Herr Armbrust, Herr Kleber, Frau Ramdor, Herr Dr. Schröter, Frau Wegener

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1 NIEDERSCHRIFT Az Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung in der V. Wahlperiode Tag : 02. März 2016 Zeit : Ort: 16:00 Uhr bis 16:55 Uhr Stadthalle Braunschweig, Leonhardplatz Anwesend: Herr Abrahms, Herr Bratmann, Herr Dierks, Frau Dittmar, Frau Emmerich-Kopatsch, Herr Enversen, Frau Fischer, Herr Dr. Gerndt, Herr Grziwa, Frau Heider, Herr Niebuhr, Herr Pollmann, Herr Rieck, Herr Rotzek, Herr Scherer, Herr Schönemann, Herr Schramm, Herr Sehrt, Frau Wockenfuß Herr Armbrust, Herr Kleber, Frau Ramdor, Herr Dr. Schröter, Frau Wegener Herr Brandes, Frau Hahn, Herr Bortfeld, Herr de Wit, Herr Menzel, Frau Noske, Herr Thom (alle Verbandsverwaltung) Vorsitz: Herr Enversen In Vertretung des Ausschussvorsitzenden eröffnet Herr Enversen die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ausschusses, die weiteren anwesenden Mitglieder der Verbandsversammlung und die zahlreichen Gäste. Anschließend stellt Herr Enversen die fristgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Regionalplanung fest. Punkt 1 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung wird einstimmig genehmigt.

2 - 2 - Punkt 2 Regionales Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig 1. Änderung Weiterentwicklung der Windenergienutzung - Beschluss zur 2. Offenlage und Durchführung des Beteiligungsverfahrens - Vorlage Nr.: 2016/1 Ergänzungsvorlage Nr.: 2016/1 E-1 Frau Hahn stellt ihren Ausführungen zum TOP 2 den Hinweis voran, dass der ZGB Vorranggebiete für die Windenergienutzung festlege, um diese Gebiete vor anderen Nutzungen zu sichern, die der Windenergienutzung entgegenstehen könnten. Anders als in der Öffentlichkeit oft dargestellt, lege der ZGB weder Standorte für Windenergieanlagen fest, noch plane oder baue er Windenergieanlagen. Im Folgenden gibt Frau Hahn einen Rückblick auf das bisherige Verfahren zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2008 (s. Folie 2 der Anlage) und beschreibt das Verfahren der 2. Offenlage (Folien 3-5) sowie wichtige Inhalte des Offenlage-Entwurfs (Folien 7-12). Sie beschließt ihren Vortrag mit einem Ausblick auf den weiteren Ablauf des Verfahrens (Folie 14). Herr Enversen betont, dass die zahlreichen Einwendungen von betroffenen Bürgern im Beteiligungsverfahren sehr ernst genommen würden, was einen großen Arbeitsaufwand mit sich bringe. Er bekundet außerdem den Willen, das Verfahren nun zügig voranzutreiben, um im Großraum Braunschweig einen noch größeren Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können. Frau Emmerich-Kopatsch bittet darum, die entfallene Ausnahmeregelung für ein Pumpspeicherkraftwerk im Harz durch eine Formulierung zu ersetzen, die im Fall einer konkreten Planung für ein solches Werk zumindest eine erneute raumordnerische Prüfung vorsehen soll. Frau Hahn sagt zu, zu prüfen in welcher Form und mit welcher Rechtsqualität dies in das Raumordnungsprogramm aufgenommen werden könne. Herr Sehrt bedankt sich bei der Verwaltung für die in den vergangenen Monaten geleistete Arbeit. Er kündigt an, dass die Fraktion der CDU der Vorlage zustimmen werde. Eine vertiefte Diskussion über die Planinhalte solle erst nach erfolgter 2. Offenlage stattfinden. Ausdrücklich stimmt Herr Sehrt auch dem von der Verwaltung vorgelegten Zeitplan für das weitere Verfahren zu. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde der Vorlage zustimmen, erklärt Frau Wockenfuß. Es sei bedauerlich, dass das Verfahren voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2017 zum Abschluss gebracht werden könne, da durch die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen dann Ausschreibungen für neue Windpark-Projekte notwendig würden. Zu der angesprochenen Ausnahme für ein Pumpspeicherkraftwerk möchte Frau Wockenfuß wissen, ob es nicht möglich sei, einen konkreten Standort festzulegen und somit den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Ziels der Raumordnung gerecht zu werden. Frau Hahn antwortet, dass dafür eine Änderung der Planungsmethodik notwendig wäre. Da dies eine wesentliche Änderung des Programmentwurfs darstellen würde, wäre somit eine weitere Offenlage notwendig. Sollte es nach Rechtskraft der 1. Änderung des RROP 2008 zu konkreten Planungen für ein Pumpspeicherkraftwerk kommen, so könne möglicherweise durch das Instrument des Zielabweichungsverfahrens ein Standort für Windenergieanlagen im Landkreis Goslar ermöglicht werden. Herr Schramm kündigt an, in der Verbandsversammlung - im Ausschuss für Regionalplanung sei er ja nicht stimmberechtigt - gegen die 2. Offenlage zu stimmen. Inhaltlich halte er das Verfahren bis zu diesem Zeitpunkt zwar für gut durchgeführt, er könne aber die verkürzte Offenlagefrist nicht mittragen. Insbesondere bei neu hinzugekommenen Flächen müssten die Bürger die Möglichkeit haben, sich ausführlicher mit der Planung auseinanderzusetzen. Darüber hinaus könne bei einer längeren oder späteren Auslegung auch die diesjährige Brut gefährdeter Vogelarten noch berücksichtigt werden.

