Normenscreening des Berliner Landesrechts zur Förderung des E-Government. Auftakt 18. Februar Formanforderungen im Berliner Landesrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Normenscreening des Berliner Landesrechts zur Förderung des E-Government. Auftakt 18. Februar Formanforderungen im Berliner Landesrecht"

Transkript

1 Normenscreening des Berliner Landesrechts zur Förderung des E-Government Auftakt 18. Februar 2015 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin Klosterstraße 47, Berlin 1

2 Grundlagen zum Vorgehen: Beschluss des Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung vom Senatsbeschluss S-45/2015 vom

3 E-Government fordert möglichst medienbruchfreie elektronische Prozesse Effizientes E-Government ist nur mit weitgehend medienbruchfreien elektronischen Übermittlungen und Dokumentationen möglich. Formvorschriften hindern medienbruchfreie elektronische Prozesse Formanforderungen, wie z.b. schriftlich, persönlich, Vorlage Originaldokumente, hindern medienbruchfreie elektronische Verfahrensabläufe. 3

4 IT-Einsatz unter Verwendung qualifizierter elektronischer Signaturen, der D oder des elektronischen Identitätsnachweises können nicht alle Formanforderungen erfüllen Schriftform ersetzende, sichere elektronische Übermittlungsformen helfen, erfüllen jedoch nicht alle in Rechtsnormen festgeschriebenen Anforderungen. IT-Einsatz zur Überwindung von Medienbrüchen, z.b. Scann-Verfahren, können weiterhelfen, sind jedoch aufwendig und heilen nicht alles Digitalisieren (scannen) hilft weiter, ist jedoch nur technisches Mittel, um einen bestehenden Medienbruch zu heilen. 4

5 Beste Lösung ist - wenn möglich - Formanforderungen in Rechtsnormen abzusenken oder ganz zu vermeiden: persönlich, im Original, Probestück, notariell beglaubigt, weitergehende Formanforderungen schriftlich aber nicht elektronisch schriftlich oder mit qes schriftlich, Schriftform ohne Zusatz schriftlich oder elektronisch formlos, keine Formanforderung 5

6 Je geringer die gesetzlichen Formanforderungen, umso mehr Möglichkeiten für elektronische, medienbruchfreie Prozesse sind eröffnet: persönlich, im Original, Probestück, notariell beglaubigt, weitergehende Formanforderungen schriftlich aber nicht elektronisch schriftlich oder mit qes schriftlich, Schriftform ohne Zusatz schriftlich oder elektronisch formlos, keine Formanforderung 6

7 Für ein Screening der Normen auf Formanforderungen können diese in Kategorien eingeteilt werden: persönlich, im Original, Probestück, notariell beglaubigt, weitergehende Formanforderungen schriftlich aber nicht elektronisch schriftlich oder mit qes schriftlich, Schriftform ohne Zusatz schriftlich oder elektronisch formlos, keine Formanforderung 7

8 Insgesamt sind in den Berliner öffentlich-rechtlichen Gesetzen und Rechtsverordnungen ca Normen mit Formanforderungen zu überprüfen. Vorgehen: SenInnSport ZS C stellt den Fachressorts dafür ein Prüfschema mit Anleitung und über Juris R ermittelte Normen-Listen (Prüffälle) zur Verfügung. Die Fachressorts prüfen die Normen, für die sie fachlich zuständig sind und beteiligen gegebenenfalls nachgeordnete Behörden. SenInnSport ZS C sammelt die Ergebnisse, einschließlich vorgeschlagener Rechtsänderungen und bereitet ein Anpassungsgesetz vor. 8

9 Auszug aus einer Normen-Liste (.xls) mit Prüffällen: Gesetz Abs. Kat. Zitat Fachressort BiUrlG BiUrlG in der Fassung vom SenArbIntFrau BiUrlG BiUrlG in der Fassung vom SenArbIntFrau BiUrlG BiUrlG in der Fassung vom SenArbIntFrau LGG 18 1, LGG in der Fassung vom SenArbIntFrau NatSchG NatSchG Bln in der Fassung vom SenStadtUm NatSchG 12 7,9, NatSchG Bln in der Fassung vom SenStadtUm NatSchG NatSchG Bln in der Fassung vom SenStadtUm NatSchG NatSchG Bln in der Fassung vom SenStadtUm KiAustrG KiAustrG BE in der Fassung vom RegBM KultDatenG KultDatenG in der Fassung vom RegBM BQFG 5 1,2,3 7 5 BQFG Bln in der Fassung vom SenBildJugWiss BQFG BQFG Bln in der Fassung vom SenBildJugWiss BQFG BQFG Bln in der Fassung vom SenBildJugWiss BQFG 12 1,2, BQFG Bln in der Fassung vom SenBildJugWiss BQFG BQFG Bln in der Fassung vom SenBildJugWiss BQFG BQFG Bln in der Fassung vom SenBildJugWiss 9

10 Formanforderungen in Berliner Landesgesetzen* nach Kategorien *Gesamtmenge: 394 Formanforderungen in 116 Gesetzen 10 SenInnSport Berlin ZS C - Landesweites IT-Management, E-Government

11 Formanforderungen in Berliner Rechtsverordnungen* nach Kategorien *Gesamtmenge: 951 Formanforderungen in 349 RVO 11

12 Auszug aus dem Prüfschema (gekürzt): 1 2 Privatrecht? Kategorie vor Norm-Prüfung à Verfassungsrecht? Kategorie vor Norm-Prüfung à 0 0 Kategorie nach Norm-Prüfung à Kategorie nach Norm-Prüfung à Die Norm enthält keine verbindliche Formvorschrift: Wenn zutreffend, sind alle elektronischen Formen der Übermittlung möglich. Kategorie vor Norm-Prüfung à Wenn nicht zutreffend, weiter: 1 Kategorie nach Norm-Prüfung à 1 12

