Herr Belte, Frau Hartmann-Kasties, Herr Dr. Schröter

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1 NIEDERSCHRIFT Az Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung in der V. Wahlperiode Tag : 21. Februar 2013 Zeit : Ort: 16:00 Uhr bis 18:25 Uhr Stadthalle Braunschweig, Leonhardplatz Anwesend: Herr Abrahms, Frau Dittmar, Frau Emmerich-Kopatsch, Herr Enversen, Frau Fischer, Herr Dr. Gerndt, Frau Heider, Herr Meier, Herr Meister, Herr Niebuhr, Herr Oesterhelweg, Herr Pollmann, Herr Rotzek, Herr Scherer, Herr Schild, Herr Schönemann, Herr Schramm, Frau Wockenfuß Herr Belte, Frau Hartmann-Kasties, Herr Dr. Schröter Herr Palandt, Herr Bortfeld, Herr Menzel Vorsitz: Herr Meier Der Vorsitzende des Ausschusses für Regionalplanung, Herr Meier, eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder des Ausschusses und gratuliert Herrn Schönemann zu seinem Geburtstag. Ferner begrüßt er die weiteren anwesenden Mitglieder der Verbandsversammlung sowie die Gäste und die Pressevertreter. Anschließend stellt Herr Meier die fristgemäße Ladung und die Abstimmungsfähigkeit des Ausschusses für Regionalplanung fest. Punkt 1 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung wird einstimmig genehmigt. Punkt 2 Arbeitsprogrammplanung der Abt. Regionalplanung, aktueller Sachstand Herr Palandt gibt seinen regelmäßigen Bericht über den aktuellen Stand der Arbeitsplanung für die Abteilung Regionalplanung ab (s. Folien 5 und 6 der Anlage 1) und weist dabei besonders auf die hohe Arbeitsdichte in einzelnen Themenbereichen (v.a. Windenergieverfahren) hin.

2 - 2 - Punkt 3 Errichtung eines regionsübergreifenden Solarpotenzialkatasters, aktueller Sachstand Vorlage Nr.: 2013/7 Herr Palandt informiert den Ausschuss darüber, dass die Aufträge für die Erstellung des Solarpotenzialkatasters und die zugrunde liegende Laserscannerbefliegung vergeben worden seien. Aufgrund der Marktentwicklung und von Ausschreibungsgewinnen sei das Kataster deutlich kostengünstiger, als zunächst veranschlagt worden sei, so dass der Sponsoring-Beitrag der E.ON Avacon die Kosten für den Baustein Katastererstellung vollständig decke und dieses somit den Kommunen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden könne. Auch die für die Katastererstellung erforderliche Laserdatenerfassung mittels Befliegung werde günstiger, wodurch auch für die diesen Baustein finanzierenden beteiligten Verbandsglieder und den ZGB Einsparungen entstünden. Herr Abrahms hat Informationen über eine geplante Befliegung des Landkreises Goslar durch das Landesamt für Landesvermessung und Geobasisinformation (LGLN) erhalten und fragt, ob sicher gestellt sei, dass hier keine unnötige Doppelarbeit stattfinde. Bei der Befliegung durch das LGLN handele es sich um eine turnusmäßige Aufnahme von Luftbildern. Eine Erfassung von Laserscannerdaten, wie sie für das Solarkataster verwendet werden sollten, finde durch das Land Niedersachsen nicht statt, erläutert Herr Palandt. Sollte das Land zukünftig doch eine eigene Laserscannerbefliegung planen, so werde man Abstimmungen vornehmen, um Doppelarbeit zu vermeiden. Herr Schramm ist irritiert darüber, dass teilweise die Wolfsburg AG als Sponsor für die Befliegung genannt werde, teilweise aber auch die Allianz für die Region und bittet um Aufklärung. Vertragspartner sei die Wolfsburg AG als einer der Gesellschafter der Allianz für die Region, antwortet Herr Palandt. Punkt 4 Erarbeitung eines Masterplans Radtourismus für den Großraum Braunschweig in Zusammenarbeit mit der Allianz für die Region Vorlage Nr.: 2013/8 Herr Menzel stellt die Beschlussvorlage 2013/8 vor. Er hebt hervor, dass die Zusammenarbeit mit der Allianz für die Region besondere Chancen biete, da diese, anders als der ZGB, die Möglichkeiten habe, das Konzept über einzelne konkrete Projekte auch tatsächlich in die Praxis umzusetzen. Herr Schramm unterstützt das beschriebene Projekt, möchte aber noch einmal wissen, ob auch Angebote für Mountainbiking, BMX etc. untersucht würden. Diese Aspekte würden neben anderen Bausteinen, wie dem Touren- und dem Städtetourismus, auch untersucht, antwortet Herr Menzel. Herr Pollmann erinnert an den kürzlich gefassten Beschluss zur regionalen Fahrradplattform und möchte wissen, ob daran schon gearbeitet werde und ob die Ergebnisse beider Projekte miteinander verknüpft würden. Herr Menzel erklärt, dass an der Programmierung der Fahrradplattform bereits gearbeitet werde. Am 11. April werde ein Workshop stattfinden, der der abschließenden Festlegung der Inhalte diene. Aufgabe der Plattform sei es, den Bürger über fahrradspezifische Angebote und Initiativen aus allen Bereichen des Radfahrens zu informieren. Der Masterplan Radtourismus wende sich dagegen an die Anbieter touristischer Angebote, die in die Lage versetzt werden sollten, zielgerichtet radtouristische Produkte im regionalen bzw. landkreisübergreifenden Kontext - zu entwickeln und zu vermarkten. Projekter-

