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1 Ulmer Leitlinien für die Arbeit mit Mädchen

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3 Ulmer Leitlinien für die Arbeit mit Mädchen Frauenbüro Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Arbeitskreis Mädchen

4 Vorwort Oft wird die Frage gestellt, ob Mädchenarbeit heute überhaupt noch zeitgemäß ist. Mädchen sind stark und treten selbstbewusst auf wie nie zuvor. Mädchenspezifische Angebote sind aber eben nicht ausschließlich als Übungsfeld in Sachen Durchsetzungsfähigkeit gedacht, sondern sie sollen den Mädchen vielmehr als Ort der Selbstfindung dienen. Es geht dabei um die Pluralität der Konzepte, damit Mädchen und jungen Frauen in mädcheneigenen Räumen und im Rahmen von Koedukation ihren Bedürfnissen entsprechende Angebote zur Verfügung gestellt werden. Insofern wird Mädchenarbeit niemals überflüssig werden. Der Arbeitskreis Mädchen ein Zusammenschluss von Fachfrauen, die in den verschiedenen Bereichen der Jugendhilfe in Ulm tätig sind hat sich deshalb 1999 auf den Weg gemacht, dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Mädchen und Jungen in der Jugendhilfe ein Stück näher zu kommen. Sie formulierten auf der Grundlage des Kinderund Jugendhilfegesetzes die Ulmer Leitlinien für die Arbeit mit Mädchen. Im Dezember 2000 hat der Jugendhilfeausschuss des Ulmer Gemeinderats die Ulmer Leitlinien für die Arbeit mit Mädchen verabschiedet. Sie sind damit verbindliche, fachliche und strukturelle Standards und für alle Bereiche der Jugendhilfe gültig. Alle Träger der Jugendhilfe sind aufgefordert, sich an ihnen zu orientieren und so ihren Beitrag zur Gleichberechtigung der Geschlechter in der Praxis zu leisten. Besonders bedanke ich mich bei den engagierten Frauen des Arbeitskreises Mädchen, die mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag für eine moderne Jugendhilfeplanung geleistet haben. Ivo Gönner Oberbürgermeister der Stadt Ulm 4

5 Am Anfang war die MädchenWoche... Das Frauenbüro und der Arbeitskreis Mädchen haben 1998 zum ersten Mal die Mädchen- Woche ins Leben gerufen. Der Erfolg dieser Veranstaltung hat deutlich gezeigt, dass Mädchen geschlechtsspezifische Angebote wollen und auch nutzen. Die Fachfrauen des Arbeitskreises Mädchen entschieden deshalb, dass sie es nicht bei einer jährlich stattfindenden Veranstaltung für Mädchen belassen wollen. Um die Interessen der Mädchen in der täglichen Jugendarbeit angemessen zu berücksichtigen, müssen strukturelle Veränderungen in den Arbeitsfeldern der Jugendhilfe herbeigeführt werden. Die 1999 veröffentlichte Jugendbefragung der Stadt Ulm bestätigte, dass sich die Interessen von Mädchen und Jungen unterscheiden, die Jugendhilfe aber zumeist die Bedürfnisse der Jungen beachtet und bearbeitet. Unter Federführung des Frauenbüros formulierte deshalb der Arbeitskreis Mädchen die Ulmer Leitlinien für die Arbeit mit Mädchen. Ziel der Leitlinien ist es, dass alle Träger der Jugendhilfe in ihrer Arbeit jederzeit den geschlechtsspezifischen Aspekt mit einbeziehen: Wie wirken sich Angebote einer Einrichtung auf Jungen aus, wie wirken sie sich auf Mädchen aus? Nur wenn wir beide Zielgruppen angemessen berücksichtigen, können wir in Zukunft gewährleisten, dass die Interessen und Bedürfnisse von Mädchen und Jungen gleichermaßen beachtet werden. Nun sollen den Worten aber auch Taten folgen. Mit der hier vorliegenden Neuveröffentlichung der Leitlinien wollen wir allen Verantwortlichen in der Jugendhilfe ein Werkzeug in die Hand geben, um die Belange von Mädchen in ihren Einrichtungen sichtbar zu machen und auf deren Interessen einzugehen. Weiterhin wird unter Federführung des Frauenbüros und der Stabsstelle Sozialplanung/ Bürgerschaftliches Engagement Jugendhilfeplanung des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales die Umsetzung und Etablierung der Leitlinien in der Ulmer Jugendhilfe forciert. Mädchenarbeit soll damit ihr Nischendasein verlieren und sich zu einem grundsätzlichen Qualitätsmerkmal in allen Bereichen der Jugendhilfe in Ulm entwickeln. Angela Kern Leiterin des Frauenbüros Gabriele Joanni Jugendhilfeplanerin 5

