Protokoll der 12. Sitzung des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses am

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1 1 Bekanntgaben Gedenkminute zu Ehren des ehemaligen Kreisrats Wilhelm Lörcher Herr Landrat Riegger gibt bekannt, dass der ehemalige Kreisrat Wilhelm Lörcher vergangenen Mittwoch im Alter von 94 Jahren verstorben ist. Er hat 30 Jahre dem Kreistag angehört, wovon er 25 Jahre Mitglied des Verwaltungsrates der Kreissparkasse gewesen ist. Bekanntgabe Entscheidung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Der Vorsitzende teilt mit, dass im Landkreis Calw 32 Projekte durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum mit insgesamt knapp zwei Millionen Euro gefördert werden. Im Vergleich zum Vorjahr seien dies acht Projekte mehr. Die Förderung löst im Landkreis Gesamtinvestitionen von 11,4 Millionen aus und es entstehen bis zu 50 neue Arbeitsplätze. Er gibt weiter bekannt, dass es sich bei den geförderten Projekten um zehn private Wohnungsbaumaßnahmen, sieben kommunale und 16 gewerbliche Vorhaben handle. Er lobt die positive Entwicklung der geförderten Projektzahlen, welche auch verdeutliche, dass die EU-Förderstelle eine gute und wichtige Arbeit für den Kreis leiste. Der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss nimmt die Bekanntgabe der Entscheidungen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum zur Kenntnis. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Landrat Riegger gibt bekannt, dass in der vergangenen VWA-Sitzung am das Gremium in nichtöffentlicher Sitzung die Verwaltung beauftragt habe, im Falle einer Förderung des Modellprojekts ÖPNV im ländlichen Raum die Bereitstellung der finanziellen Mittel in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 vorzusehen. 2 ö Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Vorlage VWA X/44 Ohne Aussprache stimmt der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss der Annahme der folgenden Zuwendungen zu: 1. Sparkasse Pforzheim Calw, Pforzheim; Geldspende in Höhe von EUR. 2. Sparkasse Pforzheim Calw, Pforzheim; Geldspende in Höhe von 100 EUR. 3. Taxi Gutekunst e. K., Nagold; Geldspende in Höhe von 200 EUR 4. Kern Haustechnik GmbH&Co., Pfalzgrafenweiler; Geldspende in Höhe von 100 EUR. (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Seite 1 von 11

2 3 ö Entwurf Nahverkehrsplan Vorlage VWA X/45 Herr Riegger verweist auf die letzte Sitzung des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses am , in welcher bereits über den Arbeitsstand des Nahverkehrsplanes informiert wurde. Zwischenzeitlich seien in der AG Mobilität Details der Rahmenvorgaben in den Entwurf des Nahverkehrsplanes eingearbeitet worden. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Schwerpunkte die Regelungen für den Schülerverkehr und den Stadtverkehr gewesen seien. Herr Stierle, Leiter der Abteilung S-Bahn und ÖPNV, führt einleitend aus, dass im neuen Nahverkehrsplan eine deutlich höhere Verbindlichkeit formuliert wurde, als in der alten Fassung des Nahverkehrsplanes, um die stündliche Verfügbarkeit eines ÖPNV- Angebots in der Fläche des Landkreises zu gewährleisten. Er bittet sodann den Nahverkehrsplaner, Herrn Krewer, das Gremium über den aktuellen Sachstand zu informieren. Dieser erläutert anhand einer Präsentation, dass nachdem das ÖPNV-Netz in den Rahmenvorgaben des Nahverkehrsplanes festgelegt wurde, in der letzten Sitzung der AG Mobilität eine Regelung für den Schülerverkehr, Stadtverkehr und die Bürgermobile/Bürgerautos gefunden werden konnte. Er führt weiter aus, dass künftig jede Gemeinde eine feste Anbindung an jede Schulart erhalten werde. Grundschulen sollen hierbei mit vier Fahrten pro Tag ohne Umstieg