Herr Belte, Frau Hartmann-Kasties, Herr Kleber, Herr Dr. Schröter

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1 NIEDERSCHRIFT Az. : Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung in der V. Wahlperiode Tag : 09. Februar 2012 Zeit : Ort: 15:00 Uhr bis 16:25 Uhr Volkswagenhalle Braunschweig, Europaplatz Anwesend: Herr Abrahms, Frau Dittmar, Frau Emmerich-Kopatsch, Herr Enversen, Herr Dr. Gerndt, Frau Heider, Herr Jacke, Herr Meister, Herr Meier, Herr Niebuhr, Herr Pollmann, Herr Rotzek, Herr Scherer, Herr Schild, Herr Schönemann, Herr Schramm, Herr Sehrt, Frau Wockenfuß Herr Belte, Frau Hartmann-Kasties, Herr Kleber, Herr Dr. Schröter Herr Brandes, Herr Palandt, Herr Bortfeld, Herr Thom Vorsitz: Herr Meier Der Vorsitzende des Ausschusses für Regionalplanung, Herr Meier, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ausschusses für Regionalplanung, die weiteren anwesenden Mitglieder der Verbandsversammlung sowie die Gäste und Pressevertreter. Herr Meier lädt die Anwesenden zur Teilnahme an der anschließenden Bilanzveranstaltung des Modellprojekts Weg(e)weiser demographischer Wandel für den Großraum Braunschweig ein. Danach stellt er die fristgemäße Ladung und die Abstimmungsfähigkeit des Ausschusses für Regionalplanung fest. Der Ausschuss stimmt der vorliegenden Tagesordnung zu. Punkt 1 Arbeitsprogrammplanung der Abteilung Regionalplanung, aktueller Sachstand Anhand einer Folienpräsentation (s. Folien 4-10 der Anlage) erläutert Herr Palandt die aktuelle Arbeitsprogrammplanung 2012 bis 2016/2018 der Abt. Regionalplanung. Er weist auf den geplanten Workshop für die Mitglieder der Verbandsversammlung hin, der insbesondere die 1. Änd. des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 Weiterentwicklung der Windenergienutzung zum Inhalt haben soll. Aus den weiteren aufgeführten Themen hebt Herr Palandt besonders das Regionale Energie- und Klimaschutzkonzept (die REnKCO2-Abschlussveranstaltung findet am ab Uhr in der Stadthalle Braunschweig statt), den Landwirtschaftlichen Fachbeitrag sowie das Modellprojekt Weg(e)weiser demographischer Wandel für den Großraum Braunschweig hervor. Ferner weist Herr

2 - 2 - Palandt auf die zwischenzeitlich ins Internet gestellten und sich in kontinuierlichem Ausbau befindlichen Internet-Portale (u.a. Energie- und Demographie-Portal) unter hin. Frau Hartmann-Kasties vermisst eine Legende zu Folie 10 und möchte wissen, welche Bedeutung die unterschiedlichen Farben der dort dargestellten Balken hätten [Hinweis: Die Legende wurde zwischenzeitlich eingefügt]. Herr Palandt erläutert, dass die grünen Balken bereits abgearbeitet seien, die blauen Balken dagegen noch bearbeitet werden müssten. Dabei stehe Hellblau für Fachbeiträge und Konzepte, Dunkelblau für Teilfortschreibungen des RROP. Punkt 2 Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig Laufendes Verfahren zur 1. Änderung bezgl. der Weiterentwicklung der Windenergienutzung, aktueller Sachund Verfahrensstand Vorlage Nr. 2012/8 Herr Meier ruft den Tagesordnungspunkt 2 auf und weist darauf hin, dass es sich bei dem genannten Abgabetermin für Stellungnahmen zu den Planungsabsichten nicht um eine Ausschlussfrist handele. Auch nach dem 31. Januar 2011 abgegebene Stellungnahmen würden berücksichtigt. Herr Palandt stellt mithilfe weiterer Folien (s. Folien der Anlage) den aktuellen Sachstand der 1. Änderung des RROP 2008 dar. Er bezeichnet den geplanten Prozess des Ausbaus der Windenergienutzung als große und mitunter von vielfältigen Emotionen in der Bevölkerung begleitete Herausforderung, die im Zusammenhang mit rahmengebenden bundes- und landespolitischer Weichenstellungen zum Atomausstieg und zum Klimaschutz gesehen werden müssen. Sowohl Nutzen und Chancen, aber auch Lasten, die sich mit diesem Thema verbänden, müssten auf regionaler Ebene transparent dargestellt und soweit möglich - ausgeglichen werden. Die Regionalplanung habe hier die Aufgabe, neutral zwischen verschiedenen, teilweise entgegengesetzten Interessen zu vermitteln. Herr Palandt weist darauf hin, dass die Stellungnahmen zu den Allgemeinen Planungsabsichten zunächst dazu dienen, die verschiedenen Interessen zu ermitteln und Planungsvorhaben der Fachplanungsträger abzufragen. Auf Basis der Informationen und Anregungen werde dann in einem voraussichtlich sechs bis acht Monate umfassenden Zeitraum, d. h. bis in die zweite Jahreshälfte 2012 hinein, mit der Erarbeitung eines Änderungsentwurfs begonnen (s. Folie 13), sagt Herr Palandt. In welchem Umfang dabei neue Gebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen würden, sei vom Grundsatz her erst einmal eine politische Entscheidung, wobei sich aus den Vorgaben des Energie- und Klimaschutzkonzeptes der Bundesregierung und vor allem aus den des Energiekonzeptes des Landes Niedersachsen Orientierungs- bzw. Zielgrößen ableiten ließen (s. Folie 14). Herr Palandt betont noch einmal die grundsätzliche Bedeutung der Steuerung der Windenergienutzung auf regionaler Ebene. Aufgrund der Privilegierung der Windenergienutzung im Außenbereich nach 35 (1) Baugesetzbuch (BauGB) könne es ohne diese Steuerung zu einem Wildwuchs von Windenergieanlagen im gesamten Großraum Braunschweig kommen. Ziel sei es - aufbauend auf die bewährte 2004/2008er Planungskonzeption im RROP 2008, Windenergieanlagen in Windparks in der Regel von minimal fünf bis acht und maximal 35 bis ca. 40 Anlagen zu bündeln. Hierbei sei die Steuerung über die Flächengröße maßgeblich. Die meisten der ggf. erweiterbaren alten und der ggf. neu festzulegenden Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergienutzung würden jedoch voraussichtlich je nach Anlagengröße - zwischen 10 und 20 Windenergieanlagen umfassen. Anhand der Folie 21 erläutert Herr Palandt die praktische Vorgehensweise zur Ermittlung möglicher Vorrang- und Eignungsgebiete für Windenergienutzung. Demnach hat die Verbandsverwaltung in ei-

