BGI527. Sicherheit durch Unterweisung. VMBG Vereinigung der Metall- Berufsgenossenschaften
|
|
- Arwed Fromm
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BGI527 Sicherheit durch Unterweisung VMBG Vereinigung der Metall- Berufsgenossenschaften
2 Informationsschriften Anschläger (BGI 556) Arbeiten an Bildschirmgeräten (BGI 742) Arbeiten an Gebäuden und Anlagen vorbereiten und durchführen (BGI 831) Arbeiten in engen Räumen (BGI 534) Arbeiten unter Hitzebelastung (BGI 579) Arbeitshilfe für die Tätigkeit der Betriebsärzte Arbeitsschutz im Handwerksbetrieb (BGI 741) Arbeitsschutz will gelernt sein Ein Leitfaden für den Sicherheitsbeauftragten (BGI 587) Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz (BGI 560) Elektrofachkräfte (BGI 548) Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben (BGI 839) Elektrostatisches Beschichten (BGI 764) Fahrzeug-Instandhaltung (BGI 550) Gabelstaplerfahrer (BGI 545) Galvaniseure (BGI 552) Gasschweißer (BGI 554) Gefährdungen in der Kraftfahrzeug-Instandhaltung (BGI 808) Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen (BGI 843) Gefahrstoffe in Gießereien (BGI 806) Gießereiarbeiter (BGI 549) Handwerker (BGI 547) Hautschutz in Metallbetrieben (BGI 658) Instandhalter (BGI 577) Jugendliche (BGI 624) Kranführer (BGI 555) Lackierer (BGI 557) Lärm am Arbeitsplatz in der Metall-Industrie (BGI 688) Leitern sicher benutzen (BGI 521) Lichtbogenschweißer (BGI 553) Mensch und Arbeitsplatz (BGI 523) Metallbau-Montagearbeiten (BGI 544) Presseneinrichter (BGI 551) Rückengerechtes Verhalten im Gerüstbau (BGI 821) Schadstoffe in der Schweißtechnik (BGI 593) Schleifer (BGI 543) Schutz gegen Absturz Auffangsysteme sachkundig auswählen, anwenden und prüfen (BGI 826) Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben (BGI 645) Sicherheit bei der Blechbearbeitung (BGI 604) Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkzeugen (BGI 533) Sicherheit durch Betriebsanweisungen (BGI 578) Sicherheit durch Unterweisung (BGI 527) Sicherheit in Gießereien Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten (BGI 582) Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren (BGI 528) Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Metallindustrie (BGI 805) Umgang mit Gefahrstoffen (BGI 546) Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) (BGI 746) Auf CD-ROM erhältlich: Prävention Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
3 Wolfgang Sander Sicherheit durch Unterweisung Verantwortlich für den Inhalt: NMBG Norddeutsche Metall- Berufsgenossenschaft
4 Inhaltsverzeichnis Vorwort Grundlagen der Unterweisung Ziel der Unterweisung Unterweisungsanlässe Organisation der Unterweisung Unterweisungsthemen Gestaltung der Unterweisung Unterweisungsmethoden Unterweisungsablauf Verhaltensregeln für den Unterweisenden Unterweisungsnachweis Nacharbeit nach der Unterweisung Vorschriften und Regeln Gesetze und Verordnungen Unfallverhütungsvorschriften Berufsgenossenschaftliche Schriften Andere Schriften
5 Vorwort Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Umsetzung dieses Grundrechtes im betrieblichen Alltag verpflichtet den Unternehmer und alle diejenigen, die Unternehmerpflichten übernommen haben, durch sicherheitstechnisch und ergonomisch optimierte Maschinen und Anlagen, Schaffung einer Arbeitsumgebung, die für die Gesundheit der Mitarbeiter nicht abträglich ist, Organisation von Arbeitsbedingungen, welche die Mitarbeiter als zumutbar empfinden und Betriebsanweisungen und Unterweisungen am Arbeitsplatz für die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der seiner Fürsorge und seinem Direktionsrecht anvertrauten Mitarbeiter Sorge zu tragen. Technische und organisatorische Maßnahmen sind jedoch wenig wirksam, wenn es nicht gelingt, die Vorgesetzten und alle Mitarbeiter zu sicherheitsgerechtem und gesundheitsbewusstem Verhalten zu motivieren. Sicherheitsgerecht und gesundheitsbewusst kann sich jedoch nur ein über die Gefährdungen an seinem Arbeitsplatz und seinen Arbeitsbedingungen informierter Mitarbeiter verhalten. Wesentliche Voraussetzung hierfür sind wirksame Unterweisungen. Mit der vorliegenden Druckschrift soll eine Hilfestellung für die Vorbereitung und Durchführung von Unterweisungen gegeben werden. 3
6 1 Grundlagen der Unterweisung Das Arbeitsschutzgesetz schreibt dem Arbeitgeber vor, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Dabei hat die Unterweisung Anweisungen und Erläuterungen zu beinhalten, die auf den Arbeitsplatz bzw. den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Sie muss der Gefährdungsentwicklung angepasst sein. Auch in der Arbeitsmittelbenutzungsverordnung wird auf die Unterweisungsverpflichtung nach dem Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich verwiesen. Ebenso verpflichtet 7 Abs. 2 Unfallverhütungsvorschrift Allgemeine Vorschriften (BGV A 1 bisher VBG 1) den Unternehmer, seine Mitarbeiter vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu unterweisen. Darüber hinaus ergibt sich die Verpflichtung zur Unterweisung auch aus einer Vielzahl anderer, spezieller Unfallverhütungsvorschriften und staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, z. B. der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung, dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz. Spezielle Regelungen können konkrete Festlegungen enthalten. So sind beispielsweise die Unterweisungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz mindestens halbjährlich zu wiederholen oder Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen nach der Gefahrstoffverordnung schriftlich festzuhalten und vom Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Die Einbindung der Unterweisung in die Struktur der betrieblichen Maßnahmen ist Pflicht des verantwortlich handelnden Vorgesetzten (Bild 1-1). 4