und weiterführende Schulen mit sieben Fahrten pro Tag erschlossen werden. Zu welcher Tageszeit und in welcher Funktion, also Zu- oder Abbringer, diese Fahrten eingerichtet werden, werde individuell mit den jeweiligen Beteiligten, vor allem den Schulen, abgestimmt. Die zugesicherte stündliche Verfügbarkeit des ÖPNV gelte auch in Abhängigkeit der Gestaltung der Bedarfssysteme innerhalb der Gemeinden. Eine begriffliche Abgrenzung des Stadtverkehrs zum Zwecke einer finanziellen Abgrenzung erübrige sich dementsprechend laut Herrn Krewer, da eine stündliche Verfügbarkeit innerhalb der Gemeindegrenzen damit gewährleistet sei. Eine darüber hinaus gewünschte Verdichtung des Taktes oder die Einrichtung fester Fahrten statt Bedarfsfahrten sei von den Gemeinden zu finanzieren. Herr Krewer führt weiter aus, dass den Kommunen, die eigene Bürgerautos betreiben, die Möglichkeit der Nutzung einer zukünftigen kreisweiten Dispositionszentrale freigestellt werde. Ein optionaler Einsatz der Bürgerautos / Bürgermobile zur Aufrechterhaltung des Stundentaktes entfalle im Nahverkehrsplan, um hierdurch den Städten und Gemeinden eine planerische Freiheit gewährleisten zu können. Zum weiteren Vorgehen gibt Herr Riegger bekannt, dass nach der Beschlussfassung des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses als nächster Schritt die Unternehmen, Gemeinden und Träger öffentlicher Belange zu diesem Entwurf des Nahverkehrsplanes förmlich angehört werden. In der sich anschließenden Aussprache dankt Kreisrat Schuler allen Beteiligten der AG Mobilität und der Verwaltung für die getane Arbeit bzgl. des vorliegenden Entwurfs des Seite 2 von 11

3 Nahverkehrplanes. Er betont die Bedeutung des Nahverkehrsplanes, da dieser erhebliche Auswirkungen auf die Mobilität im Landkreis habe. Nun seien unter anderem die Gemeinden gefordert, sich mit dem Entwurf des Nahverkehrplanes zu befassen. Aus seiner Sicht sei es erforderlich, dass für den Nahverkehrsplan auch die Verbindungen über den Landkreis hinaus mit berücksichtigt werden. Für Kreisrat Mack stellt sich nach Einstellung des Centro-Bus-Betriebs die Frage, wie ähnliche Konzepte, trotz des wirtschaftlichen Risikos, für die Mobilität des ländlichen Raumes in der Zukunft finanziert werden können. Aus seiner Sicht wäre es sinnvoll, bis zum Inkrafttreten des Nahverkehrsplanes 2016 über eine Übergangslösung nachzudenken, um so die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu können. Herr Stierle ergänzt, dass nach Verabschiedung des neuen Nahverkehrsplanes, die abgelaufenen Konzessionen sukzessive dem neuen System angepasst werden. Er hofft, dass durch geplante gebündelte Ausschreibungen günstigere Konditionen erreicht werden und durch ein gesteuertes Angebot am Markt eine positive Entwicklung gewährleistet werde. Ferner weist er darauf hin, dass der neue Nahverkehrsplan aufgrund der höheren Leistungen zu Mehrkosten führt. Kreisrat Dr. Prewo betont die wichtige Bedeutung eines flächendeckenden ÖPNV- Netzes, da vor allem in den kleineren Gemeinden und deren Teilorte ein funktionierender Personennahverkehr enorm wichtig sei. Er verdeutlicht, dass die bedarfsgerechte Bedienung der Fläche und die damit zusammenhängenden Kosten ein Spannungsfeld darstelle. Er führt weiter aus, dass die Flächenerschließung auf das Bedarfskonzept verändert werden sollte. Aus seiner Sicht sollte die Akquisition dieses Verkehrssystems umgestellt werden und die Leistungen am Markt ausgeschrieben werden, sodass ein möglichst günstiges Angebot erreicht werden könne. Für die Zukunft sei die Abgrenzung zwischen der Verantwortlichkeit des Kreises und der Gemeinden von zunehmender Bedeutung. Der Kreis gewährleiste künftig die flächendeckende Basis, welche