3 - 3 - nem ersten Arbeitsschritt an einer Kartendarstellung mit einer "Potenzialflächenkulisse Windenergie" gearbeitet. Verbandsgebietsweit wurden dabei zunächst die Bereiche/Gebiete, die vom Grundsatz her für eine zukünftige Windenergienutzung geeignet erscheinen und keinen entgegenstehenden fachrechtlichen Restriktionen unterliegen, dargestellt. Die Feststellung der zum aktuellen Zeitpunkt rund ha umfassenden "Potenzialflächenkulisse Windenergie" erfolgte mittels Anwendung eines auf objektiven Kriterien aufbauenden Prüfverfahrens (sog. Weissflächen-Analyse). Die bis dato angewendeten Kriterien sind im Einzelnen in der öffentlichen Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten aufgeführt. Bei der Darstellung im Internet handele es sich um eine Arbeitskarte, die im fortlaufenden Verfahren ständiger Aktualisierung und Fehlerausmerzung unterläge, ergänzt Herr Palandt. Im Zuge der Potenzialflächenermittlung wurden den Kommunen und anderen Trägern öffentlicher Belange im Verbandsgebiet jeweils Arbeitskartenauszüge mit der "Potenzialflächenkulisse Windenergie" zur Verfügung gestellt. Diese Information erfolgte bereits in dieser frühen Verfahrensphase, um Orientierung dahingehend zu ermöglichen, ob und in welchem Maße das Thema "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" im weiteren Verfahren in der jeweiligen Gebietskörperschaft zum Tragen kommen kann. Im nun anstehenden Arbeitsschritt werden innerhalb der festgestellten Potenzialflächenkulisse Windenergienutzung unter Anwendung des maßgebenden Kriterienkataloges - die geeignetsten neuen Vorrang- und/oder Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ermittelt und in einem Planungsentwurf dargestellt. Wenn man sich dabei an den Zielsetzungen des o.g. Energiekonzeptes des Landes Niedersachsen (2012) für den Bereich des Ausbaus der Onshore-Windenergie in der Perspektive bis 2020 orientiere, müssten neben den im Verbandsgebiet bereits bestehenden rund ha Vorranggebieten für die Windenergienutzung (= 0,6%) ca bis ha neue Vorranggebiete festgelegt werden. Das wäre etwas mehr als eine Verdoppelung der bisherigen Kulisse. Die auf den Großraum Braunschweig herunter gebrochenen Zielsetzungen des Landesenergiekonzeptes seien im Zuge dessen aber nur erreichbar, wenn in vorhandenen Vorranggebieten für die Windenergienutzung gleichzeitig das Repowering, d.h. das Ersetzen alter Anlagen durch neue mit höheren Wirkungsgraden, flächendeckend bzw. in optimalem Umfange zum Tragen komme. Der Ausbau der Windenergienutzung im Verbandsgebiet solle wie bisher von der Maßgabe geleitet sein, mit Augenmaß und möglichst sozial- und umweltverträglich zu verfahren. Zwecks Akzeptanzsteigerung sei dabei dem Gebot höchstmöglicher Transparenz zu folgen, führt Herr Palandt ergänzend aus. Die Zielsetzungen und das Planungsverfahren müssten den Bürgerinnen und Bürgern umfassend erläutert werden. Im Zuge dessen hebt Herr Palandt die Bedeutung des einzuhaltenden Meter-Mindestabstands zu Siedlungen hervor. Dieses dem Schutz des Menschen dienende Ausschlusskriterium decke bereits alleine weite Teile des Verbandsgebietes ab. Bei einer pauschalen Vergrößerung des Abstandes auf oder gar Meter wäre im Planungsraum nur noch ein minimaler oder gar kein weiterer Ausbau der Windenergienutzung möglich. Herr Palandt weist abschließend noch einmal darauf hin, dass die im Fachausschuss vorgestellte und im Internet einsehbare Potenzialflächenkarte eine Arbeitskarte sei. Die Verbandsverwaltung habe sich, um bestmögliche Transparenz zu gewährleisten, für eine frühzeitige Offenlegung entschieden. Dies sei jedoch eine Gratwanderung, da die Karte mitunter missbräuchlich verwendet werden könne. Fehlinterpretationen solle jedoch durch umfassende Begleitinformation und über öffentliche Informationsveranstaltungen (wie Bürgerversammlungen) entgegen gewirkt werden. Herr Meier bedankt sich bei Herrn Palandt und seinen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit und für die zahlreichen bereits durchgeführten Informationsgespräche mit Verwaltungen, politischen Gremien und interessierten Bürgern. Er betont, dass eine große Zahl der Kriterien, die zum Ausschluss von Windenergienutzung führten, auf regionaler Ebene nicht beeinflussbar sei. Sie basierten auf Vorgaben von EU, Bund und Land bzw. der ständigen Rechtsprechung. Herr Meier spricht sich auch noch einmal für