6 1. Einleitung Mit dem Erscheinen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 1991 wurde erstmals der gesetzliche Auftrag erteilt, die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen und einer Benachteiligung entgegenzuwirken. Schon Jahre zuvor entwickelten Pädagoginnen in der Praxis Konzepte für eine emanzipatorische Arbeit mit Mädchen. Sie stützten ihre Konzepte dabei auf die Ergebnisse der Frauenforschung und richteten ihre Methoden und Angebote nach der Lebenssituation von Mädchen aus. Die Jugendhilfe wurde dadurch kritisch hinterfragt, ob und wenn ja, wie Belange von Mädchen in der Jugendhilfepraxis berücksichtigt werden. Mit dieser geschlechterdifferenzierenden Arbeitsweise wird einer Benachteiligung von Mädchen entgegengewirkt, gleichfalls erhielt die Jugendhilfe dadurch Impulse und Qualität. Die entwickelten Standards der Arbeit mit Mädchen wurden etabliert und damit wurde die Arbeit mit Mädchen zu einem eigenständigen und innovativen Arbeitsfeld in der Jugendhilfe. Seitdem erfährt das Arbeitsfeld Arbeit mit Mädchen allerorten eine hohe verbale Akzeptanz. Dies täuscht allerdings nicht darüber hinweg, dass eine konzeptionelle jugendpolitische Handhabung und Umsetzung von geschlechterdifferenzierenden Konzepten oft noch aussteht und oftmals ausschließlich vom Engagement der einzelnen Pädagogin abhängt. Diesen Missstand haben zwischenzeitlich immer mehr Kommunen beseitigt, indem sie Leitlinien für die Arbeit mit Mädchen verabschiedet haben. Damit soll gewährleistet werden, dass die Leistungen der Jugendhilfe allen jungen Menschen gleichermaßen zu Gute kommen. 6

7 Auch in Ulm soll sich zukünftig die Situation für Mädchen verbessern. Der Jugendhilfeausschuss hat mit seinem Beschluss vom den Kommunalen Jugendhilfeplan konzeptionell weiterzuentwickeln, eine sehr gute Ausgangslage geschaffen, um die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags nun auch in Ulm auf den Weg zu bringen. Die aus dem Beschluss resultierte Jugendbefragung unterstützte die Fachfrauen des AK Mädchen in ihrem bereits begonnenen Projekt Leitlinien für die Arbeit mit Mädchen. Die Ulmer Jugendbefragung ermittelte deutliche Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen sowohl bei den Interessen an bestimmten Themen als auch bei den Aktivitäten. Dies macht konzeptionelle Überlegungen zur Geschlechterdifferenzierung notwendig. Die Leitlinien wollen hierfür die Basis schaffen. 7

8 2. Gesetzliche Grundlagen Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist im Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes verankert wurde dieser Artikel durch den Zusatz Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. ergänzt. Der 6. Jugendbericht (1984) sowie der 8. Jugendbericht (1990) befassten sich ausführlich und differenziert mit der Lebenssituation von Mädchen in verschiedenen gesellschaftlichen Sozialisations- und Handlungsfeldern. Die Verbesserung der Chancengleichheit für Mädchen in der Bundesrepublik Deutschland wurde zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe erklärt, die weit über die Zuständigkeit und Reichweite der Kinder- und Jugendhilfe hinausgeht. Die Berichte hoben aber gleichzeitig den besonderen Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe hervor, ihren Teil dazu beizutragen, dass Mädchen die ihnen formal zugestandenen Rechte und Möglichkeiten ausschöpfen und sich selbst aktiv in die Gestaltung ihrer Lebenschancen einbringen können. Bis heute ist der 6. Jugendbericht die umfassendste Darstellung der Situation von Mädchen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Der beschriebene jugendpolitische Handlungsbedarf hat mit seinen Analysen und Empfehlungen jedoch wenig an Aktualität eingebüßt. Der 9 Absatz 3 des am 1. Januar 1991 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist eine Reaktion auf die Fachdiskussion der vorangegangenen Jahre, die vom 6. Jugendbericht ausging: Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern. 8