7 Bild 1-1: Einbindung der Unterweisung in die betrieblichen Maßnahmen Unternehmen Betrieb Arbeitsvertrag Pflichtenübertragung Verantwortung Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften usw. Vorbild sein Vorgesetzte Anordnungen +Regelungen treffen IST- Zustand IST-SOLL Vergleich SOLL- Zustand IST = SOLL oder besser IST schlechter als das SOLL Maßnahmen zur Erhaltung dieses Zustandes (z. B. Lob) sicherheits- und gesundheitswidriges Verhalten nicht nicht nicht wissen wollen können Moti- vieren Informieren Unterweisung Arbeitsbedingungen ändern, Arbeitsplatzwechsel sicherheits- und gesundheitswidrige Technik technische Maßnahmen sicherheits- und gesundheitswidrige Organisation organisatorische Maßnahmen einschließlich Betriebsanweisungen 5
8 Welche Zeitabstände für Unterweisungen angemessen sind, ist im Einzelfall von der Art der Tätigkeit und den damit verbundenen Gefahren sowie von der Zuverlässigkeit des einzelnen Mitarbeiters abhängig (Bild 1-2). Der Unternehmer hat die Möglichkeit, Pflichten hinsichtlich des Arbeitsschutzes (Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit) auf geeignete Mitarbeiter zu übertragen. Dies gilt auch für die Verpflichtung zur Unterweisung. Bild 1-2: Unterweisung: Wie oft? Sicherheits- und gesundheitswidriges Verhalten Risikobereitschaft Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit Mitarbeiter 1 Mitarbeiter 2 Mitarbeiter 3 Angestrebtes sicherheitsund gesundheitsgerechtes Verhalten Unterweisung Unterweisung Unterweisung 0 angemessener Zeitabstand für Mitarbeiter 1 angemessener Zeitabstand für Mitarbeiter 2 mindestens 1x jährlich Zeit 6
9 Es wird deshalb im Allgemeinen so sein, dass die Unterweisung der Mitarbeiter den unmittelbaren betrieblichen Vorgesetzten übertragen wird. Dies ist auch sinnvoll, da diese vor Ort sind und das Verhalten der ihnen unterstellten Mitarbeiter beobachten können und erforderlichenfalls korrigieren müssen. Der Unternehmer behält jedoch in jedem Falle die Gesamtverantwortung. Er bleibt verantwortlich für die sorgfältige Auswahl und Bestellung der Vorgesetzten und für die Überwachung der Durchführung ihrer Aufgaben, auch der Unterweisung. Dabei ist es dem Unternehmer freigestellt, wen er mit der Durchführung der Unterweisung beauftragt. Es ist nicht sinnvoll, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten oder ähnlichen Personen mit Stabsfunktion die Unterweisung allein zu überlassen. Dieser Personenkreis ist beratend tätig; ihm fehlen disziplinarische Vollmachten und Weisungsrechte. Gleichwohl erscheint es sinnvoll, diesen Personenkreis bei der Vorbereitung oder der Behandlung einzelner Themen zu beteiligen. 7
10 2 Ziel der Unterweisung Die Unterweisung umfasst neben der Vermittlung von Wissen auch Fragen der Eignung (Können) und der Motivation (Wollen), siehe Bild 2-1. Angesprochen werden dabei also geistige und körperliche Fähigkeiten sowie die Einstellung zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Die berufliche Ausbildung hat eine Vielzahl von berufspraktischen Unterweisungen zum Inhalt. Wenn auch jede dieser Unterweisungen Elemente der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit enthalten sollte, so besteht doch unabhängig davon die Notwendigkeit, in einer besonderen Unterweisung die Sicherheit und den Gesundheitsschutz allein anzusprechen. Dies kann insbesondere erforderlich sein bei Betriebswechsel, Wechsel des Arbeitgebers, innerbetrieblicher Umsetzung, Neugestaltung des Arbeitsplatzes sowie Änderung von Arbeitsverfahren, Fertigungsanlagen, Einrichtungen, Arbeitsstoffen, Werkstoffen, Hilfsstoffen oder Arbeitsaufgaben. Ziel des Arbeitsschutzes ist es, sicherheits- und gesundheitsgerechte Zustände und Verhaltensweisen zu erreichen. Dazu sind grundsätzlich drei Maßnahmen erforderlich: 1. Vermeiden bzw. Beseitigen von Gefährdungen. 2. Verhindern der Auswirkungen unvermeidbarer Gefährdungen auf Mitarbeiter durch technische Schutzmaßnahmen (z. B. Abdeckung, Umzäunung), organisatorische Maßnahmen (z. B. Regelungen für den zeitlichen bzw. örtlichen Arbeitsablauf), Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen, Arbeitsplatzhygiene und arbeitsmedizinische Vorsorge. 3. Verhaltensbeeinflussung, z. B. durch Unterweisung, zum Erreichen und Sicherstellen eines sicherheitsgerechten und gesundheitsbewussten Verhaltens der Mitarbeiter. Der Mitarbeiter wird durch die Unterweisung in den Arbeitsschutz persönlich eingebunden, indem ihm die Wirkungsweise der sicheren Technik und die mit den organisatorischen Maßnahmen verfolgten Ziele erläutert und einsichtig gemacht werden (Bild 2-2). Dies ermöglicht es ihm zu verstehen, dass sowohl die Technik wie auch die organisatorischen Regelungen dem Schutz seiner Gesundheit dienen sollen. Damit leistet die Unterweisung neben der Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur dauerhaften Wirksamkeit der Maßnahmen insgesamt. 8
11 Bild 2-1: Was soll durch Unterweisung vermittelt werden? Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Unterweisung Sie ist eine Methode zur Vermittlung von Wissen (Information) Können (Fertigkeit) und Wollen (Motivation) als Voraussetzungen für sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten Bild 2-2: Einbindung des Mitarbeiters in den Arbeitsschutz Arbeitsschutz T Technik O Organisation P Verhalten von Personen Durch Unterweisung wird der Mitarbeiter erst in den Arbeitsschutz einbezogen. 9
12 3 Unterweisungsanlässe Abhängig davon, wann wer aus welchem Anlass unterwiesen wird, werden verschiedene Unterweisungsarten unterschieden. Erstunterweisungen sind alle Unterweisungen von Berufsanfängern und Neulingen am konkreten Arbeitsplatz. Bei ihnen können zumeist nur geringe Vorkenntnisse vorausgesetzt werden. Dies gilt auch für neu eingestellte Mitarbeiter, die zwar schon in anderen Unternehmen unterwiesen worden sind, aber betriebsspezifische Arbeitsverfahren oder Regelungen nicht kennen können. Werden neue Arbeitsstoffe oder Arbeitsverfahren im Betrieb eingeführt, müssen die davon betroffenen Mitarbeiter ebenfalls durch eine Erstunterweisung die erforderlichen Informationen erhalten. Wiederholungsunterweisungen sind alle Unterweisungen, die entsprechend der Forderung in einer Rechtsnorm in angemessenen Zeitabständen durchzuführen sind. Unterweisungen aus besonderem Anlass können z. B. erforderlich sein bei ungewöhnlichen bzw. selten vorkommenden Arbeiten, Arbeitsplatzwechsel, Einsatz einer neuen Maschine, Verwendung eines neuen Arbeitsstoffes, Einführung eines neuen Arbeitsverfahrens, festgestelltem sicherheitsund gesundheitswidrigem Verhalten, Arbeitsunfall oder Beinaheunfall, Erkrankung oder Unwohlsein. 10