4 - 4 - ein transparentes Verfahren aus, so wie es bisher durchgeführt worden sei und auch weiterhin durchgeführt werden solle. Dann eröffnet er die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt. Herr Abrahms hat eine Frage zu der Potenzialflächenkarte, die in der Braunschweiger Zeitung dargestellt worden sei. Die dort beigefügte Legende stehe im Widerspruch zu den Aussagen der ihm durch den ZGB übersandten Karte. Herr Palandt führt diesen Widerspruch auf eine Veränderung der Legende durch die Braunschweiger Zeitung zurück, lobt aber ansonsten den sehr ausgewogenen und informativen Artikel der Zeitung. Frau Emmerich-Kopatsch wehrt sich gegen ein Abschneiden des Harzes von der Entwicklung. Das Landschaftsbildgutachten, das empfehle, den Harz von Windenergieanlagen frei zu halten, sei kein Gesetz. Und selbst Gesetze ließen sich ändern, wenn das nötig sei. Im Harz sei zunächst ein unterirdisches Pumpspeicherkraftwerk geplant, später solle das Projekt auf fünf Kraftwerke erweitert werden. Diese Pumpspeicherkraftwerke sollten der Zwischenspeicherung von Energie aus Windkraft dienen, die aber über neu zu schaffende Leitungen in die Energiespeicher im Harz transportiert werden müssten, wenn nicht im Harz eine eigene Energieerzeugung etabliert werden könnte. Herrn Palandt ist die angesprochene Problematik bekannt. Der ZGB sei in engem Kontakt mit dem Energie-Forschungszentrum Niedersachsen und man arbeite an einer Lösung. Des Weiteren gebe es noch Potenziale für Wasserkraftnutzung im Harz bzw. für Geothermie im Harzvorland. Andererseits sei ein Gutachten natürlich kein Gesetz und wenn es politischer Wille sei, von den bisher existierenden Vorgaben abzuweichen, dann müsse jetzt oder in späteren Verfahren ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Dies sei jedoch mitunter eine grundsätzliche Abkehr von dem bisher im Großraum Braunschweig von breitem Konsens getragenen Planungskonzept. Mit der Reduzierung des Puffers zum Harzgebirge auf fünf Kilometer bewege man sich schon einen Schritt in diese Richtung. Herr Palandt erinnert aber auch daran, dass es im Harz natürlich ebenso Stimmen gebe, die sich gegen eine Windenergienutzung aussprächen. Herr Enversen betont, dass es in diesem Verfahren nicht nur um den Ausbau der Windenergienutzung gehe, sondern auch um den Schutz vor dem von Herrn Palandt erwähnten Wildwuchs von Windenergieanlagen. Insofern besäße das Verfahren zur Änderung des RROP auch eine Schutzfunktion. Herr Schild fragt, ob die anvisierte Zielgröße einer Verdoppelung bis Verdreifachung der installierten Windenergieleistung trotz der zahlreichen Restriktionen überhaupt möglich sei. Nach ersten Einschätzungen sei dies durchaus machbar, erwidert Herr Palandt. Wenn etwa 25 Prozent der Potenzialflächen für die Windenergiegewinnung nutzbar gemacht würden, könne dieses Ziel in Verbindung mit Repowering an einzelnen Altstandorten erreicht werden. Herr Meier weist auf die verbesserte Anlagentechnik hin, durch die sich der Energieertrag pro Fläche in den vergangenen Jahren deutlich erhöht habe. Frau Hartmann-Kasties möchte wissen, inwieweit Planungen der Nachbarregionen, insbesondere in Sachsen-Anhalt, berücksichtigt würden. Die benachbarten Landkreise würden am Verfahren beteiligt, antwortet Herr Palandt. In einzelnen Fällen seien auch verbandsgebietsübergreifende Standorte denkbar. In den nächsten sechs bis acht Monaten sollen mit allen benachbarten Planungsträgern- soweit noch nicht erfolgt - Abstimmungsgespräche geführt werden. Herr Schramm hat mehrere Fragen an die Verbandsverwaltung. Zunächst möchte er wissen, ob die angesprochenen Informationsgespräche auf Anfrage der betroffenen Gemeinden stattfänden, oder ob die Verwaltung aktiv auf die Betroffenen zuginge. Weiterhin fragt er nach der Grundlage für die Festsetzung des m-Mindestabstandes zu Siedlungen als Ausschlusskriterium und nach dem Vorhandensein von Leitungskapazitäten für die Einspeisung weiterer aus Windkraft gewonnener Energie. Zu-

