Bundesministerium für Gesundheit

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1 Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 15 Besministerium für Gesheit für das Haushaltsjahr 2016 Inhalt Kapitel Bezeichnung Seite Vorwort zum Einzelplan Überblick zum Einzelplan / Hinweise zum Einzelplan Gesetzliche Krankenversicherung Pflegevorsorge soziale Sicherung Prävention Gesheitsverbände orschungsvorhaben -einrichtungen Internationales Gesheitswesen Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen -ausgaben Besministerium Beszentrale für gesheitliche Aufklärung Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation Information Paul-Ehrlich-Institut Besinstitut für Arzneimittel Medizinprodukte Robert Koch-Institut

2 15 Vorwort zum Einzelplan Wesentliche Politikbereiche Ziele Das Besministerium für Gesheit (BMG) gestaltet die Gesheitspolitik der Besregierung. Zu dem breiten Aufgabenspektrum des BMG gehören die gesetzliche Krankenversicherung die soziale Pflegeversicherung, die staatliche örderung der privaten Pflegevorsorge, die Prävention Gesheitsförderung, der Gesheitsschutz, die Krankheitsbekämpfung, die örderung der Patientensicherheit, die Gestaltung der Rahmenbedingungen für Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege Überwachung von Arzneimitteln Medizinprodukten, die Drogen- Suchtprävention, die Berufsgesetze für die Zulassung zu den besrechtlich geregelten Heil- Gesheitsberufen sowie Grsatzfragen der Gesheitspolitik einschließlich der Telematik der Ressortforschung. Das BMG wirkt für den B an der Gesheitspolitik der Europäischen Union mit nimmt gesheitspolitische Aufgaben im zwischenstaatlichen multilateralen Bereich wahr. Das BMG ist mit der gesetzlichen Kranken- der sozialen Pflegeversicherung für zwei wichtige Zweige der sozialen Sicherung verantwortlich, in denen r 90 Prozent der Bevölkerung gegen die mit Krankheit fast alle Bürgerinnen Bürger gegen die mit Pflegebedürftigkeit verbenen finanziellen Risiken abgesichert sind. Kernziel der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, im Krankheitsfall eine bedarfsgerechte, dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende Gesheitsversorgung zu gewährleisten. Die soziale Pflegeversicherung ermöglicht es Pflegebedürftigen pflegenden Angehörigen, Hilfe Unterstützung für eine bedarfsgerechte Pflege in Anspruch zu nehmen. Mit der örderung freiwilliger privater Pflege-Zusatzversicherungen wird das Ziel verfolgt, dass Bürgerinnen Bürger sich zusätzlich eigenverantwortlich für den Pflegefall absichern. Das BMG erarbeitet Strategien Regelungen zur Prävention zur Gesheitsförderung, zum Gesheitsschutz zur Krankheitsbekämpfung - insbesondere im Bereich des Infektionsschutzes der Krankenhaushygiene, der Prävention von HIV weiteren sexuell übertragbaren Infektionen, der Kindergesheit, der bevölkerungsmedizinisch volkswirtschaftlich bedeutsamen nichtübertragbaren Volkskrankheiten. Ziel der Drogen- Suchtpolitik ist die Reduzierung des Konsums legaler illegaler Drogen sowie die Vermeidung der drogen- suchtbedingten Probleme in unserer Gesellschaft. Das BMG initiiert Regelungen mit dem Ziel, einen sicheren Verkehr mit Arzneimitteln Medizinprodukten sowie die Versorgung mit wirksamen unbedenklichen Arzneimitteln Medizinprodukten zu gewährleisten. Zu den Zielen des BMG gehört es ebenfalls, die Bereitschaft zur Organ- Gewebespende in Deutschland zu fördern, die Patientensicherheit zu verbessern, die mit dem medizinisch-technischen ortschritt verbenen Risiken Chancen zu bewerten für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung nutzbar zu machen sowie im digitalen Wandel der Gesellschaft insbesondere die Vorteile zeitgemäßer Informations- Kommunikationstechnologien erschließen zu können. Zur Gliederung des Einzelplans Der Einzelplan 15 wird zum Haushaltsjahr 2016 erstmals nach der durch die Neustrukturierung des Beshaushalts vorgegebenen Haushaltsstruktur aufgestellt. Der Programmhaushalt gliedert sich nunmehr in fünf Kapitel: 1. Gesetzliche Krankenversicherung (Kapitel 1501), 2. Pflegevorsorge soziale Sicherung (Kapitel 1502), 3. Prävention Gesheitsverbände (Kapitel 1503), 4. orschungsvorhaben -einrichtungen (Kapitel 1504) 5. Internationales Gesheitswesen (Kapitel 1505). Es folgen ein Kapitel mit zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen -ausgaben (Kapitel 1511) sowie Kapitel mit den Verwaltungshaushalten des Besministeriums (Kapitel 1512) seiner fünf Geschäftsbereichsbehörden (Kapitel 1513 bis 1517).