13 4 Organisation der Unterweisung Alle Mitarbeiter jährlich mindestens einmal über alle Gefahren am Arbeitsplatz zu unterweisen, bedeutet einen erheblichen organisatorischen Aufwand. Es müssen die Unterweisungstermine festgelegt, die zu behandelnden Themen ausgewählt und vorbereitet, die räumlichen Möglichkeiten berücksichtigt und eingeplant, der jeweilige Teilnehmerkreis festgelegt sowie der oder die Unterweiser ausgewählt werden. Erfolgreiche Unterweisung bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Dabei sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Zeitpunkt und Zeitdauer müssen für den Ablauf des Arbeitstages festgelegt werden. Günstig ist es, die Unterweisung gleich nach Arbeitsbeginn oder direkt nach Arbeitspausen einzuplanen. Weniger Erfolg versprechend ist eine Unterweisung vor Pausen oder kurz vor Arbeitsende, da die Teilnehmer dann schon ermüdet sein können oder ihre Gedanken sich mehr mit der Pause oder dem bevorstehenden Feierabend beschäftigen. Abhängig vom Unterweisungsthema, den Teilnehmern und den angestrebten Unterweisungszielen ist auch die Zeitdauer für die Unterweisung unterschiedlich. Sie sollte im Allgemeinen etwa 30 bis 60 Minuten dauern. Erfordern umfangreiche Themen mehr Zeit, sollte die Unterweisungsdauer auf keinen Fall 90 Minuten überschreiten, da dann die Aufnahme- und Konzentrationsfähigkeit der Teilnehmer überfordert wird. Bei Unterweisungen, die länger als 45 Minuten dauern, ist es zweckmäßig, eine kurze Pause im Unterweisungsablauf vorzusehen. Bei Festlegung der Dauer der Unterweisung ist zu berücksichtigen, ob die Teilnehmer es gewohnt sind, längere Zeit zu sitzen und zuzuhören. Kürzere Unterweisungszeiten verlangen im Allgemeinen geringere Unterweisungsfristen. Sie können sinnvoll sein, wenn die zu vermittelnden Inhalte auf mehrere Unterweisungen aufgegliedert werden. In einzelnen Unternehmen hat sich diese Unterweisungsform als so genanntes 5-Minuten-Gespräch an jedem Montagmorgen bewährt. Die räumlichen Voraussetzungen richten sich nach den betrieblichen Gegebenheiten. Es kommen in Frage: Arbeitsplatz, wenn es für die Durchführung der Unterweisung erforderlich und sinnvoll ist, Meisterbüro, Pausenraum, Ausbildungs- oder Besprechungsraum. Die Auswahl des Unterweisungsortes muss in jedem Fall aber so getroffen 11
14 werden, dass Störungen durch Lärm, Telefon und an der Unterweisung nicht beteiligte Personen vermieden werden. Die Teilnehmerzahl sollte möglichst 10 Personen nicht überschreiten. Die Teilnehmer müssen so ausgewählt werden, dass die Unterweisungsthemen für alle etwa im gleichen Umfang von Bedeutung sind. Dabei sollte auch der Kenntnis- und Erfahrungsstand der einzelnen Teilnehmer berücksichtigt werden. Neulinge sollten auf keinen Fall mit so genannten Alten Hasen zusammen unterwiesen werden, weil die Unterweisungsinhalte zu unterschiedlich sein können. Bei Neulingen muss deutlich mehr an Wissen vermittelt werden, wogegen der Aufwand für Motivation geringer sein kann. Bei den Alten Hasen werden Motivation und Reaktivierung des Wissens mehr im Vordergrund stehen (Bild 4-1). Die ausgewählten Teilnehmer müssen rechtzeitig über Zeit, Ort und Thema der Unterweisung informiert werden. Bild 4-1: Anteil von Wissen und Motivation an der Unterweisung Unterweisungsinhalte Wissen (Information) Wollen (Motivation) Lebensalter der Mitarbeiter 12
15 5 Unterweisungsthemen Die zu behandelnden Unterweisungsthemen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten. Allgemeine Themen bzw. Unterweisungsinhalte sind z. B.: Rechte und Pflichten der Mitarbeiter, Verkehrssicherheit, persönliche Schutzausrüstungen, Verhalten bei Unfällen, vorbeugende Brandschutzmaßnahmen und Verhalten im Brandfall, erste Hilfe (Einrichtungen und Organisation), Alkohol am Arbeitsplatz, Ordnung und Sauberkeit, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, wie z. B. durch Über- und Unterforderung, psychische Belastungen, Organisation der Arbeitsabläufe. Betriebsspezifische Themen können z. B. sein: Umgang mit Gefahrstoffen, Umgang mit Maschinen, Transportarbeiten, elektrische Betriebsmittel, Lärm, Schweißen und Schneiden, Anschlagen von Lasten, hochgelegene Arbeitsplätze, Hautschutz, Hautpflege, Hautreinigung. Diese beispielhaft aufgeführten allgemeinen und speziellen Themen können, jedes für sich oder mehrere zusammengefasst, Gegenstand einer Unterweisung sein. Die Entscheidung hängt insbesondere von der Art und Größe des Betriebes sowie vom Teilnehmerkreis ab. 13
16 6 Gestaltung der Unterweisung Jeder Vorgesetzte, der unterweist, verfolgt damit den Zweck, dass seine Mitarbeiter in Zukunft ein bestimmtes, von ihm gewünschtes, sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten bei der Arbeit zeigen. Die grundsätzliche Schwierigkeit besteht dabei darin, dass sicheres Verhalten und verantwortungsbewusster Umgang mit der Gesundheit einen höheren Stellenwert erhalten müssen als beispielsweise mehr Einkommen oder Bequemlichkeit. Dies zu erkennen, ist für den Vorgesetzten wichtig. Er muss deshalb selbst klare, genau umrissene Vorstellungen davon haben, wie das anzustrebende Verhalten auszusehen hat. Der Vorgesetzte muss das gewünschte Verhalten des Mitarbeiters als beobachtbares Verhalten für sich selbst formuliert haben; sonst kann er es nicht kontrollieren. Fazit: Die Ziele einer Unterweisung müssen als beobachtbares Verhalten vorher festgelegt werden! Es ist sinnvoll, dass der Unterweisende die persönlichen Eigenheiten der Teilnehmer kennt und Vorstellungen