über eine öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Harsum am Donnerstag, dem in der Pausenhalle der Grundschule Borsumer Kaspel.
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- Sabine Baumgartner
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1 Niederschrift-Nr. 7/2017 über eine öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Harsum am Donnerstag, dem in der Pausenhalle der Grundschule Borsumer Kaspel. Beginn: 19:30 Uhr Ende: 20:50 Uhr Anwesende: Bürgermeister Marcel Litfin Ratsherr Dr. Karl-Heinz Wirries, Vorsitzender Ratsherr Theodor Algermissen Ratsherr Martin Arlt Ratsherr Dr. Heinrich Ballauf Ratsherr Peter Brammer Ratsherr Konrad Brönneke Ratsherr Christian Bumiller Ratsherr Peter-Michael Engelhardt Ratsherr Konrad Helmsen Ratsfrau Christine Helmstedt Ratsherr Burkhard Kallmeyer Ratsherr Reimund Kaune Ratsfrau Elisabeth König Ratsfrau Ellen Krone Ratsherr Volker Lipecki Ratsherr Walter Müller Ratsfrau Monika Neumann Ratsherr Jürgen Sander Ratsherr Friedrich Steinmann Ratsfrau Sandra Vergin Ratsfrau Leonie Voges Ratsfrau Manuela Vollmer Ratsherr Reinhard Wirries Es fehlten entschuldigt: Ratsherr Reiner Bucksch Ratsherr Marc Ehrig Ratsherr Gundolf Kemnah Ratsherr Heinrich Machtens Ratsherr Josef Stuke Von der Verwaltung: Gemeindeoberamtsrat Lorenz zugl. Protokollführer zu TOP Gemeindeamtsrat Wiesenmüller zugl. Protokollführer zu TOP Gemeindeamtsfrau Klingebiel zugl. Protokollführerin zu TOP 8-10 Ratsvorsitzender Dr. Wirries begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form und Fassung einstimmig angenommen. Vor dem Eintritt in die Tagesordnung haben die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner bis zu 15 Minuten die Möglichkeit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Tagesordnung: 1. Feststellung eines Sitzverlustes im Rat der Gemeinde Harsum gemäß 52 (2) NKomVG 2. Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes gemäß 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß 43 i. V. m. 54 (3) NKomVG
2 Bekanntgabe von Änderungen innerhalb der Fraktionen im Rat der Gemeinde Harsum 4. Umbildung von Ratsausschüssen a) Umbildung von Verwaltungsausschuss und Ratsausschüssen b) Vergabe des Vorsitzes im Bau-, Umwelt- und Gemeindeentwicklungsausschuss 5. Genehmigung der Niederschrift-Nr. 27/2016 vom Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen 7. Bericht über wichtige Angelegenheiten 8. Genehmigungsverfügung des Landkreises Hildesheim zur Haushaltssatzung Vorlage-Nr. 02/ Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2016 (Haushaltsüberschreitungen) gem. 117 NKomG (Nieders. Kommunalverfassungsgesetz) 1) Unterrichtung über Haushaltsüberschreitungen (unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen und solche, die keinen Aufschub dulden) 2) Unterrichtung über angefallene Umbuchungen der Ansätze im Rahmen der Umstellung auf Doppik (richtige Zuordnung) - 2. Ergänzungsvorlage-Nr. 32/ Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (Haushaltsüberschreitungen) gem. 117 NKomVG (Nieders. Kommunalverfassungsgesetz) für das Haushaltsjahr Vorlage-Nr. 11/ Schaffung eines Friedwaldes - Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom Entwicklung bedarfsgerechter Betreuungsangebote für Kinder in der Gemeinde Harsum in Krippe und Kindergarten - Vorlage-Nr. 12/ Antrag der SPD-Fraktion vom Antrag vom Bündnis für Borsum! vom Pressemitteilungen 14. Anfragen und Anregungen
