1. Rahmen und Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens

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1 Bekanntmachung Interessenbekundungen zur Beteiligung am Landesnetzwerk Hamburg im Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) in der Förderrunde: Hamburg, 22. August Rahmen und Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens Dieser Aufruf zur Abgabe einer Interessenbekundung richtet sich an Organisationen, die beabsichtigen, sich an dem bundesweiten Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) mit einem operativen Teilprojekt zu beteiligen. Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren durch Migrantenorganisationen ist besonders erwünscht. Der Aufruf zur Interessenbekundung informiert über die Programmziele und über das Interessenbekundungsverfahren des IQ Netzwerks Hamburg im Förderprogramm IQ. Die für die Landesnetzwerke verantwortlichen Koordinierungsprojekte haben landesspezifische Bedarfe für die Umsetzung des Programms identifiziert, auf die bei der Einreichung von Interessenbekundungen Bezug zu nehmen ist. Das Interessenbekundungsverfahren bezieht sich auf die nächste Förderrunde des Förderprogramms IQ, deren Gesamtlaufzeit längstens vier Jahre (vom bis zum ) beträgt. Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) hat das Ziel, die Arbeitsmarktchancen von erwachsenen Migrantinnen und Migranten in Deutschland zu verbessern. Es gelten 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), die hierzu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in der jeweils gültigen Fassung und die Richtlinien zum Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) : Förderrichtlinie für einen zusätzlichen Handlungsschwerpunkt zur Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten im Kontext des Anerkennungsgesetzes im Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) im Rahmen des Operationellen Programms des Bundes für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode (ESF-Qualifizierung im Kontext Anerkennungsgesetz) vom 15. Oktober 2014 Richtlinie über besondere Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration von Personen mit Migrationshintergrund vom 4. November 2004 Es gelten die Grundsätze zur Förderung von Personalstellen im IQ Programm. Die Grundsätze beziehen sich auf die Kalkulation der Projektausgaben, Personalausgaben, Stellenanteile und Eingruppierungen. Die Grundsätze finden Sie als Anlage auf Es gilt das Besserstellungsverbot. Beschäftigte dürfen nicht bessergestellt werden als vergleichbare Bedienstete des öffentlichen Dienstes. Als Vergleichsgrundlage ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-Bund) mit den entsprechenden Eingruppierungen heranzuziehen. Als Vergleichsbasis dient dabei die tatsächliche Tätigkeit im Rahmen des Projektes. Ein Bonitätsnachweis ist zu erbringen: Bestätigung des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers, dass sich der Antragsteller nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, bzw. Bestätigung über die aktuelle Zahlungsfähigkeit, Höhe der Verbindlichkeiten, Kapitalausstattung, Eigenkapitalbildung, Steuerehrlichkeit, Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. 1

2 Es gilt die Scientology-Klausel. Mit der Abgabe der Interessenbekundung erklären Sie, 1) dass Sie bzw. Ihr Unternehmen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeitet, 2) dass weder Sie noch Ihre Mitarbeitenden nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen und 3) dass Sie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung Ihres Unternehmens (zur Durchführung Ihrer Seminare) ablehnen. Es gilt die Mindestlohn-Klausel. Die Vorschriften gemäß 1 ff Mindestlohngesetz (MiLoG) sind einzuhalten. 2. Hintergrundinformationen In Deutschland leben 18,6 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund, was einem Anteil von fast 22 Prozent an der Gesamtbevölkerung entspricht. Viele Faktoren führen dazu, dass Menschen mit Migrationsgeschichte etwa doppelt so stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind wie Personen ohne Migrationshintergrund. In den vergangenen Jahren verzeichnet Deutschland eine wachsende Neuzuwanderung insbesondere aus den EU-Ländern und eine Fluchtmigration aus den Krisenregionen der Welt. Viele von ihnen verfügen über berufliche Bildungsabschlüsse oder andere wertvolle Qualifikationen, die hierzulande oft nicht anerkannt werden. Gleichzeitig werden Fachkräfteengpässe in Deutschland immer spürbarer. Das Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes des Bundes ( Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ) im Jahr 2012 und der entsprechenden Anerkennungsgesetze der Länder stellten einen wichtigen Schritt hin zu einer Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes gegenüber Migrantinnen und Migranten und zu einer Sicherung des Fachkräftebedarfs hierzulande dar. Durch eine breite Angebotspalette hat das Förderprogramm IQ die nachhaltige und qualifikationsadäquate Beschäftigung von erwachsenen Menschen mit Migrationshintergrund am Arbeitsmarkt gefördert. Für die weitere Bearbeitung dieses Ziels zeichnen sich aber weiterhin immer neue, komplexe Bedarfe ab, die das Förderprogramm IQ weiter in Angriff nehmen wird. Die folgenden Tätigkeitsfelder bilden die Handlungsschwerpunkte der kommenden Förderrunde: - Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im Kontext des Anerkennungsgesetzes (Anerkennung im Ausland erworbenen beruflicher Qualifikationen), basierend auf den Erkenntnissen der aktuellen Förderrunde, Ausbau der in der aktuellen Förderrunde entwickelten IQ Eigenmarke Faire Integration - Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes (Anerkennung im Ausland erworbenen beruflicher Qualifikationen) - Interkulturelle Qualifizierung und Kompetenzentwicklung, aufbauend und weiterentwickelnd auf die vergangene Förderrunde - Regionale Fachkräftenetzwerke Zuwanderung (Aufrufe für Teilprojekte in diesem Handlungsfeld werden vorrausichtlich im Laufe des Jahres 2019 erfolgen) 2

