Gipsrecycling innovative Lösung für Norddeutschland
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- Heiko Goldschmidt
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1 Gipsrecycling innovative Lösung für Norddeutschland 1. Norddeutsches Fachsymposium Recycling-Baustoffe , Kiel Dipl.-Ing. Wolfram Gelpke Buhck Umweltservices GmbH & Co. KG Südring 38; Wentorf Tel.:
2 Gipsrecycling innovative Lösung für Norddeutschland 1. Norddeutsches Fachsymposium Recycling-Baustoffe Ablauf 1. Einleitung 2. Problemstellung: Nicht Einhaltung der Abfallhierarchie 3. Rechtliche Rahmenbedingungen 4. Verwertungswege für Gipsabfälle 5. Verwertungskonzept für Gipsabfälle für die Metropolregion Hamburg 6. Voraussetzungen für die Umsetzung des Verwertungskonzepts Seite 2
3 1. Einleitung Rohstoffbedarf in der Gipsindustrie Rund 60% des Gipsaufkommens werden für Erzeugnisse für das Baugewerbe verwendet (exklusive Zement) Inlandsnachfrage für Gips im Jahr 2013 bei rund 8,8 Mio. to (4,1 Mio. to Natur- & 4,7 Mio. to REA-Gips) Prognose für 2035: Nachfrage zwischen 10-12,4 Mio. to Energiewende (d.h. Rückgang der Kohleverstromung) führt zu Absinken des REA-Gips-Aufkommens Zunahme der Ausbeutung natürlicher Gipsvorräte Kann durch den Einsatz von Recycling-Gips teilweise kompensiert werden Seite 3
4 1. Einleitung Rohstoffbedarf in der Gipsindustrie (Quelle: Gipsabbau, Ressourceneffizienz, REA-Gips, Recyclinggips als sekundäre Rohstoffe, Dr. Jörg Demmich, BV Gips) Seite 4
5 1. Einleitung Definition Gipsabfälle Gipsplatten (Gipskarton-, Gipsfaser-, Gipswandbau-Platten) Porenbetonsteine (z.b. Ytong ) Gipsputz Gipsestrich Spachtelmassen Mörtel Seite 5
6 1. Einleitung Recyclingpotential von Gipsabfällen (Quelle: Kreislaufwirtschaft Bau Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle im Jahr 2012 ) Seite 6
7 Einleitung Recyclingpotential von Gipsabfällen Stand 2012: Verwertung im Deponiebau und Bergbau Beseitigung auf Deponien Keine stoffliche Verwertung/ Recycling, obwohl ca. 50% der Gipsabfälle aus Gipsplatten mit hohem Recyclingpotential bestehen Jahresmenge 2012: to (Quelle: Kreislaufwirtschaft Bau Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle im Jahr 2012 ) Heutige Entsorgungssituation: Verwertung im Deponiebau und Bergbau rechtlich nicht mehr möglich Beseitigung auf Deponien möglich, aber aufgrund des Sulfatgehalts problematisch Anteil der Verwertung hat sich zu Lasten der Beseitigung deutlich verringert Seite 7
8 2. Problemstellung: Nicht-Einhaltung der Abfallhierarchie Verwertung vor Beseitigung Pflicht gemäß 6 KrWG: Abfälle sind vorrangig einer hochwertigen Verwertung zuzuführen. Bei mineralischen Abfällen (auch Gips) ist das die stoffliche Verwertung (Recycling). Gipshaltige Abfälle sind im Gegensatz zu Beton, Ziegel und Fliesen aufgrund ihrer bauphysikalischen Eigenschaften und ihres hohen Sulfatgehalts jedoch nicht zur Herstellung von Recyclingbaustoffen für den Tief- und Straßenbau geeignet Die Verwertung gipshaltiger Abfälle auf Deponien als Deponieersatzbaustoff ist seit dem (Änderung der Deponieverordnung) nicht mehr gestattet. Die Kapazitäten für eine Verwertung in diesem Bereich sind somit ersatzlos weggefallen. Aus dem (nord-)deutschen Raum werden gipshaltige Abfälle mangels Verwertungsangeboten derzeit nahezu vollständig auf geeigneten, d.h. gedichteten Deponien beseitigt. Seite 8
