), wird neben Gleis im Bereich der Schotterkrone montiert. - Erschliessung über neue Kabelanlage und Trassen F:\2_ProjektDaten1\1280_1299\1296\03_Berichte_Skizzen_Dokumentation\Auflageprojekt\Abgabe Sept17\01_Übergeordnet_Berichte\1296_1_3_.docx 11/16

12 Kommunikationsanlagen Funk: Analogfunk (Keine Auswirkungen auf Projekt) Mobilkommunikation: Keine Videoüberwachung: Bestehend an Haltestelle Unterkulm. Erweiterung Perronanlage ist zu prüfen (Montage z.b. an FL-Masten) Lautsprecheranlage: Anlage besteht bei Perrondach. Erweiterung auf Perronlänge ist zu prüfen. (Montage z.b. an FL-Masten) Abfahrtsanzeige: Bereits vorhanden an Perrondach. Uhrenanlage: Bereits vorhanden an Perrondach Glasfaser-/Streckenkabel: Müssen erhalten werden. (Unterbrüche nur nach Absprache und nur ausserhalb Betriebszeit) Zugsicherungsanlage ZSL90: Auf der ganzen Länge müssen Strahlungskabel im Gleisbereich eingebaut werden. Diese dürfen bei normaler Nutzung nicht beschädigt werden. Die Anordnung muss nahe an der Oberfläche liegen und mit der WSB besprochen werden. 4. Umfeld und Drittanforderungen Werkleitungen Lage und Führung der Projektinternen Werkleitungen sowie der Werkleitungen Dritter werden im Projektperimeter angepasst und gegebenenfalls erneuert. Anpassungen, Aufhebungen, Verlegungen oder Tieferlegungen von betroffenen oder neuen Werkleitungen werden mit den jeweiligen Werkleitungseigentümern abgesprochen und nachrichtlich in den Plänen übernommen. Altlastenkataster Im Projektperimeter sind keine belasteten Standorte eingetragen. Grundwasser Das Projektgebiet liegt vollständig im Gewässerschutzbereich Au. Es sind keine Gewässserschutzzonen betroffen. 5. Besondere Vorgaben der Bauherrschaft Bahnbetrieb während den Bauarbeiten (Aktualisieren) Der Bahnbetrieb inkl. Betrieb der Bahnhofzugänge und Publikumsanlagen muss grundsätzlich während der gesamten Bauausführung aufrechterhalten bleiben und störungsfrei funktionieren. Bauzeitlich können folgende Einschränkungen temporär zugelassen werden: Vollsperrung nachts ca. 01:00 Uhr 04:30 Uhr Totalsperrung Wochenende: Fr., 21:30 Uhr Mo. 04:30 Uhr F:\2_ProjektDaten1\1280_1299\1296\03_Berichte_Skizzen_Dokumentation\Auflageprojekt\Abgabe Sept17\01_Übergeordnet_Berichte\1296_1_3_.docx 12/16

13 Sperrung während Sommerferien 9 Tage ab Freitag nach ab Betriebsschluss bis Betriebsaufnahme am Montag nach dem darauffolgenden Wochenende Während den Beriebsunterbrüchen sind durch die WSB Bahnersatzbusse zu organisieren. 6. Schutzziele und Sonderrisiken Die Planung und Bemessung der Bauten erfolgt nach den heute gültigen SIA-, bzw. VSS- Normen. Die Bahnsicherheitsvorschriften sind in allen Phasen einzuhalten (Lichtraumprofile, Annäherung an elektrische Leiter, etc.) Grundsätzlich sind Sicherheitswärter und eine Zugsmeldeanlage vorgesehen. Akzeptierte Risiken Folgende Risiken werden aufgrund der Unverhältnismässigkeit und der geringen Eintretenswahrscheinlichkeit akzeptiert: Zugsanprall Entgleisung Brand Strassenunfälle 7. Grundlagen Projektbezogene Grundlagen Bemessungsvorschlag Fachbereich Belags- und Geotechnik, 11. Dezember 2013 CONSULTTEST AG, Materialtechnische Zustandserfassung mit Eingrenzung teerhaltiger Beläge, 29. November 2013 Rapp Trans AG, Leistungsfähigkeitsbeurteilung der Knoten für das Prognosejahr 2030, 28. März 2013 Projektierung Linienführung Gleisgeometrie WSB durch das Büro Bélat & Partner AG vom 15. August 2013 Normen und gesetzliche Grundlagen Gesetze Eisenbahngesetz (EBG) ( ) Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) ( ) Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) ( ) Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) ( ) F:\2_ProjektDaten1\1280_1299\1296\03_Berichte_Skizzen_Dokumentation\Auflageprojekt\Abgabe Sept17\01_Übergeordnet_Berichte\1296_1_3_.docx 13/16