3 3. Ziele des Interessenbekundungsverfahrens Im Förderprogramm existieren 16 Landesnetzwerke (ein Netzwerk in jedem Bundesland) bestehend aus einer Landeskoordinierung und operativ tätigen Teilprojekten. Zum 1. Januar 2019 sollen diese 16 Landesnetzwerke für die regionale Umsetzung des Förderprogramms IQ in dem jeweiligen Bundesland weiterentwickelt werden. Hierfür werden neue Projektpartner zur Durchführung von Teilprojekten gesucht. Die ersten beiden Handlungsschwerpunkte arbeiten mit der Zielgruppe Menschen mit Migrationshintergrund (statusunabhängig) sowie Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss (Beschreibung aller Aktivitäten auch in der ESF-Förderrichtlinie). Die Handlungsschwerpunkte 3 und 4 arbeiten an Strukturen. Handlungsschwerpunkt 1: Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im Kontext des Anerkennungsgesetzes (Anerkennung im Ausland erworbenen beruflicher Qualifikationen) Ziel des flächendeckenden Beratungsangebotes für Menschen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen ist es, Ratsuchenden Möglichkeiten aufzuzeigen, ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen im Kontext der beruflichen Entwicklung in Deutschland zu nutzen. Der Fokus liegt auf der Beratung zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen für eine qualifikationsadäquate Arbeitsmarktintegration in Deutschland. Ratsuchende erhalten Informationen zum Anerkennungsverfahren (auch im Rahmen von Verfahren nach 16, 17a und 18 AufenthG) sowie zu Fördermöglichkeiten und ggf. notwendigen sprachlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung. Sie werden nach Identifizierung eines möglichen Referenzberufs an die zuständige Stelle verwiesen und im weiteren Prozess bedarfsorientiert begleitet und unterstützt (ggf. durch Teilprojekte aus dem Handlungsschwerpunkt 2). Qualifizierungsberatungen zeigen Qualifizierungsoptionen zur Erlangung der beruflichen Anerkennung und/oder zur qualifikationsadäquaten Integration in den Arbeitsmarkt auf. Ratsuchende erhalten eine Erläuterung ihres Anerkennungsbescheides, einen Überblick über Qualifizierungswege und -angebote einschließlich der Zugangsvoraussetzungen für IQ Qualifizierungsmaßnahmen oder einen Verweis zu anderen Stellen. Die Organisation von individuellen Qualifizierungen auf Grundlage des Anerkennungsbescheides umfasst in der Regel mehr als 8 Stunden und wird im Handlungsschwerpunkt 2 verortet. Zusätzlich werden in diesem Handlungsschwerpunkt einheitlich qualitätsgesicherte Beratungsangebote zur fairen Integration von Geflüchteten und Drittstaatsangehörigen gefördert. Handlungsschwerpunkt 2: Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes (Anerkennung im Ausland erworbenen beruflicher Qualifikationen) Im zweiten Handlungsschwerpunkt sollen Qualifizierungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten (statusunabhängig, einschließlich Asylsuchender, Geduldeter, anerkannter Flüchtlinge) mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation, sowie die in der Richtlinie vorgesehene Begleitmaßnahmen durchgeführt werden. Die Maßnahmen sollen zur Anerkennung der vollen Gleichwertigkeit in der vorhandenen Berufsqualifikation beitragen und/oder die Aufnahme einer qualifikationsadäquaten Beschäftigung fördern. Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen in folgenden vier Bereichen: 1) Ausgleichsmaßnahmen für reglementierte Berufe, darunter: a) Anpassungsqualifizierungen/-lehrgänge in reglementierten Berufen (ggf. auch durch Transfer von Angeboten aus anderen Bundesländern) b) Vorbereitung auf die Kenntnis- oder Eignungsprüfungen in reglementierten Berufen 3

4 2) Anpassungsqualifizierungen im Bereich des dualen Systems (BBiG, HWO) 3) Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und Akademiker, die eine Beschäftigung in einem nicht-reglementierten Arbeitsfeld suchen 4) Vorbereitung auf die Externenprüfung bei negativem Ausgang des Anerkennungsverfahrens oder einer negativen Prognose des Verfahrens und sonstige Angebote für die Zielgruppen der Richtlinie Die vier Qualifizierungsmodule können mit weiterbildungsbegleitenden Hilfen, Coachings, Beratungen sowie anderen Leistungen ergänzt werden, die zum Erreichen des individuellen Förderziels erforderlich sind und die nicht durch die Instrumente der Regelförderung (SGB II und SGB III) finanzierbar sind. Die Qualifizierungen in den Modulen können je nach Anforderungen in den Anerkennungsverfahren als kursförmige und/oder individuelle Qualifizierungen (z. B. zur Erstellung von individuellen Qualifizierungsplänen, zur Organisation und Begleitung von betrieblichen Lernphasen und/oder unterstützt durch den Einkauf von externen Maßnahmen) aufgebaut werden. Maßnahmen zur Sprachförderung, die über die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung DeuFöV) förderfähig sind, können nicht gefördert werden. Ziel der aktuellen Förderrunde ist es, möglichst viele Berufsfelder in einem Bundesland abzubilden, daher kann auch der Transfer bereits in anderen Bundesländern entwickelter Modelle zielführend sein. Handlungsschwerpunkt 3: Interkulturelle Kompetenzentwicklung Aufbau und Weiterentwicklung interkultureller Kompetenz in Strukturen der Verwaltung und des Arbeitsmarktes (Jobcenter und Arbeitsagenturen, Unternehmen, Kommunalverwaltungen), um sie für die Chancen der Migrationsgesellschaft Deutschland zu sensibilisieren und zu öffnen. In diesem Handlungsschwerpunkt sollen Schulungs- und Beratungsangebote für arbeitsmarktrelevante Akteure durchgeführt werden. Zielgruppen sind Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Unternehmen und Unternehmensvertretungen (z. B. Kammern) sowie kommunale Verwaltungen. Die Schulungsangebote können sich auch an Mitarbeitende der Berufsberatung, der Berufs- und Informationszentren, des Arbeitgeber-Services (AGS) und des Berufspsychologischen Dienstes wenden. Zudem soll die Zusammenarbeit mit dem AGS und der ZAV verstärkt werden. Ziel des Handlungsschwerpunktes soll es insbesondere sein, die interkulturelle Kompetenz in den Regeleinrichtungen und Unternehmen zu fördern. Förderfähig sind auch Schulungsangebote zu Themen wie dem Anerkennungsgesetz sowie die Fortbildung von Lehrkräften zum Thema Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache sowie die Beratung und Unterstützung von gründungswilligen Personen mit Migrationshintergrund in diesem Handlungsschwerpunkt. Die Teilprojekte im ersten und zweiten Handlungsschwerpunkt werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert, eine Kofinanzierung stammt aus Mitteln aus dem Bundeshaushalt. Teilprojekte der Handlungsschwerpunkte drei und vier werden durch Bundesmittel gefördert. Bei der Umsetzung des Förderprogramms verfolgen die Landesnetzwerke differenzierte Konzepte und können in unterschiedlicher Weise auf bewährte Strukturen zurückgreifen. Es liegt in der Verantwortung der Koordinierungen der Landesnetzwerke, das Interessenbekundungsverfahren für ihre inhaltlichen Schwerpunkte durchzuführen. 4