9 2. Problemstellung: Nicht-Einhaltung der Abfallhierarchie Verwertung vor Beseitigung Situation zeigt, dass im Falle von gipshaltigen Abfällen die im KrWG verankerte Abfallhierarchie nicht eingehalten wird. Gründe: Wirtschaftlich zumutbare respektive wettbewerbsfähige Verwertungsangebote existieren nicht. Im norddeutschen Raum wird die Beseitigung auf Deponien noch vergleichsweise kostengünstig angeboten. (Im Zuge der Verknappung der Deponiekapazitäten wird sich dies jedoch mittelfristig ändern.) Frage: Sollte der knapper werdende Deponieraum für Materialen genutzt werden, die eigentlich einer stofflichen Verwertung zugeführt werden könnten? Fazit: Fokus muss künftig angesichts der weiter steigenden Mengen auf einer zunehmenden stofflichen Verwertung (d.h. Recycling) dafür geeigneter Gipsabfallfraktionen sowie auf einer umweltgerechten sonstigen Verwertung weiterer Gipsabfälle liegen. Seite 9
10 3. Rechtliche Rahmenbedingungen 1. KrWG (2012): Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in dt. Recht Einführung der fünfstufigen Abfallhierarchie 2. Novelle der GewAbfV (vorraussichtlich ): Baustoffe auf Gipsbasis (AVV ) neu als getrennt zu erfassende Fraktion aufgenommen (Begründungsteil Verordnungsentwurf GewAbfV): Besondere Bedeutung kommt insbesondere der Abtrennung gipshaltiger Bauteile zu. Hochwertige Verwertung von Gips ist eines der Hauptziele der Getrenntsammlungsregelung für Bau-und Abbruchabfälle. Einen besonderen Stellenwert hat die getrennte Sammlung von Gipskartonplatten für deren Recycling. Diese können bei einem sich gerade etablierenden Markt überhaupt nur dann in den Kreislauf zurückgeführt werden, wenn sie bereits beim Ausbau getrennt erfasst und bis zu ihrer Verwertung getrennt gehalten werden. Seite 10
11 4. Verwertungswege für Gipsabfälle Mögliche Verwertungsoptionen für Gipsabfälle sind: das Recycling von Gipsplattenabfällen; der Einsatz von aufbereiteten Gipsabfällen in der Zementindustrie; der Einsatz von aufbereiteten Gipsabfällen als Bergversatzmaterial; die Herstellung gipshaltiger mineralischer Spezialprodukte für spezielle Einsatzbereiche (z.b. als Düngemittel für die Landwirtschaft). Seite 11
12 5. Verwertungskonzept für Gipsabfälle für die Metropolregion Hamburg Gemeinschaftsprojekt der Unternehmen OTTO DÖRNER und BUHCK Verwertungskonzept umfasst folgende Punkte: Getrennt-Sammlung der Gipsabfälle mittels Behälterlogistik - dezentral Kooperation mit öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern ( Recyclinghöfe ) Vorsortierung der Gipsabfälle und Getrennthaltung der Gipsplattenabfälle - dezentral Aufbereitung der Gipsplattenabfälle in einer entsprechenden Anlage Anlieferung von Recycling-Gips an die Gipsindustrie unter Einhaltung der geforderten Qualitätskriterien Absteuerung der Papierfraktion Verwertung anderer gipshaltiger Abfälle Seite 12
13 5. Verwertungskonzept für Gipsabfälle für die Metropolregion Hamburg Seite 13
14 Hauptverfahrensschritte der Anlage (in geschlossener Halle) Vorsortierte Gipsplattenabfälle Vorzerkleinerer (z.b. Schraubenmühle) Magnetabscheider/ Sieb Zerkleinerer (z.b. Rollercrusher) Sieb/ Sichter (z.b. Spannwellensieb) Papierreste (5% des Inputs) Recycling-Gips (95% des Inputs) Seite 14
15 Gipshaltige Bauabfälle nicht separiert > Vorsortierung nötig! Bereits vorsortierte Gipsplattenabfälle Seite 15 Seite 15
16 Anlage (Bilder exemplarisch) Seite 16
17 Output (Bilder exemplarisch) Recycling-Gips (95%) Papierfraktion (5%) Seite 17
