KORA. Evaluation der Schafsömmerung im Hinblick auf die Rückkehr des Wolfes. KORA Bericht Nr. 17 d Mai 2003 ISSN

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1 KORA Bericht Nr. 17 d Mai 2003 ISSN Evaluation der Schafsömmerung im Hinblick auf die Rückkehr des Wolfes KORA Koordinierte Forschungsprojekte zur Erhaltung und zum Management der Raubtiere in der Schweiz. Coordinated research projects for the conservation and management of carnivores in Switzerland. Projets de recherches coordonnés pour la conservation et la gestion des carnivores en Suisse. KORA, Thunstrasse 31, CH-3074 Muri. Tel , Fax , info@kora.ch,

2 2 KORA Bericht Nr. 17 d KORA Bericht Nr. 17 deutsch: Evaluation der Schafsömmerung im Hinblick auf die Rückkehr des Wolfes Autor Auteur Author Patrick Waeber Bearbeitung Adaptation Editorial Christof Angst, Susanne Hagen, Urs Breitenmoser (Text) Christof Angst (Layout) Bezugsquelle Source Source KORA, Thunstrasse 31, CH-3074 Muri T / F info@kora.ch Als pdf: Titelfoto Photo de la page de titre Front cover picture Von links oben nach rechts unten: Diemtigtal, Kiental, Valle di Poschiavo, Val Mesolcina, Turtmanntal und Val Ferret (Bilder: Patrick Waeber). Anzahl Seiten/ Pages: 47 ISSN KORA Mai 2003

3 Mai Evaluation der Schafsömmerung im Hinblick auf die Rückkehr des Wolfes Patrick Waeber

4 4 KORA Bericht Nr. 17 d Dank Pro Natura, für die finanzielle Unterstützung der Studie. Allen Schafhaltern für die aufschlussreichen Diskussionen und die kooperative Zusammenarbeit: P. Botelli, R. Bregi, F. Cereghetti, R. Dorsa, M. Heller, B. Hiltbrand, R. Hiltbrandt, W. Huber, S. Livio, G. Mazzolini, F. Mürner, R. Oggier, S. Oggier, D. Raselli, O. Sarrasin, A. Stern, H. Weissmüller, A. Zarro. Für hilfreiche Tipps, Hinweise, Daten zur Schafsömmerung oder zum Wolfsauftreten in der Schweiz und interessante Diskussionen: KORA: Ch. Angst, U. Breitenmoser, S. Hagen, J.-M. Landry, P. Oggier, A. Siegenthaler, J.-M. Weber Landwirtschaftsamt des Kantons Bern: P. Kocher, U. Scherz Landwirtschaftsamt des Kantons Graubünden: M. Hunger, V. Luzi Landwirtschaftlicher Berater Poschiavo: C. Mengotti Landwirtschaftlicher Berater Mesolcina: A. Toscano Bundesamt für Landwirtschaft (BLW): H. Roggo, S. Vogel Vertretern des Jagdwesens: Wildhüter: A. Brunner, A. Berri, R. Kunz, A. Plozza, P. Schmid Jagdinspektorat des Kantons Graubünden: G. Brosi WWF Schweiz: D. Calegari, P. Lüthi Eidgenössische Forschungsanstalt für Pflanzenbau, Changins: J. Troxler WildVet: M. Giacometti Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL): Ch. Jäggi. Bundesamt für Statistik (BfS): D. Bohnenblust Digitale geographische Daten: Gewässer und politische Grenzen: BFS GEOSTAT, Bundesamt für Landestopographie; Ortschaft und Wald: Vector 200, Bundesamt für Landestopographie; Höhenmodell: DHM25: Bundesamt für Landestopographie; RIMINI: Bundesamt für Landestopographie, BFS GEOSTAT.

5 Mai 2003 Inhalt 5 Evaluation der Schafsömmerung im Hinblick auf die Rückkehr des Wolfes Inhalt Zusammenfassung 6 1. Einleitung 6 2. Methode Typisierung und Definition der Weidesysteme Auswahl der Talschaften Datenaufnahme Modell 9 3. Ist-Zustand Diemtigtal Kiental Valle di Poschiavo Val Mesolcina Turtmanntal Val Ferret Behirtung des Ist-Zustandes Behirtung nach Herden-Zusammenlegung Diskussion Die untersuchten Talschaften Zusätzliche Kosten Ausblick: Vom Modell zur Realisierung Schlussbemerkungen Literatur 24 Anhänge 25 I. a f Karten der Talschaften mit Weiden im Ist-Zustand II. Sömmerungsbeitragsverordnung und revidierter Artikel 4 der Sömmerungsbeitragsverordnung 32 III. Verordnung des BLW über die Bewirtschaftung von Sömmerungsbetrieben 34 IV. Höchstbesatz pro untersuchter Weide 36 V. a f Karten der Talschaften mit Weiden nach der Herden-Zusammenlegung VI. Befürchtungen der Schafhalter 44 VII. Vorteile einer Behirtung 44 VIII. Aspekte der Schafbehirtung 45

6 6 Zusammenfassung/Einleitung KORA Bericht Nr. 17 d Zusammenfassung Mitte der 90er-Jahre wanderten die ersten Wölfe von Italien her in den Kanton Wallis ein. Seither traten regelmässig einzelne Wölfe im Kanton Wallis, Tessin und Graubünden auf. Das Zusammentreffen der Wölfe mit der jetzigen Form der Schafsömmerung, wie sie in Teilen der Schweizer Alpen praktiziert wird, führte zu hohen Schäden. Punktuelle, zeitlich begrenzte Schutzmassnahmen lösen das Problem nicht, weil Wölfe auf ungeschützte Herden ausweichen können. Umgekehrt wäre ein flächendeckender Schutz bei Beibehaltung der aktuellen Beweidungsstruktur unrealistisch teuer. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) änderte auf 2003 die Sömmerungsbeitragsverordnung und bezahlt nun für behirtete oder in einer Umtriebsweide gesömmerte Schafe einen höheren Betrag. Die meisten Schafherden sind heute aber nicht gross genug, um mit dem erhöhten Sömmerungsbeitrag einen Hirten finanzieren zu können. Wir haben in sechs Talschaften untersucht, ob eine Beweidung der Täler mit einer ungefähr gleich grossen Anzahl Tiere möglich ist, ohne dass die Alpen übernutzt werden und so, dass sämtliche Herden behirtet werden könnten. Die Resultate zeigen, dass sich in einigen Fällen mithilfe der erhöhten Sömmerungsbeiträge und durch minimale Veränderungen der Alpsömmerung eine kostendeckende Finanzierung einer Totalbehirtung realisieren lässt. 1. Einleitung Früher war die Rindviehhaltung der zentrale Produktionszweig in den Alpen (Hofmann 1984). Heute werden auf kleinen Betrieben immer weniger Kühe gehalten einerseits als Folge des hohen Anteils an Nebenerwerbslandwirten und andererseits wegen der Milchkontingentierung und der teilweisen Aufgabe von Mähwiesen (Abb. 1). Topographisch schwieriges Gelände wird nur noch mit Schafen oder gar nicht mehr beweidet frei werdende, zum Beispiel ehemals mit Rinder bestossene Flächen oder schon aufgelassene Gebiete stehen dem Schaf als Sömmerungsweide zur Verfügung (Marty 1996). Die Abwesenheit von Grossraubtieren in der Schweiz in den letzten 100 Jahren hat die Art der Sömmerung von Kleinvieh verändert. Früher wurden Schaf- und Ziegenherden behirtet, um die Weidegründe optimal zu nutzen und die Herden vor allzu grossen Schäden durch Raubtiere (Wolf, Luchs, Bär) sowie vor Elementarereignissen (Wetterumstürze) und Krankheiten zu schützen. Heute werden rund Schafe anfangs Sommer auf die Alp getrieben und nur sporadisch meist einmal wöchentlich kontrolliert. Das Aufeinandertreffen der ersten, Mitte der 1990er-Jahre in die Schweiz eingewanderten Wölfe (Abb. 2) mit den gesömmerten Schafen hat zu hohen Schäden geführt. Ein Wolf kann in einer ungeschützten Herde nicht nur mehrere Tiere während eines Angriffs Rinder Prozent 100 Schafe 50 Pferde Ziegen Jahr der Zählung Abb. 1: Bestandesentwicklung der Nutztiere in der Schweiz (Daten vom Bundesamt für Statistik:

7 Mai 2003 Methode 7 töten, sondern auch einen grossen Lateralschaden anrichten. Zeitlich und örtlich begrenzte Schutzmassnahmen lösen dieses Problem nicht, da Wölfe Tagesstrecken von mehr als 40 km zurücklegen können und somit auf ungeschützte Herden ausweichen können. Ein optimaler Schutz der gesömmerten Schafe lässt sich nur erreichen, wenn die Schafalpung der neuen Situation angepasst wird. Die Rückkehr der Wölfe verursachte nicht nur einen Anstieg der Kleinviehverluste, auch der Widerstand der Nutztierhalter gegenüber dem Wolf nahm zu. Mittels Präventionsmassnahmen können die wirtschaftlichen Schäden vermindert sowie der Konflikt entschärft werden. Präventionsmassnahmen mit Hirten und Herdenschutzhunden sind nicht billig, sie sind aber bislang die effektivsten Schutzmassnahmen gegen Wölfe (Landry 1999). Damit aber möglichst flächendeckend Massnahmen ergriffen werden können, muss für die Schafhalter eine finanziell tragbare Lösung gesucht werden. Das BLW hat auf den 01. Mai 2003 die Sömmerungsbeiträge für Schafe so geändert, dass die Schafhalter von behirteten oder in Umtriebsweiden gehaltenen Herden höhere Beiträge erhalten. Die neue Verordnung sieht vor, dass für ständig (d. h. während der gesamten Sömmerungszeit) behirtete Herden CHF 300. pro Normalstoss (NS; entspricht etwa 12 Schafen), für Herden in Umtriebsweiden CHF 220. an die Schafhalter ausbezahlt wird. Schafhalter, die ihre Herden frei und unbeaufsichtigt auf den Sömmerungsweiden grasen lassen, erhalten wie bis anhin CHF 120. pro NS. Mit den Sömmerungsbeiträgen wird die Bewirtschaftung und Pflege der ausgedehnten Sömmerungsweiden in den Alpen und Voralpen sowie im Jura gewährleistet. Obwohl die ständige Anwesenheit von Hirten als nützlichen Nebeneffekt den Schutz der Schafe gegen Raubtiere erleichtert, ist dies gemäss BLW nicht der Zweck der Sömmerungsbeiträge. Ziel dieser Arbeit ist, abzuklären, wie sich die Bewirtschaftung von Schafalpen in einzelnen Talschaften während der Sömmerungszeit optimieren lässt. Wie kann ein möglichst flächendeckender Schutz der gesömmerten Schafe mittels Behirtung finanziert werden, ohne dass die Besitzer eine Behirtung finanziell selber tragen müssen, oder dass zumindest die Kosten tragbar werden? Wie könnte die Beweidung eines Tals mit einer ungefähr gleich grossen Anzahl Tieren erfolgen, die effiziente Schutzmassnahmen ermöglicht (Behirtung)? In sechs exemplarisch ausgewählten Talschaften haben wir geprüft, ob ein Zusammenlegen mehrerer kleiner Schafherden möglich wäre. Ich habe hierfür die aktuelle Weideorganisation untersucht: Auf welcher Sömmerungsweide und zu welchem Zeitpunkt hat es wie viele Tiere und wie werden diese geführt? Gäbe es Flächen, die für eine Beweidung nach der Weidezusammenlegung nicht mehr in Frage kämen? 2. Methode 2.1. Typisierung und Definition der Weidesysteme (modifiziert aus Arbeitsgruppe Nachhaltige Schafalpung, 1999) Wanderherde: Die Herde ist ständig behirtet, bleibt mehr oder weniger zusammen und wird täglich auf die vom Hirten ausgewählten Weideplätze geführt. Nachts: gemeinsame Schlafplätze an mehr oder weniger ebenen Stellen. Über- oder Unternutzung der Weiden können so vermindert werden. Umtriebsweide: Die Herde steht während der Sömmerungszeit teilweise unter dauernder Behirtung. Die Weideführung wird unterstützt durch Zäune, sodass sowohl eine Übernutzung bevorzugter Teile als auch eine Unternutzung vermieden werden kann. Nicht beweidbare Flächen werden ausgeschieden. Standweide: Die Herden sind dauernd oder sporadisch beaufsichtigt. Es gibt keine systematische Weideführung, was zu unter- und übernutzten Flächen führen kann. Auszäunung nicht beweidbarer Flächen. Freier Weidegang: Die Herden werden selten bis nie beaufsichtigt (was keiner Behirtung entspricht). Die Schafe können nach Belieben umherziehen, da sie weder geführt noch eingezäunt werden. Dies kann zu unter- und übernutzten Flächen führen. Dauernde Behirtung: Ein Hirte bleibt während des Tages ständig bei der Schafherde. Der Hirte kann bei einem Weidewechsel zusätzlich von Treibhunden unterstützt werden. Während der Nacht werden die Schafe in eingezäunten Parks (= Koppeln) gehalten. Bei dauernder Behirtung wird zur besseren Weidekontrolle ein Weidejournal geführt Auswahl der Talschaften In drei geographisch unterschiedlichen, für die Schafhaltung bedeutsamen Kantonen haben wir jeweils zwei Talschaften ausgewählt (Abb. 2). Die Unterschiede in der Schafhaltung (Sömmerungsdauer, Alpauf- und Alpabzug) sollen als Voraussetzung für das Testen des in Kapitel 2.4. erläuterten Modells gelten. Die Täler wurden nach folgenden Kriterien ausgewählt: - grosse Anzahl gesömmerter Schafe (um Modell zu testen), - Talschaften, wo die Wahrscheinlichkeit für ein Wolfsauftreten gegeben ist und/oder bereits Wölfe aufgetreten sind (Abb. 2, Tab. 1), - oder wo bereits andere Raubtiere (wie zum Beispiel der Luchs) vorkommen, da in solchen Gebieten ein Anpassen der Sömmerungsmethoden von Vorteil sein kann.