5 - 5 - letzt interessiert ihn, ob der Rückbau von Altanlagen geplant sei, die möglicherweise außerhalb von Vorrangstandorten lägen. Herr Palandt antwortet, dass die Verbandsverwaltung allen Städten und Gemeinden im Verbandsgebiet Informationsgespräche und die gemeinsame Durchführung von Bürgerinformationen angeboten habe, teilweise seien aber auch Kommunen selbst an die Verwaltung herangetreten. Geplant sei darüber hinaus, während der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen große Informationsveranstaltungen u.a. in Kreisstädten durchzuführen. Die Ausschlusskriterien seien, wie bereits von Herrn Meier erwähnt, zum großen Teil vorgegeben und damit sogenannte harte Ausschlusskriterien. Der m-Mindesabstand zu Siedlungen sei tatsächlich ein weiches Kriterium, das vom Träger der Regionalplanung, hier also dem ZGB, beeinflusst werden könne. Die Verbandsversammlung habe somit die Möglichkeit, einen anderen Abstand zu beschließen. Die Festlegung eines größeren Abstands ist aber Herrn Palandt bundesweit nicht bekannt und hätte unter Umständen für das Verbandsgebiet des ZGB die Folge, dass keine Weiterentwicklung der Windenergienutzung möglich wäre, was als rechtswidrige Verhinderungsplanung ausgelegt werden könnte. Die notwendigen Netzkapazitäten stünden im Verbandsgebiet zur Verfügung oder müssten im Zuge der Weiterentwicklung der Windenergienutzung schrittweise ausgebaut werden, sagt Herr Palandt. In Einzelfällen sei die Ertüchtigung bzw. Verstärkung der Netze notwendig und auch bereits geplant. Mit den Netzbetreibern stehe man in Kontakt. Im April 2012 solle ein nächster Informationsstermin durchgeführt werden. Der Rückbau von Windenergieanlagen und die Verlagerung in Vorranggebiete könne im Einzelfall sinnvoll sein, setze aber das Einvernehmen bzw. eine gemeinsame Vorgehensweise aller Beteiligten voraus. Das EEG-Instrument Repowering-Prämie biete hier einen Anreiz. Frau Wockenfuß fragt nach der geplanten Mindestgröße von Gebieten für die Windenergienutzung und der dort möglichen Anzahl von Anlagen. Außerdem möchte sie wissen, inwieweit neue Einzelanlagen zukünftig noch möglich seien. Ziel sei es, Windenergieanlagen i.d.r. in Windparks von minimal fünf bis acht und maximal 35 bis 40 Anlagen zu bündeln, antwortet Herr Palandt. Dazu sei eine Mindestgebietsgröße von in der Regel etwa 50 Hektar erforderlich. Die Errichtung neuer raumbedeutsamer Einzelanlagen außerhalb der Vorrangoder Eignungsgebiete sei nicht zulässig. Frau Emmerich-Kopatsch weist darauf hin, dass der bereits angesprochene 5-km-Abstand zu gebirgigen Landschaften wie dem Harz ihres Wissens in keinem anderen Bundesland existiere. Zu den von Herrn Palandt angesprochenen Potenzialen in den Bereichen Wasserkraft und Geothermie sagt sie, dass diese nicht mit dem geplanten Pumpspeicherkraftwerk in Verbindung gebracht werden dürften, da es ja gerade Ziel des Projektes sei, Energie aus der Windenergienutzung zu speichern, um windarme Zeiten ausgleichen zu können. Um dies ohne den Bau neuer Leitungstrassen zu ermöglichen, sei die Gewinnung von Windenergie im näheren Umfeld des Pumpspeicherkraftwerks notwendig. Läge die Planungshoheit bei den Landkreisen, wäre es möglich, ein integriertes Konzept für den Harz zu entwickeln. Herr Meier bemerkt, dass bereits angedacht sei, den Mindestabstand zum Harz von zehn auf fünf Kilometer zu reduzieren. Herr Palandt erwidert auf Frau Emmerich-Kopatsch, dass es durchaus auch in anderen Bundesländern Mindestabstände zu Gebirgen gebe. Auch die Harzanrainer würden hierbei länderübergreifend bis dato an einem Strang ziehen. Die Argumente, die gegen den 5-km-Abstand zum Harz sprächen, würde er aus der Diskussion mitnehmen, allerdings habe man sich mit der Halbierung des Abstandes schon in diese Richtung bewegt. In fünf bis 10 Jahren könne man sehen, wie weit man mit dem Umbau der Energieversorgung gekommen sei, um auf dieser Basis ggf. neue Weichenstellungen vorzunehmen.