durch die Gemeinde nach dem Subsidiaritätsprinzip aufgestockt werden könne. Zum Thema Bürgerautos und Bürgermobile verweist Kreisrat Dr. Prewo auf die Vorlage Seite 3 Nummer 3.3 und merkt hierzu an, dass die Bürgermobile und Bürgerbusse ehrenamtlich betrieben werden, was aus seiner Sicht jedoch nicht vorgeschrieben werden sollte. Kreisrat Braun dankt der AG Mobilität für die geleistete Arbeit und erkundigt sich über die Auslastung der verschiedenen Buslinien, da hieraus wichtige Rückschlüsse für die Linienstruktur gezogen werden können. Herr Stierle informiert darüber, dass über 80 % der Fahrgäste aus Schülerinnen und Schülern bestehen. Monatlich werden durchschnittlich zwischen und Schüler befördert und abgerechnet. Kreisrat Schwarz erkundigt sich, wie und wann die mögliche Mobilitätszentrale umgesetzt und angeboten werden könne, worauf Herr Stierle antwortet, dass er diesbezüglich in Verhandlung mit dem Ministerium ist. Im Rahmen des Modellwettbewerbs des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg soll eine solche Mobilitätszentrale einge- Seite 3 von 11

4 richtet werden. Es gebe bereits heute dezentrale Bedarfssysteme in den Unternehmen. Auch das Thema Taxizentrale soll im Zuge dessen angegangen werden. Eine weitere Aussprache schließt sich nicht an, so dass der Vorsitzende den Beschlussantrag zur Abstimmung stellt. Der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Anhörungsverfahrens für den vorliegenden Entwurf des Nahverkehrsplanes (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) 4 ö Änderung der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten Vorlage VWA X/46 Der Vorsitzende führt einleitend aus, dass der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) bekanntlich sein Tarifgebiet seit bis nach Altensteig erweitert habe und die VVS-Tickets nun im kreisüberschreitenden Verkehr auf bestimmten Linien bis einschließlich Altensteig gelten. Nun soll im Zuge der VVS-Tarifgebiet-Erweiterung die aktuelle Schülerbeförderungssatzung angepasst werden. Herr Stierle ergänzt, dass im Rahmen der Auslappung des VVS-Tarifs in den Raum Nagold-Altensteig die Anpassung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten angekündigt wurde. Die Satzung wird angepasst, um auch für die Schülerinnen und Schüler zu gelten, die zwischenzeitlich eine VVS-Scoolcard lösen können, um eine Schule im Landkreis Calw zu besuchen. Vorrangig gehe es hierbei um Schülerinnen und Schüler des Berufsschulzentrum Nagold und des Nagolder Gymnasiums, welche aus dem Raum Herrenberg einpendeln. Er führt weiter aus, dass diese Schülerinnen und Schüler in der Vergangenheit eine Schülermonatskarte zum Haustarif des Unternehmens lösen mussten. Analog der Regelungen in den VVS- Landkreisen soll nun das Scool-Abo mit 11,50 EUR bezuschusst werden. Derzeit betrage der monatliche Kostenanteil der Schülermonatskarte im Abbuchungsverfahren 41,55 EUR. Daher schlägt Herr Stierle vor, eine Regelung zur Zuschusshöhe bei der Nutzung des VVS-Abbuchungsverfahrens Scool einzuführen. Kreisrat Bünger fragt nach, ob die Landkreisverwaltung für weitere Durchtarifierungen des VVS-Tarifs bereit sei und dies von den verschiedenen Städte und Gemeinde beantragt werden könne. Der Vorsitzende begrüßt weitere Durchtarifierungen dieser Art, um möglichst viele Fahrgäste auf diese Art und Weise zu gewinnen. Kreisrat Dannenmann fragt nach, ob es eine Möglichkeit gebe, die entstandene finanzielle Verbesserung den Schülerinnen und Schülern zugutekommen zu lassen. Seite 4 von 11