3 - 3 - gebnisse aus dem Masterplan würden natürlich unter der Rubrik Radtourismus der Fahrradplattform dargestellt. Herr Abrahms bittet darum, dem Protokoll zur Sitzung eine Aufstellung darüber beizufügen, welche radaffinen Planungen, Konzepte usw. in den letzten zwanzig Jahren vom ZGB bereits entwickelt wurden und was davon konkret umgesetzt wurde. Vor dem Hintergrund der von Herrn Palandt geschilderten Arbeitsdichte möchte Herr Abrahms außerdem wissen, wie realistisch es sei, die notwendigen Kapazitäten für dieses neue Arbeitsfeld bereit zu stellen. Frau Hartmann-Kasties habe erfahren, dass das Büro Böregio einen Workshop im Zusammenhang mit dem Aufbau der regionalen Fahrradplattform durchführe. Andererseits wurde im Ausschuss für Regionalplanung beschlossen, dieses Projekt mit Bordmitteln durchzuführen. Frau Hartmann-Kasties möchte deshalb wissen, welche konkreten Aufträge bereits vergeben worden seien. Böregio sei lediglich mir der Veranstaltung des Workshops beauftragt worden, antwortet Herr Palandt, wofür die notwendigen Mittel im allgemeinen Haushalt der Abteilung Regionalplanung zur Verfügung stünden. Die inhaltliche Arbeit und die technische Umsetzung erfolgten aber mit eigenem Personal, ohne dass zusätzliche Kosten anfielen. Grundsätzlich hält Herr Palandt das Thema Radverkehr für strategisch sehr wichtig und er hielte es für falsch, dieses Projekt zugunsten anderer Themen fallen zu lassen, zumal Aufwand und Nutzen sich in einem sehr günstigen Verhältnis befänden. Die Fragen nach der Durchführbarkeit von Projekten und nach der Setzung von Prioritäten stellten sich vielmehr bei umfangreicheren Themen wie dem Demographischen Wandel oder der Gestaltung der Energiewende. Das verhältnismäßig kleine Projekt Masterplan Radtourismus sei mit diesen nicht vergleichbar. Grundsätzlich hält Frau Hartmann-Kasties den Themenbereich Radverkehr/Radtourismus für sehr wichtig. Sie wünscht sich allerdings in Zukunft eine präzisere Information. Frau Wockenfuß bittet darum, die regionale Fahrradplattform und den Masterplan Radtourismus in der Diskussion nicht zu vermischen. Unabhängig von der beschlossenen Fahrradplattform könne der Ausschuss selbstverständlich gegen die Erarbeitung des Masterplans Radtourismus stimmen. Sie ist allerdings der Meinung, dass die Region den Masterplan dringend brauche. Frau Wockenfuß hält es weiterhin für notwendig, bei der Ausarbeitung des Plans die Umweltverbände und den ADFC zu beteiligen sowie Fahrradverleih- und Ladestationen bei der Konzeption zu betrachten. Genau dies seien wichtige Aspekte des Masterplans, antwortet Herr Menzel, darüber hinaus sei auch die Verknüpfung mit dem ÖPNV zu betrachten. Herr Meier bittet um Abstimmung über die Vorlage. Der Ausschuss für Regionalplanung empfiehlt bei einer Enthaltung einstimmig, wie folgt zu beschließen: Die Verbandsverwaltung wird beauftragt, einen Masterplan Radtourismus gemeinsam mit der Allianz für die Region für das Gebiet des Zweckverbands Großraum Braunschweig zu erarbeiten. Punkt 5 Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für den Großraum Braunschweig Vorlage Nr.: 2013/9 Herr Palandt stellt die Beschlussvorlage vor und betont die Notwendigkeit der Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelsentwicklungskonzeptes. Derzeitige Entwicklungen im Einzelhandelssektor, wie zum Beispiel der verstärkte Internet-Handel, die Flächenexpansion von Discountern, der demografische Wandel und das Erfordernis, eine angemessene Daseinsvorsorge für die Bevölkerung auch zukünftig auch unter Bevölkerungsschrumpfungsbedingungen gewährleisten, machten eine Aktualisierung des Konzepts aus dem Jahr 2008 nötig. Die Daten der Vollerhebung würden im Übrigen den Ver-

4 - 4 - bandsgliedern und allen Kommunen im Verbandsgebiet zur Verfügung gestellt. Auch hier würden durch die regionsübergreifende Vorgehensweise große Einsparungen erzielt. Herr Enversen hält die Aktualisierung für dringend geboten, da eine aktuelle Vollerhebung des Einzelhandelsbestands eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Verwaltung sei. Herr Meier bittet um Abstimmung über die Vorlage. Der Ausschuss für Regionalplanung empfiehlt einstimmig, wie folgt zu beschließen: Die Verbandsverwaltung wird beauftragt, das Regionale Einzelhandelsentwicklungskonzept für den Großraum Braunschweig aus dem Jahr 2008 als Grundlage für die ab 2015 geplante Gesamtfortschreibung des RROP 2008 zu aktualisieren. Punkt 6 Bauleitplanung gemäß 13a BauGB der Stadt Helmstedt zur Ansiedlung eines DesignerOutletCenters (DOC) in Helmstedt - Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens Herr Palandt schildert zunächst die jüngere Planungsgeschichte für ein DesignerOutletCenter in Helmstedt. Der ZGB habe im Jahr 2010 eine Antragskonferenz zur Vorbereitung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) durchgeführt, sei dann aber zu dem Ergebnis gekommen, dass kein ROV eingeleitet werden müsse, da das seinerzeit geplante Vorhaben nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbar gewesen sei. Ausschlaggebend sei neben anderen Zielen der Raumordnung in erster Linie das Kongruenzgebot des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) Niedersachsen gewesen. In der Zwischenzeit sei dieses Kongruenzgebot aber wegen seiner fehlenden Bestimmtheit durch das OVG Lüneburg für nichtig erklärt worden, so dass die Stadt Helmstedt nun einen erneuten Versuch unternehme, ein DOC in der Stadt Helmstedt zu verwirklichen. Die Stadt gehe dabei davon aus, dass ein erneutes Raumordnungsverfahren nicht notwendig sei, da sich die Belange der Raumordnung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens prüfen ließen. Die Verbandsverwaltung teile diese Ansicht nicht, betont Herr Palandt. Neben dem Kongruenzgebot stünden dem Vorhaben noch weitere Ziele des LROPs und des RROPs entgegen oder seien zumindest raumordnerisch durch die zuständige Fachbehörde (ZGB als untere Landesplanungsbehörde) zu prüfen. Dazu halte man ein ROV für unbedingt erforderlich. Diese Einschätzung werde außerdem unterstützt durch Bestimmungen der Raumordnungsverordnung, die für die Errichtung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben und Einkaufszentren ein ROV vorsehe, und durch einen mit der Stadt Helmstedt und den Investoren geschlossenen raumordnerischen Vertrag aus dem Jahr Dieser lege ebenfalls fest, dass ein ROV durchzuführen sei. Sollten die Stadt Helmstedt oder der Vorhabenträger keinen Antrag auf Durchführung eines ROVs stellen, so könne der ZGB dieses auch von Amts wegen einleiten, gegebenenfalls könne das Vorhaben wenn Zielverstöße festgestellt würden - durch den ZGB auch raumordnerisch untersagt werden. Man hoffe zurzeit aber noch auf eine einvernehmliche Lösung. Frau Wockenfuß fordert auf, die angestrebte Fusion zwischen der Stadt Wolfsburg und dem Landkreis Helmstedt bei der Bewertung des Vorhabens zu berücksichtigen, da in der Stadt Wolfsburg ja bereits ein DOC existiere. Außerdem weist Frau Wockenfuß noch einmal auf den Hintergrund der geschilderten Bestimmungen des LROPs und des RROPs hin. Es gehe dabei um den Schutz der gewachsenen Innenstädte in der Region. Auch Herr Abrahms hält es für notwendig, den Aspekt einer möglichen Kommunalfusion zu betrachten. Er fragt ferner nach der Möglichkeit, die DOC-Planungen so lange zu verzögern, bis die Landesregierung durch Änderung des LROPs das Kongruenzgebot insoweit konkretisiert habe, dass es wieder anzuwenden sei. Sollte ein ROV durchgeführt werden, wäre es denkbar, dass das LROP noch im Laufe des Verfahrens geändert werde und das Kongruenzgebot des LROP somit wieder zu beachten sei, antwortet Herr Palandt. Andererseits könne die Stadt Helmstedt, wenn sie bei ihrer Rechtsauffassung bliebe, auch wäh-