6 - 6 - Herr Schönemann möchte wissen, ob sich die im Energiekonzept des Landes Niedersachsen genannte Zielgröße von MW für das Jahr 2020 auf Windenergie beziehe oder auf alle Erneuerbaren Energien. Außerdem bittet Herr Schönemann darum, dass für den angekündigten Workshop für die Mitglieder der Verbandsversammlung Potenzialflächenkarten mit 800 bzw. 900 Metern Mindestabstand zu Siedlungen erstellt werden. Die installierte Leistung von MW beziehe sich auf Windenergienutzung onshore, beantwortet Herr Palandt die Frage von Herrn Schönemann. Für den Workshop werde man Potenzialflächenkarten mit Siedlungsabständen sowohl kleiner als auch größer Meter vorbereiten. Herr Palandt plädiert aber für die Beibehaltung des Mindestabstands von Metern, da dieser in der Vergangenheit die Akzeptanz von Windenergieanlagen gefördert habe und in der Rechtsprechung vielfältig überprüft und bestätigt wurde. Im Übrigen könnten dort, wo räumliche Spielräume bestünden, größere Abstände zum Tragen kommen. Dies werde im Einzelfall geprüft. Auch Herr Meier spricht sich für den m-Mindestabstand aus, da dieser durch die Rechtsprechung abgesichert sei. Herr Bosse fragt nach der Möglichkeit, bei größeren Potenzialflächen einen Abstand von mehr als Metern anzuwenden, um dadurch regulierend auf die Windparkgröße einzuwirken. Gegebenenfalls könne dann in einigen Jahren durch Anwendung des m-Abstands noch eine Vergrößerung des Standortes vorgenommen werden. Herr Palandt bezeichnet den Mindestabstand von Metern als einen der Eckpfeiler des Konzeptes, mit dem man mit hoher Wahrscheinlichkeit - auf der sicheren Seite sei, da damit der Schutz des Menschen vor Emissionen entsprechend der rechtlichen Standards gewährleistbar sei. Die Definition als Mindestabstand lasse es aber zu, diesen in gut begründeten Einzelfällen zu vergrößern. Herr Dr. Gerndt kritisiert, dass er als Mitglied der Verbandsversammlung, die die Planungsabsichten zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms inklusive des Ausschlussflächenkatalogs beschlossen hat, die Ergebnisse der Potenzialflächenanalyse erst aus der Presse erfahren habe. Er hätte sich gewünscht, vorab informiert zu werden. Weiterhin fragt Herr Dr. Gerndt, ob der 5-km- Abstand zwischen Windenergiestandorten auch zu Standorten außerhalb des Verbandsgebietes eingehalten werde. Herr Palandt bestätigt, dass Abstände auch zu Windenergiestandorten außerhalb des Verbandsgebiets berücksichtigt würden. Die Kritik an der frühzeitigen Veröffentlichung der Potenzialflächen kann er nachvollziehen. Ursprünglich sei auch geplant gewesen, vor der Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung keine Ergebnisse an die Öffentlichkeit zu geben. Allerdings habe sich in den vergangenen Tagen und Wochen durch im Umlauf befindliche Falschinformationen der Druck auf die Verwaltung so erhöht, dass eine frühzeitige Veröffentlichung zur Versachlichung der Diskussion notwendig erschien. Herr Meier weist darauf hin, dass mit der Verwaltung für die Zukunft eine frühere Beteiligung des Ausschusses für Regionalplanung vereinbart worden sei, äußert aber auch Verständnis für die transparente Vorgehensweise. Er weist noch einmal auf den geplanten Workshop für die Mitglieder der Verbandsversammlung und die bereits absolvierten und anstehenden öffentlichen Bürgerversammlungen hin. Punkt 3 Mitteilungen Es liegen keine Mitteilungen vor.