5 Herr Stierle antwortet, dass den Schülerinnen und Schülern durch dieses VVS-Scool- Abo zum selben Preis nun das komplette VVS-Netz zur Verfügung stehe. Er empfiehlt diese Frage bis zum kommenden Herbst zurückzustellen, da dann wieder über die Tariferhöhungen und Tarifbezuschussung im VGC-Tarif diskutiert werde. Eine weitere Aussprache schließt sich nicht an, so dass der Vorsitzende den Beschlussantrag zur Abstimmung stellt. Der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Kreistag, die als Anlage beigefügte 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten vom in der Fassung vom zu beschließen. (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) 5 ö Sicherung eines ausgewogenen Wohnraumangebots durch sozialen Wohnungsbau hier: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion Vorlage VWA X/47 Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage und bittet Herrn Dr. Prewo um eine kurze Erläuterung. Kreisrat Dr. Prewo führt einleitend aus, dass die SPD-Fraktion zur Sicherung eines ausgewogenen Wohnraumangebots durch sozialen Wohnungsbau den Landrat gebeten habe, im Rahmen einer wohnungswirtschaftlichen Konferenz die Möglichkeiten verstärkten sozialen Wohnungsbaus im Kreis Calw auszuloten und in Gang zu setzen. Daran teilnehmen sollen die Kreisgemeinden, Vertreter der Wohnungswirtschaft (einschließlich Kreisbaugenossenschaft), Mieterbund, Haus & Grund, wohnungswirtschaftlich betroffene Sozialverbände, das Jobcenter sowie Vertreter des Kreistags. Er führt weiter aus, dass die Kreisbaugenossenschaft entgegen der landläufigen Meinung keine kreiseigene Genossenschaft sei. Laut Kreisrat Dr. Prewo habe der Landkreis Calw noch immer erhebliche Genossenschaftsanteile, aber bei weitem keinen mehrheitlichen Anteil. Er betont, dass dieser Antrag nicht der aktuellen Flüchtlingsunterbringungssituation geschuldet sei, sondern in den östlichsten Gemeinden des Landkreises schon seit längerer Zeit eine relativ hohe Nachfrage festgestellt werde. Dies werde sich aus seiner Sicht durch die Hermann-Hesse-Bahn künftig steigern. Auch angesichts der Mietentwicklungen in den Großstädten werde die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum im Kreis Calw zunehmen. Als gegenteilige Entwicklung nennt Kreisrat Dr. Prewo den zunehmend wachsenden Leerstand von Wohnräumen im westlichen Kreisgebiet. Auch die Gemeinden sollten aus seiner Sicht dazu aufgerufen werden, die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich voranzutreiben. Hierzu müsse, laut Kreisrat Dr. Prewo, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. der Aufstellung von Bebauungsplänen vereinfacht werden. Seite 5 von 11

6 Ein mögliches Instrument zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus, könne möglicherweise eine kreiseigene gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft sein. Der Vorsitzende gibt an, dass unter anderem aufgrund der Flüchtlingssituation im Landkreis Calw in absehbarer Zeit deutlich mehr bezahlbarer Wohnraum benötigt werde. Als weiteres Problem erwähnt der Vorsitzende den alten Wohnbestand und die kontinuierliche Zunahme des Wohnraumbedarfs pro Kopf. Auch die steigende Altersarmut trage laut dem Vorsitzenden zu einer Knappheit von bezahlbarem Wohnraum bei. Nach Aussage des Pestel-Instituts gebe es für das Jahr 2015 im Landkreis ein Bedarf von zusätzlichen Wohnungen. Landrat Riegger erinnert an die Bürgermeister-Dienstbesprechung, bei der gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Calw ein Schwerpunkt der Diskussion auf den Wohnungsbau gelegt worden ist. Aus Sicht des Vorsitzenden waren folgende drei Modelle denkbar: Modell 1 Gemeindemodell Alleinige Aufgabenzuweisung an die Städte/Gemeinden Model 2 Gemeinsames Modell Steuerung, Planung und Umsetzung durch den Landkreis in Abstimmung mit den Städten/Gemeinden Modell 3 Beratungsmodell Aufgabenzuweisung an die Städte/Gemeinden bei Beratung und