13 4 Die Norm lässt alle elektronischen Formen der Übermittlung ausdrücklich zu ( schriftlich oder elektronisch o.ä.): Wenn zutreffend, sind alle elektronischen Formen der Übermittlung bereits vorgesehen. Kategorie vor Prüfung à Wenn nicht zutreffend, weiter: 2 Kann auf vorgeschriebene Form ganz verzichtet werden ( Grundsatz der Nichtförmlichkeit. )? Insbesondere: Können Anforderungen an Form und Verfahren statt gesetzlich in VV geregelt werden? Wenn ja, bitte Änderungsentwurf für die Norm erstellen. Änderungsentwurf bitte in die passende neue Kategorie einordnen. Wenn nein: Kategorie nach Norm- Prüfung à 2 13

14 5 Die Norm fordert die Schriftform ohne weitere Anforderungen und/oder ohne alternative besondere elektronische Formen ( schriftlich o.ä.)? Wenn zutreffend, wird die Schriftform- Anforderung gemäß den Verwaltungsverfahrensgesetzen auch von den dort beschriebenen sicheren elektronischen Formen erfüllt. Kategorie vor Prüfung à Wenn nicht zutreffend, weiter: 3 Können alle elektronischen Formen zugelassen werden? Insbesondere: Fordert die Norm Schriftlichkeit nur, um Klarheit und Nachweisbarkeit über den Inhalt oder die Abgangszeit einer Übermittlung zu gewährleisten? Wenn ja, bitte Änderungsentwurf für die Norm erstellen. Änderungsentwurf bitte in die passende neue Kategorie einordnen. Wenn nein: Kategorie nach Prüfung à 3 14

15 6 Die Norm fordert die Schriftform ohne weitere Anforderungen und lässt alternativ besondere elektronische Formen zu ( schriftlich oder mit qualifizierter Signatur o.ä.)? Wenn zutreffend, wird die Schriftform gemäß den Verwalt.verfahr.gesetzen von den dort beschriebenen sicheren elektronischen Formen nicht erfüllt sondern nur mit den ausdrücklich zugelassenen. Kategorie vor Prüfung à Wenn nicht zutreffend, weiter: 4 Kann auf die alternativen elektronischen Formen verzichtet werden? Insbesondere: Können alle zur Erfüllung der Schriftform-Anforderung bestimmten elektr. Formen zugelassen werden? Wenn ja, Änderungsentwurf erstellen. Wenn nein: Bitte Anmerkung zu den Gründen für den Ausschluss der anderen.. elektr. Formen machen. Kategorie nach Norm-Prüfung à 4 15

16 7 Die Norm fordert die Schriftform ohne weitere Anforderungen, schließt aber jede elektronische Form ausdrücklich aus ( schriftlich aber nicht elektronisch, handschriftlich, o.ä.): Wenn zutreffend, wird die Schriftform- Anforderung gemäß den Verwaltungsverfahrensgesetzen von den dort beschriebenen elektronischen Formen nicht erfüllt. Kategorie vor Norm-Prüfung à Wenn nicht zutreffend, weiter: 5 Kann auf den ausdrücklichen Ausschluss elektr. Formen,, verzichtet werden? Insbesondere: Fordert die Norm Schriftlichkeit nur, weil : a) Identität des Abs. muss.. dokumentiert sein, b) Schutz der übermittelten Inhalte vor Veränderungen, oder c).. Eingangsbestätigung? Wenn ja, ist eine sichere elektr. Form hinreichend. Bitte Änderungsentwurf für die Norm erstellen. Wenn nein: Bitte Gründe nennen. Kategorie à 5 16

17 8 Die Norm stellt - ggf. neben der Schriftform - andere Anforderungen,.. Insbesondere: a) Persönliches Erscheinen, b) Vorlage von Originalen,, c) andere besondere Formen, Bekräftigungen, o.ä., e) Vorführungen, Probestücke... gefordert: Wenn zutreffend, kann die Schriftform mit Hilfe elektronischer Formen nicht erfüllt werden. Kategorie vor Norm-Prüfung à Wenn nicht zutreffend, besteht ein Missverständnis bei der Einordnung der Norm. 7 Kann auf die zusätzlichen Anforderungen verzichtet werden? Wenn ja,.. Änderungsentwurf erstellen. Wenn nein, weiter: Können die Anforderungen im Sinne der oben genannten Ziele anders erfüllt werden, um den Zweck der Norm zu erfüllen? Insbesondere: Wenn ja,.. Änderungsentwurf erstellen. Kategorie nach Prüfung à Wenn nein, weiter: 6 17

18 Bitte Anmerkung zu den Gründen für die besonderen Anforderungen machen. Kategorie nach Prüfung à 7 18

19 Jeder Prüffall wird vom Fachressort mit Hilfe des Prüfschemas fachlich beurteilt. Die Ergebnisse werden in der Liste ergänzt. Ergebnis zu jedem Prüffall muss sein: Überprüfte, ggf. korrigierte Kategorie der geltenden Norm und Nach dem Ergebnis der fachlicher Prüfung der Norm erneut festgestelle Kategorie. Ergebnis zu jedem Prüffall sollte/kann sein: Eine Anmerkung und/oder ein Änderungsvorschlag (!). 19

20 Ergebnis-Erlebnis: SenInnSport ZS C sammelt die Ergebnisse und entwirft auf Grundlage der Änderungsvorschläge ein Artikelgesetz. Auf Grundlage der Kategorien werden die Ergebnisse statistisch dargestellt und gemessen, inwieweit das gesetzte Ziel erreicht wurde. 20