8 8 Methode KORA Bericht Nr. 17 d Abb. 2: Schweizer Karte mit den sechs untersuchten Talschaften und dem bisherigem Wolfsauftreten. Die Talschaften sind jeweils durch eine Zahl (1 6) markiert und werden in der Tab. 1 näher beschrieben. Das Auftreten des Wolfes ist in gesicherte (o) und nicht gesicherte Nachweise (*) unterteilt. Tab. 1: Die Talschaften sind durch eine Zahl (1 6) markiert und kurz charakterisiert. In runden Klammern () ist der Zeitraum dargestellt, in welchem Risse durch Grossraubtiere auftraten, in eckigen Klammern [ ] ist die Entschädigungssumme für diese Tiere angegeben. Seit 1988 ist der Bund für Entschädigungszahlungen für Raubtierrisse zuständig; zuvor hat der Schweizerische Bund für Naturschutz (heute Pro Natura) die Entschädigungen bezahlt. Alle hier angegebenen Beträge sind in CHF angegeben. Entschädigungssumme Wolf für die gesamte Schweiz von : CHF Talschaft Diemtigtal (BE) Kiental (BE) Valle di Poschiavo (GR) Val Mesolcina (GR) Turtmanntal (VS) Val Ferret (VS) Anzahl Schafe Anzahl Herden Anzahl Wolfsrisse (Zeitraum) und [Entschädigungen durch den Bund] Anzahl Luchsrisse (Zeitraum) und [Entschädigungen durch den Bund] ( ) [ ] 42 ( ) [ ] (2000) [ ] 28 ( ) [ ] 96 ( ) [ ] 1) 6 (1994) [ ] 1) wurden im Val Ferret und Umgebung 117 Schafe und zwei Ziegen im Wert von CHF gerissen. WWF und Pro Natura kamen für CHF 30'000. auf.

9 Mai 2003 Methode Datenaufnahme In den sechs Talschaften habe ich die Anzahl der im Stichjahr 2002 gesömmerten Schafe erfasst sowie deren Beweidungsart aufgenommen. Von den Landwirtschaftsämtern der jeweiligen Kantone habe wir die aktuellsten Sömmerungsdaten (2001/2002) erhalten. Berücksichtigt wurden nur die beitragsberechtigten Schafe (Muttertiere und Lämmer als Mittleres Alpschaf (MAS) vermerkt). Die Weidegrenzen haben wir auf Karten eingetragen (Anhang I a f). Mit Vertretern der Schafhalter, der Landwirtschaft, der Wildhüter und der Gemeinden wurden mögliche Zusammenlegungen einzelner Schafweiden und Probleme der Schafsömmerung diskutiert Modell Ausgangslage: Für die Berechnungen gehen wir von einem Hirtenlohn von CHF 130. brutto pro Tag aus (dies ist der Lohn, den das KORA für einen Hirten bezahlt). Die Sömmerungszeit ist in den drei Regionen unterschiedlich. Sie beträgt 75 bis 120 Tage. Die Behirtung einer Schafherde beliebiger Grösse während der gesamten Sömmerungszeit von beispielsweise 100 Tagen würde somit CHF 130. x 100 = CHF kosten. Ist die Altersstruktur bekannt, so entspricht eine Grossvieheinheit (GVE) 5,88 adulten weiblichen Schafen. Ein Mutterschaf = 0,17 GVE, wobei hier bereits Lämmer im Faktor der weiblichen Tiere mit eingerechnet sind. Ist die Altersstruktur nicht bekannt, so entspricht eine GVE 11,61 Schafen (1 Schaf = 0,0861 GVE, pers. Mitteilung, H. Roggo, BLW). Diese 0,0861 GVE entsprechen einem Mittleren Alpschaf (MAS). Es ist den Kantonen überlassen, mit welchem Faktor sie rechnen (die meisten benutzen den Faktor 0,17). In dieser Evaluation rechnen wir zur besseren Übersicht (effektive Anzahl gesömmerter Schafe) jeweils mit dem Faktor 0,0861. Alte Regelung (bis 30. April 2003, aus der Sömmerungsbeitragsverordnung (SöBV) vom 29. März 2000; siehe Anhang II): Bis 1999 wurden Sömmerungsbeiträge nach effektivem Besatz berechnet. Im Mai 2000 gab es ein Systemwechsel zur Verhinderung der unbegrenzten Aufstockung mit Schafen: Jede Alp erhält einen Pauschalbeitrag an Sömmerungsbeiträgen, sofern die Anzahl gesömmerter Schafe zwischen 75 und 110 Prozent des Normalbesatzes liegt. Der Normalbesatz beruht auf einem Gewohnheitsrecht, dem sogenannten historischen Besatz, welcher sich aus der durchschnittlichen Bestossung (Anzahl Schafe pro Flächeneinheit) in den Jahren errechnet. - Für Schafe gibt es einen Sömmerungsbeitrag von CHF 120. pro NS. Ein NS entspricht einer gesömmerten GVE während 100 Tagen. - Für gemolkene Schafe ist der Sömmerungsbeitrag auf CHF 300. pro NS festgesetzt. Neue Regelung (ab 01. Mai 2003, aus SöBV vom 24. April 2002; siehe Anhang II). Die Ansätze für die Berechnung der Sömmerungsbeiträge hängen von der Art des Weidesystems ab (jeweils pro NS nicht gemolkene Schafe): CHF 300. bei dauerhafter Behirtung CHF 220. bei Umtriebsweide CHF 120. bei übrigen Weiden Abb. 3 und die Beispielrechnung zeigen den Betrag, welcher ein Schafhalter für eine Behirtung einer beliebigen Herdengrösse aufbringen muss. Beispielrechnung: Sömmerungsdauer 100 Tage; Lohn Hirte: 130. x 100 = CHF Ein Schafhalter hat beispielsweise 300 Schafe (historischer Besatz), was 25,8 GVE entspricht (300 x 0,0861). Sömmert er diese während 100 Tagen (entspricht 25,8 Normalstössen) und lässt sie von einem Hirten führen, erhält er einen Sömmerungsbeitrag von (siehe auch Abbildung 3): 300 x 0,0861 x 300. = CHF Hirtenlohn abzüglich Sömmerungsbeitrag: CHF 13'000. minus = CHF In diesem Beispiel rechne ich mit dem gesamten Sömmerungsbeitrag von CHF 300. pro NS. Im folgenden rechne ich aber auch mit den CHF 180., um den Unterschied der beiden Beträge aufzuzeigen. Die Herdengrösse (Anzahl Schafe Sch ), die eine kostendeckende Finanzierung eines Hirten ermöglicht, hängt somit ausschliesslich vom Lohn des Hirten ab (und ist somit unabhängig von der Sömmerungsdauer, siehe Rechnungsbeispiel). Dies ergibt bei einem Hirtenlohn von CHF 130. pro Tag und den vorgesehenen zusätzlichen CHF 180. Sömmerungs-beiträgen respektive dem gesamten Sömmerungs-beitrag von CHF 300. pro NS eine Mindestanzahl von 838,8 Mittleren Alpschafen (oder 72,2 NS) respektive 503,1 MAS (oder 43,3 NS) pro Herde. Würde man dieselbe Rechnung mit Faktor 0,17 durchführen, so ergäbe dies für (I) eine Mindestherdengrösse von 425 und für (II) von 254 Mutterschafen. Bei dieser Evaluation, die für jede der sechs Talschaften separat durchgeführt wurde, habe ich in einem ersten Schritt nur die topographischen Gegebenheiten beachtet: Wo ist es vom Gelände her möglich, mehrere kleine Schafherden zu einer grösseren zusammenzufassen? Für die Evaluation habe ich auch die aktuellen Weidestandorte und mögliche Verschiebungsrouten gesucht. Wo kleine Schafherden auf abseits gelegenen Weiden gesömmert werden, kann bei einem allfälligen Zusammenschluss der Herden auch eine Weide aufgegeben werden. Ich haben diese Evaluation ohne Beachtung der Besitzstände von Alpschaften sowie Vor- und Nachweiden durchgeführt. Für die Berechnungen in den Kapi-

10 10 Methode KORA Bericht Nr. 17 d teln 3 5 wurden nur der brutto Hirtenlohn und die brutto Sömmerungsbeiträge berücksichtigt. Die Kosten für Treibhunde, Herdenschutzhunde (medizinische Versorgung, Futter) sowie Zaunmaterial wurden nicht berücksichtigt. Auch andere Kosten wie Weidetaxen, Präventionsmassnahmen gegen Krankheiten, etc. habe ich nicht mitberücksichtigt, da dies Fixkosten sind, die sich auch nach eventuellen Herdenzusammenschlüssen nicht ändern werden. Modellrechnung Die Rechnung kann auch anders gemacht werden. Frage: Wie gross muss eine Schafherde sein, um mit den Sömmerungsbeiträgen von CHF 180. ( ) respektive CHF 300. pro NS einen Hirten kostendeckend zu finanzieren? L = Lohn Hirte pro Saison t = Lohn Hirte pro Tag S = Sömmerungsbeitrag NS = Normalstoss Sch = Anzahl Schafe d = Anzahl Sömmerungstage (1 Schaf = 0,0861 GVE) (NS = 1 GVE / 100 d) (I): Berechnung der minimalen Schafherdengrösse mit den zusätzlichen CHF 180. pro NS: L = t x d S = NS x 180 NS = Sch x 0,0861 x d / 100 Wie viele Schafe braucht es um den Lohn des Hirten zu bezahlen (L = S)? t x d = NS x 180 t x d = Sch x 0,0861 x d / 100 x 180 t = Sch x 0,0861 / 100 x 180 Sch = t x 100 / (0,0861 x 180) Sch = t x 6,45 (II): Berechnung der minimalen Schafherdengrösse mit dem gesamten Sömmerungsbeitrag von CHF 300. pro NS: L = t x d S = NS x 180 NS = Sch x 0,0861 x d / 100 Wie viele Schafe braucht es um den Lohn des Hirten zu bezahlen (L = S)? t x d = NS x 300 t x d = Sch x 0,0861 x d / 100 x 300 t = Sch x 0,0861 / 100 x 300 Sch = t x 100 / (0,0861 x 300) Sch = t x 3,87 Betrag in CHF CHF ,8 NS Sömmerungsbeitrag Hirtenlohn CHF NS Anzahl Schafe in Normalstössen Abb. 3: Höhe des Sömmerungsbeitrages für verschiedene Anzahl gesömmerte Normalstösse (1 Normalstoss = 1 GVE während 100 Tagen gesömmert). Die horizontal verlaufende Linie entspricht dem Hirtenlohn, die gestrichelte Linie zeigt die Zunahme des Sömmerungs-beitrages mit zunehmender Anzahl Normalstösse. Links vom Schnittpunkt der beiden Geraden ist der Betrag angegeben, der fehlt, um einen Hirtenlohn von CHF 130. brutto pro Tag zu bezahlen. Rechts vom Schnittpunkt ist der Betrag, der die Lohnkosten für einen Hirten übersteigt. Kostenneutral ist die Rechnung bei 43 Normalstössen. Das eingefügte Beispiel zeigt, dass ein Schafhalter mit 300 Schafen (entspricht 25,8 Normalstössen) CHF Sömmerungsbeitrag erhält. Für einen Hirtenlohn von CHF 130. und 100 Tage Alpzeit müsste er selber also noch CHF aufbringen.

