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1 AUSGABE NOVEMBER 2011 PUBLIC PRIVATE CONCEPTS BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE KONZEPTE FÜR MENSCHEN MIT UNTERSTÜTZUNGSBEDARF > Focus Gespräch mit der Zürcher Stadträtin Claudia Nielsen «Das System ist hoch komplex und wenig transparent.» > Seite 4 Foto: Erika Schmid > KONZEPTE Pionierrolle der Schweiz bei FER 21 > Seite 8 > DIENSTLEISTUNGEN FER ist allen Institutionen möglich. > Seite 10 > BERATUNG FER sorgt für gleich lange Spiesse > Seite 11

2 > INHALT > EDITORIAL > EDITORIAL Ein menschengerechtes, differenziertes und faires Unterstützungssystem bedarf einer qualitativ und quantitativ vergleichbaren Leistungserfassung... Fair and true: Vergleichbare Rechnungslegung ist eine Frage der Fairness. > Seite 3 > FOCUS Stadträtin Claudia Nielsen äussert sich im Interview zum Bestreben der Stadt Zürich, verschiedene Institutionen mit einander vergleichbar zu machen. Erforderlich wäre ihrer Meinung nach ein übergeordnetes Benchmarking-Projekt, das einheitliche Kriterien definiert. > Seite 4 > KONZEPTE Die Schweiz nimmt eine Vorreiterrolle mit SWISS GAAP FER 21 wahr. Ein KTI-Projekt untersucht das Verhältnis von Theorie und Umsetzung in die Praxis. > Seite 9 > DIENSTLEISTUNG CURAVIVA Schweiz strebt mit anerkannten buchhalterischen Instrumenten einheitliche, faire Massstäbe für alle Institutionen an. > Seite 10 > BERATUNG Elke Wattinger erläutert Begriffe im Zusammenhang mit GAAP FER und stellt fest: Die Umsetzung dieses Standards ist für alle möglich. > Seite 11 «Fair and True» GAAP heisse GENERELL AKZEPTIERTE ANSTANDSPRINZIPIEN, witzelte kürzlich ein Diskussionsteilnehmer an einer Tagung zur Rechnungslegung von Non Profit Organisationen. Der Spruch erntete beipflichtendes Schmunzeln und niemand bezweifelte, dass er einzig auf die Auswüchse und die Krise der Finanzbranche zielte. Unter Experten blieb an der Tagung unbestritten, dass die aktuelle Kreativität in der Rechnungslegung auch eine Folge zunehmend komplexer und undurchsichtiger Finanzierungs- und Investitionsmodelle ist, dass eine Rechnung aber nicht kreativ, sondern wahr und vergleichbar sein muss, um fair zu sein. Vergleichbar sind zwei Rechnungen erst, wenn sie auf vergleichbaren Prinzipien gründen. Angesichts der zunehmenden Vernetzung fordern Teilhaber und Steuerämter zu Recht, dass Autohändler und Apotheken allgemein verständlich nach den gleichen Prinzipien abrechnen. Heime und Institutionen haben indessen keinen Anlass, wie Apotheken abzurechnen, solange die öffentliche Hand pauschal ihren Betrieb finanziert. Erst wenn die öffentlichen Leistungsbesteller detaillierte subjektbezogene Rechnungen von den privaten Leistungserbringern fordern, entsteht eine vergleichbare, auf ähnlichen Prinzipien aufbauende Geschäftsbeziehung. Der grosse Unterschied zum privaten Markt bezieht sich auf die Leistungsqualität, die der einzelne Bezüger zugute hat.... die eine optimale Verteilung der öffentlichen Gelder erlaubt. > IMPRESSUM Public Private Concepts führt die Diskussion über die geeigneten Instrumente für eine optimale Lebensqualität für Menschen mit Unterstützungbedarf. Ausgabe Nr. 2, November 2011 Herausgeber: CURAVIVA Schweiz ver tritt die Interessen von 2300 Institutionen in den drei Berei chen: Menschen im Alter, Erwachsene Menschen mit Behinderung und Kinder und Jugendliche mit beson deren Bedürfnissen. Adresse: CURAVIVA Schweiz, 3007 Bern, , info@curaviva.ch, Konzept: Stefan Sutter, CURAVIVA Schweiz Redaktion und Gestaltung: Schneider Communications AG. Die Fotos auf den Seiten 2, oben, und 6/7 stammen aus dem Sechtbach-Huus in Bülach, Druck: Fotorotar, Egg/ZH Auflage: 1500 Exemplare. Der auf öffentliche Unterstützung angewiesene Leistungsbezüger kann nicht selber bestimmen, wie viel er ausgeben muss oder will. Gesellschaft und Politik legen fest, wie viel Solidarität und Lebensqualität für alle kosten darf. Allgemein gültige Prinzipien der Rechnungslegung für Heime und Institutionen des Gesundheits- und des Sozialwesens sowie für deren öffentliche Partner sind eine Voraussetzung für die faire Verteilung der verfügbaren Mittel. mit branchenübergreifenden Instrumenten wie einer vergleichbaren Kostenrechnung, einem kompatiblen Kontenrahmen und einer einheitlichen Anlagebuchhaltung. Stefan Sutter, Mitglied Geschäftsleitung CURAVIVA Schweiz 2 3

