BOTSCHAFT DES GROSSEN GEMEINDERATS
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1 EINWOHNERGEMEINDE MÜNC HENBUCHSEE BOTSCHAFT DES GROSSEN GEMEINDERATS AN DIE STIMMBERECHTIGTEN DER EINWOHNERGEMEINDE MÜNCHENBUCHSEE ZUR ABSTIMMUNGSVORLAGE VOM 23. SEPTEMBER 2018 Liegenschaftvereinigung mit der Burgergemeinde Münchenbuchsee und Baurechtsvertrag mit dem Kanton Bern Genehmigung Inhaltsverzeichnis 1. Das Wichtigste in Kürze 2 2. Ausgangslage und Vorgeschichte 2 3. Projektbeschrieb Was wird konkret in der Buechlimatt gebaut? Welchen Einfluss hat das Projekt auf den Verkehr und was für Massnahmen sind geplant? Welche planungsrechtliche Grundlagen bestehen? Was passiert mit dem eingedolten Bach? Welche Kosten entstehen der Gemeinde für die bauliche Erschliessung der Parzelle? Was passiert beim Heimfall des Grundstücks nach Ablauf der Baurechtsdauer? Welche Planungssicherheit hat die Einwohnergemeinde bzw. was regelt der Baurechtsvertrag? 4 4. Zusammenarbeit der Einwohnergemeinde mit der Burgergemeinde 5 5. Finanzielle Auswirkungen 5 6. Antrag des Grossen Gemeinderates 5 1
2 1. Das Wichtigste in Kürze Der Kanton Bern beabsichtigt, die im Raum Bern ansässigen Abteilungen des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes (SVSA) mit rund 275 Mitarbeitenden in einem Neubau in der Buechlimatt zusammenzufassen. Die Einwohner- und die Burgergemeinde wollen dazu ihre beiden Grundstücke vereinigen und im Baurecht dem Kanton Bern bis ins Jahr 2097 abtreten. Die jährlichen Einnahmen für die Einwohnergemeinde durch den Baurechtszins betragen rund CHF Massnahmen zur Abfederung des hauptsächlich via Autobahn zum SVSA zufahrenden Verkehrs sind ebenso vorgesehen wie die Anpassung bzw. Überprüfung des Fahrradweges und die Optimierung der öv-erschliessung. Im vorliegenden Geschäft geht es ausschliesslich darum, die beiden in unterschiedlicher Hand befindenden Grundstücke zu vereinigen und dieses neue Grundstück im Baurecht dem Kanton Bern zu überlassen. Das Vertragswerk (Liegenschaftvereinigung und Baurechtsvertrag) kann auf heruntergeladen oder bei der Präsidialabteilung, Bernstrasse 8, Tel / praesidial@muenchenbuchsee.ch, kostenlos bezogen werden. Vertiefte Informationen zum Projekt finden sich auf der Website des Kantons unter 2. Ausgangslage und Vorgeschichte Der Kanton Bern beabsichtigt, die im Raum Bern ansässigen Abteilungen des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes (SVSA) mit rund 275 Mitarbeitenden in einem Neubau in der Buechlimatt zusammenzufassen. Im Vorfeld hat der Kanton in einem breiten Evaluationsprozess 27 potentielle Areale in und um Bern hinsichtlich der Kriterien Verfügbarkeit, Grösse, Autobahnanschluss, öv-anbindung und Arealerschliessung untersucht. Die Wahl fiel schliesslich auf die Buechlimatt. Das Grundstück ist zum einen Teil im Eigentum der Burgergemeinde Münchenbuchsee und zum anderen Teil im Eigentum der Einwohnergemeinde Münchenbuchsee. Im Dezember 2017 hat sich der Kanton Bern das Areal im Baurecht gesichert. Zur abschliessenden rechtskräftigen Genehmigung des Vertragswerkes, bedarf es von Seiten Einwohnergemeinde der Zustimmung durch die Stimmberechtigten. Die Burgergemeinde hat das Geschäft bereits gutgeheissen. Voraussichtlich Anfang 2019 stehen mit der Genehmigung des Baurechtsvertrags und des Wettbewerbskredits durch den Grossen Rat des Kantons Bern weitere politische Meilensteine an. Anschliessend folgen Architekturwettbewerb, Planung und Realisierung des neuen SVSA. Dessen Inbetriebnahme ist gemäss heutiger Planung für 2027 vorgesehen. Die Investitionssumme durch den Kanton wird auf rund CHF 110 Mio. geschätzt. 2