7 - 7 - Punkt 4 Anfragen Es liegen keine Anfragen vor. Herr Meier bedankt sich bei den Mitgliedern des Ausschusses für Regionalplanung sowie bei den anwesenden Vertretern der Kommunen und Landkreise. Er schließt die Sitzung um 16:15 Uhr. Meier Palandt - Vorsitzender - - Erster Verbandsrat - Bortfeld - Protokollführer Protokollnotiz: Die Anlage zu diesem Protokoll liegt nur in elektronischer Form im Sitzungsinformationssystem ( vor.

8 1. Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung in der V. Wahlperiode am 9. Februar 2012 Jens Palandt Tel Braunschweig, den Febr. 2012, Folie 1

9 Jens Palandt, Abt. R AGENDA 1. Arbeitsprogrammplanung Abt. R, Übersicht aktueller Stand (mündlicher Vortrag) 2. RROP 2008, laufendes Verfahren zur 1. Änd. bezgl. der Weiterentwicklung der Windenergienutzung, aktueller Sach- und Verfahrensstand (Vorlage 2012/18 und mündlicher Vortrag) 3. Mitteilungen 4. Anfragen Peine Salzgitter Braunschweig Goslar Gifhorn Wolfsburg Wolfenbüttel Helmstedt 09. Febr. 2012, Folie 2

10 Jens Palandt, Abt. R TOP 1 Gifhorn Wolfsburg Arbeitsprogrammplanung Abt. R (mündlicher Vortrag) Peine Braunschweig Salzgitter Wolfenbüttel Goslar Helmstedt 09. Febr. 2012, Folie 3

11 Jens Palandt, Abt. R Arbeitsschwerpunkte Abt. R: Klimaschutz / Umbau der Energieversorgung Herausforderung demographischer Wandel Gestaltung von Schrumpfungs- und Alterungsprozessen in der Region Beiträge zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Großraums Braunschweig Verbesserung der Rahmenbedingungen Gifhorn Wolfsburg Beiträge zur nachhaltigen Raumentwicklung und Umweltvorsorge im Großraum Braunschweig Aufgabenwahrnehmung als Untere Landesplanungsbehörde Peine Braunschweig Salzgitter Wolfenbüttel Goslar Helmstedt 09. Febr. 2012, Folie 4

12 Aufgabenschwerpunkt: Klimaschutz und Umbau der Energieversorgung der Großraum Braunschweig auf dem Weg zur 100%-Eneuerbare-Energie-Region Regionales Energie- und Klimaschutzkonzept Landwirtschaftlicher Fachbeitrag Projekt Aufbau Solarpotenzialkataster 1. Änderung RROP2008 Windenergienutzung Ferner: Energieportal für die Region als umfassende Informationsplattform für jedermann Teilfortschreibung RROP Febr. 2012, Folie 5

13 Aufgabenschwerpunkt: Herausforderung demographischer Wandel Gestaltung von Schrumpfungs- und Alterungsprozessen in der Region Entwicklung einer Regionalstrategie Masterplan Daseinsvorsorge Aktuelle Projekte und Initiativen: Modellprojekt Weg(e)weiser demographischer Wandel Modellprojekt Regionale Wohnungsmarktbeobachtung Erarbeitung von Anpassungs- und Stabilisierungskonzepten in Zusammenarbeit mit Landkreisen und Städten und (Samt-) Gemeinden in der Region Organisation von Mobilität (ÖPNV/MIV) in sich ausdünnenden ländlichen Räumen (Perspektive 2030/2050) Bevölkerungsentwicklung im Großraum Braunschweig Quellen: Ergebnisse NBank / NIW 2011 LSKN Regionale Bevölkerungsvorausberechnung (2011) Vergleich: NIW-Prognose Nds : -5,5% Febr. 2012, Folie 6

14 Aufgabenschwerpunkt: Beiträge zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Großraums Braunschweig Verbesserung der Rahmenbedingungen Aktuelle und geplante Projekte und Initiativen ( ): Aktualisierung des Regionalen Rohstoffsicherungskonzeptes ( ) Aktualisierung des Landwirtschaftlichen Fachbeitrages ( ) Regionales Logistikkonzept ( ) Aktualisierung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes ( ) Förderung der Rahmenbedingungen für die Tourismuswirtschaft ( ) (Fortschreibung RROP, Funktionsbereich Erholung/Tourismus) Febr. 2012, Folie 7

15 Aufgabenschwerpunkt: Beiträge zur nachhaltigen Raumentwicklung und Umweltvorsorge im Großraum Braunschweig Aktuelle und geplante Projekte und Initiativen (2012 ff.): Durchführung eines umfassenden Regionalmonitorings (Geoportale: Demographie, Energie, Radwege, FNP, Strukturdaten) Gepl. Modellprojekt Umweltmonitoring in der Regionalplanung (in Zusammenarbeit mit dem NLT und dem Land Niedersachsen) Geplant: Konsensprojekt Bioenergieanlagen in der Region Febr. 2012, Folie 8