3 > FOCUS GESPRÄCH MIT DER ZÜRCHER STADTRÄTIN CLAUDIA NIELSEN «Derzeit ist die Schweiz weit weg von einem System, das Äpfel mit Äpfeln und Birnen mit Birnen vergleicht» Die Stadt Zürich verfügt als grösste Gemeinde der Schweiz über ein Budgetvolumen, das weit über demjenigen der meisten Kantone liegt, hat aber keine gesetzgeberischen Kompetenzen. Probleme mit der Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen im Pflegebereich kann sie nicht an Zweckverbände delegieren, sondern muss sie selbst lösen. Deshalb kristallisieren sich hier Interessengegensätze zwischen der Gemeinde und dem Kanton schärfer heraus als anderswo, auch wenn wohl nirgendwo sonst die Zusammenarbeit gleich intensiv ist. > Interview: Bernhard Schneider Claudia Nielsen ist seit Frühjahr 2010 Vorsteherin des Gesundheits- und Umweltamts der Stadt Zürich. Die Stadt Zürich führt in eigener Regie Altersheime und Pflegezentren. Wie unterscheiden sich diese Institutionen grundsätzlich? Claudia Nielsen: Der Hauptunterschied liegt in der Wohnform und beim Pflegebedarf. Unsere 28 Altersheime sind sehr vielfältig. Wer in eines davon eintreten will, hat Wahlmöglichkeiten bezüglich Standard und geografischer Lage und kann den Eintritt planen. Allerding darf zum Zeitpunkt des Eintritts keine Pflegebedürftigkeit bestehen. Die zehn Pflegezentren haben den Fokus bei der Pflegebedürftigkeit, und sie müssen flexibel sein, namentlich für kurzfristige Eintritte, wenn beispielsweise jemand nach einem Spitalaufenthalt nicht mehr selbstständig leben kann. Oft ist es bei einem Foto: Bernhard Schneider Eintritt nicht klar, ob zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückkehr nach Hause noch möglich ist. Für knapp 40 Prozent der Eintritte trifft dies zu, diese Zahl hat mich bei Amtsantritt selber überrascht. Um die nötige Vielfalt an Pflegeleistungen und fachlichen Kompetenzen zu einem bezahlbaren Preis anzubieten, sind die einzelnen Pflegezentren auch deutlich grösser als die Altersheime. Die Pflegezentren führen zusätzlich kleine Pflegewohngruppen in verschiedenen Quartieren. Unterscheiden die Stadtzürcher Heime zwischen IV- und AHV-Alter oder sind sie generationenübergreifend? Das Mindestalter für einen Eintritt in ein Altersheim ist das Pensionsalter. Bei einer Pflegebedürftigkeit ist das Alter aber irrelevant. Die Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner in den städtischen Institutionen ist über 80. «Bei einer Pflegebedürftigkeit darf das Alter nicht das entscheidende Kriterium sein.» Und wo werden jüngere Leute mit Pflegebedarf betreut? Es gibt zahlreiche private Institutionen für Erwachsene mit Behinderung, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Für deren Finanzierung ist der Kanton zuständig. Die Institutionen für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderung sind wesentlich stärker spezialisiert als die Pflegezentren, um je nach Behinderung oder Krankheit optimale Dienstleistungen erbringen zu können. Diese Heime befinden sich teilweise auf Stadtgebiet, teil weise ausserhalb. Die Stadt hat zwei Pflegezentren mit spezialisierten Abteilungen für jüngere pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner. Wie werden diese privaten Heime finanziert ausschliesslich durch Kanton, Sozialversicherungen und Private, oder leistet auch die Stadt direkt oder indirekt einen Beitrag? An private Behindertenheime leistet die Stadt keine Beiträge, hier ist der Kanton zuständig. Das neue Pflegegesetz des Kantons Zürich, das auf den 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, überträgt aber die Zuständigkeit für ambulante, Langzeit-, Akut- und Übergangspflege an die Gemeinden. Für die Sicherstellung der Finanzierung der Unterkunft, Verpflegung und Betreuung ist jede Leistungsanbieterin verantwortlich. Bewohnerinnen und Bewohner erhalten Ergänzungsleistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Bleiben nach Abzug des Beitrages der Krankenkassen