5 - 5 - rend des noch laufenden ROVs eine vorzeitige Baugenehmigung nach 33 BauGB erteilen und vollendete Tatsachen schaffen. Dies könne wenn zuvor keine konsensuale Lösung zum Tragen kommen könne - letztendlich nur durch eine raumordnerische Untersagung verhindert werden. Die Frage nach einer Fusion der Kommunen hält Herr Palandt für hypothetisch, da verschiedene Formen der Integration denkbar seien. Der Prozess werde aber natürlich beobachtet. Herr Enversen hebt hervor, dass das geplante DOC in der Stadt Helmstedt nicht mit dem bereits existierenden in Wolfsburg vergleichbar sei, da das Wolfsburger Center eines von ganz wenigen in Deutschland sei, die in Innenstadtlage gebaut worden seien. Die regionalen Auswirkungen eines DOCs in Helmstedt hält Herr Enversen für nachrangig, problematischere Auswirkungen seien auf die Helmstedter Innenstadt zu erwarten, weshalb auch er dem Projekt kritisch gegenüber stehe. Frau Emmerich-Kopatsch weist auf die touristischen Aspekte von DOCs hin. Häufig würden diese zu neuen touristischen Anziehungspunkten, die die Entwicklung von Regionen förderten, wovon häufig auch die Innenstädte profitierten. Aufgrund der Nähe zum DOC Wolfsburg sei dieser Gesichtspunkt im Fall Helmstedt allerdings auch zu hinterfragen. Die grundsätzliche Diskussion über die Auswirkungen von DOCs könne selbstverständlich geführt werden, erwidert Herr Palandt. Im vorliegenden Fall seien aber die Vorgaben des Landes Niedersachsen aus dem LROP und die Regelungen des RROP 2008 des ZGB anzuwenden. Herr Schramm verweist auf Beispiele von DOCs, die wegen Unrentabilität nach kurzer Zeit wieder geschlossen wurden und fragt, ob auf Ebene der Raumordnung Rückbaukonzepte oder ähnliches zu verankern seien. Auf der Ebene der Regionalplanung sei dies nicht möglich, antwortet Herr Palandt. Herr Meier konstatiert, dass die Verwaltung des ZGB und die Stadt Helmstedt unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens hätten. Das weitere Vorgehen des ZGB erfolge im Rahmen der pflichtgemäßen Aufgabenwahrnehmung als Untere Landesplanungsbehörde, so dass es an dieser Stelle keine Notwendigkeit einer politischen Willensbildung gebe. Herr Abrahms ergänzt, dass der Ausschuss aber dennoch seine Meinung zu dem geplanten Projekt äußern könne, um die Verwaltung bei ihrem Handeln zu stärken. Herr Enversen stellt fest, dass der Ausschuss für Regionalplanung den Standort Emmerstedter Straße in Helmstedt mehrheitlich als ungeeignet für ein DOC beurteilt. Punkt 7 Fortschreibung des Regionalen Rohstoffsicherungskonzeptes für den Großraum Braunschweig Vorlage Nr.: 2013/10 Herr Palandt erinnert an die Informationsvorlage 2012/54, die dem Ausschuss im Oktober 2012 bereits vorgelegt worden sei und weist noch einmal auf die Anpassungsnotwendigkeit hin, die sich aus der Änderung des LROPs ergeben habe. Des Weiteren gebe es veränderte rohstoffwirtschaftliche Notwendigkeiten und auch Umweltgesichtspunkte, die eine Fortschreibung des Konzeptes erforderlich machten. Herr Dr. Gerndt möchte wissen, inwiefern aktuelle Entwicklungen im Bereich der Schiefergasgewinnung, insbesondere der Rückzug einiger Unternehmen aus diesem Tätigkeitsfeld, Auswirkungen auf das Rohstoffsicherungskonzept hätten. Das Thema Schiefergasgewinnung habe derzeit keine Bedeutung für das RROP und das Rohstoffsicherungskonzept für den Großraum Braunschweig, antwortet Herr Palandt. Eventuell könne sich dies ändern, wenn die Fortschreibung des LROPs, dann wohl als Landesentwicklungsplan (LEP), die unterirdische Raumordnung in Niedersachsen einführe.