3 - 3 - Frau Hahn erwidert, dass sich die dem Planentwurf zugrunde liegende Methodik nicht ändere. Von daher sehe sie eine verkürzte Auslegungsfrist als ausreichend an. Eine weitere Verschiebung der Offenlage in den Sommer würde wiederum zu Konflikten mit der frühen Sommerpause führen Herr Abrahms geht davon aus, dass ausreichende Erhebungen zur Avifauna erfolgt seien und die ermittelten Daten eine gewisse Bestandskraft hätten, so dass keine erneuten Untersuchungen notwendig würden. Die Aussagen von Frau Emmerich-Kopatsch und von Frau Hahn zur Thematik eines Pumpspeicherkraftwerks bittet Herr Abrahms in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen (Protokollnotiz: Die angesprochenen Aussagen in Bezug auf spätere Realisierungsmöglichkeiten eines Windparks im Zusammenhang mit einem Pumpspeicherkraftwerk und zur Möglichkeit eines Zielabweichungsverfahrens sind Bestandteil des Protokolls.) Des Weiteren möchte Herr Abrahms wissen, ob Behörden im Landkreis Goslar im Verfahren Stellungnahmen abgeben könnten, auch wenn keine Flächen im Kreisgebiet Bestandteil der 2. Offenlage seien. Frau Hahn bestätigt, dass auch die Träger öffentlicher Belange aus dem Landkreis Goslar beteiligt würden und Stellungnahmen zum gesamten Plankonzept abgeben könnten. Frau Dittmer möchte wissen, ob bei der geplanten Festlegung des Vorranggebiets Süpplingen 01 die dort festgelegten Vorbehaltsgebiete und der 5-km-Mindestabstand zum Elm keine Rolle gespielt hätten. Außerdem habe sie den Eindruck, dass nicht alle zu dieser Fläche abgegebenen Stellungnahmen berücksichtigt worden seien. Alle eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise seien geprüft worden, antwortet Frau Hahn. Beispielsweise sei im Bereich der Potenzialfläche Süpplingen 01 auch noch eine avifaunistische Nachkartierung durchgeführt worden. Die betroffenen Vorbehaltsgebiete stellten - wie auch der 5-km- Mindestabstand zum Elm oder touristische Belange - kein Ausschlusskriterium dar, seien aber in der planerischen Abwägung berücksichtigt worden. Frau Emmerich-Kopatsch weist darauf hin, dass in Zusammenhang mit dem von ihr angesprochenen Pumpspeicherkraftwerk kein großflächiger Windpark geplant sei. Es würde sich vielmehr um eine Forschungs- und Versuchsanlage in kleinerem Maßstab handeln. Ferner fragt Frau Emmerich-Kopatsch, ob nicht auch für die Industrieanlagen im Raum Oker/Harlingerode eine Ausnahmeregelung wie im Bereich des Vorranggebietes industrielle Anlagen in Salzgitter denkbar sei und somit die Windenergienutzung auf kommunaler Ebene steuerbar wäre. Sofern in Industriegebieten nicht raumbedeutsame Windenergieanlagen geplant seien, so könnten diese auf kommunaler Ebene gesteuert werden, antwortet Frau Hahn. Die Ausnahmeregelung für raumbedeutsame Windenergieanlagen sei allerdings nicht auf Oker/Harlingerode übertragbar. Die Verwaltung habe alle großflächigen Industriegebiete im Verbandsgebiet geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vorranggebiet industrielle Anlagen in der Stadt Salzgitter ein besonderer Fall sei, der nicht mit anderen Industriestandorten vergleichbar sei. Herr Abrahms ergänzt, dass es im Bereich Oker/Harlingerode zahlreiche Ausschlussgründe gebe, die hier gegen eine Windenergienutzung sprächen. Herr Sehrt kommt zurück auf das Thema Avifauna und weist darauf hin, dass es bereits avifaunistische Erhebungen innerhalb der Brutzeit gegeben habe. Weitere Untersuchungen würden das Gesamtbild nicht verändern. Von daher sei er dafür, den vorgesehen Zeitplan einzuhalten. Frau Heider führt aus, dass ihre Heimatgemeinde Sassenburg sehr an einer Fläche für die Windenergienutzung interessiert sei. Die dort vorhandene Potenzialfläche sei allerdings bereits im ersten Änderungsentwurf aufgrund eines Verbreitungsschwerpunkts des Rotmilans verworfen worden. Sie möchte wissen, ob es dort aktuellere Erkenntnisse gebe. Die Vorkommen des Rotmilans seien im Verbandsgebiet intensiv untersucht worden, antwortet Frau Hahn. Hätte es im vorliegenden Fall Gründe gegeben, von der ursprünglichen Einschätzung abzuweichen, so wäre das Gebiet in den aktuellen Entwurf aufgenommen worden.