11 Mai 2003 Ist-Zustand Ist-Zustand In diesem Kapitel wird jede Talschaft separat vorgestellt: Taleigenschaften: geographische Eckdaten über das entsprechende Tal. Ist-Zustand der Schafsömmerung: Wie viele und welche Schafe (Rasse) werden gesömmert und wie viele Herden gibt es. Die mittlere Herdengrösse sowie deren Bereich (Minimum, Maximum) sollen einen Eindruck über die aktuellen Sömmerungsherden vermitteln. Bemerkungen: Für diese Arbeit nicht relevante, aber für eine allfällige Umsetzung unseres Modells interessante Informationen im Zusammenhang mit der Schafsömmerung zum Beispiel vorhandene Infrastruktur oder Weiderecht. Kostenrechnung: Zeigt auf, wie viele Bundesbeiträge die Sömmerungsgemeinschaft (alle Schafhalter einer Talschaft) beim Sömmerungszustand im Stichjahr 2002 erhielt. Bei behirteten Schafherden rechnen wir mit CHF 120. pro NS (entsprechend der alten Sömmerungsbeitragsverordnung). Wir berechnen die Beiträge für die gesamte Talschaft und nicht pro Weide, um einen vereinfachten Überblick zu erhalten, wie sich die Ausgaben verändern könnten. Die einzelnen Weiden sind nummeriert und im Anhang I a f auf einer Karte eingezeichnet.

12 12 Ist-Zustand KORA Bericht Nr. 17 d 3.1. Diemtigtal (BE) Talschaft: Diemtigtal (Karte im Anhang Ia) Taleigenschaften: Orientierung: Nordost-Südwest Ausdehnung: Diemtigen (809 m ü. M.) Schwenden (1 174 m ü. M.) Fläche: 130 km 2 Fläche aller Schafweiden: 20,5 km 2 Waldgrenze: m ü. M. Ausaperungszeit auf Höhe Waldgrenze: Mitte/Ende Mai Ist-Zustand Schafsömmerung: Rasse: Weisses Alpenschaf (WAS) Anzahl Schafe: (Zahlen vom LWA Bern, Sömmerungssaison 2001, und von Schafhaltern) Anzahl Sömmerungsherden: 30 Mittlere Herdengrösse: 102 Schafe Kleinste Herde/grösste Herde: 8/356 Schafe Weidetechnik: freier Weidegang Sömmerungszeit: Anfang/Mitte Juni bis Ende September (Durchschnitt: 110 Tage) Bemerkungen: Eine Mehrheit der Weiden ist im Besitz von Alp-Kooperationen. Wer seine Schafe sömmern will, muss an sie Weidetaxe bezahlen. Mehrere Schafweiden liegen im eidgenössischen Banngebiet Fielderich. Gut ausgebaute Strassen führen zu einer Mehrheit der Alpschaften. Kostenrechnung: Von den 30 Schafherden ist im Stichjahr 2002 keine ständig behirtet. Mit der 2002 gültigen Sömmerungsbeitragsverordnung liegt der Sömmerungsbeitrag bei CHF 120. pro NS. Ausgaben für Herdenschutzmassnahmen (Hirten) in der gesamten Talschaft: CHF 0. Der Bund bezahlt für die gesamte Talschaft einen Sömmerungsbeitrag von CHF Das Tal erhält für die Sömmerung 2002: CHF

13 Mai 2003 Ist-Zustand Kiental (BE) Talschaft: Kiental (Karte im Anhang Ib ) Taleigenschaften: Orientierung: Nordwest-Südost Ausdehnung: Kiental (958 m ü. M.) Bütlasse (3 192 m ü. M.) Fläche: 80 km 2 Fläche aller Schafweiden: 18,4 km 2 Waldgrenze: m ü. M. Ausaperungszeit auf Höhe Waldgrenze: Mitte/Ende Juni Ist-Zustand Schafsömmerung: Rasse: Weisses Alpenschaf (WAS) Anzahl Schafe: (Zahlen vom LWA Bern, Sömmerungssaison 2001 und von Schafhaltern) Anzahl Sömmerungsherden: 13 Mittlere Herdengrösse: 234 Schafe Kleinste Herde/grösste Herde: 23/600 Schafe Weidetechnik: freier Weidegang Sömmerungszeit: Mitte Juni bis Mitte September (Durchschnitt: 100 Tage) Bemerkungen: Eine Mehrheit der Weiden ist im Besitz von Alp-Kooperationen. Wer seine Schafe sömmern will, muss an sie Weidetaxe bezahlen. Die meisten Weiden sind mit dem Auto gut erreichbar. Das gesamte Kiental ist eidgenössisches Banngebiet. Kostenrechnung: Von den 13 Schafherden wurde im Stichjahr 2002 keine ständig behirtet. Mit der 2002 gültigen Sömmerungsbeitragsverordnung liegt der Sömmerungsbeitrag bei CHF 120. pro NS. Ausgaben für Herdenschutzmassnahmen (Hirten) in der gesamten Talschaft: CHF 0. Der Bund bezahlt für die gesamte Talschaft einen Sömmerungsbeitrag von CHF Das Tal erhält für die Sömmerung 2002: CHF

14 14 Ist-Zustand KORA Bericht Nr. 17 d 3.3. Valle di Poschiavo (GR) Talschaft: Poschiavo (Karte im Anhang Ic) Tal-Eigenschaften: Orientierung: Nord-Süd Ausdehnung: Passo del Bernina (2 300 m ü. M.) Campocologna (522 m ü. M.) Fläche: 237 km 2 Fläche aller Schafweiden: 35,6 km 2 Waldgrenze: m ü. M. Ausaperungszeit auf Höhe Waldgrenze: ca. Ende Mai Ist-Zustand der Schafsömmerung: Rasse: Weisses Alpenschaf (WAS) Anzahl Schafe: vom Tal: 3 050; auswärtig: 800 (Zahlen vom LWA Graubünden) Anzahl Sömmerungsherden: 19 Mittlere Herdengrösse: 203 Schafe Kleinste Herde/grösste Herde: 4/1 200 Schafe Weidetechnik: überall freier Weidegang, ausser bei 318 (1 Hirte) sowie 315 & 316 (1 Hirte) Nummerierung der Weiden siehe Anhang Ic Sömmerungszeit: Anfang Juni bis Mitte September/Mitte Oktober (Durchschnitt: 100 Tage) Bemerkungen: Die Hütten im Sömmerungsgebiet sind alle in Privatbesitz und stehen im Sommer nicht als Hirtenunterkünfte zur Verfügung. Sämtliche Alpweiden gehören den Gemeinden Brusio und Poschiavo. Wer seine Schafe sömmern will, muss bei der entsprechenden Gemeinde eine Weidetaxe bezahlen. Es gibt keine aktiven Schafgenossenschaften. Kostenrechnung: Von den 19 Herden sind nur 2 ständig behirtet. Mit der 2002 gültigen Sömmerungsbeitragsverordnung liegt der Sömmerungsbeitrag bei CHF 120. pro NS, ungeachtet dessen, ob ein Hirte angestellt ist. Bei einem Hirtenlohn von CHF 130.? brutto pro Tag 1), während einer Sömmerungszeit von 100 Tagen, beträgt ein Hirtenlohn: 130. x 100 = CHF Bei zwei Hirten im Tal belaufen sich die Lohnkosten auf: 2 x = CHF Der Bund bezahlt bei gesömmerten Schafen: CHF Das Tal erhält für die Sömmerung 2002: CHF minus = CHF ) Da der effektive Hirtenlohn nicht bekannt ist, rechnen wir auch hier mit einem Hirtenlohn von CHF 130. brutto zur Annäherung des Ist-Zustandes.

15 Mai 2003 Ist-Zustand Valle Mesolcina (GR) Talschaft: Mesolcina (Karte im Anhang Id) Tal-Eigenschaften: Orientierung: Nord-Süd Ausdehnung: San Bernardino (1 608 m ü. M.) Lumino (267 m ü. M.) Fläche: 321 km 2 Fläche aller Schafweiden: 64,7 km 2 Waldgrenze: m ü. M. Ausaperungszeit auf Höhe Waldgrenze: ca. Anfangs Juni Ist-Zustand Schaf Sömmerung: Rasse: Weisses Alpenschaf (WAS) Anzahl Schafe: vom Tal: 1 500; auswärtig: (Zahlen von LWA Graubünden) Anzahl Sömmerungsherden: 11 Mittlere Herdengrösse: 410 Schafe Kleinste Herde/grösste Herde: 20/3 000 Schafe Weidetechnik: freier Weidegang üblich; Umtriebsweide nur bei Weide 400 (2 Hirten) Nummerierung der Weiden siehe Anhang Id Sömmerungszeit: Ende Mai bis Mitte September/Anfang Oktober (Durchschnitt: 115 Tage) Bemerkungen: Wald nimmt immer mehr zu Verlust nutzbarer Flächen. Unterhalb Mesocco ist das Tal sehr eng und steil. Viele ältere und wenig junge Schafhalter. Jede Weide verfügt über eine als Hirtenunterkunft nutzbare Hütte. Zu den Weiden führende Strassen (falls vorhanden) sind in schlechtem Zustand. 90 % der Mesolcina-Alpen gehören den Gemeinden, die restlichen Alpen sind Privateigentum: Auswärtige müssen den entsprechenden Gemeinden eine Weidetaxe bezahlen, einheimische Schafhalter dürfen die Gemeindeweiden gratis benutzen. Kostenrechnung: Von den 11 Schafherden ist im Stichjahr 2002 nur eine ständig behirtet. Mit der 2002 gültigen Sömmerungsbeitragsverordnung liegt der Sömmerungsbeitrag bei CHF 120. pro NS. Bei einer Sömmerungsdauer von 115 Tagen beträgt ein Hirtenlohn 1) : 130. x 115 = CHF Bei zwei Hirten in der Talschaft belaufen sich die Lohnkosten auf: 2 x = CHF Der Bund bezahlt der gesamten Talschaft einen Sömmerungsbeitrag von CHF Das Tal erhält somit für die Sömmerung 2002: CHF minus = CHF ) Da der effektive Hirtenlohn nicht bekannt ist, rechnen wir auch hier mit einem Hirtenlohn von CHF 130. brutto zur Annäherung des Ist-Zustandes.