5 4. Projektvorhaben des IQ Netzwerks Hamburg Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) als Koordinierung des Landesnetzwerks Hamburg sucht für die Handlungsschwerpunkte Teilprojektpartner für folgende Vorhaben: Handlungsschwerpunkt 1: Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Teilprojekt 1.A Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Ratsuchende können die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in Hamburg persönlich, telefonisch und durch digitale Angebote in Anspruch nehmen. Die Beratungsstelle nutzt die vom Förderprogramm IQ zur Verfügung gestellten Erkenntnisse. Die im Förderprogramm entwickelten einheitlichen Qualitätsstandards werden umgesetzt, damit eine gemeinsame Arbeitsweise gewährleistet wird. Migrantinnen und Migranten, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben und in Hamburg leben oder arbeiten möchten Menschen mit teilweiser Gleichwertigkeit in reglementierten Berufen Antragstellende im Hamburger Stipendienprogramm zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse Fachberatung zu Anerkennungsmöglichkeiten sowie Beratung zum Hamburger Stipendienprogramm zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse und zum Anerkennungszuschuss des Bundes o Ziel der Anerkennungsberatung ist es, Ratsuchenden Möglichkeiten aufzuzeigen, ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen im Kontext der beruflichen Entwicklung in Deutschland zu nutzen. o Der Fokus der Beratung ist die Anerkennung ausländischer Qualifikationen für eine qualifikationsadäquate Arbeitsmarktintegration in Deutschland (berufliche Anerkennung). o Ratsuchende erhalten Informationen zum Anerkennungsverfahren (auch im Rahmen von Verfahren nach 16b, 17a und 18 AufenthG) sowie zur Fördermöglichkeiten und ggf. notwendigen sprachlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung. Sie werden nach Identifizierung eines möglichen Referenzberufs in Deutschland an die zuständige Stelle verwiesen sowie im weiteren Prozess bedarfsorientiert begleitet und unterstützt. o Ist eine eindeutige Einschätzung über den negativen Ausgang eines angestrebten Anerkennungsverfahrens fachlich möglich, sprechen die Beratenden in Abstimmung mit den zuständigen Stellen eine negative Prognose aus. Fachberatung zu Qualifizierungsmöglichkeiten im Kontext des Anerkennungsgesetzes (Menschen mit teilweiser Gleichwertigkeit in reglementierten Berufen) o Ziel der Qualifizierungsberatung ist das Aufzeigen von Qualifizierungsoptionen zur Erlangung der beruflichen Anerkennung und/oder zur qualifikationsadäquaten Integration in den Arbeitsmarkt. o Der Fokus der Beratung liegt primär auf Qualifizierungsmaßnahmen des Förderprogramms IQ. Weitere Angebote werden jedoch berücksichtigt, wenn sie für den Kontext der beruflichen Anerkennung geeignet sind. o Ratsuchende erhalten eine Erläuterung ihres Bescheids sowie einen Überblick über Qualifizierungswege und -angebote einschließlich der Zugangsvoraussetzungen für IQ Qualifizierungsmaßnahmen. Möglichkeiten des Spracherwerbs und der Übernahme von 5

6 entstehenden Kosten werden dargestellt und die Ratsuchenden wenn vorhanden an ein geeignetes Qualifizierungsangebot verwiesen. o Die Organisation von individuellen Qualifizierungen sowie die Begleitung von Teilnehmenden während ihrer Qualifizierung sind nicht Gegenstand der Qualifizierungsberatung. Flankierende juristische Beratung z. B. im Kontext BQFG und Aufenthalt nach 16b, 17a und 18 AufenthG Unterstützung zur Verfahrensbegleitung durch Lotsinnen und Lotsen über eine langjährige Expertise in der Beratung der Zielgruppe verfügt, sehr gute bestehende Kooperationsstrukturen hat insbesondere zum Hamburg Welcome Center, zur Anlaufstelle W.I.R und zu Weiterbildung Hamburg. Budget: voraussichtlich ESF- und Bundesmittel für 2019 (vorbehaltlich der Mittelbewilligung) + 2% im jeweiligen Folgejahr Mit dem Projekt sollen über eine Laufzeit von vier Jahren mindestens Anerkennungssuchende eine Erstberatung erhalten. Pro Jahr sollen mindestens folgende Zielzahlen erreicht werden: o Erstberatungen o Folgeberatungen (davon 100 Qualifizierungsberatungen) Teilprojekt 1.B Faire Integration Beratung von Geflüchteten in arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen Im Rahmen des Teilprojekts "Faire Integration" sollen geflüchtete Menschen zu Mindeststandards auf dem Arbeitsmarkt, zum deutschen Arbeitsrecht, zu (berufsbegleitenden) Qualifizierungs- und Integrationswegen bundesweit einheitlich und qualitätsgesichert beraten werden. Geflüchtete, die in Arbeit und Ausbildung sind Durchführung individueller Beratungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Fluchtgeschichte zu ihren Rechten auf dem Arbeitsmarkt, d. h. fachliche Beratung zu folgenden Themen: o Rechte aus dem Arbeitsvertrag/Tarifvertrag o Rechte bei undokumentierter Arbeit o Rechte bei Praktika o Rechte in der Ausbildung o Entlohnung o Arbeitszeit o Urlaub o Kündigung o Arbeitsunfähigkeit o Arbeitsunfall o Krankenversicherung o Unterkunft über den Arbeitgeber Weitergabe von allgemeinen Informationen zu 6