und des eigenen Beitrags noch ungedeckte Pflegekosten übrig, ist die Stadt verpflichtet, diese zu übernehmen, und zwar unabhängig davon, ob jemand in einem stadteigenen Altersheim oder Pflegezentrum oder in einem privaten Heim auch ausserhalb der Stadt wohnt. Besteht ein System, um die Leistungen privater und städtischer Institutionen mit einander zu vergleichen? Gesuche potenzieller Vertragsheime werden entsprechend der Höhe ihrer ausgewiesenen Pflegekosten im Verhältnis zu den kantonalen Normkosten genau geprüft. Je höher die Kosten sind, desto eingehender fällt die Prüfung aus. Jahres- und Kostenrechnung erlauben eine recht gute Beurteilung der Kostenfaktoren. Dazu kommen bei teureren Heimen u.a. Bedarfsabklärungen. Auf diese Heime würden wir aber nur bei eigenen Versorgungslücken zugreifen. Gesuche zu teurer Heime werden begründet abgewiesen. Bei hohen Pflegekosten von Vertragsheimen werden im gemeinsamen Gespräch die Gründe analysiert, um auf eine Kostensenkung hinzuwirken. Wie legen die städtischen Institutionen Rechnung? Unsere Heime sind Teil des städtischen Budgets. Wir können daher nicht, wie Private, beispielsweise mit GAAP FER 21 arbeiten. Die Altersheime rechnen mit BESA, die Pflegezentren mit RAI/RUG mit den Krankenkassen ab. Als Teil des städtischen Budgets muss die Rechnungslegung mit dem harmonisierten Rechnungslegungsmodell HRM1 kompatibel sein. Ergeben sich keine Probleme aus den unterschiedlichen Rechnungslegungen zwischen privaten und städtischen Institutionen, aber auch zwischen den städtischen Institutionen? Die Rechnungslegung ist zur Zeit das kleinste Problem. Ein grosses liegt in der schweizweit gleich festgelegten Krankenkassenentschädigung. Das Gesetz schreibt vor, dass die Krankenkassen in der ganzen Schweiz nach einheitlichen Kriterien Leistungen vergüten müssen. Doch: Sind Löhne und Investitionen im Bleniotal und in der Stadt Zürich wirklich identisch? Entsprechend schwierig sind Vergleiche. Dazu wäre wohl ein allgemein anerkanntes Benchmarkingsystem nötig aber zurzeit sind wir weit weg von einem System, das Äpfel mit Äpfeln und Birnen mit Birnen vergleicht. Erforderlich wäre ein übergeordnetes Bench marking-projekt, das einheitliche Kriterien definiert. Ich stelle fest, dass die Initiative dazu von Institutionen selbst kommt. Damit aber ein Benchmarkingprojekt übergreifende Vergleiche erlaubt, sind Vorgaben des Kantons oder, noch besser, des Bundes erforderlich. Heute definiert der Kanton für die Pflege ein Normkostensystem, auf dessen Grundlage die Gemeinden die Pflegeleistungen mitfinanzieren müssen. Das neue Pflegegesetz musste in einem eigentlichen Kraftakt in kürzester Zeit umgesetzt werden. Im Moment sind wir daran, die Erfahrungen, die wir damit gemacht haben, zu erfassen und auszuwerten. Liegen bereits erste Resultate vor? Mit unseren eigenen und den Vertragsheimen hier in der Stadt können wir Vergleiche anstellen. Ein Teil davon arbeitet sehr kostengünstig und effizient, andere sind teurer mit ihnen suchen wir das Gespräch auf der Basis von Vergleichsdaten. Kaum möglich ist uns dagegen der Vergleich mit entfernteren Heimen, bei welchen wir einzelne Plätze in Anspruch nehmen. Es ist wichtig, dass der Kanton genauere Angaben zur Berechnung der Normkosten erstellt. Aufgrund der tiefen Normkosten in den städtischen Betrieben vermuten wir, dass die städtischen Heime vor allem im Bereich schwererer Pflegebedürftigkeit günstiger arbeiten als auswärtige Heime. Die neue Gesetzgebung in der Langzeitpflege verursacht in Zukunft für die Stadt Zürich Mehrkosten in der Grös senordnung von mindestens 35 Millionen Franken pro Jahr. > Claudia Nielsen ist seit ihrer Wahl zur Stadträtin von Zürich im Frühjahr 2010 Vorsteherin des Gesundheitsund Umweltdepartements. Ihr sind unter anderem die städtischen Spitäler, Altersheime und Pflegezentren unterstellt, in ihre Verantwortung fallen die Verträge mit der Spitex und der Stiftung Alterswohnungen. Als Ökonomin interessiert sie sich für monetäre Kennzahlen ebenso wie für die Messung weicher Faktoren. «Bei hohen Pflegekosten von Vertragsheimen werden im gemeinsamen Ge spräch die Gründe analysiert.» 4 5