16 16 Ist-Zustand KORA Bericht Nr. 17 d 3.5. Turtmanntal (VS) Talschaft: Turtmanntal (Karte im Anhang Ie) Tal-Eigenschaften: Orientierung: Nord-Süd Ausdehnung: Oberems (1 336 m ü. M.) Stausee (beim Gletscher; m ü. M.) Fläche: 115 km 2 Fläche aller Schafweiden: 7,6 km 2 Waldgrenze: m ü. M. Ausaperungszeit auf Höhe Waldgrenze: ca. Mitte Mai Ist-Zustand Schafsömmerung: Rassen: Weisses Alpenschaf (WAS), Walliser Schwarznasenschaf (SNS) Anzahl Schafe: 650 WAS, 600 SNS (Angaben der Schafhalter) Anzahl Sömmerungsherden: 8 Mittlere Herdengrösse: 157 Schafe Kleinste Herde/grösste Herde: 15/650 Schafe Weidetechnik: WAS: Juni/Juli Koppelhaltung, Anfang August bis Anfang Oktober: freier Weidegang, ein Hirte ist zwar immer in der Nähe der Tiere, aber die WAS-Herde verteilt sich auf einer Fläche von mehr als 12 km 2 ; der Hirte schaut, dass die Turtmannschafe nicht ins Val d Anniviers gehen, und dass sie sich nicht mit den Kühen mischen. Dies entspricht aber keiner dauernden Behirtung (siehe 2.1.). SNS: freier Weidegang Sömmerungszeit: WAS, SNS: Ende Juni bis Ende September (Durchschnitt: 90 Tage) Bemerkungen: Dort, wo Kühe weiden, dürfen keine Schafe weiden. Alpweiden gehören der Alpgenossenschaft Turtmanntal. Schafhalter müssen diese Genossenschaft um Weiderecht anfragen und eine Weidetaxe bezahlen. Auf der Ostseite des Tales hat es keine Alphütten für die Hirten. Auf der Westseite gibt es Alphütten. Der Hirte der WAS-Herde (500) bewohnt den Chalte Berg für 1,5 Monate. Koppelhaltung WAS: Anfang Juni bis Anfang Juli. Schaf-Genossenschaften: Alpgenossenschaft Turtmanntal (Kühe und Schafe), Genossenschaft Ergisch, Genossenschaft Oberems, SN Turtmann. Schafhalter: alle über 50-jährig; alle sind in einer der genannten Genossenschaft gemeldet. Es werden keine männlichen Tiere gesömmert (weder SNS noch WAS). Kostenrechnung: Von den 8 Herden ist 1 behirtet. Mit der 2002 gültigen Sömmerungsbeitragsverordnung liegt der Sömmerungsbeitrag bei CHF 120. pro NS. Bei einer Sömmerungsdauer von 90 Tagen beträgt ein Hirtenlohn 1) : 130. x 90 = CHF Bei einem Hirten im Tal belaufen sich die Lohnkosten auf CHF Der Bund bezahlt bei gesömmerten Schafen: CHF Das Tal muss für die Sömmerung 2002 CHF minus = CHF 76. aufbringen 1) Da der effektive Hirtenlohn nicht bekannt ist, rechnen wir auch hier mit einem Hirtenlohn von CHF 130. brutto zur Annäherung des Ist-Zustandes.

17 Mai 2003 Ist-Zustand Val Ferret (VS) Talschaft: Val Ferret (Karte im Anhang If) Tal-Eigenschaften: Orientierung: Nord-Südwest Ausdehnung: Orsière, CH (901 m ü. M.) Lavanchey, Frankreich (1 642 m ü. M.) Fläche: 137 km 2 Fläche aller Schafweiden: 8,1 km 2 Waldgrenze: m ü. M. Ausaperungszeit auf Höhe Waldgrenze: Anfang Juni Ist-Zustand Schafsömmerung: Rasse: Weisses Alpenschaf (WAS) Anzahl Schafe: (Angaben der Schafhalter) Anzahl Sömmerungsherden: 4 Mittlere Herdengrösse: 450 Schafe Kleinste Herde/grösste Herde: 330/530 Schafe Nummerierung der Weiden siehe Anhang If Weidetechnik: Bei Weide 601 ein Hirte; Rest: freier Weidegang Sömmerungszeit: Mitte Juli bis Ende September (Durchschnitt: 75 Tage) Bemerkungen: Die Alpen gehören der Bürgergemeinde. Nachdem die Rinder am 20. September abgealpt werden, nutzen die Schafe die Rinderweiden. Konflikt: Nicht behütete Schafe von Weide 600 ziehen immer wieder auf Kuhweiden. Es hat zwei Hütten, welche die Hirten nutzen können. Kostenrechnung: Von vier Weiden wurde 2002 eine ständig behirtet. Mit der 2002 gültigen Sömmerungsbeitragsverordnung erhält ein Schafbesitzer jeweils CHF 120. pro Normalstoss. Bei einer Sömmerungsdauer von 75 Tagen beträgt ein Hirtenlohn 1) : 130. x 75 = CHF Bei einem Hirten im Tal belaufen sich die Ausgaben auf CHF Der Bund bezahlt der gesamten Talschaft einen Sömmerungsbeitrag von CHF Das Tal erhält für die Sömmerung 2002: CHF minus = CHF ) Da der effektive Hirtenlohn nicht bekannt ist, rechnen wir mit einem Hirtenlohn von CHF 130. brutto zur Annäherung des Ist-Zustandes.

18 18 Behirtung des Ist-Zustandes/Behirtung nach Herden-Zusammenslegung KORA Bericht Nr. 17 d 4. Behirtung des Ist-Zustandes Um der Anwesenheit von Grossraubtieren, insbesondere des Wolfes, gerecht zu werden, d. h. um zusätzliche Abgänge zu vermeiden, müsste man alle gesömmerten Schafherden schützen. Wir teilen daher im Folgenden jeder gesömmerten Schafherde einen Hirten zu. Zur Berechnungsgrundlage und Veranschaulichung gehen wir von derselben Weidesituation wie im Jahr 2002 aus (d. h. gleich viele Schafe bzw. Schafherden auf denselben Weiden wie im Stichjahr 2002). In Tab. 2 sind die Differenzen zwischen den Sömmerungsbeiträgen und den Hirtenlöhnen für die sechs Talschaften aufgeführt. In den Berechnungen berücksichtigen wir den neuen Sömmerungsbeitrag für eine dauernd behirtete Schafherde, wobei wir mit einem Hirten pro Herde rechnen. 5. Behirtung nach Herden-Zusammenlegung In diesem Kapitel versuchen wir, eine Behirtung sämtlicher Herden so zu gestalten, dass sie für die Schafhalter möglichst kostengünstig ausfällt. Wir fassen kleine Schafherden zu grösseren zusammen. So müssten pro Talschaft weniger Hirten angestellt werden. Die neu zusammengeführten Herden würden mehreren Besitzern gehören, die sich die Hirtenlohnkosten somit teilen könnten. Hierbei versuchen wir, den vom BLW festgehaltenen historischen Besatz zu respektieren. Wird der historische Besatz (siehe 2.4.) jedoch überschritten, so muss der Schafhalter einen neuen Bewirtschaftungs-plan (siehe Anhang III) anfordern: Eine Neueinschätzung des Normalbesatzes erfolgt durch die entsprechenden Kantone. Da alle untersuchten Sömmerungsweiden auf Höhe Waldgrenze und darüber sind, müssen wir folgende im Anhang III (Tabelle) angegebene Höchstbesätze für Schafweiden (in Anzahl Schafen pro Hektare) respektieren: Auf Alpweiden der Klasse Oberhalb Waldgrenze dürfen in behirteten Herden 4 5, auf Alpweiden der Klasse Hohe Lagen dürfen in einer behirteten Herde 2 3 Schafe pro Hektare gehalten werden. Um bei der Herden-Zusammenlegung den Höchstbesatz nicht zu überschreiten, haben wir im Anhang IV eine Tabelle zusammengestellt, welche die Anzahl erlaubter Schafe pro untersuchter Weide aufzeigt. Für die Berechnung der Zahlenwerte haben wir einen konservativen Ansatz gewählt: von einer Weide haben wir 70 % der Fläche als benutzbar gewählt; für die Klasse Oberhalb Waldgrenze einen Durchschnittsfaktor von 4,5 und für die Klasse Hohe Lagen einen Faktor von 2,5 Schafen pro Hektare. Wo lässt die Topographie ein Zusammenfügen mehrerer kleiner Herden zu? Beim Zusammenschliessen von Schafherden können kleine, isolierte Weiden aufgegeben und die entsprechende Schafherde auf die neue, zusammengesetzte Grossweide umgesiedelt werden. Dabei ist wichtig, dass die Verbindungsrouten zwischen den zusammengefassten Weiden mit einer grösseren Herde ohne Probleme passierbar sind, damit Abgänge durch diese zusätzlichen Herdenverschiebungen nicht zunehmen. Die in Tab. 3 dargestellten Ergebnisse zeigen die Differenz zwischen den Hirtenlöhnen und den Sömmerungsbeiträgen für die Sömmerungsgemeinschaft eines Tals. Die neuen Weiden (mit 10er-Nummern fürs Diemtigtal bis hin zu 60er-Nummern fürs Val Ferret) sowie mögliche Verschiebungsrouten sind im Anhang V a f ersichtlich. Tab. 2: Behirtungskosten pro Talschaft falls alle Herden behirtet werden. Für die Berechnungsformeln siehe 2.4. Negative Werte bedeuten, dass die Sömmerungsbeiträge (SB-I: nur die zusätzlichen CHF 180. ; SB-II: Total-Sömmerungsbeitrag von CHF 300. pro NS) nicht ausreichen, um die Hirtenlöhne vollständig zu decken. Alle Werte sind in CHF angegeben. Diemtigtal Kiental Valle di Poschiavo Val Mesolcina Turtmanntal Val Ferret Schafherden Gesömmerte Schafe Normalstösse 288,87 262,61 331,49 445,57 96,86 116,24 Sömmerungsdauer Hirtenlohnkosten (H) Sömmerungsbeiträge (SB-I) Sömmerungsbeiträge (SB-II) Differenz (SB-I H) Differenz (SB-II H)