7 o den Mindeststandards auf dem Arbeitsmarkt und zum deutschen Arbeitsrecht o gewerkschaftlichen Akteuren o der Durchsetzung von Lohnansprüchen o den Beratungsstrukturen in Deutschland o Qualifizierungs- und Integrationswegen (auch berufsbegleitend) Aufbau von Kooperationen bzw. Erweiterung vorhandener Strukturen zur Durchführung regelmäßiger Informationsveranstaltungen u. a. in Berufsinformationszentren oder ggf. in Flüchtlingsunterkünften Anforderungen an den Projektträger: In der Bewerbung soll nachgewiesen sein, dass der Träger über die Expertise in der Beratung der Zielgruppe verfügt. Budget: voraussichtlich ESF- und Bundesmittel pro Jahr (vorbehaltlich der Mittelbewilligung) + 2% im Folgejahr Mit dem Projekt sollen über eine Laufzeit von vier Jahren mindestens Geflüchtete zur erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt beraten werden. Pro Jahr sollen mindestens 300 Teilnehmende erreicht werden Teilprojekt 1.C Frauen aus arabischen Ländern erfolgreich im Anerkennungsverfahren Im Rahmen des Teilprojekts soll die individuelle Situation von Frauen aus arabischen Ländern im Kontext der Anerkennung eines im Ausland erworbenen Abschlusses durch passgenaue Qualifizierungsberatungen verbessert werden. Frauen aus überwiegend arabischen Ländern Beratung zu Informationen über die Einleitung eines Anerkennungsverfahrens in der Community Qualifizierungsberatung und Prozessbegleitung im Falle eines Bescheids über eine teilweise Gleichwertigkeit Zielorientierter Verweis auf die Hamburger Qualifizierungsangebote z. B. des IQ Netzwerkes Hamburg im Kontext Anerkennung und den Zugangsvoraussetzungen Erstellung individueller Qualifizierungspläne Begleitung beim Berufseinstieg/bei der Aufnahme einer Beschäftigung über eine langjährige Expertise in der Beratung der Zielgruppe verfügt über sehr gute und bestehende Kooperationsstrukturen mit Hamburger Arbeitsmarktakteuren (JC, AA, u. a) verfügt Budget: voraussichtlich ESF- und Bundesmittel für 2019 (vorbehaltlich der Mittelbewilligung) + 2% im jeweiligen Folgejahr Mit dem Projekt sollen über eine Laufzeit von vier Jahren mindestens 480 Frauen aus arabischen Ländern beraten und im Anerkennungsverfahren begleitet werden. Teilprojekt 1.D Frauen aus Afrika erfolgreich im Anerkennungsverfahren 7

8 Im Rahmen des Teilprojekts soll die individuelle Situation von Frauen aus Afrika im Kontext Anerkennung eines im Ausland erworbenen Abschlusses durch passgenaue Qualifizierungsberatungen verbessert werden. Frauen aus Afrika Beratung zu Informationen über die Einleitung eines Anerkennungsverfahrens in der Community Qualifizierungsberatung und Prozessbegleitung im Falle eines Bescheids über eine teilweise Gleichwertigkeit Zielorientierter Verweis auf die Hamburger Qualifizierungsangebote z. B. des IQ Netzwerkes Hamburg im Kontext Anerkennung und den Zugangsvoraussetzungen Erstellung individueller Qualifizierungspläne Begleitung beim Berufseinstieg/bei der Aufnahme einer Beschäftigung über die langjährige Expertise in der Beratung der Zielgruppe verfügt über sehr gute und bestehende Kooperationsstrukturen mit Hamburger Arbeitsmarktakteuren (JC, AA, u. a) verfügt Budget: voraussichtlich für 2019 (vorbehaltlich der Mittelbewilligung) + 2% im jeweiligen Folgejahr Mit dem Projekt sollen über eine Laufzeit von vier Jahren mindestens 480 Frauen aus Afrika beraten werden. Handlungsschwerpunkt 2: Qualifizierungsangebote im Kontext des Anerkennungsgesetzes Teilprojekt 2.A Anpassungs- und Nachqualifizierungen im Hamburger Handwerk In dem Teilprojekt sollen verschiedene erfolgreiche Ansätze aus der vorangegangenen Förderphase des Förderprogramms IQ zusammengeführt werden: a) Durchführung von Anpassungsqualifizierungen (APQ) im Handwerk (Individualqualifizierungen) b) Durchführung einer Brückenmaßnahme Umwelthandwerker c) Begleitung von Vorbereitungen auf die Externenprüfung Migrantinnen und Migranten mit einer teilweisen Anerkennung ihres Berufsabschlusses im Handwerk deren ausländischer Berufsabschluss im Handwerk o länger zurückliegt bzw. wesentliche Unterschiede zum deutschen Referenzberuf aufweist oder o eine negative Prognose für das Anerkennungsverfahren aufweist Das sind im Einzelnen: 8