4 > FOCUS > Wie gehen Sie bei der Auswertung der Daten methodisch vor? Zuerst müssen wir die Methodik der Datenerfassung dem neuen System anpassen. In zwei bis vier Jahren dürften wir die Daten soweit aufgearbeitet haben, dass wir die neuen Gesetze und Regelungen überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten können. Was wir schon jetzt absehen können: Die neuen Regelungen führen kaum zu einer Kostensenkung, weder im Akut- noch im Langzeitpflegebereich. Die neue Spitalfinanzierung führt zu einer Verlagerung in die Langzeitpflege, was zu mehr und qualifizierterer Pflege führt und zu berechtigten Mehrkosten. Insgesamt sprechen wir über ein hoch komplexes und wenig transparentes System, das nicht nach ökonomischen Gesetzmässigkeiten funktioniert. «Der Gesundheits- und Pflegebereich ist mitnichten ein freier Markt, sondern in hohem Mass reguliert, und das zum Teil sehr intransparent.» Das würde ich selbst als Ökonomin auch gar nicht wollen. Ich will zwar, dass unsere Institutionen die Steuergelder effizient und effektiv einsetzen, gleichzeitig haben die Institutionen eine Leistung zu erbringen, die auch ethischen Kriterien genügen muss. Hinzu kommt: Der Gesundheits- und Pflegebereich ist mitnichten ein freier Markt, sondern in hohem Mass reguliert, und das zum Teil sehr intransparent. Allerdings stehen Regulierung und Intransparenz nicht zwingend in einem Zusammenhang. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass Regulierungen transparente Verhältnisse schaffen. Da gibt es in Theorie und Praxis grosse Fragezeichen. Natürlich streben wir nur schon im eigenen Interesse eine gute Steuerung und Transparenz an. Über unsere eigenen Institutionen hinaus liegt sie aber nicht in unseren Händen. Wie beurteilen Sie als Ökonomin die Transparenzfrage bei der Finanzierung und Rechnungslegung von Institutionen, losgelöst von den aktuellen politischen Realitäten? Politische Realitäten gehören zwingend zur Ökonomie, und umgekehrt. Wichtig für die Transparenz ist vorerst der Wille aller Beteiligten dazu. Transparenz allein reicht aber nicht aus. Und da unterscheidet sich die Situation der Stadt Zürich von Gemeinden, die sich Zweckverbänden anschliessen müssen. Die kleinen Gemeinden haben diesbezüglich kom Differenzierte Rechnungsmodelle erleichtern differenzierte Angebote, die das Mass an Betreuung und individueller Autonomie optimieren. «Politische Realitäten gehören zwingend zur Ökonomie, und umgekehrt.» plexere Verhältnisse. Damit sind wir bei einem weiteren Aspekt: Wir haben in der Stadt viel Systemwissen. Wir haben zudem den Vorteil, dass wir Übertritte gezielt planen und begleiten können. Ein Beispiel: Die Einführung der Fallpauschalen wird den Trend verstärken, dass Menschen nach einer Operation oder einer Krankheit im Normalfall das Spital rascher verlassen werden. Diese Tendenz ist auch ohne Fallpauschalen seit einigen Jahren zu beobachten. Wir sind in der Lage, den Übertritt vom Spital in eine Pflegeinstitution, die Spitex-Betreuung zu Hause oder die Rückkehr ins Altersheim nahtlos zu planen. Dies macht sehr viel Sinn, auch ökonomisch. Im Unterschied zu den meisten anderen Gemeinden ist die Spitex bei uns eigenständig und arbeitet mit einem Leistungsauftrag der Stadt. Wir führen in den Pflegezentren ergänzend Entlastungsangebote für Angehörige Wie intensiv ist die interkommunale Zusammenarbeit? Kooperiert Zürich beispielsweise mit anderen Städten? Der Erfahrungsaustausch mit anderen Städten findet statt und ist auch sehr sinnvoll. Aber die Verhältnisse sind von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Und wie funktioniert die Zusammen arbeit mit dem Kanton? Insgesamt ist die Zusammenarbeit konstruktiv, aber selbstverständlich bestehen auch Interessengegensätze. Bis Ende des letzten Jahres haben wir beispielsweise medizinische Leistungen in den Pflegezentren pauschal verrechnet. Auf Verlangen der Krankenversicherungen müssen die Pflegezentren ab diesem Jahr Einzelleistungen verrechnen jede Salbe, jede Arbeitsminute. Wir haben zehn neue Stellen geschaffen, um das administrativ abwickeln zu können. Darüber hinaus haben die Krankenkassen wohl eine