19 Mai 2003 Diskussion 19 Tab. 3: Situation nach Anwendung des Modells (Zusammenlegung von Weiden) und entsprechende Behirtungskosten pro Talschaft. Auch hier gelten dieselben Berechnungsformeln wie sie in Kapitel 2.4. dargestellt sind. Negative Werte bedeuten, dass die Sömmerungsbeiträge (SB-I: nur die zusätzlichen CHF 180. ; SB-II: Total-Sömmerungsbeitrag von CHF 300. pro NS) nicht ausreichen, um die Hirtenlöhne vollständig zu decken. Positive Werte bedeuten, dass die Sömmerungsbeiträge ausreichen, um die Hirtenlöhne vollständig zu decken. Alle Werte sind in CHF angegeben. Diemtigtal Kiental Valle di Poschiavo Val Mesolcina Turtmanntal Val Ferret Schafherden im Schafherden nach Anwendung des Modells Hirtenlöhne (H) ) ) Sömmerungsbeiträge (SB-I) Sömmerungsbeiträge (SB-II) Differenz (SB-I H) Differenz (SB-II H) ) Der unterschiedliche Betrag für die Hirtenlöhne beide Täler haben 4 Herden beruht auf der unterschiedlichen Dauer der für ein Tal üblichen Sömmerungssaison (siehe Tab. 2) 6. Diskussion Die Mehrheit der auf Schweizer Alpen gesömmerten Schafherden wird nicht behirtet. Diese Situation ist im Hinblick auf die Rückkehr des Wolfes in die Schweiz nicht kompatibel. Wölfe zählen sowohl nach nationalem (Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel) als auch nach internationalem Recht (Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume: Berner Konvention) zu den geschützten Tierarten. Bei unannehmbaren Schäden 25 Schafe innerhalb eines Monats oder 50 Schafe innerhalb von vier Monaten in einem Umkreis von jeweils 5 Kilometern (gemäss provisorischer Abmachung Konzept Wolf) können die Kantone unter Einhaltung der vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) festgelegten Kriterien, eine Abschussbewilligung erteilen. Eine Behirtung reduziert nicht nur die Abgänge durch Grossraubtiere, sondern wirkt sich auch auf die Ökologie der durch Schafe genutzten Weiden positiv aus. Doch bei der jetzigen Sömmerungssituation mit vielen kleinen Herden wäre eine Totalbehirtung kaum finanzierbar. Bei unserer Evaluation wollten wir prüfen, wie man die aktuelle Sömmerungssituation im Hinblick auf eine Rückkehr des Wolfes und gleichzeitig bei Inkrafttreten der neuen Sömmerungsbeitragsverordnung verändern könnte. Mit unserem in Kapitel 2.4. vorgestellten Modell versuchen wir die aktuelle Schafsömmerung durch möglichst geringe Veränderungen (Zusammenfügen von Schafherden respektive der entsprechenden Weiden; eventuelle Aufgabe von Weiden) so zu gestalten, dass es trotz der Anwesenheit des Wolfes möglich ist, ungefähr gleich viele Schafe wie bis anhin möglichst ohne zusätzliche Abgänge zu sömmern Die untersuchten Talschaften In den sechs untersuchten Talschaften werden insgesamt rund Schafe in 85 Herden gesömmert. Eine Behirtung all dieser Herden würde zwischen CHF und CHF 865'000. kosten (Sömmerungsbeiträge von CHF 180. (300. minus 120. ) respektive CHF 300. pro Normalstoss bereits abgezählt). Durch ein Zusammenlegen verschiedener kleinerer zu grösseren Herden lässt sich der finanzielle Aufwand der Schafhalter für eine flächendeckende Behirtung um % reduzieren (Gesamtübersicht siehe Tab. 4). In der folgenden Diskussion werden wir einerseits der Übersicht halber nur noch mit den gesamten Sömmerungsbeiträgen von CHF 300. pro NS argumentieren. Zudem ist die minimale Schafherde kleiner (503 statt 839 Schafe siehe 2.4.), was zu Folge hat, dass bei einer Herden-Zusammenlegung weniger Umstellungen vorgenommen werden müssen. Nach unserer Evaluation sieht die Situation in den einzelnen Talschaften wie folgt aus: Kanton Bern: Im Kanton Bern sind bislang noch keine Wölfe aufgetaucht. Hat ein Wolf aber erst einmal die Rhone im Wallis Richtung Norden überquert, so ist die Wahrscheinlichkeit für ein Auftreten nördlich der Alpen relativ gross. In den beiden untersuchten Talschaften im Kanton hat sich jedoch ein anderes Grossraubtier bereits etabliert der Luchs. Obwohl Luchse in wirtschaftlicher Hinsicht kaum einen Einfluss auf die Schafhaltung haben (Angst et al. 2000) wiederholt betroffene Schafhalter können jedoch grösseren Schaden erleiden kann eine ständige Behirtung mit einem Hirten und Herdenschutzhunden diese zwar seltenen

20 20 Diskussion KORA Bericht Nr. 17 d Verluste vermindern oder gar ganz vermeiden. Vor allem im Hinblick auf das Wiederauftreten von Wölfen ist eine Behirtung aber sinnvoll. Im Diemtigtal werden aktuell rund 30 Schafherden gesömmert. Beim Zusammenfassen haben wir hier speziell darauf geachtet, dass die bestehenden grossen Weideflächen aufgefüllt werden. Dementsprechend werden kleinflächige Weiden für eine zukünftige Schafbeweidung nicht mehr berücksichtigt (siehe Anhang V). Vergleicht man den Ist-Zustand im Diemtigtal mit dem Zustand nach dem Zusammenlegen der Schafherden, dann müssten die Schafhalter für eine optimierte Totalbehirtung (d. h. nach der Herden-Zusammenlegung) ca. CHF bezahlen (siehe Tab. 4). Ist ein Wolf in einem Tal anwesend, in dem ungeschützte Herden gesömmert werden, kann innerhalb eines Jahres ein grosser Schaden entstehen (Bsp. Evolène : mehr als CHF ). Im Kiental werden gleich viele Schafe gesömmert wie im Diemtigtal. Die Schafe werden hier aber in nicht einmal halb so vielen Herden gehalten. Die Behirtungskosten von CHF (Behirtung des Ist- Zustandes) könnten durch das Zusammenlegen von Herden und das Ausscheiden von Weiden auf CHF gesenkt werden. Kanton Graubünden: Der Wolf ist nun auch im Kanton Graubünden aufgetreten (Bregaglia 2001, mehr als 60 gerissene Schafe; auch in der Surselva wurden im Januar 2003 zwei Wölfe nachgewiesen). In den zwei Talschaften Mesolcina und Poschiavo, wo jeweils um die Schafe gesömmert werden, wurden im Stichjahr 2002 nur gerade 4 von 30 Sömmerungsherden behirtet. In beiden Tälern lässt sich eine flächendeckende Totalbehirtung nach der Herden-Zusammenlegung kostendeckend durch die Sömmerungsbeiträge finanzieren, wobei das Anwenden der Herden-Zusammenlegung für das Val Mesolcina in finanzieller Hinsicht sogar attraktiver wäre als der Ist-Zustand (siehe Tab. 4). Gemäss Anwendung der in Kapitel 5 vorgestellten Herden-Zusammenlegung müsste man in der Mesolcina vier im Stichjahr 2002 gemeldete Weiden aufgeben (403, 404, 407 und 408, siehe Anhang Id, Karte Mesolcina). Die Herden von 403 und 404 würden auf die grossen Weideflächen von 401 und 402 umgesiedelt und die Herden von 407 (100 Schafe) und von 408 (20 Schafe) in die Herden der Weiden 409 und 410 integriert. Die Weiden 409 und 410 überlappen sich bereits und bieten genügend Platz für die zusätzlichen 120 Tiere. Kanton Wallis: In der Berechnung für das Val Ferret (Unterwallis) gelang es nicht, die Kosten für eine Totalbehirtung zu senken (Behirtung des Ist-Zustand = Behirtung nach Anwendung der Herden-Zusammenlegung siehe Tab. 4). Wir haben die Weidesituation im Ist-Zustand belassen, d. h. die Herden nicht zusammengelegt, da zwei der vier Herden bereits mehr als 500 Tiere umfassen (siehe 2.4.) und die restlichen beiden Schafherden auf Weiden gesömmert werden (600 und 603), deren Zusammenlegung aus topographischen sowie aus Bestossungsgründen weder realistisch noch sinnvoll wäre. Zudem wäre eine Bestossung von mehr als 800 Tieren auf keiner der aktuellen Weiden tragbar (O. Sarrasin, pers. Mitteilung). Im Turtmanntal (Oberwallis) werden etwa gleich viele Weisse Alpenschafe (WAS) wie Schwarznasenschafe (SNS) gesömmert. Wir haben für unser Modell auch Schwarznasenschafe zu grösseren Schafherden zusammengefasst (siehe Anhang VI). Einen Weidewechsel könnten die neuen SNS-Herden jeweils in weniger als sechs Stunden zurücklegen (R. Oggier, pers. Mitteilung). Es gibt bereits eine SNS-Herde (502), die im Stichjahr 2002 mehr als 200 Tiere zählt. Sie ist somit nicht viel kleiner als die von uns neu zusammengelegten Herden. In diesem Tal lassen sich die nicht durch die Sömmerungsbeiträge abgedeckten Kosten für eine Totalbehirtung nach einer Zusammenlegung der Schafherden von CHF (Totalbehirtung ohne Herden- Zusammenlegung) auf (Totalbehirtung mit Herden-Zusammenlegung) reduzieren. Im Vergleich zum Ist-Zustand mit nur einer behirteten Herde müssten die Schafhalter ca. CHF mehr aufbringen. Dafür wären jetzt alle Herden behirtet, und eine allfällige Rückkehr eines Wolfes könnte nicht mehr so grossen Schaden anrichten, wie es ein Wolf im Jahre 2000 in Ergisch (18 gerissene Schafe) und im benachbarten Ginals (43 gerissene Schafe) getan hat. Die Kosten für eine Totalbehirtung lassen sich dank des Zusammenfügens von Sömmerungsherden stark reduzieren (im Vergleich zur flächendeckenden Behirtung ohne Herden-Zusammenlegung siehe Tabelle 4). In einigen Fällen könnte mit einer Behirtung durch die höheren Sömmerungsbeiträge aber ein Einnameüberschuss resultieren. Im Vergleich zum Ist-Zustand steigen die Kosten für die meisten Schafhalter, doch sind die Schafherden auf diese Weise geschützt (für weitere Vorteile einer Behirtung siehe Anhang VII). In dieser Studie haben wir immer pro gesamte Talschaft gerechnet, um Veränderungen nach Anwendung des Modells besser zu veranschaulichen. Einzelne Herden sind bereits gross genug für eine kostendeckende Sömmerung (da die Anzahl Schafe 500 Tiere übersteigt siehe dazu 2.4). Andere Herden sind aber immer noch zu klein und somit nicht kostendeckend behirtbar. Da aber die meisten Schafherden mehreren Schafhaltern gehören (siehe Anhang I), können die Herdenbesitzer sich diese Kosten teilen. Das Zusammenschliessen von mehreren kleinen Herden ermöglicht es zudem auch Schafhaltern mit kleinen Schafherden, selbst bei einer allfälligen Anwesenheit des Wolfes, weiterhin Schafe zu halten und diese auf den Alpen zu sömmern.