Unterstützung durch den Landkreis Wobei man sich bei dieser Bürgermeisterdienstbesprechung auf das Beratungsmodell verständigt habe. Dieses Modell belasse die Aufgabe bei den Städten und Gemeinden. Allerdings käme dem Landkreis die Aufgabe zu, die Kommunen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung zu beraten und zu unterstützen - etwa bei der Ausnutzung von Fördermöglichkeiten, Vermittlung von Finanzierungsmodellen etwa durch die Sparkasse, Moderation bei Konflikten etc. Der Vorsitzende führt weiter aus, dass auch ein Modell denkbar sei, bei dem die Bank als Investor tätig werde. Die Sparkasse Pforzheim Calw habe hierzu ihre Bereitschaft signalisiert. Zu Punkt 3. des Antrages der SPD-Fraktion ergänzt Herr Dr. Wiehe, dass die Zusammenstellung der öffentlichen Programme auf den Tischen ausliegt. Der Vorsitzende bittet Herrn Weiser, das Gremium über die geänderten Mietobergrenzen zu informieren. Herr Weiser berichtet über die Anpassung der Mietobergrenzen, da die bisherigen Sätze den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr genügen. Für den Landkreis Calw sei folgendes dreistufige Modell ausgearbeitet worden: - Gruppe 1: Altensteig, Bad Herrenalb, Bad Teinach-Zavelstein, Bad Wildbad, Dobel, Ebhausen, Egenhausen, Enzklösterle, Haiterbach, Höfen, Neubulach, Neuweiler, Oberreichenbach, Schömberg, Simmersfeld, Unterreichenbach Seite 6 von 11

7 - Gruppe 2: Bad Liebenzell, Calw, Rohrdorf, Wildberg - Gruppe 3: Althengstett, Gechingen, Nagold, Ostelsheim, Simmozheim Herr Weiser führt aus, dass die bisherigen Obergrenzen um durchschnittlich 7,5% angehoben worden seien. Die Verwaltung habe einen Basisbetrag festgelegt, der in der Gruppe 2 Anwendung finde. Bei den Gemeinden der Gruppe 1 werde dieser Betrag um 5% vermindert, bei denen der Gruppe 3 um 5% erhöht. Dies führe bei kleineren Wohnungen in Gruppe 3 zu 7,50 pro Quadratmeter, bei den Kommunen der Gruppe 2 zu circa 6,80 pro Quadratmeter. Bei allen anderen Städten und Gemeinden liegen die Quadratmeterpreise von kleineren Wohnungen bei circa 6,60 und betragen bei größeren Wohnungen circa 5,30 pro Quadratmeter. Kreisrat Schuler begrüßt den angesprochenen Runden Tisch, sieht aber das Problem, dass seitens des Bundes oder Landes wenig Unterstützung für den Ländlichen Raum zu erwarten sei. Aus seiner Sicht werde das Land vor allem in den Ballungsräumen fördern. Im Landkreis könne bezahlbarer Wohnraum, was von der Flüchtlingssituation losgelöst zu betrachten sei, nur mit Hilfe der Städte und Gemeinden in Kooperation mit privaten oder öffentlichen Wohnungsbauträgern umgesetzt werden. Eine kreiseigene Baugesellschaft sei aus seiner Sicht eher unwahrscheinlich, da hierzu das notwendige Kapital fehle. Er tendiere für das vorgeschlagene Beratungsmodell. Für die Zukunft sei das vorrangige Ziel, mehr Wohnraum anbieten zu können, was vor allem auch in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sei. Für Kreisrat Mack ist die derzeitige Flüchtlingssituation mit ausschlaggebend für die herrschende bzw. unmittelbar bevorstehende Wohnraumsituation. Er berichtet, dass das Bundesland Bayern in nächster Zeit circa Wohnungen bauen wird. Aus seiner Sicht sollte geprüft werden, welche Rahmenbedingungen auf kommunaler Ebene benötigt werden, um ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Im Moment bestehe das Problem, dass nicht alle Kreisgemeinden zur Förderkulisse der L-Bank gehören, was geändert werden sollte. Kreisrat Mack führt weiter aus, dass die Rahmenbedingungen und die Standards zum Thema Bauen auf Landesebene überarbeitet werden sollten, da die Anforderungen immer komplizierter und das Bauen somit immer teurer werde. Kreisrat Braun ist der Ansicht, dass eine kreiseigene