9 Dieser Absatz ist als Generalklausel zu verstehen. Alle Angebote und Leistungen der Jugendhilfe haben diesen Grundsatz mit zu beachten, auch wenn in den einzelnen Vorschriften nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Dies gilt auch für die Förderungspolitik und die Jugendhilfeplanung (Arbeitshilfe zum KJHG der Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg e.v.). Der Bundesjugendplan spezifiziert in seinem Förderziel 2.6 der Richtlinien vom die Ausgestaltung des 9.3 des KJHG dahingehend, dass Mädchenarbeit als eigenständiger Arbeitsansatz und Querschnittsaufgabe zum Ziel hat, z.b. Frei- und Entwicklungsräume zu schaffen, Selbstständigkeit und Selbstverwirklichung zu fördern, Schutz vor Gewalt zu gewähren. Auch das im Februar 1996 novellierte Landesausführungsgesetz Baden-Württemberg zum KJHG präzisiert diese Forderungen im 9a Absatz 7. Demnach sind Jugendhilfeausschüsse in Land- und Stadtkreisen, wie auch Landesjugendhilfeausschüsse mit angemessenen Anteilen an Frauen und Männern zu besetzen (gleiche Teile sind anzustreben). In der Jugendhilfeplanung sind Maßnahmen für Mädchen und junge Frauen ausdrücklich gesondert darzustellen und Anregungen sowie Wünsche junger Menschen, insbesondere zur Förderung der Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen entsprechend zu berücksichtigen. 9

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11 3. Zielsetzung für die Arbeit mit Mädchen Arbeit mit Mädchen bedeutet, dass die Selbstständigkeit, das Selbstbewusstsein und die Entscheidungsfähigkeit von Mädchen und jungen Frauen gestärkt wird.... Mädchen dazu angeregt werden, ihre eigene Situation als Ergebnis von individueller und gesellschaftlicher Geschichte zu begreifen und in Frage stellen zu können.... Mädchen ermuntert werden, über gängige Geschlechterrollenbilder nachzudenken, sie kritisch zu hinterfragen und eine eigenständige positive Geschlechtsidentität zu entwickeln.... Mädchen ihre eigenen Möglichkeiten, Potentiale und Fähigkeiten kennenlernen. Deshalb soll die Arbeit mit Mädchen Räume schaffen für den kognitiven, physischen, kreativen und emotionalen Bereich, die sich an den Bedürfnissen, Wünschen sowie an sozialen und kulturellen Gegebenheiten von Mädchen und jungen Frauen orientieren. 11

12 4. Grundsätzliche Aussagen zur Arbeit mit Mädchen 4.1. Mädchen und junge Frauen sind Zielgruppe, nicht Problemgruppe Mädchen haben teilweise unterschiedliche Interessen als Jungen. Diese Interessen müssen wahr- und ernst genommen werden. Deshalb werden Mädchen in allen Arbeitsansätzen als Zielgruppe definiert. Eine Berücksichtigung der Interessen und Bedarfe von Mädchen in den Angeboten ist nicht gleichzusetzen mit Kompetenzdefiziten bei Mädchen Ganzheitlichkeit und Parteilichkeit Der ganzheitliche Ansatz stellt die gesamte Person in den Mittelpunkt des Interesses. Mädchen werden mit ihren Stärken, Fähigkeiten und Fertigkeiten, ihren Erfahrungen sowie ihren Schwächen unter Berücksichtigung ihres individuellen Lebenszusammenhangs wahr- und ernst genommen. Parteilichkeit für Mädchen stellt die Interessen von Mädchen klar in den Vordergrund. Mädchen werden in den Situationen und Prozessen, in denen sie sich jeweils mit allen Widersprüchen und Konflikten befinden, unterstützt. Dabei ist eine Vielfalt unterschiedlicher und gleichberechtigter Lebensentwürfe möglich Selbstbestimmter Lebensraum Es müssen Räume für Mädchen geschaffen werden, in denen sie ihre Eigenständigkeit entwickeln, spüren und stärken können. Raum in diesem Sinne bedeutet also gleichzeitig Freiraum wie Entwicklungsraum, aber auch Experimentierraum. 12