21 Z e i t h o r i z o n t Zum 3. Juni und zum 7. Oktober 2015 beabsichtigt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zum Erfahrungsaustausch über die Rechtsnormenprüfung einzuladen. Bis zum 14. Dezember 2014 sollte ein abschließendes Schreiben jeder Senatsverwaltung mit den Prüfergebnissen und insbesondere den Änderungsentwürfen zu den geprüften Rechtsnormen an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport vorliegen. 21

Zum Entwurf eines E-Government-Gesetzes Berlin

Zum Entwurf eines E-Government-Gesetzes Berlin W i l l k o m m e n! Wolfgang Bräuer Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin - ZS C 2 Br - wolfgang.braeuer@ seninnsport.berlin.de 030 90223 2667 Zum Entwurf eines E-Government-Gesetzes Berlin SenInnSport

Mehr

Berliner E-Government-Gesetz

Berliner E-Government-Gesetz Berliner E-Government-Gesetz E-@mt I Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin - Zentraler Service - @ @! @? Ansprechpartner Manfred Pasutti - ZS C - manfred.pasutti@seninnsport.berlin.de Wolfgang

Mehr

Berliner E-Government-Gesetz

Berliner E-Government-Gesetz Berliner E-Government-Gesetz Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin - ZS C - Zum Entwurf eines E-Government-Gesetzes Berlin 1 E-Government alle geschäftlichen Prozesse, die im Zusammenhang mit Regieren

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/0811 04.02.2013 Mitteilung zur Kenntnisnahme Elektronische Signatur Drucksache 17/0400 (II.A.14.3 e) und Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2

Mehr

Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften Bundesrat Drucksache 356/13 BRFuss 17.05.13 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages In - Fz Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften Der Deutsche

Mehr

E-Akte Rechtliche Aspekte. KomFIT Messe Oktober 2016 Dr. Carola Drechsler

E-Akte Rechtliche Aspekte. KomFIT Messe Oktober 2016 Dr. Carola Drechsler E-Akte Rechtliche Aspekte KomFIT Messe 2016 5. Oktober 2016 Dr. Carola Drechsler Umsetzung des Bundes EGov-Gesetzes in SH Agenda 01 Ausgangssituation 02 E-Akte Rechtliche Aspekte 03 Regelungen des EGov

Mehr

ego-mail Bürgerclient (Link: bundesland.govello.de/produktiv/saarland/iks/client.jnlp)

ego-mail Bürgerclient (Link: bundesland.govello.de/produktiv/saarland/iks/client.jnlp) Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation Mit der virtuellen Poststelle ego-mail bieten wir Ihnen die Möglichkeit rechtsverbindliche Mitteilungen und Dokumenten elektronisch an uns zu übermitteln.

Mehr

2. Technische und organisatorische Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation

2. Technische und organisatorische Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation Elektronische Kommunikation mit der Stadt Brilon 1. Zugangseröffnung Der elektronische Zugang (die Übermittlung elektronischer Dokumente) zur Verwaltung der Stadt Brilon für eine rechtsverbindliche elektronische

Mehr

Entwicklungsstand und Perspektiven eakte in der Berliner Verwaltung

Entwicklungsstand und Perspektiven eakte in der Berliner Verwaltung Entwicklungsstand und Perspektiven eakte in der Berliner Verwaltung Jahrestagung eakte 22. November 2011 Manfred Pasutti Senatsverwaltung für Inneres und Sport 30.08.2011, Folie Nr. 1 Agenda Warum ist

Mehr

D in Kommunen. Erste Erfahrungen mit D City. Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen. Ämterangabe über Landeshauptstadt

D in Kommunen. Erste Erfahrungen mit D City. Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen. Ämterangabe über Landeshauptstadt DE-Mail in Kommunen Erste Erfahrungen mit DE-Mail City Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen Folie: 1 Ämterangabe über Folienmaster Agenda Rahmenbedingungen DE-Mail Anwendungen im Beispiel (mögliches) Vorgehen

Mehr

E-Government Forum. Austauschs- und Koordinationsgremium 10. Mai 2017

E-Government Forum. Austauschs- und Koordinationsgremium 10. Mai 2017 E-Government Forum Austauschs- und Koordinationsgremium 10. Mai 2017 Änderungen im Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertEs) Referat Roland Frick Juristischer Mitarbeiter Finanzdepartement

Mehr

Das Berlin Modernisierungsprogramm ServiceStadt Berlin

Das Berlin Modernisierungsprogramm ServiceStadt Berlin Zurück Verwaltungsmodernisierung in die Zukunft in Das Berlin Modernisierungsprogramm ServiceStadt Berlin Manfred Pasutti Birgit Senatsverwaltung Stapf-Finé für Inneres und Senatsverwaltung Sport für Inneres

Mehr

Das E-Government-Gesetz des Bundes

Das E-Government-Gesetz des Bundes Das E-Government-Gesetz des Bundes CEBIT Hannover, den 8. März 2012 Hans Dietz Bundesministerium des Innern Ausgangspunkt Koalitionsvertrag: In der Informationsgesellschaft liegen große Chancen auch für

Mehr

Tragende Gründe. Vom 22. März 2019

Tragende Gründe. Vom 22. März 2019 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Erteilung des nach 87 Absatz 5b Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erforderlichen Einvernehmens zu der Verfahrensordnung des

Mehr

Elektronische Dokumente als Beweismittel

Elektronische Dokumente als Beweismittel Elektronische Dokumente als Beweismittel 1. Kapitel: Einführung in die Thematik...,, 1 2. Kapitel: Unterschiedliche Beweiskraft/Beweisarten 4 I. Einführung 4 II. Der Beweis im Prozess...6 1. Zweck des