von den Beweggründen ihres bisherigen Verhaltens hat. Er muss sich deshalb fragen: Warum handeln meine Mitarbeiter so, wie sie handeln? Von welchen Motiven lassen sich meine Mitarbeiter leiten, wenn sie sich für oder gegen sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten entscheiden? Wie können vorhandene Motive für eine Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes genutzt werden? Der Unterweisende muss auch prüfen, welches Wissen und Können er bei den Teilnehmern voraussetzen kann. Nachdem der Unterweisende die Ziele, die er erreichen will, festgelegt und die Vorkenntnisse, auf denen er aufbauen kann, ermittelt hat, sind die Inhalte der Unterweisung festzulegen. Wahrscheinlich wird kaum ein Unterweisender alle Einzelheiten, die bei einem Unterweisungsthema von Bedeutung sein können, sofort wissen. Er wird deshalb zunächst erst einmal Stoff sammeln und sich einen Überblick verschaffen müssen. Dazu bieten sich an: Unfallverhütungsvorschriften, Berufsgenossenschaftliche Regeln und Merkblätter, BG-Informationen, Monatsthemen aus dem Mitteilungsblatt der Berufsgenossenschaft, Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter, 14
17 Bedienungsanleitungen, Verarbeitungshinweise, Unfallstatistiken und Unfalluntersuchungen, Ergebnisse von Betriebs- und Baustellenbegehungen, Erfahrungsaustausch mit Kollegen, Vorgesetzten, Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, Betriebsräten. Abschließend ist die Fülle des gesammelten Stoffes so zu reduzieren, dass sowohl das Wesentliche erhalten bleibt, als auch die zur Verfügung stehende Zeit ausreicht, das Erforderliche zu vermitteln. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sollten je nach Thema bei der Zusammenstellung des Stoffes und der Festlegung des Unterweisungsinhaltes einbezogen werden. 15
18 7 Unterweisungsmethoden Je nach Unterweisungsanlass, der Zahl der Teilnehmer, der verfügbaren Zeit und den zur Verfügung stehenden räumlichen und technischen Möglichkeiten lassen sich bei der Unterweisung verschiedene Methoden einsetzen. Ein wesentlicher Faktor für die Effektivität der Unterweisung ist es, verschiedene Methoden miteinander zu kombinieren (Bild 7-1). Dabei sollte möglichst den Methoden der Vorzug gegeben werden, welche die zu unterweisenden Mitarbeiter Bild 7-1: Lernen durch... Wir lernen, was wir tun! hören sagen schreiben lesen uns vorstellen denken konstruieren unternehmen fühlen betasten riechen zeichnen sehen schmecken 16
19 aktivieren, weil dadurch der Unterweisungserfolg größer wird. Lernende behalten im Gedächtnis durchschnittlich etwa 20 % von dem, was sie nur gehört haben, 30 % von dem, was sie nur gesehen haben, 50 % von dem, was sie nur gehört und gesehen haben, 70 % von dem, was sie selbst gesagt haben, 90 % von dem, was sie mitdenkend erarbeitet und selbst ausgeführt haben (so genanntes aktives Lernen). Der Vortrag ist eine Methode, um in kurzer Zeit neue Informationen zu vermitteln. Er darf nicht zu lang sein (ca.15 Minuten), weil sonst die Aufmerksamkeit der Zuhörer nachlässt. Der Vortrag sollte klar gegliedert sein, um das Verständnis zu fördern. Der Vortragende sollte zu Beginn sagen, um was es geht und dann, nachdem er seine Informationen vorgetragen hat, die wesentlichen Punkte nochmals zusammenfassen. Nachteilig beim Vortrag ist, dass die zu Unterweisenden selbst nicht aktiv sind, sondern nur zuhören. Der Vortrag sollte deshalb zweckmäßigerweise mit einer die Mitarbeiter aktivierenden Methode kombiniert werden. Beim Lehrgespräch findet die Aktivierung der Mitarbeiter dadurch statt, dass der Unterweiser Fragen stellt und alle Mitarbeiter aufgefordert sind, zu antworten. Dies setzt allerdings voraus, dass Vorkenntnisse vorhanden sind. Das Lehrgespräch lässt sich deshalb gut bei Wiederholungsunterweisungen oder nach einem Vortrag einsetzen. Um ein Unterweisungsthema im Lehrgespräch zu behandeln, ist der Zeitaufwand größer als bei einem Vortrag. Erarbeiten die Mitarbeiter sich selbst in Gruppenarbeit das erforderliche Wissen, ist der zu erwartende Lernerfolg größer, weil sie dabei miteinander diskutieren und jeder beteiligt wird. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen müssen im Anschluss an die Gruppenarbeit vorgetragen und diskutiert werden. Diese Methode ist effektiv, aber auch entsprechend zeitaufwendig. Das Wesentliche der Arbeitsschutz- Kurzgespräche ist, dass hierbei das Gespräch zwischen dem Vorgesetzten und seinen Mitarbeitern im Vordergrund steht. Mit dieser Methode werden im Wesentlichen folgende Ziele angestrebt: Bewusstmachung der Gefährdungen, Erarbeiten sicherer und gesundheitsgerechter Verhaltensund Arbeitsweisen, konsequente Anwendung durch gemeinsam getroffene Vereinbarungen. 17
20 Die Gespräche werden in kleinen Gruppen vor Ort am Arbeitsplatz geführt. Die Ergebnisse werden auf einem großen Bogen Papier, z. B. Flip-Chart oder sauberes Packpapier, festgehalten. Dieser Bogen sollte vorstrukturiert sein, siehe hierzu Bild 7-2. Der Vorgesetzte führt mit Hilfe dieser drei Fragen das Gespräch mit seinen Mitarbeitern und hält deren Antworten auf dem Bogen fest. Die so festgehaltenen Gesprächsergebnisse bleiben dann einige Tage am Arbeitsplatz ausgehängt. Der entscheidende Vorteil dieser Methode besteht darin, dass sich die Mitarbeiter mit diesem Ergebnis wesentlich leichter identifizieren können, weil sie es selbst erarbeitet haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich an diese Abmachung dann auch halten, ist sehr viel größer, als wenn ihnen fremdbestimmt ein Verhalten verordnet wird. Bild 7-2: Beispiel für die Vorbereitung eines Arbeitsschutz-Kurzgespräches 1. Welche Gefährdungen gibt es? 2. Was kann uns dadurch passieren? 3. Wie können wir uns dagegen schützen? 18