3 - 3 - Ergebnis der Beratung: Zu TOP 1: Feststellung eines Sitzverlustes im Rat der Gemeinde Harsum gemäß 52 (2) NKomVG Der Rat der Gemeinde Harsum stellt gemäß 52 (2) NKomVG fest, dass Herr Johannes-Benedikt Kellner seinen Sitz im Rat der Gemeinde Harsum durch Verzicht gemäß 52 (1) Nr. 1 NKomVG verloren hat. Zu TOP 2: Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes gemäß 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß 43 i. V. m. 54 (3) NKomVG Bürgermeister Marcel Litfin verpflichtet die nachgerückte Ratsfrau Monika Neumann, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Anschließend nimmt er die Pflichtenbelehrung gemäß 43 i. V. m. 54 (3) NKomVG durch Aushändigung des Gesetzestextes und unterschriftlicher Bestätigung vor. Zu TOP 3: Bekanntgabe von Änderungen innerhalb der Fraktionen im Rat der Gemeinde Harsum Seitens der CDU-Fraktion teilt Ratsherr Reimund Kaune mit, dass der Ratsherr Gundolf Kemnah ab sofort die Funktion des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden wahrnehme. Zu TOP 4: Umbildung von Ratsausschüssen a) Umbildung von Verwaltungsausschuss und Ratsausschüssen b) Vergabe des Vorsitzes im Bau-, Umwelt- und Gemeindeentwicklungsausschuss Der Rat der Gemeinde Harsum beschließt die Zusammensetzung und Vorsitze der Ratsausschüsse gemäß 71 (5) NKomVG wie folgt:
4 - 4 - Verwaltungsausschuss Stellv. im Verwaltungsausschuss Bürgermeister Marcel Litfin kein Vertreter 1. stellv. Bürgermeisterin Ellen Krone Ratsherr Friedrich Steinmann 2. stellv. Bürgermeister Marc Ehrig Ratsherr Theodor Algermissen Beigeordneter Reimund Kaune Beigeordneter Heinrich Machtens Beigeordneter Walter Müller Beigeordneter Josef Stuke Ratsherr Gundolf Kemnah Ratsherr Reinhard Wirries Ratsfrau Christine Helmstedt Ratsherr Christian Bumiller Ratsfrau Elisabeth König Ratsherr Volker Lipecki (Grundmandat) Ratsherr Jürgen Sander (Grundmandat) Bau-, Umwelt- und Gemeindeentwicklungsausschuss Ratsherr Reinhard Wirries, Ausschussvorsitzender Ratsherr Walter Müller, stellv. Ausschussvorsitzender Ratsherr Theodor Algermissen Ratsherr Konrad Brönneke Ratsherr Konrad Helmsen Ratsherr Volker Lipecki Ratsherr Friedrich Steinmann Fachberater Nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder im Bau-, Umwelt- und Gemeindeentwicklungsausschuss Mitglied Herr Winfried Kauer Herr Marcel Scholz Stellv. Mitglied kein Vertreter kein Vertreter Beirat für Menschen mit Beeinträchtigungen Herr Dr. Wulf Kaeser Herr Theodor Graen Herr Mario Seiser