3 3. Projektbeschrieb 3.1 Was wird konkret in der Buechlimatt gebaut? Das Aufgabenspektrum des SVSA reicht von der Prüfung von Fahrzeugen und Fahrzeugführer/innen über medizinische Kontrollen und administrative Massnahmen bis zum Inkasso von Gebühren, Strassenverkehrssteuern und eidg. Verkehrsabgaben. Das SVSA ist in vier Regionen mit je einem Verkehrsprüfzentrum unterteilt. Nach Münchenbuchsee wird nur der Standort Bern/Ostermundigen mit seinem Einzugsgebiet (Region Bern) verlegt, inklusive dem Hauptsitz des Amtes, der sich ebenfalls in Bern befindet. Wie die Gebäude des SVSA in der Buechlimatt genau aussehen und angeordnet werden, wird erst der Architekturwettbewerb zeigen. Der Zonenplan lässt eine Gebäudehöhe von max. 12 Metern zu. Die Bebauung wird Prüfhallen für PKW und LKW, ein Bürogebäude, Prüfstrecken, Parkplätze, Warteräume, eine Einstellhalle für Kunden und Mitarbeitende sowie Grünflächen umfassen. 3.2 Welchen Einfluss hat das Projekt auf den Verkehr und was für Massnahmen sind geplant? Die durch externe Experten erstellten Verkehrsanalysen zeigen, dass rund 90% des Zubringerverkehrs direkt via Autobahnausfahrt Münchenbuchsee, Büren- und Bielstrasse zur Buechlimatt gelangen wird. An einem durchschnittlichen Werktag wird das SVSA rund 1810 Fahrten generieren. Dies ergibt rund drei Fahrten pro Minute via Autobahnausfahrt und alle vier Minuten eine zusätzliche Fahrt durch das Dorf. Wie die Verkehrsanalysen zeigen, wird der Anteil des SVSA am Gesamtverkehr in Münchenbuchsee an einem durchschnittlichen Werktag 1,8% betragen. In der Morgenspitze ( ) werden es 3% sein, in der Abendspitze ( ) 0,5%. Zu erwähnen ist weiter, dass ein Teil des Verkehrs entgegen der Pendlerströme fliessen wird: Am Morgen nach Münchenbuchsee, am späten Nachmittag zur Autobahn. Der Kanton Bern ist sich der Bedeutung des Themas und der heutigen Verkehrsbelastung in Münchenbuchsee bewusst. Er wird ein Verkehrskonzept erarbeiten, das konkrete Massnahmen festlegt, mit welchen dem Mehrverkehr begegnet werden soll. Zur Diskussion stehen sowohl einfache administrative oder betriebliche Massnahmen (z.b. Anfahrtsroute via Autobahn auf dem Prüfaufgebot, Beeinflussen der Kundenfrequenzen z.b. durch online-angebote) wie auch bauliche Massnahmen wie Lichtsignalanlagen, Beschilderungen, Ausbau der Knoten oder Verbreiterung der Strassen. Die Massnahmen werden mit dem Verkehrsmanagement Region Nord koordiniert. Der Gemeinderat und die Verwaltung werden beim Thema Verkehr eng mit dem Kanton Bern zusammenarbeiten und sich in jeder Hinsicht für die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Münchenbuchsee einsetzen. 3
4 3.3 Welche planungsrechtliche Grundlagen bestehen? Die Grundstücke Nrn. 622 (Einwohnergemeinde) und 2360 (Burgergemeinde) sind baurechtlich der Zone mit Planungspflicht ZPP1 "Buechlimatt" zugewiesen. Der Kanton Bern hat für die Realisierung seines Projekts eine Machbarkeitsstudie ausarbeiten lassen, welche zum Schluss kommt, dass keine Anpassung der geltenden ZPP nötig ist. Der Kanton wird ein qualitätssicherndes Verfahren nach den Grundsätzen der SIA 142 (Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe) oder 143 (Ordnung für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge) durchführen. Die beiden Grundstücke Nrn. 622 und 2360 werden vereinigt. Zulasten des vereinigten Grundstücks Nr. 622 (neu) wird ein Baurecht zugunsten des Kantons Bern errichtet. 3.4 Was passiert mit dem eingedolten Bach? Im westlichen Teil des Grundstücks Nr verläuft heute ein eingedolter Bach. Vor Durchführung des Wettbewerbsverfahrens bzw. vor einem Verfahren zum Erlass einer Überbauungsordnung wird sich weisen, wie dieser eingedolte Bach offengelegt werden muss. Zu diesem Zweck planen die Parteien, mit sämtlichen involvierten Stellen ein abgestimmtes Vorgehen zu definieren. 