3 Überblick zum Einzelplan 15 E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m E i n z e l p l a n Verwaltungseinnahmen , , ,41 Übrige Einnahmen , , ,33 Gesamteinnahmen , , ,92 A u s g a b e n Personalausgaben , ,14 Rest aus 2015/übertragbare Mittel ( ,02) ( ,68) n ( ,02) ( ,82) ,80 Sächliche Verwaltungsausgaben , ,12 Rest aus 2015/übertragbare Mittel ( ,38) ( ,33) n ( ,38) ( ,45) ,07 überplanmäßige Ausgaben ,32 Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,67 übertragbare Mittel ( ,30) ( ,97) ,03 überplanmäßige Ausgaben ,59 Ausgaben für Investitionen , ,43 Rest aus 2015/übertragbare Mittel ( ,67) ( ,37) n ( ,67) ( ,80) ,13 überplanmäßige Ausgaben ,00 davon nicht genehmigte üpl-ausgaben ,00 Besondere inanzierungsausgaben , , ,26 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben... 0,00 0,00 Rest aus 2015/übertragbare Mittel ( ,60) ( ,88) n ( ,60) ( ,88) , Hauptgruppe , ,42 Hauptgruppe , ,80 Hauptgruppe , ,89 Hauptgruppe , ,89 Hauptgruppe , ,88 zusammen , ,88 Gesamtausgaben , ,62 davon flexibilisiert , ,85 davon nicht flexibilisiert , ,77 Rest aus 2015/übertragbare Mittel ( ,67) ( ,56) n ( ,67) ( ,18) ,51 überplanmäßige Ausgaben ,91 davon nicht genehmigte üpl-ausgaben ,00

4 15 Überblick zum Einzelplan Verpflichtungen (Einzelplan) für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2016 in 2016 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp künftige Jahre zusammen Negative Beträge ergeben sich aufgr von Korrektur- Umbuchungen. vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgänge ,29 Vermögenszugänge ,00 Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für den Einzelplan 15 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR Rest aus flexibilisierten Ansätzen Vorgriffe aus aus 2015 freigegebene Reste über- außerplanmäßige Ausgaben verfügbares Soll Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Deckung aus anderen HGR Kapiteln für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) für andere HGR Kapitel für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor Übertragbare flexibilisierte Ausgaben nach 2017 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben)

5 - Ausgaben 1. en bei folgenden Titeln: Epl. 15 mit Ausnahme der Titel dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap Tit Dies gilt in ällen, in denen Besressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Besressorts tätig werden Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einerfür-Alle-älle"). 2. en bei folgenden Titeln: Epl. 15 mit Ausnahme der Titel dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap Tit Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Dies gilt in ällen, in denen Besressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Besressorts tätig werden Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einerfür-Alle-älle"). Allgemeine : / Hinweise zum Einzelplan 15 lexibilisierung: Die in die Regelung nach 5 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel einzeln aufgelistet.