21 Mai 2003 Diskussion 21 Tab. 4: Finanzieller Aufwand beim Ist-Zustand, behirteter Ist-Zustand und nach der Herden-Zusammenlegung. Die aufgeführten Beträge zeigen die Differenz (in CHF) zwischen Hirtenlöhnen und Sömmerungsbeiträgen (I: nur die zusätzlichen CHF 180. ; II: Total-Sömmerungsbeitrag von CHF 300. pro NS), die je nach angewandtem Sömmerungsmodell pro Tal resultiert. Talschaft Ist-Zustand Behirteter Ist-Zustand nach Herden-Zusammenlegung I II I II Diemtigtal Kiental Valle di Poschiavo Val Mesolcina Turtmanntal Val Ferret Zusätzliche Kosten Damit ein Schafhalter in die höchste Beitragskategorie von CHF 300. pro NS kommt (Anhang II), genügt es nicht, die Herde tagsüber behirten zu lassen. Die Herde muss auch nachts behirtet oder zumindest eingezäunt werden (siehe dazu Art. 4, Abs. 2 im Anhang III). Je grösser eine Schafherde ist, umso grösser muss auch der dazugehörige Nachtpark sowie die entsprechende Umzäunung sein. Dies ist allerdings eine längerfristige Investition, da sich ein Flexinet über mehrere Jahre amortisieren lässt. Die dadurch anfallenden Kosten können von den an der Grossherde beteiligten Schafbesitzern gemeinsam finanziert werden. Zudem werden sich die Kosten für ein Flexinet (ca. CHF 100. pro 50 Meter) schnell amortisieren. Die Schafhalter befürchten, dass durch das Zusammenfassen von mehreren kleinen Schafherden der Arbeitsaufwand steigt. Zudem muss der Zaun vor jedem Weidewechsel abgebaut und auf der neuen Weide wieder aufgestellt werden. Dies würde einen grösseren Zeitaufwand für die Schafhalter zur Folge haben (siehe Anhang VI). Da aber ein Hirte diese Aufgaben übernimmt, die ansonsten der Schafbesitzer bewältigen müsste (Schafe kontrollieren, einzäunen, Weidekontrollen), gewinnt der Besitzer zusätzliche Zeit, die er andersweitig nutzen kann. Das Behirten und nächtliche Einzäunen der Tiere schützt nicht nur vor Grossraubtierangriffen, es reduziert auch die übrigen Abgänge. Diese können sich nämlich auch in Gebieten, wo keine Grossraubtiere vorkommen und wo die Schafherden nicht behirtet werden, auf bis zu 5 % belaufen (Marty 1996). Das abendliche Zusammentreiben bringt aber auch ein zusätzliches Wandern der Herde zwischen der Tagesweide und dem Nachtlager mit sich, was bei den Tieren körperlichen Stress auslösen kann und deren Zeit zur Nahrungsaufnahme verkürzt. Daher könnten die Schafe ev. weniger schnell an Gewicht zulegen, was wirtschaftliche Einbussen zur Folge hätte. Dies wird von einer grossen Mehrheit der Schafbesitzer als negativster Aspekt angeführt (siehe Anhang VI). Untersuchungen von Iason et al. (1999) haben aber gezeigt, dass Schafe die verlorene Fresszeit durch schnelleres Futteraufnehmen kompensieren können. Diese Untersuchungen liefen zwar unter kontrollierten Bedingungen. Wie sich dies für Schafe auf einer Alpweide verhält bleibt noch abzuklären. Zudem könnten gemäss Tabelle in Anhang IV weitaus mehr Schafe gesömmert werden, als dies im Stichjahr 2002 der Fall ist. Somit könnten eventuelle Verluste durch eine Herden- Zusammenlegung kompensiert werden. Dabei müsste aber zuvor ein neuer Bewirtschaftungs-plan durch den Kanton erstellt werden. Bei einer Nicht-Behirtung bei gleichzeitiger Anwesenheit von Grossraubtieren entsteht ein zusätzlicher Kosten- und Zeitaufwand für die Schafhalter: Vermehrte Kontrollen notwendig: Der Vorteil, dass die Schafe während der Sömmerung weg vom Betrieb sind und wenig Aufwand verursachen, entfällt teilweise. Transporte: Ungeschützte Schafe müssen ev. bei akuter Gefahr durch die Anwesenheit eines Wolfes vorzeitig von der Weide geführt werden, was zu Stress und daher zu einer geringeren Gewichtszunahme der Schafe führen kann. Fütterung: Wurden die Tiere vorzeitig von der Weide genommen, müssen sie vom Besitzer im Tal gefüttert werden. Dieses Futter muss zusätzlich gekauft werden. Administratives: Bei Schäden durch ein Grossraubtier fallen administrative Arbeiten für den Schafhalter an Ausblick: Vom Modell zur Realisierung Einige Weiden respektive Herden, bei denen wir im Hinblick auf eine Rückkehr des Wolfes und des Inkrafttretens der neuen Sömmerungsbeitragsverordnung eine Evaluation der Schafsömmerung durchgeführt haben, konnten wir auf dem Papier zusammenlegen. Um die Theorie praktisch umsetzen zu können, sind noch einige Aspekte zu beachten respektive Schritte zu durchlaufen: Allgemeine Aspekte Kooperation: Die betroffenen Schafhalter müssen ihr Einverständnis zu einem solchen Projekt geben. Eine Zusammenarbeit zwischen den Schafhaltern, Vegetati-

22 22 Diskussion KORA Bericht Nr. 17 d onsspezialisten, Vertretern der kantonalen Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Wildhut und der Gemeinden sollte angestrebt werden. Bestossung: Zu beachten ist, dass bei einer Behirtung die Nutzung der Flächen optimiert wird, in dem die Tiere die Weiden gleichmässiger nutzten. Pro Hektar Alpfläche können nahezu doppelt so viele Tiere gesömmert werden (Verordnung des BLW über die Bewirtschaftung von Sömmerungsbetrieben; Vogel 2003) was zu mehr Sömmerungsbeiträgen führen würde. Allerdings muss der Schafhalter beim Kanton einen Bewirtschaftungsplan (siehe Anhang III) anfordern. Für die Schafhaltung ist entscheidend, dass alle Schafe während der Sömmerung genügend Futter erhalten um eine optimale Gewichtszunahme zu erreichen. Daher muss die spezifische Produktivität der Weiden eruiert werden, damit es nicht zu einer Über- respektive Unternutzung kommt. Dabei können auch gewisse Flächen für eine Sömmerung ausgeschlossen werden (floristisch bedeutsame Lagen, erosionsgefährdete Lagen, Schutzwälder) und neue Flächen hinzugefügt werden (produktive Lagen, frei werdende Rinderweiden). Für die Sömmerungssaison müssen auch die genauen Wanderrouten zwischen den Weiden örtlich und zeitlich festgelegt sein. Hirten: Um eine grosse Schafherde richtig zu führen, d. h. weder den Tieren noch der Umwelt zu schaden, braucht es gut ausgebildete Hirten. In der Schweiz gibt es zur Zeit einen Mangel an Schafhirten. Zum einen handelt es sich beim Beruf des Hirten um harte, schlecht bezahlte Arbeit, die nur während der Sommermonate ausgeübt werden kann. Ein anderer Grund ist vermutlich auch, dass es in der Schweiz bis jetzt keine Hirtenausbildung gab. Gute Hirten sind aber eine Grundvoraussetzung für das Führen einer grossen Herde in schwierigem Gelände. Die Landwirtschaft-liche Schule in Visp bietet aber seit 2003 neu einen Kurs für Hirten an. Hirtenhunde: Eine effiziente Arbeit kann ein Hirte nur mit Hunden erbringen: Dazu braucht es gut ausgebildete Hirtenhunde, die dem Hirten das Zusammenhalten und abendliche Einpferchen der Herde erleichtern. Die Schafe müssen an die Anwesenheit von Hunden gewöhnt sein. Herdenschutzhunde: Werden Herdenschutzhunde als Präventionsmassnahme eingesetzt, so bedingt dies ein gegenseitiges Angewöhnen der Hunde an die Schafe und umgekehrt (Landry 1999, Angst et al. 2002). Herdenschutzhunde sind je nach Rasse erst mit ein bis zwei Jahren wirkungsvoll einsetzbar. Deshalb muss ein solches System vor der Ankunft von Raubtieren etabliert werden. Bei zusammengesetzten Schafherden besteht das Problem, dass nicht alle Schafe die Hunde kennen und umgekehrt. Hier müssen noch Lösungen gefunden werden. Herdenschutzhunde können keinen hundertprozentigen Schutz gewährleisten. Im Vergleich zu allen anderen möglichen Schutzmassnahmen (andere Herdenschutztiere, elektrische Zäune, Lichtoder Tonquellen, Fladry usw.) bieten sie aber den besten Schutz vor Raubtieren und wildernden Hunden (Landry 1999, Angst et al. 2002). Der Anschaffungspreis beläuft sich auf ca. CHF 500. pro Hund. Dazu kommen laufende Kosten für die jährlich anfallende veterinärmedizinische Versorgung und Futter: ca. CHF (Angst et al. 2002) Spezifische Aspekte Krankheiten: Vor jeder Sömmerungssaison, d. h. vor jedem Zusammentreffen der Schafherden, müssen die Herdenbesitzer koordinierte Massnahmen zur Krankheitsprävention durchführen. Krankheitsrisiko Wildtiere: Gebiete, die von wilden Paarhufern stark genutzt werden, sollten nicht mit Schafen bestossen werden. Zumindest sollte ein Zusammentreffen der Nutz- und Wildtiere auf ein Minimum reduziert werden. Unterkunft: Da ein Hirte ständig bei der Schafherde bleibt, muss eine entsprechende Unterkunft gewährleistet sein. Wo keine Alphütten vorhanden sind, muss eine Alternative dazu geboten werden. Dies kann kurzfristig in Form eines Containers geschehen. Längerfristig ist ein Container allerdings keine Option. Nachtparks: Die Standorte der Nachtparks sollten im Rahmen der Weideorganisation durch die Schafbesitzer in Zusammenarbeit mit den Hirten vor Beginn der Sömmerungssaison bestimmt werden Schlussbemerkungen Eine Behirtung der Sömmerungsweiden sollte nicht nur unter dem Aspekt einer Rückkehr oder Anwesenheit des Wolfes oder generell anhand potenzieller Gefahren durch Raubtiere oder wildernde Hunde diskutiert werden. Schafhaltung wird von den Schafhaltern primär aus wirtschaftlichem Interesse (z. B. Lammfleischproduktion), aber auch aus reiner Passion oder aus Prestigegründen betrieben (emotionale Bindung zu den Tieren und/oder Zuchtzwecke wie bei den Schwarznasenschafen). Für andere Kreise steht bei der Schafsömmerung die Erhaltung von Kulturland(schaften), der Tierschutzgedanke oder die Schonung der Grosswildfauna im Vordergrund. Allen diesen unterschiedlichen Ansprüchen kann man mit einer Behirtung gerecht werden (siehe Anhang VIII). Die neue Sömmerungsbeitragsverordnung (Anhang II) sieht vor, dass Schafhalter, welche ihre Herden behirten oder in Umtriebsweiden sömmern, höhere Beiträge erhalten. Ist aber die Differenz von CHF 180. zwischen der bisher üblichen und der behirteten Schafhaltung genügend gross, um die Schafhalter zum umstellen zu bewegen? Bei Diskussionen mit Schafhaltern hat sich gezeigt, dass viele trotz dieses finanziellen Anreizes nichts an ihrer Weideführung verändern wollen.

23 Mai 2003 Diskussion 23 Gemäss einer Zusammenstellung des BLW (S. Vogel, schriftl.) können nur 13 % der Schweizer Schafhalter die Schafsömmerung kostenneutral realisieren, wenn sich nichts an den Schafherdengrössen ändert (Tab. 5). Andererseits war bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Sömmerungsbeitragsverordnung bei einigen Schafhaltern in den sechs untersuchten Talschaften eine Tendenz erkennbar, sich zusammenzuschliessen bzw. ihre Herden gemeinsam zu sömmern. Diese Tendenz könnte durch die neue Verordnung noch verstärkt werden, da der finanzielle Anreiz derartige Zusammenschlüsse begünstigt. Tab. 5: Struktur der Sömmerungsbetriebe in der Schweiz 2001 (Daten: S. Vogel). Anzahl gesömmerte Schafe Anzahl Betriebe % 1 bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis Mehr als Total

24 24 Literatur KORA Bericht Nr. 17 d 7. Literatur Angst, Ch., Hagen, S., Breitenmoser, U. 2002: Übergriffe von Luchsen auf Kleinvieh und Gehegetiere in der Schweiz. Teil II: Massnahmen zum Schutz von Nutztieren. KORA-Bericht Nr. 10. Angst, Ch., Olsson, P., Breitenmoser, U. 2000: Übergriffe von Luchsen auf Kleinvieh und Gehegetiere in der Schweiz. Teil I: Entwicklung und Verteilung der Schäden. KORA-Bericht Nr. 5d. Arbeitsgruppe Nachhaltige Schafalpung 1999: Nachhaltige Schafalpung. Bericht. Degiorgis, M.-P. 1998: Infektiöse Keratokonjunktivitis bei Alpensteinbock (Capra ibex ibex), Gemse (Rupricapra rupricapra rupricapra) und Schaf (Ovis ammon f. dom.). Beiträge zur Ätiologie, Immunologie und Epidemiologie. Inaugural-Dissertation. Institut für Tierpathologie und Institut für Veterinärbiologie, Universität Bern, Bern. Dietl, W. 1994: Weidewirtschaft; in: Alpwirtschaft, 3. Aufl. 1994; Landwirtschaftliche Lehrmittelzentrale, Zollikofen. Galeffi, C. 2002: Competitive effects between wild and domestic ungulates: Reactions of chamois Rupricapra rupricapra to sheep dung. Diploma thesis. Institute of Zoology, University of Zürich, Zürich. Hofmann, H. 1984: Die Tiere auf dem Schweizer Bauernhof (6. Auflage, 1992). AT Verlag, Aarau. Iason, G. R., Mantecon, A. R., Sim, D. A., Gonzalez, J., Foreman, E., Bermudez, F. F. and Elston, D. A. 1999: Can grazing sheep compensate for a daily foraging time constraint? Journal of Animal Ecology 68: Issler, N. 1991: Zucht und Haltung des Schafes; Hrsg. vom Schweizerischen Verband der Ingenieur-Agronomen und der Lebensmittel-Ingenieure, 3. neu bearbeitete Auflage; Landwirtschaftliche Lehrmittelzentrale, Zollikofen. Kau, M. 1981: Die Bergschafe im Karwendel, eine Untersuchung der Haltungsform, der Futtergrundlage und des Verhaltens. Diss. Technische Universität München, Fakultät für Landw. und Gartenbau. Landry, J.-M. 1999: Der Einsatz von Herdenschutzhunden in den Schweizer Alpen: erste Erfahrungen. KORA-Bericht Nr. 2d. Marty, P. 1996: Kleinviehhaltung in der Schweiz. Situationsanalyse im Hinblick auf die Rückkehr von Grossraubtieren. Bericht im Auftrag des WWF Schweiz. Eigenverlag WWF Schweiz, Zürich. Schweizerischer Schafzuchtverband 1991: Weideführung bei Schafen; Separatdruck aus: Der Kleinviehzüchter, Nr. 10/1991. Troxler, J. 1989: Das Schaf auf der Weide: Verhalten und Einfluss auf den Pflanzenbestand. Aus: Schafhaltung aktuell, Kurs Nr. 412/89. Landwirtschaftliche Beratungszentrale Lindau. Troxler, J. 1996: Weidewirtschaft Weidesysteme Fütterung. Weidesysteme für Mutterkühe, Rinder, Schafe, Pferde. Kurs Landwirtschaftliche Beratungszentrale Lindau. Vogel, S. 2003: Mit Sömmerungsbeiträgen zu einer nachhaltigen Schafalpung. Kurzbericht. Agrarforschung. 10 (2): von Wyl, A., Mercier, A., Troxler, J. 1985: L exploitation ovine en altitude. Schlussbericht zum Schweizerischen MAB-Programm Nr Nationales Forschungsprogramm des Schweizerischen Nationalfonds.