6 - 6 - Da es keine weiteren Fragen gibt, bittet Herr Meier um Abstimmung über die Vorlage. Der Ausschuss für Regionalplanung empfiehlt einstimmig, wie folgt zu beschließen: Die Verbandsverwaltung wird beauftragt, das Regionale Rohstoffsicherungskonzept für den Großraum Braunschweig als Grundlage für die ab 2015 geplante Gesamtfortschreibung des RROP 2008 zu aktualisieren. Punkt 8 Aktualisierung und Ergänzung der Festlegungen im RROP 2008 für den Großraum Braunschweig für die Funktionsbereiche Erholung und Tourismus Vorlage Nr.: 2013/11 Herr Palandt stellt die Vorlage 2013/11 vor. Die Entflechtung von Nutzungskonkurrenzen und die weitere Qualifizierung der aus der damaligen Aufstellung des RROP 1995 resultierenden raumordnerischen Festlegungen seien notwendig, um die gewünschte Wirkung der Planzeichen des Funktionsbereichs Erholung und Tourismus, u.a. die Erleichterung der Realisierbarkeit touristischer Projekte, zu gewährleisten. Frau Emmerich-Kopatsch weist zunächst darauf hin, dass die angekündigte enge Abstimmung mit den Kommunen dort Arbeit verursache, die kaum zu leisten sei. Darüber hinaus möchte sie den Blick auf die wirtschaftlichen Nachteile lenken, die den Kommunen durch touristische Entwicklung entstehen könnten. So würden des Öfteren andere Wirtschaftszweige durch touristische Festlegungen in ihrer Entwicklung behindert, wogegen die wirtschaftlichen Effekte des Tourismus häufig überschätzt würden. Frau Emmerich-Kopatsch regt an, eine Klausur der Verbandsversammlung zu diesen Fragestellungen durchzuführen. Herr Palandt stimmt zu, dass eine Klausur zum Themenbereich Erholung und Tourismus sinnvoll sein könnte. Wenn diese gewünscht werde, bedürfe es allerdings einiger Vorbereitungen durch die Verwaltung. Herr Palandt stellt weiterhin klar, dass eine Qualifizierung der Planzeichen auch eine Entschlackung bzw. Schärfung bedeute. Festlegungen, die nicht mehr gerechtfertigt erschienen, könnten zurück genommen werden, so dass mehr Spielräume für andere Raumnutzungen wie z.b. für die Windenergienutzung - entstünden. Herr Abrahms pflichtet Frau Emmerich-Kopatsch bei, was ihre Aussagen zur wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus im Landkreis Goslar angeht. In der Stadt Bad Harzburg hätten der Gesundheitssektor, die Industrie und der Handel größere Bedeutung - in Bezug auf die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten - als der Tourismus. Weiterhin warnt Herr Abrahms vor einem zu großen Einfluss externer und ortsunkundiger Gutachter bei raumordnerischen Festlegungen und auch davor, in den Kommunen des Westharzes zu große Hoffnung auf eine touristische Entwicklung zu wecken. Das Fördergefälle im Verhältnis zu Sachsen-Anhalt sei hier nach wie vor ein großes Hindernis. Herr Meier verweist auf den gesetzlichen Auftrag, den Themenbereich Erholung und Tourismus im RROP zu bearbeiten und regelmäßig zu aktualisieren. Die Kommunen würden selbstverständlich in diesen Prozess eingebunden. Diese fordern eine Beteiligung im Übrigen in der Regel auch ein. Herr Oesterhelweg äußert Verständnis für die Bedenken seiner Vorredner. Andererseits sieht er aber auch große touristische Potenziale im Großraum Braunschweig, die es zu entwickeln gelte. Er schließt sich deshalb dem Vorschlag von Frau Emmerich-Kopatsch an, eine Klausurtagung zum Thema Erholung und Tourismus durchzuführen und dann erneut über die Vorlage zu diskutieren. Herr Palandt weist noch einmal darauf hin, dass die derzeitige Flächenkulisse im Bereich Erholung und Tourismus überholt sei und somit zu unnötigen Restriktionen führe, durch die einige Kommunen in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden könnten. Über inhaltliche Fragen bei der Ausgestaltung der neuen

7 - 7 - Kulisse solle im Verlauf des Planungsprozesses diskutiert werden, anschließend fasse die Verbandsversammlung einen Beschluss über die Festlegungen, nicht ein Gutachter. Die diversen touristischen Ansätze im Großraum Braunschweig müssten in einem Gesamtkonzept gebündelt werden, meint Herr Oesterhelweg. Herr Schönemann schlägt vor, die Vorlage dahin gehend zu ändern, dass in der Begründung die Beteiligung der Kommunen genauer dargestellt werde. Anschließend könne ein Beschluss im Umlaufverfahren herbeigeführt werden. Herr Abrahms hält eine Änderung der Vorlage nicht für notwendig. Er könne ihr auch in der vorliegenden Form zustimmen, behält sich aber eine kritische Begleitung vor. Genau die hier geforderte kommunale Beteiligung habe im Rahmen eines vom Land Niedersachesen (ML) geförderten Modellprojektes in Zusammenarbeit mit der Region Weserbergland plus bereits stattgefunden, erläutert Herr Palandt. Nun gehe es darum, die gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen. Herr Menzel legt Wert auf die Feststellung, dass kein neues Tourismusgutachten erstellt werden solle. Vielmehr gehe es darum, dass die im RROP 2008 enthaltenen Festlegungen nicht mehr der Realität entsprächen und daher aktualisiert werden müssten. In der jüngeren Vergangenheit hätten wegen der überholten RROP-Darstellungen des Öfteren Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden müssen, um verschiedene Vorhaben zu ermöglichen. Die in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landkreistag neu entwickelten Planzeichen böten ferner Möglichkeiten, Entwicklungsvorstellungen von Vorhabenträgern und Kommunen deutlich besser zu unterstützen. Frau Emmerich-Kopatsch befürchtet, dass die raumordnerische Festlegung touristischer Ziele die Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kommunen weiter einschränke und damit einer Verbesserung der Lebenssituation der Bevölkerung entgegenstehe. Herr Palandt legt noch einmal dar, dass die Festlegungen des RROPs 2008 für die Funktionsbereiche Erholung und Tourismus nahezu unverändert aus dem RROP 1995 übernommen worden seien. Inzwischen seien diese also fast 20 Jahre alt. Eine Überarbeitung dieser veralteten Festlegungen habe auch das Ziel, im Wettbewerb mit anderen Regionen Investitionen zu ermöglichen, die wiederum der Bevölkerung zugutekämen. Die Kulisse solle im Zuge dessen, was die Gesamtflächenbilanz betrifft, abgeschmolzen und nicht ausgeweitet und wie schon dargestellt v.a. konkretisiert und qualifiziert werden. Nur dort, wo es sinnvoll für die touristische Entwicklung ist, müsse in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen wiederum über Ergänzungen nachgedacht werden. Selbstverständlich solle die Raumordnung den Menschen in der Region dienen, stellt Herr Enversen fest. Im Übrigen sei der Beschlusstext bewusst allgemein gehalten worden, da konkrete Ergebnisse ja erst noch erarbeitet werden müssten. Auch die hier vorgebrachten Forderungen könnten erfüllt werden, so dass Herr Enversen der Vorlage zustimmen könne. Herr Meier bittet um Abstimmung über die Vorlage. Der Ausschuss für Regionalplanung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich, wie folgt zu beschließen: Die Verbandsverwaltung wird beauftragt, die Festlegungen im RROP 2008 für den Großraum Braunschweig für die Funktionsbereiche Erholung und Tourismus als Grundlage für die ab 2015 geplante Gesamtfortschreibung des RROP 2008 zu überprüfen, zu aktualisieren und zu ergänzen. Punkt 9 Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008, Verfahren zur 1. Änderung bezgl. Der Weiterentwicklung der Windenergienutzung, Strategische Umweltprüfung