13 4.4. Arbeit mit Mädchen als Querschnittsaufgabe Die Zielgruppenorientierung Mädchen und junge Frauen muss als Querschnittsaufgabe der Jugendhilfeplanung richtungsweisend für die Festlegung von Struktur und Organisation der Planung sein. Dies erfordert in der Umsetzung, dass in allen Leistungsbereichen der Jugendhilfe die Ansätze daraufhin überprüft werden, ob sie die Lebenswelten von Mädchen theoretisch und praktisch mit einbeziehen und mit eigenständigen und handlungsorientierten Aussagen und Konzeptionen verankern Öffentlichkeitsarbeit Arbeit mit Mädchen braucht zu ihrer Durchsetzung und Verdeutlichung eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit. Regelmäßige Bestandsaufnahmen zur Situation von Mädchen und jungen Frauen in allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe sind zu erstellen und politisch zu diskutieren. Dadurch soll eine breite Öffentlichkeit über die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und jungen Frauen und deren Auswirkungen auf die Handlungsspielräume und Erlebnismöglichkeiten informiert werden. Öffentlichkeitsarbeit dient dazu, geschlechtsspezifische Handlungsorientierungen, Normen und Werte zu hinterfragen und auf eine tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter hinzuwirken, also Bewusstseinsarbeit zu leisten. 13

14 5. Leitlinien und fachliche Standards in zentralen Bereichen der Mädchenarbeit Das Grundsatzpapier zur Arbeit mit Mädchen ist fester fachlicher Bestandteil in allen Bereichen der Jugendhilfe und Jugendhilfeplanung in Ulm. In der Jugendhilfeplanung werden Bedürfnisse und Bedarf der Kinder und Jugendlichen geschlechterdifferenziert erhoben. Dabei wird gezielt auf die Bedürfnisse und Lebenslagen von Mädchen und jungen Frauen eingegangen. Bei Bestandsaufnahmen wird die Arbeit mit Mädchen, aber auch die Arbeit mit Jungen explizit ausgewiesen. Für die Umsetzung der Leitlinien werden sowohl Angebote in mädchenspezifischen Einrichtungen als auch fortlaufende Angebote sowie Räume in koedukativen Einrichtungen benötigt. Mädchenspezifische Angebote und Einrichtungen werden dem Bedarf entsprechend aufrechterhalten, weiterentwickelt und ausgebaut Mädchenspezifische Gewalt- und Suchtprävention Jugendhilfe hat die Aufgabe, sich grundlegend mit Gewalterfahrung von Mädchen auseinanderzusetzen und sich entsprechend zu qualifizieren, sich eindeutig gegen jegliche Form von Übergriffen gegen Mädchen einzusetzen. Gewalt wird häufig begleitet von Sucht und zwar in der Form, dass Mädchen als Opfer von Gewalt mit Suchtmittelkonsum ihre Gewalterfahrungen kompensieren. Es sind deswegen Maßnahmen notwendig, mit denen Mädchen möglichst frühzeitig unterstützt und angeleitet werden, Verhaltensweisen und Strategien zu entwickeln, durch die sie sich abgrenzen und schützen können. Hier setzt Sucht- und Gewaltprävention am gleichen Punkt an. Zusätzlich muss Gewalt gegen Mädchen und Frauen öffentlich gemacht und zur gesellschaftlichen Auseinandersetzung aufgefordert werden. 14