21 8 Unterweisungsablauf Eine Unterweisung sollte deutlich in vier erkennbare Phasen gegliedert sein (Bild 8-1 auf Seite 20): Aufwärmphase, Motivationsphase, Informationsphase und Abschlussphase. Die Aufwärmphase dient dazu, einen persönlichen Kontakt zwischen dem Unterweisenden und den Mitarbeitern herzustellen. Dies beginnt mit einer verbindlichen Begrüßung und der Bekanntgabe und Erläuterung des Unterweisungsthemas. Der Unterweisende hebt die Bedeutung gerade dieses Unterweisungsthemas hervor und stellt die von ihm angestrebten Unterweisungsziele vor. Der Unterweiser gibt einen Überblick über den geplanten Ablauf der Unterweisung, damit die Teilnehmer wissen, was auf sie zukommt. In der Motivationsphase begründet der Unterweisende die von ihm angestrebten Unterweisungsziele und zeigt die Bezüge zur betrieblichen Praxis auf. Damit verdeutlicht er die Bedeutung und den möglichen Nutzen für jeden einzelnen Mitarbeiter. Positive Motivation ist wirkungsvoller als drastische Abschreckung. Der Mitarbeiter muss erkennen, dass das von ihm verlangte Verhalten keine Schikane, sondern gesundheitserhaltende Notwendigkeit ist. Hier muss der Unterweiser die Mitarbeiter in den Unterweisungsprozess so weit einbeziehen, dass sie bereit sind, eigene Erlebnisse zu schildern und möglichst ihre Beweggründe für Fehlverhalten darzulegen und zur Diskussion zu stellen. Letzteres setzt sicherlich ein gewachsenes Vertrauensverhältnis voraus, welches nicht von heute auf morgen erreicht werden kann. Dieses Prinzip der innerbetrieblichen Ehrlichkeit ist aber die Voraussetzung für die Verwirklichung des Zieles Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Es muss geklärt werden, warum Mitarbeiter bereit sind, ihre Gesundheit zu riskieren, um vermeintliche Erfolge zu erzielen. Der Misserfolg dieses Verhaltens muss verdeutlicht werden. In der Abschlussphase sollte der Unterweisende die wichtigsten Punkte der Unterweisung noch einmal zusammenfassen und die Mitarbeiter in Form eines persönlichen Appells auf die Einhaltung der erforderlichen Regelungen verpflichten. Die Schwerpunkte der Unterweisung müssen noch einmal deutlich hervorgehoben werden. In der Informationsphase informiert der Unterweisende über das notwendige Wissen, das auch das geforderte Verhalten einsichtig macht. 19
22 Bild 8-1: Unterweisungsablauf Aufwärmphase 1. Begrüßung angenehme Atmosphäre schaffen Motivationsphase 2. Thema nennen und begründen Bezug zum Arbeitsplatz herstellen Informationsphase 3. Gezielt informieren 4. Mitarbeiter aktivieren diskutieren, Fragen stellen Abschlussphase 5. Mitarbeiter verpflichten ein bestimmtes sicherheitsund gesundheitsgerechtes Verhalten vereinbaren 6. Teilnahme bestätigen lassen 20
23 9 Verhaltensregeln für den Unterweisenden Der Unterweisende sollte bei der Durchführung der Unterweisung folgende Punkte unbedingt beachten: Bei den Tatsachen bleiben! Den Mitarbeitern Fachkompetenz zugestehen. Den Mitarbeitern Schwächen zugestehen. Die Mitarbeiter ausreden lassen. Die Mitarbeiter zu Äußerungen auffordern. Nicht nur immer selbst reden! W-Fragen einsetzen (z. B. Wer, Wie, Wo, Warum). Unbequeme Einwände nicht abwürgen. Auf Äußerungen der Mitarbeiter stets eingehen. Einwände als Frage formulieren und an alle Mitarbeiter zurückgeben. Auch falsche Aussagen als Fragen umformuliert an die Mitarbeiter zurückgeben. 21
24 10 Unterweisungsnachweis Ein schriftlicher Nachweis über die Teilnahme an der Unterweisung, wie er unter anderem in der Gefahrstoffverordnung ausdrücklich verlangt ist und zwei Jahre aufbewahrt werden muss, empfiehlt sich grundsätzlich. Dadurch wird die Bedeutung der Unterweisung unterstrichen. Außerdem hat der Unterweisende damit die Möglichkeit, gegebenenfalls einen Nachweis für seine Pflichterfüllung erbringen zu können. 22
25 11 Nacharbeit nach der Unterweisung Ist die Unterweisung durchgeführt, gilt es, die angestrebten Ziele auch wirklich zu erreichen. Dies bedeutet, konsequent zu kontrollieren, ob die Mitarbeiter sich auch wirklich so verhalten, wie es bei der Unterweisung vereinbart wurde. Dies bedeutet aber auch, dass die Vorgesetzten in der Praxis zu den Unterweisungszielen stehen müssen. Sie müssen das von ihnen Geforderte vorleben, d. h. Vorbild sein. Der Unterweisende darf jedoch nicht zu viel auf einmal erwarten. Man kann ein bisher übliches Verhalten nicht immer gleich durch eine Unterweisung auf Dauer unterbinden. Der Vorgesetzte muss Geduld haben, aber er muss auch unnachsichtig sicherheits- und gesundheitswidriges Verhalten unterbinden und durchsetzen, dass so gearbeitet wird, wie es für die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit aller Mitarbeiter erforderlich ist. Dabei ist es aber auch ganz wichtig, sicheres und gesundheitsbewusstes Verhalten von Mitarbeitern durch Lob und Anerkennung zu bekräftigen. 23
26 12 Vorschriften und Regeln Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt. Darüber hinaus werden weiterführende Literaturhinweise gegeben Gesetze und Verordnungen Arbeitsschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV) Arbeitsmittelbenutzungsverordnung und Betriebssicherheitsverordnung (Bezugsquelle: Buchhandel oder Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, Köln) 12.2 Unfallverhütungsvorschriften Allgemeine Vorschriften (BGV A 1 bisher VBG 1) (Bezugsquelle: Berufsgenossenschaft oder Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449,50939 Köln) 12.3 Berufsgenossenschaftliche Schriften Sicherheit durch Betriebsanweisungen (BGI 578 bisher ZH 1/172) (Bezugsquelle: Berufsgenossenschaft oder Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, Köln) 12.4 Andere Schriften Schneider, Helmut: Unterweisung, Universum Verlagsanstalt, Wiesbaden Döring, Klaus W.: Lehren in der Weiterbildung, Deutscher Studienverlag, Weinheim Grell, Jochen und Monika: Unterrichtsrezepte, Beltz Grüne Reihe, Weinheim Vester, Frederic: Denken, Lernen, Vergessen, Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart (Bezugsquelle: Buchhandel oder Verlag) 24