entsprechende Anzahl Kontrollstellen schaffen müssen. Hier fragt sich, ob das wirklich sinnvoll ist, ob die Patientin davon profitiert, ob Foto: Bernhard Schneider es sich auch wirtschaftlich rechnet. Diese Regelung ist im Kanton Zürich ziemlich einzigartig, Bern und Luzern beispielsweise kennen das nicht. Gleichzeitig kämpfen der Kanton Zürich und die Krankenkassen um die zeitliche Umsetzung der Pflegefinanzierungsfrage. Die Beträge, die wir für 2011 erhalten, sind lediglich vorsorglich durch den Kanton festgelegt worden. Das macht die Situation nicht einfacher. Bedeutet dies, dass die Frage der Rechnungslegung auch eine Interessenkomponente beinhaltet? Das liegt in der Natur der Sache. Aber die Welt besteht nicht nur aus Stadt und Kanton, sondern aus einer Vielzahl weiterer Player wie Krankenkassen, AHV und IV, BSV, Stiftungen und Verbänden. Damit wir uns in der Schweiz auf ein vergleichbares Rechnungslegungs- und Benchmarkingsystem einigen können, müssen sich sehr viele Player zusammen finden. Wenn man Heime und Institutionen unabhängig davon, wer sie führt und wo sie stehen, vergleichen will, muss als erstes die Art der Finanzierung sauber analysiert werden. Zweitens muss die Kostenrechnung eine einheitliche Struktur von Kostenstellen und Kostenträgern aufweisen. Drittens muss ein einheitlicher Umlageschlüssel von den Kostenstellen auf die Kostenträger eingesetzt werden. Das sind zwar technische Aspekte, aber die Auswirkungen sind gravierend, wenn man dabei unsauber vorgeht. Bereits heute haben wir in der Stadt Zürich ein internes Benchmarking-System, das Altersheime und Pflegezentren umfasst, was bereits eine recht gute Datenmenge ergibt. Mittelbis langfristig wollen wir von der Objekt- zur Subjektfinanzierung wechseln. «Es wird auch mit der Subjektfinanzierung niemand auf der Strasse stehen.» Eine wesentliche politische Frage befasst sich mit Objekt- beziehungsweise Subjektfinanzierung. Wo steht die Stadt Zürich in diesem Spannungsfeld? Das Gesundheits- und Umweltdepartement ist daran, den Wechsel zur Subjektfinanzierung zu vollziehen: Die Pflegekosten werden nebst dem Eigenbeitrag von den Kassen und der Stadt Zürich bereits heute getragen, während die Vollkosten für Betreuung und Hotellerie in Zukunft überall den Heimbewohnerinnen und -bewohnern in Rechnung gestellt werden sollen. Wer sich den Aufenthalt unter diesen Bedingungen nicht leisten kann, hat selbstverständlich das Recht auf Zusatzleistungen. Es wird auch mit der Subjektfinanzierung niemand auf der Strasse stehen. 6 7

5 > KONZEPTE ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE FINANZBERICHTERSTATTUNG ALS VOLKSWIRTSCHAFTLICHES ERFORDERNIS FER 21 Vorreiterrolle der Schweiz bei der Finanzberichterstattung von Nonprofit-Organisationen bs. Die Finanzen von Institutionen, die substanziell von Spenden und Subventionen finanziert werden, stehen unter besonderer Beobachtung sowohl des Staates als auch der spendenden Öffentlichkeit. Da viele Nonprofit-Organisationen (NPO) parastaatliche Aufgaben erfüllen, ist eine öffentlich zugängliche, vergleichbare Finanzberichterstattung auch ein volkswirtschaftliches Erfordernis. Der Zwischenbericht zur bedarfsgerechten Rechnungslegung für NPO empfiehlt, die Jahresrechnung jeweils auf der Homepage der betreffenden Organisation zu publizieren, um ohne nennenswerten Aufwand Transparenz zu schaffen. Zwei Defizite ortet das Projektteam im Zwischenbericht zum KTI-Projekt «Bedarfsgerechte Rechnungslegung und Berichterstattung für schweizerische Nonprofit-Organisationen» (siehe Kasten S.9) bei der Rechnungslegung von NPO: Erstens bestehe ein Forschungsdefizit im Bereich der Rechnungslegung von NPO, dies im Gegensatz zum gut erforschten Profitbereich. Zweitens sei eine Diskrepanz zwischen der nationalen Überwachung der Rechnungslegung und der oft grenzüberschreitenden Tätigkeit der NPO feststellbar. Die Schweiz habe 2003 mit dem speziell für NPO entwickelten Standard FER 21 in einer vornehmlich durch Soft Law regulierten Branche eine Vorreiterrolle übernommen. Die Analyse der Geschäftsberichte von 331 verschiedenen NPO ergebe, dass sich die Qualität der Rechnungslegung