Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Stuttgart -Erfahrungsbericht-

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1 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Stuttgart -Erfahrungsbericht- Langenargen Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Wöhrle Stadtentwässerung Stuttgart (SES), Sachgebiet Datenmanagement

2 Inhalt 1 Projektablauf 2 3 Grundlagen - Datenerhebung / Datenverschneidung Stuttgarter Modell 4 Sonderfall Städtische Ämter 5 Öffentlichkeitsarbeit 6 Fortführung 7 Fazit

3 Projektablauf Vorarbeiten VOF - Verfahren Projektarbeit Anfang 2010 Erste Gemeinderatsvorlage Luftbildbefliegung Modellauswahl Kostenaufteilung Flächenauswertung Grundsatzbeschluss Gemeinderat Teilnehmerwettbewerb Europaweit (36 Anforderungen) 11 Bewerbungen 33 Bieter Einführung (Satzung) Ab 2007 auch parallel dazu Fortführung Zum Abschluss komplexe FälleF und städtische Ämter

4 Fragestellungen fürf r das Gebührensplitting Ermittlung der gebührenrelevanten Flächen Welche Flächenanteile sind auf jedem Grundstück versiegelt? Welche, und wie viel m² der versiegelten Bodenflächen und bebauten Flächen entwässern in den Kanal? (Ermittlung der Kosten fürf r die Niederschlagswasserbeseitigung)

5 Beteiligte Technik Rechnungswesen 66 K Stadtkämmerei 66-IuK Abt. Entwässerung Stadtmessungsamt BFUB Recht Rechtsamt Anwaltskanzlei Recht

6 Frühzeitige Beachtung des Datenschutzes ALB- / Grundsteuer- / Kundendaten Verarbeitung von personenbezogenen Daten BDSG, LDSG BW Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten Zutrittskontrolle zum Serverraum Unterzeichnung einer Datenschutzverpflichtungserklärung verbindliche Projektregeln dezidierte Benutzerzugriffsrechte Protokollierung von Datenzugriffen

7 Basisdaten für das Projekt in Stuttgart Grafische Katasterdaten (ALK) Flurstücke u. Gebäude (-grundrisse) Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB) Sachdaten zu den Gebäudegrundflächen aus dem DBALIBU Daten vom Steueramt Grundsteuerabgabendaten (GAD) Objekt- und Verweisdatei (OVD) Orthobilder > nicht erkennbar ob Flächen an Kanalisation angeschlossen! Kanalinformationssystem (KIS)

8 Orthobilder Frühjahr 2009, 0,2 m Bodenauflösung Frühjahr 2002, 0,1 m Bodenauflösung Sommer 2006, 0,2 m Bodenauflösung

9 Adressdaten Adressbestände? Abrechnungssystem? Adresse unbekannt!

10 Verschneidung KIS ALK Dauersperren kein Kanalanschluss (K) Als Basisinformation zur Ermittlung der nicht an den Kanal angeschlossenen Grundstücke diente das Kanalnetz aus dem Kanalinformationssystem. Alle Bereiche, in denen gar keine Kanäle liegen, können auch nicht angeschlossen sein. Da jedoch nicht die tatsächlichen Kanäle bis zum Haus verzeichnet sind, sondern nur die öffentliche Kanalisation, wurde um die Kanäle mit Hilfe des GIS - Systems ein sogenannter Puffer berechnet und alle Grundstücke ermittelt, die davon noch betroffen waren. Sämtliche Grundstücke, die nicht von der 100 m Kanalpufferzone geschnitten werden, wurden im Projekt nicht befragt, da vermutlich kein Kanalanschluss vorliegt. > Plausibilitätsprüfung! Es handelt sich um ca Grundstücke die mit der Dauersperre K gesperrt wurden.

11 Verschneidung KIS ALK Pufferzonen 100 m Puffer 100 m Puffer, graue Bereiche = kein Kanalanschluss

12 Informationen aus dem ALB Dauersperren Nutzungseintrag (N) Spezielle Nutzungseinträge ge des ALB werden fürf r die Befragung gesperrt, d.h. es werden keine Fragebögen gen an diese Grundstücke versendet, da davon ausgegangen wird, dass sich dort keine gebührenpflichtigen Gebäude und / oder Versiegelungsflächen befinden. Regel zur Ermittlung: Alle Grundstücke mit Nutzungseinträgen der nachfolgenden Liste werden gesperrt: 1. Das Flurstück weist nur Nutzungseinträge der nachfolgenden Liste auf (Achtung: mehrfacheinträge zu einem Flurstück beachten) 2. Alle Flurstücke eines Grundstücks weisen nur Nutzungeseinträge der nachfolgenden Liste auf Ackerland, Grünland, Laubwald, Mischwald, Weingarten, Gehölz, Graben, Bach, Fluß, Kanal, See, Teich, Hafen, Gartenland Es handelt sich insgesamt um ca Grundstücke (davon aber ca schon durch Kanal gesperrt).