15 5.2. Mädchenspezifische Gesundheits-, Liebes- und Sexualerziehung Mädchen sollen unterstützt werden, ein positives Selbstbild, ein positives Körpergefühl und eine eigenverantwortliche Haltung in der Partnerschaft und Sexualität zu entwickeln. Mädchen sollen ihre eigenen Gefühle wahrnehmen, anerkennen und umsetzen. Die Arbeit mit Mädchen soll eine Auseinandersetzung mit der neuen Situation als heranreifende Frau ermöglichen und Weichen für die positive Annahme der eigenen Sexualität und Weiblichkeit stellen. Wichtig ist es, dass diese Angebote Mädchen im Vorfeld von manifesten Problemen in der Sexualität und Partnerschaft sowie von Krankheitsbildern und Gesundheitsstörungen wie Magersucht, Ess- und Brechsucht, Medikamentenmissbrauch erreichen. Des Weiteren soll Mädchenarbeit Prävention gegen sexuelle Misshandlung, Sucht, AIDS, Geschlechtskrankheiten und ungewollte Schwangerschaft leisten. Mädchenspezifische Angebote sind hier an der Schnittstelle zwischen offener Jugendarbeit, Schule, Jugendsozialarbeit, Jugendberatung, Suchtprävention, Aufklärung und Sexualpädapägogik angesiedelt Mädchen in der Jugendarbeit Mädchen sind zahlenmäßig nach wie vor in der Praxis der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit unterrepräsentiert. Die Bedürfnisse der Mädchen werden bei der Ausgestaltung der Angebote nicht angemessen berücksichtigt. Deshalb ist es notwendig mädchenspezifische Angebote auszubauen und weiterzuentwickeln sowie jungenspezifische Angebote zu forcieren. Gleichzeitig gilt es, Jugendarbeit auch in koedukativen Bereichen durch die Umsetzung des geschlechterdifferenzierenden Ansatzes weiterzuqualifizieren. 15

16 5.4. Mädchen und Jugendberufshilfe 5.5. Mädchen und Wohnen in Ausbildung Berufliche Perspektiven von Mädchen und jungen Frauen sind strukturell und individuell eingebunden in Lebensentwürfe, die sowohl eine eigenständige berufliche Existenz als auch Orientierung auf Familienleben beinhalten. Pädagogische Konzepte haben von daher immer den ganzheitlichen Lebenszusammenhang zu berücksichtigen. Jugendberufshilfe für Mädchen im Sinne einer bewussten Berufswahlentscheidung und Erweiterung ihres Berufswahlspektrums beinhaltet ein erweitertes Konzept der Berufsvorbereitung, mit dem Erproben und Erkennen von eigenen Fähigkeiten und die Entwicklung neuer Ausbildungsprofile und -wege. Hier ist eine frühzeitige und verbindliche Kooperation zwischen Schule, Berufsberatung, Betrieben und der Jugendhilfe gefordert. Die Angebote der Jugendberufshilfe sollen regelmäßig überprüft und der arbeitsmarktpolitischen Lage entsprechend weiterentwickelt werden. Auftrag des Jugendwohnens ist es, Mädchen und jungen Frauen während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung zu unterstützen, um schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt sowie die soziale Integration zu fördern. 16

17 5.6. Mädchen in Hilfen zur Erziehung Gesetzliche Grundlagen bilden nach dem KJHG der 9.3, die 27 bis 35a sowie die 41 und 42 (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen). Ziel soll sein, ein mädchendifferenziertes Angebot in Form eines Hilfeverbunds zu schaffen. Dieser Hilfeverbund umfasst Prävention, Beratung sowie flexible, lebensnahe, ambulante und stationäre Hilfen und Angebote mit Notunterbringungsmöglichkeiten in Krisensituationen. Die Übergänge von Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie Erziehungshilfen müssen noch durchlässiger und die Einrichtungen auf kommunaler und stadtteilbezogener Ebene vernetzt werden. Insbesondere ist es notwendig, Mädchen Schutz vor Gewalt in Form von Zufluchtstätten und mädchenspezifischen Beratungsstellen anzubieten Mädchen in Tageseinrichtungen für Kinder Tageseinrichtungen müssen ihren gesetzlichen Auftrag ernstnehmen und junge Menschen Mädchen in ihrer individuellen Entwicklung fördern und Benachteiligungen vermeiden. Die Arbeit in Tageseinrichtungen findet vorwiegend in koedukativen Gruppenformen statt. Unter dem Aspekt der Rollenfindung, Persönlichkeitsentwicklung und Entfaltung der Mädchen ist es erforderlich, Raum für ihre geschlechtsspezifische Entwicklung zu schaffen und sie in ihren Bedürfnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen ernstzunehmen. Gleichermaßen benötigen Mädchen die Möglichkeit, rollenuntypische Erfahrungen, Interessen und Fähigkeiten kennenzulernen, zu entwickeln und sich darin zu stärken. 17