5 - 5 - Finanz-, Vereins- und Wirtschaftsentwicklungsausschuss Ratsherr Gundolf Kemnah, Ausschussvorsitzender Ratsherr Peter Brammer, stellv. Ausschussvorsitzender Ratsherr Konrad Brönneke Ratsfrau Christine Helmstedt Ratsherr Jürgen Sander Ratsfrau Sandra Vergin Ratsherr Reinhard Wirries Fachberater Nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder Im Finanz-, Vereins- und Wirtschaftsentwicklungsausschuss Herr Matthias Rusack kein Vertreter Beirat für Menschen mit Beeinträchtigungen Herr Markus Schmid Herr Dietrich Hahn Herr Mario Seiser Schul-, Familien- und Sozialausschuss Ratsherr Burkhard Kallmeyer, Ausschussvorsitzender Ratsherr Peter-Michael Engelhardt, stellv. Ausschussvorsitzender Ratsherr Dr. Heinrich Ballauf Ratsfrau Elisabeth König Ratsherr Jürgen Sander Ratsfrau Leonie Voges Ratsfrau Manuela Vollmer
6 - 6 - Nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder im Schul-, Familien- und Sozialausschuss Mitglied Frau Alexandra Beiße Frau Yvonne Kennemann Frau Katrin Marx-Machtens (Lehrerschaft GS Borsumer Kaspel) Frau Mechthild Wiebe (Elternschaft GS Borsumer Kaspel) Herr André Hollemann (Lehrerschaft GS Harsum) Herr Uwe Hogrefe (Elternschaft GS Harsum) Stellv. Mitglied Herr Hans Christian Kubatzki Frau Sabine Schmid Frau Maike Brammer (Lehrerschaft GS Borsumer Kaspel) Frau Melanie Telle (Elternschaft GS Borsumer Kaspel) Frau Martina Alfey (Lehrerschaft GS Harsum Frau Iris Mehler (Elternschaft GS Harsum) Beirat für Menschen mit Beeinträchtigungen Frau Almut Krane Herr Hermann Reinders Sicherheits-, Verkehrs- und Feuerschutzausschuss Ratsherr Christian Bumiller, Ausschussvorsitzender Ratsherr Reinhard Wirries, stellv. Ausschussvorsitzender Ratsherr Martin Arlt Ratsherr Reiner Bucksch Ratsherr Volker Lipecki Ratsherr Friedrich Steinmann Ratsfrau Manuela Vollmer
7 - 7 - Nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder im Sicherheits- Verkehrs- und Feuerschutzausschuss Fachberater Herr Thomas Kollakowski Herr Helmut Mock kein Vertreter kein Vertreter Beirat für Menschen mit Beeinträchtigungen Frau Maria Kalberlah Herr Markus Schmid Herr Mario Seiser Zu TOP 5: Genehmigung der Niederschrift-Nr. 27/2016 vom Die Niederschrift-Nr. 27/2016 vom wird in der vorliegenden Form und Fassung genehmigt. Zu TOP 6: Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen Amtliche Mitteilungen liegen nicht vor. Zu TOP 7: Bericht über wichtige Angelegenheiten Bürgermeister Marcel Litfin verweist darauf, dass bereits mehrfach aus der Bevölkerung und aus Ortsräten der Wunsch an die Verwaltung herangetragen wurde, verbesserte Möglichkeiten zur Entsorgung von Pflanzenmaterial und Grünschnitt zu schaffen, da die einmal jährlich stattfindenden Osterfeuer und die relativ beschränkten Annahmezeiten der Deponien als nicht ausreichend angesehen werden. Unter Hinweis darauf, dass ein Verbrennen von pflanzlichen Materialien mit Ausnahme der Traditionsfeuer generell landesrechtlich verboten sei, habe er Kontakt mit dem Landkreis aufgenommen. Dort werde zurzeit eine Initiative entwickelt, künftig für verbesserte Annahmezeiten bei den Deponien und evtl. Ausdehnung der Schredderaktionen in den Gemeinden zu sorgen. Im Übrigen verweist er auf seine wichtigen Mitteilungen im Verwaltungsausschuss.