4 - 4 - Herr Schönemann bittet die Verwaltung, die Verkürzung der Auslagefrist in der Sitzung der Verbandsversammlung näher zu begründen. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass hier dem Druck der Windenergiebranche nachgegeben werde. Frau Hahn weist noch einmal darauf hin, dass die Planungsmethodik unverändert bleibe. Von daher sei es gerechtfertigt, die Frist auf sechs Wochen zu verkürzen. Sollte es in der Verbandsversammlung den Wunsch geben, die Frist zu verlängern, so wäre das selbstverständlich möglich. Herr Enversen bekräftigt noch einmal, dass das Verfahren zeitnah zum Abschluss gebracht werden solle. Daher empfiehlt er, an der verkürzten Auslegung festzuhalten und bittet um Abstimmung. Herr Niebuhr gibt zu Protokoll, dass er nicht an der Abstimmung teilnehmen werde, da er möglicherweise dem Mitwirkungsverbot unterliege. Der Ausschuss für Regionalplanung empfiehlt bei einer Enthaltung mehrheitlich, wie folgt zu beschließen: Die Verbandsversammlung beschließt, dass mit vorliegendem Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 für den Großraum Braunschweig - 1. Änderung Weiterentwicklung der Windenergienutzung, 2. Offenlage, bestehend aus Beschreibender Darstellung, Zeichnerischer Darstellung, Begründung und Umweltbericht mit Stand vom , das Beteiligungsverfahren zur zweiten Offenlage gemäß 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.v.m. 3 Abs. 2 und 3 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) durchgeführt wird. Punkt 3 Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP); Stellungnahme des ZGB (2. Offenlage) Mündlicher Bericht Frau Hahn berichtet dem Ausschuss für Regionalplanung über die 2. Offenlage des Planentwurfs zum Landesraumordnungsprogramm. Die Verbandsverwaltung habe sich in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen mit den Festlegungen zum Thema Einzelhandel befasst. Einerseits gehe es darum, die Ansiedlung und Erweiterung von Lebensmittelmärkten auch mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm im ländlichen Raum zu ermöglichen. Hierzu sei derzeit im LROP eine Ausnahmeregelung vom Integrationsgebot geplant. Zum anderen werde erneut das Kongruenzgebot und im Zusammenhang damit die Festlegung sogenannter Erreichbarkeitsräume angesprochen. Während das Land im ersten LROP-Entwurf noch den Versuch gemacht habe, diese selbst festzulegen, solle diese Aufgabe nun den Trägern der Regionalplanung übertragen werden. Dies werde von der Verwaltung sehr kritisch gesehen. Frau Hahn macht weiterhin die Mitteilung, dass mit einer Förderung des Masterplans 100% Klimaschutz durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) gerechnet werden könne. Zwar liege noch kein Förderbescheid vor, doch habe die Verwaltung die Mitteilung bekommen, dass man mit der Ausschreibung der Personalstellen für den Masterplan beginnen könne. Sobald der endgültige Förderbescheid vorliege, werde der Ausschuss für Regionalplanung informiert, fügt Frau Hahn hinzu.