Wohnbaugesellschaft bei der derzeitigen Aufgabenfülle nicht auch noch von der Landkreisverwaltung übernommen werden könne. Er bevorzuge deshalb eine stärkere Beteiligung an der bereits vorhandenen Kreisbaugenossenschaft. Er führt weiter aus, dass das existierende Mietrecht zu Lasten der Vermieter ausgelegt werde, was zu einem Rückgang der angebotenen Mietwohnungen führe. Kreisrat Schwarz weist darauf hin, dass der Immobilienmarkt im Gäu derzeit heiß laufe. Er warnt davor, die Flächennutzungspläne auszuweiten, da der bezahlbare Wohnraum nicht über Einfamilienhaussiedlungen erstellt werden könne, sondern über die Innenentwicklung erfolgen sollte. Seite 7 von 11

8 Kreisrat Bünger gibt zu bedenken, dass der soziale Wohnungsbau in den letzten 20 Jahren bei sämtlichen Landesregierungen nicht im Fokus stand. Für den geplanten Gipfel regt er an, dass nicht nur die Attraktivität der Fördertatbestände, sondern auch die Strukturfragen diskutiert werden sollten. Als einer der ersten Schritte sollte aus seiner Sicht geprüft werden, wo und wie viel Bedarf für sozialen Wohnbau bestehe. Auch die Faktoren Mobilität und Arbeitsplatzangebot müsse man mit einbeziehen. Er bittet die Verwaltung Strukturdaten für die Bedarfsdeckung und Bedarfsweckung zu erheben, um zu erfahren, wo und für welche Bevölkerungsschichten derzeit Wohnungen fehlen. Kreisrat Dr. Prewo ergänzt, dass die Liegenschaftsämter der Städte und Gemeinden die Nachfrage nach Wohnraum sehr gut kennen, weshalb er vorschlägt, dies dort zu erfragen. Kreisrat Dr. Götz berichtet von einem großen Nachfragedruck in den Gäugemeinden, was auch an den naheliegenden Großunternehmen liege. Die Gemeinde Althengstett habe sich in den letzten Jahren verdreifacht und sei nun an einem Punkt angekommen, an dem die Gemeinde nicht mehr explosiv weiter wachsen wolle, weshalb nicht ohne Weiteres erneuter Wohnraum ausgewiesen werde. Eine weitere Aussprache schließt sich nicht an, so dass der Vorsitzende den Beschlussantrag zur Abstimmung stellt. Der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss spricht sich für eine wohnungswirtschaftliche Konferenz ( Runder Tisch ) mit Vertretern der Kreisgemeinden, Vertreter der Wohnungs-wirtschaft (einschl. Kreisbaugenossenschaften, Mieterbund, Haus & Grund, wohnwirtschaftlich betroffene Sozialverbände, das Jobcenter sowie Vertreter des Kreistags, aus. (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) 6 ö Beauftragung der Leistungen für die Durchführung eines 2-stufigen Städtebaulichen Ideenwettbewerbs für den Gesundheitscampus Calw Vorlage VWA X/48 Herr Reusch führt aus, dass die Vorschläge für die Besetzung des Preisgerichts in einer weiteren Sitzungsvorlage dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Zum momentanen Zeitpunkt soll ein Krankenhausneubau mit 135 Betten und ein Ärztehaus mit rund m² angesiedelt werden. Die Städtebauliche Anordnung muss laut Herrn Reusch flexibel gestaltet werden, da mögliche Erweiterungsoptionen beim Krankenhaus und beim Ärztehaus berücksichtigt werden sollten. Er führt weiter aus, dass man bzgl. der Reha-Klinik und des geplanten Hotels die Markterkundungsgespräche abwarten müsse, bevor man hierzu weitere Ausführungen machen könne. Zu gegebener Zeit werde die Verwaltung diese Angelegenheit im Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss sowie im Kreistag bzgl. Auslobungstext und Preisgericht erneut Seite 8 von 11