16 Aufgabenwahrnehmung als Untere Landesplanungsbehörde Routine in der Abt. Regionalplanung beim ZGB auf Basis des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesentwicklung u.a.: Beteiligung / raumordnerische Stellungnahmen in örtlichen und überörtlichen Planverfahren und zur Bauleitplanung der Kommunen Durchführung von Raumordnungsverfahren und Zielabweichungsverfahren Regionale Koordination / Konsensprojekte / Moderationsverfahren (u.a. geplantes Konsensprojekt Bioenergieanlagen) und - ganz zentral - Aufstellung und Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig Febr. 2012, Folie 9

17 Kurz- bis mittelfristige Arbeitsprogramm - und Aufgabenplanung in der Abt. Regionalplanung 2012 bis 2016 (Stand 01/2012) Potentialanalyse Windenergie Überprüfung Landschaftsbildbewertung TF Windenergie TF Rohstoffsicherung Regionales Energiekonzept (REnKCO2) TF Energie FB Erholung/Tourismus TF Erholung / Tourismus FB Landwirtschaft TF Landwirtschaft TF Freiraumstruktur FB Regionales Logistikkonzept (ReLoK) TF Verkehr / Logistik LROP-Anpassungen/div. Fachthemen FB / Strategie Demographischer Wandel TF Siedlungsentwicklung TF Hochwasser / Klimaanpassung Aktualisierung Einzelhandelsbestandsdaten TF Einzelhandel TF = Teilfortschreibung FB = Fachbeitrag bereits bearbeitet Febr. 2012, Folie 10

18 Jens Palandt, Abt. R TOP 2 RROP 2008, laufendes Verfahren zur 1. Änd. bezgl. der Weiterentwicklung der Windenergienutzung, aktueller Sach- und Verfahrensstand (Vorlage 2012/18 und mündlicher Vortrag) Gifhorn Wolfsburg Peine Braunschweig Helmstedt Salzgitter Wolfenbüttel Goslar 09. Febr. 2012, Folie 11

19 Jens Palandt, Abt. R Informationen: Verfahrensstand / voraussichtliche Verfahrensdauer, Gestaltung des Verfahrens bis Mitte bzw. Ende 2013 zur Auftragslage / Energiepolitische Rahmenbedingungen Umbau der Energieversorgung in der Perspektive 2020, 2030, Baustein Windenergie als Teil eines ganzheitliches Energieund Klimaschutzkonzeptes - Regionales Energie- und Klimaschutzkonzept Ziele und Eckpunkte des Planungskonzeptes, Rechts- und Planungssicherheit Methodische Vorgehensweise - 1. Schritt: Erarbeitung einer Potenzialflächenkulisse Windenergie (Kartendarstellung) Wie geht s konkret weiter bis Mitte 2012? 2. Schritt: Erstellung eines Vorentwurfs Peine Salzgitter Braunschweig Goslar Gifhorn Wolfsburg Wolfenbüttel Helmstedt 09. Febr. 2012, Folie 12

20 Änderung des RROP 2008 Ablauf des Verfahrens (idealtypisch, Stand ) Zeitraum Verfahrensschritt Wer macht was? Einleitung der RROP-Änderung Erarbeitung des RROP-Entwurfs Politische Beratung des Entwurfs u. Beschluss Beteiligungsverfahren Auswertung der Stellungnahmen Erörterungsverfahren Politische Beratung des überarb. RROP- Entwurfs und Satzungsbeschluss Genehmigung des RROP Bekanntmachung des RROP Träger öffentlicher Belange 1) und Bürger geben dem ZGB ihre raumbedeutsamen Planungen bekannt. 1) Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind z.b. Städte und Gemeinden, Landkreise, Verbände etc. ZGB-Verwaltung erarbeitet aus den eingegangenen Stellungnahmen und der Potenzialflächenkulisse für Windenergienutzung den Entwurf des RROP. ZGB-Verbandsversammlung beschließt den RROP-Entwurf und dessen öffentliche Auslegung. Träger öffentlicher Belange und Bürger nehmen ggf. Stellung zum Entwurf des RROP. ZGB-Verwaltung wertet die eingegangenen Stellungnahmen aus und modifiziert denn RROP-Entwurf, wenn neue öffentliche Belange bekannt werden, die der Windenergienutzung entgegenstehen. ZGB-Verwaltung stellt den Beteiligten die Abwägung zu ihrer Stellungnahme zur Verfügung; Erörterungstermin mit den Beteiligten. ZGB-Verbandsversammlung berät über die Abwägung zu den Stellungnahmen und das Erörterungsergebnis; Beschluss des ggf. geänderten RROP. Die oberste Landesplanungsbehörde prüft die Programmaufstellung und genehmigt das RROP. ZGB-Verwaltung macht das RROP in den Amtsblättern der Landkreise und kreisfreien Städte und in den einschlägigen Tageszeitungen bekannt. Damit erlangt das RROP Rechtskraft. 09. Febr. 2012, Folie 13