6 1501 Gesetzliche Krankenversicherung Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In dem Kapitel sind die Mittel für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) veranschlagt. Ausgabenschwerpunkt ist die pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben (Gesheitsfonds). Hierfür sind bei Titel Mittel i. H. v. 14 Mrd. Euro etatisiert. Die inanzierung der Ausgaben der GKV erfolgt in erster Linie über Beiträge ihrer Mitglieder deren Arbeitgeber. In Ergänzung zu den Beitragseinnahmen leistet der B seit dem Jahr 2004 eine pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben in Milliardenhöhe. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG 2007) sah vor, diesen GKV-Beszuschuss in kontinuierlichen Schritten bis 2016 auf 14 Mrd. Euro/Jahr zu erhöhen. Während der inanz- Wirtschaftskrise wurden jedoch zugunsten der GKV zur Stabilisierung des Beitragssatzes zusätzliche Mittel beschlossen, so dass u.a. der Zuschuss des Bes bereits im Jahr Mrd. Euro betrug. Aufgr der positiven inanzentwicklung der GKV wurde er in den Jahren 2013 bis 2015 als Beitrag zur Konsolidierung des Beshaushalts - vorübergehend - auf 11,5 Mrd. Euro (2013), 10,5 Mrd. Euro (2014) 11,5 Mrd. Euro (2015) abgesenkt. Im Jahr 2016 beträgt der Beszuschuss wieder 14 Mrd. Euro ab dem Jahr 2017 ist er gemäß 221 Absatz 1 SGB V auf jährlich 14,5 Mrd. Euro festgeschrieben. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die GKV ist eine wichtige Säule des deutschen Gesheitssystems der älteste Zweig der Sozialversicherung. In ihr sind r 70 Millionen Versicherte gegen das finanzielle Risiko der mit einer Krankheit verbenen Kosten versichert. Ein wesentliches Ziel der GKV ist es, im Krankheitsfall eine bedarfsgerechte, dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende Gesheitsversorgung zu gewährleisten. Es ist ihre Aufgabe, die Gesheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesheitszustand zu verbessern sowie die Versicherten aufzuklären, zu beraten, Leistungen zu gewähren auf gese Lebensführung hinzuwirken. Damit hat die GKV einen umfassenden Auftrag von Gesheitsförderung Prävention über Krankenbehandlung bis zur Rehabilitation. Der B leistet hierzu einen Zuschuss im Rahmen der pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Dadurch sollen die Krankenkassen bei der inanzierung versicherungsfremder Leistungen teilweise entlastet werden. A u s g a b e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , , ,59 überplanmäßige Ausgaben ,59 Ausgaben für Investitionen... 0,00 0,00 0,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben... 0,00 0,00 Rest aus 2015 ( ,01) ( ,01) , Hauptgruppe ,01 0,00 zusammen ,01 0,00 Erläuterung zur vorstehenden Tabelle: In der ersten Spalte sind in der Zeile "Hauptgruppe 9" diejenigen flexibilisierten Ausgabereste ausgewiesen, die aufgr von Aufgabenverlagerungen oder Organisationsänderungen andere Kapitel oder Einzelpläne verstärken. (vgl. Übersicht "Zusatzangaben zum Kapitel"). Gesamtausgaben , ,59 davon nicht flexibilisiert , ,59 Rest aus 2015 ( ,01) ( ,01) ,42 überplanmäßige Ausgaben ,59 Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für das Kapitel 1501 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR über- außerplanmäßige Ausgaben verfügbares Soll Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor

7 Gesetzliche Krankenversicherung 1501 Z u s a t z a n g a b e n z u m K a p i t e l Zusatzangaben für Kapitel Ausgabereste aus flexibilisierten Haushaltsansätzen im Kapitel ,00 0,00 Rest aus 2015 ( ,01) ( ,01) ,01 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2015 aus Kap ,01 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2015 für Kap Tit ,78 für Kap Tit ,19 für Kap Tit ,04 zusammen ,01

8 1501 Gesetzliche Krankenversicherung Titel Ausgaben Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Erstattung der Aufwendungen für Leistungen der Krankenkassen an Aussiedler , , ,59 Solländerung ( ,59) haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap Tit ,59 Sollzugang ,59 überplanmäßige Ausgabe ,59 Das BM hat nach Art. 112 GG in die überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von ,59 Euro eingewilligt. Höhere Verwaltungskostenerstattungen an die Krankenkassen aufgr hoher Einzelfallkosten von Leistungen für zugezogene Aussiedler. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf 11 Abs. 6 Besvertriebenengesetz. Einnahmen aus Rückerstattungen der Krankenkassen fließen den Ausgaben zu Pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben (Gesheitsfonds) , ,00 0,00 Einnahmen aus der Rückzahlung vorgezogener Leistungen des Bes fließen den Ausgaben zu. Ausgaben für Investitionen Unterjährige Liquiditätshilfen an den Gesheitsfonds... 0,00 0,00 0,00 Einnahmen aus der Tilgung von Liquiditätshilfen fließen den Ausgaben zu.