von NPO seit der Einführung von FER 21 und dessen Verbindlichkeitserklärung durch die ZEWO deutlich verbessert habe. Ziel des oben erwähnten KTI-Forschungsprojekts ist, das «aktuelle schweizerische NPO-Rechnungsmodell» vertieft zu analysieren, diskutieren und evaluieren, auch im Vergleich mit jenen gemeinnützigen Organisationen, die Swiss GAAP FER (noch) nicht anwenden. Im KTI-Projekt werden vier Typen von NPO unterschieden: Staatlich subventionierte NPO Entwicklungsorganisationen (NGO) Förder- und Vergabestiftungen Leistungserbringende privat finanzierte NPO Der vorliegende Artikel fokussiert die erste Gruppe, die staatlich subventionierten NPO, die namentlich Heime für Menschen mit Behinderung und Jugendheime umfasst. Nach dem Zufallsprinzip wurden in diesem Bereich 137 der 1280 in der Schweiz aktiven Institutionen analysiert. Der Medianwert der Bilanzsumme staatlich subventionierter NPO liegt bei 8.4 Mio. CHF. Bezüglich der Rechtsform handelt es sich überwiegend um Stiftungen. Die Angaben über die Anzahl Mitarbeitender sind uneinheitlich und lückenhaft, was einen systematischen Vergleich erschwert. Diese Gruppe hat beispielsweise häufig keine Angaben darüber gemacht, nach welchen Normen ihre Rechnung abgeschlossen wird dementsprechend kann vermutet werden, dass die meisten FER nicht anwenden. Passivseite in der NPO-Bilanz unterscheidet sich Grundsätzlich unterscheidet sich die Aktivseite der NPO-Bilanz nicht von derjenigen eines profitorientierten Unternehmens. Auf der Passivseite besteht zwischen Stiftungen und Vereinen auf der einen sowie Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung auf der anderen Seite der Unterschied, dass das Eigenkapital nur im Rahmen des eng definierten Stiftungszwecks zur freien Verfügung steht. Die Ausstattung mit Eigenkapital von durchschnittlich 36 Prozent der Bilanzsumme ist bei den staatlich subventionierten NPO relativ gering. Lediglich 26 Prozent der untersuchten Jugend- und Behindertenheime weisen Rückstellungen auf, da die kantonalen Subventionsbestimmungen die Bildung von Rückstellungen teilweise stark einschränken. FER 21 unterscheidet zwischen der qualitativen Effektivität als Mass für die Wirksamkeit der Handlungen einer Organisation und der Effizienz als quantitatives Mass für die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes. Entsprechend der vielfältigen Zielsetzungen der NPO belässt FER viel Spielraum bei der Verfassung des Leistungsberichts und verzichtet auf ein verbindliches Muster. Obwohl der Leistungsbericht gemäss FER obligatorisch ist, publizieren nur zwei Drittel der FER-21-anwendenen Institutionen einen solchen auch öffentlich. Die staatlich subventionierten Institutionen erstellen grossmehrheitlich keinen Leistungsbericht. Die per 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Änderungen bezüglich der Revisionspflicht gleichen die Vorschriften der Stiftungen denjenigen des Aktienrechts an. Entsprechend der Grösse der Institutionen führen die meisten NPO eine eingeschränkte Revision durch, kleinere unterstellen sich häufig freiwillig der Revision (der sog. «Statutenrevision»). Die Analyse ergibt, dass Revisionsstellen bei Vorliegen von Normverstössen nur sehr beschränkt Gebrauch von den zur Verfügung stehenden Sanktionsmöglichkeiten machen, beispielsweise mittels Hinweisen oder Einschränkungen im Revisionsbericht. Die Autoren des Zwischenberichts empfehlen, sowohl die Vorjahreszahlen als auch die Vergleichszahlen des Budgets in der Jahresrechnung auszuweisen, um die Transparenz zu erhöhen, was in den analysierten Rechnungen keineswegs selbstverständlich ist. Sie regen an, die Revisionskosten grundsätzlich offen zu legen. Zum Leistungsbericht heben sie eine NPO hervor, die diesen in verschiedene Elemente gliedert und Aussagen zu den Wirkungszielen in den verschiedenen Handlungsfel dern formuliert, diese in Bezug zu den Jahreszielen skizziert und mithilfe von Indikatoren den jeweiligen Projektfortschritt systematisch beurteilt. Die Jahresrechnungen sollten grundsätzlich auf der jeweiligen Homepage publiziert werden, ergänzt mit einer Kommentierung durch die leitenden Organe, wie sie FER 21 