Mehr

Das E-Government-Gesetz des Bundes

Das E-Government-Gesetz des Bundes Das E-Government-Gesetz des Bundes Regionalkonferenz E-Government Darmstadt, 21. Januar 2014 RR Dr. Elmar Busse, Referat O2 Bundesministerium der Innern 1 E-Government-Gesetz in drei Schritten 1. Hintergrund

Mehr

Thieme Compliance. Chancen und Risiken einer Vollelektronischen Patientenaufklärung

Thieme Compliance. Chancen und Risiken einer Vollelektronischen Patientenaufklärung Thieme Compliance Chancen und Risiken einer Vollelektronischen Patientenaufklärung Agenda 1. Einführung 2. Ein effizienter neuer Workflow 3. Chancen und Risiken 4. Zusammenfassung 2 Thieme Compliance und

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische

Mehr

IT-Konsolidierung in Berlin. O. Franke Senatsverwaltung für Inneres und Sport

IT-Konsolidierung in Berlin. O. Franke Senatsverwaltung für Inneres und Sport IT-Konsolidierung in Berlin O. Franke Senatsverwaltung für Inneres und Sport Anlass - Allgemein Die Berliner Verwaltung setzt Informations- und Kommunikationstechnik bereits in großem Umfang ein, jedoch

Mehr

BEWEISKRAFT ELEKTRONISCHER DOKUMENTE. Johannes Gerds, BMJV, Referat RA2 (Zivilprozess; arbeitsgerichtliches Verfahren)

BEWEISKRAFT ELEKTRONISCHER DOKUMENTE. Johannes Gerds, BMJV, Referat RA2 (Zivilprozess; arbeitsgerichtliches Verfahren) BEWEISKRAFT ELEKTRONISCHER DOKUMENTE Johannes Gerds, BMJV, Referat RA2 (Zivilprozess; arbeitsgerichtliches Verfahren) Hintergrund: Die Urkunde - Historisch: Urkunde als zentraler Gegenstand der Beweiskraft

Mehr

Das E-Government-Gesetz

Das E-Government-Gesetz Das E-Government-Gesetz Regionalkonferenz Bad Bramstedt, 13. Februar 2014 MR n Dr. Tanja Laier, Referat O2 Bundesministerium der Innern 1 1. Hintergrund des E-Government-Gesetzes Zielsetzung Ziel: nutzerfreundliche,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen Vortrag Die Senatorin für Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen Sachstand Juli 2017 Dr. Judith Wieczorek-Muthke Hintergründe & Rechtsrahmen Koalitionsvertrag:

Mehr

Einleitung Nationales Vergabeverfahren

Einleitung Nationales Vergabeverfahren Dienststelle Geschäftszeichen Vergabe-Nr.: Kurzbezeichnung: Einleitung Nationales Vergabeverfahren 1. Bedarfsprüfung Der Begründung der Bedarfsstelle wird gefolgt. Ergänzungen/Änderungen: 2. Haushaltsmittel

Mehr

Bestimmungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach 81a Abs. 6 SGB V

Bestimmungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach 81a Abs. 6 SGB V Bestimmungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach 81a Abs. 6 SGB V 1 Organisation der Stellen nach 81a SGB V (1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben Stellen nach 81a SGB V einzurichten. Die

Mehr

1 Grundlagen. Stand: 13. März 2015

1 Grundlagen. Stand: 13. März 2015 Stand: 13. März 2015 Handreichung mit Empfehlungen für die Zuordnung von Vertrauensniveaus in der Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger bzw. der Wirtschaft 1 Grundlagen 1. Grundlage

Mehr

eakte & elektronischer Rechtsverkehr Anforderungen aus Sicht eines Landkreises

eakte & elektronischer Rechtsverkehr Anforderungen aus Sicht eines Landkreises eakte & elektronischer Rechtsverkehr Anforderungen aus Sicht eines Landkreises EGovG M-V Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltungstätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern vom 25. April 2016 EGovG

Mehr

Entscheidungsprozess zur Einführungsnotwendigkeit von D in einer Behörde

Entscheidungsprozess zur Einführungsnotwendigkeit von D in einer Behörde Senatsverwaltung für Inneres und Sport - Projekt Einführung De-Mail in der Berliner Verwaltung Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstraße 47, 10179 Berlin Entscheidungsprozess zur Einführungsnotwendigkeit

Mehr

ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR

ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR 4. Hamburger Rechtstag Baustein 3: Elektronischer Rechtsverkehr ein Überblick über den Stand der Umsetzung und die bevorstehenden Herausforderungen für die Justiz und Anwaltschaft 10. Oktober 2017 Agenda

Mehr

Elektronische Verbale

Elektronische Verbale Elektronische Verbale Elektronische Verbale 1 1. Übersicht 2 2. Ausfertigung PAPIER ELEKTRONISCH 3 3. Beglaubigung PAPIER ELEKTRONISCH 3 3.1 Kopien 3 3.2 Unterschriften 4 4. Beglaubigung ELEKTRONISCH PAPIER

Mehr

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT A. Grundlagen und Geschichte I. Was ist Verfassungsrecht? Verfassungsrecht ist das in der Verfassung (dem Grundgesetz) geregelte Staatsrecht. STAATSRECHT VERFASSUNGS- RECHT (Grundgesetz) SONSTIGES STAATSRECHT

Mehr

Maximalpunkt zahl Gesamt Name d. Prüfers ERGEBNIS:

Maximalpunkt zahl Gesamt Name d. Prüfers ERGEBNIS: Hinweis Nachfolgende Beispielfragen sollen Ihnen einen Eindruck über den Aufbau und die Struktur der Prüfung liefern. Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, die Fragen ohne den Besuch des Seminars