8 - 8 - (SUP), Artenschutzprüfungen, Windpotenzialstudie, Rechtsberatung, Vorbereitung der öffentlichen Auslegung und weitere Verfahrensplanung Herr Palandt informiert den Ausschuss über den Stand des Verfahrens zur 1. Änderung des RROP 2008 und den geplanten weiteren Verfahrensablauf (s. Folien der Anlage 1). Nach einer Darstellung von energiepolitischen Grundsatzfragen und der sich daraus ergebenden Arbeitsfelder und auch Zielsetzungen für die Regionalplanung (Folien 15-20) beschreibt Herr Palandt noch einmal die bisher vollzogenen Arbeitsschritte und weist auch auf die derzeitigen Baustellen im Verfahren hin (Folien 21-24). Als aktuelles Ergebnis der Arbeiten präsentiert er Übersichtskarten mit den Flächenkulissen der harten und weichen Tabukriterien, die zum Ausschluss von Windenergienutzung führen (Folien 26-31). Aus diesen Flächenkulissen abgeleitet kann Herr Palandt auch eine überarbeitete Übersichtskarte der Potenzialflächen für Windenergienutzung zeigen (Folie 32). Diese sei aber noch in Überarbeitung, weil derzeit laufend Informationen aus dem Beteiligungsverfahren eingespielt werden müssten. Abschließend schildert Herr Palandt, wie bis zum beabsichtigten Beschluss über den Entwurf zur 1. Änderung des RROPs im Juni dieses Jahres die Abgrenzung der erweiterten und der neuen Vorranggebiete Windenergienutzung vorgenommen werden soll (=Abwägung 2. Ebene) und erläutert den Zeitplan für das weitere Verfahren im Jahr 2013 (Folien 33-35). Ob der relativ lange Zeitraum von zwei Monaten für die Vorbereitung der öffentlichen Auslegung auf die Sommerferien zurückzuführen sei, möchte Herr Abrahms wissen. Herr Palandt bestätigt dies. Um allen Bürgern und Trägern öffentlicher Belange ausreichend Zeit für ihre Stellungnahme zu geben, sei eine Auslegung über die gesamten Sommerferien nicht zweckmäßig. Frau Wockenfuß bittet darum, den Verfahrensstand und den Zeitplan für den weiteren Verfahrensablauf ins Internet zu stellen und durch für den Laien verständliche Erläuterungen zu ergänzen. Herr Schramm fragt, ob die Festlegung eines Vorranggebiets Windenergienutzung Einfluss auf die dort bereits vorhandenen Festlegungen, beispielsweise für die Landwirtschaft, habe. Außerdem möchte er er wissen, inwieweit durch den Betrieb von Windenergieanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen Umweltgefährdungen entstünden. Herr Palandt erklärt, dass die Überlagerung eines Vorranggebietes Windenergienutzung mit einem Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft möglich sei und dieses somit bestehen bleiben könne. Die durch den Bau und den Betrieb von Windenergieanlagen entstehenden Eingriffe in die Landschaft würden im Einzelnen auf der Ebene der Anlagengenehmigung geregelt. Herr Meier bedankt sich bei Herrn Palandt für die umfangreichen Informationen und bittet darum, den Zeitplan nach der nächsten Verbandsversammlung ins Internet einzustellen (Hinweis: Die Übersicht ist direkt im Anschluss an den Fachausschusses freigeschaltet worden und kann im Internet unter eingesehen werden). Punkt 10 Mitteilungen Herr Meier teilt den Wunsch des Vorsitzenden und der Verwaltung mit, die 7. Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung vom auf Dienstag, den zu verschieben. Aus dem Ausschuss gibt es keine Bedenken gegen diese Verschiebung. Herr Meier teilt außerdem mit, dass im Jahr 2013 wieder eine gemeinsame Ausschusssitzung mit dem Ausschuss für Regionalplanung, Naherholung, Metropolregion und Europaangelegenheiten der Region Hannover geplant sei. Diese solle voraussichtlich am im Gebiet des ZGB stattfinden. Auch hier gibt es keine Bedenken seitens der Ausschussmitglieder.

9 - 9 - Punkt 11 Anfragen Es liegen keine Anfragen vor. Punkt 12 Anträge Es liegen keine Anträge vor. Herr Meier bedankt sich bei den Mitgliedern des Ausschusses für Regionalplanung sowie bei den anwesenden Vertretern der Kommunen und der Presse. Er schließt die Sitzung um 18:25 Uhr. Meier Palandt - Vorsitzender - - Erster Verbandsrat - Bortfeld - Protokollführer Protokollnotiz: Die Anlage 1 zu diesem Protokoll liegt nur in elektronischer Form im Sitzungsinformationssystem ( vor.

10 5. Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung in der V. Wahlperiode am 21. Februar Februar 2013, Folie 1

11 Jens Palandt, Abt. R AGENDA der 5. Sitzung des Ausschusses Regionalplanung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung 2. Arbeitsprogrammplanung Abt. R, Sachstand (mündlicher Vortrag) 3. Einrichtung eines regionsübergreifenden Solarpotenzialkatasters, Sachstand (Vorlage 2013/7) 4. Erarbeitung eines Masterplans Radtourismus für den Großraum Braunschweig in Zusammenarbeit mit der Allianz für die Region (Vorlage 2013/8) 5. Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für den Großraum Braunschweig (Vorlage 2013/9) 6. Bauleitplanung gemäß 13a BauGB der Stadt Helmstedt zur Ansiedlung eines Designer Outlet Centers (DOC) in Helmstedt Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens (mündlicher Vortrag) 7. Fortschreibung des Regionalen Rohstoffsicherungskonzeptes für den Großraum Braunschweig (Vorlage 2013/10) 21. Februar 2013, Folie 2

12 Jens Palandt, Abt. R Fortsetzung: Agenda der 5. Sitzung des Ausschusses Regionalplanung: 8. Aktualisierung und Ergänzung der Festlegungen im RROP 2008 für den Großraum Braunschweig für die Funktionsbereiche Erholung und Tourismus (Vorlage 2013/11) 9. RROP 2008, Verfahren zur 1. Änd. bezgl. der Weiterentwicklung der Windenergienutzung, Strategische Umweltprüfung (SUP), Artenschutzprüfungen, Windpotenzialstudie, Rechtsberatung, Vorbereitung der öffentlichen Auslegung, weitere Verfahrensplanung 10. Mitteilungen 11. Anfragen 12. Anträge Gifhorn Wolfsburg Peine Braunschweig Helmstedt Salzgitter Wolfenbüttel Goslar 21. Februar 2013, Folie 3