9 Pflegevorsorge soziale Sicherung 1502 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In dem Kapitel sind Ausgaben i. H. v. 49,3 Mio. Euro für die örderung privater Pflege-Zusatzversicherungen, für Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger sowie für weitere gesetzliche Leistungen im Zuständigkeitsbereich des BMG veranschlagt. Wichtigster Ausgabenschwerpunkt ist die örderung freiwilliger privater Pflege-Zusatzversicherungen (Titel ). Hierfür sind 2016 Mittel i. H. v. 39,0 Mio. Euro veranschlagt. Ein weiterer Schwerpunkt sind Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger (Tgr. 01). Hierfür stehen 3,9 Mio. Euro zur Verfügung. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die soziale Pflegeversicherung ist als Teilleistungs versicherung konzipiert. Mit der örderung freiwilli ger privater Pflege-Zusatzversicherungen leistet das BMG einen Anreiz, damit Bürgerinnen Bürger sich zusätzlich eigenverantwortlich für den Pflegefall absichern. Ein Ziel ist es, dass Bürgerinnen Bürger das Pflegerisiko ohne Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge absichern können. Hierfür unterstützt der B Bürgerinnen Bürger, die mindestens 120 Euro jährlich in eine den gesetzlichen ördervoraussetzungen entsprechende, private Pflege-Zusatzversicherung einzahlen, mit einer Zulage von 5 Euro pro Monat bzw. 60 Euro im Jahr. Die Zulagen werden jeweils für die förderfähigen Anträge des Vorjahrs gezahlt. Zum Ende des Jahres 2015, das Grlage für Leistungen des Bes in 2016 ist, werden r förderfähige Verträge angenommen. Unter Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger fallen beispielsweise Erprobungen modellhafter Konzepte die Erstellung von Studien. Ziel dieser Maßnahmen sind die Verbesserung der pflegerischen Versorgung sowie die Vorbereitung die Evaluierung gesetzlicher Weiterentwicklungen. Ein Schwerpunkt ist die anstehende Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Verwaltungseinnahmen... 0, , ,11 Gesamteinnahmen... 0, , ,11 A u s g a b e n Sächliche Verwaltungsausgaben... 0, , ,69 Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , , ,07 Gesamtausgaben , , ,38 davon nicht flexibilisiert , ,62 Verpflichtungen (Kapitel) für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2016 in 2016 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für das Kapitel 1502 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR verfügbares Soll ( = ) Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) für andere HGR Kapitel für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor

10 Pflegevorsorge soziale Sicherung Titel Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen... 0, , ,11 Ausgaben Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Besanteil zur Entschädigung von Hepatitis-C-Opfern der ehemaligen DDR , , ,67 Solländerung ( ,65) (-0,02) haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,32 haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,33 Sollabgang , Zuschuss zu den Kosten zum Betrieb eines Transplantationsregisters eines Implantateregisters , , ,00 Solländerung ( ,00) für Kap Tit ,00 haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,00 Sollabgang ,00 Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2016 in 2016 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen Leistungen des Bes für Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz , , ,83 Solländerung ( ,83) haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,00 haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,83 Sollabgang , Leistungen des Bes für die örderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge , , ,88 Solländerung ( ,88) haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,00 haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,88 Sollabgang ,88 Aus dem Titel werden die Verwaltungskosten der bei der Deutschen Rentenversicherung B eingerichteten Zentralen Stelle für Pflegevorsorge als durchführendes Organ für die Pflegevorsorgeförderung nach 128 Abs. 2 Satz 1 SGB XI sowie die Personal- Sachausgaben des Besversicherungsamtes als Aufsichtsbehörde über die Zentrale Stelle für Pflegevorsorge bei der Deutschen Rentenversicherung B nach 128 Abs. 5 Satz 5 SGB XI erstattet Zuschuss zur Unterstützung der durch Blutprodukte HIV-infizierten Personen... 0,00 0,00 0,00

11 Titel Pflegevorsorge soziale Sicherung 1502 Titelgruppe 01 Tgr.01 Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger ( ,00) ( ,00) (0,00) 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Rückzahlungen von einzelnen Zuwendungsempfängern aufgr nicht benötigter Zuwendungsmittel fließen den Ausgaben zu Pflegekampagne... 0, , ,69 Solländerung ( ,69) Deckung gemäß bei Tit ,69 Sollzugang , Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger , , ,69 Solländerung ( ,69) für Tit ,69 Sollabgang ,69 Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2016 in 2016 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen

12 1503 Prävention Gesheitsverbände Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In dem Kapitel sind Ausgaben i. H. v. 44,7 Mio. Euro etatisiert. inanzwirksamer Schwerpunkt ist mit 16,8 Mio. Euro der von der Beszentrale für gesheitliche Aufklärung (BZgA) bewirtschaftete Titel Gesheitliche Aufklärung der Bevölkerung (Titel ). ür Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten sind 11,9 Mio. Euro gesondert veranschlagt (Titel ). Weitere 8,7 Mio. Euro werden für Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- Suchtmittelmissbrauchs (Titel ) bereitgestellt. Erstmals veranschlagt sind 3,0 Mio. Euro für Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Bekämpfung des Diabetes mellitus (Titel ). Zur örderung von Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesheitswesens (Tgr. 01) stehen 3,8 Mio. Euro zur Verfügung. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Gesheitliche Aufklärung der Bevölkerung Prävention ist in Deutschland eine übergreifende Daueraufgabe auf allen staatlichen Ebenen wird auf Besebene von der BZgA als achbehörde im Geschäftsbereich des Besministeriums für Gesheit wahrgenommen. Schwerpunkte stellen entsprechend den aktuell vordringlichen Gesheitsproblemen mit Präventionsrelevanz die Aufklärung zur Organspende die Aufklärungskampagne zur Steigerung der Durchimpfung dar. Ziele der Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten sind die Senkung der Neuinfektionen mit HIV anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) die Ge währleistung eines hohen Wissensniveaus in der Ge samtbevölkerung zum Schutz vor HIV/AIDS anderen STI. Die Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von HIV weiteren sexuell übertragbaren Infektionen sind ein zentrales Instrument der nationalen HIV/AIDS-Bekämpfungsstrategie tragen maßgeblich dazu bei, dass die HIV-Neuinfektions zahlen seit einigen Jahren nicht weiter ansteigen. Nachdem es gelungen ist, einen hohen Wissensstand zu HIV in den letzten Jahrzehnten aufzubauen zu sichern, liegt in den kommenden Jahren der Schwerpunkt darauf, diesen Wissenstand auch für weitere STI zu erreichen. Hauptziele der Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- Suchtmittelmissbrauchs sind die Verhinderung der Entstehung von Sucht durch umfassende Aufklärung über die Gefahren des Suchtmittel- Drogenkonsums, die Reduzierung des Konsums legaler illegaler Suchtmittel die Vermeidung drogen suchtbedingter Probleme. Die Prävention greift dabei aktuelle Entwicklungen (wie neue Drogen neue Suchtformen) bedarfsgerecht flexibel auf reagiert auf die Herausforderungen des demographischen Wandels. Die Aufklärungsmaßnahmen dienen auch zur Umsetzung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Darin verfolgt die Besregierung u.a. das Ziel, den Anteil der Raucher bei den Kindern Jugendlichen zu senken. Die Maßnahmen unterstützen auch das Ziel der WHO, bis zum Jahr 2025 eine relative Reduktion der Nichtübertragbaren Krankheiten wie z. B. Krebs, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes oder chronische Erkrankungen der Atemwege um 25 Prozent zu erreichen. Zur Intensivierung der Bekämpfung des Diabetes mellitus werden Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Prävention, Therapie Versorgung gefördert. Ziel ist es, Prävention rüherkennung des Diabetes mellitus zu stärken, bestehende Versorgungsangebote bekannt zu machen weiterzuentwickeln, Information Aufklärung zu intensivieren sowie eine gesicherte Datenbasis zu Diabetes aufzubauen. Durch die örderung von Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesheitswesens werden diese befähigt, ihren spezifischen Sachverstand innovativ praxisbezogen in das Gesheitswesen einzubringen. Hierdurch werden Qualität Nachhaltigkeit in der gesheitlichen Selbsthilfe gesichert sowie ihre Weiterentwicklung gefördert, um aktuelle Herausforderungen wie den Generationenwandel, neue Medien oder strukturelle Veränderungen durch ortbildungsangeboten Entwicklung innovativer Ansätze adäquat begleiten zu können. E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Verwaltungseinnahmen , , ,76 Gesamteinnahmen , , ,76 A u s g a b e n Sächliche Verwaltungsausgaben , ,08 übertragbare Mittel ( ,30) ( ,38) ,62 Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , , ,55 Gesamtausgaben , ,53 davon nicht flexibilisiert , ,53 übertragbare Mittel ( ,30) ( ,83) ,17 Verpflichtungen (Kapitel) für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2016 in 2016 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen

13 Prävention Gesheitsverbände 1503 Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für das Kapitel 1503 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR verfügbares Soll ( = ) Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) für andere HGR Kapitel für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor nach 2017 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben)

14 1503 Prävention Gesheitsverbände Titel Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen , , ,76 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Gesheitliche Aufklärung der Bevölkerung , , ,30 Solländerung ( ,00) ( ,30) haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,00 Sollabgang ,00 kassenmäßige für einen freigegebenen Rest für Kap Tit ,00 nachrichtlich ,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,30) ( ,30) Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2016 in 2016 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen en zu Nr. 2, 3 7 der dienen bis zur Höhe von 800 zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap Tit en dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap Tgr Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap Tit Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Mehrausgaben zu Nr. 11 der dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 7. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß 23 BHO gewährt werden Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten , , ,44 Solländerung (-2.026,44) haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,44 Sollabgang ,44 Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2016 in 2016 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus den Ausgaben zu Nr. 2 der dürfen bis zu sechs Stellen der AIDS-Aufklärung in Kap Tit bezahlt werden.

15 Titel Prävention Gesheitsverbände Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß 23 BHO gewährt werden Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- Suchtmittelmissbrauchs , , ,38 Solländerung ( ,38) haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,38 Sollabgang ,38 Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2016 in 2016 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß 23 BHO gewährt werden inanzierung von Maßnahmen zur Suchtprävention... 0,00 0,00 0,00 Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden Aspekte der Migration Integration im deutschen Gesheitswesen , , ,80 Solländerung ( ,80) für Kap Tit ,92 haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,88 Sollabgang ,80 Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2016 in 2016 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß 23 BHO gewährt werden. Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Projekte Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Bekämpfung des Diabetes mellitus , , ,86 Solländerung ( ,86) für Kap Tit ,00 haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,86 Sollabgang ,86

16 1503 Prävention Gesheitsverbände Titel Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2016 in 2016 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Titelgruppe 01 Tgr.01 örderung von Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesheitswesens ( ,00) ( ,31) ( ,69) Zuschuss an die Aktion Psychisch Kranke e. V , ,00 0,00 Die sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO verbindlich. en bedürfen der Einwilligung des Besministeriums der inanzen Zuschuss an die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen , , ,00 Solländerung (27.000,00) Deckung gemäß Nr. 2 bei Kap Tgr. 01 bei Kap Tit ,00 Sollzugang ,00 Die sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO verbindlich. en bedürfen der Einwilligung des Besministeriums der inanzen Zuschuss an die Besvereinigung für Prävention Gesheitsförderung e. V , , ,00 Solländerung (-3.435,00) haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,00 Sollabgang ,00 Die sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO verbindlich. en bedürfen der Einwilligung des Besministeriums der inanzen Zuschüsse Beiträge an zentrale Einrichtungen Verbände des Gesheitswesens , , ,69 Solländerung ( ,69) haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,69 Sollabgang ,69 Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2016 in 2016 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