Mehr

Änderungskontrolle. Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften

Änderungskontrolle. Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften Änderungskontrolle Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften Definition im Glossar zum Annex 15 (Qualifizierung und Validierung) des EU-GMP-Leitfadens: Die Änderungskontrolle ist ein formales System,

Mehr

Berlin. Manfred Pasutti. Sport. Jörn Kantimm, IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin)

Berlin. Manfred Pasutti. Sport. Jörn Kantimm, IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) Verwaltungsmodernisierung in Praktische Potentiale der Berlin elektronischen Aktenführung Manfred Pasutti am Beispiel der Beantwortung Senatsverwaltung für Inneres und einer schriftlichen Anfrage Sport

Mehr

Geschäftsordnung des Lenkungsrats für IKT, E-Government und Verwaltungsmodernisierung - IKT-Lenkungsrat gem. 22 Absatz 4 EGovG Bln

Geschäftsordnung des Lenkungsrats für IKT, E-Government und Verwaltungsmodernisierung - IKT-Lenkungsrat gem. 22 Absatz 4 EGovG Bln Geschäftsordnung des Lenkungsrats für IKT, E-Government und Verwaltungsmodernisierung - IKT-Lenkungsrat gem. 22 Absatz 4 EGovG Bln Inhaltsübersicht 1 Aufgaben des IKT-Lenkungsrats 1. Abschnitt: Allgemeine

Mehr

Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein

Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein bzw. ausfüllen! Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen 1. Allgemeine Angaben Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein Eingangsdatum: Reg.-Nr.: EA-Auftragsnummer:

Mehr

Erläuterungstext für die Eröffnung elektronischer Zugänge für verschlüsselte s durch die NRW-Landesbehörden

Erläuterungstext für die Eröffnung elektronischer Zugänge für verschlüsselte  s durch die NRW-Landesbehörden für verschlüsselte E-Mails durch die NRW-Landesbehörden Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr an das IdF können Sie verschlüsselte E-Mails an poststelle@idf.sec.nrw.de verwenden. Um

Mehr

Betreuung - Grundstücksverkauf / Grundstücksgeschäfte

Betreuung - Grundstücksverkauf / Grundstücksgeschäfte Betreuung - Grundstücksverkauf / Grundstücksgeschäfte Der Betreuer bedarf zur Verfügung über ein Grundstück (Verkauf) oder über ein Recht an einem Grundstück (z.b. Belastung durch Grundschulden) der Genehmigung

Mehr

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 29/2015 vom 3. Juli 2015

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 29/2015 vom 3. Juli 2015 Mitteilungsblatt Nr. 29/2015 vom 3. Juli 2015 Zugangssatzung zum weiterbildenden Masterstudium für beruflich Qualifizierte ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss vom 26.05.2015 Mitteilungsblatt

Mehr

ELSTER für Lohnsteuerhilfevereine. ELSTER. Die elektronische Steuererklärung.

ELSTER für Lohnsteuerhilfevereine. ELSTER. Die elektronische Steuererklärung. ELSTER für Lohnsteuerhilfevereine. ELSTER. Die elektronische Steuererklärung. www.elster.de ELSTER für Lohnsteuerhilfevereine Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit mehr und mehr Verpflichtungen zur

Mehr

Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf nach Verlegung der Zulassungskanzlei

Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf nach Verlegung der Zulassungskanzlei Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf nach Verlegung der Zulassungskanzlei Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Freiligrathstr. 25 40479 Düsseldorf Anlage: Nachweis über den Abschluss einer

Mehr

Feedbackbogen zum Abordnungs- und Praxiseinsatz

Feedbackbogen zum Abordnungs- und Praxiseinsatz Feedbackbogen zum Abordnungs- und Praxiseinsatz Hinweise Vertraulichkeit Dieser Fragebogen kann nach Beendigung der Praxisstation sowie nach Unterzeichnung der Beurteilung ausgefüllt und vertraulich verschlossen

Mehr

Anzeige nach 5 NemV für Nahrungsergänzungsmittel

Anzeige nach 5 NemV für Nahrungsergänzungsmittel - Anzeigeformular 5 NemV - Stand 19.08.2014 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Postfach 110260 10832 Berlin Anzeige nach 5 NemV für Nahrungsergänzungsmittel Wichtige Information

Mehr

Die Tücken der elektronischen Antragstellung am Beispiel BAföG

Die Tücken der elektronischen Antragstellung am Beispiel BAföG : Die Tücken der elektronischen Antragstellung am Beispiel BAföG Dr. Thomas List CIO Stabsstelle Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW Worum geht es? 1. Anträge elektronisch ausfüllen 2.

Mehr

Abstimmungsgesetz modernisieren: Elektronische Unterschriftensammlung für Volksbegehren. Gesetz

Abstimmungsgesetz modernisieren: Elektronische Unterschriftensammlung für Volksbegehren. Gesetz Drucksache 18/0620 03.11.2017 Antrag der AfD-Fraktion Abstimmungsgesetz modernisieren: Elektronische Unterschriftensammlung für Volksbegehren ermöglichen Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Gesetz

Mehr

(Name, Vorname, akad. Grad) (Anschrift, Telefon, )

(Name, Vorname, akad. Grad) (Anschrift, Telefon,  ) (Name, Vorname, akad. Grad) (Anschrift, Telefon, E-Mail) (Datum) MUSTER 1 Antrag auf Zulassung zum Doktoranden-Studium Ich beantrage, zum Doktoranden-Studium in Informatik und Naturwissenschaften der Rheinisch-Westfälischen

Mehr

Wo steht die BetrSichV?