18 6. Voraussetzungen für die Umsetzung des Verwertungskonzepts Aktuelle Barrieren für das Gipsrecycling und die sonstige umweltgerechte Gipsverwertung sind insbesondere: Im Vollzug, insbesondere in der Erzeugerüberwachung wird die Abfallhierarchie der EU bzw. des KrWG nicht beachtet bzw. durchgesetzt. In der Vergangenheit zugelassene, sehr niedrigpreisige sonstige Verwertungsalternativen (deponietechnische Verwertung, Haldenrekultivierung) haben die Etablierung einer flächendeckenden Recyclingindustrie für Gipsabfälle bislang verhindert. Die Verbringung von unaufbereiteten Gipsabfällen in zumindest fragwürdige sonstige Verwertungsmöglichkeiten im benachbarten Ausland wird vollzugsseitig nicht unterbunden (aktuelles Beispiel: Rekultivierung von uranhaltigen Bergbauhalden u.a. mit nicht aufbereiteten Gipsabfällen in Tschechien). Das Recycling und die umweltgerechte Verwertung sind bislang zumindest regional nicht wettbewerbsfähig. Seite 18
19 6. Voraussetzungen für die Umsetzung des Verwertungskonzepts Beispiele a.d. Praxis: Altpapier Altholz Bauschutt Schrott Aktuelle Barrieren für das Gipsrecycling und die sonstige umweltgerechte Gipsverwertung sind insbesondere: Das Fehlen von bundes- oder zumindest landeseinheitlichen Regelungen für das Abfallende von recyceltem Gips erschwert die Vermarktungsmöglichkeit von aufbereitetem Gipsmehl aus Abfällen als Sekundärrohstoff in der Gipsindustrie. 5 KrWG: Ende der Abfalleigenschaft: Stoff muss ein Verwertungsverfahren durchlaufen haben und so beschaffen sein, dass: er üblicherweise für bestimmte Zwecke verwendet wird, ein Markt oder eine Nachfragebesteht nach ihm besteht, er alle für seine jeweilige Zweckbestimmung geltenden technischen Anforderungen sowie alle Rechtsvorschriften und anwendbaren Normen für Erzeugnisse erfüllt und seine Verwendung nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt führt. Seite 19
20 6. Voraussetzungen für die Umsetzung des Verwertungskonzepts Nötige Voraussetzungen: Getrennthaltung von Gipsabfällen an der Anfallstelle (durch den Abfallerzeuger) für die Verwertung unbedingt notwendig Getrennthaltung von Baustoffen auf Gipsbasis muss schon an der Anfallstelle durch die zuständigen (erzeugerüberwachenden) Behörden vollzogen werden. Überwachungsbehörden der Behandlungs- und Vorbehandlungsanlagen müssen die Einhaltung der Abfallhierarchie durchsetzen, d.h. die Gipsabfälle müssen der nun regional möglichen Verwertung (stoffliche bzw. sonstige Verwertung) und nicht wie bisher der Beseitigung zugeführt werden. Einheitliche Regelung für das Ende der Abfalleigenschaft des Recyclinggips. Falls diese Voraussetzung nicht erfüllt wird ist ein Großteil des Verwertungskonzepts nicht realisierbar, da die Gipsindustrie als Abnehmer für den Recyclinggips nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Seite 20
21 6. Voraussetzungen für die Umsetzung des Verwertungskonzepts Verantwortung der Gipsindustrie: Marktpreis für Rohstoff Recyclinggips Produktverantwortung (Stichwort: Rücknahmesysteme ) Seite 21
22 6. Voraussetzungen für die Umsetzung des Verwertungskonzepts Wo ein Wille ist Nachfrage für Rohstoff Recyclinggips Vollzug durch Behörden Stoffliche Verwertung gemäß Abfallhierarchie Seite 22
23 Diskussion? Fragen? Seite 23
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Buhck Umweltberatung GmbH 2010 Folie 24
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