13 Bearbeitung der RücklR ckläufer Jeder Flächenerfassungsbogen wird geprüft! Plausibilitätspr tsprüfung Möglichst mit EDV-Unterst Unterstützungtzung In Zweifelsfällen llen Rücksprache mit dem Grundstückseigent ckseigentümer bzw. örtliche Überprüfung Archivierung Alle Dokumente müssenm 10 Jahre archiviert werden! Prüfung Flächenerfassungsbogen Gebührenbescheid

14 ... fürf r die Stadt: Auswirkungen des Gebührensplittings keine Mehreinnahmen für die Stadt keine zusätzlichen Gebühreneinnahmen evtl. Mehrbelastung für den Haushalt durch eigene Grundstücke... fürf r den Gebührenzahler: relativ geringer Wasserverbrauch und relativ große Fläche z.b. Baumärkte = Mehrbelastung relativ hoher Wasserverbrauch und relativ kleine Fläche (z.b. Mietshäuser) = Entlastung gerechtere Verteilung der Gebühren

15 VORENTWURF UAG

16 Stuttgarter Modell Gemischtes Verfahren aus Vor-Ermittlung anhand von ALK und Klärung der Anschlusssituation durch ein Selbstauskunftsverfahren: Die Gebäudegrundflächen (nicht die Dachflächen) werden auf der Grundlage der ALK und DBALIBU ermittelt. Es wird zwischen Sonder- und Regelgrundstücken unterschieden: Sondergrundstücke: Vollständige Flächenauskunft muss durch den Eigentümer erfolgen Regelgrundstücke: Die potentielle Versieglungsfläche wird über einen statistisch ermittelten Faktor berechnet und kann vom Eigentümer angenommen oder verifiziert werden

17 Grundstückstypen Regelgrundstück Fälle 11,5 Mio. m² 1. Fläche max m² 2. Nutzungsart: Gebäude- u. Freifläche Wohnen (GFW) Gebäude- u. Freifläche Handel (GFHW) 3. Zuschlagsfaktor bis 500m² 1,52 ab 501m² 1,68 oder Möglichkeit der Selbstauskunft Sondergrundstück Fälle - 19,7 Mio. m² Fläche über 1.000m² Nutzungsart nicht GFW / GFHW Pflicht zur Selbstauskunft

18 Erhebung der Gebühren Seit der Einführung am wird das Schmutzwasserentgelt gemeinsam mit dem Frischwasser, in einer Rechnung durch die EnBW eingezogen. Veranlagung Eigenwasser, temporäre Einleiter, Grundwasser, Starkverschmutzerzuschläge > keine Wasserzählerkunden >>> Veranlagung durch SES Die Niederschlagswassergebühr wird gemeinsam mit den Grundbesitzabgaben durch die Stadtkämmerei erhoben. Zahlreiche Grundstücke, welche befestigte Flächen haben, wurden bisher nicht zur Grundsteuer veranlagt Teilweise keine Zustellungsadresse bekannt Vergabe neues Buchungszeichen

19 Städtische Grundstücke Ausgangssituation Aus vielfältigen Gründen waren Ende 2008 viele städtische Grundstücke noch nicht in die Gebühr gegangen Es konnte kein zuständiges Amt ermittelt werden Fragebögen wurden nicht zurückgesendet oder unvollständig ausgefüllt Bei Grundstücken mit mehreren beteiligten Ämtern unklare Zuständigkeit Fehlende Funktionalität des Bearbeitungsprogramms

20 Städtische Grundstücke Lösung im Rahmen von NKF (Neues kommunales Finanzsystem) wurden die städtischen Flurstücke ermittelt und die zuständigen Ämter festgelegt Zusätzlich wurde, im Falle einer Zuständigkeit von mehreren Ämter, die Abgrenzung innerhalb eines Flurstücks grafisch aufgenommen und festgelegt Das Programm wurde um eine Programmfunktion erweitert, mit der die auf einem Grundstück erfassten Informationen zu den bebauten und versiegelten Flächen für die Gebührenübermittlung auf mehrere Gebührenschuldner entsprechend ihres tatsächlichen Gebührenanteils aufgeteilt und zukünftig verwaltet werden können Infoveranstaltung / Schulung für einzelne Ämter / Jour Fix Termine

21 Tiefbauamt Komponenten der Öffentlichkeitsarbeit Akzeptanz Infoline Presse Infomobil Info Veranstaltungen Kunden / Bürger Großkunden (Fläche bzw. Anzahl) Internet Broschüre Politische Gremien

22 Tiefbauamt Internetpräsenz Bei Einführung und fortlaufendem Betrieb

23 Tiefbauamt Fortführung -

24 Tiefbauamt Kennzahlen - Fortführung ca Flurstücke im Liegenschaftskataster Flurstücke verändert Gebäude und Gebäudeteile eingemessen Kaufpreissammlung Eigentumsübertragungen ca. 30% Grundstücke (bebaut u. unbebaut) = 1900 Jahresbericht 2009 Technisches Referat Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart

25 Tiefbauamt Ablauf Fortführung

26 Tiefbauamt Fazit Notwendigkeit frühzeitiger Einbindung aller Fachbereiche Hoher Personalbedarf (Intern oder / und Extern) bei Einführung Synergieeffekte suchen und nutzen Kanalnetzberechungen Überflutungsvorsorge Luftbilder Umweltaspekt aufgreifen und publizieren Fortführung Personalbedarf berücksichtigen Frühzeitiges Aufgreifen von Entwicklungen ALKIS Gerichtsurteile Häufung von Nachfragen / Einsprüchen zu einem Thema > ggf. Satzungsänderung

27 Tiefbauamt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen?

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