5 - 5 - Punkt 4 Anfragen 4.1 Ist ein Modellprojekt Solarradweg im ZGB sinnvoll? - Anfrage des Mitglieds der Verbandsversammlung Ingo Schramm, FDP - Vorlage Nr.: 2016/4 Die vorliegende Antwort auf seine Anfrage hält Herr Schramm für bedauerlich. Auch wenn der ZGB nicht zuständig für den Bau von Radwegen sei, so wäre ein Solarradweg doch ein weiterer Schritt in Richtung Fahrradregion, bei dem der ZGB - etwa über die Akquirierung von Fördermitteln - mitwirken könnte. Frau Hahn weist auf das vielfältige Engagement des ZGB hinsichtlich der Förderung des Radverkehrs hin. Sofern tatsächlich Fördermittel akquiriert werden könnten, so sollten diese vornehmlich in eine Verbesserung der Basis-Infrastruktur gelenkt werden. 4.2 Regionale Fahrrad-Agentur - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Vorlage Nr.: 2016/5 Herr Dr. Schröter hat zu der schriftlich vorliegenden Antwort der Verbandsverwaltung die Nachfrage, ob die angesprochene Beschlussvorlage dem Ausschuss für Regionalplanung schon in der nächsten Sitzung vorgelegt werden solle und ob schon etwas über die Inhalte der Vorlage gesagt werden könne. Die Beschlussvorlage solle in der nächsten oder übernächsten Sitzung des Ausschusses vorgelegt werden, antwortet Frau Hahn. Derzeit liefen hinsichtlich sinnvoller Organisationsstrukturen für die Umsetzung des Masterplanes noch Abstimmungsprozesse mit anderen regionalen Akteuren, so dass zum konkreten Inhalt jetzt noch nichts gesagt werden könne. Herr Enversen bedankt sich bei den Mitgliedern des Ausschusses für Regionalplanung und der Verbandsverwaltung sowie bei den Gästen und den Vertretern der Presse für deren Interesse. Er schließt die Sitzung um 16:55 Uhr. Enversen Hahn - Vorsitzender - - Erste Verbandsrätin - Bortfeld - Protokollführer - Protokollnotiz: Die Anlage zu diesem Protokoll liegt nur in elektronischer Form im Sitzungsinformationssystem (/sitzungsinfo) vor.

6 RROP 2008, 1. Änderung Weiterentwicklung der Windenergienutzung - Entwurf 2. Offenlage Ausschuss für Regionalplanung Manuela Hahn, Erste Verbandsrätin ZGB

7 Rückblick über das bisherige Verfahren Ende 2013: 1. Offenlage Ab Anfang 2014: Abwägung der Stellungnahmen mit über Einzelbelangen Ergebnis: Änderungen an Teilen des Entwurfes (Gebietskulisse) machen 2. Offenlage notwendig 2

8 Gegenstand der 2. Offenlage Beschreibende Darstellung Zeichnerische Darstellung Begründung Anlage 1: Alternativenvergleiche Anlage 2: Gebietsblätter Umweltbericht 2. Offenlage beschränkt sich auf geänderte Teile des Entwurfes 3