17 orschungsvorhaben -einrichtungen 1504 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In dem Kapitel sind Mittel i. H. v. 73,6 Mio. Euro veranschlagt, die dem BMG für die inanzierung von orschungs- Entwicklungsvorhaben, modellhafte Erprobungen orschungseinrichtungen zur Verfügung stehen. Wichtigste größte Ausgabenschwerpunkte sind der allgemeine Titel für orschung, Untersuchungen Ähnliches des BMG (Titel ) mit einem Umfang von 17,4 Mio. Euro sowie zweckgebene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) (Titel ). ür die sechs aus dem Einzelplan 15 geförderten Institute sind Mittel i. H. v. 41,1 Mio. Euro veranschlagt. Damit kommt das BMG auch 2016 der im Rahmen des Paktes für orschung Innovation bekräftigten Absicht nach, die im Bereich der institutionellen orschungsförderung veranschlagten Mittel jährlich um 3 Prozent zu steigern. ür Modellmaßnahmen orschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogen- Suchtmittelmissbrauchs sind Mittel i. H. v. 4,3 Mio. Euro veranschlagt (Titel ). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Das BMG greift auf wissenschaftliche Erkenntnisse zurück, um politische wie administrative Entscheidungen fiert vorzubereiten Maßnahmen begleitend zu evaluieren. Die aus dem Titel orschung, Untersuchungen Ähnliches finanzierten Vorhaben versetzen das BMG in die Lage, bei der Krankheitsbekämpfung der Weiterentwicklung des Gesheits- Pflegesystems auf aktuelle medizinische ragestellungen zu reagieren sowie den medizinischen technischen ortschritt, die aktuellen Auswirkungen der Globalisierung des demographischen Wandels sowie neu auftretende Gesheitsgefahren zu berücksichtigen. Schwerpunkte der Projektförderung sind orschungs- Modellvorhaben 1. zur Patientensicherheit, 2. im Zusammenhang mit einem kontinuierlichen Monitoring zum Gesheitszustand der Bevölkerung, 3. zur Verbesserung der gesheitlichen Situation von Kindern Jugendlichen, von Menschen mit seltenen Erkrankungen von Menschen mit psychischen Erkrankungen, 4. im Rahmen des Nationalen Krebsplans, 5. zu den häufigen nicht-übertragbaren Krankheiten (sog. Volkskrankheiten wie Herz-Kreislauferkrankungen, rheumatische Erkrankungen, Allergien, chronische Lungenerkrankungen), 6. zu antimikrobiellen Resistenzen, 7. auf dem Gebiet der Prävention Gesheitsförderung mit Schwerpunktsetzung auf spezielle Zielgruppen örderung des Bewegungsverhaltens sowie auf betriebliche Gesheitsförderung, 8. zu systemrelevanten ethischen ragen im Gesheitswesen 9. im Zusammenhang mit der Entwicklung einer nationalen ehealth-strategie. Im Rahmen der institutionellen Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) unterstützt das BMG gemeinsam mit den Ländern insbesondere die orschung im Bereich übertragbarer nicht-übertragbarer Krankheiten. Kennzeichnendes Merkmal dabei ist die Vernetzung von molekularer zellbiologischer Grlagenforschung mit klinischen epidemiologischen orschungsansätzen als Basis für die Weiterentwicklung von Prävention, rüherkennung Diagnostik Therapie. Die Schwerpunkte der Modellmaßnahmen orschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogen- Suchtmittelmissbrauchs werden durch die Nationale Strategie zur Drogen- Suchtpolitik aktuelle wissenschaftliche Entwicklungen bestimmt. Ziele sind insbesondere die Reduzierung von schädlichem Alkoholkonsum, die Bekämpfung des Konsums illegaler Drogen, die Verringerung der Medikamentenabhängigkeit die örderung des Nichtrauchens.

18 1504 orschungsvorhaben -einrichtungen E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Verwaltungseinnahmen , , ,58 Gesamteinnahmen , , ,58 A u s g a b e n Sächliche Verwaltungsausgaben , ,15 übertragbare Mittel ( ,77) ( ,92) ,08 Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,82 übertragbare Mittel (42.201,02) ( ,84) ,16 Ausgaben für Investitionen , , ,53 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben... 0,00 0,00 Rest aus 2015/übertragbare Mittel ( ,75) ( ,78) n ( ,75) ( ,78) , Hauptgruppe , ,78 Hauptgruppe ,03 0,00 zusammen , ,78 Erläuterung zur vorstehenden Tabelle: Von den in der ersten Spalte dargestellten übertragbaren flexibilisierten Ausgaberesten der Hauptgruppen 4 bis 8 sind der Gesamtbetrag oder ein Teilbetrag in anderen Kapiteln oder Einzelplänen entstanden. Aufgr von Aufgabenverlagerungen oder Organisationsänderungen sind die Ausgabereste in dieses Kapitel verlagert worden. Bei noch bestehenden Kapiteln werden diese in der Haushaltsrechnung jedoch beim abgebenden Kapitel oder Einzelplan berücksichtigt. In diesem all wird für die verlagerten Ausgabereste in der Zeile Hauptgruppe 9 ein negativer Korrekturbetrag eingefügt. Damit wird sichergestellt, dass diese Ausgabereste nicht doppelt in die Haushaltsrechnung einfließen. (vgl. dazu die klarstellende Übersicht Zusatzangaben zum Kapitel ) Gesamtausgaben , ,50 davon nicht flexibilisiert , ,50 Rest aus 2015/übertragbare Mittel ( ,75) ( ,57) n ( ,75) ( ,07) ,68 Verpflichtungen (Kapitel) für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2016 in 2016 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen Negative Beträge ergeben sich aufgr von Korrektur- Umbuchungen.