25 Mai 2003 Anhang I 25 Anhänge Anhang I (a f): Informationen zu den Sömmerungsweiden und Herden in den sechs Talschaften im Ist-Zustand. Die im Folgenden angegebenen Weidenummern wurden willkürlich zugeteilt: angefangen beim Diemtigtal mit 100er-Nummern bis hin zum Val Ferret mit 600er-Nummern. Die Weidenummern stehen jeweils für eine Sömmerungsweide und können auf der entsprechenden Talkarte 1: in den Anhängen III a f eingesehen werden. In Klammern und gefolgt von einem B ist die Anzahl Besitzer pro Herde angegeben (wo bekannt). Damit wollen wir zeigen, wie vielen Schafhaltern die beim Landwirtschaftsamt gemeldeten Schafherden gehören. Die mit einem S bezeichneten Zahlen geben die Anzahl Schafe pro Weide wieder, wobei die Schafe als Mittleres Alpenschaf angegeben sind. Diemtigtal: Weidenummer und Anzahl Schafe (S): 100 (68 S); 101 (110 S); 102 (8 S); 103 (70 S); 104 (10 S); 105 (356 S); 106 (14 S); 107 (41 S); 108 (96 S); 109 (230 S); 110 (262 S); 111 (26 S); 112 (66 S); 113 (261 S); 114 (164 S); 115 (230 S); 116 (60 S); 117 (50 S); 118 (54 S); 119 (188 S); 120 (110 S); 121 (219 S); 122 (94 S); 123 (66 S); 124 (15 S); 125 (37 S); 126 (94 S); 127 (19 S); 128 (16 S); 129 (20 S). Kiental: Weidenummer und Anzahl Schafe (S): 200 (101 S); 201 (23 S); 202 (178 S); 203 (219 S); 204 (450 S); 205 (180 S); 206 (414 S); 207 (600 S); 208 (64 S); 209 (301 S); 210 (275 S); 211 (60 S); 212 (180 S). Valle di Poschiavo: Weidenummer und Anzahl Besitzer (B) sowie Schafe (S): 300 (45 S); 301 (100 S); 302 (170 S); 303 (1 B, 100 S), 304 (60 S) & 305 (300 S) (5 B); 306 (1 B, 200 S); 307 (1 B, 110 S); 308 (20 S); 309 (20 S); 310 (40 S); 311 (280 S); 312 (25 S); 313 (70 S); 314 (4 S); 315 (580 S); 316 (180 S); 317 (5 B, 350 S); 318 (3 B, S). Val Mesolcina: Weidenummer und Anzahl Besitzer (B) sowie Schafe (S): 400 (1 B, 3000 S); 401 (130 S); 402 (7 B, 350 S); 403 (1 B, 200 S); 404 (1 B, 100 S); 405 (3 B, 300 S); 406 (1 B, 100 S); 407 (2 B, 100 S); 408 (1 B, 20 S); 409 (2 B, 130 S); 410 (1 B, 80 S). Turtmanntal: Weidenummer und Anzahl Besitzer (B) sowie Schafe (WAS: Weisses Alpenschaf; SNS: Walliser Scharznasenschaf): 500 (13 B, 650 WAS); 502 (6 8 B, 220 SNS); 501 (3 B, 100 SNS); 503 (150 SNS); 504 (3 B, 50 SNS); 505 (1 2 B, 50 SNS); 506 (1 B, 15 SNS); 507 (1 B, 20 SNS). Val Ferret: Weidenummer und Anzahl Besitzer (B) sowie Schafe (S): 600 (1 B, 330 S); 601 (2 B, 530 S); 602 (2 B, 530 S); 603 (1 B, 400 S).

26 26 Anhang Ia, Diemtigtal KORA Bericht Nr. 17 d Anhang Ia: Ist-Zustand der Sömmerungsweiden im Diemtigtal. Schwarz: Weidegrenzen. Die Weidenummern korrespondieren mit den Nummern vorne im Anhang V. km

27 Mai 2003 Anhang Ib, Kiental 27 Anhang Ib: Ist-Zustand der Sömmerungsweiden im Kiental. Schwarz: Weidegrenzen. Die Weidenummern korrespondieren mit den Nummern vorne im Anhang V. km

28 28 Anhang Ic, Valle die Poschiavo KORA Bericht Nr. 17 d Anhang Ic: Ist-Zustand der Sömmerungsweiden im Valle di Poschiavo. Schwarz: Weidegrenzen. Die Weidenummern korrespondieren mit den Nummern vorne im Anhang V. km

29 Mai 2003 Anhang Id, Val Mesolcina 29 Anhang Id: Ist-Zustand der Sömmerungsweiden im Val Mesolcina. Schwarz: Weidegrenzen. Die Weidenummern korrespondieren mit den Nummern vorne im Anhang V. km

30 30 Anhang Ie, Turtmanntal KORA Bericht Nr. 17 d Anhang Ie: Ist-Zustand der Sömmerungsweiden im Turtmanntal. Schwarz: Weidegrenzen. Die Weidenummern korrespondieren mit den Nummern vorne im Anhang V. km

31 Mai 2003 Anhang If, Val Ferret 31 Anhang If: Ist-Zustand der Sömmerungsweiden im Val Ferret. Schwarz: Weidegrenzen. Die Weidenummern korrespondieren mit den Nummern vorne im Anhang V. km

32 32 Anhang II KORA Bericht Nr. 17 d Anhang II: Sömmerungsbeitragsverordnung vom 29. März 2000 (Art. 4 8; Art. 4 1 Die Ansätze für die Berechnung der Sömmerungsbeiträge betragen: a. in Abhängigkeit vom Weidesystem pro Normalstoss für Schafe, ausgenommen Milchschafe: - bei ständiger Behirtung 300 Franken - bei Umtriebsweide 220 Franken - bei übrigen Weiden 120 Franken b. 300 Franken pro Raufutter verzehrende Grossvieheinheit (RGVE) für gemolkene Kühe, Milchschafe und Milchziegen bei einer ununterbrochenen Sömmerungsdauer von Tagen; c. 300 Franken pro Normalstoss für die übrigen Raufutter verzehrenden Tiere. 2 Werden gemolkene Kühe, Milchschafe und Milchziegen weniger als 56 oder mehr als 100 Tagen ununterbrochen gesömmert, so berechnet sich der Beitrag nach Absatz 1 Buchstabe c. 3 Das Bundesamt für Landwirtschaft (Bundesamt) legt die Anforderungen an die Weidesysteme fest. Art. 5 Kürzung der Beiträge bei grösseren Abweichungen vom Normalbesatz 1 Die Beiträge werden um 25 Prozent gekürzt, wenn die Bestossung den Normalbesatz um Prozent, mindestens aber um zwei Normalstösse, übersteigt. 2 Kein Beitrag wird ausgerichtet, wenn die Bestossung den Normalbesatz um mehr als 15 Prozent, mindestens aber um drei Normalstösse, übersteigt. 3 Liegt die Bestossung um mehr als 25 Prozent unter dem Normalbesatz, so werden die Sömmerungsbeiträge nach dem tatsächlichen Besatz berechnet. Art. 6 Festsetzung des Normalbesatzes 1 Der Normalbesatz ist der einer nachhaltigen Nutzung entsprechende Viehbesatz, umgerechnet in Normalstösse. 2 Ein Normalstoss entspricht der Sömmerung einer RGVE während 100 Tagen. 3 Der Kanton setzt für jeden Sömmerungs-, Hirten- oder Gemeinschaftsweidebetrieb den Normalbesatz fest für: a. Schafe, ohne Milchschafe; b. die übrigen Tiere. 4 Massgebend sind die durchschnittlichen Besatzzahlen in den Jahren War der Besatz auf einem Betrieb in den Basisjahren durch ausserordentliche Umstände beeinflusst oder fehlen die Daten, entscheidet der Kanton. Er kann insbesondere die Angaben des Alpwirtschaftskatasters berücksichtigen. 5 Das Bundesamt für Landwirtschaft (Bundesamt) legt für Schafe, ohne Milchschafe, pro Hektare Nettoweidefläche einen Höchstbesatz je nach Standort, Weideorganisation und Weidesystem fest. 6 Liegt ein Bewirtschaftungsplan vor, so stützt sich der Kanton bei der Festsetzung des Normalbesatzes auf die darin enthaltenen Besatzzahlen. Art. 7 Beschränkungen 1 Bei der Festsetzung des Normalbesatzes werden nicht berücksichtigt: Sömmerungsbeitragsverordnung AS 2000 a. die Tage, um welche die Sömmerung 180 Tage übersteigt; b. Tiere, die weniger als 20 Tage gesömmert werden. 2 Beträgt die Nettoweidefläche weniger als 50 Aren pro RGVE, so wird der Normalbesatz entsprechend gekürzt. Zur Nettoweidefläche gehören die mit Futterpflanzen bewachsenen eigenen, gepachteten oder mit schriftlicher Vereinbarung zur Nutzung überlassenen Flächen, soweit sie beweidet werden dürfen. 3 Das Bundesamt umschreibt die nicht oder nur beschränkt beweidbaren Flächen. Art. 8 Anpassung des Normalbesatzes 1 Der Kanton passt auf Gesuch hin den Normalbesatz eines Sömmerungs-, Hirten oder Gemeinschaftsweidebetriebs an, wenn: a. aufgrund eines Bewirtschaftungsplanes ein höherer Besatz möglich ist; b. das Verhältnis zwischen Schafen und anderen Tieren geändert werden soll; c. Flächenmutationen dies erfordern. 2 Erhöht der Kanton den Normalbesatz aufgrund eines Bewirtschaftungsplanes, berechnet sich der Beitrag nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a und c. War der Beitrag vorher höher, wird er jedoch nicht herabgesetzt. 3 Der Kanton setzt den Normalbesatz eines Sömmerungs-, Hirten- oder Gemeinschaftsweidebetriebs unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der kantonalen Fachstellen, insbesondere der Fachstelle für Naturschutz, herab, wenn:

33 Mai 2003 Anhang II 33 a. die Bestossung im Rahmen des Normalbesatzes zu ökologischen Schäden geführt hat; b. kantonale Auflagen nach Artikel 10 Absatz 2 nicht zur Behebung ökologischer Schäden geführt haben; c. sich die Weidefläche, insbesondere durch Verwaldung oder Verbuschung, wesentlich reduziert hat. 4 Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin kann gegen die Neufestsetzung des Normalbesatzes nach Absatz 3 innerhalb von 30 Tagen Einsprache erheben und die Überprüfung des Entscheids aufgrund eines Bewirtschaftungsplanes verlangen, der innerhalb eines Jahres vorzulegen ist.