Wo steht die BetrSichV? Wo steht die BetrSichV? Bundesrecht Die Grundlage der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) findet sich im Bundesrecht und zwar konkret im: Besonderes Verwaltungsrecht und Arbeitsschutzrecht Seite

Mehr

Projekt: Unterschrift unterwegs

Projekt: Unterschrift unterwegs Projekt: Unterschrift unterwegs Über Servicekonten und Fernsignatur zum mobilen und medienbruchfreien E-Government? Digitaler Staat, 09. Mai 2017, Berlin Folie 1 KEY FACTS Beginn 2014, Neuausrichtung 2016

Mehr

Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis für. Palliativmedizin

Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis für. Palliativmedizin Ärztekammer Hamburg Weidestraße 122 B (Alstercity) 22083 Hamburg Tel.: 20 22 99-264 / - 265 Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis für KRANKENHAUS Palliativmedizin A. UMFANG

Mehr

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Seite 1 von 5 Aktenzeichen: O 1019 44_2017/2 II A 1 Bei Antwort bitte angeben Sandra Witthans Referat II A 1 Telefon 0211 4972-2730 E-Mail:

Mehr

Gleichwertigkeits- und Eignungsprüfung gemäß 112 a DRiG zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst

Gleichwertigkeits- und Eignungsprüfung gemäß 112 a DRiG zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst Gleichwertigkeits- und Eignungsprüfung gemäß 112 a DRiG zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst Voraussetzung für eine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist grundsätzlich das

Mehr

Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Gemeinsames Rundschreiben der Staatskanzlei und der Ministerien vom 15.

Rechtsbehelfsbelehrungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Gemeinsames Rundschreiben der Staatskanzlei und der Ministerien vom 15. Rechtsbehelfsbelehrungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz Gemeinsames Rundschreiben der Staatskanzlei und der Ministerien vom 15. Juli 2014, aktualisiert am 7. Dezember 2015 (ISIM 12 316:313*3) 1 Mit

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Service- und Systemunterstützungs-Center

Landesverwaltungsamt Berlin Service- und Systemunterstützungs-Center Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge nach dem BerlBVAnpG 2012/2013 zum 01.08.2013 Sachverhalt Nach Prüfung der Anlage 17 zu Artikel I 2 Abs. 3 BerlBVAnpG 2012/2013 wurde festgestellt, dass der

Mehr

Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz

Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5545 09.04.2014 Neudruck Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz A

Mehr

Erhebungsbogen. (Registernummer soweit vorhanden) (Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung) (Firma, Name oder Bezeichnung)

Erhebungsbogen. (Registernummer soweit vorhanden) (Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung) (Firma, Name oder Bezeichnung) Erhebungsbogen zu den Feststellungen nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz GwG) - Juristische Person/Personengesellschaft - A. Identifizierung 1. Vertragspartner

Mehr

Elektronische Signatur für elektronische Geschäftsprozesse

Elektronische Signatur für elektronische Geschäftsprozesse Elektronische Signatur für elektronische Geschäftsprozesse Vorteile von elektronischen Geschäftsprozessen 1. Schnellerer Prozessablauf 2. Reduktion der Kosten bei räumlich verteilten Prozessen 3. Verzicht

Mehr

Vollzug EnEV 2013 in Berlin Ausblick

Vollzug EnEV 2013 in Berlin Ausblick Vollzug EnEV 2013 in Berlin Ausblick Prüfsachverständigentag der BBIK am 07.11.2014 Dipl.-Ing. Maria-Theresia Erat Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt maria-theresia.erat@senstadtum.berlin.de

Mehr

Elektronische Verbale

Elektronische Verbale Elektronische Verbale Elektronische Verbale 1 1. Übersicht 2 2. Ausfertigung PAPIER ELEKTRONISCH 3 3. Beglaubigung PAPIER ELEKTRONISCH 3 3.1 Kopien 3 3.2 Unterschriften 4 4. Beglaubigung ELEKTRONISCH PAPIER

Mehr

Kommission für Rechnungsprüfungsqualität. der. Evangelischen Kirche im Rheinland

Kommission für Rechnungsprüfungsqualität. der. Evangelischen Kirche im Rheinland Kommission für Rechnungsprüfungsqualität der Evangelischen Kirche im Rheinland Kirchlicher Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung kirchlicher Stellen

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Der echte Norden Projekt ejustiz SH Der elektronische Rechtsverkehr mit Behörden 6. September 2018 Dr. Geelke Otten Themen 1 Zeitplan des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) 2 Welche

Mehr

Verfahrensbeschreibung Teil A (öffentlich) nach 9 Absatz 1 Nummern 1 bis 7 HmbDSG

Verfahrensbeschreibung Teil A (öffentlich) nach 9 Absatz 1 Nummern 1 bis 7 HmbDSG Geschäftszeichen: "[ Gz. ]" [Az. behdsb: 920.941x-003:[...] ] [Datum] Versions-Nr.: [VersNr.] Verfahrensbeschreibung Teil A (öffentlich) nach 9 Absatz 1 Nummern 1 bis 7 HmbDSG 1. Name und Anschrift der

Mehr

Das E-Government-Gesetz des Bundes

Das E-Government-Gesetz des Bundes Das E-Government-Gesetz des Bundes Tübingen, 22. Oktober 2013 MRn Dr. Tanja Laier, RefL n O2 Bundesministerium der Innern 1 E-Government-Gesetz in fünf Schritten 1. Warum E-Government-Gesetz? 2. Ziele