19 orschungsvorhaben -einrichtungen 1504 Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für das Kapitel 1504 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR Rest aus flexibilisierten Ansätzen verfügbares Soll Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) für andere HGR Kapitel für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor Übertragbare flexibilisierte Ausgaben nach 2017 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben) Zusatzangaben für Kapitel 1504 Z u s a t z a n g a b e n z u m K a p i t e l Ausgabereste aus flexibilisierten Haushaltsansätzen im Kapitel ,00 0,00 Rest aus 2015/übertragbare Mittel ( ,53) ( ,78) n ( ,53) ( ,78) ,75 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2015 aus Kap ,75 aus Kap ,78 zusammen ,53 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2015 für Tit ,78 für Kap Tit ,64 für Kap Tit ,11 zusammen ,53 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben 2016 von Tit ,78

20 1504 orschungsvorhaben -einrichtungen Titel Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen , , ,58 Ausgaben Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme folgender Titel: , , , Sächliche Verwaltungsausgaben Gesheitsberichterstattung ,00 0, ,00 Solländerung ( ,00) für Kap Tit ,00 haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,00 Sollabgang ,00 Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2016 in 2016 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen orschung, Untersuchungen Ähnliches , , ,85 Solländerung ( ,30) ( ,55) Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2015 aus Kap ,78 Sollzugang ,78 haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,59 für Kap Tit ,49 Sollabgang ,08 Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,77) ( ,77) flex. Reste aus Vorjahr / übt. flex. Mittel ( ,78) ( ,78) Verpflichtungsermächtigung (VE) 2016 in 2016 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen Negative Beträge ergeben sich aufgr von Korrektur- Umbuchungen. 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Einnahmen gemäß 92a Abs b Abs. 5 SGB V fließen den Ausgaben zu. 4. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass orschungs- Kongressberichte beschafft unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt an Dritte abgegeben werden. 5. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß 23 BHO gewährt werden. Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Zweckgebene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) , , ,16 Solländerung ( ,16)

21 Titel orschungsvorhaben -einrichtungen 1504 für Tit ,53 haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,00 haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,63 Sollabgang ,16 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen inanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt Zuschuss zu den Kosten für Erhebungen auf dem Gebiet der Krebskrankheiten anderer nicht übertragbarer Krankheiten , , ,11 Solländerung ( ,11) haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,11 Sollabgang ,11 Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2016 in 2016 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden Zuschüsse zur örderung von Modellen zur Verbesserung der Versorgung chronisch Kranker... 0,00 0,00 0,00 Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Rahmen der Modellvorhaben erarbeitete Materialien an die interessierte achöffentlichkeit unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden Sicherung der Qualität im Gesheitswesen... 0,00 0,00 0, Modellmaßnahmen orschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogen- Suchtmittelmissbrauchs , , ,35 Solländerung ( ,00) ( ,35) für Kap Tit ,00 Sollabgang ,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (25.482,35) (25.482,35) Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2016 in 2016 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen Mehrausgaben zu Nr. 8 der dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. alls Ausgaben aufgr zu erwartender Einnahmen geleistet wurden diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese

22 1504 orschungsvorhaben -einrichtungen Titel Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 2. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden Zuschuss an die Stiftung Georg-Speyer-Haus, Institut für Tumorbiologie experimentelle Therapie, rankfurt am Main , , ,00 Solländerung ( ,00) haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,00 Sollabgang ,00 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Die sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO verbindlich. en bedürfen der Einwilligung des Besministeriums der inanzen orschungs- Entwicklungsvorhaben zur Erkennung Bekämpfung von AIDS anderen sexuell übertragbaren Krankheiten , , ,72 Solländerung ( ,05) ( ,67) für Kap Tit ,05 haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,00 Sollabgang ,05 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (16.718,67) (16.718,67) Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2016 in 2016 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen Mehrausgaben zu Nr. 5 der dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. alls Ausgaben aufgr zu erwartender Einnahmen geleistet wurden diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 2. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden Zuschüsse zu orschungsvorhaben zur Erkennung Bekämpfung neuer Infektionskrankheiten , , ,00 Solländerung ( ,00) für Kap Tit ,31 für Kap Tit ,68 haushaltsmäßige einer überplanmäßigen Ausgabe für Kap Tit ,01 Sollabgang ,00

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