34 34 Anhang III KORA Bericht Nr. 17 d Anhang III: Verordnung des BLW über die Bewirtschaftung von Sömmerungsbetrieben vom 29. März 2000 (Stand am 29. April 2003) (Art. 1 5; Art. 1 Bewirtschaftungsplan 1 Der Bewirtschaftungsplan muss angeben: a. die beweidbaren und die nicht beweidbaren Flächen; b. die vorhandenen Pflanzengesellschaften und deren Beurteilung; c. die Nettoweidefläche; d. das geschätzte Ertragspotenzial; e. die Eignung der Flächen für die Nutzung mit den verschiedenen Tierkategorien. 2 Der Bewirtschaftungsplan legt fest: a. welche Flächen mit welchen Tieren beweidet werden sollen; b. die entsprechenden Bestossungszahlen; c. das Weidesystem; d. die Verteilung der alpeigenen Dünger; e. eine allfällige Ergänzungsdüngung; f. eine allfällige Zufütterung von Kraftfutter; g. einen allfälligen Sanierungsplan für die Unkrautbekämpfung; h. allfällige Aufzeichnungen über Bestossung, Düngung, Zufütterung und Unkrautbekämpfung. Art. 2 Nicht beweidbare Flächen 1 Nicht beweidbar sind insbesondere: a. Wälder, ausgenommen traditionell beweidete Waldformen, wie die sogenannten Wytweiden des Juras oder wenig steile Lärchenwälder in den inner- alpinen Regionen, die keine Schutzfunktionen erfüllen und nicht erosionsgefährdet sind; b. Flächen mit empfindlichen Pflanzenbeständen und Pioniervegetation auf halboffenen Böden; c. steile, felsige Gebiete, in denen sich die Vegetation zwischen den Felsen verliert; d. Schutthalden und junge Moränen; e. Flächen auf denen durch Beweidung die Erosionsgefahr offensichtlich verstärkt wird; f. mit einem Weideverbot belegte Naturschutzflächen. 2 Grat- und Hochlagen mit langer Schneebedeckung oder kurzer Vegetationszeit, welche als bevorzugte Aufenthaltsorte der Schafe bekannt sind, dürfen nicht als Standweide genutzt werden. 3 Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin halten in einem Plan die beweidbaren und die nicht oder nur beschränkt beweidbaren Flächen fest. Art. 3 Nettoweidefläche Die Nettoweidefläche entspricht der Gesamtfläche, abzüglich der nicht beweidbaren und der unproduktiven Flächen (Felsen, Geröllhalden, Gewässer usw.). Art. 4 Höchstbesatz und Definition der Weidesysteme für Schafe 1 Der Höchstbesatz für Schafweiden ist im Anhang festgehalten. 2 Eine ständige Behirtung besteht, wenn: a. die Herdenführung durch einen Hirten mit Hunden erfolgt; b. die Herde täglich auf einen vom Hirten ausgewählten Weideplatz geführt wird; c. eine angepasste Nutzung und gleichmässige Beweidung ohne Übernutzung erfolgt; d. die Aufenthaltsdauer auf der gleichen Weidefläche eine Woche nicht übersteigt; e. die Herde ununterbrochen behirtet ist; f. die Übernachtungsplätze behirtet oder eingezäunt sind und höchstens während einer Woche ununterbrochen benützt werden; und g. ein Weidejournal geführt wird.

35 Mai 2003 Anhang III 35 3 Eine Umtriebsweide besteht, wenn: a. die Beweidung während der gesamten Sömmerungsdauer in Koppeln, die eingezäunt oder natürlich klar abgegrenzt sind, erfolgt; b. eine angepasste Nutzung und gleichmässige Beweidung ohne Übernutzung erfolgt; c. in Berücksichtigung von Koppelfläche, Bestossung und Standortbedingungen ein regelmässiger Umtrieb erfolgt; d. dieselbe Koppel während höchstens zwei und frühestens wieder nach vier Wochen beweidet wird; e. die Koppeln auf einem Plan festgehalten sind; und f. ein Weidejournal geführt wird. 4 Bei ständiger Behirtung und Umtriebsweide gilt: a. die Beweidung darf frühestens 20 Tage nach der Schneeschmelze erfolgen; b. Kunststoffweidenetze dürfen nur für die Einzäunung der Übernachtungsplätze sowie eine kurzfristige Unterstützung der Weideführung während der zugelassenen Aufenthaltsdauer verwendet werden. 5 Unter Einhaltung der übrigen Anforderungen können die Kantone auf die Einschränkung der Weidedauer nach Absatz 3 Buchstabe e bei einer Bestossung von Weiden nach dem 1. August in abgeschlossenen, hoch gelegenen Geländekammern verzichten. Art. 5 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2000 in Kraft. Anhang 4 (Art. 4) Höchstbesatz für Schafweiden Standort: Höhenlage Topografie Vegetation Weidesystem Höchstbesatz a pro ha Nettoweidefläche Schafe b GVE Unterhalb der Waldgrenze: Mässig steiles Gelände mittlere Ertragslagen bzw. Pflanzenbestände bis 1000 m m über 1400 m bis 1000 m m über 1400 m Herde mit ständiger Behirtung oder Umtriebsweide Übrige Weiden ,5-0,9 0,4-0,7 0,3-0,5 0,3-0,6 0,3-0,4 0,2-0,3 Oberhalb der Waldgrenze: Herde mit ständiger Behirtung oder Umtriebsweide 4-5 0,3-0,5 Noch im Beriech der Rinderalpen, mässig steiles Gelände, mittlere Ertragslagen bzw. Pflanzenbestände Übrige Weiden 2-3 0,2-0,3 Hohe Lagen: Oberhalb des Bereichs der Rinderalpen mässig steiles Gelände, mittlere Ertragslagen bzw. Pflanzenbestände Herde mit ständiger Behirtung oder Umtriebsweide Übrige Weiden 2-3 0,5-1,8 0,2-0,3 0,1-0,2 a b Der Höchstbesatz bezieht sich vom Futterertrag und von der Nutzung her auf mittlere Standorte. Bei sehr günstigen, ertragreichen Standorten kann der Höchstbesatz bei ständiger Behirtung oder Umtriebsweide um maximal 50 Prozent erhöht werden. Wird eine Erhöhung geltend gemacht, ist deren Berechtigung über eine von Fachleuten vorgenommene Schätzung des Ertragspotentials und Abklärung der Flächenneigung nachzuweisen. Bei ungünstigen Standorten (steile, schattige, nasse oder trockene Lagen) sind grundsätzlich die tieferen Werte massgebend. Mittleres Alpenschaf zu 0,0861 GVE

36 36 Anhang IV KORA Bericht Nr. 17 d Anhang IV: Erlaubter Höchstbesatz pro untersuchter Weide der sechs Talschaften, gemäss Verordnung des BLW über die Bewirtschaftung von Sömmerungsbetrieben (Art. 4 Höchstbesatz und Definitionen der Weidesysteme für Schafe, Absatz 1 siehe Anhang III ). Für den Höchstbesatz haben wir konservativ gerechnet: 70 % der Fläche (Angaben in ha) wurden als benutzbar angenommen; in der Klasse mit Hirte Oberhalb Waldgrenze wurde mit 4,5 Schafen, in der Klasse mit Hirte Hohe Lage wurde mit 2,5 Schafen pro Hektare gerechnet. Talschaft Weidenummer Fläche (ha) Mit Hirte Oberhalb Waldgrenze (Anzahl Schafe) Diemtigtal Kiental Poschiavo Mesolcina Turtmanntal Val Ferret Total Total Total Total Total Total Mit Hirte Hohe Lage (Anzahl Schafe)

37 Mai 2003 Anhang V 37 Anhang V (a f): Informationen zu den Sömmerungsweiden und Herden in den sechs Talschaften nach der Anwendung unseres Modells. Die neuen Weiden sind mit 10er-Nummern für das Diemtigtal bis 60er-Nummern für das Val Ferret gekennzeichnet. Weidenummern, die fett hervorgehoben sind: Hier genügt die Grösse der Schafherde für eine kostendeckende Finanzierung der Hirtenlöhne durch die Sömmerungsbeiträge. Die aufgeführten Nummern entsprechen den im Anhang I a f aufgeführten Weidenummern. Das Zeichen zwischen zwei Weidenummern bedeutet, dass die entsprechenden Herden nun zusammengefasst sind. Eine unterstrichene Weidenummer bedeutet, dass der entsprechende Weidestandort nach der Herden-Zusammenlegung in Zukunft nicht mehr berücksichtigt wird. Die Schafe der aufgegebenen Weiden werden in die neuen Herden transferiert. In Klammern aufgeführt ist die Anzahl Schafe auf der neuen Weide. Die neue Weidesituation nach der Herden-Zusammenlegung: Diemtigtal: 10: (178 S) 11: (499 S) 12: (346 S) 13: 110 (262 S) 14: (82 S) 15: (306 S) 16: (652 S) 17: (225 S) 18: (329 S) 19: (175 S) Kiental: 20: (420 S) 21: 204 (450 S) 22: (594 S) 23: 207 (600 S) 24: (365 S) 25: (335 S) 26: (281 S) Valle di Poschiavo: 30: (315 S) 31: (460 S) 32: (310 S) 33: (460 S) 34: 315 (580 S) 35: (530 S) 36: 318 (1 200 S) Val Mesolcina: 40: 400 (3 000 S) 41: (780 S) 42: (400 S) 43: (330 S) Turtmanntal: 50: 500 (650 S) 51: (320 S) 52: (285 S) Val Ferret: 60: 600 (330 S) 61: 601 (530 S) 62: 602 (530 S) 63: 603 (400 S)

38 38 Anhang Va, Diemtigtal KORA Bericht Nr. 17 d Anhang Va: Diemtigtal nach der Zusammenlegung der Sömmerungsweiden. Schwarz: Weidegrenzen. Unterbrochene Linie: Wanderrouten für Schafe zwischen zwei Weiden. Die Weidenummern korrespondieren mit den Nummern vorne im Anhang V. km

39 Mai 2003 Anhang Vb, Kiental 39 Anhang Vb: Kiental nach der Zusammenlegung der Sömmerungsweiden. Schwarz: Weidegrenzen. Unterbrochene Linie: Wanderrouten für Schafe zwischen zwei Weiden. Die Weidenummern korrespondieren mit den Nummern vorne im Anhang V. km

40 40 Anhang Vc, Valle di Poschiavo KORA Bericht Nr. 17 d Anhang Vc: Valle di Poschiavo nach der Zusammenlegung der Sömmerungsweiden. Schwarz: Weidegrenzen. Die Weidenummern korrespondieren mit den Nummern vorne im Anhang V. km

41 Mai 2003 Anhang Vd, Val Mesolcina 41 Anhang Vd: Val Mesolcina nach der Zusammenlegung der Sömmerungsweiden. Schwarz: Weidegrenzen. Unterbrochene Linie: Wanderrouten für Schafe zwischen zwei Weiden. Die Weidenummern korrespondieren mit den Nummern vorne im Anhang V. km

42 42 Anhang Ve, Turtmanntal KORA Bericht Nr. 17 d Anhang Ve: Turtmanntal nach der Zusammenlegung der Sömmerungsweiden. Schwarz: Weidegrenzen. Unterbrochene Linie: Wanderrouten für Schafe zwischen zwei Weiden. Die Weidenummern korrespondieren mit den Nummern vorne im Anhang V. km

43 Mai 2003 Anhang Vf, Val Ferret 43 Anhang Vf: Val Ferret nach der Zusammenlegung der Sömmerungsweiden. Schwarz: Weidegrenzen. Die Weidenummern korrespondieren mit den Nummern vorne im Anhang V. km

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