13 Jens Palandt, Abt. R TOP 1 Gifhorn Wolfsburg Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung Peine Braunschweig Salzgitter Wolfenbüttel Goslar Helmstedt 21. Februar 2013, Folie 4

14 Jens Palandt, Abt. R TOP 2 Gifhorn Wolfsburg Arbeitsprogrammplanung Abt. R, Aktuelle Arbeitsschwerpunkte (mündlicher Vortrag) Peine Braunschweig Salzgitter Wolfenbüttel Goslar Helmstedt 21. Februar 2013, Folie 5

15 Jens Palandt, Abt. R Arbeitsschwerpunkte Abt. R: Klimaschutz / Umbau der Energieversorgung Herausforderung demographischer Wandel Aktive Gestaltung von Schrumpfungs- und Alterungsprozessen in der Region, Erarbeitung Masterplan Daseinsvorsorge Beiträge zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Großraums Braunschweig Verbesserung der Rahmen- bedingungen, Unterstützung der Regionalentwicklung Beiträge zur nachhaltigen Raumentwicklung und Umweltvorsorge im Großraum Braunschweig Regional- und Umweltmonitoring Aufgabenwahrnehmung als Untere Landesplanungsbehörde, Fortschreibung des RROP Interessenvertretung des Großraums BS im Land Niedersachsen, Beobachtung der Entwicklungen im Bereich der EU-Strukturfondsförderung und der Entwicklung des ländlichen Raumes 21. Februar 2013, Folie 6

16 Top 3 Gemeinschaftlicher Aufbau eines regionsübergreifenden Solarpotenzialkatasters und Durchführung einer Laserscannerbefliegung im Großraum Braunschweig 21. Februar 2013, Folie 7

17 ALK-Daten Die Zukunft der Energieversorgung in unserer Region: Laserscannerdaten weitere Anwendungsmöglichkeiten für Laserscannerdaten (z.b.) Einsatz von Laserscannerdaten für den Aufbau eines flächendeckenden Solarpotenzialkatasters im Großraum Braunschweig Hochwasserschutz Gebäudeerfassung (Lärmschutz, Baudenkmale) und weitere Einsatzmöglichkeiten Archäologie Trassenplanung Vegetationserfassung 21. Februar 2013, Folie 8

18 Jens Palandt, Abt. R TOP 4 Erarbeitung eines Masterplans Radtourismus für den Großraum Braunschweig in Zusammenarbeit mit der Allianz für die Region Peine Gifhorn Braunschweig Wolfsburg Helmstedt Vorlage 2013/8 Salzgitter Wolfenbüttel Goslar Erläuterungen: Dipl. Ing. André Menzel 21. Februar 2013, Folie 9

19 Jens Palandt, Abt. R TOP 5 Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für den Großraum Braunschweig Peine Gifhorn Braunschweig Wolfsburg Helmstedt Vorlage 2013/9 Salzgitter Wolfenbüttel Goslar 21. Februar 2013, Folie 10

20 Jens Palandt, Abt. R TOP 6 Bauleitplanung gemäß 13a BauGB der Stadt Helmstedt zur Ansiedlung eines Designer Outlet Centers (DOC) in Helmstedt Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens (!) - Mündlicher Vortrag - Peine Gifhorn Braunschweig Wolfsburg Helmstedt Vorlauf / Unverträglichkeit FOC Helmstedt alt Garbsen-Urteil des OVG Lüneburg Verfahren nach 13a BauGB Erforderlichkeit Raumordnungsverfahren Raumordnerischer Vertrag Salzgitter Goslar Wolfenbüttel 21. Februar 2013, Folie 11

21 Jens Palandt, Abt. R Foto: LfU/ Referat 92 / Dr. Fritsch / Bad Wiessee/ TOP 7 Fortschreibung des Regionalen Rohstoffsicherungskonzeptes für den Großraum Braunschweig - Vorlage 2013/10 Erläuterungen: Dipl. Ing. André Menzel Gifhorn Wolfsburg Peine Braunschweig Helmstedt Salzgitter Wolfenbüttel Goslar 21. Februar 2013, Folie 12

22 Jens Palandt, Abt. R TOP 8 Aktualisierung und Ergänzung der Festlegungen im RROP 2008 für den Großraum Braunschweig für die Funktionsbereiche Erholung und Tourismus Peine Gifhorn Braunschweig Wolfsburg Helmstedt Vorlage 2013/11 Erläuterungen: Dipl. Ing. André Menzel Salzgitter Goslar Wolfenbüttel 21. Februar 2013, Folie 13

23 Top 9 Weiterentwicklung der Windenergienutzung Verfahren zur 1. Änd. des Regionalen Raumordnungs- Programms 2008 Verfahrensstand Strategische Umweltprüfung (SUP) Artenschutzprüfungen Windpotenzialstudie Rechtsberatung Vorbereitung der öffentlichen Auslegung 21. Februar 2013, Folie 14

24 Aufgabenschwerpunkt: Klimaschutz und Umbau der Energieversorgung Der Großraum Braunschweig auf dem Weg zur 100%-Erneuerbare-Energie-Region?! Regionales Energie- und Klimaschutzkonzept ( Masterplan Energiewende ) Projekt Aufbau eines regionsübergreifenden Solarpotenzialkatasters Verfahren zur 1. Änderung RROP2008 Weiterentwicklung der Windenergienutzung Gesamtfortschreibung RROP 2008 Projekte im Arbeitsfeld Klimaanpassung / Klimafolgenmanagement Transparenz und Information: Energieportal für die Region als umfassende Informationsplattform 15 Infos über das Verfahren: Februar 2013, Folie 15

25 REnKCO2 GWh/ /a Ergebnisse der 100%-Szenarien Beitrag der Angebotspotenziale und Vergleich mit x7,1 ggü heute x4,2 x42 x76 Beispiel für Szenario 1: ha neue VR Wind (ca % bez. auf 2010) zzgl. Repowering PV: 60 % Dachflächen, 40 % Freiflächen auf vorbelasteten Arealen (4.400 ha) Potenzial Biomasse lediglich aus Effizienz-und Ertragssteigerung keine zusätzliche Flächeninanspruchnahme (ca ha) x1,1..1,3 x4 x25 x50 x2,9 x4,5 Wind PV Wasser Biogas Solarthermie Klärgas Holz/Stroh Stand 2010 Szenario 1 Szenario 2 x4,1 21. Februar 2013, Folie 16