9 Unterlagen für politische Gremien Postversand: Beschlussvorlage 2016/1 Broschüre Beschreibende und Zeichnerische Darstellung Alle Unterlagen zur 2. Offenlage sind im Internet verfügbar (vorerst passwortgeschützt) 4

10 Änderungen nachvollziehen Textliche Unterschiede werden gekennzeichnet: Neuer Text Entfallender Text Änderungen an Zeichnerischer Darstellung werden in Beikarte dokumentiert (siehe Beispiel rechts) 5

11 Ergänzungsvorlage 2016/1 E-1 (Tischvorlage) Erstmals vorgesehenes Vorranggebiet GF Meinersen Hillerse 01A entfällt wieder wegen Mindestgrößenkriterium 50 ha 6

12 Flächenbilanz Geplante Gesamtfläche VRGe = ha* (ca 1,4 % des Verbandsgebietes, vorher 0,6%) Grundzüge des Planungskonzeptes nicht in Frage gestellt! Weitere Daten 49 Vorranggebiete (15 Neu, 34 Bestand)* 22 bestehende Standorte werden erweitert *Stand

13 Flächenbilanzen (Unterschiede zur 1. Offenlage) 4 Gebiete sind entfallen: 1 Rücknahme einer Erweiterung: 1 Gebiet wurde neu festgelegt: 22 Gebiete wurden in der Bilanz vergrößert: 9* Gebiete wurden in der Bilanz verkleinert: 360 ha 23 ha 171 ha 557 ha 267 ha* *Stand

14 Ausnahmeregelung Pumpspeicherkraftwerk Für im Großraum Braunschweig speziell im Oberharz geplante Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die der Verstetigung der Stromversorgung und Speicherung des aus Windenergie erzeugten Stroms dienen (potenzielle Standorte für untertägige Pumpspeicherwerke), ist abweichend von Abs. 2 Satz 3 die Errichtung und der Betrieb von raumbedeutsamen Windenergieanlagen ausnahmsweise zulässig. Die Standortprüfung bzw. auswahl ist räumlich auf das Gebiet des Landkreises Goslar begrenzt und hat auf der Grundlage eines nach 15 f. Raumordnungsgesetz durchzuführenden Raumordnungsverfahrens zu erfolgen. (Begründung, 1. Offenlage) 9

15 Ausnahmeregelung Pumpspeicherkraftwerk Obere Landesplanungsbehörde (ArL): Bedenken wegen mangelnder räumlichen Bestimmtheit wird von Rechtsprechung als unwirksam angesehen nicht genehmigungsfähig Entfall im überarbeiteten Entwurf 10

16 Eignungsgebiet Salzgitter Eignungsgebiet Salzgitter entfällt wegen neu bekanntgewordenen Ausschlussgründen: (Bebauungsplanbereiche gem. 30 BauGB, Gebiete, die nach 34 Abs. 1 und 2 BauGB zu beurteilen sind, Abstandspuffer von 1000 m zu durch Bebauungspläne festgelegten Siedlungsbereichen) Dadurch Eignungsgebiet < 50 ha Stattdessen: Ausnahme von Ausschlusswirkung für Vorranggebiet Industrielle Anlage Salzgitter, Rechtsfolge weiße Fläche, Zulässigkeit nach 30, 34 und 35 BauGB 11

17 Eignungsgebiet Salzgitter 1. Flächengröße Offenlage nach Einstellung abwägungsrelevanter Belange: 48 ha 12

18 Umgang mit Stellungnahmen/weitere Schritte 1 Erörterungsunterlage zu Stellungnahmen beider Offenlagen Nach Erörterungstermin 1 Synopse mit Abwägungsvorschlägen für VV zum Satzungsbeschluss Genehmigung durch Obere Landesplanungsbehörde Rechtsgültigkeit RROP 13

19 Weiteres Verfahren Beratung des Entwurfes am im ARP, Beschluss am VV Öffentliche Bekanntgabe der Offenlage Offenlage 6 Wochen (Behörden u. Öffentlichkeit) Stellungnahmen nur zu geänderten Teilen des Entwurfes möglich, sonst Präklusion Weiteres Verfahren hängt von Art und Umfang der eingegangenen Stellungnahmen ab 14

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 15

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