9 a) Handwerklich qualifizierte Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen, die einen Antrag auf Anerkennung des Berufsabschlusses gestellt haben und die zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede zum Referenzberuf eine Anpassungsqualifizierung machen müssen b) Ingenieurinnen und Ingenieure, deren qualifikationsadäquate Beschäftigung im deutschen Arbeitsmarkt im Bereich Erneuerbare Energien sowohl berufsfachliche als auch weitergehende gezielte Qualifizierungsangebote wie Bewerbungstrainings, Sprachförderung und/oder sonstige Zusatzqualifikationen voraussetzt c) Migrantinnen und Migranten, deren ausländischer Berufsabschluss im Handwerk bereits längere Zeit zurückliegt bzw. wesentliche Unterschiede zum deutschen Referenzberuf aufweist a) Anpassungsqualifizierungen (APQ) im Handwerk: Für Migrantinnen und Migranten, die im Bereich der nicht-reglementierten Ausbildungsberufe ein Anerkennungsverfahren durchlaufen haben und bei denen wesentliche Unterschiede zum deutschen Referenzberuf festgestellt wurden. Diese sollen für eine Anerkennung bzw. Arbeitsmarktintegration geeignete Qualifizierungsangebote durchlaufen. Die Angebote sollen in einem individualisierten Leistungsmodus zur Verfügung gestellt und in Kooperation mit Ausbildungsbetrieben oder anderen hierfür erforderlichen Akteuren umgesetzt werden. Ziel der Maßnahme ist die Erlangung der vollen Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses. Migrantinnen und Migranten ohne ausreichende Dokumente erhalten eine individuelle Vorbereitung auf eine Arbeitsprobe, um zur teilweisen Gleichwertigkeit zu kommen und auf dieser Basis eine Anpassungsqualifizierung zu machen. b) Brückenmaßnahmen für Umwelthandwerkerinnen und Umwelthandwerker: Akademikerinnen und Akademiker mit Migrationshintergrund benötigen für eine qualifikationsadäquate Beschäftigung im deutschen Arbeitsmarkt sowohl berufsfachliche als auch weitergehende gezielte Qualifizierungsangebote (Bewerbungstraining, Sprachförderung und/oder sonstige Zusatzqualifikationen). Dies gilt auch für Abschlüsse, die nicht unter das Anerkennungsgesetz fallen. Die Brückenmaßnahme soll arbeitslosen und beschäftigten Akademikerinnen und Akademikern gleichermaßen angeboten werden in Vollzeit und berufsbegleitend. c) Vorbereitung auf die Externenprüfung: Für Migrantinnen und Migranten, deren ausländischer Berufsabschluss bereits längere Zeit zurückliegt bzw. wesentliche Unterschiede zum deutschen Referenzberuf aufweist, soll über die erfolgreiche Absolvierung der Externenprüfung eine Verbesserung der Arbeitsmarktchancen erreicht werden. Sofern der Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit vorliegt, sind die darin dokumentierten beruflichen Vorerfahrungen einzubeziehen und anzurechnen. Ziel dieser Maßnahme ist die erfolgreiche Teilnahme an sprachlichen und/oder fachlichen Prüfungsvorbereitungen. Anforderungen an den Projektträger: In der Bewerbung soll nachgewiesen sein, dass der Träger über eine langjährige Expertise in der Beratung und Qualifizierung der Zielgruppe und einen guten Zugang zu Handwerksbetrieben und Innungen verfügt. Budget: voraussichtlich ESF- und Bundesmittel für 2019 (vorbehaltlich der Mittelbewilligung) + 2% im jeweiligen Folgejahr 9

10 Mit dem Projekt sollen über eine Laufzeit von vier Jahren mindestens 440 Teilnehmende erfolgreich in eine Qualifizierung integriert werden. Pro Jahr sollen mindestens folgende Zielzahlen erreicht werden o 110 Eintritte in Qualifizierungen Teilprojekt 2.B Anpassungsqualifizierungen (APQ) in Handel und Dienstleistungen Das Teilprojekt bietet betriebliche Qualifizierungsangebote für Migrantinnen und Migranten an, die ein Anerkennungsverfahren in einem nicht-reglementierten Ausbildungsberuf der Handels- und Dienstleistungsbranche durchlaufen und bei denen wesentliche Unterschiede zwischen der Auslandsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt wurden. Ziel ist die Erlangung der vollen Gleichwertigkeit sowie die Aufnahme einer qualifikationsadäquaten Beschäftigung. Die Angebote werden in einem individualisierten Leistungsmodus zur Verfügung gestellt und in Kooperation mit Ausbildungsbetrieben oder anderen hierfür erforderlichen Akteuren umgesetzt. Anerkennungssuchende aus dem Bereich Handel und Dienstleistungen Menschen mit einem Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit der IHK FOSA Beratung und Erprobung für nicht-reglementierte APQ in Handel und Dienstleistungen Begleitung im Verfahren (u. a. Vorbereitung der Antragstellung bei IHK FOSA) Beratung und Begleitung der APQ (z. B. kaufmännische Berufe, Verkauf, Gastronomie, Hotel) Unterstützung bei der Beschäftigungsaufnahme über eine langjährige Expertise in der Beratung der Zielgruppe verfügt sehr gute bestehende Kooperationsstrukturen hat insbesondere zur Handelskammer, ZAA, DEHOGA sowie dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service (gag-s) der Arbeitsagenturen und Jobcenter Budget: voraussichtlich ESF- und Bundesmittel für 2019 (vorbehaltlich der Mittelbewilligung) + 2% im jeweiligen Folgejahr Mit dem Projekt sollen über eine Laufzeit von vier Jahren mindestens 120 Teilnehmende erfolgreich erreicht werden. Pro Jahr sollen mindestens folgende Zielzahlen erreicht werden o Beratungen von Menschen mit Migrationshintergrund vor und nach Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses o 30 Teilnehmende einer APQ Teilprojekt 2.C Anpassungsqualifizierungen (APQ) für Gesundheitsberufe 10

11 Das Teilprojekt bietet Qualifizierungen für zugewanderte Gesundheits- und Pflegekräfte. Durch die praxisorientierte Maßnahme soll die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses sowie die berufliche Integration erreicht werden. Hierfür werden die Teilnehmenden im Rahmen eines klinisch-orientierten Traineeprogramms eingearbeitet. Die Maßnahme beinhaltet flankierenden Fachsprachenunterricht und individuelles Sprachcoaching. Gesundheits- und Pflegekräfte mit Bescheid der zuständigen Stelle (BGV) über eine teilweise Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses, der damit entsprechenden Prüfungsauflage sowie einem nachgewiesenem Sprachlevel B2 Durchführung individuell gestalteter Qualifizierungen mittels klinisch orientierter Programme Bedarfsorientierte Zusammenarbeit mit (Kooperations-)Kliniken und Gesundheitseinrichtungen Unterstützung beim Berufseinstieg über langjährige Expertise in der Qualifizierung und Ausbildung der Zielgruppe verfügt sehr gute bestehende Kooperationsstrukturen hat insbesondere zur Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) Budget: voraussichtlich ESF- und Bundesmittel für 2019 (vorbehaltlich der Mittelbewilligung) + 2% im jeweiligen Folgejahr Mit dem Projekt sollen über eine Laufzeit von vier Jahren mindestens 200 Teilnehmende erfolgreich erreicht werden, d. h. nach Abschluss der Maßnahme die volle Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses bescheinigt bekommen und damit die wesentliche Voraussetzung für die Erlaubnis zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung erhalten. pro Jahr 50 Teilnehmende Teilprojekt 2.D Sprachbildung pädagogischer Fachkräfte (Erzieherinnen und Erzieher) Das Teilprojekt bietet eine berufsbezogene Deutschsprachförderung für ausländische pädagogische Fachkräfte. Ziel der Sprachbildungsmaßnahme bzw. -qualifizierung ist der erfolgreiche Abschluss der Sprachprüfung, die für eine volle Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses und eine Berufszulassung als pädagogische Fachkraft (Erzieherinnen und Erzieher) erforderlich ist. Menschen mit einem ausländischen Abschluss als pädagogische Fachkraft (Erzieherin und Erzieher) Erwerbstätige Menschen mit einem ausländischen Abschluss und Defiziten in der Berufssprache Sprachqualifizierungen für Personen mit ausländischen Abschlüssen Hinführung zur Sprachprüfung für die Erteilung der Berufserlaubnis als Erzieherin bzw. pädagogische Fachkraft 11