26 Ausgangslage: Windenergiekonzepte ZGB (Regionale Standortkonzepte mit Ausschlusswirkung) 1. RROP-Konzept aus RROP-Konzept aus 2004 (RROP 2008) - RROP 2008: 34 Vorrang- und Eignungsgebiete für Windenergienutzung mit einer Fläche von ha (= 0,6 % der Gesamtfläche des ZGB) : Installierte Leistung: ca. 550 Megawatt (355 WEA) - Flächendeckendes Landschaftsbildgutachten 1998/ Windpotenzialstudie 1998 / Referenzhöhe 50m (ohne LK GS) 21. Februar 2013, Folie 17

27 REnKCO2 Zweckverband Großraum Braunschweig Bestand Windenergie Anlagenstandorte und Vorranggebiete 355 WEA 550 MW inst. Leistung Mittlerer Flächenanteil: 18 ZGB-Schnitt: ca. 0,6 % Landesschnitt: ca. 0,5 % LF

28 Hauptziele der 1. Änd. des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 Weiterentwicklung der Windenergienutzung (Konzept 3. Generation) Aktiver Klimaschutz, Beitrag zur Minderung der CO 2 -Emissionen, Substitution der Atomenergie Beitrag der erneuerbaren Energien möglichst sozial- und umweltgerecht an der Energieerzeugung erhöhen, Ziel bis 2020: mind. Verdopplung der für Windenergie bereit gestellten Fläche, Verdreifachung der Leistung auf rd.1400 MW Regionale Wertschöpfungsketten aktivieren Rechts- und Planungssicherheit erhalten (u.a. BVG-Urteil vom , Begründung 02/2013) Vorgehensweise mit Augenmaß und Transparenz. Hohe Akzeptanz in der Bevölkerung anstreben. 21. Februar 2013, Folie 19

29 Zielsetzung Klimaschutz sowie Substitution von Atomenergie Energiepolitische Zielsetzung des Landes Niedersachsen 2020 hinsichtlich des Ausbaus der Windenergie an Land (eingebettet in das Bundesprogramm) Der angemessene Beitrag des ZGB: Nds. Großraum BS (11% der Landesfläche) Installierte Leistung in Megawatt 2010: (vorhanden) Installierte Leistung in Megawatt 2020: (Ziel) MW 575 MW MW +/ MW Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Naturschutz: Energiekonzept des Landes Niedersachsen Stand: Februar 2013, Folie 20

30 Verfahren zur 1. Änd. des RROP 2008 Weiterentwicklung der Windenergienutzung Bisheriges Verfahren: 2010 / 2011: flächendeckende Potenzialflächenstudie Nov. 2011: Allgemeine Planungsabsichten verkündet Seit Nov. 2011: - im März 2012: Potenzialflächenkulisse ins Internet gestellt (Transparenz) - rd Stellungnahmen, davon rd. 280 Anträge - 77 Bürgerversammlungen / öffentliche Sitzungen vor Ort - unzählige Abstimmungsgespräche - Planungskonzept justiert / rechtssicher gestaltet - Potenzialflächenkulisse erarbeitet - Aktuell: Erstellung Entwurf (Abwägung 2. Ebene) Peine Salzgitter Braunschweig Goslar Gifhorn Wolfsburg Wolfenbüttel Helmstedt Geplant: Öffentliche Auslegung Juli bis Sept Februar 2013, Folie 21

31 Grundprinzipien des Planungskonzeptes bei der 1. Änderung des RROP 2008 Entwicklung der Windenergienutzung Die bestehende / bewährte Planungskonzeption (1998/2004/2008) wird aufgegriffen und weiterentwickelt Erweiterung bestehender Vorranggebiete (1. Priorität), Entwicklung neuer Vorrang- und Eignungsgebiete (2. Priorität) Weiterhin Konzentration raumbedeutsamer Windenergieanlagen auf geeigneten möglichst umwelt- und sozialverträglichen Standorten (ab ca. 50 ha, Standortabstände i.d.r. 5 km, mind. 1000m zu Siedlungen, 500m zu Einzelhäusern) Festhalten an der Ausschlusswirkung Festhalten am Schutzzonenkonzept gemäß aktualisiertem Landschaftsbildgutachten Regionaler / lokaler Netzausbau wird mitgedacht 21. Februar 2013, Folie 22

32 Verfahren zur 1. Änd. des RROP 2008 Weiterentwicklung der Windenergienutzung Die zentralen Baustellen im Verfahren: Zielsetzung / Orientierung: In etwa Flächenverdopplung Akzeptanz in der Bevölkerung (hohe Sozial-/Umweltverträglichkeit) Entwicklung / Feinjustierung des Planungskonzeptes, Anforderungen an schlüssiges Planungskonzept / Planungskriterien (harte / weiche..) Berücksichtigung Landschaftsbildgutachten (trotz Windenergie-Ausbaudruck) Artenschutz / Umweltprüfung Eignungsgebiete Windenergie auf großflächigen Industrie-Gebieten Wegplanung von Altstandorten (wenn < 500 m zu Wohnbebauung) Windenergienutzug im Wald (LROP neu) vordenken, strategische Sicht Berücksichtigung regionalökonomischer Fragestellungen im Abwägungsprozess, Bürgerwindparks, Akzeptanz, Teilhabe 21. Februar 2013, Folie 23

33 Verfahren zur 1. Änd. des RROP 2008 Weiterentwicklung der Windenergienutzung Gutachten / Expertisen Aktualisierung Landschaftsbildgutachten (flächendeckend) Aktualisierung Windpotenzialstudie - zunächst nur Potenzialflächen geplant/erforderlich: flächendeckende Ermittlung der Windhöffigkeit Artenschutzprüfungen/Standortalternativen Artenschutz / Umweltbericht (nur Potenzialflächen) Umweltbericht (SUP) Rechtsexpertisen (Phase bis Entwurfserstellung / Phase bis Satzungsbeschluss) (u.a. Planungskonzept, Rückplanung / Entschädigungsfragen, Abstandsfragen, Eignungsgebiete, Landschaftsbild, Artenschutz) 21. Februar 2013, Folie 24

