Integration in die Arbeitswelt
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- Edwina Acker
- vor 5 Jahren
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1 Integration in die Arbeitswelt Eine Informationsbroschüre für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung Eltern Lehrpersonen und Interessierte Departement Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau Invalidenversicherung des Kantons Aargau Pro Infirmis Aargau Solothurn
2 Inhalt Einleitung 3 Förderung in der Regelschule 4 Sonderschulung Auftrag und Ausrichtung 6 Zielsetzung der Sonderschuleinrichtungen 7 Zusammenarbeit 7 Invalidenversicherung Berufsberatung 8 Anmeldung durch die Sonderschulen 8 Anmeldung von Jugendlichen mit besonderer Förderung in der Regelschule 9 Abklärung durch die Berufsberatenden 9 Schnupperlehren 9 Auswertung 10 Entscheid und Finanzielles 10 Pro Infirmis 11 Sozialberatung 11 Leistungsangebot 12 Auf einen Blick 13 Adressen 14 Links 15
3 Liebe Leserinnen und Leser Der Austritt aus der Regelschule, beziehungsweise aus der Sonderschule, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Erwachsenwerden und zur Selbständigkeit. Ob damit eine Veränderung der Wohnsituation, eine berufliche Ausbildung oder eine Beschäftigung im Vordergrund steht, ist dabei unerheblich. Für jeden jungen Erwachsenen geht es darum, seinen eigenen, persönlichen Weg zu finden und sich auf das Leben nach der Schule einzustimmen und vorzubereiten. Der Übertritt ins Berufsleben ist mit vielen Veränderungen verbunden. Für Sie haben das Departement Bildung, Kultur und Sport, die Invalidenversicherung und die Pro Infirmis Aargau-Solothurn die vorliegende Broschüre erarbeitet. Diese Broschüre soll Sie unterstützen, eine gute Orientierung bei allen Fragen rund um den Übergang von der Schule ins Berufsleben und zur eigenen Wohnform zu finden. Auf den folgenden Seiten sehen Sie detaillierter, wie wir Sie auf dem Weg unterstützen können. Die Grafik auf Seite 13 gibt Ihnen einen Überblick zu bestehenden Angeboten und Zuständigkeiten und dient zur Orientierung. Wir wünschen Ihnen erfolgreiche Schritte in Ihr eigenständiges Leben und einen guten Start in die Arbeitswelt.
4 Förderung in der Regelschule Wenn bei einem Kind oder Jugendlichen eine Behinderung oder eine erhebliche Beeinträchtigung diagnostiziert ist, so entscheidet die Schulpflege darüber, ob eine Förderung in der Regelschule möglich ist oder nicht. In der Verordnung über die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sowie besonderen Förder- und Stützmassnahmen (Verordnung Schulung und Förderung bei Behinderungen) werden in 3 die Kriterien aufgeführt, auf welche die Schulpflege ihre Entscheidung zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung oder einer erheblichen sozialen Beeinträchtigung in der Regelschule gemäss 2a abstützt: Das Kind oder der/die Jugendliche ist auf Grund seiner/ihrer kognitiven und sozialen Fähigkeiten voraussichtlich in der Lage, aus dem Unterricht in der vorgesehenen Klasse einen sinnvollen Nutzen für seine/ihre weitere Entwicklung zu ziehen sowie am gemeinschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Schule verfügt über geeignete Rahmenbedingungen. Die gesetzlich vorgesehenen zusätzlichen Massnahmen gewährleisten eine geeignete, den Bedürfnissen des Kindes oder der/des Jugendlichen angemessene Unterstützung. Die Schulleitung des Schulorts und die zuständige Fachstelle beurteilen diese Schulungsform insgesamt positiv. Die Schulpflege beurteilt anhand dieser Kriterien die Gesamtsituation. Sie berücksichtigt die Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes (SPD).
5 Der SPD führt gemäss 17 mit Einverständnis der Inhaber der elterlichen Sorge die notwendigen Abklärungen durch, ermittelt den Bildungs- und Förderbedarf des Kindes oder Jugendlichen mittels standardisiertem Abklärungsverfahren, erstellt einen Fachbericht und gibt eine Empfehlung zur künftigen Schulung ab. Abklärungen anderer Fachstellen und Fachpersonen können mitberücksichtigt werden. Die Schulpflege überprüft jeweils rechtzeitig vor Ende des Schuljahres, ob die Voraussetzungen für die gewählte Schulungsform auch für das folgende Schuljahr erfüllt sind. Sie kann diese Aufgabe der Schulleitung übertragen. Verordnung Schulung und Förderung bei Behinderung (SAR , Inkraftsetzung der angepassten Verordnung am 1. August 2018). Stellt sich bei den in der Regelschule geförderten Jugendlichen mit Behinderung die Frage nach der beruflichen Eingliederung, so werden die Eltern in der Regel gegen Ende des drittletzten Schuljahres vom SPD über das Anmeldeverfahren bei der Invalidenversicherung IV informiert. Die Anmeldung bei der IV erfolgt durch die Eltern mit dem offiziellen Formular. Von Seiten der Klassenlehrperson wird der «Fragebogen Lehrperson Förderung in der Regelschule» ausgefüllt und der IV zugestellt. Nach erfolgter Anmeldung überprüft die IV, ob ein Anspruch auf Unterstützung bei der Ausbildung besteht. Entstehen während der Schulzeit Fragen, welche sich nicht unmittelbar auf die schulische Laufbahn beziehen, übernimmt die Pro Infirmis die Aufgabe der Sozialberatung.