vorschreibt, mit einer Einschätzung hinsichtlich der wichtigsten zukünftigen Finanzparameter. Dieser Artikel fasst die folgende Studie zusammen: DANIEL ZÖBELI, BEATRICE MEYER, SANDRO FUCHS, FELIX SCHULER: Bedarfsgerechte Rechnungslegung und Berichterstattung für schweizerische Nonprofit-Organisationen, Zwischenbericht KTI-Projekt PFES-ES, unter Mitarbeit von Domenico Ferrari, Josef Gohl, Josa Keller und Markus Tröndle, Manno/ Regensdorf/Winterthur Forschungspartner des KTI-Projekts (Kommission für Technologie und Innovation) sind die Fernfachhochschule Schweiz (FFHS), die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) sowie die Scuola Universitaria Professionale della Svizzera Italiana (SUPSI). Der administrative Aufwand für FER 21 lohnt sich, weil der Standard Qualität und Vergleichbarkeit der Rechnungslegung fördert. Foto: Erika Schmid 8 9

6 > DIENSTLEISTUNGEN > BERATUNG SWISS GAAP FER 21 IST FÜR ALLE INSTITUTIONEN MÖGLICH Buchhaltung auf der Basis von KVG und IVSE Der Trend im Sozialwesen hin zur subjektbezogenen Leistungsabgeltung erfordert Änderungen im Bereich der Buchhaltung, die sozialpolitische Auswirkungen zeitigen. Viele Institutionen des Gesundheitswesens streben landesweit kompatible Konzepte der Leistungsfinanzierung an. Gemeinsam mit öffentlich-rechtlichen Partnern und unabhängigen Hochschulinstituten entwickelt CURAVIVA Schweiz branchenübergreifende Konzepte für Betriebe des Gesundheits- und Sozialwesens, begleitet von einem KTI Forschungsprojekt (siehe S. 8 9). RECHNUNGSLEGUNG NACH SWISS GAAP FER FÜR ÖFFENTLICH-RECHTLICHE INSTITUTIONEN FER sorgt für gleich lange Spiesse Bei Swiss GAAP FER handelt es sich um Fachempfehlungen zur Rechnungslegung. Mit der Anwendung von FER für alle Heime, unabhängig von ihrer Rechtsform, kann erreicht werden, dass Aufwendungen und Erträge aus einer einheitlichen Sichtweise nach dem Prinzip True & Fair View dargestellt und damit vergleichbar werden. > Von Elke Wattinger, REDI AG Treuhand, Treuhandbüro für Heime > Von Peter Läderach, Leiter Geschäftsbereich Dienstleistungen CURAVIVA Schweiz Foto: Erika Schmid Betriebswirtschaft liche Instrumente müssen nachvollziehbar und verständlich sein, damit sie ihre Funktionen erfüllen. Peter Läderach Alters- und Pflegeheime, die einen Teil ihrer Leistungen auf der Basis des KVG abrechnen, müssen gleich wie Institutionen für Menschen mit Behinderung, Suchtkrankheiten oder psychosozialen Problemen jährlich die Statistik der sozialmedizinischen Institutionen (SOMED) ausfüllen. Die SOMED basiert auf dem Kontenrahmen, der Anlagebuchhaltung und der Kostenrechnung von CURAVIVA Schweiz, die heute in den meisten sozialen Institutionen Anwendung finden. Damit steht ein einheitliches Werkzeug zur Verfügung, das schweizweit Vergleichbarkeit ermöglicht. Kantonale Aufsichtsstellen verlangen mehr und mehr die Anwendung dieser betriebswirtschaftlichen Instrumente. Vielerorts sind sie Bestandteil kantonaler Verordnungen. Der Kontenrahmen für soziale Einrichtungen ist im Rahmen der IVSE landesweit gültig. Der Kontenrahmen ist für die Bereiche «Alters- und Pflegeheime» und «Soziale Einrichtungen IVSE» erhältlich. Er verfügt über ein Stichwortverzeichnis, das mit eigenen Begriffen ergänzt werden kann. Öffentlich-rechtliche Heime finden im Anhang die Überführungsrichtlinien zum HRM (Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell der öffentlichen Hand). Die Buchhaltungssoftware basiert auf dem Prinzip der Vollkosten. Die branchenspezifischen Kostenstellen sind standardmässig eingerichtet und können den individuellen Bedürfnissen entsprechend angepasst werden. Alle diese Instrumente ermöglichen die Anwendung von SWISS GAAP FER 21. Verknüpfung der Sparten Die zunehmende Verknüpfung der Sparten legt eine koordinierte und branchenübergreifende Konzeptentwicklung der betriebswirtschaftlichen Instrumente für Heime und Institutionen nahe. CURAVIVA Schweiz will diese Managementinstrumente in den nächsten ein bis zwei Jahren neu publizieren, mit der Möglichzeit zu fachlichen und regionalen Varianten sowie einer kontinuierlichen Pflege im Detail. Dienstleistungen von CURAVIVA Schweiz Dem nationalen