14 7.2.2 Verordnungen Verordnung über Bau und Betrieb von Eisenbahnen (EBV) ( ) Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) ( ) Lärmschutzverordnung (LSV) ( ) Gewässerschutzverordnung (GSchV) ( ) Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des ÖV (VAböV) ( ) Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) ( ) Technische Verordnung über Abfälle (TVA) ( ) Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ( ) VSS-Normen VSS Geometrisches Normalprofil (1992) VSS b Projektierung, Grundlagen, Sichtweiten (2001) VSS a Elemente horizontaler Linienführung (1996) VSS Vertikale Linienführung (1983) VSS b Linienführung (2004) VSS Linienführung (2000) VSS Linienführung, Quergefälle in Geraden und Kurven (1995) VSS b Verbreiterung der Fahrbahn in Kurven (2003) VSS Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrasse (2002) VSS a Strassenentwässerung (2003) SIA- Normen SIA 260 Grundlagen der Projektierung von Tragwerken (2013) SIA 261 Einwirkungen auf Tragwerke (2014) SIA 262 Betonbau (2013) SIA 263 Stahlbau (2013) SIA 267 Geotechnik (2013) SIA 430 Entsorgung von Bauabfällen (1993) SIA 431 Entwässerung von Baustellen (1997) Regelwerk Technik Eisenbahn (RTE) des VöV R RTE Sicherheit bei Arbeiten im Gleisbereich (Juli 2012) R RTE Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Bahnstromanlagen ( ) R RTE Lichtraumprofil Meterspur ( ) R RTE Unterbau und Schotter Normalspur (und Meterspur) ( ) D RTE Fahrbahnpraxis Meterspur und Spezialspur (Januar 2011) R RTE Bahnübergang Basisdokumentation (Oktober 2012) D RTE Rückleitungs- und Erdungshandbuch ( ) F:\2_ProjektDaten1\1280_1299\1296\03_Berichte_Skizzen_Dokumentation\Auflageprojekt\Abgabe Sept17\01_Übergeordnet_Berichte\1296_1_3_.docx 14/16

15 7.2.6 Richtlinien, Reglemente, Weisungen ATB Richtlinien des Kantons Aargau WSB Technikkompendium Richtlinie für Fahrzeugrückhaltesysteme, Bundesamt für Strassen ASTRA, 2005 Richtlinien, Wegleitungen BAFU Richtlinien BAV Richtlinien SUVA F:\2_ProjektDaten1\1280_1299\1296\03_Berichte_Skizzen_Dokumentation\Auflageprojekt\Abgabe Sept17\01_Übergeordnet_Berichte\1296_1_3_.docx 15/16

16 8. Visum WSB Mathias Grünenfelder Direktor Daniel Giger Leiter Infrastruktur Projektverfasser Bahn Christoph Bachofner MSc ETH Bau-Ing. / SIA F:\2_ProjektDaten1\1280_1299\1296\03_Berichte_Skizzen_Dokumentation\Auflageprojekt\Abgabe Sept17\01_Übergeordnet_Berichte\1296_1_3_.docx 16/16

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