Mehr

Ein Konzeptvorschlag für die Standardisierung des Trägerwandels

Ein Konzeptvorschlag für die Standardisierung des Trägerwandels IMAGO Ein Konzeptvorschlag für die Standardisierung des Trägerwandels Ein Projekt des Bundesamtes für Justiz 12. Magglinger Rechtsinformatikseminar, 25. Juni 2012 Urs Bürge (www.ursbuerge.ch) Inhaltsübersicht

Mehr

Erfahrungen mit Sicherheitsberichten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Erfahrungen mit Sicherheitsberichten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Erfahrungen mit Sicherheitsberichten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald von Dieter Schuster Die Erfahrung zeigt, dass bei der regelmäßigen Erstellung der Sicherheitsberichte durch die Betreiber von

Mehr

Einleitung EU-Vergabeverfahren

Einleitung EU-Vergabeverfahren Dienststelle Geschäftszeichen Vergabe-Nr. Kurzbezeichnung: 1. Bedarfsprüfung Der Begründung der Bedarfsstelle wird gefolgt. Ergänzungen/Änderungen: 2. Haushaltsmittel Hinweis auf den beigefügten Beschaffungsantrag.

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesrechnungshof

Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesrechnungshof Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Wurde bereits früher identifiziert und die dabei erhobenen Daten wurden aufgezeichnet, 11 Abs. 3 GwG Neufeststellung, 11 Abs.

Wurde bereits früher identifiziert und die dabei erhobenen Daten wurden aufgezeichnet, 11 Abs. 3 GwG Neufeststellung, 11 Abs. Erhebungsbogen 1 zu den Feststellungen nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz GwG) - Juristische Person / Personengesellschaft A. Identifizierung 1. Vertragspartner,

Mehr

IT-Architektur getrieben durch das E- Government-Gesetz

IT-Architektur getrieben durch das E- Government-Gesetz : IT-Architektur getrieben durch das E- Government-Gesetz Dr. Thomas List CIO Stabsstelle Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW Ausgangslage EGovG NRW : Am 16. Juli 2017 in Kraft getreten

Mehr

Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163:

Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163: 01.08.2016 III 14-1.23.15-24/16 Z-23.15-1862 1. August 2016 TERMO ORGANIKA Sp. z o.o. ul. Boleslawa Prusa 33 30-117 KRAKÓW POLEN 27. März 2020 Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 18. Wahlperiode Drucksache 18/0420 21.06.2017 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Anpassung der Formanforderungen im Berliner Landesrecht (FormAnpassG) Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite

Mehr

E-Government Strategie des Landes. sichere Kommunikation im E-Government

E-Government Strategie des Landes. sichere Kommunikation im E-Government sichere Kommunikation im E-Government Innenministerium Referat II 160 Zentrales IT-Management und E-Government Strategie des Landes Zitat Es findet eine zunehmende Dematerialisierung in der Verwaltung

Mehr

Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz 33500

Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz 33500 Bezirksamt Mitte von Berlin 01.10.2015 Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz 33500 Bezirksamtsvorlage Nr. 1338 / 2015 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 06.10.2015 1.

Mehr

a CHECKLISTE Checkliste DSGVO EU-Datenschutz-Grundverordnung 2018 Überblick: Das müssen Sie seit dem 25. Mai 2018 sicherstellen.

a CHECKLISTE Checkliste DSGVO EU-Datenschutz-Grundverordnung 2018 Überblick: Das müssen Sie seit dem 25. Mai 2018 sicherstellen. a CHECKLISTE Checkliste DSGVO EU-Datenschutz-Grundverordnung 2018 Überblick: Das müssen Sie seit dem 25. Mai 2018 sicherstellen. Checkliste Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Nach Inkrafttreten der DSGVO

Mehr

Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Elektronisches Abfallnachweisverfahren Elektronisches Abfallnachweisverfahren - Grundlage, Hintergrund und technische Umsetzung - Titel VIII / 1 /2009 Die Pflichten zur Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher Abfälle sind in den 41

Mehr

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO für Prüfung, Verleihung und Prüferzulassung des Deutschen Sportabzeichens

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO für Prüfung, Verleihung und Prüferzulassung des Deutschen Sportabzeichens Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO für Prüfung, Verleihung und Prüferzulassung des Deutschen Sportabzeichens Mit dieser Anlage informieren wir Sie als Prüfling/Prüfer/in über die Verarbeitung

Mehr

Änderungen im IFG-Antrag durch die Novellierung des BremIFG vom 5. Mai 2015

Änderungen im IFG-Antrag durch die Novellierung des BremIFG vom 5. Mai 2015 Vortrag Die Senatorin für Finanzen Änderungen im IFG-Antrag durch die Novellierung des BremIFG vom 5. Mai 2015 Technische Anforderungen an die Umsetzung 27.01.2016 Ausgangssituation: BremIFG 22. April

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 30.12.2017 L 351/55 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/2468 R KOMMISSION vom 20. Dezember 2017 zur Festlegung administrativer und wissenschaftlicher Anforderungen an traditionelle Lebensmittel aus Drittländern

Mehr

Sicherheits- und Zertifizierungskonzept Certificate Policy

Sicherheits- und Zertifizierungskonzept Certificate Policy Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen Sicherheits- und Zertifizierungskonzept Certificate Policy Version 2.0 12.12.2011 Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen Telekom-Control-Kommission Mariahilfer

Mehr

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO für Prüfung, Verleihung und Prüferzulassung des Deutschen Sportabzeichens

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO für Prüfung, Verleihung und Prüferzulassung des Deutschen Sportabzeichens Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO für Prüfung, Verleihung und Prüferzulassung des Deutschen Sportabzeichens Mit dieser Anlage informieren wir Sie als Prüfling/Prüfer/in über die Verarbeitung

Mehr

Verordnung 2016/1191 zu den Anforderungen an die Vorlage öffentlicher Urkunden #TranslatingEurope Workshop 2017, 30. März 2017, Haus der EU