Dachverband CURAVIVA Schweiz sind Institutionen und Heime aller Landesteile der Schweiz sowie des Fürstentums Liechtensteins angeschlossen. Ingesamt vertritt CURAVIVA Schweiz 2300 Institutionen, in denen rund Bewohnerinnen und Bewohner leben und Mitarbeitende beschäftigt sind. CURAVIVA Schweiz hat mit dem Kontenrahmen, der Anlagebuch hal tung und der Kostenrechnung drei betriebswirtschaftliche Instrumente erar beitet, die den Heimen die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) erleichtern und die Vergleichbarkeit von Aus wertungen aus der Buchhaltung ermöglichen. Elke Wattinger Ist von SWISS GAAP FER (nachfolgend FER) die Rede, haben viele den Eindruck, dass Berge von Vorschriften für die Rechnungslegung eingehalten werden müssen, die sich nicht mit den Vorschriften nach OR (Obligationenrecht) und dem HRM1 (Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell der öffentlichen Hand) vertragen. GAAP steht für Generally Accepted Accounting Principles, FER für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung. Betrachtet man die Praxis im Detail, erkennt man schnell, dass sich für die meisten Heime die Anwendung auf die KERN-FER und FER 21 beschränkt. Kern-FER umfasst das Rahmenkonzept, die Grundlagen (Swiss GAAP FER 1), die Bewertung (Swiss GAAP FER 2), die Darstellung und Gliederung (Swiss GAAP FER 3), die Geldflussrechnung (Swiss GAAP FER 4), die Ausserbilanzgeschäfte (Swiss GAAP FER 5) sowie den Anhang (Swiss GAAP FER 6). FER kann alle Modelle ergänzen OR und HRM1 sind gesetzliche Grundlagen, die von den Fachempfehlung FER nicht abgeändert werden können. Daher wird die Rechnungslegung nach FER in der Regel zusätzlich und nicht an Stelle der bisherigen Rechnungslegung vorgenommen. Die Anerkennung der FER Standards als gesetzliche Grundlage ist in Kürze zu erwarten. Für die Anwendung von FER werden nach dem offiziellen Jahresabschluss (OR oder HRM1) die Kontensalden in eine Excel-Tabelle übertragen und die Überleitung zum Rechnungsabschluss nach FER ausserhalb der Buchhaltung abgewickelt. Die Anpassungen werden nicht gebucht, sondern nur berechnet. Die Rechnungslegung nach FER besteht dann in einer Excel-Version. Diese wird ergänzt mit einem Anhang, Informationen zu den Grundlagen, zur Bewertung, zum Geldfluss, zur Kapitalentwicklung und zu Fondskonten sowie dem Leistungsbericht. Das Ergebnis ist ein Jahresbericht mit Aussagen über ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild (True & Fair View) der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Nutzen lohnt Mehraufwand Zugegeben, die erstmalige Anwendung der KERN- FER Bestimmungen verursacht einen grösseren Initialaufwand, besonders die Bewertung des Anlagevermögens. Der Nutzen ist jedoch hoch. Durch die Berechnung ausserhalb der Jahresrechnung nach HRM1 ist es auch für öffentlichrechtliche Heime möglich, die Rechnungslegung nach FER durchzuführen. Gleichzeitig können auch die bereits heute bestehenden Anforderungen des Bundes, Rechnungslegung nach FER ergänzt private und öffentlich rechtliche Abschlüsse und macht sie vergleichbar. beispielsweise betreffend Anlagespiegel gemäss SOMED, der Web-Applikation des Bundes für die Statistik der sozialmedizinischen Institutionen, erfüllt werden. Mit der Einarbeitung der FER-Positionen in die Kostenrechnung entsteht auch eine gute Grundlage für eine von der Rechtsform und der Finanzierungsart unabhängige Vollkostenrechnung zur Bestimmung von kostendeckenden Tarifen. Eines muss man sich bewusst sein: Eine klare Auskunft, warum ein Heim teurer ist als andere, kann auch ein FER- Abschluss nicht geben. Aber ein guter Anhaltspunkt für ein Benchmarksystem ist gegeben, da nach FER die Spiesse überall gleich lang sind. CURAVIVA Hotline Basierend auf den Erfahrungen bei der Einführung der Kostenrechnung im KVG- Bereich (Alterspflege) hat CURAVIVA Schweiz eine Hotline für Fragen zum Rechnungswesen eingerichtet. Unter der Telefonnummer: werden die Fragen unentgeltlich beantwortet. Die Kosten werden bis jetzt von CURAVIVA Schweiz getragen

7 CURAVIVA SCHWEIZ Zieglerstrasse Bern 14 Telefon +41 (0)

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