6 Sonderschulung Auftrag und Ausrichtung Die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten ist gemäss Betreuungsgesetz vom 2. Mai 2006 und gemäss Verordnung Schulung und Förderung bei Behinderungen vom 8. November 2006 verantwortlich für die Planung, Steuerung, Aufsicht und Finanzierung von Einrichtungen, die Leistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen oder in familiären oder sozialen Notlagen erbringen und gemäss Betreuungsgesetz anerkannt sind. Sie ist Ansprechpartner für die Einrichtungen, berät zuweisende Stellen und Behörden bei Platzierungs- und Finanzierungsfragen und ist ebenfalls für Anliegen und Fragen zum Behindertenbereich zuständig. Im Weiteren ist sie die zuständige Behörde für die Erteilung von Betriebsbewilligungen, Anerkennungen und die Aufsicht gemäss den Bestimmungen der Betreuungsgesetzgebung. Die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen sowie alle Abklärungs-, Förder-, Therapie- und Beratungsangebote der ambulanten Dienste gehören zum Bildungsauftrag der Volksschule.
7 Zielsetzung der Sonderschuleinrichtungen Die stationären Einrichtungen, die Tagessonderschulen und die ergänzenden ambulanten Dienste sind gemäss 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung Schulung und Förderung bei Behinderungen verpflichtet, ihre Angebote auf die soziale Integration und auf die Teilhabe an Bildung, Erwerbsleben und Gesellschaft der Kinder und Jugendlichen auszurichten. Die Angebote der Sonderschulung sind darauf ausgerichtet, die Kinder und Jugendlichen individuell und ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten entsprechend zu fördern. Ihre Zeit in den Aargauer Einrichtungen wird mittels Bildungs- und Förderplanungen ressourcenorientiert und sinnstiftend gestaltet. Zusammenarbeit Die Verantwortung für den Wechsel in die Arbeitswelt, für die Ausbildung oder Beschäftigung der Jugendlichen liegt bei den Eltern. Sie und die jungen Erwachsenen werden dabei von den Fachpersonen der Einrichtungen der Sonderschulung, der Pro Infirmis und der IV-Berufsberatung unterstützt. Eine gute Kooperation aller Beteiligten ist die beste Voraussetzung für die erfolgreiche Gestaltung dieses Prozesses
8 Invalidenversicherung Berufsberatung Die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ist ein zentrales Ziel der IV. Bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung übernimmt die IV die Kosten, welche den Versicherten aufgrund ihrer Invalidität verglichen mit Personen ohne Einschränkungen zusätzlich entstehen. Zur erstmaligen beruflichen Ausbildung gehören: die zweijährige IV-Anlehre oder die praktische Ausbildung (PrA INSOS) die zweijährige Grundausbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) die drei- oder vierjährige Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) Anmeldung durch die Sonderschulen Die IV fordert die Sonderschulen jährlich auf, diejenigen Schülerinnen und Schüler bei der IV für berufliche Massnahmen anzumelden, welche in rund 2 Jahren aus der Sonderschule austreten werden und eine Ausbildung absolvieren können. Eine Anmeldung kann nur mit dem Einverständnis der Eltern erfolgen. Ist eine Schülerin / ein Schüler noch nicht angemeldet, so benötigt die IV von den Eltern zusätzlich das ausgefüllte Formular «Anmeldung für Minderjährige: berufliche Massnahmen» (Download unter:
9 Anmeldung von Jugendlichen mit besonderer Förderung in der Regelschule Gegen Ende des drittletzten Schuljahres sollten die Eltern prüfen, ob eine Anmeldung bei der IV angezeigt ist. Der SPD unterstützt die Eltern bei der Anmeldung. Die Eltern verwenden dazu das offizielle Formular: «Anmeldung für Minderjährige: berufliche Massnahmen» (Download unter: Die Klassenlehrperson sollte anschliessend den «Fragebogen Lehrperson Förderung in der Regelschule» (Download unter: ausfüllen und der IV zustellen. Die IV prüft nach erfolgter Anmeldung ob ein Anspruch auf Unterstützung bei der Ausbildung besteht. Abklärung