9 zur Debatte stellen. Abschließend gibt Herr Reusch bekannt, dass auch die Stadt Calw in den Prozess eingebunden und im Preisgericht vertreten sein wird. Kreisrat Schuler betont, dass die städtebauliche und landschaftsplanerische Erschließung wegen des angrenzenden Gewerbegebietes ausschlaggebend für diesen Ideenwettbewerbs gewesen sei. Kreisrat Klemm erinnert daran, dass nur für konkrete Ziele Geld für die Planungen ausgegeben werden soll. Eine weitere Aussprache schließt sich nicht an, so dass der Vorsitzende den Beschlussantrag zur Abstimmung stellt. Der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Beauftragung der Leistungen für die Durchführung eines 2-stufigen Vergabeverfahrens für den Städtebaulichen Ideenwettbewerb für den Gesundheitscampus Calw durch das Büro Klotz und Partner GmbH, Stuttgart, zu. (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) 7 ö Information zur Flüchtlingssituation im Landkreis mündlicher Bericht Der Vorsitzende führt einleitend aus, dass im Landkreis die Flüchtlinge weiterhin vernünftig untergebracht werden können, was dank des engagierten Einsatzes von rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche sich ausschließlich um die Belange der Flüchtlinge kümmern, möglich sei. Ihnen sei es laut Herrn Riegger auch zu verdanken, dass weder Turnhallen beschlagnahmt noch Zeltstädte errichtet werden mussten. Der Landrat teilt weiter mit, dass der Landkreis in der ehemaligen Tennishalle in Bad Wildbad im Januar eine Kreiserstaufnahmeeinrichtung (KEA) eröffnet habe, nachdem sämtliche Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften belegt gewesen seien. Er ist zuversichtlich, dass die KEA Ende April wieder geschlossen werden könne. Herr Weiser, Leiter des Dezernats Jugend und Soziales, informiert die Mitglieder des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses über Eckpunkte der Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Calw: Der Landkreis hat bis Ende 2015 zusammen 1.200, zuzüglich 200 Plätze in der KEA, in Bad Liebenzell, Bad Wildbad, Calw und Gechingen geschaffen. Hierfür wurden Bestandsgebäude (ehemalige Beherbergungsbetriebe, Pflegeheime) gekauft oder Neubauten errichtet. Im Jahr 2016 werden weitere Plätze geschaffen, die nächsten in Dobel, Schömberg, Nagold, Wildberg und Neubulach dort werde in Kürze bezogen oder gebaut. Altensteig sei in Planung. Der Landkreis hat inzwischen die Anrechnungsmodalitäten der Plätze in der vorläufigen Unterbringung geändert, sodass diese Plätze nur noch mit 50 % auf die Anschlussunterbringung angerechnet werden. Für das Jahr 2017 sind in der vorläufigen Unterbringung weitere 800 Plätze Seite 9 von 11

10 geplant, womit die kleineren Gemeinden in der Anschlussunterbringung entlastet werden sollen. Hier ist der Landkreis weiterhin auf die Angebote von Gebäuden und Grundstücke der Städte und Gemeinde angewiesen. Der Schwerpunkt soll im Jahr 2016 auf die Integration von Flüchtlingen gelegt werden. Hierzu wurde ein Workshop durchgeführt, dessen Ergebnisse derzeit von der Verwaltung evaluiert werden. Der Landkreis Calw hat sich aktuell um die Bundesförderung für einen Bildungskoordinator beworben, der die unübersichtliche Förderlandschaft verifizieren soll. Die Bundesagentur hat bis Herbst 2015 kreisweit 14 Sprachkurse finanziert, die aufgrund fehlender Zuständigkeit ersatzlos gestrichen wurden. Da fast alle Flüchtlinge auf Sprachkurse angewiesen sind, wird der Landkreis versuchen, einen Teil dieser Sprachkurse weiterhin anbieten zu können. Wenn sämtlicher Bedarf an Sprachkursen vom Landkreis gedeckt werden sollte, bräuchte man hierfür jährlich zusätzlich circa EUR. Ein weiteres nicht zu unterschätzendes Problem sind die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA), die inzwischen auf alle Kreise verteilt werden. Im Landkreis Calw leben derzeit 100 UMA, für die Kosten in Höhe von pro Person und Monat entstehen. Wann diese Kosten vom Land ersetzt werden ist derzeit noch völlig unklar. Der Vorsitzende kritisiert diverse Verfahrensabläufe