12 über langjährige Expertise in der sprachlichen Vorbereitung von ausländischen Fachkräften im Kontext Anerkennungsgesetz verfügt sehr gute und bestehende Kooperationsstrukturen mit dem Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) sowie mit der Behörde für Schule und Berufsbildung vorweisen kann Erfahrung mit heterogenen Lerngruppen hat Wünschenswert ist die BAMF-Zulassung für die Durchführung von Integrationskursen bzw. berufssprachliche Kurse sowie Erfahrungen mit der Durchführung von BAMF-Sprachkursen Budget: voraussichtlich ESF- und Bundesmittel für 2019 (vorbehaltlich der Mittelbewilligung) + 2% im jeweiligen Folgejahr Das Projekt soll über eine Laufzeit von vier Jahren mindestens 160 Teilnehmende erreichen. Pro Jahr mindestens 40 Teilnehmende Teilprojekt 2.E Sprachbildungsmaßnahme für künftige Lehrkräfte Das Teilprojekt führt Sprachbildungsmaßnahmen für ausländische Lehrkräfte durch, damit diese in Hamburg eine Berufserlaubnis als Lehrerin oder Lehrer erhalten. Nach Abschluss der Qualifizierung sollen die Teilnehmenden in der Lage sein, die hierfür erforderliche Sprachprüfung erfolgreich abzulegen. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der jeweilige Beruf unter der geschützten Berufsbezeichnung ausgeübt werden. Im Projekt sollen die Teilnehmenden über die Finanzierung bzw. Bereitstellung einer Förderung insbesondere eine berufsbezogene Deutschsprachförderung sowie sozial- und berufspädagogische Begleitung die volle berufliche Anerkennung erreichen. Menschen mit einem ausländischen Abschluss als Lehrerin und Lehrer Ausländische Lehrkräfte, die die Voraussetzungen für die Anerkennung des im Ausland erlangten Abschlusses berufssprachlich noch nicht erfüllen Sprachbildungsmaßnahme zur Erlangung der berufssprachlichen Kompetenz auf C2 Niveau Vorbereitung auf die Antragstellung zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses Individuelles Training zur beruflichen Sprachkompetenz (Lehrersprache) Training in Medien- und interkultureller Kompetenz Hinführung zur Sprachprüfung für die Erteilung der Berufserlaubnis als Lehrerin oder Lehrer bzw. pädagogische Fachkraft über langjährige Expertise in der sprachlichen Vorbereitung von ausländischen Fachkräften im Kontext Anerkennungsgesetz verfügt sehr gute und bestehende Kooperationsstrukturen mit der Behörde für Schule und Berufsbildung hat Erfahrung mit heterogenen Lerngruppen hat Wünschenswert ist die BAMF-Zulassung für die Durchführung von Integrationskursen bzw. berufssprachliche Kurse sowie Erfahrungen mit der Durchführung von BAMF-Sprachkursen Budget: voraussichtlich ESF- und Bundesmittel pro Jahr für 2019 (vorbehaltlich der Mittelbewilligung) + 2% im jeweiligen Folgejahr 12

13 Mit dem Projekt sollen über eine Laufzeit von vier Jahren mindestens 160 Teilnehmende erfolgreich erreicht werden Pro Jahr 40 Teilnehmende Handlungsschwerpunkt 3: Interkulturelle Öffnung und andere Angebote Teilprojekt 3.A Brücke ins Handwerk Servicestelle für Handwerksbetriebe und Innungen Um den Fachkräftebedarf im Hamburger Handwerk zu sichern, unterstützt das Teilprojekt Betriebe und Innungen dabei, Menschen mit Migrationshintergrund im Handwerk zu beschäftigen. Zudem sollen Betriebe entlastet werden, indem eine externe Begleitung der Beschäftigten mit Migrationshintergrund erfolgt. Betriebe, die Menschen mit Migrationshintergrund einstellen wollen Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete mit Berufsabschlüssen und non-formalen Kompetenzen Fachkräftesicherung: Förderung des Übergangs in Beschäftigung Anlaufstelle zur Informationsvermittlung und Verweisberatung für Betriebe und Innungen zu aufenthalts-/arbeitsrechtlichen Fragen für neue/alte Zugewanderte aus der EU, Drittstaaten sowie Geflüchtete Begleitung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund zur Entlastung der Betriebe W.I.R Unternehmensservice (bis Juni 2020) Interkulturelle Öffnung und Entwicklung interkultureller Kompetenzen der Betriebe langjährige Expertise in der Beratung von kleinen und mittleren Betrieben mit Fachkräftebedarf hat, sehr gute bestehende Kooperationsstrukturen hat insbesondere zum W.I.R Unternehmensservice. Budget: voraussichtlich Bundesmittel für 2019 (vorbehaltlich der Mittelbewilligung) + 2% im jeweiligen Folgejahr Pro Jahr sollen mindestens folgende Zielzahlen erreicht werden 120 Beratungen von Betriebsinhaberinnen und -inhabern, Führungskräften in Betrieben und Innungspersonal Teilprojekt 3.B Servicestelle Migrantenökonomie 13