8 - 8 - Zu TOP 8: Genehmigungsverfügung des Landkreises Hildesheim zur Haushaltssatzung Vorlage-Nr. 02/ Der Rat der Gemeinde Harsum nimmt die Genehmigungsverfügung des Landkreises Hildesheim vom zur Haushaltssatzung 2017 zur Kenntnis. Zu TOP 9: Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2016 (Haushaltsüberschreitungen) gem. 117 NKomG (Nieders. Kommunalverfassungsgesetz) 1) Unterrichtung über Haushaltsüberschreitungen (unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen und solche, die keinen Aufschub dulden) 2) Unterrichtung über angefallene Umbuchungen der Ansätze im Rahmen der Umstellung auf Doppik (richtige Zuordnung) - 2. Ergänzungsvorlage-Nr. 32/ Die vorgelegten Haushaltsüberschreitungen (unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen und solche, die keinen Aufschub dulden) werden gem. 117 NKomVG zur Kenntnis genommen 2. Den übrigen Haushaltsüberschreitungen (erhebliche Aufwendungen und Auszahlungen) wird gem. 117 NKomVG zugestimmt 3. In diesem Jahr angefallene Umbuchungen der Ansätze im Rahmen der Umstellung auf Doppik (richtige Zuordnung) - entfällt -
9 - 9 - Zu TOP 10: Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (Haushaltsüberschreitungen) gem. 117 NKomVG (Nieders. Kommunalverfassungsgesetz) für das Haushaltsjahr Vorlage-Nr. 11/ Die vorgelegten Haushaltsüberschreitungen (unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen und solche, die keinen Aufschub dulden) werden gem. 117 NKomVG zur Kenntnis genommen 2. Den übrigen Haushaltsüberschreitungen (erhebliche Aufwendungen und Auszahlungen) wird gem. 117 NKomVG zugestimmt. 3. In diesem Jahr angefallene Umbuchungen der Ansätze im Rahmen der Umstellung auf Doppik (richtige Zuordnung) entfällt- Zu TOP 11: Schaffung eines Friedwaldes - Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom Ratsfrau Leonie Voges begründet den vorliegenden Antrag seitens der SPD-Fraktion und verweist auf eine vielfach geänderte Trauer- und Begräbniskultur, die größtenteils ihren Grund in der Situation der Hinterbliebenen findet. Grabpflege, damit verbundene Kosten und auch die Tatsache, dass viele Hinterbliebene in der heutigen Zeit absolut alleinstehend sind, führen dazu, dass der Wunsch nach einer Bestattungsmöglichkeit in naturbelassener Atmosphäre vielfach aus der Bevölkerung an die politischen Vertreter herangetragen wird. Sie sieht daher den vorliegenden Antrag ohne den von der Verwaltung hinzugefügten Hinweis auf eine mögliche Flächennutzung im Borsumer Wald als Auftrag an die Verwaltung mit der Bitte um rechtliche Prüfung der Schaffung eines Friedwaldes und ggf. einer noch vollkommen offenen Standortfindung. Dieser Auffassung schließt sich Ratsherr Reimund Kaune für die CDU-Fraktion an und bittet, die Angelegenheit lediglich unter Pietätsaspekten, nicht jedoch politisch zu diskutieren. Ratsherr Christian Bumiller verweist auf die Bereitschaft seiner Fraktion, das Thema offen zu diskutieren, distanziert sich jedoch von einer vorschnellen Standortfestlegung und legt Wert darauf, dass im Rahmen eines Prüfungsauftrages an die Verwaltung auch die ausreichende Beteiligung von Grundstückseigentümern, der Jägerschaft, betroffenen Ortsräten und des Fachausschusses berücksichtigt wird. Ratsherr Jürgen Sander hält die Angelegenheit zum gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht entscheidungsreif und den Prüfungsauftrag an die Verwaltung für zustimmungsfähig, wenn der ursprünglich letzte Satz des Antrag im Hinblick auf eine mögliche Standortfindung entfällt.
