Vergabetagung Angebotspreis: Kalkulationsfreiheit und die Schranken. Vergabetagung 2014 Daniela Lutz

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1 Vergabetagung 2014 Angebotspreis: Kalkulationsfreiheit und die Schranken 1

2 Übersicht Kalkulation und Offertpreis Zur Interessenlage von Anbietenden und Vergabestellen Die vergaberechtlichen Fragestellungen Ungewöhnlich niedrige Angebote Spekulationspreise und spekulative Angebote Vergaberechtliche Handlungsoptionen Fazit und Ausblick Diskussion 2

3 Leistung Entschädigung 3

4 Kalkulation und Offertpreis Gewinn/Marge/ Risiko Kalkulation? Allgemeinkosten Personal Material Offertpreis? 4

5 Interessen von Anbietenden und Vergabestellen Gemeinsame Interessen Vertragsschluss Erbringen der vereinbarten Leistung Gute Zusammenarbeit einschätz- und berechenbare Risiken 5

6 (oft) divergierende Interessen Auftragnehmer/Anbietende Erhalt des Auftrags mit allen Mitteln Tiefer Offertpreis, besserer Vertragspreis und hoher Abrechnungspreis Vertrag mit Claim-Potenzial Innovationen, Ausnützen von Know- How (allgemein oder projektorientiert) Faire Entschädigung des Risikos Geheimnisschutz Auftraggeber Wirtschaftlich günstigstes Angebot, Rechtssicherheit Preissicherheit und -stabilität «wasserdichter» Vertrag mit klaren und eingeschränkten Anpassungsregeln Verhindern eines Informationsnachteils, Ausnützen von Know-How Berechenbare und minimale finanzielle Risiken «Rosinenpicken» 6

7 Die vergaberechtlichen Fragestellungen Vertragsrecht Freier Bieterwettbewerb auch mit preislich oder anderweitig auffälligen Angeboten? Oder Ausschluss bzw. Schlechterbewertung infolge. Unvollständigkeit? Verletzung der Regeln für die Preisbildung, fehlender Ausschreibungskonformität? fehlender Vergleichbarkeit und damit Unmöglichkeit einer objektiven Bewertung? vertraglicher und preislicher Risiken, die der angestrebten Risikoverteilung widersprechen? 7

8 Ungewöhnlich niedrige Angebote Definition Relativer Vergleich innerhalb des Preisspiegels Teilweise mit fixer Prozentregel umschrieben (- 30% gegenüber Durchschnitt) Regelungen im Gesetz Recht oder Pflicht? zur Einholung von Erkundigungen, Treffen weiterer Abklärungen Konsequenzen Ausschluss Schlechterbewertung? Verstoss gegen Kartellgesetz oder UWG 8

9 Spekulationspreise und spekulative Angebote Umschreibung bei Ausschreibungen mit Ausmassverträgen (Einheitspreisen) bei anderen Preismodellen Häufigste Erscheinungsformen Auf- und Abpreisen von Einheitspreisen Umlagerungen zwischen Einheitspreis-Positionen, Null-Preise, Platzhalterpreise Umlagerungen von Einheitspreis-Positionen in Positionen mit Globalen Spekulationen auf Alternativpositionen, Optionen und Eventualpositionen Minuspreise alternative Vergütungsarten Kombinationen 9

10 Motivation und Anlass für Spekulationen unvollständige, ungenaue, auslegungsbedürftige Leistungsverzeichnisse (bzw. deren Grundlagen dazu) Leistungsverzeichnisse mit grossen Ausmassreserven und/oder vielen Eventualpositionen und Optionen Wissensvorsprung eines oder mehrerer Anbieter keine oder unklare Preisbildungsregeln in der Ausschreibung ich nicht, die andern auch. 10

11 Vergaberechtliche Handlungsoptionen I Kalkulationsfreiheit der Anbieter geht aufgrund der Gerichtspraxis weit Ausschluss? wenn ein ungewöhnlich niedriges Angebot (mit oder ohne Spekulationen) vorliegt, das keine ausschreibungskonforme Vertragserfüllung erwarten lässt Nachweis schwierig! bei Umlagerungen von Einheitspreisen in Global- /Pauschalpreise bei Wesentlichkeit bei Verletzung der (definierten) Preisbildungsregeln bei Minuspreisen 11

12 Vergaberechtliche Handlungsoptionen II Kein Ausschluss aber Berücksichtigung im Kriterium Preis? Mit Aufrechnungen in CHF? kritisch! Mit Punkteabzügen wegen fehlender Plausibilität nur wenn Abzusgregime transparent und messbar festgelegt wird aber Berücksichtigung in einem Kriterium Einhaltung Preisbildungsregeln? - möglich 12

13 z.b. Bei wesentlicher Verletzung folgender Preisbildungsregeln werden Angebote ausgeschlossen: Umlagerungen von Einheitspreispositionen in Globalen nicht nachvollziehbare und/oder nicht begründete Umlagerungen innerhalb von Einheitspreispositionen. Positionen mit der Bemerkung 0, inkl./inbegriffen oder Minusbeträge, ohne dass hierfür eine sachliche und plausible Begründung vorliegt und/oder für den Fall von späteren Nachträgen etc. die entsprechenden Preiselemente nicht definiert sind. wenn Anbieter aufgrund der Interpretation des Leistungsverzeichnisses spekulative Leistungsannahmen oder Preisbildungen vornehmen, welche ein erhebliches werkvertragliches oder preisliches Risiko zu Lasten der Bauherrschaft beinhalten. Verletzungen von Preisbildungsregeln, die nicht zum Ausschluss führen, werden im Zuschlagskriterium «Einhaltung der Preisbildungsregeln» bewertet. 13

14 Fazit und Ausblick Empfehlungen für Vergabestellen Klare Projekte und Ausschreibungen/Leistungsverzeichnisse Klare Preisbildungsregeln Klare und transparente Kriterien sich nicht auf das Prinzip Hoffnung verlassen Empfehlungen für Anbietende Transparenz bei der Preisbildung Ernstnehmen der definierten Preisbildungsregeln Kommunikation bei unklaren/auslegungsbedürftigen Leistungsverzeichnissen sich nicht auf das Prinzip Hoffnung verlassen 14

15 Schaffung von noch mehr gemeinsamen Interessen durch mehr Vertrauen mit weniger unangemessenen Risikoverlagerungen mit klareren Projekten mit der Prüfung und dem Ausprobieren neuer Zusammenarbeits- und Entschädigungsmodelle (Projektbündnis) 15

16 Diskussion und Fragen 16

17 Besten Dank! RA Daniela Lutz, M.B.L-HSG Fachanwältin SAV Bau- und Immobilienrecht Lindtlaw Anwaltskanzlei Zürich/Kreuzlingen 17

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