14 Die Servicestelle richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund in Hamburg und hat drei Schwerpunkte: Existenzgründungsberatung für Neugründerinnen und Neugründer, Unternehmensstabilisierung bestehender Selbstständiger sowie Beratung von Unternehmen im Bereich Logistik, Handel & Gastronomie. Betriebsinhaberinnen und -inhaber mit Migrationshintergrund Potentielle Existenzgründerinnen und -gründer sowie Gründungsinteressierte (insbesondere Frauen) mit Migrationshintergrund Informationen für Betriebe zu aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Fragen für zugewanderte Mitarbeitende aus der EU, Drittstaaten sowie Geflüchtete Unterstützung von KMU bei der Fachkräftegewinnung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, insbesondere Frauen, über eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Unternehmen der Handels- und Dienstleistungsbranche insbesondere in Gastronomie, Tourismus, Logistik: Interkulturelle Öffnung von KMU, Schnittstelle zur Anlaufstelle W.I.R, Beratung zu organisatorischen und rechtlichen Fragen, etc. Stärkung der Existenzgründung von Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere Frauen: Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen, Finanzierungsoptionen, Rechten und Pflichten, Beratung bei der Erstellung eines Businessplans, Tipps zu Networking und Mentoring, etc. Vernetzung mit Arbeitsmarktakteuren und Regelinstitutionen: Heranführen von Betriebsinhabenden mit Migrationshintergrund an relevante Regelinstitutionen in Deutschland (z. B. Austausch-Plattform etc.) über langjährige Expertise in der Beratung der Zielgruppe verfügt sehr gute, bestehende Kooperationsstrukturen hat insbesondere zu Arbeitsagenturen und Jobcentern, Handelskammer, Handwerkskammer, Anlaufstelle W.I.R inkl. Unternehmerservice, HIW, Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) und h.e.i. Hamburger ExistenzgründungsInitiative Budget: voraussichtlich Bundesmittel für 2019 (vorbehaltlich der Mittelbewilligung) + 2% im jeweiligen Folgejahr Mit dem Projekt sollen über eine Laufzeit von vier Jahren Teilnehmende erreicht werden. Pro Jahr mindestens 250 Teilnehmende o Davon 30 interessierte Existenzgründerinnen o Davon 20 interessierte Existenzgründer Teilprojekt 3.C Interkulturelle Schulungen und Angebote für Arbeitsmarktakteure 14

15 Das Teilprojekt führt Schulungen zur interkulturellen Öffnung/Kompetenz für diverse Arbeitsmarktakteure in Hamburg durch. Vor dem Hintergrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie der Antidiskriminierungsberatung entwickelt es Expertisen, Handlungsempfehlungen, Schulungskonzepte sowie Arbeitsmaterialien. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Hamburg, der Berufsberatung, der Berufs- und Informationszentren, des berufspsychologischen Dienstes sowie in Jobcentern, Arbeitsagenturen, gemeinsamer Arbeitgeber-Service (gag-s) und Jugendberufsagentur Führungskräfte der o. g. Einrichtungen KMU-Betriebsinhaberinnen und -inhaber Innungen Teilprojekte im Förderprogramm IQ (Selbstverständnis Antidiskriminierung) Ausbau bzw. Verankerung von interkultureller Kompetenz in den Strukturen der Arbeitsmarktdienstleister und Kommunen (u. a. über bedarfsspezifische Module) Schulungen und Basis-Qualifizierungen für o. g. Zielgruppe Bedarfserhebungen und Entwicklung von Handlungsempfehlungen sowie praxisnaher Arbeitsmaterialien Enge Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service (gag-s) der Arbeitsagenturen und Jobcenter sowie der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit Unterstützung im Handlungsfeld und in Leitbildprozessen Ausbau des Angebots auch für KMU und Innungen langjährige Expertise in der Schulung der Zielgruppe verfügt sehr gute, bestehende Kooperationsstrukturen zur Zielgruppe hat Budget: voraussichtlich pro Jahr (vorbehaltlich der Mittelbewilligung) Mit dem Projekt sollen über eine Laufzeit von vier Jahren mindestens Teilnehmende erreicht werden Pro Jahr mindestens 300 Teilnehmende Teilprojekt 3.D Fachstelle Migration und Vielfalt 15

16 Das Teilprojekt führt Schulungen und Beratungen zu migrationsspezifischen und Antidiskriminierungsthemen für Betriebsräte in Hamburg durch. Vor dem Hintergrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie der Antidiskriminierungsberatung entwickelt es Expertisen, Handlungsempfehlungen, Schulungskonzepte sowie Arbeitsmaterialien. Betriebsräte Ausbau bzw. Verankerung von interkultureller Kompetenz in betrieblichen Strukturen (u. a. über bedarfsspezifische Module) Schulungen und Coachings für o. g. Zielgruppe zur interkulturellen Öffnung Beratung bei der Umsetzung von betrieblichen Diversity-Konzepten langjährige Expertise in der Schulung der Zielgruppe verfügt sehr gute, bestehende Kooperationsstrukturen zur Zielgruppe hat Budget: voraussichtlich Bundesmittel für 2019 (vorbehaltlich der Mittelbewilligung) + 2% im jeweiligen Folgejahr Mit dem Projekt sollen über eine Laufzeit von vier Jahren mindestens Teilnehmende (Teilnehmende Betriebsräte können mehrfach gezählt werden, z.b. Einzelberatungen und Gruppenveranstaltungen) erreicht werden Pro Jahr mindestens 300 Teilnehmende Alle Projekte und Maßnahmen, die im Rahmen des Programmausbaus verstärkt werden oder neu beginnen, dürfen keine Konkurrenz zu bereits bestehenden Förderangeboten bilden. 16