18 6. Empfehlung zur Verwirklichung der Leitlinien Die Leitlinien haben den Auftrag, den Mädchen die gleiche Aufmerksamkeit zukommen zu lassen und den gleichen Zugang zu Ressourcen zu eröffnen wie Jungen. Sie sollen helfen, die Dominanz männlicher Strukturen in der Jugendhilfe abzubauen und die geschlechterdifferenzierende pädagogische Arbeit zu fördern. Die folgenden Empfehlungen beinhalten Maßnahmen auf der pädagogischpraktischen und der institutionellen Ebene Auf pädagogisch praktischer Ebene Personelle Absicherung der Arbeit mit Mädchen Eine grundlegende Voraussetzung für die Arbeit mit Mädchen ist, dass festangestellte pädagogische Fachfrauen in den jeweiligen Bereichen beschäftigt sind. Damit wird die notwendige Kontinuität hergestellt, um tragfähige Beziehungen zu den Mädchen aufzubauen. Die Arbeit mit Mädchen in koedukativen Einrichtungen darf nicht länger vom Durchsetzungsvermögen und Engagement einzelner Fachfrauen abhängen, sondern erfordert einen klaren und arbeitsrechtlich abgesicherten Arbeitsauftrag für die pädagogische Arbeit mit Mädchen. Dieser soll sich in der Stellenbeschreibung wiederfinden. 18

19 Materielle Absicherung der Mädchenarbeit Um Mädchenarbeit in der Jugendhilfe zu verankern und dauerhaft abzusichern, bedarf es kontinuierlicher Bereitstellung von finanziellen Mitteln. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat im Rahmen einer bedarfsgerechten Finanzierung die Belange der Mädchenarbeit gleichberechtigt zu sichern. Die Leitlinien sind künftig Bestandteil des Bewilligungsbescheids des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe. In den Jahresberichten ist die Arbeit mit Mädchen von den Zuschussempfängern gesondert darzustellen. In koedukativen Einrichtungen sollen mindestens ein Drittel der jeweils zur Verfügung stehenden Sach- und Honorarmittel für die Arbeit mit Mädchen eingesetzt werden. Wo diese Vorgabe nicht umgesetzt werden kann, ist bei der Antragstellung eine inhaltliche Begründung erforderlich. Koedukative Einrichtungen sind aufgefordert, in ihrer Arbeit auf die gleichberechtigten Bedarfe von Mädchen und Jungen zu achten. Der Arbeitskreis Mädchen, das Frauenbüro, die Abteilung Jugendarbeit, Jugendförderung, Jugendschutz und die Stabsstelle Sozialplanung/Bürgerliches Engagement Jugendhilfeplanung unterstützen die städtischen Einrichtungen sowie die freien Träger bei der Umsetzung dieser Leitlinien. Die in Ulm bestehenden Mädcheneinrichtungen sollen in ihrem Bestand gesichert und bei den Haushaltsberatungen entsprechend berücksichtigt werden. Um Planungssicherheit und damit qualitativ hochwertige Arbeit zu gewährleisten, sind Budgetverträge mit Laufzeiten anzustreben. Wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung ein Bedarf an weiteren Angeboten für Mädchen festgestellt, hat die Umsetzung Priorität. In koedukativen Einrichtungen ist das Einrichten von eigenen Räumen und/oder eigenen Besuchstagen für Mädchen zu unterstützen. 19