durch die Berufsberatenden Der erste Kontakt findet in der HPS oder in der IV Aarau statt. Um eine Einschätzung der vorhandenen Ressourcen vorzunehmen, führt die Berufsberaterin / der Berufsberater verschiedene Abklärungen durch und bespricht die Ergebnisse mit den Eltern. Dabei ist zu klären, ob eine Schülerin / ein Schüler eine Ausbildung in der freien Wirtschaft absolvieren kann oder ob eine Ausbildung im geschützten institutionellen Rahmen besser geeignet ist. Schnupperlehren Aufgrund der Ergebnisse wird im Anschluss an die Abklärung im entsprechenden Arbeitsbereich eine Schnupperlehre geplant. Findet die Schnupperlehre in der freien Wirtschaft statt, organisiert sie die Schülerin / der Schüler in Zusammenarbeit mit den Eltern und der Klassenlehrperson. Es wird individuell abgesprochen, ob die Berufsberaterin / der Berufsberater bei den weiteren Schritten eine beratende Funktion ausüben wird. Findet die Schnupperlehre im geschützten Rahmen statt, unterstützt der Berufsberater / die Berufsberaterin bei der Organisation der Schnupperlehre
10 Auswertung Nach der Schnupperlehre im geschützten Rahmen findet ein Auswertungsgespräch statt. An diesem Gespräch sind die Schülerin / der Schüler, die Eltern, sowie die Berufsberatung und weitere an der Schnupperlehre involvierte Personen (eventuell auch die Lehrperson) anwesend. Entscheid und Finanzielles Wenn ein Entscheid für eine Ausbildung im geschützten Rahmen getroffen wurde, wird alles Weitere durch die Berufsberatung der IV in die Wege geleitet. Eltern und Ausbildungsinstitution erhalten eine Verfügung über die Durchführung und Finanzierung der Ausbildung. Die invaliditätsbedingten Mehrkosten der Ausbildung finanziert die IV. Darin enthalten sind Ausbildungskosten, wenn es sich um den geschützten Rahmen handelt (inkl. Wohnen und Essen bei auswärtiger Übernachtung) und allenfalls behinderungsbedingt notwendige Reisekosten. Ab dem 18. Altersjahr prüft die IV, ob ein sogenanntes «kleines Taggeld» ausbezahlt werden kann. Wer direkt nach der Sonderschule zum Beispiel mit Unterstützung von Pro Infirmis in die Beschäftigung wechselt (keine Vermittlung durch die IV), kann ab dem 18. Altersjahr eine IV-Rente beziehen. Diese Rente muss sechs Monate im Voraus beantragt werden.
11 Pro Infirmis Sozialberatung Pro Infirmis geht vom Recht aller Menschen aus, das Leben nach ihren Wünschen und Möglichkeiten zu gestalten. Sie unterstützt Menschen in kritischen Lebenssituationen bei der Bewältigung von behinderungsbedingten Schwierigkeiten und der Gestaltung des Alltages. Autonomie und Selbstbestimmung werden von der Pro Infirmis unterstützt und gefördert. An der Schwelle zur Arbeitswelt sind die Herausforderungen für die Jugendlichen und ihre Bezugspersonen gross. Es stellen sich die Fragen nach einem Ausbildungs- oder Beschäftigungsplatz und nach möglichen Wohnformen. Jugendliche, Eltern, Schule und Invalidenversicherung erfüllen hier einen äusserst anspruchsvollen Auftrag. Viele Fragen zu Ausbildung, Arbeit und Wohnen können in diesem Rahmen beantwortet, neue Wege in die Zukunft beschritten werden. Wo spezielle Fragen auftreten kann die Sozialberatung von Pro Infirmis mithelfen, Antworten und Lösungen zu finden. Dies indem sie: Wissen über Beschäftigungs- und Arbeits- und Wohnplätze vermittelt das Vorgehen bis zum Eintritt in die neue Institution begleitet Wege zur Finanzierung aufzeigt und Wissen über ideale Wohnformen vermittelt Es kann Aufgabe der Sozialberatung sein, die Zusammenarbeit von Eltern, Schule, Invalidenversicherung, Institution, dem Schulpsychologischen Dienst und anderen Abteilungen des Departementes Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau zu koordinieren. Je nach Komplexität der Zusammenarbeit setzt Pro Infirmis das Case Management ein. Die Beratungen bei Pro Infirmis sind vertraulich, kostenlos und werden von qualifizierten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern durchgeführt.