27 Zuständigkeitsbereiche der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften (VMBG) Schleswig-Holstein Rostock Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Bremen Niedersachsen Brandenburg Bielefeld Nordrhein-Westfalen NMBG Hannover Magdeburg Sachsen-Anhalt Dessau Berlin Dortmund MMBG HWBG Düsseldorf Köln Bad Hersfeld Erfurt Leipzig Sachsen Dresden Thüringen Chemnitz Hessen Rheinland-Pfalz SMBG Mainz Hauptverwaltung und Prävention Präventionsdienst Saarland Saarbrücken Mannheim Nürnberg Pforzheim EMBG Stuttgart Baden-Württemberg Bayern Freiburg München Traunstein Norddeutsche Metall-BG (NMBG) Maschinenbau- und Metall-BG (MMBG) Maschinenbau- und Metall-BG (MMBG) Hütten- und Walzwerks-BG (HWBG) Süddeutsche Metall-BG (SMBG) Süddeutsche Metall-BG (SMBG) Edel- und Unedelmetall-BG (EMBG) 25
28 Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften (VMBG) Federführung: Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft Düsseldorf Kreuzstraße 45 Telefax (02 11) und 5 45 Telefon (02 11) Internet: Verwaltungsgemeinschaft Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft Düsseldorf Kreuzstraße 45 Telefax (02 11) Telefon (02 11) Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft (MMBG) Präventionsabteilung (Aufsichtsdienst) Leitung: Düsseldorf Kreuzstraße 45 Telefax (02 11) Telefon (02 11) praevention@mmbg.de Internet: Außendienststellen der Präventionsabteilung Dortmund Semerteichstraße 98 Telefax (02 31) Telefon (02 31) ad.dortmund@mmbg.de Bielefeld Oberntorwall 13/14 Telefax (05 21) Telefon (05 21) ad.bielefeld@mmbg.de Düsseldorf Graf-Recke-Straße 69 Telefax (02 11) Telefon (02 11) ad.duesseldorf@mmbg.de Köln Berg.-Gladbacher-Straße 3 Telefax (02 21) Telefon (02 21) ad.koeln@mmbg.de Dessau Raguhner Straße 49 b Telefax (03 40) Telefon (03 40) ad.dessau@mmbg.de Magdeburg Ernst-Reuter-Allee 45 Telefax (03 91) Telefon (03 91) ad.magdeburg@mmbg.de Dresden Zur Wetterwarte 27 Telefax (03 51) Telefon (03 51) ad.dresden@mmbg.de Leipzig Elsterstraße 8 a Telefax (03 41) Telefon (03 41) ad.leipzig@mmbg.de Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft (HWBG) Präventionsabteilung (Aufsichtsdienst) Leitung: Düsseldorf Kreuzstraße 45 Telefax (02 11) Telefon (02 11) praevention@mmbg.de Internet: 26
29 Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft (NMBG) Hannover Seligmannallee 4 Präventionsbezirke Hannover Seligmannallee 4 Telefax (05 11) Telefon (05 11) pb@nmbg.de Berlin Innsbrucker Straße 26/27 Telefax (0 30) Telefon (0 30) pb@b.nmbg.de Telefax (05 11) Telefon (05 11) Bremen Töferbohmstraße 10 Telefax (04 21) Telefon (04 21) pb@hb.nmbg.de Hamburg Rothenbaumchaussee 145 Telefax (0 40) Telefon (0 40) pb@hh.nmbg.de Internet: Rostock (Außenstelle) Blücherstraße 27 Telefax (03 81) Telefon (03 81) pb@hr.nmbg.de Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft (SMBG) Mainz Wilh.-Theodor-Römheld-Str. 15 Präventionsdienste München Arnulfstraße 283 Telefax (0 89) Telefon (0 89) tad1@smbg.de Traunstein (Außenstelle) Kernstraße 4 Telefax (08 61) Telefon (08 61) tad1.ts@smbg.de Nürnberg Weinmarkt 9-11 Telefax (09 11) Telefon (09 11) tad2@smbg.de Stuttgart Vollmoellerstraße 11 Telefax (07 11) Telefon (07 11) tad3@smbg.de Telefax ( ) Telefon ( ) Freiburg (Außenstelle) Basler Straße 65 Telefax (07 61) Telefon (07 61) tad3.fr@smbg.de Mannheim Augustaanlage 57 Telefax (06 21) Telefon (06 21) tad4@smbg.de Saarbrücken Koßmannstraße Telefax (06 81) Telefon (06 81) tad5@smbg.de Mainz Wilh.-Theodor-Römheld-Str. 15 Telefax ( ) Telefon ( ) tad6@smbg.de hap.sekr@smbg.de Internet: Erfurt Lucas-Cranach-Platz 2 Telefax (03 61) Telefon (03 61) tad7@smbg.de Bad Hersfeld (Außenstelle) Seilerweg 54 Telefax ( ) Telefon ( ) tad7.hef@smbg.de Chemnitz (Außenstelle) Nevoigtstraße 29 Telefax (03 71) Telefon (03 71) tad7.c@smbg.de Edel- und Unedelmetall-Berufsgenossenschaft (EMBG) Stuttgart Vollmoellerstraße 11 Telefax (07 11) Telefon (07 11) tad@edelbg.de Internet: 27
30 Ausgabe 2002 Bestell-Nr. BGI / Herausgeber: Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften Verwaltungsgemeinschaft Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, Düsseldorf Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft, Düsseldorf Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft, Hannover Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft, Mainz Edel- und Unedelmetall-Berufsgenossenschaft, Stuttgart Für Mitglieder anderer Berufsgenossenschaften zu beziehen durch Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, Köln.
Unterweisungskonzept für Auszubildende
Unterweisungskonzept für Auszubildende Erforderliche Unterweisung Vorschrift Inhalte Unterweisung durch Form 1 Allgemein 12 ArbSchG 4 BGV A1 29 JArbSchG -Verhalten bei Unfällen -Erste Hilfe -Verhalten
MehrKrefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst
RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst Aus Sicht einer SiFa und SiGeKo Aus der Praxis 2 Deine Haut, die wichtigsten 2m 2 Deines Lebens. Kernaussagen Arbeitsschutzgesetz Sicherstellung und Verbesserung
MehrRechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrGanzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz
Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit
MehrOrganisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrDie arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist
MehrLeitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst
Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch
MehrGesundheitsschutz im Handwerk
Gesundheitsschutz im Handwerk Was muss ich im Hinblick auf den gesetzlichen Gesundheits- und Arbeitsschutz in meinem Betrieb beachten? Rudolf Fischer Diplom-Ingenieur (FH) Sicherheitsingenieur Ingolstadt,
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrUnternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon
Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende
MehrAufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis
Fritz Fischl - Sicherheitsfachkraft - Betriebsrat Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis 1??? wer ist für Arbeitsschutz verantwortlich???!!! jeder Versicherte!!! (siehe drittes Kapitel
MehrWas ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?
Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung
MehrMeet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten
Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrBerufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrL e i t f a d e n / F r a g e b o g e n für das Mitarbeiter/innen- Gespräch
L e i t f a d e n / F r a g e b o g e n für das Mitarbeiter/innen- Gespräch Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail: Sylvia.Schroeder@magistrat.bremerhaven.de
MehrBefähigte Person Wer ist das?
Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
MehrSicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen
Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrArbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Was gilt für mich?
Arbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Mit dieser Arbeitshilfe können Sie Gespäche über Veränderungen an Ihrem Arbeitsplatz wirkungsvoll vorbereiten. Tipps Bereiten Sie sich
MehrBetriebs-Check Gesundheit
Betriebs-Check Gesundheit 1. Rahmenbedingungen für Betriebliche Gesundheitsförderung Um die Gesundheit der Mitarbeiter nachhaltig zu fördern, sind bestimmte Rahmenbedingungen erforderlich. Sind Wohlbefinden
MehrVerzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen
Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Gliederung Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Was heißt eigentlich Gesundheit? Prävention
MehrKreativ visualisieren
Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrSitzungsleitung. Dr. Urs-Peter Oberlin www.oberlin.ch 1/5
Führungskräfte aller Ebenen verbringen einen grossen Teil ihrer Arbeitszeit an Sitzungen, Meetings und Besprechungen. Viele dieser Veranstaltungen werden von den Teilnehmern selbst als pure Zeitverschwendung
MehrKooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung
Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung ID 034384 Übersicht Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen 1. Gesetzeslage 2. Einsatz
MehrPOCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage
POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,
Mehr2.1 Präsentieren wozu eigentlich?
2.1 Präsentieren wozu eigentlich? Gute Ideen verkaufen sich in den seltensten Fällen von allein. Es ist heute mehr denn je notwendig, sich und seine Leistungen, Produkte etc. gut zu präsentieren, d. h.
MehrArbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben
Über meine Person: Dr. agr. Michael Reininger Referent in der Abteilung Allgemeine Warenwirtschaft beim DRV in Bonn und dort u. a. zuständig für: Agrartechnik Betrieblicher Umweltschutz & Arbeitssicherheit
MehrNeue Regelungen für den Gerüstbau
Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?
MehrFlexibilität und Erreichbarkeit
Flexibilität und Erreichbarkeit Auswirkungen und Gesundheitsrisiken Ergebnisse einer Umfrage unter Führungskräften, in Zusammenarbeit mit dem Verband Die Führungskräfte e.v. BARMER GEK Hauptverwaltung
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrSchulung des technischen Personals im Krematorium. Notwendigkeiten und Möglichkeiten.
Vortrag Schulung des technischen Personals im Krematorium. Notwendigkeiten und Möglichkeiten. Gerd Witte Geschäftsführer eneg Vertrieb- und Service GmbH Nur qualifizierte Schulungen von Mitarbeitern sind
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrUMSETZUNGSHILFE Nr. 54 Konsequenz in der Führung von Mitarbeitern
UMSETZUNGSHILFE Nr. 54 Konsequenz in der Führung von Mitarbeitern Januar 2014 Enrico Briegert & Thomas Hochgeschurtz Wie können Sie als Führungskraft Verhalten beeinflussen? Nutzen Sie dazu die drei Dimensionen:
MehrLernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation
Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Einführung Mit welchen Erwartungen gehen Jugendliche eigentlich in ihre Ausbildung? Wir haben zu dieser Frage einmal die Meinungen von Auszubildenden
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrName der Organisation (off. rechtl. Bezeichnung) Straße PLZ/Ort Branche Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon
Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende
MehrLeit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich
Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten
MehrImpulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version)
Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Das heißt: Beteiligungskultur: Wie können Menschen mit Behinderungen überall mitmachen und mitsprechen.
MehrBetriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung Zwischen der Unternehmensleitung der Tognum AG und der MTU Friedrichshafen GmbH sowie dem Betriebsrat der Tognum AG und der MTU Friedrichshafen GmbH wird zur Konkretisierung der Regelungen
MehrGesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)
Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)
MehrONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele
ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits
MehrDieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
Mehr3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt
Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer
MehrSchritt 1: Schulung vorbereiten
Themen auswählen Jede Ausbildung am Arbeitsplatz sollte gründlich vorbereitet werden. Je besser die Vorbereitung, desto erfolgreicher wird die Schulung selbst sein. Außerdem hat die Vorbereitung auch die
MehrArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1
Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel
MehrHerzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?
Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrWas sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?
6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren
MehrDefinierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz
Unterweisung zur Gefährdungsanalyse Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Name.ppt Seite 1 Der Arbeitgeber unterzieht die Arbeitsplätze
MehrSicherheits-Beauftragte im Betrieb
Sicherheits-Beauftragte im Betrieb Erklärt in Leichter Sprache FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Sicherheits-Beauftragte im Betrieb Erklärt in Leichter Sprache Das Heft haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mehrtipps für schülerinnen und schüler Fragen und Antworten Interview mit Unternehmen Fragebogen Interview mit Unternehmen Antwortbogen
tipps für schülerinnen und schüler Fragen und Antworten Interview mit Unternehmen Fragebogen Interview mit Unternehmen Antwortbogen Fragen und Antworten 1. Warum dieser Zukunftstag? Uns, dem Organisationsteam,
MehrWelchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte
Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe
MehrWelche Gedanken wir uns für die Erstellung einer Präsentation machen, sollen Ihnen die folgende Folien zeigen.