34 Schlüssiges Planungskonzept Windenergie (BVG-Urteil v ) Arbeitsschritt Potenzialflächenermittlung Abschnittweise Aufstellung (1. Ebene) 0. Anwendung hartes Kriterium: Windhöffigkeit / Windeignung - im ZGB flächendeckend in 150m Referenzhöhe vorhanden 1. Anwendung der sonstigen harten Kriterien - zwingende oder tatsächliche Gründe / sind der Abwägung entzogen 2a) Anwendung (abstrakter) weicher Kriterien, nicht LaBild - eigener planerischer Wille des Plangebers - Bestandteil des Abwägungsprozesses 2b) Anwendung konkretes weiches Kriterium Landschaftsbild - Tabuzonen gemäß flächendeckenden(!) LaBild-Gutachten 2c) Mindestgröße der neuen Vorrang-/Eignungsgebiete 50 ha / >300ha - Grundlage für Mindest-Konzentrationsmöglichkeit ZWISCHENSTAND POTENZIALFLÄCHENKULISSE ( ca ha) 3. Anwendung hartes Kriterium Artenschutz ( 44BNatSchG) - Ermittlung ausgewählter Fauna nur in Potenzialflächenkulisse - zwingende tatsächliche Gründe / sind der Abwägung entzogen 21. Februar 2013, Folie 25

35 Anwendung als harte Kriterien (Tabuzonen) u.a. Vorranggebiete aus dem LROP / RROP, u.a. Rohstoffsicherung, Natur und Landschaft, NATURA 2000 Naturschutzgebiete, LSG mit Bauverbot Nationalpark Überschwemmungsgebiet (auch vorläufig gesicherte) Wasserflächen Siedlungsflächen (RROP-Graulayer) BAB, Bundes-, Landes-, Kreisstraßen, Bahnlinien Hoch- und Höchstspannungsleitungen Radar Flugsicherung mit 3000m-Ausschluss Flugplätze einschließlich Bauschutzzonen Verkehrsflughafen BS, Modellflugplätze Verkehrslande- und Segelflugplätze 21. Februar 2013, Folie 26

36 Anwendung als weiche Kriterien (Tabuzonen): Vorrang- und Vorbehaltsgebietsfestlegungen gem. RROP 2008 Vorranggebiete intensive Erholung ruhige Erholung Vorbehaltsgebiete Wald zur Vergrößerung des Waldanteils 21. Februar 2013, Folie 27

37 Anwendung als weiches Kriterien (Tabuzonen): Mindestabstände zu Siedlungsflächen Puffer / Mindestabstände: Geschlossene Bebauung 1000m Einzelhäuser Außenbereich 500m Camping-/Ferienhausgebiete 1000m Kur- und Klinikgebiete 1200m (weitere Sonderfälle noch in Prüfung) 21. Februar 2013, Folie 28

38 Anwendung als weiche Kriterien (Tabuzonen): Avifaunistisch wertvolle Bereiche (ab regionaler Bedeutung) 21. Februar 2013, Folie 29

39 Anwendung als weiche Kriterien: Kernbereiche (Tabuzonen) gem. Landschaftsbildgutachten Kernbereiche Größe der Standorte: min 50 ha / max. 300 ha 21. Februar 2013, Folie 30

40 Anwendung der harten und weichen Tabukriterien (insgesamt) 21. Februar 2013, Folie 31

41 Potenzialflächenkulisse ZGB nach Anwendung der harten und weichen Tabuzonen 21. Februar 2013, Folie 32

42 Verfahren zur 1. Änd. des RROP 2008 Weiterentwicklung der Windenergienutzung Derzeit in Bearbeitung: Auswahl und Abgrenzung der neuen Vorrang- und Eignungsgebiete innerhalb der Potenzialflächenkulisse sowie Überprüfung bereits bestehender Standorte im 500m-Abstandsbereiches zu Siedlungen Standortbezogene Abwägung 2. Ebene - Anwendung der Kriterien zur konkreten Gebietsauswahl / Gebietsabgrenzung (u.a. geplante NSG, LSG, Naturpark, Richtfunktrassen, Bau- und Bodendenkmäler, Nutzung von großflächigen Gewerbe- und Industriegebieten, Wetterradar zw. 3 und 15km) - Abstände zw. WEA 5 km und in Teilräumen im Einzelfall bis zu 3km, 5-km-Puffer zu Harz / Elm und sonstige Puffer in Naturäumen - Netzanbindung / Erschließung - lf. Integration der Ergebnisse der SUP - Rückkopplung zum 1400-MW-Ziel (Steckbriefe) 21. Februar 2013, Folie 33

43 Arbeitsschritte / Quantifizierung (Stand 02/2013): Orientierung / Zielgröße: mind MW installierte Leistung bis 2020 Verbandsgebiet ha Bestand Vorrang-/Eignungsgebiete RROP ha (=0,6 % ZGB-Fläche) Potenzialflächenkulisse Ermittlung der 1. Schritt - harte Kriterien ca ha Potenzialflächen: 2. Schritt - weiche Kriterien ca ha 3. Schritt Landschaftsbild ca ha 4./5. Schritt 50 ha / Artenschutz ca. +/ ha Plausibilitätsprüfungen von Einzelflächen, Eignungsprüfung Abwägung 2. Ebene (u.a. 5km/3km-Abstände zw. Standorten) Öffentliche Auslegung / Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Erörterungen (voraussichtlich 3. Quartal 2013) Beschluss über die 1. Änd. des RROP 2008 über die Weiterentwicklung der Windenergienutzung (voraussichtlich 1. Quartal 2014) Summe neue Vorrang-/Eignungsgebiete voraussichtlich bis ha Neue Vorrang- und/oder Eignungsgebiete Ziel: ca bis ha ~ ha 21. Februar 2013, Folie 34

44 Jens Palandt, Abt. R 21. Februar 2013, Folie 35

45 Jens Palandt, Abt. R TOP 10 Mitteilungen Gifhorn Wolfsburg Peine Braunschweig Helmstedt Salzgitter Wolfenbüttel Goslar 21. Februar 2013, Folie 36

46 Jens Palandt, Abt. R TOP 11 Anfragen Gifhorn Wolfsburg Peine Braunschweig Helmstedt Salzgitter Wolfenbüttel Goslar 21. Februar 2013, Folie 37

47 Jens Palandt, Abt. R TOP 12 Anträge Gifhorn Wolfsburg Peine Braunschweig Helmstedt Salzgitter Wolfenbüttel Goslar 21. Februar 2013, Folie 38

48 5. Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung in der V. Wahlperiode am 21. Februar 2013 Kommen Sie gut nach Hause! 21. Februar 2013, Folie 39

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