3.5 Welche Kosten entstehen der Gemeinde für die bauliche Erschliessung der Parzelle? Die Kosten für die bauliche Erschliessung des Areals können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Dazu muss erst ein konkretes Projekt vorliegen. Sobald dies der Fall ist, kann das Ressort Tiefbau der Gemeinde die Kosten mit einer Genauigkeit von +-30% (Vorprojekt) bzw. +-10% (Bauprojekt) berechnen. Sämtliche auf dem Grundstück aus der Realisierung des Bauvorhabens resultierenden, künftigen Kosten trägt der Bauherr, also der Kanton Bern. 3.6 Was passiert beim Heimfall des Grundstücks nach Ablauf der Baurechtsdauer? Das Baurecht wird dem Kanton Bern bis zum erteilt. Ab diesem Zeitpunkt gehen die Bauten usw. in das Eigentum der Grundeigentümer über, welche dafür 80% des geltenden Verkehrswerts zu bezahlen haben. Dazu wird zu gegebener Zeit die Heimfallsentschädigung anhand des damaligen Verkehrswertes berechnet. Auf diese Weise wird dem Umstand Rechnung getragen, dass gegenwärtig unmöglich festzustellen ist, welchen Wert die Bauten zum Zeitpunkt des Heimfalls haben werden. Ebenso wenig ist es möglich, den einstigen Verwendungszweck vorauszusagen. Ein vorzeitiger Heimfall ist vertraglich geregelt, genauso wie eine mögliche Verlängerung des Baurechts. 3.7 Welche Planungssicherheit hat die Einwohnergemeinde bzw. was regelt der Baurechtsvertrag? In der Vereinbarung zwischen den Grundeigentümern und dem Kanton Bern sind Punkte wie die Unterhaltspflicht, Übertragungsbeschränkungen, Basis, Berechnung und Anpassung des Baurechtszinses sowie die Teuerung oder die Veränderung des Landwertes festgehalten. Weiter sind darin die Zahlungsmodalitäten bzw. deren Fälligkeit festgeschrieben. Hier ist speziell darauf hinzuweisen, dass der Baurechtsnehmer spätestens 3 Jahre nach Unterzeichnung der Vereinbarung einen Baurechtszins 4
5 von 50% schuldet. Spätestens 5 Jahre nach Unterzeichnung der Vereinbarung sind 100% geschuldet. Siehe dazu auch Punkt 5 dieser Botschaft. 4. Zusammenarbeit der Einwohnergemeinde mit der Burgergemeinde Bedingt durch die Liegenschaftvereinigung der beiden Grundstücke, wird die Zusammenarbeit der Einwohner- und der Burgergemeinde in einem separaten Erlass geregelt werden. Zu regeln wird auch sein, ob das Grundstück beim Heimfall auf die Einwohner- und die Burgergemeinde aufgeteilt wird oder vereinigt bleibt und wie die beiden Grundeigentümer mit den Bauten verfahren werden. Dies ist nicht Bestandteil des vorliegenden Geschäftes und wird zu gegebener Zeit durch die zuständigen Gremien geregelt. 5. Finanzielle Auswirkungen Aufgrund der Zusammenlegung der beiden Grundstücke entsteht ein ca m 2 neues Grundstück. Sowohl die Einwohner- wie auch die Burgergemeinde wollen das Land ausschliesslich im Baurecht abtreten und nicht verkaufen. Das Baurecht wird dem Kanton Bern bis Ende Jahr 2097 eingeräumt. Zur Berechnung des Baurechtszinses wird ein Landpreis von mindestens CHF pro m 2 zugezogen. Zu Beginn wird der massgebliche Satz von 3.5% berechnet. Bezogen auf die Parzelle 622 der Einwohnergemeinde, welche m 2 umfasst, wird ein jährlicher Baurechtszins von rund CHF erwartet. Sobald für das Bauvorhaben eine rechtmässige Baubewilligung vorliegt, spätestens aber 3 Jahre nach der Unterzeichnung des Baurechtsvertrages sind 50% des Baurechtszinses geschuldet. Ab Inbetriebnahme der Bauten durch den Kanton Bern, spätestens aber 5 Jahre nach Unterzeichnung des Baurechtsvertrags, sind 100% Baurechtszins geschuldet. Die Fristen können je um maximal 2 Jahre verlängert werde. Voraussetzung dafür wären Rechtsmittelverfahren Dritter. 6. Antrag des Grossen Gemeinderates Der Grosse Gemeinderat empfiehlt Ihnen mit xx Ja zu xx Nein Stimmen folgenden BESCHLUSS Der Liegenschaftvereinigung mit der Burgergemeinde Münchenbuchsee und dem Baurechtsvertrag mit dem Kanton Bern wird zugestimmt. Münchenbuchsee, 16. August 2018 GROSSER GEMEINDERAT MÜNCHENBUCHSEE Präsident Sekretär Fredi Witschi Olivier A. Gerig 5
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