Wir wollen mit Ihnen Ihren Auftritt gestalten Steil-Vorlage ist ein österreichisches Start-up mit mehr als zehn Jahren Erfahrung in IT und Kommunikation. Unser Ziel ist, dass jede einzelne Mitarbeiterin
MehrArbeiten mit Zielen. Vortrag vom 10. Juni 2010 Hochschule für Technik Zürich. Einführung Theorie. Zieldefinition - Zielkoordination
Arbeiten mit Zielen Vortrag vom 10. Juni 2010 Hochschule für Technik Zürich Einführung Theorie Zieldefinition - Zielkoordination Was verstehen wir unter einem Ziel? Was gibt es für Zielarten in Projekten,
MehrWer wir sind. Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz Rhein/Main
Wer wir sind Hallo Kolleginnen und Kollegen. Herzlich willkommen beim Arbeitskreis AGUS. AGUS steht für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ihr wisst sicher, dass Betriebsräte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
MehrAnmeldeverfahren. Inhalt. 1. Einleitung und Hinweise
Anmeldeverfahren Inhalt In dieser Anleitung finden Sie eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen Anmeldeverfahren bzw. Zugangsberechtigungen anhand der verschiedenen Szenarien, die für Sie in der
MehrMitarbeiter/innen/gespräche an der Ruhr-Universität Bochum
Mitarbeiter/innen/gespräche an der Ruhr-Universität Bochum Leitfaden für die MAGs in der Verwaltung Kurzfassung entwickelt und zusammengestellt von der Personalentwicklung im Herbst 2006 MAG Leitfaden
MehrDatenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware
Datenübernahme von HKO 5.9 zur Advolux Kanzleisoftware Die Datenübernahme (DÜ) von HKO 5.9 zu Advolux Kanzleisoftware ist aufgrund der von Update zu Update veränderten Datenbank (DB)-Strukturen in HKO
MehrBGI 870. Haltegurte und Verbindungsmittel. für Haltegurte. BG-Information
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Information BGI 870 (ZH 1/495) Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte vom Oktober 2003 Berufsgenossenschaften
MehrDeine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung
Deine Meinung ist wichtig Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Text und Gestaltung Dr. phil. Ruth Donati, Psychologin FSP Lic. phil. Camille Büsser, Psychologe FSP unter Mitwirkung von:
MehrVorbereitungs- und Gesprächsbogen zum Mitarbeiterjahresgespräch für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter
Fachhochschule Dortmund Stand: August 2008 Der Kanzler Vorbereitungs- und Gesprächsbogen zum Mitarbeiterjahresgespräch für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter Der vorliegende Bogen soll als Hilfe zur Gesprächsvorbereitung
Mehr27 Techniken der Gesprächsführung 28 Sorgen Sie für eine angenehme Gesprächsatmosphäre
4 Inhalt 6 Vorwort 7 Richtig führen durch Mitarbeitergespräche 8 Was haben Sie von Mitarbeitergesprächen? 13 Welche Fehler Sie vermeiden sollten 15 Entscheidend ist, was der Mitarbeiter versteht 18 Das
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln
Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln Nach geltendem Arbeitsschutzrecht in Deutschland dürfen an und mit Arbeitsmitteln nur Personen beschäftigt
MehrInformationen in Leichter Sprache
Informationen in Leichter Sprache Das Elite-Netzwerk Bayern kümmert sich um kluge Köpfe! Die Internet-Seite vom Elite-Netzwerk Bayern heißt: www.elitenetzwerk.bayern.de Was ist das Elite-Netzwerk Bayern?
MehrSeit über. Jahren WIR SIND KARTZFEHN. Leitlinien zur Führung und Zusammenarbeit
WIR SIND KARTZFEHN Leitlinien zur Führung und Zusammenarbeit Liebe Kartzfehner, lässt man die Nachtruhezeit außer Betracht, verbringt ein Berufstätiger mehr Zeit mit seinen Kolleginnen und Kollegen als
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrPsychische Fehlbelastung in der Arbeitswelt Erkennen Erheben Vermindern
Erkennen Erheben Vermindern Gliederung 1. Was sind psychische Belastungen? 2. Gesetzliche Verpflichtungen des Arbeitsgebers und betriebliche Mitbestimmung. 3. Betriebliche Mitbestimmung am Beispiel der
MehrNeomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer
mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
MehrBeste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern
Beste Arbeitgeber in der ITK Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche
MehrImpulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft
Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.
MehrLVR - Integrationsamt. Herzlich. Willkommen! Folie 1
Herzlich Willkommen! Folie 1 Praxisdialog Umgang mit psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz Workshop 4:Prävention und Resilienz LVR-Integrationsamt 01.04.2014 Köln Folie 2 Prävention und Resilienz -
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrVolksbank BraWo Führungsgrundsätze
Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Präambel Die Führungsgrundsätze wurden gemeinsam von Mitarbeitern und Führungskräften aus allen Bereichen der Bank entwickelt. Dabei war allen Beteiligten klar, dass
MehrKurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers
Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrDie neue DGUV Vorschrift 1
Die neue Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention FASI-Veranstaltung Dr. Frank Bell Ausgangslage wesentliche Änderungen Kommunikation DGUV Regel 100-001 Genehmigung/Inkrafttreten 2 - Ausgangslage
MehrLeseprobe. Bruno Augustoni. Professionell präsentieren. ISBN (Buch): 978-3-446-44285-6. ISBN (E-Book): 978-3-446-44335-8
Leseprobe Bruno Augustoni Professionell präsentieren ISBN (Buch): 978-3-446-44285-6 ISBN (E-Book): 978-3-446-44335-8 Weitere Informationen oder Bestellungen unter http://wwwhanser-fachbuchde/978-3-446-44285-6
MehrRechtliche Verantwortung nach dem Arbeitsunfall
1 Rechtliche Verantwortung nach dem Arbeitsunfall Nach einem Arbeitsunfall stellt sich die Frage nach dem/den Verantwortlichen. Dabei geht es um zwei Kernprobleme: Beruht der Unfall auf einem vorwerfbaren
MehrZum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes. der Stiftung Liebenau. zur einheitlichen Handhabung
Version: 1.1.1 Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes der Stiftung Liebenau zur einheitlichen Handhabung - der Inventarisierung von Anlagen und Geräten, - der Einhaltung von gesetzlichen Prüffristen,
MehrBeauftragtenwesen Problem oder Lösung?
Beauftragtenwesen Problem oder Lösung? Steffen Röddecke www.lia.nrw.de Inhalt Einführung Grundlagen - Verantwortung - Rolle - Aufgaben Welche Beauftragten braucht ein Betrieb? -die wichtigsten Beauftragten
MehrHerzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden
Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrVerantwortung im Arbeitsschutz Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz
Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz Bedburg, 26.07.2010 Ingenieurbüro Jörg Potesil Web: www.potesil.de Mail: Joerg.std@potesil.de Inhalt I II III Unternehmerpflichten Rechtsfolgen
MehrGesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung
Ihre Unfallversicherung informiert Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung Weshalb Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte? 1 Als Sicherheitsbeauftragter haben Sie
Mehr