bzw. Gesetzeshürden, die in der derzeitigen Notsituation aus seiner Sicht lösungsorientiert ausgelegt werden sollten. Kreisrat Mack meldet sich zu Wort und appelliert an den Vorsitzenden, sich nochmals wegen der Kostenübernahme der Anschlussunterbringung mit dem Land in Verbindung zu setzen. Aus seiner Sicht sei es problematisch, dass durch die Erfüllung dieser Pflichtaufgabe freiwillige Leistungen in den Kommunen gekürzt werden, weshalb der soziale Frieden möglicherweise in Gefahr sei. Er verweist auf den Freistaat Bayern, wo 100 % der Kosten für die Anschlussunterbringung vom Land übernommen werde. Kreisrat Schwarz hebt hervor, dass der Umzug von der vorläufigen Unterbringung in die Anschlussunterbringung möglichst im selben Ort geschehen sollte, was die Integrationsarbeit der jeweiligen Arbeitskreise Asyl deutlich vereinfachen würde. Kreisrat Braun bemängelt die bürokratischen Regelungen bei der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Ferner warnt er vor einer Spaltung der Gesellschaft, da aus seiner Sicht eine Radikalisierung der Bevölkerung zunehme. Kreisrat Senk meldet sich zu Wort und hinterfragt den Bearbeitungsstand von Asylanträgen von Flüchtlingen aus dem Westbalkan. Herr Weiser führt aus, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sich vordergründig um die Bearbeitung von Anträgen widmet, welche schnell zu entscheiden sind und sich deshalb die Bearbeitung der angesprochenen Asylanträge verzögere. Nähere Angabe zum Bearbeitungsstand kann Herr Weiser derzeit nicht machen. Kreisrat Dr. Götz fügt hinzu, dass in den Anschlussunterbringungen Menschen aus dem Westbalkan untergebracht sind, die noch gar keinen Asylantrag gestellt haben. Seite 10 von 11

11 Kreisrat Feeß lobt das Engagement zahlreicher Kommunen, die sich über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus, der Unterbringung von Flüchtlingen annehmen. Die Stadt Altensteig habe derzeit 60 Personen freiwillig in der Anschlussunterbringung, obwohl aufgrund der geplanten Gemeinschaftsunterkunft dazu nicht verpflichtet sei. Er warnt vor einem drohenden Akzeptanzverlust der Bevölkerung und gibt zu bedenken, dass sich viele Kommunen durch die Flüchtlingskrise am Rande des Machbaren bewegen. Der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis. 8 ö Verschiedenes Anfrage von Kreisrat Braun bzgl. geplanter Einlagensicherung Der Vorsitzende gibt bekannt, dass Kreisrat Braun eine Anfrage bezüglich der möglichen Heranziehung der deutschen Genossenschafts- und Sparkassenbanken zur Einlagensicherung gestellt habe. Der Vorsitzende erläutert, dass der Landkreis hiervon nicht betroffen sei. Die Anfrage werde von der Verwaltung ausführlich beantwortet und allen Kreisräten zur Verfügung gestellt. Ausbau von Kreisstraßen Kreisrat Hölzlberger stellt fest, dass trotz geringerer Förderquote des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes die Anträge für die K 4366 OD Aichelberg und die K 4300 Gechingen Sieben Tannen erneut abgelehnt worden sind. Die erhöhte Förderung von Radwegen sei zwar lobenswert, dennoch dürfe dies nicht zu Lasten des kommunalen Straßenbaus gehen. Insbesondere der Landkreis Calw sei auf eine gute Straßeninfrastruktur angewiesen. Kreisrat Schwarz gibt zu bedenken, dass dieses Straßenverkehrsprojekt in Gechingen unter dem Kreisdurchschnitt der Verkehrszahlen liege und er deshalb erneut dafür plädiere, für diese Angelegenheit eine kleine Lösung zu finden. Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Verwaltungsausschusses am wurde vom Vorsitzenden Landrat Helmut Riegger und dem Schriftführer Heiko Seeger am unterzeichnet. Gefertigt: Calw, den Heiko Seeger Seite 11 von 11

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