10 Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Friedwaldes zu prüfen und ggf. auch mögliche Standorte für den Fall einer Realisierung zu eruieren. 23 JA-Stimmen, 1 Enthaltung. Zu TOP 12: Entwicklung bedarfsgerechter Betreuungsangebote für Kinder in der Gemeinde Harsum in Krippe und Kindergarten - Vorlage-Nr. 12/ Antrag der SPD-Fraktion vom Antrag vom Bündnis für Borsum! vom Eingangs erläutert Herr Lorenz nochmals die Vorlage und ergänzt, dass entgegen der dort getroffenen Aussage, der Anbau zumindest einer Krippengruppe am kath. Kindergarten St. Vincenz in Harsum ebenfalls in Betracht gezogen werden könnte. Diesbezüglich habe er mit Herrn Pfarrer Bringer gesprochen, der einem derartigen Vorhaben sehr offen gegenüber stehe und auch eine künftige Trägerschaft vorbehaltlich der Zustimmung des Kirchenvorstandes für möglich gehalten habe. Allerdings seien damit sowohl die baurechtlichen Fragen insbesondere im Hinblick auf den Denkmalschutz sowie die fachlichen Bedenken im Hinblick auf die Neu- bzw. Umgestaltung der Außenspielanlage noch nicht ausgeräumt und bedürfen nach wie vor der Klärung. Aus seiner Sicht könne der Rat heute lediglich die Verwaltung beauftragen, die insbesondere aufgezeigten drei Lösungsansätze: Anbau an den Kindergarten St. Vincenz, Neubau an der ehem. Zuckerfabrik bzw. an der Filderkoppel weiter zu untersuchen, hierfür Entwurfsplanungen erstellen zu lassen und auf dieser Grundlage die mutmaßlichen Kosten zu ermitteln, damit sowohl in den Fraktionen als auch in den Fachausschüssen hierüber weiter beraten werden könne. Dabei müssten dann die Vor- und Nachteile für die einzelnen Standorte und insbesondere auch Größe und Anzahl der zu schaffenden Gruppen noch gegeneinander abgewogen werden. Ratsherr Kallmeyer erläutert daraufhin den in der gemeinsamen Sitzung sowohl vom Bau-, Umwelt- und Gemeindeentwicklungsausschuss als auch vom Schul-, Familienund Sozialausschuss einstimmig gefassten Beschlussvorschlag, welcher sich bislang lediglich auf die beiden Standorte an der Zuckerfabrik und Filderkoppel bezogen habe. Das sich nun für den Kindergarten St. Vincenz ebenfalls eine Möglichkeit aufzeige, wäre ergänzend zu prüfen. Allerdings seien die fachlichen Bedenken hier noch nicht ausgeräumt. Insoweit wären daher zusätzliche Planungskosten unter Umständen vergeblich aufgewandt, wenn das Vorhaben an dieser Stelle dann doch nicht realisiert werde. Insgesamt hätten sich beide Ausschüsse aber nicht auf konkrete Projekte festgelegt sondern den Auftrag an die Verwaltung sowohl was die Lage als auch die Größe möglicher Einrichtungen angeht, bewusst offen gelassen. Ratsherr Wirries verweist auf die Bevölkerungsentwicklung, welche im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung dargestellt worden sei und macht deutlich, dass in den
11 letzten elf Jahren die Geburten um 29,5 % zurückgegangen seien. Vor diesem Hintergrund hält er es für nicht unproblematisch, wenn die Gemeinde Harsum eine 100 %-ige Versorgung im Hinblick auf die aktuellen Geburtenzahlen anstrebe. Sofern die Geburten weiter rückläufig sein werden, hätte dies eine Überversorgung in nicht allzu ferner Zukunft zur Folge. Der Umstand, dass sowohl in Harsum als auch in Borsum größere Baugebiete entstehen, führe lediglich zu punktuellen Bedarfsspitzen, sodass sich danach wieder ein rückläufiger Trend fortsetzen werde. Unter Umständen wäre durch die Schaffung zusätzlicher Tagespflegeplätze hier für die nötige Entlastung zu sorgen. Vor dem Hintergrund der angekündigten Reduzierung der Landesförderung von ehemals ,00 auf nunmehr 9.500,00 je neu geschaffenen Platz, müsse die Frage der Finanzierung neu bewertet werden. Hier steht zu befürchten, dass die Kommune erneut stärker belastet werde. Ratsherr Bumiller bekräftigt, dass sich der Rat heute weder auf einen konkreten Standort noch auf die konkrete Gruppenanzahl für den notwendigen Ausbau festlegen könne. Für den