20 Konzeptionelle Absicherung der Arbeit mit Mädchen Für die Erarbeitung bzw. Weiterentwicklung geschlechtsspezifischer pädagogischer Konzeptionen ist den Fachkräften in allen Arbeitsfeldern der Jugendhilfe Zeit einzuräumen. Die konzeptionelle Arbeit sollte sich besonders auf die Gegebenheiten der einzelnen Stadtteile in Ulm und auf die dortigen Bedürfnisse der Mädchen und Jungen beziehen. Fachkräften für die Arbeit mit Mädchen soll ausreichend Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden, um sich träger- und einrichtungsübergreifend zusammenzuschließen und auszutauschen. Zur Unterstützung und Weiterentwicklung geschlechtsbewusster Arbeitsansätze in der Jugendhilfe sind entsprechende Fortbildungsangebote zu entwickeln und den Fachkräften zugänglich zu machen und eine Teilnahme zu ermöglichen Maßnahmen auf der institutionellen Ebene Ergänzend zu den Maßnahmen auf praktischer Ebene sind auf der institutionellen Ebene entsprechende personelle und organisatorische Voraussetzungen zu schaffen Personelle Voraussetzungen auf der Verwaltungsebene In den entsprechenden Fachabteilungen des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales und der freien Träger sollen Koordinatorinnen/ Fachberaterinnen für die Arbeit mit Mädchen als Ansprechpersonen gegenüber dem AK Mädchen und der Jugendhilfeplanung genannt werden, die entsprechend von anderen Arbeitsaufgaben entlastet werden. Die Aufgaben der Koordinatorinnen sollen neben den üblichen Verwaltungsaufgaben, die Fachberatung, die Konzeptionsentwicklung, die Entwicklung von Fortbildungsprogrammen sowie von Arbeitshilfen umfassen. 20

21 Inhaltliche Absicherung auf der Verwaltungsebene Die Verwaltung des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales sorgt für ein qualifiziertes Fortbildungsangebot, differenziert nach den verschiedenen Arbeitsfeldern der Jugendhilfe. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz zu legen. Fortbildungen oder Fachtagveranstaltungen sollen trägerübergreifend angeboten werden. 21

22 Im Arbeitskreis Mädchen sind vertreten: Beauftragte für Suchtvorbeugung Ulm/Alb-Donau Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung Beratungszentrum für Jugendliche der Stadt Ulm Frauenbüro der Stadt Ulm Jugendhaus Büchsenstadel Jugendhaus Inseltreff Jugendhaus Schlossstall/Wiblingen Jugendhaus Tannenplatz Jugendhilfeplanung, Stabsstelle Sozialplanung/ Bürgerschaftliches Engagement der Stadt Ulm Katholisches Jugendhilfswerk Mädchen- und Frauenladen Sie ste Mobile Jugendarbeit Wiblingen e.v. Oberlin-Haus e.v. Projekt dreirat, Familien-Bildungsstätte Ulm e.v. Projekt Sibille, Kontaktstelle für die ausländische Bürgerschaft der Stadt Ulm Sozialzentrum Wiblingen Stadtjugendring Ulm e.v. zentrum >guter hirte< 22

23 Impressum Herausgeber: Redaktion: Textbeiträge: Frauenbüro und Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt Ulm Angela Kern, Frauenbüro Ulm Arbeitskreis Mädchen: Rita Arzberger-Schmidtner, Beratungszentrum für Jugendliche der Stadt Ulm Sabine Fischer, Jugendhaus Büchsenstadel Katja Huber, Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung Angela Kern, Frauenbüro Elke Klie, Katholisches Jugendhilfswerk Ellen Meckler-Schweizer, Mädchen- und Frauenladen Sie ste Carmen Uetz, Jugendhaus Schlossstall/Wiblingen Heidrun Zielbauer, Mobile Jugendarbeit Wiblingen e.v. Ansprechpartnerinnen: Frauenbüro, Telefon: , Jugendhilfeplanung, Telefon: , Gestaltung: Herstellung: deutsch_design, Ulm Druckerei Mareis, Weißenhorn Stand: Februar 2002

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