12 Pro Infirmis Leistungsangebot Sozialberatung Beratung in allen Lebensbereichen wie Arbeit, Sozialversicherungen, Finanzen, Beziehungs- und Ablösungsfragen, Unterstützung zur Selbständigkeit Begleitung und Vermitteln von speziellen Dienstleistungen wie Bauberatung, Fahrdienste, Entlastungsdienste Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten Bereich Wohnen Selbstständiges Wohnen Begleitetes Wohnen Assistenzberatung Finanzielle Unterstützung Finanzielle Leistungen an Behinderte (FLB) Direkthilfe aus dem Patenschaftsfonds Kommunikation Broschüren und Publikationen Vorstellung des Angebotes an Veranstaltungen, in Schulen und Institutionen Wichtige Informationen finden Sie unter
13 Auf einen Blick Kindergarten Primarstufe Unterstufe Mittelstufe Sekundarstufe I Oberstufe Sekundarstufe II Arbeitswelt/ Beschäftigung 1 Regelschule Sonderschule Abklärungsund Beratungsangebote Individuelle Unterstützung mit verstärkten Massnahmen gemäss Verordnung über die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sowie die besonderen Förder- und Stützmassnahmen (Verordnung Schulung und Förderung bei Behinderungen) vom 1. August 2018 Individuelle Förderung Berufswahlunterricht inkl. Werkstufe HPS und HZWB Othmarsingen 3 Individuelle Begleitung der Jugendlichen und der Eltern Schulpsychologischer Dienst Pro Infirmis Fähigkeitszeugnis 3-4 Jahre (EFZ) Berufsattest 2 Jahre (EBA) IV Anlehre EFZ oder EBA Brückenangebote Berufsfindungsjahr Praktische Ausbildung nach Insos 2 Eintritt in eine geschützte Werkstatt oder eine Berufstätigkeit Invalidenversicherung 1 IV Rente erst ab 18 Jahren möglich 2 nicht vom Bundesamt für Berufsbildung + Technologie anerkannte Ausbildung 3 Heilpädagogisches Zentrum für Werkstufe und Berufsvorbereitung Othmarsingen
14 Adressen Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten Bahnhofstrasse Aarau Tel: SVA Aargau Invalidenversicherung Bahnhofplatz 3C 5001 Aarau Telefon Zentrale: Hotline IV-Berufsberatung Pro Infirmis Aargau-Solothurn Beratungsstelle Aarau Bahnhofstr. 18, Postfach 5001 Aarau Tel: Beratungsstelle Baden Bahnhofplatz Baden Telefon baden@proinfirmis.ch Beratungsstelle Rheinfelden Dianastrasse Rheinfelden Telefon rheinfelden@proinfirmis.ch Angebote zum selbständigen Wohnen Pro Infirmis Begleitetes Wohnen Dianastrasse Rheinfelden Tel: bewo.ag.so@proinfirmis.ch sebit aargau selbstbestimmte Bildung und teilhabe Bühlstrasse Buchs Tel: info@sebit-aargau.ch Schulpsychologischer Dienst Schulpsychologischer Dienst Regionalstelle Aarau Laurenzenvorstadt Aarau Tel spd.aarau@ag.ch Schulpsychologischer Dienst Regionalstelle Bad Zurzach Promenadestrasse Bad Zurzach Tel spd.zurzach@ag.ch Schulpsychologischer Dienst Regionalstelle Baden Badstrasse Baden Tel spd.baden@ag.ch Schulpsychologischer Dienst Regionalstelle Rheinfelden Salmenpark Baslerstrasse Rheinfelden Tel spd.rheinfelden@ag.ch Schulpsychologischer Dienst Regionalstelle Wohlen Zentralstrasse Wohlen Tel spd.wohlen@ag.ch Schulpsychologischer Dienst Regionalstelle Zofingen Untere Brühlstrasse Zofingen Tel spd.zofingen@ag.ch
15 Links Mittels Eingabe der gewünschten Suchkriterien sind die Detailangaben zu einer nach IVSE (Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen) anerkannten sozialen Einrichtung in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein jedermann zugänglich. Berufsvorbereitung & Zwischenlösungen Der Kanton Aargau bietet in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und privaten Verbänden Berufsvorbereitungsangebote und Zwischenlösungen an. Die Fachstelle Team 1155 unterstützt Jugendliche individuell in schwierigen Situationen auf dem Weg zum Abschluss einer beruflichen Grundbildung. Wenn bestehende Angebote nicht ausreichen, erhalten die Jugendlichen für ihre Situation eine passende Unterstützung. Das Angebot ist unentgeltlich, freiwillig und vertraulich. Ask! Beratungsstelle für Ausbildung und Beruf Aargau Juni 2018
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