Verordnung 2016/1191 zu den Anforderungen an die Vorlage öffentlicher Urkunden #TranslatingEurope Workshop 2017, 30. März 2017, Haus der EU Verordnung 2016/1191 zu den Anforderungen an die Vorlage öffentlicher Urkunden #TranslatingEurope Workshop 2017, 30. März 2017, Haus der EU Wolfgang Bogensberger Berater Justiz und Inneres Vertretung der

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 68. Jahrgang Nr Februar Verordnung

Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 68. Jahrgang Nr Februar Verordnung Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 68. Jahrgang Nr. 4 28. Februar 2012 43 Verordnung zur Ausführung des Spielhallengesetzes Berlin (SpielhGV) Vom 8. Februar 2012 Auf Grund des 2 Absatz 3 Nummer 4

Mehr

Merkblatt für die Anmeldung zum ersten Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien (GymPO I 2009) am KIT

Merkblatt für die Anmeldung zum ersten Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien (GymPO I 2009) am KIT Merkblatt für die Anmeldung zum ersten Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien (GymPO I 2009) am KIT Bitte beachten Sie, dass die angebenden Fristen für Studierende am KIT gelten. Diese können sich von

Mehr

IHK Halle-Dessau: Die erste Adresse! Für Ihren Erfolg machen wir uns stark!

IHK Halle-Dessau: Die erste Adresse! Für Ihren Erfolg machen wir uns stark! IHK Halle-Dessau: Die erste Adresse! Für Ihren Erfolg machen wir uns stark! Selbstständig im Nebenerwerb 14. April 2015 Rechtliches Kurz und Knapp Übersicht 1 x 1 desvertragsabschlusses Pflichtangaben

Mehr

Vierter Teil. Bauprodukte und Bauarten. 17 Bauprodukte

Vierter Teil. Bauprodukte und Bauarten. 17 Bauprodukte Auszug aus der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 760) Vierter Teil Bauprodukte Bauarten 17 Bauprodukte

Mehr

Stellungnahme zum Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung und zum Schutz der digitalen Verwaltung in Niedersachsen

Stellungnahme zum Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung und zum Schutz der digitalen Verwaltung in Niedersachsen Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.v. Frauenbergstraße 8 D-35039 Marburg - Bezirksgruppe Niedersachsen - Stellungnahme zum Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur

Mehr

Checkliste Promotion: Zulassung zur Promotion Dr. rer. nat.

Checkliste Promotion: Zulassung zur Promotion Dr. rer. nat. Checkliste Promotion: Zulassung zur Promotion Dr. rer. nat. Antrag auf Zulassung zur Promotion, zu richten an die/den Dekan_in des Fachbereichs 4 (formloses Schreiben) Bescheid über die Annahme als Doktorand_in,

Mehr

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO für Prüfung, Verleihung und Prüferzulassung des Deutschen Sportabzeichens

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO für Prüfung, Verleihung und Prüferzulassung des Deutschen Sportabzeichens Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO für Prüfung, Verleihung und Prüferzulassung des Deutschen Sportabzeichens Mit dieser Anlage informieren wir Sie als Prüfling/Prüfer/in über die Verarbeitung

Mehr

Geschäftsordnung zum Änderungsmanagement für das Nationale Waffenregister (NWR) - GO ÄM NWR -

Geschäftsordnung zum Änderungsmanagement für das Nationale Waffenregister (NWR) - GO ÄM NWR - Geschäftsordnung zum Änderungsmanagement für das Nationale Waffenregister (NWR) - - INHALT / ABBILDUNGEN Inhalt Präambel...3 1 Zweck des Änderungsmanagements...3 2 Gremien...3 3 Aufgaben der LG NWR...4

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 15. Mai 2018 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 15. Mai 2018 Teil I 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 15. Mai 2018 Teil I 24. Bundesgesetz: Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018 (NR: GP XXVI IA 189/A AB 98 S. 21. BR: AB

Mehr

Satzung. der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) über das Verfahren bei Rechtsverstößen ( 118 LMG NRW) Beanstandungssatzung

Satzung. der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) über das Verfahren bei Rechtsverstößen ( 118 LMG NRW) Beanstandungssatzung Satzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) über das Verfahren bei Rechtsverstößen ( 118 LMG NRW) Beanstandungssatzung Vom 11. März 2005* * Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land

Mehr

VHB-Bbg Formular 1.8. ungeöffnet Angebote (Anzahl)

VHB-Bbg Formular 1.8. ungeöffnet Angebote (Anzahl) Dienststelle Geschäftszeichen Vergabe- Kurzbezeichnung Ende der Angebotsfrist Dokumentation der Öffnung und Wertung der 1. Sammlung schriftlich eingegangener (durch eine nicht mit der Vergabe befasste

Mehr

Rechtsverbindlich ist ausschließlich die im Intranet zur Verfügung gestellte Fassung. Allgemeine Zulassungsbestimmungen

Rechtsverbindlich ist ausschließlich die im Intranet zur Verfügung gestellte Fassung. Allgemeine Zulassungsbestimmungen Rechtsverbindlich ist ausschließlich die im Intranet zur Verfügung gestellte Fassung Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Studiengänge an der staatlich anerkannten, privaten für den Fachbereich: Wirtschaft

Mehr

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz II B 3 3740/1 Telefon: 9013 3370 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs.

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft. Berlin, 5. Juli 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/3160 07.09.2016 Mitteilung zur Kenntnisnahme IT-Sicherheitsbericht Drucksache 17/2600 (II.A.15.1) und Schlussbericht (vertrauliche Anlage) Abgeordnetenhaus von Berlin 17.

Mehr