21 Energiepolitische Zielsetzung des Landes Niedersachsen hinsichtlich des Ausbaus der Windenergie an Land als Orientierungsgröße Installierte Leistung in Megawatt 2010 (in Niedersachsen) MW Großraum Bs (11% d. Landesflä.) 575 MW Installierte Leistung in Megawatt 2020 (Ziel Niedersachsen) MW? Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Naturschutz: Energiekonzept des Landes Niedersachsen Stand: Febr. 2012, Folie 14

22 Jens Palandt, Abt. Regionalplanung Die Zukunft der Energieversorgung in unserer Region Das Regionale Energieund Klimaschutzkonzept für den Großraum Braunschweig (REnKCO2) Gifhorn Wolfsburg Peine Braunschweig Helmstedt Salzgitter Wolfenbüttel Goslar Febr. 2012, Folie 15

23 REnKCO2-Ziele die Region in die Lage versetzen, frühzeitig (besser: schnell!) Weichenstellungen für die Substitution atomarer und fossiler Energieträger vorzunehmen. die Fragen beantworten, ob, inwieweit, in welchen Zeitraum und mit welchen Konsequenzen (für den Raum) eine 100% - Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien im Großraum Braunschweig möglich / überhaupt umsetzbar ist. Das REnKCO2 soll dabei... die Grundlagen für ein zielgerichtetes Vorgehen der Ausgestaltung der Energiebereitstellung (Wind, Sonne, Geothermie, Bioenergie, Wasserkraft) des Energieverbrauchs und der Energieeinsparung schaffen sowie regionale Wertschöpfungspotenziale und Arbeitsplatzeffekte aufzeigen. 09. Febr. 2012, Folie 16

24 REnKCO2 Zweckverband Großraum Braunschweig Wo stehen wir heute: 355 WEA 547 MW installierte Leistung Mittlerer Flächenanteil: ZGB-Schnitt: ca. 0,6 % 17

25 REnKCO2 Zweckverband Großraum Braunschweig Aktueller Stand: Stromproduktion aus Windenergie Verhältnis von Stromerzeugung aus WEA (grün) zu lokalem Stromverbrauch 18

26 Ziele der Regionalplanung bei der 1. Änd. des RROP 2008 Beitrag der erneuerbaren Energien möglichst umwelt- und sozialgerecht an der Energieerzeugung erhöhen Beitrag zur Minderung der CO2-Emissionen Konzentration raumbedeutsamer Windenergieanlagen auf geeigneten Standorten Freihaltung des übrigen Planungsraums von Windenergieanlagen Rechts- und Planungssicherheit erhalten Gifhorn Wolfsburg Peine Vorgehensweise mit Augenmaß und Transparenz. Dabei möglichst hohe Akzeptanz in der Bevölkerung anstreben. Braunschweig Salzgitter Wolfenbüttel Goslar Helmstedt 09. Febr. 2012, Folie 19

27 Grundprinzipien des Planungskonzeptes bei der 1. Änd. des RROP 2008 Entwicklung der Windenergienutzung Die bestehende / bewährte Planungskonzeption wird aufgegriffen und weiterentwickelt Erweiterung bestehender Vorranggebiete (1. Priorität), Entwicklung neuer Vorrang- und Eignungsgebiete (2. Priorität) Weiterhin Konzentration raumbedeutsamer Windenergieanlagen auf geeigneten möglichst umwelt- und sozialverträglichen Standorten(ab ca. 50 ha, Standortabstände i.d.r. 5 km, 1000m zu Siedlungen, 500m zu Einzelhäusern) Freihaltung des übrigen Planungsraums von Windenergieanlagen (Schutzzonenkonzept gemäß aktualisiertem Landschaftsbildgutachten) Regionaler / lokaler Netzausbau wird mitgedacht 09. Febr. 2012, Folie 20

28 Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergienutzung im RROP Großraum Braunschweig Windpotentialuntersuchung Ermittlung der Suchräume Bewertung des Landschaftsbildes Ausschlussflächen Abstandsempfehlungen Windschwache Gebiete Suchräume Tabu-Bereiche Windhöffige Gebiete Für Windenergienutzung geeignete Gebiete Vorrang- und Eignungsgebiete Potenzialflächenkulisse Gunsträume und Abwägungsfähige Räume Netzanbindung Erschließung Gemeindliche Flächennutzungsplanung 09. Febr. 2012, Folie 21

29 Wie geht s weiter bis Mitte 2012? Auswertung der Stellungnahmen aus dem 1. Verfahrensschritt allgemeinen Planungsabsichten Bis Mitte 2012: Überarbeitung / Präzisierung des Planungskonzeptes und Erarbeitung eines Vorentwurfes mit möglichen neuen Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergie Gifhorn Wolfsburg Fortlaufend Informationsgespräche, Infoveranstaltungen, Workshops Peine Braunschweig Salzgitter Wolfenbüttel Helmstedt Goslar 09. Febr. 2012, Folie 22

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