17 5. Zielgruppen des Interessenbekundungsverfahrens An dem Interessenbekundungsverfahren können sich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften, Bildungsträger, Vereine und Verbände zur Erfüllung des Förderzwecks beteiligen. Durch das Programm erfolgt keine finanzielle Förderung von Einzelpersonen. Auf den Einbezug von Migrantenorganisationen sowie Organisationen, die einen Zugang zur Zielgruppe sicherstellen, wird besonderes Augenmerk gelegt. Zielgruppen- und die jeweilige Fachkompetenz sollten entsprechend durch Referenzprojekte und die Darlegung der Kompetenzen des geplanten Projektpersonals mit den Projektskizzen im Interessenbekundungsverfahren eingereicht werden. Außerdem ist in der Beschreibung der Trägerschaft auf die entsprechenden räumlichen Begebenheiten zur Umsetzung der möglichen Projektangebote hinzuweisen. Adressaten dieser Bekanntmachung sind Organisationen, die sich bereits in der Vergangenheit inhaltlich mit einem oder mehreren Themen des Förderprogramms auseinandergesetzt haben und über entsprechendes Know-how verfügen. Sie sollten über Erfahrungen im Bereich der Netzwerkarbeit verfügen und die Bereitschaft aufweisen, ihre Arbeit in einem ständigen Informationsaustausch mit anderen Netzwerkpartnern abzustimmen sowie bei höherwertigeren und effizienteren Verfahren auf diese umzustellen. Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen der Bundes- und Landeshaushaltsordnung sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden ebenfalls vorausgesetzt bzw. müssen sich kurzfristig angeeignet werden. Die für das Förderprogramm IQ verantwortlichen Zuwendungsgeber sind an einer Programmumsetzung auf fachlich und methodisch hohem Niveau interessiert. Eine aktive Mitwirkung an den Qualitätssicherungsmaßnahmen aller am Programm beteiligten Organisationen wird daher vorausgesetzt. Es wird erwartet, dass die in den jeweiligen Handlungsfeldern 1 relevanten vorliegenden Qualitätskriterien und fachlichen Empfehlungen bei der Projektkonzeptionierung und -durchführung berücksichtigt werden. 6. Projektförderung Der Projektzeitraum beginnt frühestens am 1. Januar 2019 und endet spätestens am 31. Dezember Zuwendungsfähig sind nur solche Projekte, die noch nicht begonnen wurden. Die Programmmittelgeber behalten sich die Möglichkeit vor, zu späteren Zeitpunkten der Förderrunde weitere Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren zu initiieren und durchzuführen, zum Zweck der Aufnahme zusätzlicher Teilprojekte in die Landesnetzwerke des Förderprogramms IQ. Das Programm wird aus Bundesmitteln und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Durch die Einbeziehung bzw. Erschließung zusätzlicher Finanzierungsquellen soll die Nachhaltigkeit der Projekte über den Förderzeitraum hinaus sichergestellt werden. 1 Hierbei handelt es sich um die fünf Handlungsfelder, die ab 2015 von den Fachstellen des Förderprogramms IQ weiter bearbeitet und entwickelt werden: 1) Anerkennung und Qualifizierung, 2) berufsbezogenes Deutsch, 3) Migrantenökonomie, 4) interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung, 5) Einwanderung. 17

18 7. Verfahren Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens muss die Projektidee mittels Interessenbekundungsformular, Antragsformular und Finanzplan dargelegt werden. Hierzu müssen alle Formulare vollständig ausgefüllt und bis zum postalisch und elektronisch übersandt werden an: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Abteilung Arbeitsmarktpolitik Referat Programmsteuerung Europäischer Sozialfonds (ESF) z.hd. Katja Rennicke Hamburger Str Hamburg Es gilt das Datum des Poststempels der postalischen Sendung oder, falls die Originalexemplare der Bewerbungsunterlagen persönlich eingereicht werden, das Eingangsdatum bei der Koordination des Landesnetzwerks. Verspätet eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Es können nur Interessenbekundungen berücksichtigt werden, die thematisch und inhaltlich in das Konzept des IQ Netzwerks Hamburg passen. Die Auswahl der zur Antragstellung aufzurufenden Interessenbekundenden obliegt der Koordination des IQ Netzwerks Hamburg und erfolgt anhand einheitlicher Beurteilungskriterien. Über die Ablehnung einer Interessenbekundung wird durch die Koordination des IQ Netzwerks Hamburg eine schriftliche Mitteilung versandt. Die Koordination des IQ Netzwerks Hamburg stellt anschließend einen Gesamtförderantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF entscheidet als Bewilligungsbehörde in eigener Zuständigkeit im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel über eine Zuwendung bzw. die Bewilligung der Gesamtanträge der Landesnetzwerke. Aus der Einreichung eines Projektvorschlags kann kein Rechtsanspruch auf eine Gewährung der Zuwendung abgeleitet werden. Die abschließende Antragsbewertung und die Förderentscheidung obliegen den Programmmittelgebern. Das Interessenbekundungsverfahren stellt kein formales Vergabeverfahren dar, sondern dient lediglich der Entscheidungsvorbereitung. Kosten, die den Teilnehmenden am Interessenbekundungsverfahren entstehen, können nicht erstattet werden. 18

19 Erforderlich zur Einreichung Ihrer Interessenbekundung sind die folgenden Dokumente: Handlungsschwerpunkt 1: Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung/Faire Integration Anlage 1 - Interessenbekundungsformular Anlage Antragsformular TP_HSP1 Anlage 2.A Finanzierungsplan TP_HSP1+2 Anlage 3 - Stellenbeschreibungen (ergänzt um Qualifikationsnachweise) Anlage 3.A - Erklärung zum Besserstellungsverbot und zum Vorsteuerabzug Handlungsschwerpunkt 2: Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes Anlage 1 - Interessenbekundungsformular Anlage Antragsformular TP_HSP2 Anlage 2.A Finanzierungsplan TP_HSP1+2 Anlage 3 - Stellenbeschreibungen (ergänzt um Qualifikationsnachweise) Anlage 3.A - Erklärung zum Besserstellungsverbot und zum Vorsteuerabzug Handlungsschwerpunkt 3: Interkulturelle Öffnung und andere Angebote Anlage 1 - Interessenbekundungsformular Anlage Antragsformular TP_HSP3 Anlage 5.A Finanzierungsplan TP_HSP3 Anlage 3 - Stellenbeschreibungen (ergänzt um Qualifikationsnachweise) Anlage 3.A - Erklärung zum Besserstellungsverbot und zum Vorsteuerabzug Zusätzlich ist immer ein Bonitätsnachweis (Bestätigung des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers, dass sich der Antragsteller nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, bzw. Bestätigung über die aktuelle Zahlungsfähigkeit, Höhe der Verbindlichkeiten, Kapitalausstattung, Eigenkapitalbildung, Steuerehrlichkeit, Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen) zu erbringen. 19

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