Standort im Baugebiet An der Filderkoppel hält er es für problematisch, ein derartiges Projekt zum gegenwärtigen Planungsstand dort noch unterbringen zu wollen, weil damit unter Umständen andere Projekte und insbesondere das altersgerechte Wohnen beeinträchtigt werden könnten. Unter Umständen kommen hier in der Ortschaft andere Standorte, beispielsweise am östlichen Ortsrand, in Betracht. Ferner scheint, bis auf eine mögliche Krippengruppe am Kindergarten St. Vincenz, die Trägerschaft noch ungeklärt, sodass diese Frage parallel zur Standortfindung abzuklären sei. Aus seiner Sicht habe sich die Kooperation mit freien und kirchlichen Trägern bewährt, sodass er sich dafür ausspricht, diese partnerschaftliche Zusammenarbeit fortzusetzen. Auch Ratsherr Lipecki macht deutlich, dass sich seine Fraktion weder auf konkrete Standorte noch auf etwaige Einrichtungsgrößen festlegen könne. Im Zuge der Diskussion um die Trägerschaft hält er es für erforderlich, die Aufgabe der Kinderbetreuung wieder zu rekommunalisieren und die Trägerschaft selbst zu übernehmen, um insbesondere tarifgerechte Löhne und den gesetzlichen Kündigungsschutz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten. Ratsfrau König erinnert daran, dass das Projekt zur Nachnutzung des Pfarrhauses in Hüddessum für eine Kinderkrippengruppe entstanden sei, weil die Leitung im Kindergarten Borsum schon frühzeitig erkannt habe, dass für das kommende Kindergartenjahr Krippenplätze fehlen würden. Ungeachtet des unbestritten guten Versorgungsgrades hätten aber alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch, der befriedigt werden müsse. Sie appelliert dringend, nicht nur die Bedarfsplanung regelmäßig zu aktualisieren, sondern insbesondere den Erfahrungsaustausch mit den Trägern am Runden Tisch fortzuführen, weil den Einrichtungen aus den Gesprächen mit den Eltern derartige Veränderungen in der Nachfrage zuerst spüren würden. Nach weitergehender Diskussion kann Ratsvorsitzender Dr. Wirries Einigkeit feststellen, dass ausreichende Plätze für eine ortsnahe Versorgung geschaffen werden sollen und dass hierfür mehrere Standorte untersucht werden müssten. Er formuliert daher folgenden
12 Um den künftigen Bedarf an Krippen und Kindergartenplätzen in der Gemeinde Harsum sicherzustellen, sind voraussichtlich bis zu drei weitere Krippen- und bis zu drei weitere Kindergartengruppen notwendig. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Gruppengröße in den Kindergärten des Gemeindegebietes in absehbarer Zeit auf 20 Kinder gesenkt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür Standorte zu prüfen und die Voraussetzungen im Hinblick auf Finanzierung und Trägerschaft zu klären. Zu TOP 13: Pressemitteilungen Pressemitteilungen werden nicht herausgegeben. Zu TOP 14: Anfragen und Anregungen Ratsherr Kallmeyer regt an, in Anerkennung und Würdigung des ehrenamtlichen Engagements eine sogenannte Ehrenamtskarte einzuführen, mit der regelmäßig ehrenamtlich tätige Personen in den Genuss von Vergünstigungen bei Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen kommen würden. Hierzu zählen insbesondere Eintritte zu kommunalen Einrichtungen wie Theater, Museen, Schwimmbäder u. ä. Leider habe sich der Landkreis Hildesheim nicht an dem landesweiten Projekt beteiligt, sodass er den Bürgermeister und die Kreistagsabgeordneten bittet, sich für die Umsetzung des Projektes auch im Landkreis Hildesheim nachhaltig einzusetzen. Weitere Anfragen und Anregungen liegen nicht vor. Nunmehr haben die Einwohnerinnen und Einwohner nochmals bis zu 15 Minuten die Möglichkeit, Fragen an Rat und Verwaltung zu richten. Abschließend bedankt sich Ratsvorsitzender Dr. Karl-Heinz Wirries für die rege Mitarbeit und schließt die Sitzung. Wirries Ratsvorsitzender Litfin Bürgermeister Lorenz Protokollführer Klingebiel Protokollführerin Wiesenmüller Protokollführer
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